DE19735799A1 - Warenträger für Flachkörper - Google Patents
Warenträger für FlachkörperInfo
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Description
Die Erfindung betrifft Warenträger für Flachkörper, insbesondere für Karten mit
Magnetstreifen oder Speicherchips, wie z. B. Kreditkarten, EC-Karten und dgl.
Die oben genannten Karten durchlaufen bis zur Fertigstellung verschiedene
Bearbeitungsschritte, wobei sie u. a. dekoriert, mit einem Magnetstreifen bzw. Chip
versehen und geprägt werden. Zwischen den einzelnen Bearbeitungsstationen
werden die Karten in Stapeln zu 200 oder 300 Karten gehandhabt, d. h. transportiert,
gelagert, gezählt und weiterverarbeitet. Jeder Stapel ist dabei fest von Pappkarton
oder Papier umwickelt und mittels einer Banderole aus Plastik vor unbefugtem
Öffnen gesichert. Ein Selbstklebeetikett identifiziert in der Regel den Inhalt des
Kartenstapels.
Diese Art der Verpackung ist einerseits äußerst kostengünstig und ermöglicht eine
sehr hohe Packungsdichte der Karten, weist aber andererseits gravierende Nachteile
auf. So verkratzen z. B. die aufeinanderliegenden Karten leicht, wenn sie in der
Verpackung verschoben werden und hohe Kräfte gegen die Flächen der Karten
wirken. Der Kartonabrieb kann außerdem den Magnetstreifen verschmutzen, der
dadurch nicht mehr verläßlich lesbar ist.
Der Stapel muß darüber hinaus manuell geöffnet und in eine Bearbeitungsmaschine
eingelegt werden. Die Position einer Karte ist durch die Reihenfolge im Stapel
festgelegt. Im bisher üblichen Arbeitsverfahren wird der Stapel von einer Seite her
abgearbeitet. Eine Einzelerfassung der Karten ist somit nicht möglich. Der
Einzelzugriff wäre jedoch insbesondere vorteilhaft, wenn eine personalisierte, d. h.
eine mit den Daten des Benutzers versehene Karte, z. B. mit einem entsprechenden
Begleitbrief kombiniert werden soll.
Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, einen Warenträger zu schaffen, mit dem
Flachkörper, insbesondere Magnetstreifen- und Chipkarten, möglichst unbeschadet
bei möglichst kleiner Packungsdichte gehandhabt werden können, wobei auf jede
Karte einzeln zugegriffen werden kann.
Gelöst wird diese Aufgabe gemäß der Erfindung durch die im kennzeichnenden Teil
des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale. Zweckmäßige Ausgestaltungen der
Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Durch die dünne, blatt- oder schichtartige Form des Warenträgers, mit mehreren
Flachkörper-Aufnahmefeldern zum Einlegen bzw. Einsetzen von Flachkörpern, und
insbesondere zum Einsetzen von Magnetstreifen- oder Chipkarten, besteht zwischen
einzelnen Karten kein direkter Kontakt mehr, so daß eine gegenseitige
Beschädigung verhindert-werden kann. Die Flachkörper-Aufnahmefelder können z. B.
als wannenförmige Vertiefungen geformt sein, die durch Trennstege von
benachbarten Aufnahmefeldern abgegrenzt sind.
Andererseits kann der Grundkörper des Warenträgers, wie z. B. ein blattförmiger
Grundkörper, auch- durch beliebige andere Abstandselemente, wie z. B.
punktförmige, höckerartige, längliche oder andere beliebig geformte Erhebungen in
Flachkörper-Aufnahmefelder unterteilt sein. Die Abgrenzung durch Trennstege ist
jedoch aufgrund der erhöhten Stabilität des Grundkörpers von Vorteil.
Die Wandstärke des Grundkörpers ist zwecks Erreichung einer niedrigen
Packungsdichte möglichst klein zu wählen, vorzugsweise kleiner als 1 mm und
insbesondere kleiner als 0,7 mm. Des weiteren ist eine möglichst hohe Stabilität des
Warenträgers wünschenswert, weshalb eher steifer Kunststoff als Material für den
Grundkörper geeignet ist.
Der Grundkörper kann z. B. im Tiefziehverfahren geformt sein, womit der
Warenträger sehr preiswert und einfach hergestellt werden kann. Der Grundkörper
kann andererseits auch ein Spritzgußteil sein, wodurch insbesondere schärfere
Kanten an den Trennstegen und Rändern erzielt werden können.
Aus Gewichtsgründen kann der Bodenbereich der Flachkörper-Aufnahmefelder
vorzugsweise wenigstens teilweise ausgespart sein. Darüber hinaus kann der
Bodenbereich wenigstens teilweise mit einer Haftschicht versehen sein, wodurch die
Karte mit zumindest geringer Haftkraft in der Aufnahme gehalten wird. Zu diesem
Zweck kann auch unterhalb der Aussparung an der Unterseite des Grundkörpers ein
Klebestreifen angebracht sein, auf dem die von oben aufgelegte Karte leicht
anhaftet.
Die Trennstege zwischen benachbarten Auflageflächen sind vorzugsweise teilweise
unterbrochen bzw. abgestuft. Um die Stabilität des Grundkörpers nicht zu
gefährden, sind diese Unterbrechungen möglichst unregelmäßig, nicht auf einer
Linie fluchtend, anzuordnen.
Der Grundkörper ist ferner im Randbereich, also an den Längs- und/oder Stirnseiten
umlaufend durch geeignete Profilbildung versteift. Darüber hinaus kann z. B. im
Mittelbereich des Grundkörpers ein weiteres Versteifungselement (Versteifungssteg)
angeordnet sein.
Die einzelnen Stege bzw. Abstandselemente sind vorzugsweise weniger als 4 mm
und insbesondere weniger als 2 mm hoch und vorzugsweise weniger als 3 mm und
insbesondere weniger als 1,5 mm breit.
Am Grundkörper kann ein maschinenlesbarer Datenträger vorgesehen sein, der
Informationen über die Belegung des Warenträgers, die genaue Position bestimmter
Karten oder andere für die weitere Bearbeitung nützliche Informationen enthalten
kann. Als maschinenlesbarer Datenträger kann z. B. ein Magnetstreifen oder ein
beschreibbarer Speicherchip dienen.
Da der Grundkörper vorzugsweise symmetrisch gebildet ist, müssen geeignete Mittel
zur Erfassung der Ausrichtung des Warenträgers vorgesehen sein. Eine besonders
einfache Möglichkeit ist z. B. eine kleine Abweichung der Symmetrie vorzunehmen
und z. B. eine abgeschrägte Ecke, Ausnehmung, Nut o. dgl. vorzusehen.
Des weiteren können Ausnehmungen für Arretierungsstifte vorgesehen sein, deren
Funktion später beschrieben wird.
Die Warenträger sind vorzugsweise in mehreren Schichten aufeinander stapelbar,
wobei Erhebungen an der Oberseite des Warenträger in entsprechende
Vertiefungen eines darauf gestapelten Warenträger eingreifen. Dadurch entsteht ein
Flachkörpermagazin mit entsprechend der Anzahl der gestapelten Warenträger
gesteigertem Fassungsvermögen.
Die Warenträger sind ferner im Kantenbereich an zwei gegenüberliegenden Seiten,
wie z. B. an den Stirnseiten, unterschiedlich breit ausgespart oder können in
gewünschter Weise ausgespart werden. Dadurch können einzelne Warenträger
gezielt aus einem Stapel ausgewählt und zusammen mit den oberhalb dieses
Warenträgers liegenden Warenträgern abgehoben werden. Wenn mehrere
Warenträger übereinander zu einem Magazin aufgestapelt sind, bildet sich aufgrund
der unterschiedlich breiten Aussparungen der einzelnen Warenträger z. B. an den
Stirnseiten eine Aussparung mit einer Kontur, an der Hebearme eines
Parallelgreifers angreifen können, um eine gewünschte Anzahl von Warenträgern
anzuheben. Die am Magazin erkennbare Aussparung wird vorzugsweise von oben
nach unten breiter und weist eine stufenförmige Kontur auf, wobei die Stufen
vorzugsweise wiederum gleiche Abmessungen haben. Zur einfacheren optischen
Kontrolle kann auch eine oder mehrere Stufen, vorzugsweise die mittlere (fünfte)
Stufe (farblich) markiert oder breiter sein als die anderen Stufen. Einem Arbeiter wird
dadurch langwieriges Zählen erleichtert.
Am Parallelgreifer muß je nach Anzahl der abzuhebenden Warenträger eine
bestimmte Armbreite eingestellt werden. Bei sehr geringer Armbreite wird z. B. der
Deckel des Loses abgehoben, der z. B. ein nicht-ausgesparter Grundkörper ist. Je
breiter die Hebearme eingestellt sind, desto mehr Warenträger werden abgehoben.
Der Deckel selbst kann z. B. weitere Informationen über das gesamte Magazin oder
einzelne Warenträger im Magazin auf einem Datenspeicher enthalten.
Schichtartig befüllbare Warenträger und insbesondere Warenträger für Flachkörper
mit o. g. Eigenschaften bieten wesentliche Vorteile bei der Handhabung von
Flachkörpern in der Vorbereitungsphase einzelner Bearbeitungsschritte. Darunter
sind insbesondere der verkratzungssichere Transport, die Möglichkeit des
Einzelzugriffs und die vollautomatische Bearbeitung der Karten aufgrund der in den
Datenspeichern enthaltenen Information zu nennen.
Das erfindungsgemäße Verfahren umfaßt ein schichtweises Befüllen der
Flachkörper-Aufnahmefelder des Warenträgers mit maximal je einem Flachkörper
pro Aufnahmefeld, und das Speichern von Belegungsinformation, insbesondere der
genauen Positionsinformation bestimmter Karten oder anderer im Verlauf des
weiteren Verfahrens benötigter Daten. Nach dem Befüllen mehrerer Warenträger mit
Flachkörpern werden sie in mehreren Schichten zu einem Magazin gestapelt, wobei
ein ungefüllter Warenträger als Deckel für das Magazin dienen kann.
Dieses Magazin wird nun je nach Bedarf verpackt, gelagert oder zu einer
nachfolgenden Bearbeitungsanlage verschickt. Dort wird z. B. die benötigte
Information über das Magazin aus dem Datenspeicher im Deckel ausgelesen und
eine bestimmte Anzahl von Warenträgern angehoben. Ein Roboterarm kann dadurch
direkt auf eine bestimmte Karte zugreifen und der weiteren Verarbeitung zuführen.
Nach der Bearbeitung gelangen die einzelnen Karten vorzugsweise an die gleiche
Position im Warenträger zurück, die sie vor der Beschickung der Anlage hatten.
Ausführungsformen gemäß der Erfindung sind im folgenden anhand der Figuren
beispielhaft erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Aufsicht auf einen erfindungsgemäßen Warenträger von oben, an den
ein Parallelgreifer angreift;
Fig. 2 eine Schnittansicht des Warenträgers in Fig. 1, auf den ein weiterer
Warenträger gestapelt ist;
Fig. 3 eine Seitenansicht auf die Stirnseite mehrerer zu einem Magazin
gestapelter Warenträger und Greifarme des Parallelgreifers;
Fig. 4 eine Detail-Schnittansicht der gestapelten Warenträger in Fig. 2.
Fig. 1 zeigt zunächst einen vorzugsweise im Spritzgußverfahren hergestellten
Grundkörper 11 mit mehreren Aufnahmefeldern 12 für Flachkörper. Aus
Gewichtsgründen sind die Aufnahmefelder im Bodenbereich größtenteils ausgespart.
Die Aussparungen 27 sind rechteckig mit abgerundeten Kanten. An den Längsseiten
benachbarte Aufnahmefelder sind durch Längsstege 13 voneinander getrennt. Die
Längsstege sind ferner stufenartig abgesetzt bzw. unterbrochen. An den Stirnseiten
gegenüberliegende Aufnahmefelder sind durch einen Quersteg 14 voneinander
getrennt, der fast über die gesamte Länge des Grundkörpers 11 verläuft. Der
Quersteg 14 dient gleichzeitig zur Versteifung des gesamten Grundkörpers 11.
In jedem Aufnahmefeld befinden sich vorzugsweise wenigstens zwei diagonal
gegenüberliegende Distanzpunkte 15 auf denen die eingesetzten Flachkörper leicht
aufliegen. Im einfachsten Fall sind die Distanzpunkte 15 als kleine, höckerförmige
Erhebungen gebildet, wobei die Auflagefläche abgeflacht ist.
Um zu verhindern, daß die eingesetzten Karten auch bei leichter Erschütterung des
Warenträgers nicht aus dem Aufnahmefeld 12 herausspringen, sind an den
stirnseitigen, kurzen Rändern der Aufnahmefelder 12 Nasen 16 angeordnet, die in
die Aufnahmefelder hineinragen und den eingelegten Flachkörper dadurch leicht
halten.
Darüber hinaus ist der Grundkörper 11 im gesamten Randbereich durch geeignete
bogen- oder L-förmige Profile umlaufend verstärkt. Somit läßt sich auch bei
Wandstärken des Grundkörpers von weniger als 1 mm und insbesondere weniger
als 0,7 mm eine hohe Steifigkeit erzielen.
Zur Erfassung verschiedener Informationen, wie z. B. der Anzahl der belegten Plätze
im Warenträger oder der genauen Position einer bestimmten Karte, wird ein am
Grundkörper 11 angeordneter Datenträger verwendet. Zwei mögliche Optionen für
maschinenlesbare Datenträger sind in Fig. 1 dargestellt. Der Magnetstreifen 18 kann
bei Relativbewegung zu einem Magnetstreifenleser gelesen werden. Der
Speicherchip 19 hat den Vorteil, daß er stationär beschrieben oder ausgelesen
werden kann.
Der in Fig. 1 dargestellte Warenträger kann in mehreren Schichten übereinander zu
einem Magazin 20 gestapelt werden. Als Zentrierhilfe sind im Randbereich des
Grundkörpers 11 Zentrierbohrungen 21 vorgesehen, in die z. B. Zentrierstifte einer
Palette eingeführt werden können.
Zur Festlegung der Position eines Warenträgers im Stapel sind an den Stirnseiten
des Grundkörpers 11 ausbrechbare Elemente vorgesehen, deren Numerierung die
Lage des Warenträgers im Magazin 20 (von oben nach unten) angibt. Je weiter
unten sich ein Warenträger im Magazin 20 befindet, desto breiter ist die durch das
Ausbrechen der Elemente 22 entstehende Aussparung. Die Größe der
ausbrechbaren Elemente 22 ist in üblicher Weise z. B. durch Einkerben oder
Perforieren des Randbereichs des Grundkörpers vorgegeben.
Fig. 3 zeigt eine Seitenansicht auf die Stirnseite eines Loses 20 mit zehn
übereinander gestapelten Warenträgern und einem Deckel, der ebenfalls ein
Warenträger ist. Durch das Ausbrechen der Elemente 22 erhält die Aussparung eine
stufenförmige bzw. stufenpyramidenförmige Gestalt. Um auf eine bestimmte Karte
zugreifen zu können, fährt ein zweiarmiger Parallelgreifer 23 in die Aussparung ein,
wobei die Anzahl der abgehobenen Warenträger durch den Abstand der Greifarme
bestimmt wird. Falls der Greifer schmaler eingestellt ist als die Aussparung des
ersten befüllten Warenträgers, so wird lediglich der Deckel abgehoben, der keine
Aussparung aufweist.
In Fig. 2 sind zwei übereinandergestapelte Warenträger in Schnittansicht dargestellt.
Deutlich zu erkennen sind die im Randbereich zur Versteifung des Warenträgers
dienenden Profile 24. Auf der linken Seite in Fig. 2 ist ebenso eine Vertiefung 25 für
den Magnetstreifen 18 zu sehen, der möglichst vollständig in den Grundkörper 11
eingelassen wird. Der im Mittelbereich angeordnete Quersteg 14 dient ebenfalls zur
Versteifung des Warenträgers. Auf der Unterseite des Grundkörpers 11 sind
mehrere Abstandselemente 26 zu erkennen.
Einen genaueren Aufschluß darüber gibt die Detailansicht in Fig. 4, in der die
Abstandselemente 26 vergrößert dargestellt sind. Sie dienen einerseits zur
Stabilisierung der zu einem Magazin 20 gestapelten Warenträger, andererseits zur
Vermeidung von Kratzern auf der empfindlichen Oberfläche der Karten.
Die bereits angesprochenen Nasen 16 erstrecken sich leicht in die Aufnahmefelder
12 hinein, wodurch die seitliche Kante einer Karte 29 gehalten wird.
Claims (29)
1. Warenträger für Flachkörper
gekennzeichnet durch
einen schichtartigen, profilierten Grundkörper (11), mit
mehreren Flachkörper-Aufnahmefelder (12) zum Einlegen von Flachkörpern, wobei
die Aufnahmefelder (12) durch Abstandselemente voneinander getrennt sind.
2. Warenträger für Flachkörper,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Wandstärke des Grundkörpers (11) kleiner als 1 mm und insbesondere kleiner
als 0,7 mm ist.
3. Warenträger für Flachkörper,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Bodenbereich der Flachkörper-Aufnahmefelder (12) wenigstens teilweise aus
gespart ist.
4. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Grundkörper (11) ein Spritzgußteil ist.
5. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Bodenbereich wenigstens teilweise Haftmittel aufweist.
6. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Abstandselemente Trennstege (13, 14) sind.
7. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Trennstege (13, 14) unterbrochen bzw. abgestuft sind.
8. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Grundkörper (11) wenigstens im Randbereich profiliert ist.
9. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Grundkörper (11) im Mittelbereich profiliert ist.
10. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Stege (13, 14) weniger als 4 mm und insbesondere weniger als 2 mm hoch sind.
11. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Stege (13, 14) weniger als 3 mm und insbesondere wenige als 1,5 mm breit
sind.
12. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
am Grundkörper (11) ein maschinenlesbarer Datenträger vorgesehen ist.
13. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der maschinenlesbare Datenträger ein Magnetstreifen (18) ist.
14. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der maschinenlesbare Datenträger ein Speicherchip (19) ist.
15. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Datenträger genaue Information über die Position eines im Warenträger einge
legten Flachkörpers enthält.
16. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Datenträger Information über die Belegung des Warenträgers enthält.
17. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Ausrichtung des Grundkörpers (11) erfaßbar ist.
18. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
zur Bestimmung der Ausrichtung am Grundkörper (11) eine Ecke abgeschrägt ist.
19. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
zur Bestimmung der Ausrichtung eine Ausnehmung am Grundkörper (11)
vorgesehen ist.
20. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
im Grundkörper (11) Ausnehmungen (21) für Zentrierstifte vorgesehen sind.
21. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
er mit mehreren anderen Warenträgern in mehreren Schichten stapelbar ist.
22. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Grundkörper (11) an zwei gegenüberliegenden Seiten im Randbereich durch
Ausbrechen von Elementen (22) ausgespart werden kann.
23. Magazin aus mehreren Warenträgern nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
es aus mehreren übereinandergestapelten Warenträgern besteht.
24. Magazin nach Anspruch 23,
dadurch gekennzeichnet, daß
zwei gegenüberliegende Seitenflächen des Magazins im Mittelbereich ausgespart
sind, wobei die Aussparung (28) von oben nach unten breiter wird.
25. Magazin nach Anspruch 23 oder 24,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Aussparung (28) stufenförmig ist.
26. Magazin nach Anspruch 23, 24 oder 25,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Stufen gleiche Abmessungen aufweisen.
27. Magazin nach einem der Ansprüche 23 bis 26,
dadurch gekennzeichnet, daß
ein weiterer Grundkörper (11) als Deckel für das Magazin (20) dient.
28. Magazin nach einem der Ansprüche 23 bis 27,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Datenträger im Deckel Information über einzelne Warenträger im Magazin (20)
oder über das gesamte Magazin (20) enthält.
29. Verfahren zur Handhabung von Flachkörpern in Vorbereitung auf das
Bearbeiten von Flachkörpern, folgende Schritte umfassend:
- - Befüllen von Flachkörper-Aufnahmefeldern (12) eines Warenträgers mit maximal je einem Flachkörper (Karte),
- - Speichern von Belegungs- bzw. Flachkörperinformation auf einem am Warenträger vorgesehenen Datenträger,
- - Stapeln mehrerer befüllter Warenträger in mehreren Schichten zu einem Magazin (20),
- - Beschicken einer Bearbeitungsmaschine mit dem Magazin (20),
- - Auslesen einer gewünschten Information aus einem der Datenträger,
- - Anheben einer gewünschten Anzahl von Warenträgern, um Zugriff auf einen bestimmten Flachkörper zu erhalten, und
- - einzelnes, direktes Zug reifen auf den gewünschten Flachkörper.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997135799 DE19735799A1 (de) | 1997-08-18 | 1997-08-18 | Warenträger für Flachkörper |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997135799 DE19735799A1 (de) | 1997-08-18 | 1997-08-18 | Warenträger für Flachkörper |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19735799A1 true DE19735799A1 (de) | 1999-03-04 |
Family
ID=7839335
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1997135799 Withdrawn DE19735799A1 (de) | 1997-08-18 | 1997-08-18 | Warenträger für Flachkörper |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19735799A1 (de) |
Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1761046A1 (de) * | 1968-03-27 | 1971-03-11 | Hamac Hansella Gmbh | Sammelpackung und Verfahren zum Herstellen derselben |
| US4232789A (en) * | 1977-10-04 | 1980-11-11 | Anchor Hocking Corporation | Food serving tray for use in a food preparation unit |
-
1997
- 1997-08-18 DE DE1997135799 patent/DE19735799A1/de not_active Withdrawn
Patent Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1761046A1 (de) * | 1968-03-27 | 1971-03-11 | Hamac Hansella Gmbh | Sammelpackung und Verfahren zum Herstellen derselben |
| US4232789A (en) * | 1977-10-04 | 1980-11-11 | Anchor Hocking Corporation | Food serving tray for use in a food preparation unit |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8130 | Withdrawal |