DE19730324A1 - Schraubkappe mit Garantieband - Google Patents
Schraubkappe mit GarantiebandInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Schraubkappe aus Kunststoffmaterial
zum Verschließen einer Behältermündung mit einem am unteren
Rand der Kappe angeordneten und einstückig mit dieser
ausgebildeten, umlaufenden Garantieband,
- - das dazu bestimmt ist, bei aufgesetzter Kappe einen ringförmigen Wulst an der Behältermündung zu untergreifen, wobei zu diesem Zweck auf der Innenseite ein Rückhaltemittel vorgesehen ist, das beim erstmaligen Aufbringen, insbesondere Aufschrauben der Kappe über den Wulst schiebbar ist und in der Endposition der Kappe unter den Wulst einrastet, und
- - das in einen ersten Umfangsschnitt, der reißfest mit der Kappe verbunden ist, sowie einen zweiten Komplementärabschnitt unterteilt ist, der von der Kappe abreißbar ist, wobei der erste mit der Kappe reißfest verbundene Umfangsabschnitt des Garantiebandes in Umfangsrichtung desselben über wenigstens eine beim erstmaligen Abschrauben der Kappe abreißbare Sollbruchstelle mit dem zweiten, von der Kappe abreißbaren Komplementärabschnitt verbunden ist.
Ein Problem bei Kappen dieser Art besteht darin, daß das
Garantieband so ausgebildet wird, daß es beim erstmaligen
Öffnen an der richtigen Stelle reißt, daß es aber beim späteren
Wiederverschließen der Behältermündung den Verschließvorgang
nicht stört. Diese Aufgabe wird weitgehend gelöst durch die
Schraubkappe gemäß der EP 0 371 920 B1. Dabei hat sich gezeigt,
daß es ausreicht, das Garantieband über einen vorbestimmten
Umfangsabschnitt einstückig und fest mit dem unteren Kappenrand
zu verbinden, wobei dieser Abschnitt primär nur Stütz- und
Rückhaltefunktion hat und ein symmetrisches Aufsetzen der Kappe
auf die Flasche ermöglicht. Die eigentliche Garantiefunktion
wird jedoch vom übrigen Teil des Garantiebandes übernommen, der
beim erstmaligen Abschrauben der Kappe vom unteren Kappenrand
abreißt.
Es hat sich jedoch in der Praxis gezeigt, daß der Abriß des von
der Kappe abreißbaren Komplementärabschnitts vom ersten, mit
der Kappe reißfest verbundenen Umfangsabschnitt des
Garantiebandes an der Sollbruchstelle zwischen diesen beiden
Abschnitten nicht immer gewährleistet ist. Sehr häufig erfolgt
überhaupt kein Abriß an der Sollbruchstelle mit der Folge, daß
sich die Schraubkappe nicht oder nur unter größter Anstrengung
abschrauben läßt. Der Grund dafür liegt darin, daß die
Abreißkraft nicht optimal in die Sollbruchstelle eingeleitet
wird, nämlich so, daß sie über den gesamten Querschnitt der
Sollbruchstelle gleichermaßen wirksam ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
eine Schraubkappe der eingangs genannten Art so zu verbessern,
daß beim erstmaligen Abschrauben die Abreißkraft über den
Querschnitt der im Garantieband integrierten Sollbruchstelle
gleichermaßen wirksam ist.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Sollbruchstelle
schräg zur Vertikalen verläuft. Vorzugsweise entspricht der
Winkel, unter den sich die Sollbruchstelle relativ zur
Vertikalen erstreckt, dem Winkel, unter den sich an der
Sollbruchstelle der zweite, von der Kappe abreißbare
Komplementärabschnitt des Garantiebandes beim Abriß vom ersten,
mit der Kappe reißfest verbundenen Umfangsabschnitt des
Garantiebandes relativ zur Horizontalen bzw. Umfangsrichtung
erstreckt. Dann ist gewährleistet, daß die Abreißkraft über den
gesamten Querschnitt bzw. die gesamte Länge der Sollbruchstelle
bzw. über die gesamte Breite des Garantiebandes an der
Sollbruchstelle gleichermaßen wirksam ist. Es ist dann
sichergestellt, daß das Garantieband über die gesamte Breite an
der Sollbruchstelle reißt, so daß die gewünschte
Garantiefunktion erfüllt ist.
Der Winkel, unter dem sich die Sollbruchstelle relativ zur
Vertikalen erstreckt, beträgt etwa 5 bis 20 Grad, insbesondere
etwa 10 bis 15 Grad. Die Vertikale ist durch die Richtung der
Schraubkappen-Mittenachse definiert. Die Horizontale ist
bestimmt durch die Ebene, in der sich das Garantieband
erstreckt.
Vorzugsweise umfaßt die Sollbruchstelle einen in
Umfangsrichtung abreißbaren Steg, insbesondere einen unteren
randnahen Steg und einen oberen Steg, der sich nahe dem unteren
Rand der Kappe erstreckt. Diese Stege überbrücken einen
Einschnitt über die gesamte Breite des Garantiebandes.
Vorzugsweise ist dieser Einschnitt begrenzt durch eine
vertikale Schnittlinie am zweiten, von der Kappe abreißbaren
Komplementärabschnitt des Garantiebandes und eine schräg zur
Vertikalen verlaufende Schnittlinie am ersten, mit der Kappe
reißfest verbundenen Umfangsabschnitt des Garantiebandes.
Um die reißfeste Verbindung zwischen dem ersten
Umfangsabschnitt des Garantiebandes und der Kappe an der
Sollbruchstelle sicherzustellen, ist der unmittelbar an die
Sollbruchstelle angrenzende Bereich des ersten
Umfangsabschnittes des Garantiebandes zusätzlich verstärkt.
Insbesondere ist die Verbindung zwischen dem ersten
Umfangsabschnitt und der Schraubkappe mit einer Wandstärke
ausgebildet, die der Wandstärke der Kappe entspricht.
Überraschenderweise hat sich auch gezeigt, daß es genügt, wenn
nur der zweite, von der Kappe abreißbare Komplementärabschnitt
des Garantiebandes Rückhaltemittel aufweist, und zwar entweder
in Form von mehreren einzelnen über den Umfang diskret verteilt
angeordneten Rückhalteelementen oder in Form einer
durchgehenden Rückhalterippe. Es muß nämlich nur sichergestellt
sein, daß beim erstmaligen Abschrauben der Kappe der von der
Kappe abreißbare Komplementärabschnitt des Garantiebandes durch
den zugeordneten Wulst an der Behältermündung zurückgehalten
wird, so daß der gewünschte Abreißeffekt eintritt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform erfolgt die reißfeste
Verbindung zwischen dem ersten Umfangsabschnitt des
Garantiebandes durch
- - einen unmittelbar an die Sollbruchstelle angrenzenden, über einen vorbestimmten Winkel von wenigstens 15 Grad durchgehend mit dem unteren Kappenrand verbundenen Verbindungsabschnitt
- - wenigstens einen etwa diametral dazu ausgebildeten Verbindungssteg mit einer der Kappenwandstärke entsprechenden Wandstärke und durch
- - mehrere dazwischen ausgebildete, in Umfangsrichtung voneinander beabstandete Verbindungsstege geringerer Wandstärke.
Für die Garantiefunktion genügt es, wenn der von der Kappe
abreißbare Komplementärabschnitt kürzer ist als der mit der
Kappe fest verbundene Abschnitt des Garantiebandes.
Um das Aufbringen bzw. Aufschrauben der Kappe samt Garantieband
auf die Behältermündung zu erleichtern, ist vorzugsweise noch
eine zweite Sollbruchstelle zwischen den beiden Garantieband-
Abschnitten vorgesehen, die die beim erstmaligen Aufschrauben
der Kappe erforderliche Dehnung des Garantiebandes in
Umfangsrichtung gewährleistet. Bezüglich einer bevorzugten
Ausführungsform dieser zweiten Sollbruchstelle wird auf
Anspruch 13 verwiesen.
Nachstehend wird eine bevorzugte Ausführungsform einer
erfindungsgemäß ausgebildeten Schraubkappe anhand der
beigefügten Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäß ausgebildete Schraubkappe in
Seitenansicht unter Darstellung der wenigstens einen,
schräg zur Vertikalen verlaufenden Sollbruchstelle;
Fig. 2 die Schraubkappe gemäß Fig. 1 im Schnitt Längslinie
B-B in Fig. 1;
Fig. 3 die Schraubkappe gemäß Fig. 1 im Längsschnitt;
Fig. 4 das der Schraubkappe zugeordnete Garantieband im
Schnitt Längslinie C-C in Fig. 1 unter Darstellung
der Sollbruchstelle;
Fig. 5 das Garantieband der Schraubkappe gemäß Fig. 1 im
Schnitt Längslinie D-D in Fig. 1;
Fig. 6 die zweite Sollbruchstelle des Garantiebandes in
Seitenansicht;
Fig. 7 die Sollbruchstelle gemäß Fig. 6 im Schnitt
Längslinie F-F in Fig. 6.
Die Fig. 1 bis 3 zeigen eine Schraubkappe 10 aus
Kunststoffmaterial mit einem Innengewinde 11, die dazu bestimmt
ist, eine Behältermündung mit einem komplementären Außengewinde
zu verschließen. Derartige Schraubkappen werden insbesondere
zum Verschließen von Flaschen mit Erfrischungsgetränken oder
dergleichen verwendet, wobei es sich in der Regel um
Mehrwegflaschen aus Glas mit einer genormten Flaschenmündung
handelt. Die Schraubkappe 10 umfaßt ein Garantieband 12. Dieses
besteht aus einem reißfest mit dem unteren Kappenrand 13
verbundenen ersten Umfangsabschnitt 14 und einem zweiten von
der Kappe abreißbaren Komplementärabschnitt 15. Das
Garantieband 12 ist dazu bestimmt, bei aufgesetzter Kappe 10
einen ringförmigen Wulst an der Behältermündung zu
untergreifen, wobei zu diesem Zweck auf der Innenseite des
Garantiebandes ein Rückhaltemittel vorgesehen ist, das beim
erstmaligen Aufbringen, insbesondere Aufschrauben der Kappe
über den Wulst schiebbar ist und in der Endposition der Kappe
unter den Wulst einrastet. Im vorliegenden Fall ist das
Rückhalteelement ausschließlich am von der Kappe abreißbaren
Komplementärabschnitt 15 ausgebildet, und zwar in Form einer
sich in Umfangsrichtung erstreckenden Rückhalterippe 16.
Der erste mit der Kappe reißfest verbundene Umfangsabschnitt 14
des Garantiebandes 12 ist in Umfangsrichtung desselben über
eine erste, beim erstmaligen Abschrauben der Kappe aufreißbare
Sollbruchstelle 17 mit dem zweiten, von der Kappe abreißbaren
Komplementärabschnitt 15 verbunden. Diese Sollbruchstelle 17
verläuft, wie Fig. 1 sehr gut erkennen läßt, zur Vertikalen 18
schräg. Konkret ist diese erste Sollbruchstelle durch einen
Einschnitt definiert, der durch einen unteren randnahen
Abreißsteg 19 und einen oberen, sich nahe dem unteren Rand der
Kappe erstreckenden Abreißsteg 20 überbrückt ist. Die
Wandstärke dieser Abreißstege 19 und 20 ist im Verhältnis zur
Wandstärke des Garantiebandes im übrigen deutlich geringer. Sie
beträgt etwa die Hälfte der üblicherweise gewählten Wandstärke
für Garantieband und/oder Schraubkappe. Der die Sollbruchstelle
definierende Einschnitt ist begrenzt durch eine sich nahezu
vertikal erstreckende Schnittlinie 21 am zweiten, von der Kappe
abreißbaren Komplementärabschnitt 15 des Garantiebandes 12 und
eine schräg zur Vertikalen 18 verlaufende Schnittlinie 22 am
ersten, mit der Kappe reißfest verbundenen Umfangsabschnitt 14
des Garantiebandes 12. Der unmittelbar an die so definierte
Sollbruchstelle 17 angrenzende Bereich 23 des ersten, mit der
Kappe reißfest verbundenen Umfangsabschnitts 14 des
Garantiebandes 12 ist zusätzlich verstärkt. Dieser Bereich
weist eine im Vergleich größere Wandstärke auf, insbesondere
eine Wandstärke entsprechend der Kappenwandstärke. Dies gilt
insbesondere auch für den Übergangsbereich zwischen diesem
Bereich des Garantiebandes und dem unteren Rand 13 der
Schraubkappe 10. Es soll also sichergestellt sein, daß dieser
Bereich 23 des Garantiebandes fest mit dem unteren Rand 13 der
Schraubkappe 10 verbunden ist und auch verbunden bleibt, vor
allem beim ersten Abschrauben der Kappe 10.
Die den schrägen Verlauf der Sollbruchstelle 17 definierende
Schnittlinie 22 erstreckt sich unter einem Winkel α relativ zur
Vertikalen 18, der dem Winkel entspricht, unter dem sich an der
Sollbruchstelle 17 der zweite, von der Kappe abreißbare
Komplementärabschnitt 15 des Garantiebandes 12 beim Abriß vom
ersten, mit der Kappe reißfest verbundenen Umfangsabschnitt 14
des Garantiebandes 12 relativ zur Horizontalen bzw.
Umfangsrichtung erstreckt. Dabei sei darauf hingewiesen, daß
die bereits erwähnte Rückhalterippe 16 auf der Innenseite des
abreißbaren Komplementärabschnitts 15 des Garantiebandes 12
beim erstmaligen Aufschrauben der Kappe unter den erwähnten
Ringwulst an der Behältermündung schnappt. Beim erstmaligen
Abschrauben der Kappe wird durch die Zusammenwirkung von
Rückhalterippe 16 und Ringwulst an der Behältermündung die
erforderliche axiale Zugkraft zum Reißen des Garantiebandes
bewirkt, und zwar zum Abreißen des Komplementärabschnitts 15 am
unteren Rand 13 der Schraubkappe 10. Die Verbindung zwischen
dem Komplementärabschnitt 15 und dem reißfest mit der
Schraubkappe verbundenen Umfangsabschnitt 14 des Garantiebandes
12 bleibt zunächst bestehen mit der Folge, daß beim erstmaligen
Abschrauben der Schraubkappe der vom unteren Rand 13 derselben
abgetrennte Komplementärabschnitt 15 des Garantiebandes 12 nach
unten kippt, und zwar um die eine Art Scharniergelenk
definierende Sollbruchstelle 17. Der Komplementärabschnitt 15
des Garantiebandes 12 schließt in dieser Position einen spitzen
Winkel mit dem unteren Rand 13 der Schraubkappe 10 ein. Beim
Abriß des Komplementärabschnitts 15 von dem mit der
Schraubkappe 10 fest verbundenen ersten Umfangsabschnitt 14 des
Garantiebandes 12 entspricht dieser Winkel etwa dem Winkel α
der Schnittlinie 22, die den wirksamen Verlauf der
Sollbruchstelle 17 relativ zur Vertikalen 18 definiert. Beim
Abriß des Garantiebandes in Umfangsrichtung erstrecken sich
also die Abreißstege 19, 20 der Sollbruchstelle 17 etwa
senkrecht zur Schnittlinie 22 bzw. senkrecht zum schrägen
Verlauf der Sollbruchstelle 17. Damit ist gewährleistet, daß
der Abriß des Garantiebandes in Umfangsrichtung desselben an
der Sollbruchstelle 17 über die gesamte Breite des
Garantiebandes gleichförmig erfolgt. Es wird damit
sichergestellt, daß sowohl der obere Abreißsteg 20 als auch der
untere Abreißsteg 19 brechen; denn würde zum Beispiel nur der
untere randnahe Abreißsteg 19 beim erstmaligen Abschrauben der
Kappe abreißen, wäre es vorstellbar, daß die Rückhalterippe 16
den komplementären Ringwulst an der Behälteröffnung überwindet,
ohne daß der obere Abreißsteg 20 reißt. Die Folge wäre, daß der
Komplementärabschnitt 15 des Garantiebandes 12 noch mit dem
ersten Umfangsabschnitt 14 desselben verbunden bliebe. Der
Verbraucher könnte dann nach erneutem Aufschrauben der
Schraubkappe nicht ohne weiteres erkennen, ob der Behälter bzw.
die Flasche vorher schon geöffnet worden ist oder nicht. Durch
die beschriebene Ausbildung der Sollbruchstelle ist
sichergestellt, daß der von der Schraubkappe abreißbare
Komplementärabschnitt 15 an der Sollbruchstelle vollständig
reißt, so daß dieser Komplementärabschnitt 15 auf keinen Fall
mehr mit dem reißfest mit der Kappe verbundenen ersten
Umfangsabschnitt 14 des Garantiebandes 12 verbunden bleibt. Auf
diese Weise ist die gewünschte Garantiefunktion des
Garantiebandes 12 in höchstem Maße sichergestellt.
Der erwähnte Winkel α zwischen der Vertikalen 18 und der
Schnittlinie 22, die den Schrägverlauf der Sollbruchstelle 17
definiert, beträgt etwa 5 bis 20 Grad, insbesondere etwa 10 bis
15 Grad, hier konkret 10 Grad.
Statt eines Einschnitts kann die Sollbruchstelle 12 auch durch
eine entsprechend ausgebildete Kerbe bzw. Materialschwächung
definiert sein, die sich über die gesamte Breite des
Garantiebandes 12 erstreckt. Wenigstens eine Begrenzungslinie
dieser Kerbe bzw. Materialschwächung erstreckt sich dann im
Winkel α, d. h. schräg zur Vertikalen 18.
Die reißfeste Verbindung zwischen dem ersten Umfangsabschnitt
14 des Garantiebandes 12 erfolgt bei der dargestellten
Ausführungsform durch einen unmittelbar an die Sollbruchstelle
17 angrenzenden über einen vorbestimmten Winkel von wenigstens
15 Grad, hier etwa 40 Grad durchgehend mit dem unteren
Kappenrand 13 verbundenen Verbindungsabschnitt 24, der den oben
bereits erwähnten Verstärkungsbereich 23 umfaßt, wenigstens
einen, hier drei etwa diametral zu dem Verbindungsabschnitt 24
ausgebildete Verbindungsstege 25 mit einer der Kappenwandstärke
entsprechenden Wandstärke sowie einer vorbestimmten Erstreckung
in Umfangsrichtung über wenigstens 5 bis 10 Grad, und durch
mehrere dazwischen ausgebildete, in Umfangsrichtung
gleichförmig voneinander beabstandete Verbindungsstege 26
geringerer Wandstärke. Der erste, reißfest mit der Kappe 10
verbundene Umfangsabschnitt 14 des Garantiebandes 12 erstreckt
sich bei der dargestellten Ausführungsform über einen Winkel
von mehr als 180 Grad, insbesondere etwa 210 Grad. Dieser erste
Umfangsabschnitt 14 ist vom zweiten, von der Kappe abreißbaren
Komplementärabschnitt 15 des Garantiebandes 12 durch eine
zweite, der ersten Sollbruchstelle 17 etwa gegenüberliegend
angeordnete Sollbruchstelle 27 getrennt. Diese zweite
Sollbruchstelle ist in Umfangsrichtung etwas reißfester
ausgebildet als die erste Sollbruchstelle 17; die zweite
Sollbruchstelle 27 soll dem Verbraucher nach dem erstmaligen
Abschrauben der Schraubkappe 10 die vollständige Entfernung des
Komplementärabschnitts 15 von der Schraubkappe 10 bzw. dem
ersten, mit der Schraubkappe 10 fest verbundenen
Umfangsabschnitt 14 des Garantiebandes 12 erleichtern. Die
zweite Sollbruchstelle 27 ist ebenfalls durch einen Einschnitt
definiert (siehe Fig. 6), der randseitig durch einen
abreißbaren Steg 28 überbrückt ist. Entsprechend Fig. 2 ist der
Steg 28 innenseitig hohlkehlenförmig ausgebildet, um das
Abreißen des Komplementärabschnitts 15 zu erleichtern. Der die
zweite Sollbruchstelle 27 definierende Einschnitt erstreckt
sich vorzugsweise über die gesamte Breite des Garantiebandes.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 6 erstreckt sich der
erwähnte Einschnitt ausgehend vom unteren Rand des
Garantiebandes 12 nur über etwa 3/4 der Breite des
Garantiebandes 12. Die Verbindung zwischen dem Garantieband 12
und dem unteren Rand 13 der Schraubkappe 10 im Bereich der
zweiten Sollbruchstelle 27 ist dann jedoch vorzugsweise so
ausgebildet wie der Anschluß der Abreißstege zwischen dem
Komplementärabschnitt 15 des Garantiebandes 12 und dem unteren
Rand 13 der Schraubkappe 10. Die erwähnten Abreißstege zwischen
dem unteren Rand 13 der Schraubkappe 10 und dem
Komplementärabschnitt 15 des Garantiebandes 12 sind mit den
Bezugsziffern 29 gekennzeichnet. Entsprechend Fig. 2 erfolgt
die Verbindung zwischen dem unteren Rand 13 der Schraubkappe 10
und dem zweiten, von der Kappe 10 abreißbaren
Komplementärabschnitt 15 des Garantiebandes 12 durch fünf im
Abstand voneinander angeordnete Abreißstege 29, deren
Wandstärke deutlich geringer ist als die Wandstärke von Kappe
und Garantieband.
Der Fig. 3 kann auch noch entnommen werden, daß sich der
Querschnitt des oberen Umfangsrandes des Garantiebandes 12 in
Richtung zum unteren Rand 13 der Kappe 10 keilförmig verjüngt.
Im Bereich der Verbindungsstege 25 und 26 wird diese Verjüngung
jedoch dadurch kompensiert, daß sich diese Verbindungsstege in
das Garantieband 12 hineinerstrecken unter Ausbildung einer
Wandstärke an diesen Stellen entsprechend der Wandstärke des
Garantiebandes im übrigen. Damit wird sichergestellt, daß der
erste Umfangsabschnitt 14 des Garantiebandes 12 fest mit der
Schraubkappe verbunden bleibt.
Es sei noch darauf hingewiesen, daß die an den abreißbaren
Komplementärabschnitt 15 des Garantiebandes 12 angrenzende
Schnittlinie 21 ebenfalls schräg zur Vertikalen 18 verlaufen
kann, wobei der Winkel zwischen dieser Schnittlinie 21 und der
Vertikalen 18 vorzugsweise etwas geringer ist als der Winkel α
zwischen der Vertikalen 18 und der zweiten Schnittlinie 22, die
an den reißfest mit der Kappe verbundenen Umfangsabschnitt 14
des Garantiebandes 12 anschließt, um den oben gewünschten
Effekt zu erhalten. Der die Sollbruchstelle 17 definierende
Einschnitt verjüngt sich bei dieser Ausführungsform ausgehend
vom unteren Rand des Garantiebandes 12 konisch nach oben,
insbesondere asymmetrisch konisch.
Es ist des weiteren denkbar, daß beide den erwähnten Einschnitt
der ersten Sollbruchstelle 17 begrenzenden Schnittlinien in
gleicher Richtung schräg zur Vertikalen 18 verlaufen,
insbesondere unter demselben Winkel α.
In allen Fällen soll jedoch sichergestellt sein, daß beim Abriß
die Verbindungsstege 19, 20 sich etwa senkrecht zur wirksamen
Erstreckung der Sollbruchstelle 17 erstrecken, so daß über die
gesamte Breite des Garantiebandes an der Sollbruchstelle die
volle Abrißkraft zur Wirkung kommt. Nur dann ist
sichergestellt, daß der abreißbare Komplementärabschnitt 15
vollständig von dem nicht-abreißbaren Umfangsabschnitt 14 des
Garantiebandes 12 beim erstmaligen Abschrauben der Kappe
abreißt.
Unter Bezugnahme auf Fig. 1 sei noch auf eine weitere Be
sonderheit der Erfindung hingewiesen, wonach der unmittelbar an
die Sollbruchstelle 17 angrenzende und zusätzlich verstärkt
ausgebildete Bereich 23 des ersten mit der Kappe reißfest
verbundenen Umfangsabschnitts 14 des Garantiebandes 12 an der
der Sollbruchstelle 17 abgewandten Seite durch eine sich zum
unteren randnahen Abreißsteg 19 hin erstreckende Bogenlinie 30
begrenzt bzw. gegenüber dem übrigen Teil des ersten Umfangs
abschnitts 14 abgegrenzt ist.
Die Bogenlinie 30 ist Teil einer Parabel. Konkret setzt sie in
einem Winkel von etwa 90° am unteren Rand der Schraubkappe 10
bzw. am oberen Rand des Garantiebandes 12 an. Das untere, dem
unteren Abreißsteg 19 zugewandte Ende der Bogenlinie 30 ist
abgerundet und geht in die dem ersten, reißfest mit der Kappe
verbundenen Umfangsabschnitt 14 des Garantiebandes 12 zu
geordnete seitliche Begrenzung (schräge Schnittlinie 22) der
Sollbruchstelle 17 über. Die vorbeschriebene Ausführungsform
garantiert beim erstmaligen Öffnen der Schraubkappe 10 eine
Krafteinleitung in die Sollbruchstelle 17, insbesondere in den
unteren Abreißsteg 19 derselben, gemäß den Pfeilen 31, 32, d. h.
etwa senkrecht zur Sollbruchlinie unabhängig von der Winkel
stellung des abreißbaren Umfangsabschnitts des Garantiebandes
12 relativ zur Horizontalen. Die Sollbruchlinie bzw. Rißlinie
im unteren Abreißsteg 19 ist in der Regel die Fortsetzung der
schrägen Schnittlinie 22, d. h. der dem reißfest verbundenen
Abschnitt 14 des Garantiebandes 12 zugeordneten seitlichen
Begrenzung der Sollbruchstelle 17.
Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale
werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln
oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
10
Schraubkappe
11
Innengewinde
12
Garantieband
13
unterer Kappenrand
14
erster reißfester Umfangsabschnitt
15
zweiter abreißbarer Komplementärabschnitt
16
Rückhalterippe
17
Sollbruchstelle
18
Vertikale
19
Abreißsteg
20
Abreißsteg
21
vertikale Schnittlinie
22
schräge Schnittlinie
23
verstärkter Bereich
24
Verbindungsabschnitt
25
Verbindungssteg
26
Verbindungssteg
27
zweite Sollbruchstelle
28
Steg
29
Abreißsteg
30
Bogenlinie
31
Pfeil
32
Pfeil
Claims (18)
1. Schraubkappe (10) aus Kunststoffmaterial zum Verschließen
einer Behältermündung mit einem am unteren Rand (13) der
Kappe angeordneten und einstückig mit dieser
ausgebildeten, umlaufenden Garantieband (12),
- - das dazu bestimmt ist, bei aufgesetzter Kappe (10) einen ringförmigen Wulst an der Behältermündung zu untergreifen, wobei zu diesem Zweck auf der Innenseite ein Rückhaltemittel (16) vorgesehen ist, das beim erstmaligen Aufbringen, insbesondere Aufschrauben der Kappe über den Wulst schiebbar ist und in der Endposition der Kappe unter den Wulst einrastet, und
- - das in einen ersten Umfangsabschnitt (14), der reißfest mit der Kappe verbunden ist, sowie einen zweiten Komplementärabschnitt (15) unterteilt ist, der von der Kappe abreißbar ist, wobei der erste mit der Kappe reißfest verbundene Umfangsabschnitt (14) des Garantiebandes (12) in Umfangsrichtung desselben über wenigstens eine beim erstmaligen Abschrauben der Kappe aufreißbare Sollbruchstelle (17) mit dem zweiten, von der Kappe abreißbaren Komplementärabschnitt (15) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Sollbruchstelle (17) schräg zur Vertikalen (18) verläuft.
2. Schraubkappe nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Winkel α, unter dem sich die Sollbruchstelle (17)
relativ zur Vertikalen (18) erstreckt, dem Winkel
entspricht, unter dem sich an der Sollbruchstelle (17) der
zweite, von der Kappe abreißbare Komplementärabschnitt
(15) des Garantiebandes (12) beim Abriß vom ersten, mit
der Kappe reißfest verbundenen Umfangsabschnitt (14) des
Garantiebandes (12) relativ zur Horizontalen bzw.
Umfangsrichtung erstreckt.
3. Schraubkappe nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Winkel (α), unter dem sich die Sollbruchstelle (17)
relativ zur Vertikalen (18) erstreckt, etwa 5 bis 20 Grad,
insbesondere etwa 10 bis 15 Grad, beträgt.
4. Schraubkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Sollbruchstelle (17) wenigstens einen in
Umfangsrichtung abreißbaren Steg (19) umfaßt.
5. Schraubkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Sollbruchstelle (17) durch einen Einschnitt definiert
ist, der durch wenigstens einen unteren randnahen
Abreißsteg (19) überbrückt ist.
6. Schraubkappe nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Einschnitt durch einen weiteren, oberen sich nahe dem
unteren Rand (13) der Kappe (10) erstreckenden Abreißsteg
(20) überbrückt ist.
7. Schraubkappe nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
der die Sollbruchstelle (17) definierende Einschnitt
begrenzt ist durch eine etwa vertikale Schnittlinie (21)
am zweiten, von der Kappe abreißbaren
Komplementärabschnitt (15) des Garantiebandes (12) und
eine schräg zur Vertikalen (18) verlaufende Schnittlinie
(22) am ersten, mit der Kappe reißfest verbundenen
Umfangsabschnitt (14) des Garantiebandes (12).
8. Schraubkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
der unmittelbar an die Sollbruchstelle (17) angrenzende
Bereich (23) des ersten, mit der Kappe reißfest
verbundenen Umfangsabschnitts (14) des Garantiebandes (12)
zusätzlich verstärkt ist, insbesondere eine im Vergleich
größere Wandstärke aufweist, vorzugsweise eine Wandstärke
entsprechend der Kappenwandstärke.
9. Schraubkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
nur der zweite, von der Kappe (10) abreißbare
Komplementärabschnitt (15) des Garantiebandes (12)
Rückhaltemittel entweder in Form von mehreren einzelnen
über den Umfang diskret verteilt angeordneten
Rückhalteelementen oder in Form einer durchgehenden
Rückhalterippe (16) aufweist.
10. Schraubkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
die reißfeste Verbindung zwischen dem ersten
Umfangsabschnitt (14) des Garantiebandes (12) und der
Kappe (10) durch
- - einen unmittelbar an die Sollbruchstelle (17) angrenzenden, über einen vorbestimmten Winkel (β) von wenigstens 15 Grad durchgehend mit dem unteren Kappenrand (13) verbundenen Verbindungsabschnitt (24),
- - wenigstens einen etwa diametral dazu ausgebildeten Verbindungssteg (25) mit einer der Kappenwandstärke entsprechenden Wandstärke, und durch
- - mehrere dazwischen ausgebildete, in Umfangsrichtung voneinander beabstandete Verbindungsstege (26) geringerer Wandstärke erfolgt.
11. Schraubkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
der erste, reißfest mit der Kappe (10) verbundene
Umfangsabschnitt (14) des Garantiebandes (12) sich über
einen Winkel von mehr als 180 Grad, insbesondere etwa 190
bis 210 Grad erstreckt, und daß dieser erste
Umfangsabschnitt (14) vom zweiten, von der Kappe
abreißbaren Komplementärabschnitt (15) des Garantiebandes
(12) durch eine zweite, der ersten Sollbruchstelle (17)
etwa gegenüberliegend angeordnete Sollbruchstelle (27)
getrennt ist.
12. Schraubkappe nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
die zweite Sollbruchstelle (27) durch einen Einschnitt
definiert ist, der zumindest randseitig durch einen
abreißbaren Steg (28) überbrückt ist.
13. Schraubkappe nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
der die zweite Sollbruchstelle (27) definierende
Einschnitt sich ausgehend vom unteren Rand des
Garantiebandes (12) nur über etwa die halbe, oder 3/4 der
Breite des Garantiebandes (12) erstreckt.
14. Schraubkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Verbindung zwischen dem unteren Rand (13) der Kappe
(10) und dem zweiten, von der Kappe abreißbaren
Komplementärabschnitt (15) des Garantiebandes (12) durch
wenigstens zwei, insbesondere 4 bis 6 im Abstand
voneinander angeordnete Abreißstege (29) erfolgt, deren
Wandstärke geringer ist als die Wandstärke von Kappe oder
Garantieband.
15. Schraubkappe nach einem oder mehreren der Ansprüche 8 bis
14,
dadurch gekennzeichnet, daß der
unmittelbar an die Sollbruchstelle (17) angrenzende und
zusätzlich verstärkt ausgebildete Bereich (23) des ersten,
mit der Kappe reißfest verbundenen Umfangsabschnitts (14)
des Garantiebandes (12) an der der Sollbruchstelle (17)
abgewandten Seite durch eine sich zum unteren randnahen
Abreißsteg (19) hin erstreckende Bogenlinie (30) begrenzt
bzw. gegenüber dem übrigen Teil des ersten Umfangsab
schnitts (14) abgegrenzt ist.
16. Schraubkappe nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Bogenlinie (30) Teil einer Parabel oder Hyperbel ist.
17. Schraubkappe nach Anspruch 15 oder 16,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Bogenlinie (30) in einem Winkel von etwa 90° am unteren
Rand der Schraubkappe (10) bzw. am oberen Rand des
Garantiebandes (12) ansetzt.
18. Schraubkappe nach einem der Ansprüche 15 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß das
untere, dem unteren Abreißsteg (19) zugewandte Ende der
Bogenlinie (30) abgerundet ist und in die dem ersten,
reißfest mit der Kappe verbundenen Umfangsabschnitt (14)
des Garantiebandes (12) zugeordnete seitliche Begrenzung
(schräge Schnittlinie 22) der Sollbruchstelle (17)
übergeht.
Priority Applications (4)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19730324A DE19730324A1 (de) | 1997-07-15 | 1997-07-15 | Schraubkappe mit Garantieband |
| AT98108918T ATE208329T1 (de) | 1997-07-15 | 1998-05-15 | Schraubkappe mit garantieband |
| DE59802030T DE59802030D1 (de) | 1997-07-15 | 1998-05-15 | Schraubkappe mit Garantieband |
| EP98108918A EP0891929B1 (de) | 1997-07-15 | 1998-05-15 | Schraubkappe mit Garantieband |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19730324A DE19730324A1 (de) | 1997-07-15 | 1997-07-15 | Schraubkappe mit Garantieband |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19730324A1 true DE19730324A1 (de) | 1999-01-28 |
Family
ID=7835785
Family Applications (2)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19730324A Pending DE19730324A1 (de) | 1997-07-15 | 1997-07-15 | Schraubkappe mit Garantieband |
| DE59802030T Expired - Lifetime DE59802030D1 (de) | 1997-07-15 | 1998-05-15 | Schraubkappe mit Garantieband |
Family Applications After (1)
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|---|---|---|---|
| DE59802030T Expired - Lifetime DE59802030D1 (de) | 1997-07-15 | 1998-05-15 | Schraubkappe mit Garantieband |
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| Country | Link |
|---|---|
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| AT (1) | ATE208329T1 (de) |
| DE (2) | DE19730324A1 (de) |
Families Citing this family (1)
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|---|---|---|---|---|
| EP1151932A1 (de) * | 2000-05-03 | 2001-11-07 | Mouldtec Kunststoff GmbH | Kunststoff-Verschlusskappe, insbesondere Schraubkappe, mit Garantieband |
Citations (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE2439414A1 (de) * | 1974-08-16 | 1976-03-04 | Hohenzollern Huettenverwalt | Kunststoffverschluss fuer flaschen und behaelter |
| DE3100956A1 (de) * | 1980-01-24 | 1981-12-03 | Aluminum Company Of America, Pittsburgh, Pa. | "behaelterverschluss" |
| EP0459941A1 (de) * | 1990-04-27 | 1991-12-04 | Crown Cork AG | Schraubkappe mit beim erstmaligen Aufschrauben dehnbarem Garantieband |
| WO1995014617A1 (en) * | 1993-11-29 | 1995-06-01 | Metalfin S.R.L. | Screw closure made of moulded synthetic resin with tamperproof seal |
Family Cites Families (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| ATE91264T1 (de) * | 1988-11-28 | 1993-07-15 | Crown Cork Ag | Schraubkappe mit garantieband. |
| FR2710325B1 (fr) * | 1993-09-22 | 1995-12-08 | Jacques Perchepied | Bouchon à visser. |
-
1997
- 1997-07-15 DE DE19730324A patent/DE19730324A1/de active Pending
-
1998
- 1998-05-15 EP EP98108918A patent/EP0891929B1/de not_active Expired - Lifetime
- 1998-05-15 DE DE59802030T patent/DE59802030D1/de not_active Expired - Lifetime
- 1998-05-15 AT AT98108918T patent/ATE208329T1/de active
Patent Citations (4)
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| ATE208329T1 (de) | 2001-11-15 |
| EP0891929A2 (de) | 1999-01-20 |
| EP0891929B1 (de) | 2001-11-07 |
| EP0891929A3 (de) | 1999-02-03 |
| DE59802030D1 (de) | 2001-12-13 |
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|---|---|---|---|
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