DE19729046C2 - Schiffsantrieb mit einer Antriebsmaschine und direkt angetriebener Propellerwelle - Google Patents
Schiffsantrieb mit einer Antriebsmaschine und direkt angetriebener PropellerwelleInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Schiffsantrieb mit einer Antriebsmaschine und direkt angetriebe
ner Propellerwelle gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Ein gattungsgemäßer Schiffsantrieb ist aus der DE 196 23 914 A1 bekannt. Dieser Schiffs
antrieb besteht aus einer Antriebsmaschine und einer damit direkt verbundenen mit einem
Propeller versehenen Propellerwelle, deren Schub von einem Drucklager aufgenommen
wird. Für den Hilfs- und Notbetrieb weist der bekannte Schiffsantrieb einen Zusatzantrieb
auf, bestehend aus einer wahlweise als Generator oder Motor zu betreibenden elektrischen
Maschine, die über eine Kupplung mit einem Getriebe verbunden ist. Ein Zahnrad des Ge
triebes umschließt die Propellerwelle, die über eine flexible Kupplung mit dem Zahnrad ver
bunden ist. Zwischen Getriebe und Antriebsmaschine ist auf einem separaten Abschnitt der
Propellerzwischenwelle eine spielfreie schaltbare Kupplung angeordnet, die mit einem den
Propellerschub übertragenden spielfreien Hilfsdrucklager verknüpft ist. Bei Hilfs- oder Not
betrieb des Schiffes ist dieses Hilfsdrucklager aktivierbar, wobei der entsprechend verrin
gerte Propellerschub über das Hilfsdrucklager auf ein in der Antriebsmaschine angeordne
tes Drucklager und somit in den Schiffsrumpf eingeleitet wird.
Nachteilig bei diesem bekannten Schiffsantrieb ist, daß eine konstruktiv aufwendige schalt
bare Kupplung in Form einer hydraulisch wirkenden konischen Bolzenkupplung, die viel
Platz beansprucht und den Schiffsantrieb nachhaltig verteuert, angeordnet ist und die ein
zelnen Bauteile der drehmoment- und schubübertragenden Teile axial starr miteinander
verbunden sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Schiffsantrieb zu schaffen, der eine vollständige Tren
nung zwischen Drehmoment und Schubübertragung sicherstellt und daher zu keinen axia
len Verspannungen führt.
Ausgehend vom Schiffsantrieb gemäß dem Oberbegriff wird diese Aufgabe mit den kenn
zeichnenden Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind
Bestandteil von Unteransprüchen.
Eine der wesentlichen konstruktiven Vereinfachungen beim erfindungsgemäßen Schiffsan
trieb besteht darin, statt der aufwendigen schaltbaren Kupplung eine wirkungsvolle, dreh
steife, aber axialweiche Membrankupplung vorzusehen. Dabei ist die Membrankupplung
mit einem Element zwischen einem Flansch der Propellerzwischenwelle und einem gegen
überliegenden Flansch der Druckwelle eingespannt. Das andere Element der Membran
kupplung ist am Stützbund des Hilfsdrucklagers befestigt. Die beiden Elemente der Mem
brankupplung werden über am Umfang verteilt angeordnete konische Schraubbolzen zu
sammengehalten, die sich in einem Ring abstützen. Im Normalbetrieb werden die Druck
steine des Hilfsdrucklagers gegen die Flansche der Antriebsseite und der Propellerzwi
schenwelle verspannt, so daß der volle Propellerschub über dieses Lager in das Druckla
ger der Antriebsmaschine übertragen wird und damit in den Schiffsrumpf eingeleitet werden
kann. Die Drehmomentübertragung übernimmt die Membrankupplung. Die Verspannung
der Drucksteine wird durch einen Gewindering bewirkt, der auf der Rückseite des Flan
sches der Druckwelle auf dieser angeordnet ist und sich gegen die innenliegende Fläche
eines glockenartig ausgebildeten Stützbundes abstützt. Der Stützbund ist seinerseits mit
dem antriebsseitigen Flansch fest verbunden und auf der Druckwelle gelagert. Um den Ge
windering betätigen zu können, sind im Mantelbereich des Stützbundes Ausnehmungen
vorgesehen, die sich durch die Wand erstrecken.
Beim Hilfs- und Notbetrieb des Schiffes werden die Schraubbolzen aus der Membrankupp
lung herausgenommen, so daß zwischen Propellerzwischenwelle und Druckwelle und da
mit der Antriebsseite keine direkte Verbindung mehr besteht. Je nachdem, ob es sich beim
Notbetrieb um eine Vorwärts- oder Rückwärtsfahrt handelt, kommen die entsprechenden
Drucksteine des Hilfsdrucklagers zur Anlage. Dieses Anliegen ermöglicht die Übertragung
des verringerten Propellerschubes auf das in der Antriebsmaschine angeordnete Druckla
ger. Je nach Höhe der im Notbetrieb zu
übertragenden Leistung ist eine Druckölschmierung erforderlich oder eine Vollfüllung
des Lagers ausreichend. Im ersteren Falle weisen die entsprechenden Bauelemente
Kanäle auf, damit das zugeführte Öl in den Bereich der Drucksteine gelangen und
von dort die Reibwärme abführen kann. Bei geringer Leistung reicht die
Wärmeabstrahlung über das Gehäuse. Damit in der ein- als auch in der
ausgeschalteten Stellung der Gewindering sich nicht unbeabsichtigt drehen kann,
wird er durch entsprechende Mittei, z. B. Bolzen, Schnappfeder gesichert.
Ausgeschaltete Stellung bedeutet dabei eine vorherige Verdrehung des
Gewinderinges, so dass die Verspannung aufgehoben wird und die Drucksteine das
erforderliche Spiel haben.
Die vorgeschlagene Lösung hat den Vorteil, dass wie beim bekannten Schiffsantrieb
Drehmoment- und Schubübertragung eindeutig getrennt sind. Wegen der großen
Drehmoment- und Schubschwankungen beim üblichen Antrieb mit Zweitaktmotoren
ist die absolute Spielfreiheit der einzelnen Komponenten oberste Forderung. Als
weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Schiffsantriebes ist zu nennen, dass die
spielfreie Verbindung kein separates Fundament erfordert. Dies wiederum hat zur
Folge, dass die beiden Drucklager, d. h. das in der Antriebsmaschine und das im
Hilfsdrucklager sich gegenseitig nicht beeinflussen können. Im Unterschied zur
bekannten Lösung ist die vorgeschlagene Konstruktion stark vereinfacht, was sich
auch kostenmäßig auswirkt.
In der Zeichnung wird anhand eines Ausführungsbeispieles der erfindungsgemäß
ausgebildete Schiffsantrieb näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen halbseitigen Längsschnitt durch einen erfindungsgemäß
ausgebildeten Schiffsantrieb im eingeschalteten Zustand
Fig. 2 einen halbseitigen Schnitt in Richtung A-A in Fig. 1
Die in Fig. 1 nicht dargestellte Antriebsmaschine, im Regelfall ein Diesel-
Langsamläufer ist über einen antriebsseitigen Flansch 1 und durch eine
erfindungsgemäß angeordnete Membrankupplung 4 mit einer Propellerzwischenwelle
22 verbunden. Die Verbindung der Propellerzwischenwelle 22 mit der eigentlichen
Propellerwelle einschließlich des daran befestigten Propellers ist hier nicht dargestellt.
Wesentlich ist nur, dass es sich hier um einen sogenannten Direktantrieb handelt, bei
dem die Einstellung der gewünschten Propellerdrehzahl über eine Regelung der
Drehzahl der Antriebsmaschine erfolgt. Die Anordnung eines Getriebes zwischen
Antriebsmaschine und Propeller ist hier nicht erforderlich. Damit das Schiff auch bei
Ausfall der Antriebsmaschine weiterhin manövrierfähig bleibt, ist ein Zusatzantrieb
vorgesehen. Dieser besteht aus einer wahlweise als Motor oder Generator zu
betreibenden elektrischen Maschine 40, die über eine Kupplung 33 mit einem
Getriebe 32 verbunden ist. In diesem Ausführungsbeispiel ist das Getriebe 32 als
zweistufiges Einganggetriebe ausgebildet und das große Zahnrad 31 ist auf einer
Hohlwelle 30 befestigt, die die Propellerzwischenwelle 22 umgreift. Die Verbindung
des Getriebes 32 mit der Propellerzwischenwelle 22 erfolgt über eine hochelastische
Kupplung 20, die mittels eines ringförmigen geteilten Flansches 21 mit der
Propellerzwischenwelle 22 verbunden ist. Dazu weist die Propellerzwischenwelle 22
ebenfalls einen Flansch 23 auf.
Die Übertragung des Propellerschubes auf ein in der Antriebsmaschine angeordnetes
Drucklager (hier nicht dargestellt) erfolgt über Vorwärts- 8 und Rückwärtsdrucksteine
7. Die erstgenannten sind auf einer dem antriebsseitigen Flansch 1
gegenüberliegenden Stirnfläche des Flansches 13 einer Druckwelle 2 befestigt. Die
Rückwärtsdrucksteine 7 sind auf einer dem Flansch 13 der Druckwelle 2
zugewandten Stirnfläche eines Flansches 15 eines Aufnahmebundes 5 befestigt. Der
Aufnahmebund 5 ist auf einem auf der Druckwelle 2 befestigten Gleitlager 16 axial
verschiebbar angeordnet. Der Aufnahmebund 5 ist auf dem zylindrischen Teil mit
einem Gewindeabschnitt 17 versehen. Auf diesem ist ein Gewindering 6 drehbar
angeordnet. Mit einer der Antriebsseite abgewandten Stirnfläche stützt sich der
Gewindering 6 gegen die Innenfläche eines glockenartig ausgebildeten Stützbundes 3
ab. Der Stützbund 3 ist mittels Schrauben 18 mit dem antriebsseitigen Flansch 1 fest
verbunden. Die axiale Verschiebung des Aufnahmebundes 5 erfolgt über eine
Paßfeder 12, die in einer Ausnehmung des zylindrischen Teiles des Aufnahmebundes
5 eingelegt ist und in einer axial sich erstreckenden Nut des Stützbundes 3 eingreift.
Der Stützbund 3 ist über den zylindrischen Teil des Aufnahmebundes 5 und über das
Gleitlager 16 auf der Druckwelle 2 gelagert. Wie Fig. 2 zeigt, besteht der Stützbund
3 aus zwei Ringhälften, die über eine Teilfugenverschraubung 19 miteinander
verbunden sind. Die Schmierung der Drucksteine 7, 8 erfolgt über im Stützbund 3, im
Aufnahmebund 5 und in der Druckwelle 2 angeordnete Kanäle 11, die in
Zwischenräumen münden, in denen die Drucksteine 7, 8 angeordnet sind.
Im Normalbetrieb sind die Drucksteine 7, 8 durch Drehung des Gewinderinges 6
gegen die Flansche 1, 13 verspannt, so dass der Propellerschub über diese
Verbindung in das bereits erwähnte, in der Antriebsmaschine angeordnete Drucklager
eingeleitet wird. Die Drehmomentübertragung übernimmt die Membrankupplung 4, die
drehsteif aber axial nachgebend ausgebildet ist. In diesem Ausführungsbeispiel
besteht die Membrankupplung 4 aus einer hochelastischen Scheibe 25, die zwischen
dem Flansch 23 der Propellerzwischenwelle 22 einerseits und dem Flansch 26 der
Druckwelle 2 andererseits eingespannt ist. Die Scheibe 25 wird auf der dem
Hauptantrieb abgewandten Seite von einem Stützring 27 und auf der anderen Seite
durch einen deckelartig ausgebildeten Flansch 28 abgedeckt. Die Verbindung
zwischen Stützring 27, Scheibe 25 und Flansch 28 erfolgt über konische
Schraubbolzen 14, die mit Muttern 29 gesichert werden. Die erforderliche Verbindung
der Membrankupplung 4 mit dem Hilfsdrucklager erfolgt über Schrauben 34, die den
Flansch 28 der Membrankupplung 4 mit dem Stützkörper 3 verbinden.
Für den Notbetrieb wird der eingangs beschriebene Zusatzantrieb aktiviert und der E-
Motor 40 treibt über die eingeschaltete Kupplung 33 das Getriebe 32 und über die
elastische Kupplung 20 die Propellerzwischenwelle 22 an. Da dieser Zusatzantrieb
eine wesentlich geringere Leistung hat als die Antriebsmaschine, ist auch der
Propellerschub entsprechend verringert. Trotzdem muß dieser aber abgefangen
werden. Dies geschieht in der Weise, dass mittels einer im Mantelbereich des
Stützbundes 3 eingelassenen Öffnung 9 die Verspannung gelöst wird, indem der
Gewindering 6 entgegengesetzt gedreht wird. Zuvor muss die Schutzabdeckung 10
über der Öffnung 9 entfernt werden. Darüber hinaus müssen nach dem Lösen der
Muttern 29 die konischen Schraubbolzen 14 der Membrankupplung 4 gezogen
werden, damit kein Drehmoment zwischen Propellerzwischenwelle 22 und dem
Stützbund 3 übertragen werden kann. Nach Wegfall der Verspannungen haben die
Drucksteine 7, 8 Spiel. Im Falle einer Vorwärtsfahrt im Notbetrieb kommen die
Vorwärtsdrucksteine 8 am stillstehenden antriebsseitigen Flansch 1 zur Anlage und
übertragen statisch den verringerten Propellerschub. Die dabei entstehende
Reibungswärme muß abgeführt werden. Je nach zu übertragender Leistung reicht
eine Vollfüllung des Hilfsdrucklagers aus oder es ist eine Druckschmierung über die
bereits erwähnten Kanäle 11 erforderlich. Bei einer Rückwärtsfahrt im Notbetrieb
kommt der Flansch 13 der Druckwelle 2 an den Rückwärtsdrucksteinen 7 zur Anlage
und der verringerte Propellerschub wird über den stillstehenden Aufnahmebund 5,
Gewindering 6, Stützbund 3 und dem damit verbundenen antriebsseitigen Flansch 1
in das in der Antriebsmaschine angeordnete Drucklager geleitet.
Claims (8)
1. Schiffsantrieb bestehend aus einer Antriebsmaschine und einer damit direkt verbunde
nen mit einem Propeller versehenen Propellerwelle, deren Schub von einem Druckla
ger aufgenommen wird, sowie einem Zusatzantrieb, bestehend aus einer wahlweise als
Generator oder Motor zu betreibenden elektrischen Maschine, die über eine Kupplung
mit einem Getriebe verbunden ist und ein Zahnrad des Getriebes die Propellerzwi
schenwelle umschließt und mit ihr über eine flexible Kupplung verbunden ist, wobei
zwischen Getriebe und der einen antriebsseitigen Flansch aufweisenden Antriebsma
schine auf einer Druckwelle eine spielfreie, lösbare und formschlüssige Verbindung an
geordnet und mit einem Vorwärts- und Rückwärtsdrucksteine aufweisenden Hilfsdruck
lager verknüpft ist, das bei Hilfs- oder Notbetrieb des Schiffes aktivierbar ist, wobei der
entsprechend verringerte Propellerschub über das Hilfsdrucklager auf ein in der An
triebsmaschine angeordnetes Drucklager in den Schiffsrumpf eingeleitet wird, dadurch
gekennzeichnet,
daß eine mit der Propellerzwischenwelle (22) und dem Hilfsdrucklager verbundene
drehsteife, aber axialweiche Membrankupplung (4) die spielfreie formschlüssige Verbin
dung ohne axiale Verspannungen bildet, daß im Normalbetrieb das Hilfsdrucklager mit
tels der Drucksteine (7, 8) gegen die Flansche (1, 13) der Antriebsseite und der Druck
welle (2) durch Drehung eines Gewinderinges (6) über die axial nachgebend ausgebil
dete Membrankupplung (4) verspannt ist und daß der Gewindering (6) auf der Rücksei
te des Flansches (13) der Druckwelle (2) auf dieser angeordnet ist und sich gegen die
innenliegende Fläche eines Stützbundes (3) ohne Spiel abstützt.
2. Schiffsantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Propellerzwischen
welle (22) und die Druckwelle (2) je einen einander zugewandten Flansch (23, 26) auf
weisen, zwischen denen ein Element (25) der Membrankupplung (4) eingespannt ist,
und daß ein zweites Element (28) der Membrankupplung (49) mit dem Hilfsdrucklager
mittels Schrauben (34) verbunden ist.
3. Schiffsantrieb nach Anspruch 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß beide Elemente (25, 28) der Membran
kupplung (4) über am Umfang verteilt angeordnete ko
nische Schraubbolzen (14) verbunden sind, die sich in
einem am ersten Element (25) der Membrankupplung
(4) zur Anlage kommenden Stützring (27) abstützen.
4. Schiffsantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Vorwärtsdrucksteine (8) des Hilfs
drucklagers auf einer dem antriebsseitigen Flansch (1)
zugewandten Stirnfläche des Flansches (13) der Druck
welle (2) und die Rückwärtsdrucksteine (7) auf einer
dem Flansch (13) der Druckwelle (2) zugewandten
Stirnfläche eines Flansches (15) eines auf der Druck
welle (2) mittels eines auf der Druckwelle (2) angeord
neten Gleitlagers (16) axial verschiebbar angeordneten
Aufnahmebundes (5) befestigt sind und auf einem au
ßenseitig liegenden Gewindeabschnitt (17) des zylin
drischen Teiles des Aufnahmebundes (5) ein Gewindering
(6) angeordnet ist, der sich mit einer der Antriebs
seite abgewandten Stirnfläche gegen einen glockenar
tig ausgebildeten Stützbund (3) abstützt, der mit dem
antriebsseitigen Flansch (1) verbunden und über den
zylindrischen Teil des Aufnahmebundes (5) auf der
Druckwelle gelagert (2) ist.
5. Schiffsantrieb nach Anspruch 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß auf einem gewindefreien Abschnitt des
zylindrischen Teiles des Aufnahmebundes (5) außen
seitig eine Paßfeder (12) angeordnet ist, die in eine
axial sich erstreckende Nut des Stützbundes (3) ein
greift.
6. Schiffsantrieb nach Anspruch 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß zur Betätigung des Gewinderinges (6)
der Mantelbereich des Stützbundes (3) eine durch die
Wand sich erstreckende Ausnehmung (9) aufweist.
7. Schiffsantrieb nach den Ansprüchen 4-6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Gewindering (6) sowohl in
der ein- als auch in der ausgeschalteten Stellung des
Hilfsdrucklagers lösbar drehgesichert ist.
8. Schiffsantrieb nach einem der Ansprüche 1-7, da
durch gekennzeichnet, daß zur Schmierung der Druck
steine (7, 8) der Stützbund (3), der Aufnahmebund (5)
und die Druckwelle (2) durch die Wandung sich er
streckende Kanäle (11) aufweisen, die miteinander ver
bunden sind und die in Zwischenräumen münden, in
denen die Drucksteine (7, 8) sich befinden.
Priority Applications (7)
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