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DE19727642A1 - Preßverbindung - Google Patents

Preßverbindung

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DE19727642A1
DE19727642A1 DE19727642A DE19727642A DE19727642A1 DE 19727642 A1 DE19727642 A1 DE 19727642A1 DE 19727642 A DE19727642 A DE 19727642A DE 19727642 A DE19727642 A DE 19727642A DE 19727642 A1 DE19727642 A1 DE 19727642A1
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DE
Germany
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pipe connection
pipe
press
collar
connection according
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Willy Hendrickx
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Henco Industries NV
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    • F16L13/00Non-disconnectable pipe joints, e.g. soldered, adhesive, or caulked joints
    • F16L13/14Non-disconnectable pipe joints, e.g. soldered, adhesive, or caulked joints made by plastically deforming the material of the pipe, e.g. by flanging, rolling
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Description

Die Erfindung betrifft eine Rohrverbindung zum Verbinden mit zumindest einem Rohr, durch das eine Flüssigkeit leitbar ist, wobei die Rohrverbindung zumindest einen Anschlußbereich für eine Preßverbindung mit einem Rohr aus verpreßbaren Material aufweist und der Anschlußbereich zumindest einen Bund, einen inneren Rohrträger und eine Preßhülse mit einer Kontrollöffnung zur Lagekontrolle des auf den inneren Rohrträger bis in den Bereich einer dem Rohrende zugewandten Bundseitenwand aufgeschobenen und von der Preßhülse umgebenen Rohrendes aufweist.
Eine derartige Rohrverbindung ist aus der JP 2-256992 bekannt. Bei dieser Rohrverbindung wird das Rohr mit einem Rohrende auf den inneren Rohrträger soweit aufgeschoben, bis es an einer Bundseitenwand anliegt. Dieses Anliegen ist durch eine Kontrollöffnung in einer das Rohrende umgebenden Preßhülse überprüfbar. Die Preßhülse wird im übrigen auf einen Absatz des Bundes aufgeschoben. Zum Ansetzen eines Preßwerkzeuges ist in die Preßhülse eine entsprechende Werkzeugführungsnut eingelassen. Eine grundsätzlich sehr ähnliche Preßverbindung für einen Schlauch ist im übrigen aus der DE-GM 72 38 547 bekannt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Rohrverbindung bereitzustellen, bei der eine mögliche Korrosion zumindest weitgehend ausgeschlossen ist.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß der innere Rohrträger und/oder die Preßhülse beziehungsweise der innere Rohrträger zusammenwirkend mit der Preßhülse beabstandet von der Bundseitenwand eine Anlagekante für das Rohrende bilden. Hierbei ist es so, daß derartige Rohre insbesondere aus einer Metallkunststoffverbindung bestehen, wobei auf einen metallischen Grundkörper eine Rohrinnenbeschichtung und eine Rohraußenbeschichtung aufgetragen ist. Selbstverständlich können auch andere Beschichtungsmaterialien als Kunststoff verwendet werden. Wird ein derartiges Rohrende auf den inneren Rohrträger soweit aufgeschoben bis es an der Bundseitenwand anliegt, besteht in diesem Bereich die Möglichkeit, daß die aneinanderliegenden Metalle korrodieren, insbesondere dann, wenn unterschiedliche Marterialien für den Grundkörper des Rohres und den inneren Rohrträger verwendet werden. Dies wird durch die erfindungsgemäße Anlagekante vermieden. Dabei ist es selbstverständlich so, daß die Anlagekante so ausgebildet ist, daß sie nur mit der Kunststoffbeschichtung des Rohrendes in Anlageverbindung kommt. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, daß die als solche bezeichnete Anlagekante als eine schräge Kante ausgeführt ist, wobei das Rohrende dann bis an diese schräge Kante aufschiebbar ist und im Bereich des Kunststoffs eine kreisförmige Berührungslinie bildet. Dabei ist die Anlagekante so ausgebildet, daß das Rohrende in jedem Fall einen geringem Abstand zu der Bundseitenwand aufweist.
In Weiterbildung der Erfindung ist die Anlagekante von der Preßhülse gebildet. Dabei wird die Anlagekante in weiterer Ausgestaltung dadurch gebildet, daß die Preßhülse mit einem Befestigungsende auf den Bund aufschiebbar und in einem Preßbereich durchmesserverringernd auf den Bund aufpreßbar ist. Dabei ist der Preßbereich so ausgelegt, daß er seitlich über den Bund hinausreicht. D. h., der Übergang von dem Preßbereich zu dem nicht verpreßten Bereich der Preßhülse liegt in dem freien Bereich des Rohrträgers, und der so gebildete Übergang bildet die Anlagekante. Somit ist diese Anlagekante mit einfachen Mitteln herstellbar, indem im Grunde ein notwendiger anderer Arbeitsschritt zur Herstellung des Rohrverbindungsteils hierzu herangezogen wird. Weiterhin ist dadurch, daß die Preßhülse auf dem Bund befestigt wird, kein weiterer Absatz, wie dies beim Stand der Technik erforderlich ist, nötig.
In weiterer Ausgestaltung ist die Kontrollöffnung seitlich beabstandet zu dem Preßbereich in der Preßhülse angeordnet. Diese Öffnung ist als beliebig geformtes Loch oder auch als ggf. bis zu dem auf dem Bund aufliegenden Ende der Preßhülse geführter Schlitz ausgebildet. Die Öffnung liegt so bezogen zu dem einzuschiebenden Rohrende, daß das Rohrende die als Loch ausgebildete Öffnung vorzugsweise ganz, die als Schlitz ausgebildete Öffnung in einem Endbereich von innen bedeckt. Dadurch ist jederzeit eine gezielte Kontrolle des aufgeschobenen Rohrendes möglich. Im übrigen können mehrere Kontrollöffnungen auf den Umfang der Preßhülse verteilt angeordnet sein.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist die Preßhülse eine eingeformte, nach außen weisende Ringbördelung im Bereich des dem Preßbereich gegenüberliegenden Ende auf. Diese Ringbördelung wirkt bei der Herstellung der Preßverbindung mit einer in weiterer Ausgestaltung vorgesehenen Zentriernut von Preßbacken zusammen, die auf die Preßhülse aufsetzbar sind. Dadurch ist eine lagerichtige Anordnung der Preßbacken auf der Preßhülse sichergestellt und die Preßringabsätze der Preßbacken pressen die Preßhülse immer an genau definierten Stellen auf das Rohr bzw. das Rohr auf den darunterliegenden inneren Rohrträger. Dies erfolgt im übrigen im Bereich einer später erläuterten Verzahnung und einer Ringnut, in die ein Runddichtring eingesetzt ist. Dadurch ist einerseits eine zuverlässige Abdichtung gewährleistet und andererseits ein fester Sitz des Rohres auf dem inneren Rohrträger erreicht.
In Weiterbildung der Erfindung bildet die Ringbördelung das Ende der Preßhülse und weist genau in diesem Endbereich einen größeren Durchmesser als die übrige Preßhülse auf. Dadurch ergibt sich in diesem Bereich zwischen der Preßhülse bzw. dem Ende der Ringbördelung und dem Rohr ein Ringspalt. Durch das Vorhandensein dieses Ringspaltes ist gewährleistet, daß das Rohr bei direkt in diesem Bereich angebrachten Biegungen unter keinen Umständen an der Preßhülse scheuert und hier Beschädigungen auftreten.
In Weiterbildung sind in den inneren Rohrträger vorzugsweise zwei Ringnuten eingearbeitet, die in dem Bereich neben dem Bund angeordnet sind. In diese Ringnuten werden Runddichtringe einfügt, die zur zuverlässigen Abdichtung des aufgeschobenen Rohres beitragen. Dabei wird - wie ebenfalls schon ausgeführt - im Bereich der dem Bund zugewandten Ringnut die Preßhülse auf das Rohr bzw. den inneren Rohrträger gepreßt, so daß hier eine besonders zuverlässige Abdichtung entsteht.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist in den inneren Rohrträger eine zu dem Bund ausgerichtete Verzahnung eingearbeitet. Diese Verzahnung, die aus mehreren hintereinander aufgereihten oder ineinander übergehenden (schraubenförmigen) Verzahnungsreihen besteht, bewirkt, daß das auf den inneren Rohrträger aufgeschobene Rohr auch schon ohne Preßverbindung der Hülse sicher auf dem inneren Rohrträger hält. Dabei ist die Verzahnung selbstverständlich so ausgebildet, daß eine Beschädigung des inneren Kunststoffmantels beziehungsweise der Beschichtung des Grundkörpers des Rohres bis auf den Grundkörper ausgeschlossen ist.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind beidseitig an den Bund innere Rohrträger anformbar, der Bund kann als Dreieckstück ausgebildet sein, an das drei innere Rohrträger angeformt sind oder aber an den Bund kann auch beispielsweise ein Gewindeanschlußstück, ein Eckanschluß, ein Flanschanschlußstück oder ein sonstiges Anschlußstück angeformt sein. Mit anderen Worten ist die erfindungsgemäße Rohrverbindung für alle Bereiche der Installationstechnik, insbesondere der Sanitärinstallation und der Heizungsinstallation, verwendbar. Dabei weist der Bund im übrigen eine solche Breite auf, daß die Preßhülsen immer unverändert zum Beispiel bei der Doppelrohrverbindung aufgesetzt werden können. Somit können immer die gleichen Preßbacken verwendet werden. Bevorzugt werden zwei Preßbacken verwendet, die zusammenwirkend für den Preßvorgang eingesetzt werden. Der innere Rohrträger ist im übrigen vorzugsweise aus Messing gefertigt, während die Preßhülse vorzugsweise aus Edelstahl und der Grundkörper des Rohres vorzugsweise aus Aluminium hergestellt ist. Hier sind im Rahmen der Erfindung aber auch andere Werkstoffkombinationen metallischer oder nichtmetallischer Art möglich und vorgesehen. Die Rohrverbindung kann im übrigen für beliebige Rohrdurchmesser ausgelegt sein.
Das Verfahren zum Verbinden eines Rohres mit einer Rohrverbindung er­ folgt in den folgenden Arbeitsschritten, auf- beziehungsweise einschieben des Rohres auf den inneren Rohrträger beziehungsweise in die Preßhülse bis zur Anlage an die Anlagekante, was durch die Kontrollöffnung überprüf­ bar ist; einlegen der so vorbereiteten Rohrverbindung in das Preßwerk­ zeug, bestehend aus zwei Preßbacken; verpressen der Rohrverbindung wie beschrieben.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der Zeichnungsbeschreibung zu entnehmen, in der ein in der einzigen Figur dargestelltes Ausführungsbeispiel der Erfindung näher beschrieben ist.
Die einzige Figur zeigt eine erfindungsgemäße Rohrverbindung mit beidseitig an einen Bund 1 angeformte Anschlußbereiche 2 mit inneren Rohrträgern 3. Auf der linken Seite, also dem inneren Rohrträger 3, ist die Rohrverbindung im Montagezustand vor dem Verpressen der Preßhülse 4 im geschnittenen und ungeschnittenen Zustand dargestellt, während auf der rechten Seite der Rohrverbindung im oberen geschnittenen Bereich eine Preßbacke 5 lose auf die Preßhülse 4b aufgesetzt ist und im gegenüberliegenden unteren nicht geschnittenen Bereich die fertig verpreßte Rohrverbindung dargestellt ist.
Wie schon gesagt, schließt sich in dem dargestellten Ausführungsbeispiel an einen Bund 1 beidseitig ein innerer Rohrträger 4 an. Bei einem an den Bund 1 angeformten sonstigen Anschlußstück hat der Bund 1 eine entsprechend angepaßte Breite. Der innere Rohrträger 4 weist eine Verzahnung 6 mit mehreren Verzahnungsreihen auf, wobei auf dem von dem Bund 1 wegweisenden Ende des inneren Rohrträgers 3 mehrere Verzahnungsreihen nebeneinanderliegend angeordnet sind. Die Verzahnung 6 ist zu dem Bund 1 hin ausgerichtet und bildet somit Widerhaken für ein auf den inneren Rohrträger 3 bzw. die Verzahnung 6 aufzuschiebendes Rohrende 7a eines Rohres 7. An die Verzahnung 6 schließt sich bundseitig eine erste und eine zweite Ringnut 8a, 8b an, in die Runddichtringe 9 einsetzbar sind. Zwischen den Ringnuten 8a, 8b ist eine weitere Ringnut 10 eingelassen. Bundseitig schließt sich an die Ringnut 8b noch eine weitere einzelne Verzahnung 6 an.
Auf den Bund 1 ist die Preßhülse 4 aufgeschoben und mit einem Preßbereich 11 auf den Bund 1 aufgepreßt. Dieser Preßbereich 11 erstreckt sich seitlich über den Bund 1 hinaus bis zu einem Bereich über den inneren Rohrträger 3 und bildet dort eine Anlagekante 12. Das Rohr 7 bzw. das freie Rohrende 7a kann somit soweit auf den inneren Rohrträger 3 aufgeschoben werden, bis es mit seinem Außenumfang an diese Anlagekante 12 anstößt. Dadurch verbleibt zwischen der Stirnseite 13 des Rohrendes 7a und der Bundseitenwand 14 ein freier Ringspalt 15. Dieser Ringspalt 15 verhindert, daß der metallische innere Grundkörper 16 des Rohres 7 beziehungsweise des Rohrendes 7a mit der metallischen Bundseitenwand 14 in Verbindung kommt.
Die Preßhülse 4 reicht bis über das Ende des inneren Rohrträgers 3 hinaus und weist in diesem Endbereich eine umlaufende Ringbördelung 17 auf, die in dem Endbereich einen Ringspalt 18 mit dem Rohr 7 bildet. Durch diesen Ringspalt 18 ist sichergestellt, daß das Rohr 7, auch wenn es direkt hinter dem Ende des inneren Rohrträgers 3 gebogen ist, nicht an der Preßhülse 4 scheuert. Weiterhin ist in die Preßhülse 4 eine Kontrollöffnung 19 eingelassen, die direkt an den Preßbereich 11 anschließt. Durch die Kontrollöffnung 19 ist jederzeit eine Sichtkontrolle des Rohrendes 7a möglich und somit der korrekte Sitz auf dem inneren Rohrträger 3 nachprüfbar.
Die Preßbacke 5 weist einen Grundkörper 20 auf, der symmetrisch zu der angedeuteten Mittellinie aufgebaut ist. In diesem Grundkörper 20 sind zwei Zentriernuten 21a, 21b eingelassen, von denen immer eine mit einer Ringbördelung 17 zusammenwirkt und somit eine Führung für die Preßbacke 5 bildet. An den Grundkörper 20 der Preßbacke 5 sind weiterhin zwei Preßringabsätze 22a, 22b angeformt, die in Höhe der Ringnut 8a bzw. der Verzahnung 6 mit mehreren Verzahnungsreihen auf die Preßhülse 4 einwirken. Diese Preßringabsätze 22a, 22b pressen die Preßhülse 4 während des Preßvorgangs auf das Rohr 7 bzw. den inneren Rohrträger 3, so daß nach dem Preßvorgang hier umlaufende Preßvertiefungen 23a, 23b auf der Preßhülse verbleiben.

Claims (17)

1. Rohrverbindung zum Verbinden mit zumindest einem Rohr, durch das eine Flüssigkeit leitbar ist, wobei die Rohrverbindung zumindest einen Anschlußbereich für eine Preßverbindung mit einem Rohr aus verpreßbaren Material aufweist und der Anschlußbereich zumindest einen Bund, einen inneren Rohrträger und eine Preßhülse mit einer Kontrollöffnung zur Lagekontrolle des auf den inneren Rohrträger bis in den Bereich einer dem Rohrende zugewandten Bundseitenwand aufgeschobenen und von der Preßhülse umgebenen Rohrendes aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Rohrträger (3) und/oder die Preßhülse (4) beabstandet von der Bundseitenwand (14) eine Anlagekante (12) für das Rohrende (7a) bilden.
2. Rohrverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagekante (12) von der Preßhülse (4) gebildet ist.
3. Rohrverbindung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Preßhülse (4) mit einem Befestigungsende auf den Bund (1) aufschiebbar und in einem Preßbereich (11) durchmesserverringernd auf den Bund (1) aufpreßbar ist.
4. Rohrverbindung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Preßbereich (11) über den Bund (1) seitlich hinaus bis auf den inneren Rohrträger (3) reicht.
5. Rohrverbindung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der der Übergang von dem Preßbereich (11) zu dem nicht verpreßten Bereich der Preßhülse (4) die Anlagekante (12) bildet.
6. Rohrverbindung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontrollöffnung (19) seitlich beabstandet zu dem Preßbereich (11) in der Preßhülse (4) angeordnet ist.
7. Rohrverbindung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Preßhülse (4) eine eingeformte, nach außen weisende Ringbördelung (17) im Bereich des dem Preßbereich (11) gegenüberliegenden Endes aufweist.
8. Rohrverbindung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Ringbördelung (17) das Ende der Preßhülse (4) bildet und in dem Endbereich einen größeren Durchmesser als die Preßhülse (4) aufweist.
9. Rohrverbindung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in den inneren Rohrträger (3) zumindest eine, vorzugsweise zwei Ringnut(en) (8a, 8b) eingearbeitet ist/sind, die im Bereich neben dem Bund (1) angeordnet ist/sind.
10. Rohrverbindung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in den inneren Rohrträger (3) eine zu dem Bund (1) ausgerichtete Verzahnung (6) eingearbeitet ist.
11. Rohrverbindung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Preßhülse (4) im Bereich einer Ringnut (8a) und der Verzahnung (6) preßbar ist.
12. Rohrverbindung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an den Bund (1) beidseitig innere Rohrträger (3) angeformt sind.
13. Rohrverbindung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bund (1) als Dreieckstück ausgebildet ist, an das drei innere Rohrträger (3) angeformt sind.
14. Rohrverbindung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an den Bund (1) ein Gewindeanschlußstück, ein Eckanschluß, ein Flanschanschlußstück oder ein sonstiges Anschlußstück angeformt ist.
15. Rohrverbindung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das innere Rohrstück (3) aus einem Metall, insbesondere aus Messing gefertigt ist.
16. Rohrverbindung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf die Preßhülse (3) zumindest zwei Preßbacken (5) aufsetzbar sind, die zusammenwirkend mit der Ringbördelung (17) eine Zentriernut (21a, 21b) und darüberhinaus zwei Preßringabsätze (22a, 22b) aufweisen, die im Bereich einer Ringnut (8a) und der Verzahnung (6) liegen.
17. Rohrverbindung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Preßbacke (5) symmetrisch ausgebildet ist.
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