DE19725099C1 - Transportkarre für Strauch- und Halmgut - Google Patents
Transportkarre für Strauch- und HalmgutInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Transportkarre für langgestrecktes Strauch- und
Halmgut, sperrige Zweige und andere langgestreckte Materialien, mit
wenigstens einem Rad an einer Seite des lastaufnehmenden Bereichs und
Handgriffe an der gegenüberliegenden Seite zum Anheben und/oder Schieben
der geladenen Last.
Transportkarren dieser Art sind allgemein als Schubkarren bekannt, bei denen
zwischen einem vorderen Rad und den angelenkten Rahmenteilen oder
Holmen Handgriffe zum Anheben und Verschieben der aufliegenden Last
angeordnet sind. Bekannte Schubkarren sind mit kastenförmigen Behältnissen
ausgestattet, die zwischen dem Rad und diesen Handgriffen angeordnet sind.
Diese bekannten Schubkarren sind für den Transport von sperrigen Sträuchern
und langgestrecktem Halmgut wegen der unpassenden Formgebung der
Ladefläche sowohl beim Aufladen, als auch beim umständlichen Festbinden
der Ladung zum Transport unpraktisch. Es sind aber auch Schubkarren
bekannt, die eine etwa ebene Plattform zwischen dem Rad und den
Handgriffen aufweisen, auf der sich zwar langgestrecktes Halmgut quer zur
Fahrtrichtung gut aufladen läßt, aber sperriges Gut, wie Sträucher, Zweige und
dergleichen, vor dem Transport in umständlicher Weise von Hand direkt auf
der Karre zusammengedrückt, festgebunden und nach dem Transport zum
Abladen zeitraubend wieder von der Karre losgebunden werden muß.
Andererseits ist es bekannt sperriges Schnittgut, Sträucher und dergleichen
zusammenzupressen und zu bündeln. Eine derartige Preßvorrichtung ist zum
Beispiel unter anderem durch die DE-PS 567 324 bekannt, die mittels eines
Preßbügels zum Bündeln von Sträuchern verwendet wird und auch für die
Besenherstellung gebraucht wurde.
Nach einem internen Stand der Technik wurde ferner diese bekannte
Bündeltechnik für die Entwicklung einer leichten, faltbaren und sehr
praktischen Bündelvorrichtung genutzt, die in vorteilhafter Weise der
kommunal vorgeschriebenen Abfallbeseitigung von gebündeltem Schnittgut,
Zweigen, Sträuchern von privaten Grundstücken dient.
Aus der DE 85 27 054 U1 ist bereits eine Transportkarre für Heu, Gras, Stroh
oder dgl. auf einem Einachs-Fahrgestell bekannt, bei der auf der einen Seite
ein zangenartiger Greifer gelagert ist, um beim Aufnehmen des Ladegutes vom
Boden, wie bei einer Sackkarre, das Gut festzuhalten. Eine Bündelung des
Ladegutes ist hierbei nicht durchführbar und nicht vorgesehen.
Eine weitere bekannte Vorrichtung aus der AT 268895 B ist ebenfalls für die
vorbeschriebene Aufgabenstellung nicht verwendbar und bezieht sich
ausschließlich auf ein Holzbündelgerät, welches auf einem Schlitten
abnehmbar ausgebildet und zur Schwerpunktverlagerung verstellbar
angeordnet ist.
Aus der US 2609950 ist ferner eine Aufnahme- und Transportvorrichtung
für das Ergreifen, die Aufnahme und das Transportieren von zylindrischen
Artikeln bekannt, die aus einer ansich bekannten Sackkarre besteht, wobei der
aufgenommene Gegenstand mit einem übergreifenden Bügel gehalten wird.
Alle diese bekannten Vorrichtungen befassen sich nicht mit der
Aufgabenstellung und Lösung der vorliegenden Erfindung, wenigstens eine
Schwenkachse für jeweils einen den gut aufnehmenden Bereich von oben
umfassenden Halte- und Preßbügel anzuordnen, daß das Gut zwischen den
Rädern und den Führungsholmen gebündelt, gepreßt gehalten und nach der
Aufgabenstellung vorteilhaft transportiert werden kann.
Es hat sich jedoch gezeigt, daß derartige an sich sehr praktische Halte- und
Bündelvorrichtungen für große Mengen von Schnittgut, zum Beispiel auf
gewerblich genutzten Flächen nicht geeignet sind. So ist immer noch das
Einsammeln und der Transport, auch von bereits gebündelten Zweigen und
Sträuchern in Gartenbaubetrieben, von Obstplantagen und Weinbauflächen für
die Entsorgung der abgeschnittenen Reben, umständlich und mangels
geeigneter Transportmöglichkeit in schmalen Durchgängen fast unmnöglich.
Hier wäre bei Verwendung von bekannten Bündelgeräten und Transportkarren
der technische Aufwand sehr groß und würde außerdem einen hohen
Personaleinsatz erfordern. Auf weiten Wegen, wo übliche Traktoren auf
großem Gelände nicht einsetzbar sind, ist der Transport von Zweigen, Ästen
und dergleichen nach wie vor sehr umständlich und zeitraubend.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Transportkarre
eingangs genannter Gattung derart zu verbessern, daß die vorbeschriebenen
Nachteile behoben werden, dabei soll außer dem praktischen Transport und
Festhalten der Ladung auch das Pressen und Bündeln durchführbar sein.
Fertig gebündeltes Gut soll ferner mit der Transportkarre bequem
eingesammelt, ohne Verschnürung festgehalten und auf allen Wegen und in
engsten Gängen individuell problemlos, einfach und sicher transportierbar
sein.
Die gestellte Aufgabe wird bei einer Transportkarre für Strauch- und Halmgut
eingangs genannter Art mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1
gelöst. Eine mit diesen Merkmalen ausgestattete Transportkarre ermöglicht das
schnelle Einpressen von Zweigen, Ästen und dergleichen zu großen,
handlichen Bündeln und erspart dadurch nicht nur eine separate Vorrichtung
zum Bündeln, sondern ist außerdem sehr vorteilhaft für das schnelle Aufladen,
gepreßte Festhalten und ohne anzubinden für den Transport von losem
ungebündelten Zweigen einsetzbar. Sehr vorteilhaft ist die erfindungsgemäße
Transportkarre auch zum Einsammeln von bereits gebündeltem Strauchgut
verwendbar. Dabei kann eine Vielzahl von Bündeln schnell aufgeladen und
allein durch den heruntergeklappten Preßbügel beim Transport sicher in
gepreßter Form gehalten werden. Nach dem Hochklappen der Haltebügeln ist
die Transportkarre ohne Zeitverzögerung schnell zu entladen.
In engen Anpflanzungen mit schmalen Gängen kann eine Transportkarre mit
quer zur Vorderradachse gelagertem Preßbügel äußerst vorteilhaft verwendet
werden, indem nicht nur sehr lange Sträucher, sondern auch langstämmige
Planzen, wie Sträucher und Bäume in engen Gassen transportierbar sind, die
sonst von Hand getragen werden müssen. Hierbei kann die Transportkarre, -
auf den hinteren zusätzlich angeordneten Stützrädern aufliegend -, ohne
anzuheben auch als lenkbarer Wagen geschoben werden.
Die Erfindung wird anhand von Ausführungsbeispielen in den Zeichnungen
näher erläutert.
Diese zeigen in
Fig. 1 die Transportkarre mit parallel zur Radachse angeordneter
Schwenkachse des Halte- und Preßbügels,
Fig. 2 die Transportkarre mit quer zur Radachse seitlich angeordneter
Schwenkachse des Halte- und Preßbügels,
Fig. 3 die Beladung einer Transportkarre gemäß Fig. 1,
Fig. 4 die Beladung einer Transportkarre gemäß Fig. 2
mit langgestrecktem Gut.
In der Fig. 1 ist eine Transportkarre 1 dargestellt, bei der die Schwenkachse
4 des Halte- und Preßbügels 5 etwa parallel zur Radachse 2 des Rades 3
angeordnet ist. Die Schwenkachse 4 ist im vorderen gutaufnehmenden Bereich
6 zweckmäßig an der Radgabel 9 in einer mit Rasten versehenen Stütze 8
gelagert, so daß das aufgeladene Gut schon bei geringer Menge gut
festgehalten, zusammengedrückt und sicher transportiert werden kann.
Werden bei hochgeschwenktem Halte- und Preßbügel 5 mehr Zweige oder
Sträucher aufgeladen, so wird die Schwenkachse 4 des in Pfeilrichtung
hochgeschwenkten Halte- und Preßbügels 5 in die nächst höheren Löcher 10
in der Stütze 8 umgesteckt. Dadurch ist das hochaufgeschichtete Ladegut, wie
beispielsweise sperrige Zweige und Sträucher, immer wieder nachpreßbar und
wird in jedem Umfang stets sicher festgehalten. Für den Transport einer hohen
Aufladung von Zweigen kann der mit dem Griff 11 heruntergedrückte Halte-
und Preßbügel 5 durch eine beliebig ausgebildete einfache Sperre, zum
Beispiel durch einen einfachen Haken 12, unter Pressung festgehalten werden.
Damit wird eine störungsfreie Bewegung und ein sicherer Transport mit der
Transportkarre 1 erzielt.
In der Fig. 2 ist ein weiteres vorteilhaftes Ausführungsbeispiel der
Transportkarre 1 dargestellt. Bei dieser Transportkarre ist die Achse 4 des
Halte- und Preßbügels 5 etwa parallel zur Fahrtrichtung 13 an der Seitenkante
7 des Ladebereichs 6 angeordnet. Zweckmäßig ist die Transportkarre bei
diesem Ausführungsbeispiel mit zwei Rädern 3, 3 1 ausgestattet, damit das nun
in Fahrtrichtung 13 aufgeladene, langgestreckte Ladegut 15 sich in
Fahrtrichtung 13 zwischen den Rädern 3, 3 1 frei nach vorne erstrecken kann,
ohne die Beweglichkeit der Laufräder 3, 3 1 zu behindern. Eine derartig
ausgebildete Transportkarre 1 ist trotz Beladung mit sehr langem Ladegut 15
problemlos durch engste Passagen, zum Beispiel in Anpflanzungen, zu
bewegen.
Der Ladebereich 6 wird hier nur durch die gebogenen Querstreben 23 gebildet
und kann, je nach Bedarf, anders gestaltet sein, beispielsweise aus einer
Wanne aus flächigem Material, wie Blech, bestehen.
Bei diesem Ausführungsbeispiel bietet sich vorteilhaft die zusätzliche
Anordnung von schwenkbaren Stützrädern 14 unterhalb der Griffholmen 21 an,
damit das Ladegut 15 sich auch bis in den Bereich zwischen den Griffholmen
21 erstrecken kann. Das ist besonders vorteilhaft, wenn langgestreckte
Sträucher oder Bäume zum Anpflanzen in Baumschulen zu transportieren sind.
Die Transportkarre 1 dieser Art kann auch vorteilhaft an Baustellen,
beispielsweise zum Transport von Rohren oder anderer langgestreckter
Materialien, verwendet werden, wenn die Arbeitsstelle mit anderen Fahrzeugen
nicht erreichbar ist.
An der Seitenkante 7 oder an beiden Seitenkanten 7 und 7 1 sind nach
individuellem Bedarf Stützen 8, 8 1 für die Lagerung der Schwenkachsen 4, 4 1
der Halte- und Preßbügel 5 und 5 1 vorgesehen, durch die der Halte- und
Preßbügel 5, 5 1 höhenverstellbar an der gewünschten Seite der Transportkarre
1 aufgesteckt werden kann. Nach Bedarf können gleichzeitig an beiden
Seitenkanten 7 und 7 1 je ein Halte- und Preßbügel 5 angeordnet sein, wenn
man sehr hohe Beladungen sicher festhalten will.
Die vorteilhafte Möglichkeit der Zuladung der Transportkarre 1 ist in Fig. 3
dargestellt, eine Zuladung der Transportkarre nach Fig. 2 ist aus der Fig. 4 zu
entnehmen.
In der Fig. 3 ist das Einsammeln von bereits gebündeltem Strauchwerk
dargestellt. Es ist aus dieser Figur die Zuladung des gebündelten Ladeguts 15
ersichtlich, wie vorteilhaft das Ladegut 15, beispielsweise Bündel 22, zwischen
dem Bodenblech 24, den Griffholmen 21 und dem niederschwenkbaren Halte-
und Preßbügel 5, ohne Aufwand von Verschnürungen oder dergleichen sicher
gehalten werden und transportierbar ist. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel
kann bei Bedarf ein zweiter Halte- und Preßbügel 5 1, strichpunktiert
eingezeichnet, angeordnet sein, der zusammen mit dem Haltebügel 5 auf das
Ladegut 15 in den Pfeilrichtungen einwirkt und festhält.
In der Fig. 4 ist eine Zuladung einer Transportkarre nach Fig. 2 dargestellt.
Wie aus der Zeichnung ersichtlich, sind auf diesem Ausführungsbeispiel sehr
hohe und langgestreckte Zuladungen möglich, wobei die Länge des Ladeguts
15 sich weit zwischen den Rädern 3 und 3 1 und den Griffholmen 11 hinaus
erstrecken kann, wobei die Transportkarre 1 sich trotzdem problemlos durch
schmale Durchgänge fahren läßt.
An den zusätzlichen Stützen 8 1 kann wahlweise der Halte- und Preßbügel 5
umgesteckt oder ein zusätzlicher, - nicht eingezeichneter -, zweiter Halte- und
Preßbügel 5 1 angeordnet werden. Der zweite gegenüberstehende Halte- und
Preßbügel 5 1 und der erste Halte- und Preßbügel 5 wirken gegeneinander.
1
Transportkarre
2
Achse
3
Rad
4
Schwenkachse
5
Halte- und Preßbügel
6
Ladebereich
7
Seitenkante
8
Stütze für
4
9
Radgabel
10
Löcher
11
Griff an
5
12
Haken
13
Fahrtrichtung
14
schwenkbare Stützräder
15
Ladegut
16
vordere Kante
17
hintere Kante
18
Klemmbuchsen
19
Schrauben
20
Handgriff
21
Griffholmen
22
Bündel
23
Querstreben
24
Blechplatte
Claims (9)
1. Transportkarre für langgestrecktes Strauch- und Halmgut, sperrige Zweige und
andere langgestreckte Materialien, mit wenigstens einem Rad an einer Seite
des lastaufnehmenden Bereichs und Handgriffe an der gegenüberliegenden
Seite zum Anheben und/oder Schieben der geladenen Last, dadurch
gekennzeichnet, daß bei der Transportkarre (1) wenigstens eine
Schwenkachse (4) für jeweils einen den gutaufnehmenden Bereich (6) von
oben umfassenden Halte- und Preßbügel (5) angeordnet ist.
2. Transportkarre nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schwenkachse (4) oder die Schwenkachsen (4, 4 1) des jeweils zugeordneten
schwenkbaren Halte- und Preßbügels (5, 5 1) etwa parallel zur Radachse (2)
des vorderen Laufrades (3), quer zur Fahrtrichtung (13), im Bereich der
vorderen Kante (16) und/oder hinteren Kante (17) des Ladebereichs (6)
angeordnet ist oder sind.
3. Transportkarre nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schwenkachse, oder die Schwenkachsen (4, 4 1) des jeweils zugeordneten
schwenkbaren Hatte- und Preßbügels (5), etwa parallel zur Fahrtrichtung an, -
oder parallel zu -, der Seitenkante (7) des Ladebereichs (6) angeordnet ist oder
sind.
4. Transportkarre nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schwenkachse (4, 4 1) des Halte- und Preßbügels (5, 5 1) in einer Vorrichtung,
zum Beispiel in Form von mit Rasten oder Löchern (10) versehenen Stützen (8)
beiderseits des Ladebereichs (6), höhenverstellbar ausgebildet ist.
5. Transportkarre nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die Halte- und Preßbügel (5, 5 1) in
stufenlos höhenverstellbaren, zum Beispiel in Form von mit Schrauben (19)
feststellbaren, Klemmbuchsen (18) gelagert sind.
6. Transportkarre nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportkarre (1) mit zusätzlichen
Stützen (8 1) für das Umstecken des Halte- und Preßbügels (5) von den Stützen
(8) oder für die Verwendung eines zusätzlichen Halte- und Preßbügels (5 1)
ausgerüstet ist.
7. Transportkarre nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 1 bis
6, dadurch gekennzeichnet, daß die Halte- und Preßbügel (5, 5 1) an der
Transportkarre (1) gegeneinander wirkend angeordnet sind.
8. Transportkarre nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 1 bis
6, dadurch gekennzeichnet, daß an der Transportkarre (1) im Bereich der
Griffholmen (21) zusätzliche Stützräder (14) angebracht sind.
9. Transportkarre nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 1 bis
8, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportkarre (1) aus Rohrprofilen
hergestellt ist.
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