DE19734606A1 - Festplattenspeicher mit Antrieb und Schutz gegen Verunreinigung - Google Patents
Festplattenspeicher mit Antrieb und Schutz gegen VerunreinigungInfo
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- Rotational Drive Of Disk (AREA)
Description
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Antrieb für einen
Festplattenspeicher nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Aus der japanischen Veröffentlichung 8-331821 ist ein
derartiger Festplattenspeicher bekannt geworden, bei dem in an
sich bekannter Weise auf einem Stator eine feststehende Welle
angeordnet ist, an welcher ein Wicklungskopf befestigt ist. Auf
der Welle sind voneinander beabstandete Lager befestigt, welche
einen Rotor tragen, auf dem drehfest ein oder mehrere
magnetische Datenträger angeordnet sind.
Einen ergänzenden Stand der Technik zeigt die Schrift DE 33 40 170 C2,
die eine Magnetplatten-Speicheranlage ausgestattet mit
Luftfilter beschreibt.
Bei derartigen Festplattenspeichern besteht stets das Problem,
daß in dem Reinraum, in dem die Datenträger rotieren,
Schmutzpartikel von dem Antrieb her eingetragen werden können.
In der gesagten japanischen Vorveröffentlichung JP 8-331821
soll das Eindringen von Schmutzpartikeln aus dem Antrieb in den
Reinraum dadurch vermieden werden, daß eine Entlüftung des
Wickelraumes des Antriebes nach außen hin durch die Nabe
erfolgt. Wenn der Wickelkopf sich aufgrund des
Stromdurchflusses erwärmt, wird nämlich das Luftvolumen
vergrößert und dieses sich vergrößernde Luftvolumen soll nach
außen abgeleitet werden. Hierbei ist gezeigt, daß eine zentrale
Bohrung in der Nabe vorhanden ist, die nach außen führt und die
nach außen durch eine Filterscheibe abgedichtet wird. Eine
derartige Anordnung hat jedoch den Nachteil, daß es einen
Zugang zur äußeren Atmosphäre gibt, welcher Zugang lediglich
durch eine Filterscheibe abgedeckt wird. Dadurch besteht aber
die Gefahr, daß trotz des Vorhandenseins der Filterscheibe von
außen her Verunreinigungen in den Reinraum eingetragen werden,
und im übrigen besteht der Nachteil, daß entsprechende
Druckunterschiede, die aufgrund der Rotation im Reinraum
entstehen, durch die besagte Entlüftung im Wickelraum nicht
beseitigt werden. Bei dieser Druckschrift besteht sogar der
Nachteil, daß beim Betrieb eines derartigen
Festplattenspeichers die Luft durch die Filterscheibe von außen
her angesaugt wird und - in nicht erwünschter Weise - durch die
Kugellager in den Plattenspeicherraum getragen wird, wobei die
Gefahr besteht, daß entsprechende Verunreinigungen von den
Lagern abgerissen und in den Reinraum eingetragen werden
können.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen
Festplattenspeicher mit Antrieb, der unter Reinraumbedingungen
arbeitet, so weiterzubilden, daß die Gefahr der
Verunreinigungen in den Festplattenspeicherraum wesentlich
verringert wird.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die
technische Lehre des Anspruches 1 gekennzeichnet.
Das Wesen der Erfindung liegt darin, daß nun erfindungsgemäß
ein Luftausgleich in dem in sich abgeschlossenen Reinraum des
Festplattenspeichers erfolgt, wobei erfindungsgemäß keinerlei
Entlüftung nach außen hin erfolgt.
Das Luftvolumen an den Grenzflächen der Speicherplatten hat
durch Reibung und Zentrifugalkräfte durch die Rotation des
Motors und der angeflanschten Speicherplatten das Bestreben
radial auszuweichen. Dadurch entsteht im Innern des Motors ein
Unterdruck. Wenn Luft in diesen Motorraum nachströmt, werden
damit auch Partikel aus dem Inneren des Motors in den Luftraum
der HDD gespült. Diese Kontamination kann schwere
Funktionsstörungen bis hin zu einem Totalausfall der HDD nach
sich ziehen. Durch einen Bypass, der den Innenraum kurzschließt,
kann ein Druckausgleich erzielt werden, ohne daß die Luft an
verunreinigten Flächen entlangströmen muß. Damit werden keine
Partikel mehr freigesetzt. Es besteht bei diesem Prinzip
keinerlei Luftaustausch mit der Umgebungsluft außerhalb der
HDD. Das System ist ein geschlossener Kreislauf.
Erfindungsgemäß wird also eine Entlüftung nach außen vermieden,
und es werden nun erstmals die durch die Drehung der
Festplatten entstehenden Luftdruckunterschiede im Reinraum
durch die erfindungsgemäße Bypass-Luftführung ausgeglichen.
Es wurde nämlich festgestellt, daß beim Betrieb eines
derartigen Festplattenspeichers am radial außen liegenden
Umfang der Datenträger ein höherer Luftdruck besteht als
vergleichsweise im Drehmittelpunkt der Nabe, was dazu führt,
daß die Luft das Bestreben hat, sich auszugleichen und von dem
Ort höheren Luftdrucks in den Ort niedrigeren Luftdrucks
zurückströmt. Hierbei wurde nun festgestellt, daß derartige
Entlüftungsphänomene gerade in unerwünschter Weise durch die
Verunreinigungen tragenden Lager erfolgen, was dazu führt, daß
dann schließlich auch der Reinraum des HDD mit Partikeln
verunreinigt wird.
Die Erfindung vermeidet diesen Nachteil, indem bewußt
Entlüftungen im radial äußeren Raum des Reinraumes in
luftschlüssiger Verbindung zu den radial innenliegenden Teilen
geführt werden, wobei absichtlich die Lagerräume nicht mit
durchspült werden und - im Gegenteil - von diesen
Ausgleichsluftströmen freigehalten werden, um zu vermeiden, daß
in unerwünschter Weise Kontaminationen aus den Lagern in den
Reinraum herausgetragen werden.
Die Lager können gekapselt bzw. abgedichtet sein. Weitere
konstruktive Merkmale sowie bevorzugte Ausführungsformen gehen
aus den Unteransprüchen hervor.
Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich
nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche,
sondern auch aus der Kombination der einzelnen Patentansprüche
untereinander.
Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung,
offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den
Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung werden als
erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in
Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von mehrere
Ausführungswege darstellenden Zeichnungen näher erläutert.
Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung
weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der
Erfindung hervor.
Es zeigen:
Fig. 1 schematisiert einen Schnitt durch einen
Spindelmotor in einer ersten Ausführungsform;
Fig. 1a ein Druck-Durchmesser-Diagramm;
Fig. 2 schematisiert einen Schnitt durch einen
Spindelmotor in einer zweiten Ausführungsform;
Fig. 3 einen Spindelmotor in einer dritten
Ausführungsform.
In Fig. 1 ist ein an sich bekannter Spindelmotor dargestellt,
der aus einer Statorplatte 1 besteht, auf der eine Nabe 2
drehfest befestigt ist. Die Nabe 2 trägt übereinanderliegend
zwei voneinander beabstandete Lager 3, 4, die ihrerseits mit
ihrem äußeren, drehbaren Teil mit einem Rotor 7 drehfest
verbunden sind.
Die Statorplatte 1 trägt im weiteren einen Wickelkopf 5, der in
einem Wickelraum 6 des Stators ringsumlaufend angeordnet ist.
Zum Rotor 7 gehört in an sich bekannter Weise noch ein
permanentmagnetischer Magnetring 11 und ein magnetisch
leitfähiger Rückschlußring 12.
Der Rotor 7 ist drehfest mit mehreren Datenträgern 15
verbunden, die in einem Innenraum 13 eines an sich luftdicht
abgeschlossenen Gehäuses 14 rotieren.
Der Innenraum 13 des Gehäuses 14 ist über nicht näher
dargestellte, labyrinthförmige Dichtungen zur Atmosphäre hin
zugänglich, wobei die Dichtungslänge dieser Labyrinthdichtungen
so groß gewählt ist, daß im Idealfall kein Luftaustausch mit
der Atmosphäre stattfindet. Dies ist ein wesentlicher
Unterschied zu der japanischen Vorveröffentlichung.
Es hat sich nun gemäß der Fig. 1a gezeigt, daß bei einem
derartigen rotierenden Festplattenspeicher bei der Position 19
(d. h. also radial auswärts) der Datenträger 15 eine höhere
Luftgeschwindigkeit ergibt als bei dem radial innenliegenden
Teil dieser Datenträger 15, wo bei Position 20 eine niedrigere
Luftgeschwindigkeit 21 erreicht wird. Weil also die
Luftgeschwindigkeit vom radial inneren Teil des Innenraumes 13
zum radial äußeren Teil ansteigt, kommt es zu entsprechenden
Druckunterschieden, und es gibt Tendenzen während des
Betriebes, daß sich der Druck schlagartig ausgleicht. Ein
derartiger Druckausgleich hat bisher in unerwünschter Weise
auch durch die Lager 3, 4 stattgefunden, wodurch
Verunreinigungen in den Innenraum 13 gerissen wurden.
Dies wird nun gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch
vermieden, daß in der Nabe 2 oder parallel zur Nabe mit
entsprechenden Parallelbohrungen eine oder mehrere Bohrungen 8
angeordnet sind, welche luftschlüssig mit einem Bypasskanal 9
verbunden sind, der von dem radialen Innenraum zu dem radialen
Außenraum durch die Statorplatte 1 hindurchgeführt ist. Bei
diesem Bypasskanal 9 kann es sich z. B. um drei am Umfang
gleichmäßig im Winkel von 120° versetzte Kanäle handeln, die
sich strahlenförmig nach außen erstrecken, wobei der jeweilige
Bypasskanal 9 in den Luftspalt 10 zwischen dem radial äußeren
Luftspalt zwischen der Statorplatte 1 und dem Rotor 7 mündet.
Es ergibt sich dann die in Pfeilrichtungen in Fig. 1
angegebene Kreislaufluftströmung 22, welche einen
Druckausgleich zwischen dem radial innenliegenden Teil 20 und
dem radial außenliegenden Teil 19 des Innenraumes 13 bewirkt.
Wegen diesem zwangsläufigen Druckausgleich kann es dann nicht
mehr zu diesen schlagartigen Ausgleichsphänomenen kommen,
welche den Lagerraum der Lager 3, 4 in unerwünschter Weise
durchspülen. Die Lager 3, 4 sind also absichtlich von dieser
Ausgleichsströmung ausgenommen, so daß nicht mehr die Gefahr
besteht, daß Luft aus diesen Lagerräumen und aus den umgebenden
Teilen dieser Lager herausgerissen wird.
Es versteht sich von selbst, daß ein Druckunterschied - wie in
Fig. 1a dargestellt - nicht nur zwischen den Positionen 19, 20
besteht, sondern auch im Bereich zwischen diesen Positionen, d. h.
z. B. auch in dem Wicklungskopf ist einem derartigen
Druckunterschied ausgesetzt, und die Fig. 2 zeigt eine
Möglichkeit, wie auch der Wicklungsraum 6 mit einer derartigen
Bypassluftströmung ausgeglichen werden kann.
Es hat sich nämlich herausgestellt, daß von den Wicklungsköpfen
5 praktisch keine Verunreinigungen ausgehen, so daß auch dieser
Wicklungsraum 6 in den Ausgleichsluftstrom einbezogen werden
kann, so wie dies in Fig. 2 dargestellt ist. Hier sind
wiederum drei kürzere Bypasskanäle 9 in der Statorplatte
eingearbeitet und sind luftschlüssig einerseits mit der
Längsbohrung in der Nabe 2 verbunden, die aus Fertigungsgründen
an ihrer Unterseite fest mit einer zugeordneten Scheibe 23
verschlossen ist. Der durch den Bypasskanal 9 strömende
Luftstrom 22 durchströmt erfindungsgemäß zunächst den radial
innenliegenden Luftspalt 16, durchströmt den Wickelraum 6 und
tritt dann durch einen Kanal 17 in der Statorplatte 1 in den
radial außenliegenden Luftspalt 10 ein, wo der Kanal 17 in
diesen Luftspalt 10 mündet.
Der Kanal 17 ist bei bekannten Spindelmotoren in der Regel
immer vorhanden, so daß es wesentlich ist, daß lediglich
luftschlüssige Bohrungen durch die Nabe 2 hindurch führen und
mit radial nach außen gerichteten Bypasskanälen 9 luftschlüssig
verbunden sind.
In Fig. 3 ist als weiteres Beispiel dargestellt, daß die Nabe
2 vollständig verschlossen ist und keinerlei luftführende
Bohrungen trägt, wobei dann ein Druckausgleich nur noch im
radial äußeren Bereich stattfindet, nämlich im Bereich des
radial außenliegenden Luftspaltes 10 in Verbindung zu einer
noch weiter radial außenliegenden Öffnung 18, wobei die beiden
Teile durch radial nach außen führende Bypasskanäle 9 verbunden
sind, durch welche wiederum die erwähnte Luftströmung 22
strömt.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsformen
der Spindelmotoren beschränkt. Es ist selbstverständlich
möglich, den Stator mit dem Rotor zu vertauschen und die
analoge Bewegungsrichtung zu schaffen, und ebenso sind andere
Konstruktionen von Spindelmotoren von der vorliegenden
Erfindung umschlossen. Es kommt immer lediglich darauf an,
möglichst die radial innenliegenden Teile des Spindelmotors
über entsprechende luftführende Bohrungen mit den radial
außenliegenden Teilen des Spindelmotors luftschlüssig zu
verbinden, wobei einer oder mehrere Bypasskanäle verwendet
werden können.
In Fig. 3 ist beispielsweise dargestellt, daß auch im
Deckelbereich des Gehäuses 14 ein derartiger Luftausgleich
stattfindet, wo erkennbar ist, daß der Luftausgleich zwischen
einer radial innenliegenden Öffnung 24 zu einer radial
außenliegenden Öffnung 25 über einen zugeordneten Bypasskanal
26 erfolgt.
Die in Fig. 3 dargestellte Entlüftung (oben und unten) kann in
alternativer Ausführungsform vorhanden sein, d. h. es kann
entweder eine Entlüftung unten über den Bypasskanal 9 erfolgen
oder auch wahlweise eine Entlüftung oben über den Bypasskanal 26
und in einer dritten Ausführungsform können auch beide
Entlüftungen mit den Bypasskanälen 9 und 26 vorhanden sein. Ein
Luftaustausch mit der Umgebung ist nicht vorgesehen.
Bei der vorliegenden Erfindung ist es also wichtig, daß das
Gehäuse 14 mit seinem Innenraum 13 im wesentlichen von der
Atmosphäre abgeschlossen ist und nur - wenn überhaupt - Zugang
zur Atmosphäre über lange Labyrinthdichtungen hat, so daß
entsprechende Partikel von der Atmosphäre in den Innenraum
nicht durch die Labyrinthstrecke dringen können, so daß also
der Innenraum 13 von der Atmosphäre her partikelfrei
abgeschlossen wird. Es kann also ein entsprechender
Druckausgleich zwischen dem Innenraum 13 und der Atmosphäre
stattfinden, aber es sollte kein wesentlicher Luftaustausch
stattfinden.
Die vorliegende Erfindung zeigt nun, daß es erstmals möglich
ist, mit den beschriebenen Maßnahmen der Anordnung von
Bypasskanälen die im Innenraum stattfindenden
Luftausgleichsphänomene zu beherrschen und damit zu verhindern,
daß aus den im Innenraum angeordneten, Verschmutzungen
abgebenden Teilen in unerwünschter Weise derartige
Verschmutzungsteilchen in den Innenraum gelangen.
1
Statorplatte
2
Nabe
3
Lager
4
Lager
5
Wickelkopf
6
Wickelraum
7
Rotor
8
Bohrung
9
Bypasskanal
10
Luftspalt
11
Magnetring
12
Rückschlußring
13
Innenraum
14
Gehäuse
15
Datenträger
16
Luftspalt
17
Kanal
18
Öffnung
19
Position
20
Position
21
Luftgeschwindigkeit
22
Luftströmung
23
Scheibe
24
Öffnung
25
Öffnung
26
Bypasskanal
Claims (8)
1. Festplattenspeicher mit Antrieb, im wesentlichen bestehend
aus einem Stator und einem antreibbaren Rotor, der mit
mindestens einem Datenträger bestückt ist, wobei Stator und
Rotor gegenüber der Umgebung gekapselt sind, so daß ein
Luftaustausch in dem in sich abgeschlossenen Reinraum des
Festplattenspeichers ohne Entlüftung nach außen erfolgt,
dadurch gekennzeichnet, daß die vorgesehenen Lager (3, 4)
gekapselt und vom Luftstrom isoliert sind.
2. Festplattenspeicher nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß eine kontrollierte Luftführung
(8, 9, 10; 8, 9, 10, 16; 10, 18; 24, 25) zwischen radial innen liegenden
und radial außen liegenden Stellen nach Art eines internen
Druckausgleichs vorgesehen ist.
3. Festplattenspeicher nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Luftstrom im radial inneren Bereich
zentrisch angeordnet ist.
4. Festplattenspeicher nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Luftstrom im radial inneren Bereich
exzentrisch angeordnet ist.
5. Festplattenspeicher nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein im wesentlichen
radial verlaufender Bypasskanal (9, 26) vorhanden ist.
6. Festplattenspeicher nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Nabe (2) mit einer Innenbohrung
(8) versehen ist.
7. Festplattenspeicher nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (14) des
Festplattenspeichers mit einer oder mehreren Öffnungen
(18, 24, 25) zum Anschluß an den jeweiligen Bypasskanal (9, 26)
versehen ist.
8. Festplattenspeicher nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (14) mit einer
Labyrinthdichtung gegenüber der Umgebung abgedichtet ist.
Priority Applications (2)
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|---|---|---|---|
| DE1997134606 DE19734606A1 (de) | 1997-08-09 | 1997-08-09 | Festplattenspeicher mit Antrieb und Schutz gegen Verunreinigung |
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|---|---|---|---|
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