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DE19735799A1 - Warenträger für Flachkörper - Google Patents

Warenträger für Flachkörper

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Publication number
DE19735799A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
flat
carrier
goods carrier
magazine
goods
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1997135799
Other languages
English (en)
Inventor
Rudolf Knoedlseder
Norbert Bias
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
IBK ENGINEERING GmbH
Original Assignee
IBK ENGINEERING GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by IBK ENGINEERING GmbH filed Critical IBK ENGINEERING GmbH
Priority to DE1997135799 priority Critical patent/DE19735799A1/de
Publication of DE19735799A1 publication Critical patent/DE19735799A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06KGRAPHICAL DATA READING; PRESENTATION OF DATA; RECORD CARRIERS; HANDLING RECORD CARRIERS
    • G06K19/00Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings
    • G06K19/06Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings characterised by the kind of the digital marking, e.g. shape, nature, code
    • G06K19/067Record carriers with conductive marks, printed circuits or semiconductor circuit elements, e.g. credit or identity cards also with resonating or responding marks without active components
    • G06K19/07Record carriers with conductive marks, printed circuits or semiconductor circuit elements, e.g. credit or identity cards also with resonating or responding marks without active components with integrated circuit chips
    • G06K19/077Constructional details, e.g. mounting of circuits in the carrier

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Hardware Design (AREA)
  • Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Packaging For Recording Disks (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft Warenträger für Flachkörper, insbesondere für Karten mit Magnetstreifen oder Speicherchips, wie z. B. Kreditkarten, EC-Karten und dgl.
Die oben genannten Karten durchlaufen bis zur Fertigstellung verschiedene Bearbeitungsschritte, wobei sie u. a. dekoriert, mit einem Magnetstreifen bzw. Chip versehen und geprägt werden. Zwischen den einzelnen Bearbeitungsstationen werden die Karten in Stapeln zu 200 oder 300 Karten gehandhabt, d. h. transportiert, gelagert, gezählt und weiterverarbeitet. Jeder Stapel ist dabei fest von Pappkarton oder Papier umwickelt und mittels einer Banderole aus Plastik vor unbefugtem Öffnen gesichert. Ein Selbstklebeetikett identifiziert in der Regel den Inhalt des Kartenstapels.
Diese Art der Verpackung ist einerseits äußerst kostengünstig und ermöglicht eine sehr hohe Packungsdichte der Karten, weist aber andererseits gravierende Nachteile auf. So verkratzen z. B. die aufeinanderliegenden Karten leicht, wenn sie in der Verpackung verschoben werden und hohe Kräfte gegen die Flächen der Karten wirken. Der Kartonabrieb kann außerdem den Magnetstreifen verschmutzen, der dadurch nicht mehr verläßlich lesbar ist.
Der Stapel muß darüber hinaus manuell geöffnet und in eine Bearbeitungsmaschine eingelegt werden. Die Position einer Karte ist durch die Reihenfolge im Stapel festgelegt. Im bisher üblichen Arbeitsverfahren wird der Stapel von einer Seite her abgearbeitet. Eine Einzelerfassung der Karten ist somit nicht möglich. Der Einzelzugriff wäre jedoch insbesondere vorteilhaft, wenn eine personalisierte, d. h. eine mit den Daten des Benutzers versehene Karte, z. B. mit einem entsprechenden Begleitbrief kombiniert werden soll.
Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, einen Warenträger zu schaffen, mit dem Flachkörper, insbesondere Magnetstreifen- und Chipkarten, möglichst unbeschadet bei möglichst kleiner Packungsdichte gehandhabt werden können, wobei auf jede Karte einzeln zugegriffen werden kann.
Gelöst wird diese Aufgabe gemäß der Erfindung durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale. Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Durch die dünne, blatt- oder schichtartige Form des Warenträgers, mit mehreren Flachkörper-Aufnahmefeldern zum Einlegen bzw. Einsetzen von Flachkörpern, und insbesondere zum Einsetzen von Magnetstreifen- oder Chipkarten, besteht zwischen einzelnen Karten kein direkter Kontakt mehr, so daß eine gegenseitige Beschädigung verhindert-werden kann. Die Flachkörper-Aufnahmefelder können z. B. als wannenförmige Vertiefungen geformt sein, die durch Trennstege von benachbarten Aufnahmefeldern abgegrenzt sind.
Andererseits kann der Grundkörper des Warenträgers, wie z. B. ein blattförmiger Grundkörper, auch- durch beliebige andere Abstandselemente, wie z. B. punktförmige, höckerartige, längliche oder andere beliebig geformte Erhebungen in Flachkörper-Aufnahmefelder unterteilt sein. Die Abgrenzung durch Trennstege ist jedoch aufgrund der erhöhten Stabilität des Grundkörpers von Vorteil.
Die Wandstärke des Grundkörpers ist zwecks Erreichung einer niedrigen Packungsdichte möglichst klein zu wählen, vorzugsweise kleiner als 1 mm und insbesondere kleiner als 0,7 mm. Des weiteren ist eine möglichst hohe Stabilität des Warenträgers wünschenswert, weshalb eher steifer Kunststoff als Material für den Grundkörper geeignet ist.
Der Grundkörper kann z. B. im Tiefziehverfahren geformt sein, womit der Warenträger sehr preiswert und einfach hergestellt werden kann. Der Grundkörper kann andererseits auch ein Spritzgußteil sein, wodurch insbesondere schärfere Kanten an den Trennstegen und Rändern erzielt werden können.
Aus Gewichtsgründen kann der Bodenbereich der Flachkörper-Aufnahmefelder vorzugsweise wenigstens teilweise ausgespart sein. Darüber hinaus kann der Bodenbereich wenigstens teilweise mit einer Haftschicht versehen sein, wodurch die Karte mit zumindest geringer Haftkraft in der Aufnahme gehalten wird. Zu diesem Zweck kann auch unterhalb der Aussparung an der Unterseite des Grundkörpers ein Klebestreifen angebracht sein, auf dem die von oben aufgelegte Karte leicht anhaftet.
Die Trennstege zwischen benachbarten Auflageflächen sind vorzugsweise teilweise unterbrochen bzw. abgestuft. Um die Stabilität des Grundkörpers nicht zu gefährden, sind diese Unterbrechungen möglichst unregelmäßig, nicht auf einer Linie fluchtend, anzuordnen.
Der Grundkörper ist ferner im Randbereich, also an den Längs- und/oder Stirnseiten umlaufend durch geeignete Profilbildung versteift. Darüber hinaus kann z. B. im Mittelbereich des Grundkörpers ein weiteres Versteifungselement (Versteifungssteg) angeordnet sein.
Die einzelnen Stege bzw. Abstandselemente sind vorzugsweise weniger als 4 mm und insbesondere weniger als 2 mm hoch und vorzugsweise weniger als 3 mm und insbesondere weniger als 1,5 mm breit.
Am Grundkörper kann ein maschinenlesbarer Datenträger vorgesehen sein, der Informationen über die Belegung des Warenträgers, die genaue Position bestimmter Karten oder andere für die weitere Bearbeitung nützliche Informationen enthalten kann. Als maschinenlesbarer Datenträger kann z. B. ein Magnetstreifen oder ein beschreibbarer Speicherchip dienen.
Da der Grundkörper vorzugsweise symmetrisch gebildet ist, müssen geeignete Mittel zur Erfassung der Ausrichtung des Warenträgers vorgesehen sein. Eine besonders einfache Möglichkeit ist z. B. eine kleine Abweichung der Symmetrie vorzunehmen und z. B. eine abgeschrägte Ecke, Ausnehmung, Nut o. dgl. vorzusehen.
Des weiteren können Ausnehmungen für Arretierungsstifte vorgesehen sein, deren Funktion später beschrieben wird.
Die Warenträger sind vorzugsweise in mehreren Schichten aufeinander stapelbar, wobei Erhebungen an der Oberseite des Warenträger in entsprechende Vertiefungen eines darauf gestapelten Warenträger eingreifen. Dadurch entsteht ein Flachkörpermagazin mit entsprechend der Anzahl der gestapelten Warenträger gesteigertem Fassungsvermögen.
Die Warenträger sind ferner im Kantenbereich an zwei gegenüberliegenden Seiten, wie z. B. an den Stirnseiten, unterschiedlich breit ausgespart oder können in gewünschter Weise ausgespart werden. Dadurch können einzelne Warenträger gezielt aus einem Stapel ausgewählt und zusammen mit den oberhalb dieses Warenträgers liegenden Warenträgern abgehoben werden. Wenn mehrere Warenträger übereinander zu einem Magazin aufgestapelt sind, bildet sich aufgrund der unterschiedlich breiten Aussparungen der einzelnen Warenträger z. B. an den Stirnseiten eine Aussparung mit einer Kontur, an der Hebearme eines Parallelgreifers angreifen können, um eine gewünschte Anzahl von Warenträgern anzuheben. Die am Magazin erkennbare Aussparung wird vorzugsweise von oben nach unten breiter und weist eine stufenförmige Kontur auf, wobei die Stufen vorzugsweise wiederum gleiche Abmessungen haben. Zur einfacheren optischen Kontrolle kann auch eine oder mehrere Stufen, vorzugsweise die mittlere (fünfte) Stufe (farblich) markiert oder breiter sein als die anderen Stufen. Einem Arbeiter wird dadurch langwieriges Zählen erleichtert.
Am Parallelgreifer muß je nach Anzahl der abzuhebenden Warenträger eine bestimmte Armbreite eingestellt werden. Bei sehr geringer Armbreite wird z. B. der Deckel des Loses abgehoben, der z. B. ein nicht-ausgesparter Grundkörper ist. Je breiter die Hebearme eingestellt sind, desto mehr Warenträger werden abgehoben.
Der Deckel selbst kann z. B. weitere Informationen über das gesamte Magazin oder einzelne Warenträger im Magazin auf einem Datenspeicher enthalten.
Schichtartig befüllbare Warenträger und insbesondere Warenträger für Flachkörper mit o. g. Eigenschaften bieten wesentliche Vorteile bei der Handhabung von Flachkörpern in der Vorbereitungsphase einzelner Bearbeitungsschritte. Darunter sind insbesondere der verkratzungssichere Transport, die Möglichkeit des Einzelzugriffs und die vollautomatische Bearbeitung der Karten aufgrund der in den Datenspeichern enthaltenen Information zu nennen.
Das erfindungsgemäße Verfahren umfaßt ein schichtweises Befüllen der Flachkörper-Aufnahmefelder des Warenträgers mit maximal je einem Flachkörper pro Aufnahmefeld, und das Speichern von Belegungsinformation, insbesondere der genauen Positionsinformation bestimmter Karten oder anderer im Verlauf des weiteren Verfahrens benötigter Daten. Nach dem Befüllen mehrerer Warenträger mit Flachkörpern werden sie in mehreren Schichten zu einem Magazin gestapelt, wobei ein ungefüllter Warenträger als Deckel für das Magazin dienen kann.
Dieses Magazin wird nun je nach Bedarf verpackt, gelagert oder zu einer nachfolgenden Bearbeitungsanlage verschickt. Dort wird z. B. die benötigte Information über das Magazin aus dem Datenspeicher im Deckel ausgelesen und eine bestimmte Anzahl von Warenträgern angehoben. Ein Roboterarm kann dadurch direkt auf eine bestimmte Karte zugreifen und der weiteren Verarbeitung zuführen.
Nach der Bearbeitung gelangen die einzelnen Karten vorzugsweise an die gleiche Position im Warenträger zurück, die sie vor der Beschickung der Anlage hatten.
Ausführungsformen gemäß der Erfindung sind im folgenden anhand der Figuren beispielhaft erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Aufsicht auf einen erfindungsgemäßen Warenträger von oben, an den ein Parallelgreifer angreift;
Fig. 2 eine Schnittansicht des Warenträgers in Fig. 1, auf den ein weiterer Warenträger gestapelt ist;
Fig. 3 eine Seitenansicht auf die Stirnseite mehrerer zu einem Magazin gestapelter Warenträger und Greifarme des Parallelgreifers;
Fig. 4 eine Detail-Schnittansicht der gestapelten Warenträger in Fig. 2.
Fig. 1 zeigt zunächst einen vorzugsweise im Spritzgußverfahren hergestellten Grundkörper 11 mit mehreren Aufnahmefeldern 12 für Flachkörper. Aus Gewichtsgründen sind die Aufnahmefelder im Bodenbereich größtenteils ausgespart. Die Aussparungen 27 sind rechteckig mit abgerundeten Kanten. An den Längsseiten benachbarte Aufnahmefelder sind durch Längsstege 13 voneinander getrennt. Die Längsstege sind ferner stufenartig abgesetzt bzw. unterbrochen. An den Stirnseiten gegenüberliegende Aufnahmefelder sind durch einen Quersteg 14 voneinander getrennt, der fast über die gesamte Länge des Grundkörpers 11 verläuft. Der Quersteg 14 dient gleichzeitig zur Versteifung des gesamten Grundkörpers 11.
In jedem Aufnahmefeld befinden sich vorzugsweise wenigstens zwei diagonal gegenüberliegende Distanzpunkte 15 auf denen die eingesetzten Flachkörper leicht aufliegen. Im einfachsten Fall sind die Distanzpunkte 15 als kleine, höckerförmige Erhebungen gebildet, wobei die Auflagefläche abgeflacht ist.
Um zu verhindern, daß die eingesetzten Karten auch bei leichter Erschütterung des Warenträgers nicht aus dem Aufnahmefeld 12 herausspringen, sind an den stirnseitigen, kurzen Rändern der Aufnahmefelder 12 Nasen 16 angeordnet, die in die Aufnahmefelder hineinragen und den eingelegten Flachkörper dadurch leicht halten.
Darüber hinaus ist der Grundkörper 11 im gesamten Randbereich durch geeignete bogen- oder L-förmige Profile umlaufend verstärkt. Somit läßt sich auch bei Wandstärken des Grundkörpers von weniger als 1 mm und insbesondere weniger als 0,7 mm eine hohe Steifigkeit erzielen.
Zur Erfassung verschiedener Informationen, wie z. B. der Anzahl der belegten Plätze im Warenträger oder der genauen Position einer bestimmten Karte, wird ein am Grundkörper 11 angeordneter Datenträger verwendet. Zwei mögliche Optionen für maschinenlesbare Datenträger sind in Fig. 1 dargestellt. Der Magnetstreifen 18 kann bei Relativbewegung zu einem Magnetstreifenleser gelesen werden. Der Speicherchip 19 hat den Vorteil, daß er stationär beschrieben oder ausgelesen werden kann.
Der in Fig. 1 dargestellte Warenträger kann in mehreren Schichten übereinander zu einem Magazin 20 gestapelt werden. Als Zentrierhilfe sind im Randbereich des Grundkörpers 11 Zentrierbohrungen 21 vorgesehen, in die z. B. Zentrierstifte einer Palette eingeführt werden können.
Zur Festlegung der Position eines Warenträgers im Stapel sind an den Stirnseiten des Grundkörpers 11 ausbrechbare Elemente vorgesehen, deren Numerierung die Lage des Warenträgers im Magazin 20 (von oben nach unten) angibt. Je weiter unten sich ein Warenträger im Magazin 20 befindet, desto breiter ist die durch das Ausbrechen der Elemente 22 entstehende Aussparung. Die Größe der ausbrechbaren Elemente 22 ist in üblicher Weise z. B. durch Einkerben oder Perforieren des Randbereichs des Grundkörpers vorgegeben.
Fig. 3 zeigt eine Seitenansicht auf die Stirnseite eines Loses 20 mit zehn übereinander gestapelten Warenträgern und einem Deckel, der ebenfalls ein Warenträger ist. Durch das Ausbrechen der Elemente 22 erhält die Aussparung eine stufenförmige bzw. stufenpyramidenförmige Gestalt. Um auf eine bestimmte Karte zugreifen zu können, fährt ein zweiarmiger Parallelgreifer 23 in die Aussparung ein, wobei die Anzahl der abgehobenen Warenträger durch den Abstand der Greifarme bestimmt wird. Falls der Greifer schmaler eingestellt ist als die Aussparung des ersten befüllten Warenträgers, so wird lediglich der Deckel abgehoben, der keine Aussparung aufweist.
In Fig. 2 sind zwei übereinandergestapelte Warenträger in Schnittansicht dargestellt. Deutlich zu erkennen sind die im Randbereich zur Versteifung des Warenträgers dienenden Profile 24. Auf der linken Seite in Fig. 2 ist ebenso eine Vertiefung 25 für den Magnetstreifen 18 zu sehen, der möglichst vollständig in den Grundkörper 11 eingelassen wird. Der im Mittelbereich angeordnete Quersteg 14 dient ebenfalls zur Versteifung des Warenträgers. Auf der Unterseite des Grundkörpers 11 sind mehrere Abstandselemente 26 zu erkennen.
Einen genaueren Aufschluß darüber gibt die Detailansicht in Fig. 4, in der die Abstandselemente 26 vergrößert dargestellt sind. Sie dienen einerseits zur Stabilisierung der zu einem Magazin 20 gestapelten Warenträger, andererseits zur Vermeidung von Kratzern auf der empfindlichen Oberfläche der Karten.
Die bereits angesprochenen Nasen 16 erstrecken sich leicht in die Aufnahmefelder 12 hinein, wodurch die seitliche Kante einer Karte 29 gehalten wird.

Claims (29)

1. Warenträger für Flachkörper gekennzeichnet durch einen schichtartigen, profilierten Grundkörper (11), mit mehreren Flachkörper-Aufnahmefelder (12) zum Einlegen von Flachkörpern, wobei die Aufnahmefelder (12) durch Abstandselemente voneinander getrennt sind.
2. Warenträger für Flachkörper, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandstärke des Grundkörpers (11) kleiner als 1 mm und insbesondere kleiner als 0,7 mm ist.
3. Warenträger für Flachkörper, dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenbereich der Flachkörper-Aufnahmefelder (12) wenigstens teilweise aus­ gespart ist.
4. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (11) ein Spritzgußteil ist.
5. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenbereich wenigstens teilweise Haftmittel aufweist.
6. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstandselemente Trennstege (13, 14) sind.
7. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennstege (13, 14) unterbrochen bzw. abgestuft sind.
8. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (11) wenigstens im Randbereich profiliert ist.
9. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (11) im Mittelbereich profiliert ist.
10. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (13, 14) weniger als 4 mm und insbesondere weniger als 2 mm hoch sind.
11. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (13, 14) weniger als 3 mm und insbesondere wenige als 1,5 mm breit sind.
12. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Grundkörper (11) ein maschinenlesbarer Datenträger vorgesehen ist.
13. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der maschinenlesbare Datenträger ein Magnetstreifen (18) ist.
14. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der maschinenlesbare Datenträger ein Speicherchip (19) ist.
15. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenträger genaue Information über die Position eines im Warenträger einge­ legten Flachkörpers enthält.
16. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenträger Information über die Belegung des Warenträgers enthält.
17. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausrichtung des Grundkörpers (11) erfaßbar ist.
18. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bestimmung der Ausrichtung am Grundkörper (11) eine Ecke abgeschrägt ist.
19. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bestimmung der Ausrichtung eine Ausnehmung am Grundkörper (11) vorgesehen ist.
20. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Grundkörper (11) Ausnehmungen (21) für Zentrierstifte vorgesehen sind.
21. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er mit mehreren anderen Warenträgern in mehreren Schichten stapelbar ist.
22. Warenträger für Flachkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (11) an zwei gegenüberliegenden Seiten im Randbereich durch Ausbrechen von Elementen (22) ausgespart werden kann.
23. Magazin aus mehreren Warenträgern nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es aus mehreren übereinandergestapelten Warenträgern besteht.
24. Magazin nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß zwei gegenüberliegende Seitenflächen des Magazins im Mittelbereich ausgespart sind, wobei die Aussparung (28) von oben nach unten breiter wird.
25. Magazin nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (28) stufenförmig ist.
26. Magazin nach Anspruch 23, 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Stufen gleiche Abmessungen aufweisen.
27. Magazin nach einem der Ansprüche 23 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß ein weiterer Grundkörper (11) als Deckel für das Magazin (20) dient.
28. Magazin nach einem der Ansprüche 23 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenträger im Deckel Information über einzelne Warenträger im Magazin (20) oder über das gesamte Magazin (20) enthält.
29. Verfahren zur Handhabung von Flachkörpern in Vorbereitung auf das Bearbeiten von Flachkörpern, folgende Schritte umfassend:
  • - Befüllen von Flachkörper-Aufnahmefeldern (12) eines Warenträgers mit maximal je einem Flachkörper (Karte),
  • - Speichern von Belegungs- bzw. Flachkörperinformation auf einem am Warenträger vorgesehenen Datenträger,
  • - Stapeln mehrerer befüllter Warenträger in mehreren Schichten zu einem Magazin (20),
  • - Beschicken einer Bearbeitungsmaschine mit dem Magazin (20),
  • - Auslesen einer gewünschten Information aus einem der Datenträger,
  • - Anheben einer gewünschten Anzahl von Warenträgern, um Zugriff auf einen bestimmten Flachkörper zu erhalten, und
  • - einzelnes, direktes Zug reifen auf den gewünschten Flachkörper.
DE1997135799 1997-08-18 1997-08-18 Warenträger für Flachkörper Withdrawn DE19735799A1 (de)

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Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1761046A1 (de) * 1968-03-27 1971-03-11 Hamac Hansella Gmbh Sammelpackung und Verfahren zum Herstellen derselben
US4232789A (en) * 1977-10-04 1980-11-11 Anchor Hocking Corporation Food serving tray for use in a food preparation unit

Patent Citations (2)

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