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DE19737965C1 - Gerät zur Behandlung von Varizen - Google Patents

Gerät zur Behandlung von Varizen

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DE19737965C1
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Steffen Dr Hoffmann
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Grosspointner Martina 35606 Solms De
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gerät zur Behandlung von Varizen (d. h. Krampfadern) unter Einsatz von Hochfrequenzenergie nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Varizen wurden bisher vor allem, wenn es sich um Varizen größeren Durchmessers handelt, operativ entfernt, dergestalt, daß der behandelnde Arzt jeweils Schnitte entlang der Varize legt und das erkrankte Gefäß abschnittsweise über die Schnitte entfernt. Hierbei besteht das Problem, daß eine derartige Behandlung für den Patienten einerseits sehr belastend ist, zum anderen die Gefahr besteht, daß durch die Schnitte bedingte Narben bleiben.
Darüber hinaus gibt es bereits Geräte zum Schneiden oder Koagulieren von Gewebe unter Verwendung von Hochfrequenzenergie. Hierbei wird mit einer starren Nadel ge­ arbeitet, mit der beispielsweise die Haut gestochen und ein vergleichsweise kurzer Ab­ schnitt einer Varize behandelt wird. Bei Varizen ist es allerdings notwendig, das Gefäß über größere Längen zu behandeln, was bei der Anwendung der vorstehenden Behand­ lungsmethode dazu führt, die Nadel immer wieder neu einzustechen. Die Behandlung erfolgt hierbei unter Lokalanästhesie, welche dazu führt, daß sich die im Bereich der Lokalanästhesie befindlichen Blutgefäße reflexartig zusammenziehen können. Hierbei besteht das Problem, daß bei einem erneuten Einstechen der Nadel es sehr schwierig wird, das Gefäß richtig anzustechen.
In der US 5,437,664 wird ein Gerät zur Behandlung von Gefäßdefekten beschrieben, welches einen Sondenkörper mit einem vorbiegbaren Segment aufweist, dessen Biegungsrichtung durch einen Richtungsindikator auch bei eingeführtem Sondenkörper von außen erkennbar ist. Hierdurch kann der behandelnde Arzt seitliche Gefäßwege, deren Verlauf bekannt ist, besser erreichen, ohne daß seitliche Gefäßabschnitte separat geöffnet und behandelt werden müssen. Eine patientenschonende Behandlung langgezogener und wellig verlaufender Gefäßabschnitte wird durch das vorliegende Gerät nicht ermöglicht.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein neuartiges Gerät zur Behand­ lung von Varizen zur Verfügung zu stellen, mit dem einer­ seits eine patientenschonende und andererseits effiziente, d. h. zeitsparende Behandlung vorgenommen werden kann, ohne daß Schnitte erforderlich sind.
Die vorstehende Aufgabe wird bei dem gattungsgemäßen Gerät dadurch gelöst, daß als Behandlungsinstrument eine in das Gefäß einzubringende Sonde vorgesehen ist, die ei­ nen langgezogenen flexiblen Sondenkörper und einen an dessen einem Ende befindli­ chen Sondenkopf zur Beaufschlagung des Gefäßes mit Hochfrequenzenergie umfaßt. Die Sonde wird hierbei in das erkrankte Gefäß vollständig eingeführt und unter Hoch­ frequenzbeaufschlagung langsam aus dem Gefäß herausgezogen, wodurch die Ge­ fäßwände koagulieren (miteinander verschweißen). Hierdurch wird es möglich, Gefäße über längere Distanzen in einfacher Weise zu behandeln, ohne daß immer wieder ein­ gestochen werden muß. Ferner sind bis auf die Einstichstelle am Einführbereich der Sonde keine Stiche oder Schnitte notwendig. Die Erfindung gewährleistet, daß der Aufwand eines operativen Eingriffes völlig entfällt.
Zweckmäßigerweise ist die Flexibilität des Sondenkörpers derart festgelegt, daß die Sonde beim Einschieben derselben in das Gefäß den Verlauf des Gefäßes folgend einge­ schoben werden kann.
Zum Legen der Sonde ist vorteilhafterweise eine Führung (insbesondere eine sogenann­ te "Venenverweilkanüle") vorgesehen, die vorzugsweise mit einer Stichpositionskon­ trolle, d. h. einer Kontrolle zur Überprüfung, ob das Gefäß angestochen worden ist, aus­ geführt sein kann. Eine Führung ist allerdings nicht immer notwendig. Ohne Führung kann die Sonde während einer Operation gelegt werden (z. B. bei Crossektomie der Venasaphenamagna).
Die Führung weist hierzu zweckmäßigerweise eine Nadel auf, die von einer Ummante­ lung umgeben ist. Die Nadel ist nach dem Legen der Führung aus der Ummantelung herausziehbar, d. h. entfernbar.
Zur Realisierung des Merkmals "Stichpositionskontrolle" ist die Nadel zweckmäßiger­ weise als Hohlnadel, vorzugsweise mit einem an dem der Spitze abgewandten Ende vorgesehenen Hohlraum versehen. Beim Einstechen der Nadel in das Gefäß fließt etwas Blut in den Hohlraum und zeigt dem behandelnden Arzt hierdurch an, daß er die Nadel richtig gelegt hat.
Um während der Anwendung gleichzeitig eine wirkungsvolle Abdichtung der gelegten Sonde zu erzielen, ist der Durchmesser des Sondenkörpers dergestalt dimensioniert, daß er zusammen mit der Ummantelung das Gefäß abdichtet.
Zweckmäßigerweise entspricht zu diesem Zweck der Durchmesser des Sondenkörpers im wesentlichen dem Durchmesser des Sondenkopfes.
Zur Übertragung der Hochfrequenzenergie auf den Sondenkopf umfaßt der Sondenkör­ per einen Metalldraht sowie eine den Metalldraht umgebende Kunststoffummantelung. Diese kann zweckmäßigerweise auch aus Teflon bestehen.
Um dem zu behandelnden Arzt die genaue Feststellung des Sondenkopfes innerhalb des Gefäßes zu ermöglichen, ist der Sondenkörper mit einer Skalierung versehen, welche im vorderen Bereich, d. h. dem Sondenkopf zugewandten Bereich vorteilhafterweise feiner unterteilt ausgebildet sein kann. Der zu behandelnde Arzt kann hierbei während des allmählichen Herausziehens der Sonde aus der Varize die jeweilige Position des Son­ denkopfes in Bezug auf die Führung genau überwachen.
Um Beschädigungen des umliegenden, gesunden Gewebes zu vermeiden, ist gemäß ei­ ner weiteren Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung die Temperatur im Bereich des Sondenkopfes erfaßbar.
Der Sondenkörper besteht hierbei aus temperaturleitfähigem Material, zumindest aber umfaßt er solches. Alternativ hierzu kann der Sondenkörper auch eine temperaturleitfä­ hige Beschichtung aufweisen.
In Ergänzung dazu kann das Gerät eine Temperaturanzeige und/oder einen über die Temperatur aktivierbaren Warntongeber aufweisen. Ferner ist es zweckmäßig, einen Regelkreis mit automatischer Abschaltung der Sonde beim Überschreiten einer Arbeit­ stemperatur oder eines Arbeitstemperaturbereiches vorzusehen.
In besonderer Ausgestaltung ist der Metalldraht aus Stahl oder Wolfram ausgebildet. Der Sondenkopf besteht aus einem hochleitfähigen Metall, z. B. aus Au, Pt oder Ag oder einer entsprechenden Metallegierung. Es ist darüberhinaus auch denkbar, daß der Me­ talldraht sowie Sondenkopf, insbesondere bei sehr dünnen Sonden aus ein und demsel­ ben Material bestehen, wobei lediglich im Bereich des Sondenkopfes der Metalldraht freigelegt ist, d. h. dort sich keine Isolierung befindet.
Der Sondenkopf kann zur Vermeidung von Verletzungen insb. länglich mit abgerunde­ ter Vorderseite ausgestaltet sein. Hierdurch wird eine vorzeitige Perforation der Venen­ wand und damit ein unkontrolliertes Verlassen der Vene durch die Sonde vermieden. Auch wird hierdurch eine bessere Führung, d. h. ein einfacheres Vorschieben der Sonde innerhalb der Vene gewährleistet.
Zur Behandlung von Gefäßen unterschiedlicher Größen ist es zweckmäßig, Sondenkör­ per mit unterschiedlichen Durchmessern und/oder Längen vorzusehen, die je nach Be­ darf an dem erfindungsgemäßen Gerät eingesetzt werden können.
Um das Einbringen der Sonde in das erkrankte Gefäß zu erleichtern, kann eine zusätzli­ che Führungshülle zweckmäßig sein, die vorab in das zu behandelnde Gefäß einge­ bracht wird. Das Einbringen der Führungshülle kann zusammen mit der Sonde vor­ schubsweise oder schrittweise durchgeführt werden.
Besondere Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung werden anhand der Zeichnun­ gen nachstehend näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine stark vereinfachte, schematische Darstellungsweise des erfindungsgemä­ ßen Gerätes in seiner Gesamtheit im Einsatz;
Fig. 2 eine Darstellung der zum Einsatz des Gerätes zu verwendenden Führung;
Fig. 3 einen Abschnitt des Sondenkörpers im Längsschnitt a), in Draufsicht b) sowie im Querschnitt c);
Fig. 4 Schnittdarstellungen (a) und (b) von Ausgestaltungen der Sonde gemäß Fig. 1 im Kopfbereich;
Fig. 5 eine Schnittdarstellung der Sonde gemäß Fig. 1 im Kopfbereich unter zusätzli­ cher Verwendung einer Führungshülle.
Bezugsziffer 1 in Fig. 1 zeigt das erfindungsgemäße Gerät in seiner Gesamtheit. Es um­ faßt eine flexible, langgezogene Sonde 2 bestehend aus einem Handgriff 17, einen z. B. aus Wolfram bestehenden Sondenkörper 3 sowie einem am Ende des Sondenkörpers 3 angeordneten Sondenkopf 4 zur Abgabe von Hochfrequenzenergie.
Der Sondenkörper 3 ist über eine Führung 5 in das erkrankte Gefäß 10 eingeführt. Be­ zugsziffer 11 in Fig. 1 bezeichnet die verschiedenartigen Hautschichten des menschli­ chen Körpers.
Die Sonde steht über ein Kabel 14 mit der Hochfrequenzquelle 14 bzw. den Gehäuse 13 desselben in Verbindung. Die Hochfrequenzquelle 14 weist darüber hinaus eine Anzeige 20 sowie eine Verstelleinrichtung 15 zur Abgabe der Hochfrequenzenergie auf.
Die Führung umfaßt gemäß Fig. 2 eine Hohlnadel 6 mit einem Hohlraum 8, welcher als Stichpositionskontrolle dient. Bei richtig plaziertem Stich füllt sich der Hohlraum 8 mit Blut. Die Führung 5 ist dergestalt ausgebildet, daß nach dem Setzen der Ummantelung 7 in der Haut die Nadel entfernt und der Sondenkörper eingeführt werden kann.
Gemäß den Fig. 3a), b) sowie c) weist der Sondenkörper 3 einen innenliegenden Me­ talldraht 12, eine den Metalldraht umgebende Kunststoff, insbesondere Teflonbeschich­ tung 9 sowie eine temperaturleitfähige Beschichtung 19 auf. Gemäß den Fig. 3b) und c) erstreckt sich die temperaturleitfähige Beschichtung lediglich über einen Teil des Um­ fangsbereichs des Sondenkörpers. Über die temperaturleitfähige Schicht 19 kann in ein­ facher Weise die Temperatur am Sondenkopf 4 "gefühlt" werden und an der Anzeige 20 angezeigt werden. Auch ist es möglich, bei Überschreiten einer bestimmten Temperatur ein (nicht dargestelltes) Warnsignal zu aktivieren.
Zweckmäßigerweise ist ein (in den Figur nicht dargestellter) Regelkreis vorgesehen, wel­ cher für eine automatische Abschaltung bei Überschreiten einer Arbeitstemperatur oder eines Arbeitstemperaturbereichs sorgt.
Gemäß Fig. 4 ist der Sondenkopf 4 zylinderförmig mit vorderseitiger Abrundung aus­ gestattet, wobei gemäß Fig. 4 (a) die Ummantelung 7 sowie der Sondenkopf 4 eine gleichmäßig verlaufende Oberfläche bilden oder gemäß Fig. 4 (b) zur Bildung des Son­ denkopfes 4 das vorderste Stück des Metalldrahts nicht von der Beschichtung 9 umge­ ben ist. Nach dem Einsetzen des Sondenkörpers 3 in die Führung 5 wird hierdurch si­ chergestellt, daß kein Blut während der Behandlung über einen Zwischenraum zwischen Führung 5 und Sondenkörper 3 entweichen kann.
In bestimmten Fällen, insbesondere bei sehr dünnen Sonden, ist es zweckmäßig, den Metalldraht aus dem identischen Material wie den Sondenkopf herzustellen, d. h. diese beiden Teile sozusagen in einem Teil zur Verfügung zu stellen. Der Sondenkopf wird hierbei durch die nicht von der beschichteten Zone abgedeckte Zone des Metalldrahts gebildet.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung kann der Sondenkörper 3 noch zusätzlich von ei­ ner Führungshülle 21 umgeben sein, wobei die Führungshülle 21 den Zweck erfüllt, das Innere des Gefäßes zur Erleichterung des Einbringens der Sonde etwas zu stabilisieren. Die Führungshülle ist gemäß besonderer Ausgestaltung der Erfindung flexibler als die Sonde 2.
Zur Behandlung einer Varize wird die Führung über deren Nadel 6 durch die Haut 11 in das zu behandelnde Gefäß 10 eingebracht und die Nadel 6 anschließend entfernt. Über den Hohlraum 8 wird sichtbar, daß das zu behandelnde Gefäß tatsächlich auch getroffen worden ist. Anschließend wird die Sonde durch die Führung 5 hindurch in das behan­ delnde Gefäß über die gesamte Behandlungslänge hinweg eingeschoben. Die Dimen­ sionierung von Sondenkopf 4 sowie Sondenkörper 3 einschließlich Führung 5 bewirken eine automatische Abdichtung der Führung 5.
Soll in Lokalanästhesie gearbeitet werden, reicht es aus, die Punktionsstelle mit Loka­ lanästhesie-Creme vorzubehandeln. Nach dem Legen der Sonde kann dann entlang der Varize ein Lokalanästhetikum injiziert werden. Sollen mehrere Varizen behandelt wer­ den, ist es vorteilhaft, in Narkose mehrere Sonden parallel zu legen und die Maximal­ dosis an Lokalanästhetikum nicht zu überschreiten.
Da vor dem Legen der Sonde der Patient narkotisiert wird, ist es zweckmäßig, während einer Behandlung gleichzeitig eine Mehrzahl von Sonden zur Behandlung einer Mehr­ zahl von Gefäßen zu legen. Sind die Sonden gelegt, wird das jeweilige Gefäß möglichst blutleer gemacht (z. B. durch Hochlegen, Anlegen einer Blutsperre oder von Kompressi­ onswickel). Danach wird das betreffende Gefäß unter dem Einfluß von Hochfrequenze­ nergie (beispielsweise im Megahertzbereich) behandelt, wobei die Gefäßwände hierbei miteinander verschweißen, d. h. koagulieren. Während der Behandlung wird die Sonde vom entlegensten zum Punktionspunkt in dem Gefäß allmählich aus dem Gefäß heraus­ gezogen, wodurch eine fortlaufende Verschweißung der Gefäßwände stattfindet. An den Hochfrequenzgenerator selbst kann, beispielsweise bei Überschreiten einer bestimmten Temperatur, die Hochfrequenzenergie über einen Einstellknopf 15 (vergleiche Fig. 1) verändert werden.
Abhängig von der jeweils zu behandelnden Varize können pro Gerät unterschiedlich lange oder auch unterschiedlich starke Sondenkörper 3 eingesetzt werden.
An der Vorderseite des Sondenkörpers 3 befindet sich der Sondenkopf 4 in Form einer plattgedrückten Kugel. Der Sondenkörper 4 besteht z. B. aus Metalldraht oder Wolfram. Es sind allerdings auch andere Materialien hierfür als denkbar anzusehen.
Bezugszeichenliste
1
Gerät (komplett)
2
Sonde
3
Sondenkörper
4
Sondenkopf
5
Führung
6
Nadel
7
Ummantelung
8
Hohlraum
9
Kunststoffummantelung
10
Gefäß
11
Haut
12
Metalldraht
13
Gehäuse
14
Frequenzgenerator
15
Einstellknopf
16
Kabel
17
Handgriff
18
Skalierung
19
leitfähige Beschichtung
20
Temperaturanzeige
21
Führungshülle

Claims (13)

1. Gerät zur Behandlung von Varizen unter Einsatz von Hochfrequenzenergie mit einem Gehäuse, einem Hochfrequenzgenerator sowie einem Behandlungsinstrument, welches mit dem Hochfrequenzgenerator verbunden ist und mit dem die Behandlung an dem Gefäß durchführbar ist, wobei als Behandlungsinstrument eine in das Gefäß einzubringende Sonde vorgesehen ist, die einen Sondenkörper und einen an dessen einem Ende befindlichen Sondenkopf zur Beaufschlagung des Gefäßes mit Hochfrequenzenergie umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß der Sondenkörper (3) zur selbstätigen Anpassung an den Gefäßverlauf über seine gesamte Länge unflexibel gegenüber Druck- und Zugbelastung und flexibel gegenüber Belastung quer zu seiner Längsrichtung beim Einführen bzw. Herausziehen des Sondenkörpers (3) in das bzw. aus dem zu behandelnden Gefäß ist.
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser des Sondenkörpers (3) im wesentlichen dem Durchmesser des Sondenkopfes (4) entspricht.
3. Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Sondenkörper (3) einen Metalldraht zur Übertragung der Hochfrequenzwel­ len auf den Sondenkopf (4) sowie einer Kunststoffummantelung (9), insbesondere auch aus Teflon, umfaßt.
4. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Sondenkörper (3) eine Skalierung (18) aufweist.
5. Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Skalierung (18) in dem dem Sondenkopf (4) zugewandten Bereich eine im Vergleich zu dem dem Sondenkopf (4) abgewandten Bereich feinere Unterteilung der Skalierung (18) aufweist.
6. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur im Bereich des Sondenkopfes (4) erfaßbar ist.
7. Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Sondenkörper (3) aus temperaturleitfähigem Material besteht oder dieses zumindest umfaßt.
8. Gerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Sondenkörper (3) eine temperaturleitfähige Beschichtung (19) trägt.
9. Gerät nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine Temperaturanzeige (20) und/oder ein über die Temperatur aktivierbarer Warntongeber vorgesehen ist bzw. sind.
10. Gerät nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät einen Regelkreis mit automatischer Abschaltung der Sonde (1) beim Überschreiten einer Arbeitstemperatur oder eines Arbeitstemperaturbereiches auf­ weist.
11. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Metalldraht aus Stahl oder Wolfram besteht.
12. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Sondenkopf (4) aus einem hochleitfähigen Metall z. B. Au, Pt, Ag oder ei­ ner entsprechenden Legierung besteht.
13. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Sondenkopf (4) eine abgerundete Vorderseite aufweist.
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