DE19730196C2 - Verfahren und Vorrichtung zur Füllstandsmessung nach dem Senklotprinzip - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Füllstandsmessung nach dem SenklotprinzipInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Füllstandmessung nach
dem Senklotprinzip, bei welchem ein an einem Meßseil hängendes
Tastgewicht auf ein Füllgut abgesenkt und beim Auftreffen auf das
Füllgut die von einer Seiltrommel abgespulte Länge des Meßseils
elektronisch durch Zählen von beim Spulvorgang der Seiltrommel
erzeugten Impulsen in einer Zähleinrichtung bestimmt wird, wobei
die Seiltrommel mit einer Antriebsachse eines Elektromotors
federnd gekoppelt ist und eine relative Veränderung der
Verdrehung von Seiltrommel und Antriebswelle als Kriterium für
das Auftreffen des Tastgewichtes auf das Füllgut herangezogen
wird, sowie eine hierfür geeignete elektromechanische
Füllstandmeßvorrichtung.
Verfahren und Vorrichtungen zur Füllstandmessung nach dem
Senklotprinzip sind hinlänglich bekannt und beispielsweise in den
Dokumenten DT 21 51 094, DE 24 01 486 B2, DE-PS 81 99 23, DE 39 42 239 A1,
US-PS 3,838,518, DE 195 43 352 A1, G 70 31 884.2, DE-
PS 819 923, G 73 29 766.2 sowie DE 28 53 360 A1 beschrieben. Bei
diesen Verfahren zur Füllstandmessung nach dem Senklotprinzip
wird ein an einem Meßseil hängendes Tastgewicht auf das Füllgut
abgesenkt. Beim Auftreffen auf das Füllgut wird die von der
Seiltrommel abgespulte Länge des Meßseiles ermittelt und an einer
Anzeigevorrichtung die Füllstandshöhe bzw. die Füllmenge
angezeigt. Für unterschiedliche Füllgüter werden zweckmäßigerweise
unterschiedliche Tastgewichte eingesetzt.
Das Hauptanwendungsgebiet der elektromechanischen Lotung liegt
in der Füllstandmessung von sehr hohen Behältern, wo Lösungen mit
anderen Meßprinzipien sehr kostenintensiv oder aus physikalischen
Gründen nicht möglich sind. Mit der elektromechanischen Lotung
sind Füllstände in Behältern von derzeit bis zu etwa 70 m meßbar.
Ein Verfahren zur Füllstandmessung nach dem Senklotprinzip, bei
dem die Seiltrommel und die Antriebsachse eines Elektromotors
federnd miteinander gekoppelt sind, und bei welchem die
Füllstandhöhe durch Zählen von beim Spulvorgang der Seiltrommel
erzeugten Impulsen in einer Zähleinrichtung bestimmt wird,
beschreibt die DE 31 49 220 A1 der Anmelderin. Bei dem dort
beschriebenen Meßverfahren wird das Auftreffen des Tastgewichtes
auf das Füllgut vorteilhafterweise ohne die Betätigung von
mechanischen Schaltgliedern festgestellt. Außerdem ist es bei dem
dort beschriebenen Meßverfahren nicht mehr notwendig, die
elektrischen Eingangsgrößen des Elektromotors überwachen zu
müssen. Da der Sensor über dem außerhalb des für das Füllgut
bestimmten Raums angeordnet ist, unterliegt sein Aufbau nicht dem
für das Behälterinnere geltenden Anforderungen. Dies bedeutet,
daß für die Mehrzahl von Füllgütern Sensoren mit geringerem
Aufwand für die Kapselung eingesetzt werden können.
Dies wird dadurch erreicht, daß die Seiltrommel und die mit dem
Elektromotor verbundene Antriebswelle dank der Federkopplung
relativ zueinander zwischen zwei Endlagen um einen begrenzten
Winkelbereich drehbar angeordnet sind, wobei die Seiltrommel bei
am Meßseil freihängenden Tastgewicht gegenüber der Welle die eine
Endlage und bei vom Füllgut getragenen Tastgewicht die andere
Endlage einnimmt. Die Seiltrommel und die Antriebsachse des
Elektromotors sind jeweils mit Impulsgeberscheiben drehfest
gekoppelt, welche von kontaktlosen Sensoren abgetastet werden.
Wenn das Tastgewicht auf die Füllgutoberfläche auftrifft,
entfällt die vom Tastgewicht im Meßseil hervorgerufene
Zugspannung, wodurch eine Relativverdrehung der beiden
Impulsscheiben zueinander eintritt. Die hierbei auftretende
unterschiedliche Anzahl von Impulsen am Ausgang der Sensoren, die
die beiden Impulsscheiben abtasten, wird detektiert und abhängig
hiervon ein Relais, das die Drehrichtung des Elektromotors
umschaltet, aktiviert.
Wenngleich bei diesem bekannten Füllstandmeßverfahren nach dem
Senklotprinzip das Auftreffen des Tastgewichtes auf das Füllgut
elektronisch erfaßt wird, sind nachteiligerweise weiterhin
mechanische Kipphebel bzw. Mikroschalter für ein Abschalten des
Elektromotors in oberer Endlage notwendig. In oberer Endlage
läuft nämlich das Tastgewicht gegen eine Endanschlageinrichtung,
die einen Hebelarm eines Mikroschalters beim Anschlagen auslöst.
Der Mikroschalter erzeugt hierbei ein Abschaltsignal, das über
einen Motorschütz den Elektromotor abschaltet.
Problematisch bei diesem bekannten Meßverfahren ist des weiteren
die Tatsache, daß ausschließlich eine fest vorgegebene
Impulsdifferenz der beiden mit der Seiltrommel und Antriebswelle
verbundenen Impulsgeberscheiben als Maß für das Auftreffen des
Tastgewichtes auf das Füllgut überwacht wird. Dies führt immer
dann zu Fehlmessungen, wenn die detektierte Impulsdifferenz nicht
auf das Auftreffen des Tastgewichtes auf das Füllgut
zurückzuführen ist, sondern andere Ursachen hat. Solche anderen
Ursachen können z. B. Pendelbewegungen des Tastgewichtes aufgrund
von starken behälterinternen Luftturbulenzen, extern auf den
Behälter einwirkende Vibrationen oder dgl. sein.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde das bekannte Verfahren
zur Füllstandmessung nach dem Senklotprinzip und die zugehörende
Meßeinrichtung hinsichtlich der Meßgenauigkeit weiter zu
verbessern, wobei eine frei von Mikroschaltern mögliche und damit
vollelektronische Überwachung der Bewegung des Meßseiles und des
daran endseitig hängenden Tastgewichtes durchführbar sein soll.
Diese Aufgabe wird für das Verfahren durch die Merkmale des
Anspruchs 1 und für die elektromechanische
Füllstandmeßvorrichtung durch die Merkmale des Anspruchs 14
gelöst.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Das erfindungsgemäße Verfahren beruht demnach im wesentlichen
darauf, daß ausgehend von einem zu Beginn des Meßverfahrens
bestimmten Absolutwert für die Verdrehung von Seiltrommel und
Antriebswelle kontinuierlich und vorzeichenrichtig die
augenblickliche Abweichung von diesem Absolutwert detektiert
wird, und daß bei einer vorgegebenen Abweichung der Elektromotor
abgeschaltet oder in seiner Drehrichtung umgekehrt wird.
Zur Durchführung eines solchen Meßverfahrens nach dem
Senklotprinzip ist sowohl die Seiltrommel als auch die An
triebswelle des Elektromotors jeweils mit einer
Impulsgeberscheibe drehfest gekoppelt, wobei eine Auswerte- und
Steuereinrichtung, z. B. ein Mikrocontroller, zum Detektieren der
relativen Verdrehungsänderung der beiden Impulsgeberscheiben
zueinander sowie zur hiervon abhängigen Steuerung des
Elektromotors vorgesehen ist. Jede der Impulsgeberscheiben
verfügt über eine Vielzahl von Impulsmarken sowie jeweils über
eine Referenzimpulsmarke. Die Impulsgeberscheiben werden von
Impulsdetektionsmitteln zum Erfassen der Impulsmarken und
Referenzimpulsmarken abgetastet. Dank der Vorgesehenen
Referenzimpulsmarken kann die augenblickliche Verdrehung der
Seiltrommel und der Antriebswelle des Elektromotors zueinander
bestimmt und damit die Abweichung vom anfänglichen Absolutwert
jederzeit bestimmt werden. Dies ist deshalb vorteilhaft, weil die
augenblickliche Verdrehung beider Wellen zueinander dem auf die
Seiltrommel wirkenden und vom Tastgewicht ausgehenden Drehmoment
direkt proportional ist.
Zur Bestimmung der Relativverdrehung der Seiltrommel und der
Antriebswelle sowie der insgesamt durchgeführten Wellenrotatio
nen der Seiltrommel und/oder Antriebswelle können die Impuls
geberscheiben beispielsweise als Zahnscheiben ausgebildet sein,
die mittels mehrerer Gabelschranken, z. B. Gabellichtschranken,
abgetastet werden. Zur Abtastung der Impulsgeberscheiben können
jedoch nicht nur optische Impulsdetektionsmittel, wie Gabel
lichtschranken, sondern auch andere berührungslos arbeitende
Detektionsmittel, wie z. B. induktiv oder magnetisch arbeitende
Detektionsmittel, eingesetzt werden.
Zweckmäßigerweise wird jede Impulsgeberscheibe jeweils mit vier
Gabelschranken abgetastet. Die Verwendung von vier Gabelschran
ken pro Zahnscheibe ermöglicht neben der Generierung eines in
krementalen Rotationssignales auch die Erzeugung eines Dreh
richtungssignales sowie eines Referenzimpulses pro Umdrehung.
Die Messung der Drehrichtung ist erforderlich, da aufgrund mög
licher Pendelschwingungen des Tastgewichtes während der
Beschleunigungs- bzw. Abbremsphase des Tastgewichtes, oder bei
Einwirkung starker behälterinterner Luftturbulenzen auf das
Tastgewicht, sowie bei externen Vibrationen die Drehrichtung der
Impulsgeberscheiben kurzzeitig von der durch den Elektromotor
vorgegebenen Drehrichtung abweichen kann.
Die Erzeugung eines Referenzimpulses pro Umdrehung, was dank der
jeweiligen Referenzimpulsmarke auf jeder der beiden Impulsgeber
scheiben möglich ist, wird benötigt zur Bestimmung der anfäng
lichen Absolutverdrehung der beiden Impulsgeberscheiben und
damit der Absolutverdrehung zwischen Seiltrommel und Antriebs
achse des Elektromotors. Der Absolutwert für die Verdrehung von
Seiltrommel und Antriebswelle ist bei Inbetriebnahme des Meß
systems zunächst unbekannt und kann durch lediglich inkrementa
les Abtasten der Zähne, wie es in DE 31 49 220 A1 beschrieben
ist, nicht ermittelt werden.
In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird jede der
beiden Impulsgeberscheiben jeweils durch vier an verschiedenen
Positionen angeordnete Gabelschranken abgetastet. Da voraussetzungsgemäß
jede der Impulsgeberscheiben neben der Vielzahl von
Impulsmarken auch jeweils mit einer Referenzimpulsmarke, z. B.
durch Ausbildung einer verbreiteten Zahnlücke oder einer fehlen
den Zahnlücke versehen ist, können neben den durchgeführten
Wellenrotationen auch die Drehrichtung und der Absolutwert für
die Verdrehung von Seiltrommel und Antriebswelle in einfacher
Weise zuverlässig bestimmt werden.
Zweckmäßigerweise werden bei Verwendung von Zahnscheiben als
Impulsgeberscheiben die Gabelschranken paarweise um n . 90°
Zahnperiode pro Zahnscheibe (mit n = 1, 3, 5 . . . .) zueinander
versetzt angeordnet, wodurch die Drehrichtungsinformation
ableitbar ist. Mittels eines weiteren Gabelschrankenpaares, das
in gleicher Weise zueinander versetzt angeordnet ist wie das
erste Gabelschrankenpaar, können die Impulsgeberscheiben an einer
weiteren Stelle abgetastet werden, wodurch eindeutig die
Referenzimpulsmarke bestimmbar ist.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird der
Absolutwert für die relative Verdrehung von Seiltrommel und
Antriebswelle zu Beginn des Meßvorganges bestimmt. Dies kann
beispielsweise durch kurzes Absenken des Tastgewichtes oberhalb
des Füllgutes erfolgen. Anschließend wird das Tastgewicht
angehoben und dabei beobachtet, ob der zuvor ermittelte
Absolutwert für die Verdrehung von Seiltrommel und Antriebswelle
des Elektromotors um einen vorgegebenen Wert überschritten wird.
Nachdem das Tastgewicht an einer oberen Endanschlageinrichtung,
beispielsweise in den Weg des Tastgewichtes ragende Bolzen,
anschlägt, wird dieser Absolutwert tatsächlich überschritten,
wobei der Zählerstand der Zählereinrichtung auf einen Anfangswert
gesetzt wird. Anschließend wird das Tastgewicht in Richtung
Füllgut bei gleichzeitigem Zählen der Impulse abgesenkt, bis der
Absolutwert um einen bestimmten Betrag unterschritten wird, was
das Auftreffen des Tastgewichtes auf das Füllgut signalisiert.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bestimmt
die Auswerte- und Steuerelektronik die Drehrichtung beider
Impulsgeberscheiben dadurch, daß jeweils die Änderung der
Signalzustände und insbesondere der Flankenwechsel von in zwei
um n . 90° Impulsperiode versetzten und jeweils einer der
Impulsgeberscheiben zugeordneten Impulsdetektionsmitteln
erzeugten Impulsen ausgewertet werden.
Das Maß für die Verdrehungsänderung der beiden
Impulsgeberscheiben an der Seiltrommel und der Antriebswelle des
Elektromotors wird durch Vergleich mit einem oder mehreren
vorgegebenen Sollwerten überwacht. Ist einer dieser vorgegebenen
Sollwerte über- oder unterschritten, wird eine Störmeldung
akustisch und/oder optisch generiert. Die Überwachung kann z. B.
mit einem oberen und unteren Sollwert erfolgen, die jedoch nicht
notwendigerweise den gleichen Abstand zum Absolutwert, der am
Anfang der Messung bestimmt wird, haben müssen.
Bei Detektion eines Überschreitens des anfänglich bestimmten
Absolutwertes während des Anhebens des Tastgewichtes bis
unterhalb eines vorgegebenen Abstandes zur Endanschlageinrichtung
kann eine Steuerroutine gestartet werden, welche eine
Laufunterbrechung, eine kurze Richtungsumkehr und ein an
schließendes erneutes Anheben des Tastgewichtes mit reduziertem
Drehmoment vorsieht. Eine solche Steuerroutine ist insbesondere
dann vorteilhaft, wenn beim Anheben des Tastgewichtes eine
Blockade auftritt, beispielsweise dadurch, daß das Tastgewicht
während eines Befüllvorganges verschüttet wird oder beim Anheben
verklemmt. Die Steuerroutine wird vorzugsweise mehrmals
hintereinander durchgeführt, um das Tastgewicht nach einer
vorgegebenen Anzahl von z. B. vier vergeblichen Hebeversuchen mit
maximalem Drehmoment anzuheben, wobei eine Störmeldung ausgegeben
wird, wenn dies nicht gelingt. Nach Generierung dieser
Störmeldung, die anzeigt, daß die Meßeinrichtung defekt ist, muß
eine Bedienperson nach dem aufgetretenen Fehler sehen.
Zweckmäßigerweise wird die Auswerte- und Steuereinrichtung nach
einer Laufunterbrechung des Elektromotors zunächst mit einem
Sanftanlauf bei reduzierter Drehmomentaufnahme einen Hebevorgang
des Tastgewichtes einleiten.
Zur Realisierung eines solchen Sanftanlaufes des Elektromotors
kann eine impulsförmige Ansteuerung eines Asynchronmotors
vorgesehen werden. Die impulsförmige Ansteuerung erfolgt durch
definiertes Ein- und Ausschalten des an Netzwechselspannung
angeschlossenen Asynchronmotors in der Weise, daß jeweils in
vorgegebenen Abständen Halbwellen oder Vollwellen der
Netzwechselspannung an den Asynchronmotor angelegt werden. Zur
Ansteuerung des Ansynchronmotors eignen sich
Halbleiterschaltmittel, insbesondere Triacs.
Die Impulsdetektionsmittel der elektromechanischen
Füllstandmeßvorrichtung zur Durchführung eines solchen
Meßverfahrens werden, wie erwähnt, zweckmäßigerweise für jede der
beiden Impulsgeberscheiben durch zwei Gabelschrankenpaare
gebildet. Hierbei sind jeweils die beiden Gabelschranken des
ersten Gabelschrankenpaares um n . 90° Zahnperiode und die beiden
Gabelschranken des zweiten Gabelschrankenpaares ebenfalls um
n . 90° Zahnperiode zueinander versetzt, (wobei n = 1, 3, 5 . . . ist)
in Bezug auf die jeweilige Impulsgeberscheibe angeordnet. Die
beiden Gabelschrankenpaare selbst wiederum müssen zueinander um
ein ganzzahliges Vielfaches von 360° Zahnperiode versetzt sein.
Eine solche Anordnung der Gabelschrankenpaare ist notwendig, da
es aufgrund der geometrischen Größe der Gabelschranken in der
Regel nicht realisierbar ist ein und denselben Zahn mit einem
Gabelschrankenpaar abzutasten.
Die elektromechanische Füllstandmeßvorrichtung nach der Erfindung
sieht in der Auswerte- und Steuereinrichtung einen Speicher vor,
in welchem der anfängliche Absolutwert für die relative
Verdrehung der beiden Impulsgeberscheiben zueinander sowie
vorgegebene Differenzbeträge, also Sollgrößen, abspeicherbar
sind. Detektiert die Auswerte- und Steuereinrichtung eine
Abweichung der relativen Verdrehung der beiden
Impulsgeberscheiben zueinander um mindestens einen dieser
vorgegebenen Sollgrößen, so wird eine Steuerroutine für den
Elektromotor eingeleitet. Die Steuerroutine kann beispielsweise
darin bestehen, daß der Elektromotor abgeschaltet wird, in seiner
Drehrichtung umgekehrt wird oder die oben erwähnten Steuerroutine
mit mehrfachen Startversuchen eingeleitet wird.
Der bei der elektromechanischen Füllstandmeßvorrichtung nach der
Erfindung eingesetzte Elektromotor ist zweckmäßigerweise ein
Asynchronmotor, der Anschlußklemmen für den Anschluß an ein
Drehstrom- oder Einphasenstromnetz aufweist. Dem Elektromotor ist
vorzugsweise ein selbsthemmendes Getriebe, insbesondere ein
Schneckengetriebe, nachgeschaltet, damit bei Stromausfall das
Tastgewicht in seiner augenblicklichen Lage gehalten wird und
nicht ungewollt absinken kann.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Füllstandmessung und eine
hierfür geeignete Meßvorrichtung wird anschließend im
Zusammenhang mit mehreren Figuren beispielhaft erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht von vorn auf die Meßvorrichtung bei
geöffnetem Deckel,
Fig. 2 eine seitliche Schnittansicht durch die in Fig. 1
markierte Ebene E-E der Meßvorrichtung,
Fig. 3 eine Detailansicht entlang der Schnittebene A-A von
Fig. 2 mit Draufsicht auf eine der Impulsgeberscheiben
mit vier die Impulsgeberscheibe abtastenden
Gabelschranken,
Fig. 4 ein Blockschaltbild der in der Meßvorrichtung in Fig.
1 eingesetzten Elektronik,
Fig. 5 schematisch einzelne Zähne der Impulsgeberscheiben
samt Anordnung der die Impulsgeberscheiben abtastenden
Gabelschranken sowie die zugehörenden Impulsdiagramme
bei angenommener relativer Verdrehung der
Impulsscheibe der Seiltrommel in eine erste Richtung,
Fig. 6 das zugehörende Impulsdiagramm der die Impulsscheibe
der Seiltrommel abtastenden Gabelschranken bei
angenommener Verdrehung in entgegengesetzte Richtung,
Fig. 7 Impulsdiagramme am Ausgang der Gabelschranken zur
Bestimmung des Absolutwertes der Verdrehung der
Seiltrommel und der Antriebswelle des Elektromotors
sowie Impulsdiagramme bei Abweichung von diesem
Absolutwert und
Fig. 8 Spannungsverläufe einer Einphasennetzwechselspannung,
einer hieraus gewonnenen impulsförmig an den Asyn
chronmotor angelegten Spannung sowie die zugehörende
Resultierende.
In den nachfolgenden Figuren bezeichnen, sofern nicht anders
angegeben, gleiche Bezugszeichen gleiche Teile mit gleicher
Bedeutung.
Gemäß dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 und 2 weist die
elektromechanische Füllstandmeßvorrichtung ein Gehäuse 101 mit
einer unteren Öffnung auf. Innerhalb des Gehäuses 101 ist eine
Seiltrommel 103 angeordnet, auf der ein Meßseil 105 aufgespult
ist. Die Seiltrommel 103 sitzt auf einer Seiltrommelwelle 104.
Am Ende des Meßseils 105 hängt ein Tastgewicht 107. In einem
endseitigen Abschnitt ist das Meßseil 105 von vier
aneinandergereihten Hülsen 111 sowie mit einer konisch
verbreiteten Hülse 111a umgeben. Innerhalb des Gehäuses 101 sind
Endanschlagbolzen 109 angeordnet, zwischen denen das Meßseil 105
geführt wird. In oberer Endlage, die in Fig. 1 dargestellt ist,
schlagen die Hülsen 111 an diesen Endanschlagbolzen 109 an. Zur
Führung des Meßseiles 105 sind innerhalb des Gehäuses 101 noch
eine Seilführungshilfenrolle 117 und eine Andruckrolle 118
angeordnet. Das Meßseil 105 läuft auch zwischen dieser An
druckrolle 118 und der Seilführungshilfenrolle 117.
Zum Antrieb der Seiltrommel 103 sowie der Seilführungshilfenrolle
117 ist ein Elektromotor 113, vorzugsweise ein Asynchronmotor,
vorgesehen. Der Elektromotor 113 ist mit einem Getriebe 115, das
vorzugsweise selbsthemmend als Schneckengetriebe ausgebildet ist,
gekoppelt. Die Antriebswelle 119 am Ausgang des Getriebes 115 ist
mit der Seiltrommelwelle 104 über eine Federeinrichtung 123
gekoppelt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel der Fig. 1 und
2 ist diese Federeinrichtung 123 eine Schlingfeder, die die
Antriebswelle 119 und die Seiltrommelwelle 104 nach Art einer
Schlingfederkupplung miteinander verbindet.
Die Drehmomentübertragung von der Antriebswelle 119 auf die
Seiltrommelwelle 104 erfolgt ausschließlich über diese
Schlingfederkupplung. Hierfür sitzen auf der Seiltrommelwelle 104
und auf der Antriebswelle 119 zueinander gewandt jeweils Scheiben
128, 130 mit einem koaxial hervorstehenden Flansch 128a, 130a.
Die beiden Flansche 130a und 128a sind zueinander beabstandet
angeordnet. Auf den beiden Flanschen 128a und 130a sitzt koaxial
die Schlingfeder der Federeinrichtung 123 auf.
Wie aus Fig. 3 ersichtlich, ist ein endseitiger Federschenkel
123a der Schlingfeder 123 zwischen zwei auf der Scheibe 128
angeordneten Bolzen 135 eingeklemmt. Der andere, in den Figuren
nicht erkennbare Federschenkel der Federeinrichtung 123 ist in
ähnlicher Weise zwischen zwei aus der Scheibe 130 hervorstehenden
Bolzen klemmend gehalten. Hierdurch ist eine Kopplung von
Antriebswelle 119 und Seiltrommelwelle 104 nach Art einer im
Hook'schen Bereich betriebenen Feder erreicht. Bei Antrieb des
Elektromotors 113 und der damit verbundenen Drehung der
Antriebswelle 119 wird auch die Seiltrommelwelle 104 und damit
die Seiltrommel 103 in Drehbewegung versetzt.
Damit bei einem etwaigen Bruch der Schlingfeder 123 kein
ungewolltes Durchrutschen der Seiltrommel 103 erfolgt, ragen von
der Scheibe 128 in Richtung Elektromotor zwei um 180° zueinander
versetzte weitere Anschlagbolzen 125 hervor. Des weiteren ragt
von der Scheibe 130 ein einzelner Anschlagbolzen 127 heraus, der
bei Verdrehung der beiden Scheiben 128, 130 um mehr als etwa 180°
an einem der Bolzen 125 anschlägt und eine weitere Verdrehung
verhindert. Hierdurch ist ein wirksamer Schutzmechanismus bei
Bruch der Federeinrichtung 123 geschaffen.
Die Federeinrichtung 123 ist hinsichtlich ihrer Federkraft so
bemessen, daß im Normalbetrieb der Meßeinrichtung ein Anschlagen
an den erwähnten Bolzen 125, 127 ausgeschlossen ist.
Der Vollständigkeit halber ist noch zu erwähnen, daß die in den
Fig. 1 und 2 dargestellte Meßvorrichtung über einen
Befestigungsflansch 121 verfügt, welcher an einer entsprechenden
Behälteröffnung befestigbar ist.
Zur vollelektronischen Erfassung der Drehbewegung der
Seiltrommelwelle 104 und damit der Seiltrommel 103 sowie der
Antriebswelle 119 sitzen auf den beiden Scheiben 128, 130 jeweils
Impulsgeberscheiben 129, 131. Diese Impulsgeberscheiben 129, 131
werden von Impulsdetektionsmitteln, die noch näher erläutert
werden, einer Auswerte- und Steuereinrichtung 150 abgetastet.
Hierfür sitzt im Gehäuse 101 der Meßvorrichtung eine
Schaltungsplatine 152 einer Auswerte- und Steuereinrichtung 150.
Auf der Unterseite der Schaltungsplatine 152 sind Gabelschranken
A1 bis D2 angeordnet, die die erwähnten Impulsgeberscheiben 129,
131 abtasten.
In Fig. 3 ist anhand der Schnittebene A-A von Fig. 2
beispielhaft die Draufsicht auf die Impulsgeberscheibe 129 mit
den zugehörenden Impulsdetektionsmitteln gezeigt. Die
Impulsgeberscheibe 129 ist drehfest auf der Scheibe 128 mittels
Schrauben 134 befestigt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel von
Fig. 3 ist die Impulsgeberscheibe 129 an ihrem äußeren Umfang
mit insgesamt 71 Zähnen und dazwischen befindlichen Lücken
ausgestattet. Die Lücken zwischen den Zähnen 1 und 71 weisen
jeweils einen gleichen Abstand auf, ebenso ist die Breite der
Zähne 1 bis 71 gleich groß gewählt. Zwischen den Zähnen 1 und 71
ist ein Zahn ausgelassen, so daß eine verbreitete Lüke gebildet
ist. Diese verbreitete Lücke dient als Referenzimpulsmarke R,
während die übrigen Zähne 1 bis 71 als Impulsmarken dienen. Die
Zähne 1 bis 71 sowie die Referenzimpulsmarke R werden von
insgesamt vier nebeneinanderliegenden Gabelschranken A1, B1, C1,
D1, die feststehend auf der Unterseite der Schaltungsplatine 152
angeordnet sind, in noch zu erläutender Art und Weise abgetastet.
Die Gabelschranken A1, B1, C1 und D1 können Gabellichtschranken
sein. Es ist jedoch auch ohne weiteres möglich die
Impulsgeberscheiben und die Gabelschranken so auszubilden, daß
eine induktive, kapazitive oder magnetische Abtastung erfolgt.
Neben Gabelschranken ist auch die Verwendung von Reflextastern
und Näherungsschaltern möglich.
Die in Fig. 3 nicht dargestellte Impulsgeberscheibe 133 ist in
ähnlicher Weise gestaltet, weist also ebenfalls Zähne 1 bis 71
und eine Referenzimpulsmarke R sowie vier abtastende
Gabelschranken auf.
Die Auswerte- und Steuereinrichtung 150 der Meßvorrichtung ist
als Blockschaltbild in Fig. 4 gezeigt. Zentraler Bestandteil der
Auswerte- und Steuereinrichtung 150 ist ein Mikroprozessor 200
mit einer Speichereinrichtung sowie einer Anzeige- und
Bedieneinheit 206. Die Speichereinrichtung verfügt
zweckmäßigerweise über einen EPROM- und EEPROM-Speicher 202, 204.
Überwacht wird der Mikroprozessor 200 über eine an sich bekannte
Watch-Dog-Schaltung 230 mit nachgeschalteter Power-Down-Schaltung
232.
Eingangsseitig werden dem Mikroprozessor 200 über einen
Impulsformer 214 rechteckgeformte Impulse zugeführt, die aus der
Abtastung der erwähnten Impulsgeberscheiben 129, 131 stammen.
Zweckmäßigerweise werden die von den im Ausführungsbeispiel
insgesamt acht Gabellichtschraken A1 bis D2 aufgenommenen Signale
über einen Multiplexer 208 dem Impulsformer 214 zugeführt. Die
Steuerung des Multiplexers 208 erfolgt ebenfalls über dem
Mikroprozessor 200. Des weiteren steht der Multiplexer 208 mit
einem Schalter 210 und einem Taster 212 in Verbindung. Der
Schalter 210 schaltet die Meßeinrichtung ein, während der Taster
212 einen Meßvorgang bei Betätigung auslöst.
Ausgangsseitig ist der Mikroprozessor 200 mit einem Treiber 216
in Verbindung. Dieser Treiber 216 steuert zwei Ausgangsrelais
222, 224. Das Ausgangsrelais 222 zeigt an, daß das Tastgewicht
läuft. Das Ausgangsrelais 224 dient zur Aktivierung einer
Störmeldung.
Schließlich ist der Treiber 216 ausgangsseitig mit zwei
Halbleiterschaltern 218, 220, vorzugsweise potentialfrei, zum
Links- und Rechtsantrieb eines Elektromotors 113, der hier als
Asynchronmotor ausgebildet ist, verbunden. Die potentialfreie
Ansteuerung der Halbleiterschalter 218, 220 erfolgt
beispielsweise über optisch gekoppelte Triacs. Der
Halbleiterschalter 218 wird beispielsweise für eine
Aufwärtsbewegung des Tastgewichtes und der Halbleiterschalter 220
für eine Abwärtsbewegung des Tastgewichtes aktiviert.
Die Funktionsweise der Meßeinrichtung wird anhand der
nachfolgenen Fig. 5 und 6 und der dort gezeigten
Impulsdiagramme näher erläutert.
In Fig. 5a und b sind schematisch die auf der Impulsgeberscheibe
129 befindlichen Zähne ausschnittsweise abgewickelt und die
theoretisch notwendige Anordnung der zugehörenden Gabelschranken
A1, B1, C1 und D1 skizziert. Die Zähne 66 bis 71, die
Referenzimpulsmarke R, die durch einen fehlenden Zahn gebildet
ist, und der Zahn 1 der Impulsgeberscheibe 129 sind erkennbar.
Die Gabelschranke A1 soll theoretisch die Mitte des Zahnes 66,
die Gabelschranke B1 die in Fig. 5a dargestellte rechte Flanke
des Zahnes 66, die Gabelschranke C1 die Mitte des Zahnes 67 und
die Gabelschranke D1 die rechte Flanke des Zahnes 67 abtasten.
Die Gabelschranken des Gabelschrankenpaares A1, B1 sind damit,
ebenso wie die Gabelschranken C1, D1 des zweiten
Gabelschrankenpaares, um jeweils 90° Zahnperiode zueinander
versetzt angeordnet. Durch die Anordnung dieser beiden
Gabelschrankenpaare A1, B1 und C1, D1 ist neben der
Wellenrotation der Zahnscheibe auch die Richtunginformation und
die Referenzimpulsmarke R eindeutig bestimmbar.
Aufgrund der geometrischen Größe der Gabelschranken A1 bis D1 ist
es jedoch in der Praxis nicht möglich mit einem Gabel
schrankenpaar A1, B1 den gleichen Zahn (hier 66 bzw. 67)
abzutasten. Man verteilt deshalb zweckmäßigerweise die
Gabelschranken A1 bis D1 auf verschiedene Zähne.
Eine hierfür geeignete typische Anordnung der Gabelschranken A1
bis D1 zeigt Fig. 5b. Zu dem in Fig. 5b dargestellten Zeitpunkt
tastet die Gabelschranke A1 die Mitte des Zahnes 66, die
Gabelschranke B1 die linke Flanke des Zahnes 68, die
Gabelschranke C1 die Mitte des Zahnes 69 und die Gabelschranke
D1 die linke Flanke des Zahnes 71 ab. Die Gabelschranken A1, B1
bzw. C1, D1 sind somit um 630° Zahnperiode zueinander versetzt,
was einem ungeradzahligen Vielfachen von 90°-Zahnperiode
entspricht. Das Gabelschrankenpaar C1, D1 ist zu dem
Gabelschrankenpaar A1, B1 um 3 . 360° Zahnperiode versetzt.
Allgemein gilt für die Anordnung der Gabelschranken A1 bis D1 der
Zusammenhang, daß die beiden Gabelschranken A1, B1 des ersten
Gabelschrankenpaares um n . 90° Zahnperiode und die beiden
Gabelschranken C1, D1 des zweiten Gabelschrankenpaares ebenfalls
n . 90° Zahnperiode zueinander versetzt anzuordnen sind, wobei n =
1, 3, 5 . . . . Die Gabelschrankenpaare A1, B1 und C1, D1 sind
dagegen um ein ganzzahliges Vielfaches von 360° Zahnperiode
zueinander versetzt anzuordnen.
In den Impulsdiagrammen von Fig. 5c bis f sind die am Ausgang
der Gabelschranken A1 bis D1 aufgrund des Vorbeilaufens der Zähne
1 bis 71 und Zahnlücken abgreifbaren Signale, die vorliegend
idealerweise als rechteckförmig angenommen sind, dargestellt. Es
wird darüber hinaus angenommen, daß die Gabelschranken A1 bis D1
gemäß der Darstellung von Fig. 5b angeordnet sind. Des weiteren
ist angenommen, daß die Zähne 1 bis 71 der Zahnscheibe 129 in
aufsteigender Reihenfolge an den Gabelschranken A1 bis D1
vorbeilaufen. Dies entspricht einer Drehung der
Impulsgeberscheibe 129 von Fig. 3 entgegen dem Uhrzeigersinn.
Wie erkennbar, liefern die Gabelschranken A1 und C1 ein
Impulssignal, das bis auf die durch die Referenzimpulsmarke R
bedingte Lücke im Impulsdiagramm übereinstimmen. Das gleiche gilt
für die Signale der Gabelschranken B1 und D1. Dank der
Phasenverschiebung um 90° Zahnperiode zwischen den
Impulsdiagrammen von Fig. 5c und d bzw. 5e und f tritt alle 90°
Zahnperiode in einem der Impulsdiagramme ein Flankenwechsel im
Signal auf. Durch Verknüpfung beider Impulsfolgen, was in Fig.
5g dargestellt ist, lassen sich somit mittels der Auswerte- und
Steuereinrichtung 150 pro Zahn vier einzelne abstandsgleiche
Inkrementalimpulse gewinnen. Die einzelnen Impulsgeberscheiben
129, 131 können daher mit einer Zähnezahl, welche einem Viertel
der auflösugsbedingt benötigten Zählimpulsmenge pro Umdrehung
entspricht, ausgeführt werden, was sich auf eine besonders
preisgünstige Herstellbarkeit sehr positiv auswirkt.
Tritt bei einer der Gabelschranken A1 bis D1 eine Signaländerung
auf, so läßt sich anhand der Änderung des Signalzustandes und
insbesondere der auftretenden Flankenwechsel von Low nach High
bzw. von High nach Low in Verbindung mit dem Zustand der um 90°
Zahnperiode versetzten Gabelschranke die Links- bzw.
Rechtsdrehung der Impulsgeberscheibe eindeutig bestimmen.
Dies wird anhand der Impulsdiagramme von Fig. 6a und b deutlich.
Die dort dargestellten beiden Impulsdiagramme entstehen am
Ausgang der Gabelschranken A1, B1, wenn die Impulsscheibe 129
entgegen der in Fig. 5c und d erläuterten Drehrichtung dreht und
damit im Uhrzeigersinn dreht. Es ist bei einem Vergleich der
Impulsdiagramme von Fig. 5c, d mit Fig. 6a, b deutlich
erkennbar, daß der Flankenwechsel von Low nach High im Signal 5d
nach dem entsprechenden Flankenwechsel von Fig. 5c auftritt. Bei
entgegensetzter Drehrichtung erscheint dieser Flankenwechsel von
Low nach High im Signal 6b dagegen vor dem Signalwechsel. Dies
ist ein eindeutiges Kriterium für die Drehrichtung der
Impulsgeberscheibe.
Werden in der Auswerte- und Steuereinrichtung 150 dagegen die
Abtastsignale der um 360° bzw. ein Vielfaches hiervon versetzten
Gabelschranken, also A1 und C1 bzw. B1 und D1 verglichen, kann
das Durchlaufen der Referenzimpulsmarke R detektiert werden.
Beide Abtastsignale sind im Normalfall identisch. Weichen die
Signale jedoch voneinander ab, so befindet sich die verbreiterte
Zahnlücke und damit die Referenzimpulsmarke R unterhalb der
Gabelschranke, die keinen Zahn detektiert. Die Erzeugung des
inkrementalen Rotations- und Verdrehwinkeldifferenzsiganls wird
von jeweils dem Gabelschrankenpaar aufrechterhalten, das durch
die verbreitete Zahnlücke und damit die Referenzimpulsmarke R
nicht beeinflußt wird.
Es versteht sich, daß alternativ zu einer verbreiteten Zahnlücke
auch ein verbreiteter Zahn (durch Entfallen einer Zahnlücke) als
Referenzimpulsmarke verwendet werden kann.
Die Verwendung eines fehlenden Zahnes bzw. einer Zahnlücke als
Referenzimpulsmarke R hat den Vorteil eines mechanisch besonders
einfachen Aufbaus der Meßanordnung, da sämtliche Gabelschranken
mit identischer Detektionstiefe ausgeführt werden können.
Alternativ hierzu können jedoch auch Zahnscheiben verwendet
werden, die als Referenz zwei unterschiedliche Zahnlückentiefen
oder Zahnhöhen aufweisen. Es sind in diesem Fall lediglich drei
Gabelschranken pro Zahnscheibe erforderlich, von denen jeweils
eine durch entsprechenden Aufbau und mechanische Justage auf eine
andere Tiefenposition als die anderen Gabelschranken anspricht.
Obwohl im Zusammenhang mit den Fig. 5 und 6 lediglich die
Abtastung der Impulsgeberscheibe 129 mit vier Gabelschranken A1
bis D1 erläutert wurde, gilt die Abtastung für die zweite
Impulsgeberscheibe 131 analog. Dort werden vier Gabelschranken
A2 bis D2 zur Abtastung vorgesehen, wobei diese vier
Gabelschranken in der erläuterten Art und Weise zueinander
beabstandet angeordnet sind.
In Fig. 7 wird der Einfachheit halber anhand der Ausgangssignale
der Gabelschranken A1, A2 illustriert, wie der Absolutwert für
die anfängliche Verdrehung zwischen Seiltrommelwelle und
Antriebswelle des Elektromotors bestimmt und bei einer
auftretenden Drehmomentänderung eine Abweichung von diesem
anfänglich bestimmten Absolutwert detektiert wird. Die Ausgänge
der beiden Gabelschranken A1 und A2 liefern idealerweise den
Zahnlücken und Zähnen entsprechende Rechteckimpulse. Beim
Vorbeilaufen der Referenzimpulsmarken, die voraussetzungsgemäß
im Ausführungsbeispiel durch jeweils eine verbreitete Zahnlücke
gebildet sind, tritt eine verbreitete Impulslücke auf, die als
Referenzimpulsmarke R1 bzw. R2 bezeichnet ist. Die Mitte der
Lücken wird in der Auswerte- und Steuereinrichtung jeweils
erfaßt. Dies kann beispielsweise durch kurzes Absenken des
Tastgewichtes um eine vorgegebene Strecke erfolgen. Der Abstand
der beiden Referenzimpulsmarken R1 und R2 ist ein Maß für die
anfängliche Verdrehung der beiden Impulsscheiben 129, 131 (vgl.
hierzu Fig. 1) und damit direkt proportional zu dem auf die
Seiltrommel durch das Tastgewicht ausgeübten Drehmoment. Der
Absolutwert für diese Verdrehung ist in Fig. 7 mit M bezeichnet.
Ändert sich dieses anfängliche Drehmoment, wird der Abstand der
beiden Referenzimpulsmarken R1 und R2 vermindert oder erhöht. In
Fig. 7c ist das Impulsdiagramm am Ausgang der Gabelschranke A2
dargestellt, wenn der Wert für die relative Verdrehung M' kleiner
wird. Der Abstand der Referenzimpulsmarken R1 und R2 wird
ebenfalls kleiner. In Fig. 7d ist dagegen gezeigt, wenn der
Abstand der Referenzimpulsmarken R1 und R2 größer wird. Der Wert
für die relative Verdrehung ist mit M" bezeichnet.
Eine Verminderung des Abstandes der beiden Referenzimpulsmarken
R1 und R2 tritt bei dem erläuterten Ausführungsbeispiel bei einer
Verminderung des auf die Seiltrommel wirkenden Drehmomentes auf,
was als Kriterium für das Auftreffen des Tastgewichtes auf das
Füllgut auswertbar ist. Wird dagegen der anfänglich bestimmte
Absolutwert M unterschritten, spricht dies für eine Erhöhung des
Drehmoments, was beispielsweise durch das Anschlagen des
Tastgewichtes in seiner oberen Endlage oder bei einer Verklemmung
des Tastgewichtes erfolgt.
Zweckmäßigerweise sind in der Auswerte- und Steuereinrichtung 150
für diesen Vergleich ein oder mehrere Sollwerte abgespeichert,
die nicht notwendigerweise einen gleichen Abstand vom Absolutwert
M haben müssen. Dies ist in Fig. 7 durch die Differenzbeträge
-ΔM und +ΔM schematisch illustriert.
Beim Auftreten eines Überschreitens des anfänglich bestimmten
Absolutwertes für das auf die Seiltrommel wirkende Drehmomentes
während des Anhebens des Tastgewichtes bis zu einem vorgegebenen
Abstand zur Endanschlageinrichtung kann eine Steuerroutine von
der Auswerte- und Steuereinrichtung 150 gestartet werden, welche
eine Laufunterbrechung, eine kurze Richtungsumkehr und ein
anschließendes erneutes Anheben des Tastgewichtes mit reduziertem
Drehmoment vorsieht. Diese Steuerroutine kann mehrmals
hintereinander durchgeführt werden und das Tastgewicht nach einer
vorgegebenen Anzahl (z. B. vier) von vergeblichen Hebeversuchen
mit maximalem Drehmoment angehoben werden. Gelingt dies nicht,
wird zweckmäßigerweise eine Störmeldung generiert.
Nach einer Laufunterbrechung des Elektromotors generiert die
Auswerte- und Steuereinrichtung vorzugsweise einen Sanftanlauf
bei reduzierter Drehmomentaufnahme, um den Hebevorgang des
Tastgewichtes einzuleiten. Die Realisierung eines solchen
Sanftanlaufes des Elektromotors kann vorzugsweise durch eine
impulsförmige Ansteuerung des in Fig. 4 dargestellten
Asynchronmotors vorgesehen werden. Hierbei wird die impulsförmige
Ansteuerung durch definiertes Ein- und Ausschalten des an eine
Netzwechselspannung angeschlossenen Asynchronmotors
zweckmäßigerweise so erfolgen, daß jeweils in vorgebbaren
Abständen Halbwellen oder Vollwellen der Netzwechselspannung an
den Asynchronmotor gelegt werden. Dies wird im Zusammenhang mit
Fig. 8 erläutert.
In Fig. 8a ist der Spannungsverlauf einer
Einphasenwechselspannung U mit den aufeinanderfolgenden
Halbwellen H1, H2 . . . dargestellt. Für eine verminderte Drehzahl
des Asynchronmotors werden diese Halbwellen H1, H2 . . . nur
impulsweise über die Halbleiterschalter 218 bzw. 220 (vgl. hierzu
Fig. 4) an den Asynchronmotor 113 gelegt. In Fig. 8b werden nur
die Halbwellen H1, H3, H6, H8 usw. an den Asynchronmotor 113
geschaltet. Die hierbei Resultierende ist mit dem Bezugszeichen
Z bezeichnet. Eine verminderte Drehzahl des Asynchronmotors 113
ist die Folge.
Anstelle der impulsweisen Anlegung von Halbwellen können auch
impulsweise Vollwellen an den Asynchrionmotor 113 zur
Drehzahlminderung geschaltet werden. Dies zeigt schematisch der
Signalverlauf von Fig. 8, wobei die an den Asynchronmotor 113
geschalteten Vollwellen mit den Bezugszeichen V1, V3 und die
hierzu Resultierende wiederum mit dem Bezugszeichen Z bezeichnet
ist.
Ein beispielhafter Meßablauf zur Füllstandmessung nach dem
Senklotprinzip mit dem erläuterten Meßgerät stellt sich
folgendermaßen dar.
Bei Inbetriebnahme des Lotsystems veranlaßt die Steuerung den
Elektromotor das Tastgewicht so weit abzusenken, daß sich die
beiden Zahnscheiben sich so weit verdrehen, daß deren
Referenzimpulsmarken detektiert werden können. Auf diese Weise
kann die Drehmomentmeßeinrichtung geeicht werden, so daß die
Verdrehung zwischen beiden Zahnscheiben und damit der Feder als
Absolutwert zur Verfügung steht. Anschließend zieht die Steuerung
das Tastgewicht so weit ein, daß es an den beiden oberen
Endlagenbolzen anschlägt, welche als Referenzmarke für die
inkrementale Wegmessung dienen. Erreicht das Tastgewicht die
Endlagenbolzen, so bleibt die Welle der Seiltrommel stehen,
während sich die Antriebswelle des Elektromotors weiterdreht bis
die Steuerung aufgrund der detektierten Drehmomentzunahme den
Elektromotor abschaltet, wenn ein vorgegebener
Drehmomentgrenzwert überschritten wird. Die Position der auf der
Seiltrommelwelle befindlichen Zahnscheibe bildet nun als
Absolutwert den Nullpunkt für die Seillängenwegmessung. Über die
beiden Informationen Drehmoment und Weglänge lassen sich alle
benötigten Daten zur Ablaufsteuerung, Meßwertgewinnung und
Diagnose beim Lotsystem ableiten.
Insbesondere können detektiert werden:
- - Drehmomentveringerung beim Seilablauf an einem Punkt bedeutet Auftreffen des Tastgewichtes auf das Füllgut,
- - Drehmomentüberschreitung beim Anheben des Tastgewichtes bedeutet, daß dieses von Füllgut verschüttet wurde,
- - Drehmomentüberschreitung während des Seileinzugs bedeutet:
- a) Verhaken des Tastgewichtes an Behältereinbauten, wenn sich noch mehr als eine vorgegebene Länge (z. B. 2 Meter) Meßseil im Behälter befinden,
- b) starkes Pendeln des Tastgewichtes, falls sich dieses näher als die vorgegebene Strecke an der Endlage befindet,
- c) Erreichen der oberen Endlage, wenn die Wegposition annähernd mit der zuvor abgespeicherten übereinstimmt,
- d) Zu geringes Drehmoment über eine gewisse Wegstrecke bedeutet ein gerissenes Seil,
- e) Dauerhaft abweichende Drehmomente bedeuten Verschmutzung des Rollenraumes oder ein fehlerhaftes Tastgewicht,
- f) Keine Bewegung bei korrektem Drehmoment bedeutet Motor- oder Steuerung ist defekt.
Die Referenzimpulsmarken auf den Zahnscheiben können zur
Selbstüberwachung der Weg- und Drehmomentmeßeinrichtung
zusätzlich verwendet werden. Jede Zahnscheibe muß pro Umdrehung
eine bestimmte Anzahl Impulse liefern. Mittels eines
entsprechenden Softwareprogrammes läßt sich feststellen, ob bei
Detektion einer Referenzimpulsmarke alle erforderlichen
Impulsmarken gezählt werden. Wurden zu viele oder zu wenig
Impulsmarken gezählt, kann der Zählerstand bei geringen
sporadischen Abweichungen anhand der Referenzimpulsmarke
korrigiert werden. Bei einer systematischen Abweichung meldet
dagegen die Steuerung dem Betreiber einen Sensordefekt als
Störung.
Auf diese Weise ergibt sich eine vollständige Überwachung
sämtlicher Zähne und Zahnlücken auf deren Vorhandensein,
sämtlicher Gabelschranken und aller zugehörigen Sensoreingänge
der Steuerung auf deren Funktion.
Durch die erfindungsgemäße Kontrolle aller Kraft- und
Bewegungsabläufe des Meßseiles, der Bewegungsreaktionen des
Elektromotors auf Ansteuerbefehle sowie der Überwachung aller
Meßwertaufnehmer ergibt sich vorteilhafterweise ein
selbstüberwachtes Füllstandmeßsystem, welches
- - von der Norm abweichende Betriebszustände erkennt,
- - diese durch entsprechende Ablaufroutinen zu beseitigen versucht (z. B. bei Verschüttung, Verhaken, Pendeln des Tastgewichts),
- - Abweichungen von Daten softwaremäßig kompensiert, solange dies sinnvoll ist (Reibungswerte, Gewichtskraftabwei chungen, Impulsaussetzer),
- - bei nicht behebbaren Störungen dem Betreiber den fehlerhaften Betriebszustand mittels Störmeldeausgang und Textanzeige meldet.
Abschließend wird nochmals auf Fig. 1 und die dort dargestellte
Anordnung der Schaltungsplatine 152 samt Gabelschranken A1 bis
D2 verwiesen. Durch die direkte Montage und damit Befestigung der
Gabelschranken auf der Unterseite der Schaltungsplatine 152
entfällt eine umständliche und störeinstrahlungsgefährdete
Leitungszuführung zu den Gabelschranken A1 bis D2. Für eine
einwandfreie Funktion der Meßeinrichtung müssen die
Gabelschranken jedoch, wie erläutert, exakt justiert die
Impulsscheiben 129, 131 abtasten. Um eine solche exakte Justage
zu ermöglichen, sind auf der Schaltungsplatine 152 Justierhilfen
für eine paßgenaue Justage der Schaltungsplatine 152 innerhalb
des Gehäuses 151 der Meßeinrichtung vorgesehen. Diese
Justierhilfen können randseitig an der Platine angebracht und mit
entsprechenden Justierhilfen innerhalb des Gehäuses der
Meßeinrichtung zusammenwirken. Die Gabelschranken selbst werden
mit geeigneten Montageschablonen auf der Schaltungsplatine
ortsrichtig plaziert. Bei einem Defekt einer der Gabelschranken
kann somit durch einfaches Austauschen der Schaltungsplatine 152
und ohne notwendige, umständliche Justagearbeiten eine
ordnungsgemäße Funktion der Meßeinrichtung wieder hergestellt
werden.
1
. . .
71
Zähne
101
Gehäuse
103
Seiltrommel
104
Seiltrommelwelle
105
Meßseil
107
Tastgewicht
109
Endanschlagbolzen
111
Hülsen
113
Elektromotor
115
Getriebe
117
Seilführungshilfenrolle
119
Antriebswelle
121
Befestigungsflansch
123
Federeinrichtung, Schlingfeder
123
a Federschenkel
125
Anschlagbolzen
127
Anschlagbolzen
128
Scheibe
129
Impulsgeberscheibe
130
Scheibe
131
Impulsgeberscheibe
134
Schrauben
135
Bolzen
150
Auswerte- und Steuereinrichtung
152
Schaltungsplatine
200
Mikroprozessor
202
EPROM
204
EEPROM
206
Anzeige- und Bedieneinheit
208
Multiplexer
210
Schalter
212
Taster
214
Impulsformer
216
Treiber
218
Halbleiterschalter
220
Halbleiterschalter
222
Ausgangsrelais
224
Ausgangsrelais
226
Tiefpaß
228
Stromausgang
230
Watch-Dog-Schaltung
232
Power-Down-Schaltung
A-A Schnittlinie
A1, A2 Gabelschranken
B1, B2 Gabelschranken
C1, C2 Gabelschranken
D1, D2 Gabellichtschranken
H1-Hn Halbwellen
ΔM Absolutwertschwankung
M Absolutwert
M', M" Istwert
R1, R2 Referenzimpulsmarken, Zahnlücken
s Strecke
t Zeit
U Netzwechselspannung
V1, V3 Vollwellen
Z Resultierende Spannung
A-A Schnittlinie
A1, A2 Gabelschranken
B1, B2 Gabelschranken
C1, C2 Gabelschranken
D1, D2 Gabellichtschranken
H1-Hn Halbwellen
ΔM Absolutwertschwankung
M Absolutwert
M', M" Istwert
R1, R2 Referenzimpulsmarken, Zahnlücken
s Strecke
t Zeit
U Netzwechselspannung
V1, V3 Vollwellen
Z Resultierende Spannung
Claims (28)
1. Verfahren zur Füllstandsmessung nach dem Senklotprinzip,
bei welchem ein an einem Meßseil hängendes Tastgewicht
auf ein Füllgut abgesenkt und beim Auftreffen auf das
Füllgut die von einer Seiltrommel abgespulte Länge des
Meßseils elektronisch durch Zählen von beim Spulvorgang
der Seiltrommel erzeugten Impulsen in einer Zähleinrich
tung bestimmt wird, wobei die Seiltrommel mit einer An
triebsachse eines Elektromotors federnd gekoppelt ist und
eine relative Veränderung der Verdrehung von Seiltrommel
und Antriebswelle als Kriterium für das Auftreffen des
Tastgewichtes auf das Füllgut herangezogen wird,
dadurch gekennzeichnet, daß ausgehend
von einem zu Beginn des Meßverfahrens durch Detektion von
der Seiltrommel und der Antriebswelle zugeordneten Refe
renzimpulsmarken digital bestimmten Absolutwert (M) für
die Verdrehung von Seiltrommel (103) und Antriebswelle
(119) zueinander kontinuierlich und vorzeichenrichtig
eine Abweichung von diesem Absolutwert detektiert wird,
und daß bei einer vorgegebenen Abweichung der Elektro
motor abgeschaltet oder in seiner Drehrichtung umgekehrt
wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
zunächst durch kurzes Absenken des Tastgewichtes (107)
oberhalb des Füllgutes der Absolutwert (M) für die
relative Verdrehung von Seiltrommel (103) und An
triebswelle (119) bestimmt wird, daß anschließend das
Tastgewicht (107) angehoben wird, bis der ermittelte
Absolutwert (M) durch Anschlagen an einer
Endanschlageinrichtung (109) überschritten wird, wobei
der Zählerstand der Zähleinrichtung auf einen
Anfangswert gesetzt wird, und daß anschließend das
Tastgewicht (107) in Richtung Füllgut bei
gleichzeitigem Zählen der Impulse abgesenkt wird, bis
der Absolutwert (M) unterschritten ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Seiltrommel (103) und die Antriebswelle (119) jeweils
mit einer Impulsgeberscheibe (129, 131) feststehend
gekoppelt sind und jede dieser Impulsgeberscheiben
(129, 131) eine Referenzimpulsmarke (R1, R2) aufweist,
welche detektiert werden und hieraus der Winkelversatz
dieser Referenzimpulsmarken (R1, R2) als Absolutwert
(M) für die relative Verdrehung von Seiltrommel (103)
und Antriebswelle (119) herangezogen wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß jede
der Impulsgeberscheiben (129, 131) an mehreren versetzt
zueinander liegenden Positionen zur Erzeugung von
Impulsen berührungsfrei abgetastet wird, daß aus den
abgestasteten Impulsen die Anzahl der Wellenrotationen,
die Drehrichtung und die Lage der Referenzimpulsmarken
(R1, R2) ermittelt wird und daß diese ermittelten
Werte in einer Auswerte- und Steuereinrichtung (150)
zumindest zum Ein- und Ausschalten des die Seiltrommel
(103) antreibenden Elektromotors (113) herangezogen
werden.
5. Verfahren nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Drehrichtungsinformation für jede Impulsgeberscheibe
(129, 131) mittels zweier um n . 90° Impulsperiode, wobei
n = 1, 3, 5 . . ., versetzte Impulsdetektionsmittel (A1,
B1) bestimmt wird und daß durch mindestens ein
weiteres Impulsdetektionsmittel (C1, D1) die
Referenzmarke (R1, R2) der zugehörenden
Impulsgeberscheibe (129, 131) bestimmt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß zur
Referenzmarkenbestimmung ebenfalls zwei um n . 90°
Impulsperiode, wobei n = 1, 3, 5 . . ., zueinander
versetzte Impulsdetektionsmittel (C1, D1) eingesetzt
werden, wobei diese weiteren zwei
Impulsdetektionsmittel (C1, D1) um ein ganzzahliges
Vielfaches von 360° Impulsperiode zu den anderen zwei
Impulsdetektionsmitteln (A1, B1) versetzt angeordnet
sind.
7. Verfahren nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß in der
Auswerte- und Steuereinrichung (150) die Flankenwechsel
sämtlicher von den Impulsdetektionsmitteln (A1, B1, C1,
D1) detektierten Impulse ausgewertet werden.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß in der
Auswerte- und Steuerelektronik (150) die Drehrichtung
der Impulsgeberscheiben (129, 131) dadurch bestimmt
wird, daß die Änderung der Signalzustände und
insbesondere der Flankenwechsel von in zwei um n . 90°
Impulsperiode versetzten Impulsdetektionsmitteln (A1,
B1; C1, D1) erzeugten Impulsen ausgewertet werden.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß in der
Auswerte- und Steuerelektronik (150) die zwischen zwei
aufeinanderfolgenden Referenzimpulsmarken (R1; R2)
detektierte Anzahl von Impulsen mit einem Sollwert
verglichen und bei einer vorgegebenen Abweichung eine
Störmeldung generiert wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß beim
Auftreten eines Überschreitens des anfänglich
bestimmten Absolutwertes (M) während des Anhebens des
Tastgewichtes (107) bis unterhalb eines vorgegebenen
Abstandes zur Endanschlageinrichtung (109) eine
Steuerroutine gestartet wird, welche eine
Laufunterbrechung, eine kurze Richtungsumkehr und ein
anschließendes erneutes Anheben des Tastgewichtes (107)
mit reduziertem Drehmoment vorsieht.
11. Verfahren nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Steuerroutine mehrmals hintereinander durchgeführt wird
und das Tastgewicht (107) nach einer vorgegebenen
Anzahl von vergeblichen Hebeversuchen mit maximalem
Drehmoment angehoben wird, wobei eine Störmeldung
ausgegeben wird, wenn dies nicht gelingt.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß nach
einer Laufunterbrechung des Elektromotors (113) ein
Sanftanlauf des Elektromotors (113) bei reduzierter
Drehmomentaufnahme den Hebevorgang des Tastgewichtes
(107) einleitet.
13. Verfahren nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß zur
Realisierung eines Sanftanlaufes des Elektromotors
(113) eine impulsförmige Ansteuerung eines
Asynchronmotors vorgesehen wird, wobei die
impulsförmige Ansteuerung durch definiertes Ein- und
Ausschalten des an Netzwechselspannung (U)
angeschlossenen Asynchronmotors in der Weise erfolgt,
daß jeweils in vorgebbaren Abständen Halbwellen (H1,
H3, . . .) oder Vollwellen der Netzwechselspannung (U) an
den Asynchronmotor gelegt werden.
14. Elektromechanische Füllstandmeßvorrichtung mit einem
auf eine Seiltrommel (103) aufgewickelten Meßseil
(105), an welchem endseitig ein Tastgewicht (107)
hängt, und mit einem Elektromotor (113) zum Antrieb der
Seiltrommel (103), wobei die Seiltrommel (103) und die
Antriebswelle (119) des Elektromotors (113) aus
schließlich über eine Federeinrichtung (123)
miteinander gekoppelt sind und sowohl die Seiltrommel
(103) als auch Antriebswelle (119) des Elektromotors
(113) jeweils mit einer Impulsgeberscheibe (129, 131)
drehfest gekoppelt sind, sowie mit einer Auswerte- und
Steuereinrichtung (150) zum Detektieren einer relativen
Verdrehungsänderung der beiden Impulsgeberscheiben
(129, 131) zueinander sowie zur hiervon abhängigen
Steuerung des Elektromotors (113),
dadurch gekennzeichnet, daß jede
der Impulsgeberscheiben (129, 131) eine Vielzahl von
Impulsmarken (Z1 . . . Z71) und eine Referenzimpulsmarke
(R1, R2) aufweist, daß jede der Impulsgeberscheiben
(129, 131) von zwei zueinander versetzten
Impulsdetektionsmitteln (A1, B1; A2, B2) sowie mit
mindestens einem weiteren Impulsdetektionsmittel (1,
D1; 2, D2) zum Erfassen der jeweiligen
Referenzimpulsmarken (R1, R2) abtastbar sind und daß
durch die Auswerte- und Steuereinrichtung (150) sowohl
beim Absenken als auch Anheben des Tastgewichtes (107)
kontinuierlich und vorzeichenrichtig die relative
Verdrehung der beiden Referenzimpulsmarken (R1, R2)
zueinander sowie die Drehrichtungen und
Wellenrotationen der beiden Impulsgeberscheiben (129,
131) detektierbar sind.
15. Elektromechanische Füllstandmeßvorrichtung nach An
spruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Impulsgeberscheiben (129, 131) an ihrem äußeren Umfang
eine Vielzahl von Zähnen (Z1 . . . Z71) und Lücken zur
Bildung der Impulsmarken sowie einen fehlenden Zahn
oder einen zusätzlichen Zahn zur Bildung der
Referenzimpulsmarken (R1, R2) aufweisen und daß die
Impulsdetektionsmittel (A1, B1, C1, D1; A2, B2, C2, D2)
durch Gabelschranken gebildet sind.
16. Elektromechanische Füllstandmeßvorrichtung nach An
spruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Impulsdetektionsmittel (A1, B1, C1, D1; A2, B2, C2, D2)
für jede der beiden Impulsgeberscheiben (129, 131)
durch zwei Gabelschrankenpaare gebildet sind, wobei
jeweils die beiden Gabelschranken (A1, B1; A2, B2) des
ersten Gabelschrankenpaares um n . 90° Zahnperiode und
die beiden Gabelschranken (C1, D1; C2, D2) des zweiten
Gabelschrankenpaares ebenfalls um n . 90° Zahnperiode
zueinander versetzt angeordnet sind und wobei die
beiden Gabelschrankenpaare zueinander um ein
ganzzahliges Vielfaches von 360° Zahnperiode versetzt
sind, wobei n = 1, 3, 5 . . . .
17. Elektromechanische Füllstandmeßvorrichtung nach An
spruch 15 oder 16,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Gabelschranken optische, magnetische oder induktive
Sende- und Empfangsmittel aufweisen.
18. Elektromechanische Füllstandmeßvorrichtung nach einem
der Ansprüche 14 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Auswerte- und Steuereinrichtung (150) einen Speicher
(202, 204) aufweist, in welchem der Absolutwert (M) für
die anfängliche Verdrehung der beiden
Impulsgeberscheiben (129, 131) zueinander und ein oder
mehrere vorgegebene Differenzbeträge (±ΔM)
abspeicherbar sind, und daß bei einer detektierten
Abweichung um mindestens einen dieser vorgegebenen
Differenzbeträge (±ΔM) der relativen Verdrehung der
beiden Impulsgeberscheiben (129, 131) zueinander eine
Steuerroutine für den Elektromotor (113) einleitbar
ist.
19. Elektromechanische Füllstandmeßvorrichtung nach einem
der Ansprüche 14 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Elektromotor (113) ein Asynchronmotor ist und
Anschlußklemmen für den Anschluß an ein Drehstrom- oder
Einphasenstromnetz aufweist.
20. Elektromechanische Füllstandmeßvorrichtung nach einem
der Ansprüche 14 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß dem
Elektromotor (113) ein selbsthemmendes Getriebe (115),
insbesondere ein Schneckengetriebe, nachgeschaltet ist.
21. Elektromechanische Füllstandmeßvorrichtung nach einem
der Ansprüche 14 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Elektromotor (113) durch Halbleiterschaltmittel (218,
220) steuerbar ist.
22. Elektromechanische Füllstandmeßvorrichtung nach An
spruch 21,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Auswerte- und Steuereinrichtung (150) die Halbleiter
schaltmittel (218, 220) impulsweise derart ansteuert,
um eine Einphasenwechselspannung an den Elektromotor
(150) halbwellenweise oder vollwellenweise mit
zwischen den Halbwellen (H1 . . . Hn) oder Vollwellen
liegenden Lücken anzulegen.
23. Elektromechanische Füllstandmeßvorrichtung nach einem
der Ansprüche 15 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen die Impulsdetektionsmittel (A1 . . . D2) und die
Auswerte- und Steuereinrichtung (150) jeweils ein
Impulsformer (214) zur Bildung von Rechtecksignalen
geschaltet ist.
24. Elektromechanische Füllstandmeßvorrichtung
nach einem der Ansprüche 15 bis 23,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Auswerte- und Steuerelektronik (150) sowie weitere
elektronische Komponenten auf einer Schaltungsplatine
(152) angeordnet sind, daß auf dieser Schaltungsplatine
(152) auch die Impulsdetektionsmittel (A1 . . . D2)
angeordnet sind, und daß diese Schaltungsplatine (152)
mit einer Anzeige- und Bedieneinheit (206) versehen
ist, wobei die Schaltungsplatine (152) so innerhalb der
elektromechanischen Füllstandmeßvorrichtung angeordnet
ist, daß die unmittelbar auf der Schaltungsplatine
(152) sitzenden Impulsdetektionsmittel (A1 . . . D2) die
Impulsmarken (Z1 . . . Z71) und Referenzimpulsmarken (R1,
R2) der beiden Impulsgeberscheiben (129, 131) abtasten
können.
25. Elektromechanische Füllstandmeßvorrichtung nach An
spruch 24,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Schaltungsplatine (152) und das Gehäuse (101) der
elektromechanischen Füllstandmeßvorrichtung
Justierhilfen für eine paßgenaue Justage der
Schaltungsplatine (152) aufweisen.
26. Elektromechanische Füllstandmeßvorrichtung nach einem
der Ansprüche 14 bis 25,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Federeinrichtung (123) eine Schwingfeder ist, welche
eine mit der Seiltrommel (103) feststehende
Seiltrommelwelle (104) an die Antriebswelle (119) des
Elektromotors (113) nach Art einer Schwingfederkupplung
koppelt.
27. Elektromechanische Füllstandmeßvorrichtung nach einem
der Ansprüche 14 bis 26,
dadurch gekennzeichnet, daß auf
den beiden zugewandten Flächen der Impulsgeberscheiben
(129, 131) Anschlagbolzen (125, 127) angeordnet sind,
welche bei einem etwaigen Bruch der Federeinrichtung
(123) ein Verdrehen der beiden Impulsgeberscheiben
(129, 131) zueinander lediglich bis zu einem
vorgegebenen Winkelversatz erlauben.
28. Elektromechanische Füllstandmeßvorrichtung nach An
spruch 27,
dadurch, gekennzeichnet, daß der
durch die Anschlagbolzen (125, 127) bedingte zulässige
Winkelversatz etwa 180° beträgt.
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