DE19723788A1 - Feuerlöscher - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen tragbaren Feuerlöscher für flüssige und/oder
schaumbildende Löschmittel zum Löschen von Feststoffbränden,
Flüssigkeitsbränden oder Gasbränden.
Tragbare Feuerlöscher, bei denen das Feuer mit einem massiven Schaum-
oder Löschflüssigkeitsstrahl bekämpft wird, sind seit langem bekannt und
werden für verschiedenste Anwendungen hergestellt und eingesetzt. Bei
derartigen Feuerlöschern, steht das Löschmittel unter permanentem
Treibmitteldruck bei einem Druck von etwa 15 bar und bei einer Temperatur
von +15°C.
Diese herkömmlichen Feuerlöscher und deren Einsatz zum Löschen von
Bränden haben allerdings erhebliche Nachteile. So wird zur Erzeugung des
für solche Feuerlöscher charakteristischen flüssigen Löschmittelstrahls eine
relativ große Löschmittelmenge pro Zeiteinheit benötigt. Da in einem
tragbaren Feuerlöscher aber nur eine begrenzte Löschmittelmenge zur
Verfügung steht, ist der Feuerlöscher schon nach kurzer Zeit leer. Die mit
diesem örtlich konzentrierten Löschmittelstrahl zu bekämpfende Brandfläche
ist von vergleichsweise geringer Größe und begrenzt die
Einsatzmöglichkeiten solcher Geräte. Der schnelle Austritt des Löschmittels
durch den massiven Löschmittelstrahl bedingt weiterhin einen schnellen
Druckabfall im Feuerlöscher während des Löscheinsatzes. Dadurch kommt
es oft zur Verminderung der Wurfweite des Löschstrahls, die dann durch die
bedienende Person ausgeglichen werden muß. Durch den konzentrierten
Löschstrahl gelangen außerdem größere Löschmittelmengen auch auf
Einrichtungen und Gegenstände in der Umgebung der Brandzone, die
oftmals nicht oder nur gering durch den Brand betroffen sind.
In solchen Fällen können dann auch Schäden an Einrichtungen und
Gegenständen durch den konzentrierten Einsatz von Löschmitteln
entstehen.
Zur Beseitigung dieser Nachteile wurden verschiedene Löschverfahren und
Feuerlöscher vorgeschlagen. Als besonders aussichtsreich wurden
Löschverfahren mit Feinstvernebelung des Löschmittels und die Anwendung
höherer Drucke bei mobilen wie auch bei tragbaren Feuerlöschern
beschrieben.
So ist in der DE 44 43 111 A1 eine Vorrichtung zum Löschen von Feuer mit
Wasser offenbart, bei der Wasser aus einer Düse mit einem Druckgas als
Treibmittel unter erhöhtem Druck versprüht wird. Das auch mobil einsetzbare
Feuerlöschgerät besteht im wesentlichen aus zwei miteinander verbundenen
Komponenten, einem nicht unter hohem Druck stehenden Vorratsbehälter
und einer Druckgasflasche. Beide können im Bedarfsfall über entsprechende
Anschluß- und Kopplungsstücke miteinander verbunden werden. Sind beide
Komponenten zusammengebaut, wird das Druckgas durch Betätigung der
Ventile an beiden Behältern über das Kopplungsstück in den Vorratsbehälter
geleitet und drückt das Wasser mittels Steigrohr und Düse aus dem
Vorratsbehälter. Durch das Versprühen einer relativ geringen Wassermenge
unter hohem Druck erreicht man aufgrund der Tröpfchenverteilung einen
großflächigen Kühleffekt des Brandherdes. Nachteilig bei dieser bekannten
mobilen Löschvorrichtung ist die umständliche Handhabung des aus
mehreren Teilen bestehenden Löschgerätes (zwei Behälter). Im akuten
Einsatz, wo schnelles Handeln eine wichtige Rolle spielt, ist der aus
Druckgasflasche und Löschmittelvorratsbehälter bestehende Feuerlöscher
umständlich zusammenzubauen und zu handhaben.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen tragbaren
Feuerlöscher zu schaffen, der bei leichter und sicherer Handhabbarkeit ein
flüssiges Löschmittel unter hohem Druck als Flüssigkeitsnebel versprühen
kann.
Diese Aufgabe wird gemäß der im Patentanspruch 1 aufgeführten Merkmale
dadurch gelöst, daß ein Feuerlöscher für flüssige Löschmittel, bestehend
aus einem Ventil mit einem Steigrohr, welches in das Löschmittel hineinragt,
als Druckbehälter zur Aufnahme von flüssigen Löschmittel und gasförmigen
Treibmittel ausgebildet wird und daß der das Löschmittel überlagernde
Treibmitteldruck im Druckbehälter nach dem Befüllen mit flüssigem
Löschmittel mindestens 200 bar beträgt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Feuerlöschers
sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere in der schnell
und unkompliziert zu handhabenden Bauweise des erfindungsgemäßen
Feuerlöschers und dessen langer Haltbarkeit. Erfindungsgemäß beträgt der
Restdruck nach dem Ausspritzen des Feuerlöschers mehr als 50 bar.
Dadurch ist auch bei fast leerem Feuerlöscher eine ausreichende
Vernebelung des flüssigen Löschmittels gewährleistet. Außerdem verhindert
der im Druckbehälter verbleibende Treibmittel-Restdruck die sonst häufig
auftretenden Korrosionserscheinungen in Löschmittelbehältern.
Ein zusätzlicher, über Ventile angekoppelter Druckbehälter ist weder
innerhalb noch außerhalb des Feuerlöschers notwendig. Der
erfindungsgemäße Feuerlöscher ermöglicht auf einfache Weise das
Versprühen flüssiger Löschmittel unter sehr hohen Drucken. Mit der dadurch
entstehenden geringen Tropfengröße des Löschmittelstrahls wird eine
optimale und großflächige Kühlung des Brandgutes erreicht. Verbunden mit
dem Stickeffekt der am Brandherd entstehenden Dämpfe wird eine optimale
Verwendung des zur Verfügung stehenden Löschmittels erzielt.
Der erfindungsgemäße Feuerlöscher kann alternativ mit einem
Einphasenventil oder mit einem Mehrphasenventil ausgestattet werden.
Dabei sollten die Kostenvorteile von Einphasenventilen und deren geringere
Leckagemöglichkeiten gegenüber von Mehrphasenventilen berücksichtigt
werden. Als tragbarer Feuerlöscher ist er speziell für den Einsatz in
geschlossenen Räumen, in Büro- oder Verwaltungsgebäuden und in
Geschäften oder Industriebauten geeignet. Weitere Anwendungsfelder
liegen im Straßenfahrzeug-, Luft- und Schienenverkehr. Die häufig bei
massivem Löschmitteleinsatz auftretenden Folgeschäden werden durch das
Hochdruck-Versprühen von Löschflüssigkeiten stark reduziert oder
vollständig vermieden.
Der erfindungsgemäße Feuerlöscher erlaubt auch das Versprühen flüssiger
Löschmittel mit bestimmten Zusätzen wie schaumbildende Mittel oder
Gefrierschutzmittel unter sehr hohen Drucken. Die dadurch zu erzielende
geringere Tropfengröße des Löschmittels bedingt eine Vervielfachung der
wirksamen Löschmitteloberfläche und erhöht die Löscheffizienz. Eine
dadurch erreichbare schnelle Kühlung des Brandgutes, verbunden mit dem
Stickeffekt des entstehenden Dampfes, ermöglicht die optimale Verwendung
des zu Verfügung stehenden Löschmittels.
Zum besseren Verständnis soll die Erfindung nun anhand eines
Ausführungsbeispieles und von Zeichnungen näher beschrieben werden.
Es zeigen:
Fig. 1 den erfindungsgemäßen Feuerlöscher mit einem Einphasenventil 1,
welches zum Befüllen des Druckbehälters 3 mit Löschmitteln und
Treibmitteln dient, welches aber auch den Löschmittelaustritt 6 beim
Einsatz des Feuerlöschers regelt.
Bei einem Gerätegewicht von maximal 20 kg beträgt das Volumen
des Druckbehälters 3 etwa 8 dm3. Zum Füllen des
erfindungsgemäßen Feuerlöschers wird zunächst der leere
Druckbehälter 3 (ohne Löschmittel) mit einem Treibmittel bei einem
Fülldruck von 200 bar und einer Temperatur von +15°C solange
befüllt, bis im Druckbehälter 3 ein Aufladedruck von 50 bar erreicht
ist. Die Treibmittelmenge im Feuerlöscher beträgt dann 400 Ndm3.
Bei entsprechend erhöhter Umgebungstemperatur erhöht sich auch
der notwendige Fülldruck für das Treibmittel. So ist bei +70°C ein
Fülldruck von 238 bar notwendig. Der so vorgespannte
Druckbehälter wird anschließend mit etwa 6 dm3 Löschmittel gefüllt.
Dadurch wird das Treibmittel im Gasraum 2 auf ein Volumen von
2 dm3 zusammengedrückt. Das Löschmittel 4 und das Treibmittel im
Gasraum 2 befinden sich nun gemeinsam in dem Druckbehälter 3
ohne Trennwände. Die gestrichelten Linien in den Abbildungen
markieren die Phasengrenze zwischen Treibmittel und Löschmittel.
Im Einsatzfall wird das Löschmittel 4 über das Steigrohr 5 und das
Ventil 6 auf den Brandherd gesprüht. Das Ventil 6 kann mit einem
Löschschlauch, einer Löschdüse oder Ähnlichem verbunden werden.
Nach der Entleerung des Feuerlöschers verbleibt ein Treibmittel-
Restdruck von mindestens 50 bar im Druckbehälter 3.
Der beispielhaft beschriebene Feuerlöscher erreicht eine Spritzzeit
von etwa 70 Sekunden und eine Spritzweite von 8 m.
Es ist auch möglich eine druckfestere Ausführungsform des
Feuerlöschers zu wählen und mit noch größeren Fülldrücken zu
arbeiten. So lassen sich bei einem Fülldruck von 300 bar (+15°C)
bis zu 600 Ndm3 Treibmittel im Druckbehälter unterbringen.
Entsprechend erhöht sich der Aufladedruck des leeren
Feuerlöschers auf 75 bar. Dadurch können die Spritzparameter des
Feuerlöschers in bestimmten Grenzen variiert werden.
Fig. 2 den erfindungsgemäßen Feuerlöscher mit einem Zweiphasenventil
1, welches mit einem Löschmittelautritt 6 und einem
Gasphaseneingang 7 ausgestattet ist. Die Befüllung des
Druckbehälters 3 mit Treibmittel erfolgt in diesem Fall über den
Gasphaseneingang 7. Im Einsatzfall wird das flüssige Löschmittel 4
ebenfalls durch das hochgespannte Treibmittel über das Steigrohr 5
zum Löschmittelaustritt 6 geführt.
Fig. 3 den erfindungsgemäßen Feuerlöscher, der mit einem
Einphasenventil 1 und zusätzlich noch mit einem separaten Füllventil
8 zur Befüllung des Druckbehälters mit Löschmittel 4 und Treibmittel
ausgestattet ist.
Claims (7)
1. Feuerlöscher für flüssige Löschmittel mit mindestens einem Ventil mit
einem Steigrohr, welches in das Löschmittel hineinragt,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Feuerlöscher als Druckbehälter zur Aufname von flüssigem
Löschmittel und gasförmigem Treibmittel ausgebildet ist und daß der das
Löschmittel überlagernde Treibmitteldruck im Druckbehälter nach dem
Befüllen mit flüssigem Löschmittel mindestens 100 bar, vorzugsweise
200 bar beträgt.
2. Feuerlöscher nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Treibmitteldruck im gefüllten Druckbehälter 200 bar beträgt.
3. Feuerlöscher nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Treibmitteldruck im gefüllten Druckbehälter einen Wert von 300 bar
bei +15°C nicht überschreitet.
4. Feuerlöscher nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der nach dem Löschvorgang im Druckbehälter verbleibende Restdruck
mindestens 50 bar beträgt.
5. Feuerlöscher nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
das am Feuerlöscher angeordnete Ventil (1) mit nur einem Anschluß
(6) zur Befüllung und Entleerung ausgeführt wird.
6. Feuerlöscher nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
das am Feuerlöscher angeordnete Ventil (1) mit mehreren Anschlüssen
zur Befüllung (7) und Entleerung (6) ausgeführt wird.
7. Feuerlöscher nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
mehrere voneinander getrennte Ventile (6), (8) zur Befüllung und
Entleerung am Feuerlöscher angeordnet werden.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997123788 DE19723788A1 (de) | 1997-06-06 | 1997-06-06 | Feuerlöscher |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997123788 DE19723788A1 (de) | 1997-06-06 | 1997-06-06 | Feuerlöscher |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19723788A1 true DE19723788A1 (de) | 1998-12-10 |
Family
ID=7831613
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1997123788 Withdrawn DE19723788A1 (de) | 1997-06-06 | 1997-06-06 | Feuerlöscher |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19723788A1 (de) |
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-
1997
- 1997-06-06 DE DE1997123788 patent/DE19723788A1/de not_active Withdrawn
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