DE19724647C1 - Selbstklebendes Flächengebilde für Thermodruckverfahren und Verfahren zu dessen Herstellung - Google Patents
Selbstklebendes Flächengebilde für Thermodruckverfahren und Verfahren zu dessen HerstellungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein selbstklebendes
Flächengebilde für Thermodruckverfahren, insbesondere ein
Etikett, das sich für eine Konfektionierungsform ohne
Zwischenlagen eignet, und ein Verfahren zu
dessen Herstellung.
Thermodruckverfahren werden heute auf den unterschiedlichsten
Gebieten, z. B.: in Facsimile-Geräten oder beim Bedrucken von
wärmeempfindlichen Etiketten (z. B. Preisschildern)
eingesetzt. Wärmeempfindliche Etiketten (Thermoetiketten)
werden durch Auftragen eines druckempfindlichen Klebestoffes
(Haftklebstoff) auf ein sog. Thermopapier gewonnen, das
zumindest eine Trägerschicht und eine wärmeempfindliche
Schicht umfaßt. Die wärmeempfindliche Schicht enthält
meistens ein Leuko-Farbstoffsystem (vgl. US-4370370 und US-
4388362), das bei Kontakt mit einem heißen Druckkopf einen
sichtbaren Farbstoff bildet.
Um das Anfallen von nicht wiederverwendbarem Verlustmaterial
zu vermeiden, werden seit längerer Zeit Anstrengungen
unternommen, solche Thermoetiketten ohne haftvermindernd
beschichtete Zwischenlagen (z. B. bei Etikettenrollen)
herzustellen. Solche Etiketten ohne Zwischenlage werden in
der englischsprachigen Literatur als "Linerless Labels"
bezeichnet.
Ebenfalls aus wirtschaftlichen Erwägungen ist in den letzten
Jahren das Interesse an Haftklebstoffen gestiegen, die man in
geschmolzenem Zustand auf ein Substrat (z. B. ein
Thermopapier) aufbringen kann. Das Auftragen solcher
Schmelzhaftklebstoffe hat gegenüber dem konventionellen
Einsatz von Dispersionen des Haftklebestoffes den Vorteil,
daß keine zusätzlichen Trockenschritte erforderlich sind. Da
man beim Herstellen eines Thermoetiketts den Klebestoff
zweckmäßigerweise nach der wärmeempfindlichen Schicht auf die
Trägerschicht aufbringt, ergibt sich das grundsätzliche
Problem, das Verfahren so zu führen, daß es beim Beschichten
mit dem heißen Schmelzhaftkleber nicht zum Schwärzen der
wärmeempfindlichen Schicht durch eine Thermoreaktion kommt.
Aus diesem Grund wird bei den im folgenden erläuterten
bekannten Verfahren zur Herstellung von zwischenlagenfreien
Thermoetiketten primär mit Haftklebedispersionen gearbeitet.
US-5 508 247 betrifft ein trennfolienfreies
wärmeempfindliches Aufklebermaterial, das in dieser
Reihenfolge die folgenden Schichten umfaßt: eine Schicht aus
einem wärmehärtbaren Silikon, eine Schutzschicht, eine
wärmeempfindliche Aufzeichnungsschicht, eine Trägerschicht
und einen druckempfindlichen Klebestoff. Sowohl das
wärmehärtbare Silikon als auch der druckempfindliche
Klebestoff werden vollflächig aufgetragen. Diese Druckschrift
lehrt, daß sich jeder druckempfindliche Klebestoff eignet,
der bei einer Temperatur von 70°C und 150°C in 5 bis etwa 15
sek trocknet, wobei es sich demnach um keinen
Schmelzhaftklebstoff handelt. In den Beispielen wird eine
Emulsion auf Acrylbasis als Haftklebestoff verwendet.
US-4 851 383 betrifft ein zwischenlagenfreies
wärmeempfindliches Aufklebermaterial, in dem eine
Silikonschicht, eine Sperrschicht, eine wärmeempfindliche
Schicht, eine Trägerschicht und eine Schicht aus einem
druckempfindlichen Klebestoff aufeinanderfolgen. Sowohl die
Haftklebstoffschicht als auch die Silikonschicht werden
vollflächig aufgetragen, wobei letztere ein an feuchter Luft
härtendes Silikonsystem umfaßt. Der eingesetzte Haftklebstoff
wird mittels Strahlung gehärtet und ist darüber hinaus nicht
näher gekennzeichnet.
EP-A-0 579 430 betrifft ein trennfolienfreies
wärmeempfindliches Aufklebermaterial, bei dem in dieser
Reihenfolge Anti-Haftschicht, wärmeempfindliche Schicht,
Trägerschicht und Haftklebstoff aufeinander folgen. Sowohl
die Haftklebeschicht als auch die Anti-Haftschicht werden
vollflächig aufgetragen. In den konkreten Beispielen wird
entweder eine Haftklebstoffdispersion, die einen
Trocknungsschritt bei Temperaturen von bis zu etwa 65°C
erfordert, oder die Formulierung eines Hotmelts eingesetzt,
ohne daß jedoch in letzterem Fall die Verfahrensbedingungen
näher angegeben wären.
Bei Verfahren zur vollflächigen Auftragung von
Schmelzhaftklebstoff, wie sie vorstehend beschrieben sind,
sind jedoch hinsichtlich der Flexibilität Grenzen gesetzt.
Zum einen nimmt das Risiko der Schwärzung beträchtlich zu,
wenn man entweder hochschmelzende Haftkleber oder sehr
wärmeempfindliche Aufzeichnungsschichten einsetzt. Ein
weiterer Nachteil von vollflächigen Haftklebeschichten und
den Verfahren zu ihrer Erzeugung ist, daß die Klebekräfte
meist nur über die chemische Zusammensetzung, und dies auch
nur in engen Grenzen, eingestellt werden können. Unter
ökonomischen Gesichtspunkten wäre es jedoch von Vorteil, die
bestehenden Beschichtungsanlagen mit möglichst wenigen
unterschiedlichen Kleberarten zu betreiben und gleichzeitig
eine maximale Flexibilität hinsichtlich der Klebekräfte und
der Anordnung der Klebezonen zu erzielen.
Eine vollflächige Haftklebeschicht hat ferner den Nachteil,
daß sie sich nach dem Verkleben auf manchem
Untergrundmaterial nicht rückstandsfrei wiederablösen läßt,
(d. h. ohne daß Klebstoff, Fasern oder Papierreste auf dem
Untergrund zurückbleiben). Ferner muß man bei hohen
Klebekräften des Etiketts stark klebstoffabweisende
Antihaftmittel verwenden, um einer zu starken Adhäsion in der
Konfektionierungsform vorzubeugen, und kann daher in der Wahl
eines geeigneten Antihaftmittels eingeschränkt sein.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
selbstklebendes Flächengebilde für Thermodruckverfahren,
insbesondere ein zwischenlagenfreies Thermoetikett,
bereitzustellen, bei dem sich zum einen in der
Konfektionierungsform (z. B. Rolle), zum anderen beim Gebrauch
des einzelnen Flächengebildes die Klebekräfte unabhängig vom
gewählten Kleber und unabhängig vom gewählten Antihaftmittel
flexibel einstellen lassen.
Der vorliegenden Erfindung liegt auch die Aufgabe zugrunde,
ein Verfahren zur Herstellung eines solchen selbstklebenden
Flächengebildes, insbesondere eines zwischenlagenfreien
Thermoetiketts, bereitzustellen,
- - mit dem sich ein Substrat mit wärmeempfindlicher Aufzeichnungsschicht, insbesondere ein Thermopapier auf flexible Weise mit einem Haftklebstoff beschichten läßt, ohne daß es zum Schwärzen der Aufzeichnungsschicht kommt; und
- - das hinsichtlich Verfahrensführung und Materialaufwand wirtschaftlich ist.
Diese Aufgaben werden durch das erfindungsgemäße
Flächengebilde und das erfindungsgemäße Verfahren gelöst, die
im folgenden näher beschrieben sind.
Das erfindungsgemäße selbstklebende Flächengebilde für
Thermodruckverfahren umfaßt:
ein Substrat mit einer wärmeempfindlichen Aufzeichnungsschicht;
eine Antihaftbeschichtung auf der Oberseite des Substrats; und
eine Haftklebebeschichtung aus einem Schmelzhaftkleber auf der Unterseite des Substrats, und ist dadurch gekennzeichnet, daß die Haftklebebeschichtung ein Raster bildet.
ein Substrat mit einer wärmeempfindlichen Aufzeichnungsschicht;
eine Antihaftbeschichtung auf der Oberseite des Substrats; und
eine Haftklebebeschichtung aus einem Schmelzhaftkleber auf der Unterseite des Substrats, und ist dadurch gekennzeichnet, daß die Haftklebebeschichtung ein Raster bildet.
Der Ausdruck "Raster" steht für ein Muster aus
Rasterelementen, die sich mit dem Auge oder unter dem
Mikroskop gut unterscheiden lassen. Beispiele für
Rasterelemente sind Punkte, Linien oder sich kreuzende
Linien. Die entsprechenden Raster werden als Punktraster,
Linienraster (manchmal auch Strichraster genannt) oder
Netzraster bezeichnet. Vorteilhafterweise stellt das Raster
ein Linienraster dar.
Im erfindungsgemäßen Flächengebilde bildet nur die
Scheitelfläche des Rasterelements den Kontakt zum Untergrund,
mit dem das Flächengebilde verklebt wird, z. B. der
etikettierten Ware oder der Etikettenfläche in der
Konfektionierungsform. In der Konfektionierungsform
ermöglicht dieser punktuelle Kontakt eine flexible Steuerung
der Klebekräfte. Der punktuelle Kontakt in der
Konfektionierungsform mindert die Adhäsionskraft zwischen
Schmelzhaftkleberaster und Antihaftschicht und ermöglicht den
Einsatz einer großen Anzahl unterschiedlicher Antihaftmittel,
nicht nur jener mit stark klebstoffabweisenden Eigenschaften.
Die aufwendige Steuerung über die chemischen und
physikalischen Eigenschaften des gewählten Haftklebers ist
nicht notwendig.
Demgemäß ist es im erfindungsgemäßen Flächengebilde möglich,
die Klebekräfte auf "permanente" Werte (in der Größenordnung
von 12-20 N/2,5 cm; gemessen nach der Finat-Testmethode FTM2
bei einem Abzugswinkel von 90°) einzustellen, ohne in der
Wahl des Antihaftmittels eingeschränkt zu sein. Bevorzugt
sind Klebekräfte von 2-20 N/2,5 cm (FTM2 auf Glas), besonders
bevorzugt ist eine Klebekraft von 2-8 N/2,5 cm.
Das Raster des Schmelzhaftklebers führt ferner zu einer
weiteren Flexibilisierung, da man die Klebekräfte im
erfindungsgemäßen Flächengebilde unabhängig von der Chemie
des Klebers bei beliebiger Anordnung von Klebezonen
einstellen kann, was bei Etiketten mit vollflächiger
Haftklebeschicht nur bedingt möglich ist.
Das Raster der Haftklebebeschichtung umfaßt vorzugsweise 12-80
Linien/cm, insbesondere 24-50 Linien/cm (beschichtetem
Substrat). Diese Werte entsprechen bei Linienrastern (bzw.
Netzrastern) einer Breite der Haftkleberlinien an der
Basisfläche von ca. 100-270 µm, und im Falle von Punktrastern
einem Durchmesser der Schmelzhaftkleberpunkte (an der
Basisfläche) von ca. 20-120 µm.
Um bei Klebekräften in der Größenordnung von 2-8 N/2,5 cm die
rückstandsfreie Wiederablösbarkeit zu fördern, ist es
besonders bevorzugt, bei den zuvor angegebenen
Durchmesser(Breite)werten die Höhe des Schmelzkleberpunkts
bzw. der Schmelzkleberlinie auf Werte von 10-40 µm
einzustellen.
Bevorzugtermaßen weist das erfindungsgemäße Flächengebilde
eine Unebenheit (Rauhigkeit) auf der antihaftbeschichteten
Seite von mindestens 1 µm, bevorzugtermaßen von 1-25 µm,
insbesondere von 1-10 µm auf (gemessen nach ISO 8791-4), die
wie nachstehend genauer erläutert, durch das rasterförmige
Auftragen eines Antihaftmittels auf das Substrat,
insbesondere ein Substrat mit glatter Oberfläche (0-15 µm)
erhalten wird.
Der besondere Vorteil eines solchen Produkts mit
Rauhigkeitswerten von ≧ 1 µm liegt
- - in einem minimalen Materialaufwand für die Antihaftbeschichtung, da man bei gleicher Antihaftwirkung durch das rasterförmige Auftragen Antihaftmittel einsparen kann, wobei das erhaltene Produkt trotz unebener (Antihaft)Oberfläche bei Kontakt nicht mit dem Haftkleber verblockt,
- - in der zusätzlichen Flexibilisierung hinsichtlich der Einstellung der Klebekräfte, die auf einer weiteren Verringerung der Zahl und Fläche der Kontaktstellen zwischen Haftklebebeschichtung und der darunterliegenden Antihaftbeschichtung beruht, wenn man mit erfindungsgemäßen Ausführungsformen vergleicht, in denen das Raster des Schmelzhaftklebers auf einer vollflächigen (glatten) Antihaftschicht zu liegen kommt. Die Reduzierung der Kontaktstellen und -fläche erhöht die Wahlmöglichkeiten beim Antihaftmittel, da man bei hohen Klebekräften nicht mehr auf den Einsatz stark klebstoffabweisender Antihaftmittel angewiesen ist. Diesen Effekt (Kontaktminimierung) kann man gegebenenfalls durch Zugabe eines Mattierungsmittels zum Antihaftmittel noch fördern.
"Substrat mit einer wärmeempfindlichen Aufzeichnungsschicht
(Thermoschicht)" bedeutet, daß das Substrat außer der
Thermoschicht mindestens eine Trägerschicht enthält, die dem
Flächengebilde primär seine mechanischen Eigenschaften wie
Flexibilität und Festigkeit verleiht.
Bevorzugtermaßen besteht die Trägerschicht des Substrats aus
einem Papier.
Die wärmeempfindliche Aufzeichnungsschicht (Thermoschicht)
kann irgendein geeignetes farbbildendes System, z. B. bekannte
Systeme mit Leukofarbstoff (z. B. in US-4 370 370 oder US-4
388 362 beschrieben) oder einem metallhaltigen Farbstoff,
enthalten. Ferner kann die Thermoschicht weitere Bestandteile
wie Farbverstärker und Bindemittel enthalten. Üblicherweise
setzt man Substrate mit Thermoschicht ein, die bis zu einer
Schwärzungstemperatur von 120°C (gemessen nach der Methode
PTS-PP 104/90 der Papiertechnischen Stiftung München)
wärmebeständig sind. Bevorzugtermaßen liegt die
Schwärzungstemperatur im Bereich von 60-90°C.
Um eine gute Wärmeübertragung zu garantieren, wird die
wärmeempfindliche Aufzeichnungsschicht üblicherweise näher an
der Oberseite des Substrats (die Seite, auf der die
Antihaftbeschichtung aufgetragen wird) liegen als die
Trägerschicht. Gegebenenfalls umfaßt das Substrat weitere
Schichten, bevorzugtermaßen mindestens eine Schutzschicht.
Schutzschichten bringt man z. B. zwischen der
wärmeempfindlichen Aufzeichnungsschicht und der
Antihaftschicht auf, um die wärmeempfindliche
Aufzeichnungsschicht gegen äußere Einwirkung zu schützen. In
der englischsprachigen Literatur werden solche
Schutzschichten oft als "top coat" (obere Schutzschicht) bezeichnet. Beim Einsatz
von wärmehärtenden Antihaftmitteln (z. B. wärmehärtenden
Silikonen) hat die Schutzschicht ferner wärmeisolierende
Wirkung und verhindert in geeigneter Dicke (z. B. 3-10 µm) das
frühzeitige Entwickeln (Schwärzen) des Farbstoffs in der
wärmeempfindlichen Aufzeichnungsschicht.
Schutzschichten kann man jedoch auch auf mindestens einer
Seite der Trägerschicht (d. h. zwischen Trägerschicht und
Haftklebebeschichtung und/oder zwischen Trägerschicht und
Thermoschicht) auftragen, damit die Schutzschicht eine
Sperrwirkung gegen diffundierende organische und anorganische
Verbindungen, z. B. gegen Säuren und/oder organische
Lösungsmittel, entwickelt. Schutzschichten mit Sperrwirkung
werden oft auch als Sperrschicht bezeichnet.
Bevorzugtermaßen ist eine solche Sperrschicht zwischen der
Trägerschicht und der Haftklebebeschichtung vorgesehen.
Als Schutzschichten (sowohl als obere Schutzschicht als auch als
Sperrschicht) eignen sich filmbildende Materialien,
insbesondere auf der Basis eines wasserlöslichen Harzes (z. B.
Polyvinylalkohol). Als obere Schutzschicht lassen sich auch Lacke
einsetzen.
Erfindungsgemäß sind Substrate mit einer der folgenden
Schichtanordnungen bevorzugt:
- a) obere Schutzschicht/Thermoschicht/Trägerschicht, oder
- b) obere Schutzschicht/Thermoschicht/Trägerschicht/Sperrschicht.
Substrate dieser Art (mit oberer Schutzschicht) sind in dieser Form
kommerziell erhältlich (z. B. bei der Firma Kanzan
Spezialpapiere GmbH, Düren, BRD) und haben üblicherweise eine
Rauhigkeit von 3-15 µm, insbesondere 6-10 µm (gemessen nach
ISO 8791-4). Erfindungsgemäß ist es jedoch auch möglich,
rauhere Thermopapiere (ohne obere Schutzschicht) einzusetzen und auf der
Oberseite eine Lackschicht als obere Schutzschicht aufzubringen, um ein
geeignetes Substrat herzustellen.
Bevorzugtermaßen hat das Substrat ein Flächengewicht von 50-180
g/m2, insbesondere 70-120 g/m2, und eine Dicke von 30-120
µm, insbesondere 70-100 µm.
Vorteilhafterweise behandelt man die Unterseite des Substrats
(insbesondere, wenn die äußerste Schicht eine Sperrschicht
ist) mit einer Coronaentladung, um die Adhäsion des
Schmelzhaftklebers auf dem Substrat zu erhöhen.
Im erfindungsgemäßen Flächengebilde können sowohl die
Antihaftbeschichtung als auch das Raster der
Schmelzkleberbeschichtung die gesamte Fläche des
Flächengebildes bedecken. Gleichermaßen kann man auf flexible
Weise jedoch nur einzelne Bereiche des Substrats mit dem
Raster des Schmelzhaftklebers bzw. der Antihaftbeschichtung
bedecken und andere Bereiche aussparen.
Um beim Zurechtschneiden großer Bögen auf Einzeletikettgröße
einer Verschmutzung der Schneid- und Trennvorrichtungen durch
Schmelzhaftkleber vorzubeugen, kann es z. B. von Vorteil sein,
entlang eines Rands oder mehrerer Ränder des Flächengebildes
Zonen mit einer minimalen Breite von 0,5 mm, bevorzugtermaßen
von 0,5-2 mm, insbesondere 0,6-1,2 mm auszusparen, d. h. nicht
mit Haftkleberaster zu bedecken. Auf diese Weise wird auch
eine Verschmutzung der Transportwalzen beim Transport der
Bögen verhindert. Dies gilt z. B. für die Längsseiten (d. h.
die nicht durch Perforation getrennten Seiten) einer Rolle.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann man die
Unterseite des Flächengebildes nur teilweise in einer
bestimmten Zone(n) mit dem Raster des Schmelzhaftklebers
bedecken, um Schmelzhaftkleber einzusparen. Bevorzugtermaßen
stimmt man die Lage dieser Zone(n) so mit der Zone(n) der
Antihaftbeschichtung ab, daß es in der Konfektionierungsform
zu keiner starken klebenden Wechselwirkung kommt, die dadurch
verursacht würde, daß das Raster des Schmelzhaftklebers auf
nicht antihaftbeschichtete Bereiche zu liegen kommt. Dies
erreicht man, indem man die Zone(n) so anordnet, daß die
Zone(n) mit Haftkleberaster mit der Antihaftzone(n) in der
Konfektionierungsform im wesentlichen zur Deckung kommen.
Das Flächengebilde ist bevorzugtermaßen ein Etikett.
Die Form des Flächengebildes (viereckig, sechseckig usw.) ist
beliebig.
Die vorliegende Erfindung betrifft auch eine
zwischenlagenfreie Konfektionierungsform, die die vor- und
nachstehend erläuterten Flächengebilde umfaßt.
In der erfindungsgemäßen Konfektionierungsform sind ein oder
mehrere einzelne Flächengebilde zusammengefaßt. Die
Flächengebilde können beispielsweise gefaltet (z. B. als
ziehharmonikaartig gefalteter Block) oder gerollt (d. h. als
Rolle) vorliegen. Rollen sind bevorzugt.
Je nach Anwendungszweck kann man in den Ausführungsformen als
Konfektionierungsform die einzelnen Flächengebilde
voneinander durch Trennschnittlinien oder Perforation
trennen.
Das erfindungsgemäß Flächengebilde eignet sich insbesondere
zum Bedrucken bei der Auszeichnung von Preisen, insbesondere
bei Preisschildern mit Barcode. Weitere wichtige
Anwendungsgebiete sind die Produktlogistik und
-identifikation, bei der Barcode-Etiketten ebenfalls eine
große Rolle spielen. Ferner kann man das erfindungsgemäße
Flächengebilde auch im privaten Bereich nutzen, z. B. bei der
individuellen Gestaltung von Etiketten durch entsprechende
Graphik-Software in Kombination mit Thermodruckern.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines
selbstklebenden Flächengebildes für Thermodruckverfahren
umfaßt die folgenden Schritte:
einen Schritt, bei dem ein Antihaftmittel auf der Oberseite eines Substrats mit einer wärmeempfindlichen Aufzeichnungsschicht aufgetragen wird, und
einen Schritt, bei dem ein Schmelzhaftkleber auf der Unterseite des Substrats aufgetragen wird, und ist dadurch gekennzeichnet,
daß das Substrat in letzterem Schritt zwischen einem Druckkörper, der den Schmelzhaftkleber rasterförmig auf die Unterseite des Substrats überträgt, und einem Gegendruckkörper hindurchgeführt wird, wobei man die Temperatur des Druckkörpers und/oder die Temperatur des Gegendruckkörpers und/oder die Geschwindigkeit, mit der das Substrat zwischen dem Druckkörper und dem Gegendruckkörper hindurchgeführt wird, so einstellt, daß die Schwärzungstemperatur des Substrats nicht überschritten wird und das Substrat somit nicht geschwärzt wird.
einen Schritt, bei dem ein Antihaftmittel auf der Oberseite eines Substrats mit einer wärmeempfindlichen Aufzeichnungsschicht aufgetragen wird, und
einen Schritt, bei dem ein Schmelzhaftkleber auf der Unterseite des Substrats aufgetragen wird, und ist dadurch gekennzeichnet,
daß das Substrat in letzterem Schritt zwischen einem Druckkörper, der den Schmelzhaftkleber rasterförmig auf die Unterseite des Substrats überträgt, und einem Gegendruckkörper hindurchgeführt wird, wobei man die Temperatur des Druckkörpers und/oder die Temperatur des Gegendruckkörpers und/oder die Geschwindigkeit, mit der das Substrat zwischen dem Druckkörper und dem Gegendruckkörper hindurchgeführt wird, so einstellt, daß die Schwärzungstemperatur des Substrats nicht überschritten wird und das Substrat somit nicht geschwärzt wird.
Der entscheidende Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens
besteht darin, daß man im Vergleich zu vollflächigen
Beschichtungsverfahren (bei gleicher Auftragsmenge) das
Risiko, die wärmeempfindliche Aufzeichnungsschicht des
Substrats (im folgenden als Thermoschicht bezeichnet) zu
schwärzen, verringert. Diesen Effekt kann man darauf
zurückführen, daß die im Schmelzhaftkleber gespeicherte Wärme
aufgrund der größeren Oberfläche der Rasterelemente (im
Vergleich mit einer vollflächigen Schicht) leichter an die
Umgebung abgegeben werden kann, bevor es zur Schwärzung der
Thermoschicht kommt. Ferner heizt sich auch das Substrat bzw.
die Thermoschicht nicht so leicht auf, da Wärme zwischen den
Haftkleberelementen an die Umgebung abgegeben werden kann, im
Unterschied zu einer vollflächigen Schicht, die eine
wärmeisolierende Wirkung entfaltet.
Diese Effekte in Verbindung mit einer geeigneten Kontrolle
der Verfahrensparameter (Temperatur von Druckwalze bzw.
Gegendruckwalze und Beschichtungsgeschwindigkeit) ermöglichen
es somit, auch solche Schmelzhaftkleber einzusetzen, deren
Erweichungspunkte (nach ASTM 2398) erheblich über der
Schwärzungstemperatur liegen.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist ferner sehr
wirtschaftlich, da man im Vergleich zu vollflächigen
Auftragungsverfahren bei gleicher Klebekraft beim Auftragen
eines Rasters weniger Schmelzhaftkleber einsetzen muß.
Im erfindungsgemäßen Verfahren ist es bevorzugt, daß zuerst
das Antihaftmittel auf der Oberseite des Substrats
aufgetragen wird und dann der Schmelzhaftkleber rasterförmig
auf die Unterseite des antihaftbeschichteten Substrats
aufgetragen wird. Dies ist unter praktischen Gesichtspunkten
von Vorteil, da beim Führen des klebstoffbeschichteten
Substrats durch die Auftragevorrichtung für das
Antihaftmittel der Schmelzhaftkleber zur Verschmutzung der
Vorrichtung bzw. zu Schwierigkeiten beim Wenden der
Papierbahn führen kann.
Bevorzugtermaßen liegt die Temperatur des Druckkörpers bei
30-150°C (bevorzugt: 80-150°C, insbesondere 110-135°C); liegt
die Temperatur des Gegendruckkörpers bei 10-30°C,
insbesondere bei 15-25°C; und beträgt die (Beschichtungs-
)Geschwindigkeit von 25-150 m/min. insbesondere 50-70 m/min;
wobei man je nach Wärmebeständigkeit des eingesetzten
Substrats die Parameter in geeigneter Weise variiert.
Besonders günstige Ergebnisse im Hinblick auf eine
wirtschaftliche Verfahrensführung und die Unterdrückung der
Schwärzung des Substrats erhält man ferner bei
Rasterungswerten (für die Schmelzhaftkleberbeschichtung) von
12-80 Linien/cm, insbesondere 24-50 Linien/cm beschichtetem
Substrat.
Der Schmelzhaftkleber wird vorzugsweise mit einem
Flächengewicht von 5-20 g/m2, insbesondere 8-15 g/m2 auf das
Substrat aufgetragen.
Schmelzhaftkleber werden ohne Trägersystem aufgebracht.
Neben thermoplastischen Rückgratpolymeren kann der verwendete
Schmelzhaftkleber gegebenenfalls Klebharze, Weichmacher,
viskositätserniedrigende Mittel, Stabilisatoren und
Füllstoffe umfassen.
Geeignete thermoplastische Rückgratpolymere sind z. B.
natürlicher Kautschuk; synthetischer Kautschuk wie SBS
(Styrol/Butadien/Styrol), SIS (Styrol/Isopren/Styrol), SEBS
(Styrol/Ethylen/Butadien/Styrol), SEPS
(Styrol/Ethylen/Propylen/Styrol) und S-B (Styrol-Butadien),
S-I (Styrol-Isopren), S-EP (Styrol-Ethylen/Propylen);
Polyolefine wie ataktisches Polypropylen, Ethylen-Propylen-
Butadien-Copolymer; Polyacrylate wie
Polybutylacrylsäureester, Poly(2-ethylhexylacrylsäureester),
Polymethacrylsäureester und deren Copolymere mit z. B.
Acrylsäure, Methacrylsäure, Vinylacetat, Maleinsäureanhydrid,
Diacetonacrylamid oder Acrylnitril; Polyvinylderivate wie
Ethylen-Vinylacetat-Copolymer, (1-Vinyl-2-pyrrolidon)-
Vinylacetat-Copolymer, Vinylacetat-Vinyllaurat-Copolymer;
Polyamide wie Diethylentriaminpolyamid; Copolyamide;
Polyester; Copolyester; Copolyetherester; Polyurethane;
Silicone. Diese Rückgratpolymere können als Copolymerisate
oder als Gemische untereinander, vollständig vernetzt oder in
einer mit UV- oder Elektronenstrahlung nachvernetzbaren Form
eingesetzt werden.
Geeignete Klebeharze sind z. B. aliphatische, alicyclische und
aromatische Kohlenwasserstoffe; Polyterpene; Kolophoniumester
wie Kolophonium-Glycerin-Ester, hydrierter Kolophonium-
Pentaerythrit-Ester, polymerisierte Kolophonium-Glycerin-
Ester, polymerisierte Kolophonium-Diethylenglykol-Ester;
polymerisiertes Kolophonium.
Geeignete Weichmacher sind z. B. Phthalate wie
Diethylphthalat, Dioctylphthalat, Diisodecylphthalat;
Phosphate wie Tributylphosphat, Triphenylphosphat;
Dioctyladipat; Dioctylsebacat; Dibutylmaleat.
Geeignete viskositätserniedrigende Additive sind z. B.
aliphatische, alicyclische und aromatische
Kohlenwasserstoffe; flüssiges Polybuten; flüssiges
Polystyrol; Xylol-Formaldehyd-Harze; Cumaron-Inden-Harze.
Geeignete Stabilisatoren sind z. B. Tetrakis[methylen-3-
(3',5'-di-tert.butyl-4'-hydroxyphenyl)propionat]methan;
1,3,5-Trimethyl-2,4,6-tris(3,5-di-tert.butyl-4-hydroxy
benzyl)benzol; 4,4'-Thiobis-(6-tert.butyl-m-kresol); Zink
dibutyldithiocarbamat; Dibutylthioharnstoff;
Octylphenylsalicylat; 2-Hydroxy-4-(2-hydroxy-3-
methacryloxy)propiobenzophenon; Octa-decyl-3-(3',5'-di-
tert.butyl-4'-hydroxyphenyl)propionat.
Geeignete Füllstoffe sind z. B. mineralische Stoffe wie Kaolin
oder Talk.
Die zuvor beschriebenen Schmelzhaftkleber haben
üblicherweise, wenn sie nicht nachvernetzbar sind, einen
Erweichungspunkt von 60-160°C (gemessen nach ASTM 2398),
wobei Werte von 90-150°C bevorzugt sind. Die Viskosität der
nicht nachvernetzbaren Schmelzhaftkleber (nach DIN 53019)
liegt bevorzugtermaßen bei etwa 1000 bis 80000 mPas (bei
einer Temperatur von 100 bis 160°C).
Schmelzhaftklebstoffe, deren thermoplastische
Rückgratpolymere strahlenvernetzbar sind, z. B. durch UV- oder
Elektronenstrahlung, haben üblicherweise vor dem Vernetzen
einen Erweichungspunkt von 20-140°C, bevorzugtermaßen 30-120°,
bei Viskositäten nach DIN 53019 von 1000-50000 mPas bei
60-140°C.
Bei der Herstellung von Flächengebilden mit einer Rauhigkeit
von ≧ 1 µm (insbesondere bei der Zugabe von
Mattierungsmitteln zum Antihaftmittel) kann im Hinblick auf
die Formbeständigkeit der Haftklebebeschichtung der Einsatz
von nicht nachvernetzbaren Schmelzhaftklebstoffen mit höheren
Erweichungspunkten bzw. von nachvernetzbaren
Schmelzhaftklebstoffen von Vorteil sein. Anderenfalls kann
der Schmelzhaftkleber durch kalten Fluß in die rauhe
Oberfläche der Antihaftbeschichtung eindringen, was deren
Antihaftwirkung beeinträchtigen könnte.
Geeignete vernetzbare thermoplastische Rückgratpolymere sind
z. B. Poly(meth)acrylate und deren Copolymere bzw.
synthetische Kautschuke. Der strahlenvernetzbare
Schmelzhaftklebstoff wird zuerst auf das Substrat aufgebracht
und dann strahlengehärtet, bevorzugtermaßen unter Kühlung des
Substrats. Gegenüber nicht nachvernetzbaren
Schmelzklebstoffen zeichnen sich die strahlenvernetzbaren
Schmelzklebstoffe durch eine höhere Temperaturbeständigkeit,
Formbeständigkeit auch bei höheren Drücken und teilweise auch
UV-Beständigkeit aus.
Form und Größe des erzeugten Rasterelements aus
Schmelzhaftklebstoff und damit auch die Klebkräfte, werden
bekanntermaßen primär durch die folgenden Faktoren bestimmt:
die Parameter und Art des Auftragungsverfahrens, und die
physikalischen Parameter des gewählten Schmelzhaftklebers,
insbesondere dessen Viskosität und Thixotropie.
Zum Auftragen des Schmelzhaftklebers eignen sich Druckkörper
und Gegendruckkörper, wie sie beispielsweise im Siebdruck,
Tiefdruck und Flexodruck eingesetzt werden.
Der Gegendruckkörper ist in der Regel eine Walze. Der
Druckkörper ist in den zuvor genannten Verfahren ein Sieb
oder ein Zwischenträger (Siebdruck), eine Näpfchenwalze
(Tiefdruck) bzw. eine Druckwalze, die beim Flexodruck, den
Schmelzhaftkleber von der Rasterwalze übernimmt. Die
Rasterzahl kann direkt durch das Sieb beim Siebdruck, die
Näpfchenwalze beim Tiefdruck oder die Rasterwalze beim
Flexodruck gesteuert werden. Die Auftragssysteme können als
geschlossene oder als offene Systeme vorliegen.
Bei den Siebdruckverfahren kann man mit einem Flachsieb oder
einem Rundsieb (Rotationssiebdruck) arbeiten. Beim
Rotationssiebdruck wird eine rotierend nahtlose
trommelförmige perforierte Rundschablone verwendet. Im
Innenmantel preßt eine mechanisch oder magnetisch gehalterte
Rund- oder Vierkantrakel den in die Trommel eingespeisten
Schmelzhaftkleber durch die Perforation der Schablonenwand
auf das Substrat. Dieses wird mit einer Geschwindigkeit, die
der Umfanggeschwindigkeit der rotierenden Siebtrommel
entspricht, mittels einer Gegendruckwalze gegen den
Außenmantel der Siebtrommel geführt.
Der Rakeldruck fördert die Haftklebemasse durch die
Siebbohrung an die Oberfläche des Substrats. Die Größe des
gebildeten Klebemassenpunkts wird primär durch den
Lochdurchmesser des Siebs vorgegeben.
Beim Tiefdruckverfahren können die reinen Näpfchen-
Rakelsysteme oder Näpfchen-Walzensysteme eingesetzt werden.
Für den Flexodruck kommen Dreiwalzenverfahren mit einer
Gegendruckwalze, einer Druckwalze (= Druckkörper, auch als
Klischeewalze bezeichnet) und einer Rasterwalze zum Einsatz.
Vertiefungen (z. B. Näpfchen, d. h. um die Walze laufende
Rillen) in der Rasterwalze nehmen den geschmolzenen
Schmelzhaftkleber aus einem Reservoir auf, wobei der
Überschuß üblicherweise mit Rakeln abgestrichen wird. Es ist
möglich, anstelle von Rakeln Abquetschwalzen zu verwenden.
Das Substrat wird zwischen der Gegendruckwalze und der
Druckwalze, die das Raster des Haftschmelzklebstoffs auf das
Substrat überträgt, hindurchgeführt, wobei der geschmolzene
Schmelzhaftkleber über die Rasterwalze der Druckwalze
zugeführt wird. Durch entsprechend in die Druckwalze
(Klischeewalze) eingravierte Zonen erreicht man, daß Zonen
des Substrats nicht beschichtet werden. Besonders bevorzugt
ist es, im Flexodruck ein Linienraster eines
Schmelzhaftklebers aufzubringen, da die Näpfchen in der
Rasterwalze ein sehr gutes "Entleerungsverhalten" zeigen und
man somit ggfs. auch einen höheren Klebstoffauftrag (und
höhere Klebekräfte) problemlos erzielen kann.
Im Flexodruck werden sowohl die Rasterwalze als auch die
Druckwalze beheizt. Üblicherweise stellt man im Flexodruck
ein Temperaturgefälle von der Rasterwalze über die Druckwalze
zur Gegendruckwalze her, um die Viskosität des
Schmelzhaftklebers und damit die Übertragung des Klebers auf
die einzelnen Walzen bzw. auf das Substrat zu steuern.
Weitere Parameter bei der Steuerung der Kleberübertragung
sind insbesondere die Oberflächenstruktur und die
klebstoffabweisenden Eigenschaften der Druckwalze bzw. des
Papiers.
Beim Flexodruck-Transferverfahren ist es besonders bevorzugt,
die Temperatur der Rasterwalze auf eine Temperatur oberhalb
des Erweichungspunkts des Schmelzhaftklebers, die Temperatur
der Gegendruckwalze auf eine Temperatur unterhalb der
Schwärzungstemperatur des Substrats und die Temperatur der
Druckwalze auf eine Temperatur zwischen der Temperatur der
Gegendruckwalze und der Temperatur der Rasterwalze
einzustellen.
Die Temperatur der Druckwalze kann unter der
Schwärzungstemperatur des Substrats (bevorzugtermaßen 60-90°
nach PTS-PP 104/90) liegen, insbesondere wenn man
Schmelzhaftkleber mit niedrigen Erweichungspunkten (z. B.
30°C) einsetzt. Im Hinblick auf den bevorzugten Einsatz von
Schmelzhaftklebern mit höheren Erweichungspunkten
(insbesondere oberhalb der Schwärzungstemperatur des
Substrats) liegt die Temperatur der Druckwalze üblicherweise
über der Schwärzungstemperatur des Substrats.
Besonders bevorzugt ist es, im erfindungsgemäßen Verfahren
den Gegendruckkörper bzw. die Gegendruckwalze zu kühlen.
In einer bevorzugten Ausführungsform (A) des
Flexodruckverfahrens setzt man ein Substrat mit einer
Schwärzungstemperatur von 60-90°C (gemessen nach der PTS-
Methode PTS-PP 104/90) und einen Schmelzhaftkleber mit einem
Erweichungspunkt von 30-150°C ein, stellt man die Temperatur
der Rasterwalze auf eine Temperatur von 60-180°C und die
Temperatur der Druckwalze auf eine Temperatur von 30-150°C
ein, und kühlt die Gegendruckwalze auf eine Temperatur von
15-25°C ab, und stellt die Geschwindigkeit, mit der man das
Substrat zwischen Druckwalze und Gegendruckwalze durchführt
auf mindestens 25 m/min ein. Die Verarbeitungstemperatur des
Schmelzhaftklebers bzw. die Temperatur des Reservoirs, in das
die Rasterwalze eintaucht, beträgt in dieser Ausführungsform
üblicherweise ca. 70-190°C.
In einer ersten Variante der Ausführungsform (A) setzt man
einen strahlenvernetzbaren Schmelzhaftkleber mit einem
Erweichungspunkt (gemessen nach ASTM 2398) von 30-120°C ein,
stellt man die Temperatur der Rasterwalze auf eine Temperatur
von 60-160°C und die Temperatur der Druckwalze auf eine
Temperatur von 30-120°C ein und vernetzt den
Schmelzhaftkleber unter Kühlung des Flächengebildes mittels
Strahlung (z. B. mit UV- oder Elektronenstrahlen).
Vorteilhafterweise beträgt die Geschwindigkeit, mit der man
das Flächengebilde durch eine Strahlung erzeugende
Vorrichtung führt, 30 m/min-90 m/min und/oder die
eingestrahlte Leistung 240 W/cm-720 W/cm. Vorzugsweise
wählt man die Parameter bei der Vernetzung so, daß die
Temperatur des Flächengebildes bei Austritt aus der
Vorrichtung mindestens 5, insbesondere mindestens 10°C unter
der Schwärzungstemperatur des Substrats liegt.
In einer zweiten Variante der Ausführungsform (A) setzt man
einen nichtvernetzbaren Schmelzhaftkleber mit einem
Erweichungspunkt (gemessen nach ASTM 2398) von 90-150°C ein,
wobei man die Temperatur der Rasterwalze auf eine Temperatur
von 120-180°C und die Temperatur der Druckwalze auf eine
Temperatur von 90-150°C einstellt.
Erfindungsgemäß kann man die Antihaftbeschichtung vollflächig
auf das Substrat auftragen. Dazu eignen sich herkömmlich
eingesetzte Auftragevorrichtungen, wie z. B.
Walzenauftragsmaschinen.
Wegen Verfahrensvorteilen und den zuvor beschriebenen
günstigen Produkteigenschaften, ist es jedoch besonders
bevorzugt, nicht nur die Haftklebebeschichtung, sondern auch
die Antihaftbeschichtung rasterförmig aufzutragen.
Bevorzugtermaßen wählt man ein Raster von 40 bis 240
Linien/cm, insbesondere 120 bis 180 Linien/cm (beschichtetem
Substrat) für die Auftragung des Antihaftmittels.
Die rasterförmige Auftragung der Antihaftbeschichtung kann
entweder zu diskreten Rasterelementen (z. B. Punkten oder
Linien), deren Basisflächen sich nicht berühren oder, z. B.
beim Auftragen eines niederviskosen Antihaftmittels auf ein
glattes Substrat, zu "Inseln" oder "Stegen", deren
Basisflächen teilweise oder vollständig zusammengeflossen
sind, führen. Durch die Verfahrensführung (z. B. Gleichlauf
der Walzen) läßt sich auch steuern, in welchem Maße die
antihaftbeschichtete Substratoberseite regelmäßige Strukturen
aufweist. In jedem Fall ist das erhaltene Produkt durch eine
gewisse Unebenheit der Oberfläche (Rauhigkeit)
gekennzeichnet, die bevorzugtermaßen bei mindestens 1 µm,
stärker bevorzugt bei 1-25 µm, insbesondere bei 1-10 µm
(gemessen nach ISO 8791-4) liegt. In der Regel beträgt die
Rauhigkeitserhöhung, die man durch rasterförmiges Auftragen
des Antihaftmittels auf das Substrat (bevorzugtermaßen ein
glattes Substrat mit 0-15 µm gemäß ISO 8791-4) erhält, 1-10 µm. Die
rauhigkeitserhöhende Wirkung läßt sich durch Zugabe eines
Mattierungsmittels zum Antihaftmittel noch verstärken.
Bevorzugtermaßen beträgt das Verhältnis des Haftkleberasters
(Linien/cm) zum Raster der Antihaftbeschichtung (Linien/cm)
1 : 1 bis 1 : 10, insbesondere 1 : 3 bis 1 : 5, da sich auf diese
Weise eine geringe Zahl an Kontaktstellen zwischen der
Antihaftschicht und dem Schmelzhaftkleberaster ergibt (ein
"Kleberpunkt" bzw. eine "Kleberlinie" trifft auf mehrere
"Antihaftinseln" oder "-stege").
Der verfahrensmäßige Vorteil beim rasterförmigen Auftragen
der Antihaftbeschichtung liegt in der einfachen und daher
kostengünstigen Durchführung von rasterförmigen
Beschichtungstechniken. Im Gegensatz dazu ist es im Stand der
Technikverfahren üblich, unter genauer Kontrolle der
Verfahrensparameter eine Antihaftschicht maximaler Glätte zu
erzeugen, da man sonst in der Konfektionierungsform das
Verblocken von vollflächig aufgetragener Haftklebeschicht und
unebener Antihaftschicht - durch Eindringen des Haftklebstoffs
in unebene Oberflächenstrukturen der Antihaftschicht -
riskiert. Zu einer Verblockung kann es erfindungsgemäß jedoch
nicht kommen, da sich aufgrund der geringen Kontaktfläche des
Schmelzhaftkleberasters in Verbindung mit den
viskoelastischen Eigenschaften dieser Kleber, das Etikett
problemlos von der Antihaftbeschichtung, unabhängig von deren
Beschaffenheit, ablösen läßt.
Geeignete Materialien für die Antihaftbeschichtung umfassen
z. B. Antihaftmittel auf Chrombasis (z. B. QUILON C von Dupont,
das Di[chrompentahydroxy(tetradecanoat)] enthält) und
Silikone, wobei die Verwendung von Silikonen bevorzugt ist.
Man kann Silikone, die unter UV-Strahlung (z. B. RC711, RC726;
hergestellt von der Th. Goldschmidt AG, Deutschland) bzw. an
feuchter Luft härten (z. B. Dow Corning X2-8100 i. V. m. Titan-
Katalysatoren), einsetzen. Bevorzugt ist die Verwendung von
UV-härtenden Silikonen mit einer Viskosität (vor dem Härten)
von 700-1400 mPas. Beispiele für Mattierungsmittel, die man
zur Rauhigkeitserhöhung zum Antihaftmittel geben kann, sind
Feststoffpartikel auf Wachs- oder Kieselsäurebasis.
Die Zugabe von Mattierungsmitteln zum Antihaftmittel
verbessert zudem die Lesbarkeit eines thermobedruckten
Flächengebildes mit Hochleistungs-Barcodelesegeräten.
Vorteilhafterweise trägt man die Antihaftbeschichtung mit
einem Flächengewicht von 0,2-3 g/m2, insbesondere 0,6-1 g/m2
beschichtetem Substrat auf.
Das Antihaftmittel (z. B. das Silikon) wird vorzugsweise im
Siebdruck, Tiefdruck oder im Flexodruckverfahren,
insbesondere im Flexodruckverfahren, aufgebracht, auf eine
Weise, wie sie zuvor für Schmelzhaftkleber beschrieben wurde,
mit dem Unterschied, daß ein Beheizen der Auftragssysteme
nicht erforderlich ist. Beim Einsatz von Silikonen kann man
gegebenenfalls zur Absenkung der Viskosität auf 100-500 mPAs
die Auftragssysteme auf eine Temperatur ca. 60°C bringen.
Weitere spezielle Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Flächengebildes werden nun anhand der Figuren erläutert:
Fig. 1 betrifft eine bevorzugte Ausführungsform des
thermobedruckbaren Flächengebildes.
Fig. 2 ist eine schematische Darstellung des
erfindungsgemäßen Verfahrens.
Die Fig. 1 ist eine schematische Darstellung einer
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Flächengebildes. Das
Flächengebilde weist eine unebene Antihaftbeschichtung (3)
und eine rasterförmige Haftklebebeschichtung (4) auf der
Oberseite bzw. Unterseite des Substrats (1) auf. Das Substrat
besteht in dieser Reihenfolge aus einer Trägerschicht (6),
einer wärmeempfindlichen Aufzeichnungsschicht (2) und einer
Schutzschicht (5).
Fig. 2 ist eine schematische Darstellung eines
Verfahrensschritts des erfindungsgemäßen Verfahrens in einer
bevorzugten Ausgestaltung. Bei diesem Schritt wird der
Schmelzhaftkleber rasterförmig auf das Substrat aufgetragen.
Das zu beschichtende Substrat (1), das zuvor auf der
Oberseite antihaftbeschichtet wurde, wird zwischen der
Gegendruckwalze (8) und der Druckwalze (7) hindurchgeführt,
wobei die Druckwalze (7) (oft auch Klischee genannt) das
Klebstoffraster auf das Substrat (1) überträgt. Die
Rasterwalze (9) mit rasterförmigen Vertiefungen (z. B. sog.
Näpfchen, d. h. um die Walze laufenden Rillen) taucht in ein
Reservoir (10) mit geschmolzenem Schmelzhaftkleber ein. Die
Vertiefungen nehmen Schmelzhaftkleber auf, wobei der
Überschuß von der Rakel (11) abgestrichen wird, und
übertragen das Schmelzhaftkleberaster auf die Druckwalze (7),
von der es dann, wie beschrieben auf das Substrat (1)
übergeht.
Die vorstehenden Ausführungen lassen erkennen, daß das
erfindungsgemäße Flächengebilde sich durch Flexibilität
auszeichnet, was die Einstellung von Klebekräften und die
Anordnung von Haftklebezonen betrifft. Das erfindungsgemäße
Verfahren ermöglicht es, ein Substrat mit Thermoschicht mit
einem Schmelzhaftkleber zu beschichten, dessen
Erweichungspunkt deutlich über der Temperaturbeständigkeit
(Schwärzungstemperatur) des Substrats liegt, ohne daß es zu
einer Schwärzung kommt.
Ferner ist das erfindungsgemäße Verfahren durch
Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Verfahrensführung und des
Materialaufwands gekennzeichnet.
Eine Bahn eines käuflich erhältlichen Thermopapiers (KL46B;
hergestellt von Kanzan Spezialpapiere GmbH, Düren (BRD);
Schichtenfolge: obere Schutzschicht/Thermoschicht/Papier/Sperrschicht,
Schwärzungstemperatur 70°C, gemessen nach der PTS-Methode
PTS-PP 104/90; Flächengewicht 85 g/m2) wurde mit einem Raster
von 160 Linien/cm im Flexodruck auf der Oberseite mit UV-
Silikon beschichtet. Nach dem UV-Härten des Silikons wurde
die Rückseite der Bahn mit Schmelzhaftkleber im Flexodruck
mit 25 Linien/cm (Linienraster) beschichtet. Man verwendete
einen Schmelzhaftkleber vom Typ UV-Acrylat (Acronal 3458,
hergestellt von der BASF AG, Deutschland). Der Kleber wurde
bei einer Temperatur von 130°C verarbeitet (aufgeschmolzen).
Die Temperatur der Rasterwalze wurde auf 120°C und die
Temperatur der Druckwalze (Klischee) auf 80°C eingestellt.
Die Gegendruckwalze wurde auf eine Temperatur von 20°C
gekühlt. Die Produktionsgeschwindigkeit betrug 40 m/min und
die Kontaktzeit des Thermopapiers zur Druckwalze 30 msec. Für
das Thermopapier wurde direkt nach der Druckwalze mit einem
Kontaktthermometer eine Temperatur von ca. 30°C gemessen.
Die klebstoffbeschichtete Bahn wurde dann mit 40 m/min durch
eine UV-Vernetzungskammer geführt und unter Kühlung der Bahn
mit einer Leistung von 240 W/cm UV-bestrahlt. Bei Austritt aus
der UV-Vernetzungskammer betrug die Temperatur (mit einem
Kontaktthermometer an der Oberseite (Antihaftseite) gemessen)
der Bahn 60°C. Das so erhaltene Produkt wurde
zurechtgeschnitten und zu einer Rolle konfektioniert.
Trotz einer Druckwalzentemperatur oberhalb der
Schwärzungstemperatur des Thermopapiers und dem Wärmeeintrag
über die UV-Vernetzung beobachtete man am fertigen Produkt
keine geschwärzten Stellen.
Die Klebkraft eines aus dieser Rolle abgetrennten Etiketts
auf Glas betrug 3 N/2,5 cm (gemessen nach FTM2). Auf dem
Glasuntergrund blieb nach dem Ablösen des Etiketts keine
Schmelzklebermasse zurück.
Das Thermopapier des Beispiels 1 wurde auf die selbe Weise
wie zuvor beschrieben mit einem UV-Silikon beschichtet. Nach
dem UV-Härten des Silikons wurde die Rückseite mit
Schmelzhaftkleber im Flexodruck mit einem 100 mesh Raster (40
Linien/cm; Linienraster) beschichtet. Man verwendete einen
nicht nachvernetzbaren Schmelzhaftkleber vom Typ PS5011
(hergestellt von der Fa. Novamelt Research GmbH) mit einem
Erweichungspunkt von 130°C, der bei einer Temperatur von
180°C aufgeschmolzen wurde. Die Temperatur der Rasterwalze
wurde auf 170°C und die Temperatur der Druckwalze (Klischee)
auf 130°C eingestellt. Die Gegendruckwalze wurde auf eine
Temperatur von 20°C gekühlt. Die Produktionsgeschwindigkeit
betrug 40 m/min und die Kontaktzeit des Thermopapiers zur
Druckwalze 30 m/sec. Direkt nach der Druckwalze wurde eine
Temperatur von 60°C für das Thermopapier gemessen. Das so
erhaltene Produkt wurde zurechtgeschnitten und zu einer Rolle
konfektioniert.
Obwohl die Temperatur der Druckwalze erheblich über der
Schwärzungstemperatur des Thermopapiers lag, beobachtete man
am Produkt keine geschwärzten Stellen.
Mit einem Thermodrucker wurde ein Barcode auf das Etikett
gedruckt. Der Barcode zeigte ein klares Druckbild hoher
Farbdichte (Farbdichte 1,5; PCS-Wert < 80%, Dekodierbarkeit
mit einem ScanCheck-Barcodelaser A (höchste
Bewertungskategorie)). Vergleichbare Ergebnisse für die
Thermodruckeigenschaften wurden bei den entsprechenden Tests
mit einem Etikett der Rolle aus Beispiel 1 erhalten.
Claims (12)
1. Selbstklebendes Flächengebilde für Thermodruckverfahren,
umfassend
ein Substrat (1) mit einer wärmeempfindlichen Aufzeichnungsschicht (2);
eine Antihaftbeschichtung (3) auf der Oberseite des Substrats (1); und
eine Haftklebebeschichtung (4) aus einem Schmelzhaftkleber auf der Unterseite des Substrats, dadurch gekennzeichnet, daß
die Haftklebebeschichtung (4) ein Raster bildet.
ein Substrat (1) mit einer wärmeempfindlichen Aufzeichnungsschicht (2);
eine Antihaftbeschichtung (3) auf der Oberseite des Substrats (1); und
eine Haftklebebeschichtung (4) aus einem Schmelzhaftkleber auf der Unterseite des Substrats, dadurch gekennzeichnet, daß
die Haftklebebeschichtung (4) ein Raster bildet.
2. Selbstklebendes Flächengebilde für Thermodruckverfahren,
dadurch gekennzeichnet, daß entlang eines Rands oder mehrerer
Ränder des Flächengebildes Zonen mit einer minimalen Breite
von 0,5 mm nicht mit Haftkleberaster bedeckt sind.
3. Zwischenlagenfreie Konfektionierungsform, umfassend ein
oder mehrere Flächengebilde gemäß Anspruch 1 oder 2.
4. Konfektionierungsform gemäß Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß sie eine Rolle ist.
5. Verfahren zur Herstellung eines selbstklebenden
Flächengebildes für Thermodruckverfahren gemäß Anspruch 1 oder
2, die folgenden Schritte umfassend:
einen Schritt, bei dem ein Antihaftmittel auf der Oberseite eines Substrats (1) mit einer wärmeempfindlichen Aufzeichnungsschicht (2) aufgetragen wird, und
einen Schritt, bei dem ein Schmelzhaftkleber auf der Unterseite des Substrats (1) aufgetragen wird, dadurch gekennzeichnet, daß in
letzterem Schritt das Substrat zwischen einem Druckkörper (7), der den Schmelzhaftkleber rasterförmig auf die Unterseite des Substrats überträgt, und einem Gegendruckkörper (8) hindurchgeführt wird, wobei man die Temperatur des Druckkörpers (7) und/oder die Temperatur des Gegendruckkörpers (8) und/oder die Geschwindigkeit, mit der das Substrat (1) zwischen dem Druckkörper (7) und dem Gegendruckkörper (8) hindurchgeführt wird, so einstellt, daß die Schwärzungstemperatur des Substrats (1) nicht erreicht wird und somit das Substrat nicht geschwärzt wird.
einen Schritt, bei dem ein Antihaftmittel auf der Oberseite eines Substrats (1) mit einer wärmeempfindlichen Aufzeichnungsschicht (2) aufgetragen wird, und
einen Schritt, bei dem ein Schmelzhaftkleber auf der Unterseite des Substrats (1) aufgetragen wird, dadurch gekennzeichnet, daß in
letzterem Schritt das Substrat zwischen einem Druckkörper (7), der den Schmelzhaftkleber rasterförmig auf die Unterseite des Substrats überträgt, und einem Gegendruckkörper (8) hindurchgeführt wird, wobei man die Temperatur des Druckkörpers (7) und/oder die Temperatur des Gegendruckkörpers (8) und/oder die Geschwindigkeit, mit der das Substrat (1) zwischen dem Druckkörper (7) und dem Gegendruckkörper (8) hindurchgeführt wird, so einstellt, daß die Schwärzungstemperatur des Substrats (1) nicht erreicht wird und somit das Substrat nicht geschwärzt wird.
6. Verfahren gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
zuerst das Antihaftmittel auf der Oberseite des Substrats (1)
aufgetragen wird und dann der Schmelzhaftkleber rasterförmig
auf die Unterseite des antihaftbeschichteten Substrats (1)
aufgetragen wird.
7. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schmelzkleber in einem Flexodruckwerk
aufgetragen wird, wobei der Druckkörper (7) und der
Gegendruckkörper (8) jeweils Walzen sind und der
Schmelzhaftkleber über eine Rasterwalze (9) der Druckwalze
zugeführt wird.
8. Verfahren gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Temperatur der Rasterwalze (9) auf eine Temperatur oberhalb des Erweichungspunkts des Schmelzhaftklebers,
die Temperatur der Gegendruckwalze (8) auf eine Temperatur unterhalb der Schwärzungstemperatur des Substrats (1), und
die Temperatur der Druckwalze (7) auf eine Temperatur zwischen der Temperatur der Gegendruckwalze (8) und der Temperatur der Rasterwalze (9) eingestellt wird.
die Temperatur der Rasterwalze (9) auf eine Temperatur oberhalb des Erweichungspunkts des Schmelzhaftklebers,
die Temperatur der Gegendruckwalze (8) auf eine Temperatur unterhalb der Schwärzungstemperatur des Substrats (1), und
die Temperatur der Druckwalze (7) auf eine Temperatur zwischen der Temperatur der Gegendruckwalze (8) und der Temperatur der Rasterwalze (9) eingestellt wird.
9. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß man den Gegendruckkörper (8) bzw. die
Gegendruckwalze (8) kühlt.
10. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 7, 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß man ein Substrat mit einer
Schwärzungstemperatur von 60-90°C (gemessen nach der PTS-
Methode PTS-PP 104/90) und einen Schmelzhaftkleber mit einem
Erweichungspunkt von 30-150°C einsetzt, man die Temperatur der
Rasterwalze (9) auf eine Temperatur von 60-180°C und die
Temperatur der Druckwalze (7) auf eine Temperatur von 30-150°C
einstellt, und die Gegendruckwalze (8) auf eine Temperatur von
15-25°C abkühlt, und die Geschwindigkeit, mit der man das
Substrat (1) zwischen Druckwalze (7) und Gegendruckwalze (8)
durchführt, auf mindestens 25 m/min einstellt.
11. Verfahren gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
man einen strahlungsvernetzbaren Schmelzhaftkleber mit einem
Erweichungspunkt (gemessen nach ASTM 2398) von 30-120°C
einsetzt, man die Temperatur der Rasterwalze (9) auf eine
Temperatur von 60-160°C und die Temperatur der Druckwalze (7)
auf eine Temperatur von 30-120°C einstellt, und den
auftragenen Schmelzhaftkleber unter Kühlung des
Flächengebildes strahlungsvernetzt.
12. Verfahren gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
man einen nichtvernetzbaren Schmelzhaftkleber mit einem
Erweichungspunkt (gemessen nach ASTM 2398) von 90-150°C
einsetzt, man die Temperatur der Rasterwalze (9) auf eine
Temperatur von 120-180°C und die Temperatur der Druckwalze (7)
auf eine Temperatur von 90-150°C einstellt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997124647 DE19724647C1 (de) | 1997-06-11 | 1997-06-11 | Selbstklebendes Flächengebilde für Thermodruckverfahren und Verfahren zu dessen Herstellung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997124647 DE19724647C1 (de) | 1997-06-11 | 1997-06-11 | Selbstklebendes Flächengebilde für Thermodruckverfahren und Verfahren zu dessen Herstellung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19724647C1 true DE19724647C1 (de) | 1999-04-15 |
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1997124647 Expired - Fee Related DE19724647C1 (de) | 1997-06-11 | 1997-06-11 | Selbstklebendes Flächengebilde für Thermodruckverfahren und Verfahren zu dessen Herstellung |
Country Status (1)
| Country | Link |
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