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DE19723885C2 - Mulchmaterial und Verfahren zu dessen Herstellung - Google Patents

Mulchmaterial und Verfahren zu dessen Herstellung

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DE19723885C2
DE19723885C2 DE19723885A DE19723885A DE19723885C2 DE 19723885 C2 DE19723885 C2 DE 19723885C2 DE 19723885 A DE19723885 A DE 19723885A DE 19723885 A DE19723885 A DE 19723885A DE 19723885 C2 DE19723885 C2 DE 19723885C2
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung eines lockeren Mulchmaterials gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 und auf das damit hergestellte Mulchmaterial gemäß Patentanspruch 20.
Aus der DE-A1-43 23 737 ist ein Verfahren zum Herstellen von Mulchmaterial bekannt, bei dem ein faserartiges Basismaterial mit Hilfe eines Bindemittels vernetzt wird, sobald Flüssigkeit zu dem Basismaterial hinzugegeben wird. Hiermit kann ein faseriges Geflecht, z. B. in Form einer Matte gebildet werden, das von Unkraut nicht oder nur verzögert durchwachsen wird. Als Fasermaterial werden bevorzugt organische oder pflanzliche Faserstoffe, wie Stroh, Holz, Wolle, Torfe und Torfersatzprodukte, spezielle Alt-Papiersorten oder Kartonsorten verwendet. Als Bindemittel werden je nach den spezifischen Anforderungen unterschiedliche Stoffe eingesetzt, z. B. Kompost, Gülle oder andere Abfallstoffe, wie Schlachthofabfälle, Blutmehl, Hornmehl, Gesteinsmehl oder schleimbildende Pflanzen- und Samen-Produkte. Zusätzlich zu den Bindemitteln können noch Duftstoffe beigemischt werden, mit denen Schädlinge bekämpft werden können. Außerdem sind weitere Zusatzmittel, wie Stärkungsmittel beimischbar, die das Wachstum der Nutzpflanzen erhöhen.
Probleme bei derartigen Mulchmaterial sind u. a. die unzureichende Keimfreiheit, die Auswaschung des Materiales durch Regen aufgrund der inhomogenen Durchmischung der einzelnen Komponenten und die Bodenbeeinträchtigung durch die verwendeten organischen Materialien sowie insbesondere die Bodenversiegelung durch die feinen pulverförmigen und sehr feinfaserigen Anteile, die eine Verschlammung des Bodens nach sich ziehen.
Die DE 41 22 187 C1 betrifft einen Holzfaserstoff zur Boden­ verbesserung, der durch eine Umhüllung aus Paraffinen, Wachsen oder Harzen gekennzeichnet ist. Außerdem wird der Holzfaser­ stoff durch Extrudieren zerkleinert. Die genannten Hüllstoffe sind aber hydrophob und sollen den durch die Zerfaserung des Holzfaserstoffes (Vergrößerung der Oberfläche) bedingten mi­ krobiellen Abbau während der aktiven, für Pflanzen schädlichen Phase kontrollierbar machen, ohne daß die physikalischen und chemischen Eigenschaften des Holzfaserstoffes beeinträchtigt werden. Die hydrophoben Hüllstoffe sollen also in erster Linie nicht als Bindemittel wirken.
Die GB 2 261 215 A betrifft ein Mulchmaterial aus organischen Feststoffen, wie Kompost, Rinderdung, Klärsschlamm und pflanz­ lichen Abfällen, und einem faserigen cellulosehaltigen Mate­ rial. Weiterhin kann das Mulchmaterial Bindemittel enthalten. Das Mulchmaterial liegt in Form von Bahnen oder Matten vor, die dadurch hergestellt werden, dass das cellulosehaltige Ma­ terial zusammen mit einem Bindemittel zu einer homogenen Masse geformt wird, die zu Bahnen oder kontinuierlichen Matten ex­ trudiert oder gewalzt werden. Eine bevorzugte Ausführungsform stellt eine runde Matte mit einer zentralen Öffnung und radia­ len Schlitzen dar, die um einen Baumstamm gelegt werden kann. Die Extrusion dient wie das Walzen der Mischung lediglich zur Formgebung, d. h. nicht zur Zerkleinerung des faserigen Mate­ rials.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Mulchmaterial und Verfahren zu dessen Herstellung anzugeben, mit denen ein homogenes, unkraut- und keimfreies porenreiches Mulchmaterial zur Verfügung gestellt werden kann.
Diese Aufgabe ist gemäß der Erfindung für ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 und für das Mulchmaterial mit den Merkmalen des Patentanspruchs 20 gelöst.
Demgemäß ist entscheidender Punkt bei der Herstellung des Mulchmateriales das Extrudieren eines Ausgangsmateriales, wobei aus diesem Ausgangsmaterial, vorzugsweise Holz, unter hohem Druck und unter Erhitzung das faserige Basismaterial hergestellt wird. Beim Extrudieren des Ausgangsmaterial wird dieses zerquetscht, aufgefasert, verrieben und physikalisch aufgeschlossen. Die Extruder werden so eingestellt, daß sich eine Faserlänge zwischen 2 und 30 Millimeter, vorzugsweise 5 bis 20 Millimeter, und eine Faserdicke zwischen 0.5 und 3 Millimeter, vorzugsweise um einen Millimeter einstellt und der Anteil an pulverigen und feinfaserigen Komponenten gering ist.
Dem faserigen Basismaterial wird noch ein Bindemittel beigemischt. Vorzugsweise wird dieses Bindemittel dem Ausgangsmaterial vor dem Extrudieren zugesetzt, wodurch beim Zerfasern des Ausgangsmateriales das dabei entstehende faserige Basismaterial mit dem Bindemittel quasi imprägniert wird.
Mit der Erfindung wird ein faseriges lockeres Mulchmaterial mit hohem Porenvolumen erzielt, was leicht herzustellen ist und ausgezeichnete Eigenschaften aufweist.
Als Ausgangsmaterial wird, wie erwähnt, bevorzugt Holz verwendet. Die durch Extrudieren hergestellten keimfreien Holzfasern machen das Mulchmaterial locker, durch die imprägnierenden und homogen verteilten Bindemittel, wie Gele etc., wird das Luftvolumen des Mulchmaterials praktisch nicht aufgefüllt, so daß das aufgetragene Mulchmaterial eine lockere Masse bildet und den Boden nicht verschlammt oder versiegelt.
Als Bindemittel werden organische und/oder anorganische Klebemittel, z. B. gelartige Mittel verwendet, so etwa tierische oder pflanzliche Gele, Pektine, Schleime, z. B. aus der Knochenverarbeitung, Stärke, modifizierte Stärke, Gelatine, Hydrolysate, anorganische thixotrope gelartige Mittel wie modifizierte ultrafeine Bentonite etc. Bestimmte Mittel, so z. B. Hydrolysate, d. h. abgebaute Gele, fällen in dem Ausgangsmaterial, falls dieses Lignine enthält, diese aus, so daß Kolloide freigegeben werden, die eine gute Klebewirkung bei der Vernetzung des faserigen. Basismaterials bewirken. Die gelartigen Bindemittel haben noch den Vorteil, daß durch sie das Mulchmaterial langsamer abtrocknet und der Boden länger feucht gehalten wird.
Die verwendeten Bindemittel werden sämtlich biologisch abgebaut, bzw. beeinträchtigen nicht die Bodenqualität, so daß das Mulchmaterial ohne negative Nebenwirkungen eingesetzt werden kann. Insbesondere modifizierte ultrafeine Bentonite, die quasi als anorganisches Klebemittel wirken, haben den Vorteil, daß sie beim Extrudieren homogen in dem faserigen Basismaterial verteilt und nur geringfügig ausgewaschen werden, so daß sie auch bei Regen stabil bleiben.
Eine Zugabe von Kalziumsalzen, z. B. Gips, verstärkt die Klebe- oder Bindewirkung bzw. Gelfestigkeit.
Bei dem Herstellprozeß wird die Feuchtigkeit des fertigen Mulchmateriales, das heißt das Verhältnis von Wassergehalt zu Trockensubstanz, auf einen Wert zwischen 10 bis 40%, vorzugsweise 20 bis 30% eingestellt. Dieses feuchte Mulchmaterial wird dann in feuchtigkeitsdichte Behälter, z. B. in Säcke abgepackt. Wird das Mulchmaterial auf den Boden aufgebracht, so trocknet es beim ersten Sonnenschein, wobei das gesamte faserige Basismaterial durch das Bindemittel vernetzt wird. Das Material kann in dünnen Schichten aufgebracht werden, ohne daß sich Löcher, etwa durch Wassertropfen bei Regenfällen etc. bilden.
Das wie beschrieben hergestellte und ausgebrachte Mulchmaterial liegt nun nicht wie bei der DE-A1-43 23 737 in einer verdichteten Schicht vor, die von Unkraut nicht mehr durchdrungen werden kann, sondern in einer ganz lockeren, luftporenhaltigen und trotzdem vernetzten Form vor. Der Vorteil ist, daß Pflanzen die Mulchschicht von unten durchstoßen können. Dadurch kann bei der Aussaat das Saatkorn lückenlos mit Mulch bedeckt werden, ohne daß befürchtet werden muß, daß die Keimlinge der Nutzpflanzen die Mulchschicht nicht durchdringen können. Diese Mulchschicht kann zwar auch von Unkraut, das bereits im Boden vorhanden ist, durchstoßen werden; jedoch stammt der größte Anteil von Unkraut vom Samenflug, nicht von bereits im Boden vorhandenen Unkrautsamen. Durch die flockige Form der Mulchschicht gibt es in dieser durch Wind und Konvektion ständig Luftbewegung mit austrocknender Wirkung. Anfliegender Unkrautsamen kann zwar auf der Mulchschicht ankeimen, trocknet jedoch aus, bevor die Wurzeln den Bodengrund erreichen. In Untersuchungen wurde nachgewiesen, daß durch das Mulchmaterial gemäß der Erfindung im Vergleich mit einem unbehandelten Boden Unkraut zu über 90% unterdrückt wird.
Ein weiterer Vorteil des in lockerer Form vorliegenden Mulchmateriales gemäß der Erfindung ist, daß das Material überwiegend relativ trocken vorliegt, wodurch der biologische Abbau verlangsamt und somit die Haltbarkeit des Materials verlängert wird. Der darunterliegende Boden wird trotzdem vor Austrocknung geschützt und nicht versiegelt.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist es möglich, dem Mulchmaterial noch Wirkstoffe, und zwar Duftstoffe und/oder Kontaktstoffe beizugeben, die sich zur Schädlingsbekämpfung eignen. Insbesondere können zum Vertreiben von Schnecken als Duftstoffe Thymian, Kümmel, Eukalyptus oder Zitrone verwendet werden. Auch fein vermahlenes Senfmehl, das z. B. mit einem geeigneten Wachs vermischt dem Ausgangsmaterial vor dem Extrudieren beigegeben wird, ist ein gut wirkender Kontaktstoff, ebenso Ameisensäure.
Diese Stoffe werden z. B. mit geeigneten Bindemitteln als Teilchengemisch, z. B. als Granulat zubereitet und dem fertigen Mulchmaterial zugemischt. Es ist generell wie erwähnt möglich, die Wirkstoffe bereits vor dem Extrudieren ggf. unter Beimengung von Hüllstoffen oder Bindemitteln dem Ausgangsmaterial beizufügen, so daß wiederum das faserige Basismaterial mit diesen Wirkstoffen quasi imprägniert wird.
Ein Nachteil derartiger Wirkstoffe ist allerdings, daß sie teilweise in relativ kurzer und unkontrollierbarer Zeit verdunsten oder aus dem Mulchmaterial ausgewaschen und damit unwirksam werden. Dieser Nachteil kann jedoch durch Einkapselung der Wirkstoffe gelöst werden. Die aktiven Wirkstoffe, wie z. B. ätherische Öle, schleimhautreizende Stoffe oder andere auch zu Mehl zerkleinerte Pflanzenmaterialien werden in einem wasserlöslichen Hüllmaterial homogen verteilt, von dem sie umschlossen werden. Dieses Hüllmaterial kann z. B. eine Mischung aus Wachs, Paraffin, Harz, stabilisierten Ölen oder Fetten sein, dem wasseranziehende aufquellende Zusatzstoffe, wie z. B. Tonminerale, Zellstoffe, Gewebe etc. in fein vermahlener Form zugegeben werden. Auch teilweise wasserlösliche oder makrokristalline Wachse sind als Hüllmaterial geeignet. Die Wirkstoffe werden z. B. in erhitztem flüssigen Wachs oder den anderen genannten Stoffen homogen verteilt, wonach anschließend die hydrophilen aufquellenden Zusatzstoffe zugesetzt werden. Diese Mischung wird dann abgekühlt und entsprechend, z. B. zu einem Teilchengemenge in Form von Granulat oder Pellets, aufbereitet. Hiermit wird erreicht, daß die Wirkstoffe verstärkt freigegeben, sozusagen ausgeschwitzt werden, wenn die Teilchen mit Wasser in Berührung kommen. Da Schnecken vorwiegend an regnerischen und feuchten Tagen oder Nächten aktiv sind, wird erreicht, daß die Duft- bzw. Kontaktwirkung der Wirkstoffe verstärkt unter diesen Bedingungen entfaltet wird. Ist das Hüllmaterial selbst wasserlöslich, z. B. ein zumindest teilweise wasserlösliches Wachs, so lösen sich die die Wirkstoffe enthaltenden Teilchen langsam und kontrollierbar auf, wodurch die Wirkstoffe freigegeben werden. Erhält das Hüllmaterial einen hydrophilen quellenden Zusatz-Stoff, bewirkt dieser, daß die Oberfläche der die Wirkstoffe enthaltenden Teilchen, sobald sie feucht wird, etwa bei Regen oder nächtlichem Tau, durch die wasseranziehende Wirkung der Quellstoffe rauh wird. Dadurch beginnen sich die oberen Schichten der Teilchen durch Auswaschung abzulösen, wodurch die bisher eingekapselten Wirkstoffe freigelegt werden und ihre Wirkung entfalten können. Beim Abtrocknen verhärtet sich die Oberfläche der Teilchen wieder, und der Freilegungsprozeß der Wirkstoffe ist bis zum nächsten Kontakt mit Wasser unterbrochen. Somit ist die Intensität der Wirkung von Duft- und Kontaktstoffen ganz parallel zur Schneckenaktivität direkt proportional zur Menge an einwirkender Feuchtigkeit.
Wenn das faserige Mulchmaterial mit den beigemischten oder imprägnierten Wirkstoffen abtrocknet, kommt insbesondere seine Kontaktwirkung wieder zum Tragen, indem es am schleimigen Körper der Schnecken kleben bleibt und diese übermäßig viel Schleim für die Fortbewegung absondern müssen. Die Schnecken werden daher die gemulchte Fläche meiden.
Das Mulchmaterial und der Wirkstoff ergänzen sich durch die kombinierte Kontakt- und Duftwirkung als biologische Schneckenabwehr und Schneckenbarriere auf ideale Weise.
Der beschriebene, zu einem Teilchengemisch aufbereitete Wirkstoff, der vorzugsweise ein Dreikomponentenstoff aus Wirkstoff, Bindemittel und Quellstoff ist, wird dem Mulchmaterial in Form von etwa linsengroßen Teilchen, z. B. Pellets oder Kügelchen, zugegeben. Der Anteil an Wirkstoffen entscheidet über deren Intensität, das Verhältnis der Anteile von Hüllmaterial zu Quellstoffen die Zerfallsgeschwindigkeit der Teilchen und somit die Wirkdauer des Wirkstoffes. Die Mischung, in der der Wirkstoff gelöst wird, kann z. B. in Gewichtsprozenten 20 bis 40% Wachs, 30 bis 50% Bentonit als Quellstoff und 2 bis 15% ätherische Öle enthalten. Vorzugsweise enthält die Mischung 30% Wachs, 40% Bentonit und 10% Öl. In dem Öl sind die Wirkstoffe gelöst; ansonsten können die Wirkstoffe aber auch in anderer Form zugegeben werden. Dies kann z. B. durch Zugabe von Sägespänen oder anderen saugenden Materialien erfolgen, die mit den ggf. konzentriert vorliegenden Wirkstoffen getränkt wurden.
Der aufbereitete Dreikomponentenwirkstoff kann dem faserigen Basismaterial des Mulchmaterials auch in heißflüssiger Form mehr oder weniger fein zerstäubt aufgesprüht werden. Hierbei ist zu beachten, daß diese Mischung in einer sehr dünnen Schicht alle Fasern des Basismaterials umhüllt. Hierbei ist der Zerfall des gelösten und umkapselten Wirkstoffes durch die wesentlich größere Oberfläche des Fasermateriales stark beschleunigt. Demgemäß muß der Anteil an Quellstoffen stark reduziert und der Wachsanteil entsprechend erhöht werden. Ein Vorteil dieser Maßnahme ist die homogene, quasi lückenlose Verteilung über das gesamte Basismaterial.
Es ist auch möglich, dem Mulchmaterial weitere Hilfsstoffe, so z. B. Düngerstoffe beizumischen, wobei dieses wiederum vor oder nach dem Extrudieren erfolgen kann.
Als Ausgangsmaterial wurde im Vorhergehenden Holz erwähnt; es ist möglich, auch andere Stoffe zu verwenden, so z. B. Stroh, Papiere etc., wobei Holz wegen der guten Imprägniermöglichkeiten und Verwertungseigenschaften bevorzugt wird. Durch das Extrudieren, bei dem das Ausgangsmaterial mit hohem Druck und bei relativ hoher Temperatur zwischen 100 und 130°C zerquetscht und aufbereitet wird, werden etwa vorhandene Keime abgetötet. Durch das Extrudieren können die Bindemittel und sonstige Zuschlagstoffe praktisch homogen in dem faserigem Basismaterial verteilt werden, wobei diese Stoffe in die Poren des faserigen Basismaterials eindringen. Auch die ggf. verwendeten Duftstoffe werden bei der Auffaserung des Ausgangsmaterials homogen in diesem verteilt. Insgesamt können die Zusatzstoffe durch das Extrudieren absolut gleichmäßig und porentief auf das faserige Material aufgebracht werden. Das hergestellte Mulchmaterial ist homogen und unkrautfrei. Durch das Extrudieren ist auch eine hervorragende Bindung zu einer Mulchmatte beim Antrocknen der Bindemittel gewährleistet.
Es ist möglich, das lockere Mulchmaterial nach der Herstellung gegebenenfalls nach Zusatz eines Bindemittels mattenförmig auszubringen und trocknen zu lassen, so daß sich Matten aus Mulchmaterial ergeben, die aufgerollt und verpackt werden können. Diese Matten können am Austragungsort aufgerollt werden.
Zusätzlich können diese Matten noch mit Samenkapseln, z. B. kleinen Stäbchen mit Samen von Nutzpflanzen versehen werden. Diese Matten werden dann getrocknet und in trockenfester Form als Saatträger in geeignete lager- und verkaufsfähige Verpackungen gefüllt. Die Matten können etwa fliesenartig aufgeteilt oder in Streifenform aufgerollt werden.

Claims (23)

1. Verfahren zum Herstellen eines lockeren Mulchmaterials, das ein faseriges Basismaterial und ein Bindemittel aufweist, wo­ bei das faserige Basismaterial aus einem Ausgangsmaterial durch Extrudieren unter hohem Druck und Erhitzung hergestellt wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausgangsmaterial zer­ quetscht, aufgefasert, verrieben und physikalisch aufgeschlos­ sen wird und dass dem Ausgangsmaterial oder dem faserigen Ba­ sismaterial ein organisches und/oder anorganisches Bindemittel zugesetzt wird, das bei Zusatz von Feuchtigkeit ein gelartiges Mittel bildet.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Faserlänge des Basismaterials zwischen 2 und 30 mm, vorzugs­ weise zwischen 3 und 20 mm und die Faserdicke zwischen 0,3 bis 3 mm, vorzugsweise um 1 mm liegt.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bindemittel tierische oder pflanzli­ che Gele, Pektine, Stärken, modifizierte Stärken, Gelatine, Hydrolysate, anorganische thixotrope gelartige Mittel oder modifizierte ultrafeine Bentonite sind.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Bindmittel Kalziumsalze zugegeben werden.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass als Kalziumsalz Gips verwendet wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem faserigen Basismaterial Wirkstoffe in Form von Duftstoffen und/oder Kontaktstoffen zur Schädlingsab­ wehr, insbesondere zur Schneckenabwehr, beigefügt werden.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Wirkstoffe dem Ausgangsmateral vor dem Extrudieren zugemischt werden, so dass beim Zerfasern des Ausgangsmaterials beim Ex­ trudieren das faserige Basismaterial mit den Wirkstoffen im­ prägniert wird.
8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Wirkstoffe von einem Hüllmaterial umschlossen sind, über das die Wirkstoffe allmählich freigegeben werden.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest teilweise wasserlösliches Hüllmaterial verwendet wird.
10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass dem Hüllmaterial ein Bindemittel und aufquellende hydro­ phile Zusatzstoffe zugesetzt werden.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Wirkstoffe mit dem Hüllmaterial homogen vermischt und diese Mischung zu einem Teilchengemenge geformt wird.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die in dem flüssig gehaltenen Hüllmaterial homogen verteilten Wirkstoffe auf das faserige Basismaterial des Mulchmateriales aufgesprüht werden.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch ge­ kennzeichnet, dass als Hüllmaterial Wachs, insbesondere Natur­ wachs, makrokristallines Wachs, Paraffin, Harz, stabilisierte Öle oder Fette und als Bindemittel hydrophile aufquellende Zusatzstoffe, wie Tonminerale, insbesondere Bentonite, Zell­ stoffe oder Gewebe verwendet werden.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichet, dass der Anteil des Bindemittels 20 bis 60 Gew.-%, der Anteil der aufquellenden hydrophilen Zusatzstoffe 15 bis 50 Gew.-% und der Anteil der Wirkstoffe in Form von ätherischen Ölen 2 bis 15 Gew.-% beträgt.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 14, dadurch ge­ kennzeichnet, dass als Wirkstoffe Thymian, Kümmel, Eukalyptus und/oder Zitrone verwendet werden.
16. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Mulchmaterial weitere Hilfsstoffe, insbesondere Düngerstoffe, beigefügt werden.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Hilfsstoffe dem Ausgangsmaterial vor dem Extrudieren bei­ gefügt werden.
18. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Ausgangsmaterial Holz verwendet wird.
19. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das lockere Mulchmaterial nach der Her­ stellung zu einer Matte geformt, in diese Matte Samenträger für Samen von Nutzpflanzen eingebracht, die Matte anschließend getrocknet und in lager- und verkaufsfähige Einheiten portio­ niert wird.
20. Lockeres Mulchmaterial aus einem faserigen Basismaterial und einem beigefügten Bindemittel, dadurch gekennzeichnet, dass das faserige Basismaterial mit einem organischen und/oder anorganischen Bindemittel, das bei Zusatz von Wasser ein gel­ artiges Mittel bildet, imprägniert ist.
21. Mulchmaterial nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass dem Mulchmaterial ein Wirkstoff in Form eines Duft- und/oder Kontaktstoffes zur Schädlingsabwehr zugegeben ist.
22. Mulchmaterial nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, das das faserige Basismaterial mit dem Wirkstoff imprägniert ist.
23. Mulchmaterial nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass das faserige Basismaterial mit weiteren Hilfsstoffen, insbesondere Düngerstoffen, imprägniert ist.
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