DE19737212A1 - Werkstückträger zum Wärmebehandeln von Werkstücken - Google Patents
Werkstückträger zum Wärmebehandeln von WerkstückenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Werkstückträger aus
hitzebeständigem faserverbundkeramischem Material zum
Wärmebehandeln von darauf angeordneten Werkstücken, mit im
Gebrauch nach oben gewandten Werkstückauflagebereichen, die
in einer Auflageebene voneinander beabstandet sind, so daß
der Werkstückträger insgesamt für flüssige oder gasförmige
Behandlungsmedien offen ist. Der Werkstückträger ist also
für die Behandlungsmedien durchdringbar, um eine allseitige
Beaufschlagung der Werkstücke mit den Behandlungsmedien zu
ermöglichen.
Werkstückträger zum Einsatz bei der Wärmebehandlung von
Werkstücken, beispielsweise Glühen, Härten, Löten,
CVD-Beschichten sind bekannt.
Mit der nicht vorveröffentlichten Patentanmeldung Nr. 196
51 408.8 wurde bereits vorgeschlagen, einen Werkstückträger
aus faserverbundkeramischem Material zu fertigen, der aus
streifenförmigen Bauteilen mit randoffenen schlitzförmigen
Ausnehmungen gebildet ist, wobei die streifenförmigen
Bauteile über die schlitzförmigen Ausnehmungen
ineinandergreifend zusammengesteckt sind.
Ein derartiger Werkstückträger ist zwar für viele
Verwendungen ausreichend und vorteilhaft; die Fertigung der
streifenförmigen Bauteile und die Ausbildung der
randoffenen Schlitze ist jedoch aufwendig und erweist sich
als kostenintensiv. Die schlitzförmigen Verbindungsstellen
schwächen zudem das Material und erfordern eine
entsprechend massive Bauweise, womit ein erhöhter
Materialverbrauch einhergeht. Beim Handhaben der
Werkstückträger können sich die gesteckten Verbindungen
mitunter lösen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen
Werkstückträger der vorstehend beschriebenen Art
dahingehend zu verbessern, daß er bei gleichem oder
geringerem Materialeinsatz stabiler und preiswerter
hergestellt werden kann. Es soll des weiteren sicher
verhindert werden, daß sich gefügte Einzelteile
unbeabsichtigt lösen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der
Werkstückträger einstückig monolithisch ausgebildet ist
oder dadurch, daß er aus einstückig monolithisch
ausgebildeten faserverbundkeramischen Elementen und aus in
Bohrungen in diesen Elementen eingesteckten und diese
zusammenhaltenden stangen-, leisten- oder rohrförmigen
faserverbundkeramischen Stützprofilen gebildet ist.
Dadurch, daß der Werkstückträger nach der ersten Variante
der Erfindung einstückig monolithisch ausgebildet ist,
besteht nicht die Gefahr, daß sich gesteckte
Verbindungsstellen lösen. Außerdem können bei geeigneter
nachfolgend noch zu beschreibender Herstellungsweise die
Produktionskosten gesenkt werden.
Wenn vorstehend von einem einstückig monolithischen
Werkstückträger gesprochen wird, so ist hierunter eine
fugenlose Bauweise zu verstehen, d. h. der Körper bildet im
fertigen Zustand eine feste handhabbare Einheit. Bereits
beim Herstellungsprozeß des faserverbundkeramischen
Materials wird eine endformnahe Formgebung des
Werkstückträgers erreicht.
Nach der zweiten Variante der Erfindung sind mehrere
monolithisch ausgebildete Elemente durch stangen-, leisten-
oder rohrförmige faserverbundkeramische Stützprofile
zusammengehalten, die in Bohrungen in den Elementen
eingesteckt sind. Es hat sich gezeigt, daß sich hierdurch
eine wesentlich stabilere Tragkonstruktion für den
Werkstückträger verwirklichen läßt, ohne daß die
Wandstärken erhöht werden müssen. Es lassen sich im
Vergleich zur Stecktechnik sogar geringere Wandstärken der
faserverbundkeramischen Elemente bzw. der Stangen oder
rohrförmigen Stützprofile verwirklichen. Die
Werkstückauflagebereiche können von den Stützprofilen oder
von den die Bohrungen aufweisenden Elementen oder von
beiden gebildet sein.
Ein Beispiel eines faserverbundkeramischen Materials ist
CFC (Carbon Fibre Reinforced Carbon), wobei die Fasern aus
Kohlenstoff und ein sogenannter Matrixprecursor aus Pech
oder Harz besteht. Der Matrixprecursor wird während des
Herstellungsverfahrens in Kohlenstoff bzw. Graphit
umgewandelt. Zur Oxidationsbeständigkeit und als
Verschleißschutz können die hergestellten monolithischen
Elemente auch beschichtet werden.
Zur Herstellung eines einstückig monolithisch ausgebildeten
Werkstückträgers kann in vorteilhafter Weise eine
Naßwickeltechnik angewandt werden, wobei ein mit
Bindemittel getränktes Faserbündel oder auch eine
streifenförmige Faserbahn aufeinen sich drehenden Kern
aufgewickelt wird. Hierbei entsteht ein Hohlstrang, von dem
dann Längsabschnitte zur Bildung des monolithischen
Werkstückträgers abgetrennt werden können. Wenn bei
Verwendung einer streifenförmigen Faserbahn die
Streifenbreite bereits der Höhe des herzustellenden
Werkstückträgers entspricht, so wird dieser bereits nach
dem Aushärten der gewickelten Form erhalten, ohne daß ein
zusätzlicher Trennvorgang erforderlich ist.
Zur Ausbildung der Werkstückauflagebereiche können
vorzugsweise gefräste randoffene Ausnehmungen vorgesehen
sein. Dies eröffnet die Möglichkeit, die Werkstückträger in
vorteilhafter Weise übereinanderzustapeln.
Um ein seitliches Verrutschen von übereinandergestapelten
Werkstückträgern zu verhindern, sind in vorteilhafter Weise
randoffene Freischneidungen vorgesehen, deren
Begrenzungsflächen als Anschläge zwischen den
Werkstückträgern dienen und diese in Position halten.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform eines
monolithischen Werkstückträgers ist dieser in Form einer
geprägten Flachmaterialbahn eines mit Bindemittel
getränkten Faserstoffs gebildet, wobei durch die Prägung
Erhebungen und Vertiefungen geformt sind. Die Prägung wird
vorzugsweise in einer geheizten Pressform durchgeführt,
wobei mehrere Flachmaterialbahnen laminatartig übereinander
angeordnet sind, so daß der Vorgang des Aushärtens in der
erhitzten Pressform durchgeführt werden kann.
In bevorzugter Weise werden durch die Prägung Erhebungen
und Vertiefungen mit verrundeter Gestalt gebildet, die in
einem regelmäßigen Muster angeordnet sind, was die
Möglichkeit eröffnet, die Werkstückträger unter Verwendung
von Distanzstücken in definierter Lage übereinander
anzuordnen.
Als einstückig monolithisch ausgebildeter Werkstückträger
wird auch ein solcher verstanden, der aus einer Mehrzahl
von in Naßwickeltechnik hergestellten Hohlstrangelementen
mit polygonaler Querschnittsform gebildet ist, die im
nassen Zustand miteinander verpreßt und anschließend zur
Bildung des monolithischen Körpers ausgehärtet sind (Fig.
3).
Zwischen den miteinander verpreßten Hohlstrangelementen
oder auch zur Zusammenfassung einer Gruppe von
Hohlstrangelementen können getränkte imprägnierte
Fasermatten verwendet werden, die im nassen Zustand
zwischen den Hohlstrangelementen angeordnet sind, um deren
Anbindung aneinander zu verbessern, oder zur Bildung eines
Bündels um die Hohlelemente herumgewickelt sind. In jedem
Fall wird nach dem Aushärten ein einstückiger fugenfreier
monolithischer Werkstückträger erhalten.
Wenn nach der zweiten Erfindungsvariante mehrere
monolithisch ausgebildete faserverbundkeramische Elemente
durch stangen-, leisten- oder rohrförmige
faserverbundkeramische Stützprofile aneinandergefügt sind,
so erweist sich eine Ausführungsform als vorteilhaft, bei
der senkrecht zur Auflageebene erstreckte Hülsenelemente
verwendet sind, in denen Querbohrungen für die Stützprofile
eingebracht sind.
Die Querbohrungen sind dabei vorzugsweise so zueinander
versetzt, daß die in die Querbohrungen eingesteckten
Abschnitte der Stützprofile innerhalb der Hülsenelemente
übereinander zu liegen kommen. Dies eröffnet die
Möglichkeit, die Stützprofile möglichst weit in die
Hülsenelemente einzuschieben oder gar durch eine weitere
fluchtende Querbohrung auf der anderen Seite wieder
austreten zu lassen, wodurch die Stabilität des
Werkstückträgers beträchtlich erhöht wird. Wenn die
Stützprofile, wie vorstehend erwähnt, innerhalb der
Hülsenelemente übereinander zu liegen kommen, eröffnet dies
des weiteren die Möglichkeit, die Hülsenelemente durch
Verbindungsmittel, wie Schrauben, Bolzen oder dergleichen,
miteinander zu verbinden.
Die gegenüberliegenden Längsöffnungen der Hülsenelemente
können durch kappenartige Verschlußelemente abgedeckt
sein.
Die Werkstückträger können nach einem weiteren
Ausführungsbeispiel auch mäandrierend abgewinkelte
streifenförmige monolithische Teile umfassen, welche
mittels durch Öffnungen hindurchgreifende stangenförmige
Stützprofile, insbesondere Schrauben, gegeneinander fixiert
sind. Solchenfalls bilden die nach oben gewandten
Schmalseiten der Streifen die Werkstückauflagebereiche
(Fig. 4).
Es können auch in Naßwickeltechnik ausgebildete
Hohlstrangsegmente quer zur Längsachse ihrer Öffnung durch
die durch Bohrungen hindurchgreifenden Stützprofile
miteinander verbunden werden (Fig. 6).
Nach einem ganz besonders vorteilhaften Erfindungsgedanken,
der sich auf sämtliche Ausführungsformen der Erfindung
beziehen kann, weist der Werkstückträger
Stapelschnittstellen auf, mit denen Distanzstücke derart
zusammenwirken können, daß mehrere Werkstückträger
übereinander stapelbar sind. In bevorzugter Weise sind
diese Stapelschnittstellen durch in Stapelrichtung
vorgesehene Ausnehmungen gebildet, in welche Distanzstücke
eingreifen können.
Diese Ausnehmungen können beispielsweise geprägte oder
gestanzte Durchgangsöffnungen in einem einstückig
monolithischen Werkstückträger sein. Wenn der
Werkstückträger ein flächenhaft geprägtes Erhebungen und
Vertiefungen aufweisendes Gebilde ist, so erweist es sich
als vorteilhaft, die Öffnungen in den Erhebungen und/oder
Vertiefungen vorzusehen.
Es kann sich insbesondere bei einer Ausführungsform mit in
Stapelrichtung orientierten Hülsenelementen als vorteilhaft
erweisen, wenn die schnittstellenbildenden Ausnehmungen
Gewindeöffnungen sind.
Eine weitere Erfindungsvariante von eigenständiger
Bedeutung wird in einem gattungsgemäßen Werkstückträger
gesehen, der so ausgebildet ist, daß die
Werkstückauflagebereiche von gitterförmig auf eine ebene
Profilkonstruktion aufgewickelten Fasersträngen gebildet
sind, wobei die Ganghöhe der Wicklung den Abstand der
Gitterstruktur definiert (Fig. 7). Bei der
Profilkonstruktion kann es sich um eine Konstruktion der
vorstehend beschriebenen Art mit monolithisch ausgebildeten
Elementen und aus in Bohrungen in diesen Elementen
eingesteckten Stützprofilen, auf welche die Faserstränge
aufgewickelt sind, handeln.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung
ergeben sich aus den beigefügten Patentansprüchen und der
zeichnerischen Darstellung und nachfolgenden Beschreibung
bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung. In der
Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine monolithische Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen in Naßwickeltechnik
hergestellten Werkstückträgers zur Aufnahme von
gekröpften Langteilen;
Fig. 2 eine monolithische Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen in Flächenpresstechnik
hergestellten Werkstückträgers;
Fig. 2a die Verdeutlichung eines Stapelprinzips für den
Werkstückträger nach Fig. 2;
Fig. 3 die Herstellungsschritte einer weiteren
Ausführungsform eines monolithischen
Werkstückträgers;
Fig. 4 eine Ausführungsform eines Werkstückträgers aus
mehreren lösbar zusammengefügten monolithischen
Elementen;
Fig. 5 eine weitere Ausführungsform eines
Werkstückträgers aus mehreren lösbar
zusammengefügten monolithischen Elementen;
Fig. 5a verdeutlicht ein Stapelprinzip für den
Werkstückträger nach Fig. 5;
Fig. 6 eine weitere Ausführungsform eines
Werkstückträgers aus mehreren lösbar
zusammengefügten monolithischen Elementen;
Fig. 7 eine weitere Ausführungsform eines
Werkstückträgers aus mehreren lösbar
zusammengefügten monolithischen Elementen mit
einem Werkstückauflagebereich, der von
gitterförmig aufgewickelten Fasersträngen
gebildet ist.
Fig. 1 zeigt einen Werkstückträger 1, der aus einem in
Naßwickeltechnik hergestellten Hohlprofil abgetrennt wurde
und durch gezielte Fräsbearbeitungen an den Seiten
Auflageflächen 12, 13 und Stapelflächen 16, 17 erhält.
Dadurch ist es möglich, gekröpfte Längsteile 21 in einem
einteiligen Werkstückträger aufzunehmen und mehrere
Werkstückträger übereinander zu stapeln 11. Nasen 14 und 15
hindern die Werkstücke daran, auf den Auflageflächen 12, 13
bis an die Seiten heranzurutschen und dadurch das
Wärmebehandlungsergebnis negativ zu beeinflussen. Die
Werkstückträger 1 können unter einem Winkel von 45°
gestapelt werden. Die Stapelflächen 16 und 17 gewährleisten
eine sichere Stapelbarkeit, wobei durch Freischneidungen
gebildete Anschläge 18 und 19 des darüberliegenden
Werkstückträgers eine definierte Position gewährleisten.
Die Nasen 14 und 20 verhindern ein Verrutschen in
Querrichtung.
Für ungekröpfte Längsteile ist es möglich, den umlaufenden
monolithischen Rahmen (Hohlprofil) ohne die Aussparungen
der Auflageflächen 12, 13 zu fertigen und durch Aufbohren
der Seitenwände 22 und 23 Öffnungen zu erzeugen, durch die
mindestens zwei Querrohre als Auflagefläche für die
Längsteile gesteckt werden (ohne Abbildung). Der umlaufende
Rahmen hält dabei die Werkstücke auf ihrer Position.
Fig. 2 zeigt einen monolithischen Werkstückträger 2
(Grundrost), hergestellt in Prepreg-Technik. Die mit
Matrixprecursor getränkten Gewebe werden aufeine Pressform
mit Erhöhungen 24 und Vertiefungen 25 gelegt und
anschließend verpreßt. Nach der Aushärtung und Umwandlung
in faserverbundkeramisches Material werden in die
verwendeten Erhöhungen 24 durch einen Flachschleifprozeß
Öffnungen 26 eingebracht, und es entsteht eine plane
Oberfläche zur Aufnahme von Werkstücken.
Fig. 2a zeigt beispielhaft ein Verbindungs- bzw.
Distanzstück 27 als Stapelhilfe für den erfindungsgemäßen
Werkstückträger 2 in Fig. 2. Ein Rohr 28 aus
faserverbundkeramischem Material wirkt als Distanzstück 27
zwischen oberem und unterem Werkstückträger. Die sechs
jeweils am Umfang der Rohrenden angebrachten Zapfen 29
greifen dabei in die Öffnungen 26 und verhindern ein
Verrutschen des Distanzstücks 27.
Fig. 3 zeigt eine modifizierte Wickeltechnik zur
Herstellung einer monolithischen wabenförmigen Struktur bei
einem Werkstückträger 3. Die einzelnen Waben werden auf
einen entsprechenden Kern 30 aufgewickelt, so daß
Hohlprofile 31 entstehen. Anschließend werden die noch
nassen, gewickelten Hohlprofile 31 zusammengelegt,
verpreßt und ausgehärtet. Es entsteht ein monolithischer
Grundkörper 32, der nach Entnahme der Kerne auf die
endgültige Form 3 zugeschnitten werden kann. Dabei wird die
obere oder untere Schmalseite der Wabensegmente 35 als
Auflagefläche für die Werkstücke genutzt.
Da die einzelnen Waben nur über die Matrix verbunden sind,
kann die Biegefestigkeit des gesamten Rostes durch Einlegen
oder Wickeln von imprägnierten Fasermatten 34 zwischen die
einzelnen Hohlprofile 31 oder um das ganze Gebilde herum
verbessert werden. Werden die Hohlprofile 31 anschließend
verpreßt, ausgehärtet und karbonisiert, so gibt es auch
Faserorientierungen zwischen den einzelnen Waben im
Verbund.
Durch Aufwickeln von Fasersträngen können nur langgezogene
Hohlkörper 31 gefertigt werden, da die Fasern schräg und
über Kreuz aufgewickelt werden müssen. Um einen schmalen
Rost zu erzeugen, muß das aus gestapelten, langgezogenen
Hohlkörpern hergestellte Gebilde in Segmente 35 getrennt
werden. Um das Trennen zu ersparen, kann diese
Wickeltechnik modifiziert werden, indem bereits ein auf
Rostbreite gewebtes Band imprägniert und dann auf einen
Kern gewickelt wird. Dieses Band weist eine Breite, welche
der Höhe des herzustellenden Werkstückträgers entspricht,
auf und kann gleichzeitig zur Verstärkung der Verbindung
zwischen den Hohlprofilen eingesetzt werden.
In Fig. 4 sind mäandrierend abgewinkelte streifenförmige
Teile 41 versetzt aneinandergestellt und an den
Verbindungsflächen 42 einzeln mit Schrauben 43
zusammengefügt, wobei ein stufenförmiges Teil 41 mit
Bohrungen 45 und das angrenzende mit Gewinde 46 versehen
ist. Noch günstiger ist eine durchgehende Stange 47, welche
Bohrungen 48 in den streifenförmigen Teilen 41 durchsetzt
und mit einer Verschraubung am Ende fixiert sein kann.
Dadurch kann die Quersteifigkeit erhöht und der
Montageaufwand minimiert werden. Gleichzeitig können durch
die elastische Wabenstruktur Spannungen aufgrund
unterschiedlicher Wärmeausdehnung von Schraubverbindung und
der abgewinkelten streifenförmigen Teile 41 ausgeglichen
werden.
Fig. 5 zeigt einen Werkstückträger 5, der aus
faserverbundkeramischen Rohrprofilen 52, 53
zusammengesteckt wurde. Senkrecht stehende Hülsen 51 (hier
sechs Stück) werden mit CFC-Rohren 52 und 53 verbunden, die
in Bohrungen 55 in den Hülsen 51 eingesteckt werden, und
bilden einen Rahmen. Zwischen die drei querliegenden Rohre 53
im Rahmen werden zur Ausbildung eines Rostes dünnere
Rohre 54 gesteckt. Die Fügeverbindung die den Rahmen
zusammenhält, befindet sich im Inneren der senkrecht
stehenden Hülse 51 und ist in der Draufsicht 56 separat
dargestellt. Die dünnen Rohre 54 werden durch Bohrungen 55
a in die Querrohre 53 eingesteckt und durch den Rahmen
zusammengehalten. Die zwei längsgerichteten Rohre 52 und
die tieferliegenden Querrohre 53 des Rahmens sind durch
einen Bolzen 57 innerhalb der senkrecht stehenden Hülse 51
verbunden. Die Rohre 52 und 53 können auch beidseitig durch
die Hülse 51 gesteckt werden, um damit die
Verwindungssteifigkeit zu erhöhen (ohne Abbildung). Die
Wärmeausdehnung an den Verbindungsstellen ist nahezu
gleich, so daß Eigenspannungen beim Erwärmen nicht zu
erwarten sind. Um verschleißfeste Auflagepunkte
einzubinden, können die Hülsen 51 an den offenen Stellen
durch entsprechende Verschlußelemente 58 aus Stahl oder
faserverbundkeramischem Material geschlossen werden (Fig.
5a). Dadurch werden gleichzeitig die Hohlräume des
Rohrgebildes von den umgebenden Medien geschützt und
abgedichtet.
Das Stapelprinzip in Fig. 5a des erfindungsgemäßen
Werkstückträgers in Fig. 5 zeigt, daß die Hülsen 51 an
Ober- und Unterseite mit einem Gewinde 51a versehen werden
können. Dadurch entsteht eine definierte Schnittstelle zum
Stapeln mehrerer Werkstückträger. Als Distanzstück 59
zwischen den einzelnen Werkstückträgern kann ein an den
Enden verjüngtes Rohr 59 eingesteckt werden. Auflage- bzw.
Verschlußelemente 58 werden durch eine Schraubverbindung
in dem Gewinde 51a befestigt.
Fig. 6 stellt einen mit gleichartigen senkrecht stehenden
Hohlprofilen 61 aufgebauten Werkstückträger 6 dar. Die
einzelnen Hohlprofile, die wiederum in Naßwickeltechnik
hergestellt sind, werden durch Rohrprofile 62
zusammengehalten und sind durch das diagonal eingeschobene
Rohr 63 ausreichend fixiert. Die Rohre 62, 63 sind durch
miteinander fluchtende Öffnungen 65 in den Hohlprofilen 61
hindurchgesteckt und können durch eingesteckte Bolzen an
ihren Enden gesichert werden (ohne Abbildung). Die Auflagefläche
der Werkstücke 64 wird durch die Schmalseite der senkrecht
stehenden Hohlprofile 61 erzeugt. Bei einer Variante dieses
Konzepts 66 werden die Hohlprofile versetzt angeordnet.
Dadurch kann aufeine diagonale Rohrverstrebung verzichtet
werden.
Fig. 7 zeigt einen Werkstückträger 7, wobei ein
großflächiges Gitterhohlprofil 71 eine gleichmäßige, plane
Oberfläche bildet. Dieses Gitterhohlprofil 71 wird in
Wickeltechnik hergestellt, wobei die Ganghöhe der Wicklung
so groß ist, daß ein Spalt zum benachbarten Faserbündel 72
entsteht. Zur Aufnahme der Schwerkräfte wird das Gitter
durch eine Rohrkonstruktion 71 gestützt. Die Rohre 73
werden an einem stirnseitigen Quersteg 74 fixiert. Dabei
ist der Quersteg 74 bei 75 genutet, um ein Verrutschen in
Querrichtung zu verhindern, und das Rohr 73 ist geschlitzt,
um den Steg dazwischen zu klemmen. Die beiden äußeren Rohre
werden zusätzlich mit einem Bolzen 76 oder einer Schraube
befestigt und halten den Rost zusammen. Um verschleißfreie
Auflagepunkte einzubinden, können an diesen Stellen
entsprechende Elemente aus Stahl oder
faserverbundkeramischem Material 77 angebracht werden.
Diese Elemente können auch als definierte Schnittstelle zum
Stapeln mehrerer Grundroste aufgebaut werden.
Claims (27)
1. Werkstückträger (1-7) aus hitzebeständigem
faserverbundkeramischem Material zum Wärmebehandeln
von darauf angeordneten Werkstücken, mit im Gebrauch
nach oben gewandten Werkstückauflagebereichen, die in
einer Auflageebene voneinander beabstandet sind, so
daß der Werkstückträger insgesamt für flüssige oder
gasförmige Behandlungsmedien offen ist, dadurch
gekennzeichnet, daß er einstückig (1, 2, 3)
monolithisch ausgebildet ist
oder
daß er (4, 5, 6) aus einstückig monolithisch
ausgebildeten faserverbundkeramischen Elementen (41,
51, 61) und aus in Bohrungen (48, 55, 65) in diesen
Elementen eingesteckten und diese zusammenhaltenden
stangen-, leisten- oder rohrförmigen
faserverbundkeramischen Stützprofilen (47, 52, 53, 64)
gebildet ist.
2. Werkstückträger nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der einstückig monolithisch
ausgebildete Werkstückträger (1, 3) in
Naßwickeltechnik aus einem mit Bindemittel getränkten
und aufeinen sich drehenden Kern (30) aufgewickelten
Faserbündel hergestellt ist.
3. Werkstückträger nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der einstückig monolithisch
ausgebildete Werkstückträger als Längsabschnitt (35)
von einem in Naßwickeltechnik hergestellten erhärteten
Hohlstrang (31) abgetrennt ist.
4. Werkstückträger nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der einstückig monolithisch
ausgebildete Werkstückträger in Naßwickeltechnik aus
einer mit Bindemittel getränkten streifenförmigen
Faserbahn, deren Breite der Höhe des Werkstückträgers
entspricht und die aufeinen sich drehenden Kern
aufgewickelt ist, hergestellt ist.
5. Werkstückträger nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Ausbildung der
Werkstückauflagebereiche (12, 13) randoffene
Ausnehmungen vorgesehen sind.
6. Werkstückträger nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die randoffenen Ausnehmungen
gefräst sind.
7. Werkstückträger nach einem oder mehreren der
vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
randoffene Freischneidungen, welche durch nach
verschiedenen Seiten weisende Schmalflächen begrenzt
sind, und daß die Schmalflächen Anschläge (18, 19,
20) bei übereinander gestapelten Werkstückträgern (1)
bilden und diese in Querrichtung formschlüssig
aneinander halten, um ein seitliches Verrutschen zu
verhindern.
8. Werkstückträger nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der einstückig
monolithisch hergestellte Werkstückträger (2) durch
eine geprägte Flachmaterialbahn eines mit Bindemittel
getränkten Faserstoffs gebildet ist und durch die
Prägung Erhebungen (24) und Vertiefungen aufweist.
9. Werkstückträger nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Erhebungen (24) und
Vertiefungen verrundete Gestalt aufweisen.
10. Werkstückträger nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Erhebungen (24) und
Vertiefungen nach einem regelmäßigen Muster angeordnet
sind.
11. Werkstückträger nach einem oder mehreren der
vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
er (3) aus mehreren einstückig monolithisch
ausgebildeten und in Naßwickeltechnik hergestellten
Hohlstrangelementen (31) mit polygonaler
Querschnittsform gebildet ist, indem mehrere solcher
Hohlstrangelemente (31) im nassen Zustand verpreßt und
anschließend zur Bildung des monolithischen Körpers
(32) ausgehärtet sind.
12. Werkstückträger nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen den aneinander liegenden
Hohlstrangelementen (31) oder zwischen Gruppen aus
mehreren aneinanderliegenden Hohlstrangelementen
imprägnierte Fasermatten (34) angeordnet sind.
13. Werkstückträger nach einem oder mehreren der
vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch senkrecht
zur Auflageebene erstreckte monolithisch ausgebildete
Hülsenelemente (51), in denen Querbohrungen (55)
eingebracht sind.
14. Werkstückträger nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die in die Querbohrungen (55)
eingesteckten Abschnitte der Stützprofile (52, 53)
innerhalb der Hülsenelemente (51) übereinanderliegen.
15. Werkstückträger nach Anspruch 12 oder 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die eingesteckten Abschnitte
durch Verbindungsmittel (57) innerhalb der
rohrförmigen Hülsenelemente (51) miteinander verbunden
sind.
16. Werkstückträger nach einem der Ansprüche 12-15,
dadurch gekennzeichnet, daß die Hülsenelemente (51)
mit Verschlußelementen (58) abschließbar sind.
17. Werkstückträger nach Anspruch 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verschlußelemente (58) auf
die Hülsenelemente (51) aufschraubbar oder in diese
einschraubbar sind.
18. Werkstückträger nach einem oder mehreren der
vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
mäandrierend abgewinkelte flächenhaft aneinander
anliegende streifenförmige Elemente (41) mit Öffnungen
(48), die durch in die Öffnungen (48) eingesteckte
Stützprofile (47) gegeneinander fixiert sind.
19. Werkstückträger nach einem oder mehreren der
vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
einstückig in Naßwickeltechnik ausgebildete
Hohlstrangsegmente (61) mit Werkstückauflagebereiche
bildenden Schmalseiten, die quer zur Längsachse ihrer
Öffnung durch die durch Bohrungen (65)
hindurchgreifenden Stützprofile (62, 63) miteinander
verbunden sind.
20. Werkstückträger nach einem oder mehreren der
vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
Stapelschnittstellen, mit denen Distanzstücke (27, 59)
derart zusammenwirken, daß mehrere Werkstückträger
(2, 5) übereinander stapelbar sind.
21. Werkstückträger nach Anspruch 20, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stapelschnittstellen durch in
Stapelrichtung vorgesehene Ausnehmungen (26) gebildet
sind, in welche die Distanzstücke (27, 59) eingreifen.
22. Werkstückträger nach Anspruch 21, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (26)
Durchgangsöffnungen in einem einstückig ausgebildeten
monolithischen Werkstückträger (2) sind.
23. Werkstückträger nach Anspruch 22, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (26) geprägt
oder gestanzt sind.
24. Werkstückträger nach Anspruch 21, 22 oder 23, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (26) im Bereich
von Erhöhungen (24) und Vertiefungen ausgebildet sind.
25. Werkstückträger nach einem der Ansprüche 21 bis 24,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen
Gewindeöffnungen (51a) sind, in welche die
Distanzstücke (59) mit einem Gewindeabschnitt
einschraubbar oder nur einsteckbar sind.
26. Werkstückträger nach Anspruch 25, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gewindeöffnungen (51a) in
rohrförmigen monolithisch ausgebildeten in
Stapelrichtung orientierten Hülsenelementen (51) eines
mehrteiligen Werkstückträgers (5) mit der jeweiligen
Rohrlängsachse fluchtend ausgebildet sind.
27. Werkstückträger (7) aus hitzebeständigem
faserverbundkeramischem Material zum Wärmebehandeln
von darauf angeordneten Werkstücken, mit im Gebrauch
nach oben gewandten Werkstückauflagebereiche, die in
einer Auflageebene voneinander beabstandet sind, so
daß der Werkstückträger insgesamt für flüssige oder
gasförmige Behandlungsmedien offen ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die Werkstückauflagebereiche von
gitterförmig aufeine ebene Profilkonstruktion (71)
aufgewickelten Fasersträngen (72) gebildet ist, wobei
die Ganghöhe der Wicklung den Abstand der
Gitterstruktur definiert.
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