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DE19728426A1 - Türverschluß für ein Haushaltsgerät - Google Patents

Türverschluß für ein Haushaltsgerät

Info

Publication number
DE19728426A1
DE19728426A1 DE19728426A DE19728426A DE19728426A1 DE 19728426 A1 DE19728426 A1 DE 19728426A1 DE 19728426 A DE19728426 A DE 19728426A DE 19728426 A DE19728426 A DE 19728426A DE 19728426 A1 DE19728426 A1 DE 19728426A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
pressure
household appliance
door
lever
door lock
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19728426A
Other languages
English (en)
Inventor
Hans Dipl Ing Mailaender
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
Bosch Siemens Hausgerate GmbH
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Bosch Siemens Hausgerate GmbH, BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH filed Critical Bosch Siemens Hausgerate GmbH
Priority to DE19728426A priority Critical patent/DE19728426A1/de
Publication of DE19728426A1 publication Critical patent/DE19728426A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B51/00Operating or controlling locks or other fastening devices by other non-mechanical means
    • E05B51/02Operating or controlling locks or other fastening devices by other non-mechanical means by pneumatic or hydraulic means
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L15/00Washing or rinsing machines for crockery or tableware
    • A47L15/42Details
    • A47L15/4251Details of the casing
    • A47L15/4257Details of the loading door
    • A47L15/4259Arrangements of locking or security/safety devices for doors, e.g. door latches, switch to stop operation when door is open
    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F37/00Details specific to washing machines covered by groups D06F21/00 - D06F25/00
    • D06F37/42Safety arrangements, e.g. for stopping rotation of the receptacle upon opening of the casing door

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Washing And Drying Of Tableware (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Türverschluß für ein Haushaltsgerät, bei dem in einem Verschluß­ gehäuse ein Verriegelungselement wahlweise in eine das Öffnen der Tür verhindernde Verrie­ gelungsstellung oder in eine das Öffnen der Tür zulassende Entriegelungsstellung verstellbar ist.
Aus der DE-OS 36 26 956 ist ein Türverschluß für ein Haushaltsgerät, beispielsweise eine frontseitig bestückbare Geschirrspülmaschine, bekannt. Der Türverschluß zeichnet sich durch ein in einem Verschlußgehäuse angeordnetes Verriegelungselement aus, das wahlweise in ei­ ne das Öffnen der Tür verhindernde Verriegelungsstellung oder in eine das Öffnen der Tür zu­ lassende Entriegelungsstellung verstellbar ist. Das Verriegelungselement besteht aus einem mechanisch zu betätigenden Schwingenschloß mit einer Feder, die gegen einen Verschlußhe­ bel wirkt und an einem Schwenkhebel befestigt ist, der über eine Handhabe von der Außen­ seite der Tür aus in die Verriegelungsstellung oder Entriegelungsstellung bewegbar ist. Bei Betätigung der Handhabe, die als sichtbares Griffelement im Blendenbereich des Haushaltsge­ räts ausgebildet und mit einem elektrischen Schalter gekoppelt ist, erfolgt vorab eine Unterbre­ chung des Stromkreises des Haushaltsgeräts. Dies bedeutet, daß ohne mechanische Betäti­ gung der Handhabe der Türverschluß nicht entriegelt werden kann. Damit ist das Öffnen der Tür ohne anfängliche mechanische Bedienung der Handhabe durch Dritte unmöglich. Außer­ dem muß bei jedem Schließ- bzw. Öffnungsvorgang eine erhebliche mechanische Schließkraft oder Öffnungskraft aufgewendet werden.
Das wesentliche Merkmal des bekannten Türverschlusses liegt darin, daß die Tür, sobald das Schwingenschloß die Totpunktlage durch ein auf den Verschlußhebel wirkendes Moment über­ schritten hat, zugezogen wird und erst nach mechanischer Betätigung der Handhabe verzögert wieder entriegelt wird. Dabei ist es immer notwendig, eine Griffschale oder dergleichen an der Frontseite der Tür manuell zu bedienen. Insbesondere bei einem in einer Küchenzeile aufge­ stellten Haushaltsgerät ist eine Unterbrechung der Vorderfront der Küchenmöbel für die von außen zugängliche Griffschale notwendig. Bei vollständiger Einpassung des Haushaltsgeräts in die Möbelfront mittels beispielsweise einer auf der Tür des Haushaltsgeräts befestigten Mö­ belplatte ist es daher erforderlich, einen für die Griffschale entsprechend passenden Durch­ bruch vorzusehen. Dies ist mit Aufwand und Kosten verbunden. Bei vollständig in eine Möbel­ zeile integrierbaren Haushaltsgeräten ist es auf Grund von Design-Überlegungen außerdem wünschenswert, einen auf Grund der mechanisch bedienbaren Griffschale störenden optischen Eindruck zu umgehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, auf einfache Art und Weise einen Türverschluß für ein Haushaltsgerät zu schaffen, durch den das Haushaltsgerät einerseits für eine Bedienperson während des Stillstands leicht zu öffnen und zu schließen ist und andererseits während des Betriebs mit hoher Zuhaltekraft gegen unberechtigten Zugriff verriegelt ist. Darüber hinaus soll dabei der durch eine manuell bedienbare Handhabe entstehende negative optische Eindruck in der Türfront eines integrierbaren Haushaltsgeräts vermieden werden.
Diese Aufgabe wird gemäß dem Gegenstand der Erfindung durch die Merkmale des Patentan­ spruchs 1 gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Demnach weist der Türverschluß ein Verriegelungselement auf, das bei Anwendung einer Öff­ nungskraft zum Öffnen der Tür oder einer Schließkraft zum Schließen der Tür im ausgeschal­ teten Zustand des Haushaltsgeräts auslenkbar und durch Kopplung mit einem Hydrauliksystem in die Verriegelungsstellung, sobald das Haushaltsgerät eingeschaltet ist, oder in die Entriege­ lungsstellung, sobald das Haushaltsgerät wieder ausgeschaltet ist, automatisch verstellbar ist. Durch das erfindungsgemäß hydraulisch betätigte Verriegelungselement läßt sich die Tür im eingeschalteten Zustand des Haushaltsgeräts gegen unberechtigten Zugriff verriegeln und im ausgeschalteten Zustand des Haushaltsgeräts wieder entriegeln, ohne daß hierfür eine manuelle Betätigung einer Handhabe an der Frontseite der Tür notwendig ist. Das Verriegeln und Entriegeln der Tür erfolgt durch die Anwendung des Hydrauliksystems nicht nur automa­ tisch, sondern auch sehr schnell gemäß einer steilen Verriegelungs- bzw. Entriegelungskurve. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Tür mit einer sehr hohen Zuhaltekraft während des Betriebs des Haushaltsgeräts geschlossen bleibt. Der erfindungsgemäße Türverschluß kom­ biniert zwei Funktionen in sich, nämlich ein sehr leichtes Öffnen und Schließen zum Beladen und Entladen des Haushaltsgeräts bei Nichtbetrieb einerseits und das Verriegeln - mit hoher Zuhaltekraft - und Entriegeln ohne manuelle Kraftanwendung von selbst während des Betriebs andererseits.
Es hat sich als günstig erwiesen, daß das Verriegelungselement mit einer Feder zusammen­ wirkt, die bei Auslenkung einen linearen Federweg zurücklegt, und daß das Hydrauliksystem mit einer druckempfindlichen Membran versehen ist, die auf die Feder abhängig von einem durch eine geräteinterne Einrichtung bei eingeschaltetem Haushaltsgerät aufgebauten oder bei ausgeschaltetem Haushaltsgerät abgebauten Druck, der ihr über eine Verbindungsleitung zu­ geführt wird, wirkt. Bei der vorzugsweise als schwache Druckfeder ausgebildeten Feder ist le­ diglich eine geringe Öffnungskraft bzw. Schließkraft zur Auslenkung im ausgeschalteten Zu­ stand des Haushaltsgeräts erforderlich und dennoch durch Kopplung mit einer druckempfindli­ chen Membran, die entsprechend eines abgebauten oder aufgebauten Drucks auf die Feder wirkt, eine kurze Ansprechzeit zum automatischen Verriegeln der Tür mit hoher Zuhaltekraft bzw. zum Entriegeln der Tür erzielbar. Die Kombination aus Feder und druckempfindlicher Membran läßt sich auch als ein einziges Bauteil zum kompakten Einbau in das Verschlußge­ häuse des Türverschlusses einfach herstellen.
Gemäß einem bevorzugten Merkmal der Erfindung weist das Hydrauliksystem eine an die Membran angrenzende Druckplatte zur Einwirkung auf die Feder auf. Dadurch kann die Einwir­ kung der druckempfindlichen Membran auf die Feder und auf den dadurch zurückgelegten Fe­ derweg mit einfachen Mitteln verstärkt werden. Die Druckplatte kann ebenfalls Bestandteil des kompakten Bauteils sein.
Gemäß einem weiteren vorteilhaften Merkmal der Erfindung mündet die Verbindungsleitung in eine Druckkammer, die die Membran und die Druckplatte aufnimmt. Zweckmäßigerweise ist in der Druckkammer zumindest eine Rippe angeordnet, die als Endanschlag für die bewegliche Membran bei Auslenkung der Feder zum Öffnen und Schließen der Tür in der Entriegelungs­ stellung dient.
Weiterhin hat sich als vorteilhaft herausgestellt, die Verbindungsleitung an eine das Ansaugen und Umwälzen von Flüssigkeit bewirkende Umwälzpumpe anzuschließen, die den Druck für das hydraulisch betätigbare Verriegelungselement bei eingeschaltetem Haushaltsgerät aufbaut oder bei abgeschaltetem Haushaltsgerät abbaut. Da die Umwälzpumpe im Haushaltsgerät in den meisten Fällen ohnehin vorhanden ist und auf das Einschalten bzw. Abschalten reagiert, brauchen keine zusätzlichen Einrichtungen zum Druckaufbau bzw. Druckabbau für das auto­ matische hydraulische Verriegeln bzw. Entriegeln der Tür aufgewendet zu werden.
Zur Unterstützung einer alternativen Weiterbildung der Erfindung hat sich als günstig erwiesen, das Verriegelungselement als Schwingenschloß mit einem Verschlußhebel und einem Schwenkhebel sowie einer Feder, die mit dem Verschlußhebel und dem Schwenkhebel zu­ sammenwirkt, auszubilden. Dabei ist gemäß der vorteilhaften Ausgestaltung der Schwenkhebel bei ausgeschaltetem Haushaltsgerät geringfügig gegenüber einer Totpunktslage auslenkbar und an das Hydrauliksystem über eine seilartige Zugleitung derart angeschlossen, daß das Schwingenschloß bei einem durch eine geräteinterne Einrichtung bei eingeschaltetem Haus­ haltsgerät aufgebauten Druck in die Verriegelungsstellung oder bei ausgeschaltetem Haus­ haltsgerät abgebauten Druck in die Entriegelungsstellung verstellbar ist. Dieses Verriegelungselement weist den Vorteil auf, daß im ausgeschalteten Zustand des Haushalts­ geräts lediglich ein geringer wirksamer Hebelarm entsteht, der lediglich eine geringe Schließ­ kraft bzw. Öffnungskraft bezüglich der vorzugsweise als relativ schwache Druckfeder ausge­ bildeten Feder erfordert. Eine Vergrößerung des wirksamen Hebelarmes und somit eine Erhö­ hung der Zuhaltekraft erfolgt über die mittels des Hydrauliksystems angeregte seilartige Zuglei­ tung, die auf den Schwenkhebel einwirkt und dabei das Schwingenschloß in die Verriege­ lungsstellung bewegen läßt. Die Aufhebung der vergrößerten Schwingenauslenkung des Schwingenschlosses zur Entriegelung der Tür erfolgt wiederum automatisch über die vom Hy­ drauliksystem bediente seilartige Zugleitung für den Fall, daß der Druck bei Nichtbetrieb des Haushaltsgeräts wieder abfällt.
Die hohe Zuhaltekraft durch das hydraulisch betätigbare Schwingenschloß ist immer gegeben, sobald das Haushaltsgerät in Betrieb ist. Der Schwenkhebel des Schwingenschlosses wird über die seilartige Zugleitung hydraulisch von selbst betätigt, ohne daß hierfür eine manuelle Betätigung von außen erforderlich ist. Neben dem Vorteil der kurzen Ansprechzeit mit steiler Verriegelungs- bzw. Entriegelungskurve bietet das über die seilartige Zugleitung hydraulisch betätigbare Schwingenschloß den Vorteil, daß durch die seilartige Zugleitung eine automati­ sche Verstellung in die Verriegelungsstellung oder in die Entriegelungsstellung äußerst platz­ sparend im Inneren des Verschlußgehäuses erzielt werden kann.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist das Hydrauliksystem einen mit der Zugleitung verbundenen Hebel und eine druckempfindliche Membran auf, die auf den He­ bel derart wirkt, daß bei aufgebautem Druck der Hebel eine Auslenkung und dadurch die Zug­ leitung eine Ziehbewegung erfährt, die jeweils bei abgebautem Druck durch eine Rückstellfeder wieder rückgängig gemacht wird.
Zweckmäßigerweise weist das Hydrauliksystem auch eine an die Membran angrenzende Druckplatte zur Einwirkung auf den Hebel auf, um die Auslenkung des Hebels bei aufgebautem Druck beschleunigen und damit die Ansprechzeit für das hydraulisch betätigte Verriege­ lungselement in Form des Schwingenschlosses weiter verkürzen zu können.
Als besonders günstig hat sich erwiesen, die Zugleitung als Bowdenzug auszubilden, was sich insbesondere in Bezug auf die Platzersparnis vorteilhaft auswirkt.
Vorzugsweise ist das Hydrauliksystem an eine das Ansaugen und Umwälzen von Flüssigkeit bewirkende Umwälzpumpe angeschlossen, die den Druck bei eingeschaltetem Haushaltsgerät aufbaut oder bei ausgeschaltetem Haushaltsgerät abbaut. Dadurch brauchen keine zusätzli­ chen Einrichtungen zum Druckaufbau oder Druckabbau aufgewendet zu werden, wenn die Umwälzpumpe ohnehin im Haushaltsgerät zu dem genannten Zweck vorhanden ist. Eine weite­ re Ausführungsform der Erfindung besteht darin, das Hydrauliksystem in einen zum Erwärmen einer über eine Pumpe angesaugten Flüssigkeit geräteinternen Durchlauferhitzer zu integrie­ ren.
Nach einem weiteren zweckmäßigen Merkmal der Erfindung weist das Hydrauliksystem einen elektronischen Schalter zur Abfrage des bestehenden Drucks auf, was den Vorteil einer laufen­ den Überwachung bezüglich des hydraulisch betätigten Verriegelungselements hat.
Die Erfindung wird anhand von in einer Zeichnung vereinfacht dargestellten Ausführungsbei­ spielen näher erläutert. Im einzelnen zeigen
Fig. 1 eine Druckfeder im Zusammenwirken mit einem Verriegelungselement für ei­ nen Türverschluß und einem über eine Umwälzpumpe und eine Verbindungs­ leitung angesteuerten Hydrauliksystem in einer Schnittansicht,
Fig. 2 ein Schwingenschloß als Verriegelungselement für einen Türverschluß mit ei­ ner Schnittansicht eines über eine Umwälzpumpe angesteuerten Hydrau­ liksystems, das über einen Bowdenzug mit dem Schwingenschloß gekoppelt ist und
Fig. 3 ein Schwingenschloß als Verriegelungselement für einen Türverschluß mit ei­ ner Schnittansicht eines in einem Durchlauferhitzer integrierten Hydrauliksy­ stems, das über einen Bowdenzug mit dem Schwingenschloß gekoppelt ist.
Der Türverschluß nach den in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen ist am Beispiel einer Geschirrspülmaschine beschrieben, die für den Einbau als sogenanntes vollintegrierbares Gerät in eine Möbelfront, beispielsweise in eine Küchenzeile, vorgesehen ist. Dies bedeutet, daß üblicherweise eine vollständig durchgängige Möbelplatte auf die Tür der Geschirrspülma­ schine befestigt wird, so daß die Möbelplatte vollständig dem Design der Vorderseite der Mö­ belfront entspricht. Auf der Vorderseite der Tür des Haushaltsgeräts wird dabei ein Griff - übli­ cherweise gleicher Art und in gleicher Höhe wie Griffe angrenzender Möbel - als Türgriff befe­ stigt, so daß das vollintegrierbare Haushaltsgerät nach dem Einbau den Eindruck beispielswei­ se eines Unterschrankes der Küchenzeile vermittelt. Die Verwendung eines Türverschlusses gemäß der Erfindung ist nicht auf den Einbau in eine Geschirrspülmaschine gemäß den Aus­ führungsbeispielen beschränkt, sondern kann für jede Art von Haushaltsgerät mit einer Tür und einem Verschlußgehäuse zur Aufnahme eines derartigen Türverschlusses angewendet wer­ den. In den nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispielen sind nur die für die Erfindung wesentlichen Teile des Türverschlusses dargestellt.
Der Türverschluß nach dem Ausführungsbeispiel in Fig. 1 zeichnet sich durch ein in einem Verschlußgehäuse angeordnetes, vorzugsweise komplett vormontierbares Bauteil aus, das in eine Tür des Haushaltsgeräts eingebaut wird. Dabei kann beispielsweise das türseitige Ver­ schlußgehäuse 32 an einem Tragblech befestigt werden. Der in seinen Außenmaßen klein ausführbare Türverschluß weist ein Verriegelungselement 1' auf, das wahlweise in eine das Öffnen der Tür verhindernde Verriegelungsstellung oder in eine das Öffnen der Tür zulassende Entriegelungsstellung verstellbar ist. Dabei wirkt auf das Verriegelungselement 1' eine Feder 1 ein, die - beispielsweise als schwache Druckfeder ausgebildet - mit einem Federende an der Unterseite des Verriegelungselements 1' angreift. Das Verriegelungselement 1' besteht aus einem - beispielsweise rechteckig ausgebildeten - Riegel mit kegelförmig zulaufendem Ende, das in eine geräteseitige Schließplatte 31 mit einer - beispielsweise ebenfalls kegelförmig aus­ gebildeten - Einkerbung bei Anwendung der Schließkraft einrastet bzw. bei Anwendung der Öffnungskraft aus dieser ausrastet. Ebenso ist es möglich, das Verriegelungselement als halb­ kugelförmigen oder zylindrischen Riegel auszubilden. Die Feder 1 wird bei Anwendung einer Öffnungskraft zum Öffnen der Tür oder einer Schließkraft zum Schließen der Tür durch eine Bedienperson im ausgeschalteten Zustand des Haushaltsgeräts um einen linearen Federweg S ausgelenkt, wodurch das Verriegelungselement 1' mit seinem kegelförmigen Ende aus der geräteseitigen Schließplatte 31 ausrastet bzw. in diese einrastet. Da es sich vorzugsweise um eine schwache Druckfeder handelt, braucht die Bedienperson des Haushaltsgeräts lediglich eine geringe Kraft aufzuwenden, beispielsweise durch Ziehen bzw. Drücken des ohnehin an der Möbelfront befestigten Türgriffs, um ein Öffnen bzw. Schließen der Tür zu erreichen. Damit ist gewährleistet, daß zum Be- bzw. Entladen der beispielhaft gewählten Geschirrspülmaschine im ausgeschalteten Zustand des Haushaltsgeräts lediglich eine geringfügige manuelle Kraft, ohne zusätzliche Griffklappen oder dergleichen vorzusehen, genügt.
Der Türverschluß gemäß der Erfindung zeichnet sich durch die Kopplung des Verriegelungse­ lements mit einem Hydrauliksystem 2 aus, durch das es über die Feder 1 in die Verriegelungs­ stellung, sobald das Haushaltsgerät eingeschaltet ist, oder in die Entriegelungsstellung, sobald das Haushaltsgerät wieder ausgeschaltet ist, automatisch verstellt wird. Das Hydrauliksystem 2 weist zur Ansteuerung der Feder 1 eine druckempfindliche Membran 3 und eine Druckplatte 4 auf, die vorzugsweise von einer Druckkammer 5 aufgenommen werden. Dabei liegt die Druckplatte 4 mit einer Seite auf der Membran 3 auf und greift an dem dem Hydrauliksystem zugewandten Federende der Feder 1 mit - im vorliegenden Beispiel zwei - zapfenartigen Ste­ gen 4' über ein U-förmiges Koppelelement 4'' an. Dies bewirkt, daß bei einer Auslenkung der druckempfindlichen Membran 3 um einen Membranhub S' die angrenzende Druckplatte 4 mit den Stegen 4' auf das Koppelelement 4'' drückt und somit auf die Feder 1 einwirkt. Die Folge ist eine Auslenkung der Feder um den linearen Federweg S, was im Falle des Druckaufbaus bei eingeschaltetem Haushaltsgerät zum Verstellen des Verriegelungselements 1' in die Verrie­ gelungsstellung führt. Sobald nämlich das Haushaltsgerät eingeschaltet ist, baut sich - wie nachfolgend beschrieben - ein Druck sehr schnell auf, der eine Auslenkung der druckempfindli­ chen Membran 3 um den Membranhub S' und damit die Bewegung des Verriegelungselements 1' in die Verriegelungsstellung zur Folge hat.
In entsprechender Weise kommt es zu einer Auslenkung der Feder 1 um einen linearen Feder­ weg S in der entgegengesetzten Richtung für den Fall, daß sich der Druck im Haushaltsgerät wieder abbaut, sobald das Haushaltsgerät ausgeschaltet ist. Der Druckabbau hat nämlich die Auslenkung der druckempfindlichen Membran 3 unter Zurücklegung des Membranhubs S' in eine Ausgangslage zur Folge, bei der das Verriegelungselement 1' aus der Verriegelungsstel­ lung in die das Öffnen der Tür zulassende Entriegelungsstellung bewegt wird. Dabei sind vor­ zugsweise zwei Rippen 3' in der Druckkammer 5 angeordnet, die als Endanschlag für die be­ wegliche Membran 3 bei Auslenkung der Feder 1 zum Öffnen und Schließen der Tür in der Entriegelungsstellung dienen. Damit legen sie quasi eine Ausgangsstellung für das leichte Betätigen des Verriegelungselements 1' zum Öffnen bzw. Schließen der Tür fest. Der durch hydraulische Betätigung der Feder 1 sich auszeichnende Türverschluß gewährleistet eine au­ tomatische Verstellbarkeit des Verriegelungselements in die Verriegelungsstellung oder in die Entriegelungsstellung. Während des eingeschalteten Zustands des Haushaltsgeräts liegt eine hohe Zuhaltekraft vor, die in vorteilhafter Weise darüber hinaus sehr schnell mittels geräteinter­ nem Druckaufbau ohne Maßnahmen Dritter herbeigeführt werden kann. Der Druckaufbau bzw. Druckabbau erfolgt durch eine Umwälzpumpe 7, die im Inneren des Haushaltsgeräts ein An­ saugen und Umwälzen von Flüssigkeit 6 bewirkt. Für den beispielhaften Fall des Geschirrspü­ lers ist die Umwälzpumpe 7 bereits vorhanden. Die Umwälzpumpe umfaßt dabei bekanntlich einen vorzugsweise aus Kunststoff hergestellten Pumpentopf und einem Ansaugkanal für die Flüssigkeit 6.
Darüber hinaus weist die Umwälzpumpe 7 eine im vorliegenden Beispiel nach oben gerichtete Öffnung mit einem Pumpenstutzen 8 auf, der zur Anbindung der Umwälzpumpe 7 an eine Ver­ bindungsleitung 9 dient. Die Verbindungsleitung 9 ist mit einem Leitungsende an den Pumpen­ stutzen 8 und mit dem anderen Leitungsende an eine stutzenförmige Öffnung 10 der Druck­ kammer 5 des Hydrauliksystems 2 angeschlossen. Über die Verbindungsleitung 9 wird der Druck bei eingeschaltetem Haushaltsgerät zur druckempfindlichen Membran 3 aufgebaut bzw. bei ausgeschaltetem Haushaltsgerät von der druckempfindlichen Membran 3 abgebaut. Sobald das Haushaltsgerät eingeschaltet wird, saugt die Umwälzpumpe 7 die Flüssigkeit 6 - in diesem Fall Wasser - an, wodurch in der Verbindungsleitung 9 ein Wasserdruck 6' sich ausbildet und einen Luftdruck 6'' in der Verbindungsleitung 9 sowie in der Druckkammer 5 erzeugt. Der auf Grund des Wasserdrucks entstehende Luftdruck sorgt für die Auslenkung der druck­ empfindlichen Membran 3 und der Feder 1, die eine automatische Verstellung des Verriege­ lungselements 1' in die Verriegelungsstellung bewirkt. In entsprechender Weise sorgt ein Ab­ bau des Flüssigkeitsdrucks 6' durch Ausschalten des Haushaltsgeräts zu einem Abfall des Luftdrucks 6'' und damit zu einer Auslenkung der druckempfindlichen Membran 3 in die Aus­ gangslage, was die Rückbewegung der Feder 1 in die Ausgangslage und die Verstellung des Verriegelungselements 1' in die Entriegelungsstellung zur Folge hat. Die Verbindungsleitung 9 zur Anbindung der Umwälzpumpe 7 an das Hydrauliksystem 2 besteht vorzugsweise aus ei­ nem elastischen Schlauch, in dem die von der Umwälzpumpe 7 angesaugte Flüssigkeit 6 beim Druckaufbau bis zu einer bestimmten Maximalhöhe ansteigen kann.
Der Türverschluß nach dem Ausführungsbeispiel in Fig. 2 zeichnet sich durch ein nach Art ei­ nes Schwingenschlosses 11 arbeitendes Verriegelungselement aus, das über eine seilartige Zugleitung 12 - vorzugsweise als Bowdenzug ausgebildet - mit einem Hydrauliksystem 13 ver­ bunden ist. Das mit einer Schließplatte und einem feststehenden Schließbolzen im Verschluß­ gehäuse zusammenarbeitende Verriegelungselement weist einen Verschlußhebel 14 - genannt Schließkloben - auf, der im Verschlußgehäuse schwenkbar gelagert ist und ein klauenartiges Hebelende 15 zur Zusammenarbeit mit dem Schließbolzen aufweist. Darüber hinaus weist das Schwingenschloß 11 einen Schwenkhebel 16 sowie eine Feder 17 auf, die zwischen dem Ver­ schlußhebel 14 und dem Schwenkhebel 16 über ein Koppelglied 18 wirkt. Das Koppelglied 18, das die vorzugsweise als schwache Druckfeder ausgebildete Feder 17 aufnimmt, ist zwischen dem Verschlußhebel 15 und dem Schwenkhebel 16 derart angeordnet, daß es an seinem un­ teren Ende mittels einer schlitzförmigen Führung 19 in Richtung zum Verschlußhebel 14 ver­ schiebbar geführt ist. Die Feder 17 wirkt mit einem Federende gegen das dem klauenartigen Hebelende 15 des Verschlußhebels 14 gegenüberliegende Hebelende und mit dem anderen Federende gegen den stegartig ausgebildeten Schwenkhebel 16. Somit arbeitet der Ver­ schlußhebel 14 mit einer aus Schwenkhebel 16, Koppelglied 18 und Feder 17 gebildeten Kraft­ übertragungseinheit derart zusammen, daß bei der Anwendung einer geringen Öffnungskraft zum Öffnen der Tür oder einer geringen Schließkraft zum Schließen der Tür im ausgeschalte­ ten Zustand des Haushaltsgeräts der Schwenkhebel 16 nur geringfügig gegenüber einer Tot­ punktlage ausgelenkt wird. Auf diese Weise ergibt sich ein kleiner wirksamer Hebelarm am Türverschluß, der die Tür des Haushaltsgeräts nur mit geringer Zuhaltekraft schließt.
Sobald das Haushaltsgerät aber eingeschaltet ist, baut sich im Gerät über das Hydrauliksystem 13 ein Druck sehr schnell auf, durch den die seilartige Zugleitung 12 eine Ziehbewegung erfährt und das Schwingenschloß 11 in eine Verriegelungsstellung automatisch verstellt wird. Über die hydraulisch betätigte Zugleitung 12 vergrößert sich der wirksame Hebelarm des Schwenkhebels 16 des Schwingenschlosses 11, was zu einer Erhöhung der Zuhaltekraft des Türverschlusses führt. Die hohe Zuhaltekraft am Türverschluß wird erst aufgehoben, sobald das Haushaltsgerät ausgeschaltet wird und dadurch der vom Hydrauliksystem 13 aufgebaute Druck abgebaut und die Ziehbewegung der Zugleitung 12 wieder rückgängig gemacht wird. Die als Bowdenzug ausgebildete Zugleitung 12 besteht beispielsweise aus einem gewebten Drahtseil, das an einem Seilende über eine starre Verbindung an das nicht geführte Hebelende des Schwenkhebels 16 und mit dem anderen Leitungsende an das Gehäuse des Hydrauliksystems 13 fest angekoppelt ist.
Das an das Hydrauliksystem 13 angeschlossene Leitungsende der Zugleitung 12 ist über eine starre Verbindung mit einem Hebel 20 derart verbunden, daß bei einer Auslenkung des Hebels 20 die Zugleitung 12 eine Ziehbewegung erfährt. Der Hebel ist dabei über eine Rückstellfeder 21 mit dem Gehäuse des Hydrauliksystems 13 verbunden, durch die der Hebel in seine Ur­ sprungslage zurückbewegt und damit die Ziehbewegung der Zugleitung 12 mechanisch rück­ gängig gemacht werden kann. Darüber hinaus weist das Hydrauliksystem eine druckempfindli­ che Membran 22 auf, die entweder direkt oder über eine Druckplatte 23 auf den mit der Zuglei­ tung 12 starr verbundenen Hebel 20 einwirkt. Die Druckplatte 23 grenzt dabei mit ihrer Platten­ fläche unmittelbar an die druckempfindliche Membran 22 an und greift über eine zapfenförmige Fortsetzung 24 an dem Hebel 20 an. Darüber hinaus ist im Gehäuse des Hydrauliksystems 13, das vorzugsweise als kompaktes Bauteil von einem Deckel 25 abgeschlossen ist, ein Schalter 26 zur Abfrage des im Hydrauliksystem 13 bestehenden Drucks vorgesehen. Das Hydrauliksy­ stem 13 ist an eine Umwälzpumpe 27 zum Ansaugen und Umwälzen der Flüssigkeit 28 ange­ schlossen, um einen Druck auf die druckempfindliche Membran 22 aufzubauen, sobald das Haushaltsgerät eingeschaltet ist, oder abzubauen, sobald das Haushaltsgerät ausgeschaltet ist.
Die vorzugsweise aus Kunststoff hergestellte Umwälzpumpe 27 besteht aus einem Pumpentopf und einem Ansaugkanal und ist im Inneren der beispielhaften Geschirrspülmaschine während des Spülvorgangs in Betrieb. Sobald durch das Einschalten des Haushaltsgeräts die Umwälzpumpe 27 in Betrieb ist, entsteht durch das Ansaugen und das Umwälzen des Wassers ein Druck auf die druckempfindliche Membran 22, die dadurch eine Auslenkung erfährt. Durch die Auslenkung preßt die Membran 22 die angrenzende Druckplatte 23 mit der zapfenförmigen Fortsetzung 24 gegen den Hebel 20, der mit seinem oberen, zur starren Verbindung mit der Zugleitung 12 vorgesehenen Hebelende aus seiner Grundstellung in horizontaler Richtung aus­ gelenkt wird (1). Durch die starre Verbindung erfährt die Zugleitung 12 bei Auslenkung des Hebels 20 eine Ziehbewegung, durch die der Schwenkhebel 16 mit seinem an die Zugleitung 12 befestigten Hebelarm nach unten bewegt wird (2). Durch die hydraulisch betätigte Zuglei­ tung 12 vergrößert sich somit der Auslenkwinkel des Schwingenschlosses 11 gegenüber der Totpunktslage automatisch (3), so daß über die Feder 17 und das Koppelglied 18 der Ver­ schlußhebel 14 des Schwingenschlosses 11 in die Verriegelungsstellung verstellt wird (4).
Sobald das Haushaltsgerät ausgeschaltet ist, wird die Umwälzpumpe 27 außer Betrieb gesetzt und somit der Druck an der druckempfindlichen Membran 22 des Hydrauliksystems 13 wieder abgebaut. Die Folge ist eine Rückwärtsbewegung der Druckplatte 23 mit der zapfenförmigen Fortsetzung 24, so daß das ausgelenkte obere Hebelende des Hebels 20 über die Rückstell­ feder 21 in die Grundstellung zurückbewegt wird. Dadurch wird die während des eingeschalte­ ten Haushaltsgeräts ausgeführte Auslenkung des Hebels 20 und damit die Ziehbewegung der Zugleitung 12 wieder rückgängig gemacht. Dies entspricht einer Entlastung der Zugleitung 12, wie in der Figur dargestellt, so daß der Schwenkhebel 16 des Schwingenschlosses 11 in die Totpunktslage zurückbewegt wird. Dies wiederum führt zur Entlastung der Feder 17, die über das Koppelglied 18 die Verstellung des Verschlußhebels 14 in die Entriegelungsstellung be­ wirkt. Das klauenartige Hebelende 15 des Verschlußhebels 14 wirkt daraufhin nicht mehr mit dem Schließbolzen zusammen, so daß ein Schließen und Öffnen der Tür mit einer leichten Schließkraft oder Öffnungskraft zum Be- und Entladen des Geräts über die manuelle Betäti­ gung des Türgriffs an der Möbelfront wieder möglich ist.
Fig. 3 zeigt ebenfalls das Schwingenschloß 11, das über die seilartige Zugleitung 12 mit dem Hydrauliksystem 13 verbunden ist und durch Druckaufbau bzw. Druckabbau in die Verriege­ lungsstellung bzw. Entriegelungsstellung automatisch bewegbar ist. Im Unterschied zur Dar­ stellung in Fig. 2 ist ein Durchlauferhitzer 29 im Inneren des Haushaltsgeräts zum Erwärmen der über eine Pumpe - beispielsweise der Umwälzpumpe - angesaugten Flüssigkeit angeordnet ist. Vorzugsweise ist dabei das Hydrauliksystem 13 mit der druckempfindlichen Membran 22, der Druckplatte 23 mit zapfenförmiger Fortsetzung 24, dem Hebel 20 mit Rückstellfeder 21 und dem Schalter 26 zur Pumpendruckabfrage in den Durchlauferhitzer 29 integriert. Dabei verläuft zumindest ein Rohrheizkörper 30 zum Erwärmen der Flüssigkeit außerhalb eines der Aufnahme des Hydrauliksystems 13 dienenden Gehäuseteils. Vorzugsweise sind dabei der oder die Rohrheizkörper an der Unterseite des Gehäuseteils angeordnet. Die automatische Verstellbarkeit des Schwingenschlosses 11 wird gemäß obiger Beschreibung zu Fig. 2 durch hydraulische Betätigung über die seilartige Zugleitung 12 mit den genannten Vorteilen erzielt. Der Druckaufbau und -abbau erfolgt durch die an den Durchlauferhitzer 29 angeschlossene Pumpe, die - weil z. B. als Umwälzpumpe gemäß Fig. 2 ausgebildet - nicht näher dargestellt ist.

Claims (13)

1. Türverschluß für ein Haushaltsgerät, bei dem in einem Verschlußgehäuse ein Verriege­ lungselement (1', 11) wahlweise in eine das Öffnen der Tür verhindernde Verriegelungs­ stellung oder in eine das Öffnen der Tür zulassende Entriegelungsstellung verstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Verriegelungselement (1', 11) bei Anwendung einer Öffnungskraft zum Öffnen der Tür oder einer Schließkraft zum Schließen der Tür bei ausgeschaltetem Haushaltsge­ rät auslenkbar und durch Kopplung mit einem Hydrauliksystem (2,13) in die Verriege­ lungsstellung, sobald das Haushaltsgerät eingeschaltet ist, oder in die Entriegelungsstel­ lung, sobald das Haushaltsgerät wieder ausgeschaltet ist, automatisch verstellbar ist.
2. Türverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verriegelungselement (1') mit einer Feder (1) zusammenwirkt, die bei Auslenkung einen linearen Federweg (S) zurücklegt, und daß das Hydrauliksystem (2) mit einer druckempfindlichen Membran (3) versehen ist, die auf die Feder (1) abhängig von einem durch eine geräteinterne Einrich­ tung (7) bei eingeschaltetem Haushaltsgerät aufgebauten oder bei ausgeschaltetem Haushaltsgerät abgebauten Druck, der ihr über eine Verbindungsleitung (9) zugeführt wird, wirkt.
3. Türverschluß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Hydrauliksystem (2) eine an die Membran (3) angrenzende Druckplatte (4) zur Einwirkung auf die Feder (1) aufweist.
4. Türverschluß nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungslei­ tung (9) in eine Druckkammer (5) mündet, die die Membran (3) und die Druckplatte (4) aufnimmt.
5. Türverschluß nach Anspruch 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß in der Druckkam­ mer (5) zumindest eine Rippe (3') angeordnet ist, die als Endanschlag für die Membran (3) bei Auslenkung der Feder (1) zum Öffnen und Schließen der Tür in der Entriegelungs­ stellung dient.
6. Türverschluß nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Ver­ bindungsleitung (9) an eine das Ansaugen und Umwälzen von Flüssigkeit bewirkende Umwälzpumpe (7) angeschlossen ist, die den Druck aufbaut oder abbaut.
7. Türverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verriegelungselement als Schwingenschloß (11) mit einem Verschlußhebel (14) und einem Schwenkhebel (16) sowie einer Feder (17), die mit dem Verschlußhebel (14) und dem Schwenkhebel (16) zu­ sammenwirkt, ausgebildet ist, wobei der Schwenkhebel (16) bei ausgeschaltetem Haus­ haltsgerät geringfügig gegenüber einer Totpunktslage auslenkbar und an das Hydrau­ liksystem (13) über eine seilartige Zugleitung (12) derart angeschlossen ist, daß das Schwingenschloß (11) bei einem durch eine geräteinterne Einrichtung (27, 29) bei einge­ schaltetem Haushaltsgerät aufgebauten Druck in die Verriegelungsstellung oder bei ausgeschaltetem Haushaltsgerät abgebauten Druck in die Entriegelungsstellung verstell­ bar ist.
8. Türverschluß nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Hydrauliksystem (13) einen mit der Zugleitung (12) verbundenen Hebel (20) und eine druckempfindliche Mem­ bran (22) aufweist, die auf den Hebel (20) derart wirkt, daß bei aufgebautem Druck der Hebel (20) eine Auslenkung und dadurch die Zugleitung (12) eine Ziehbewegung erfährt, die jeweils bei abgebautem Druck durch eine Rückstellfeder (21) wieder rückgängig ge­ macht wird.
9. Türverschluß nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Hydrauliksystem (13) eine an die Membran (22) angrenzende Druckplatte (23) zur Einwirkung auf den Hebel (20) aufweist.
10. Türverschluß nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuglei­ tung (12) als Bowdenzug ausgebildet ist.
11. Türverschluß nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Hy­ drauliksystem (13) an eine das Ansaugen und Umwälzen von Flüssigkeit bewirkende Umwälzpumpe (27) angeschlossen ist, die den Druck aufbaut oder abbaut.
12. Türverschluß nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Hy­ drauliksystem (13) in einen die Erwärmung einer über eine Pumpe angesaugten Flüssig­ keit bewirkenden Durchlauferhitzer (29) integriert ist.
13. Türverschluß nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Hy­ drauliksystem (13) einen elektronischen Schalter (26) zur Abfrage des bestehenden Drucks aufweist.
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