DE19722514C2 - Vollmaske insbes. zum schnellen Einmalgebrauch - Google Patents
Vollmaske insbes. zum schnellen EinmalgebrauchInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vollmaske, insbes. zum schnellen
Einmalgebrauch, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine Vollmaske der oben genannten Art ist aus der CH-PS 383 783
bekannt. Diese bekannte Vollmaske kann wegen des großen, für
beide Augen zusammenhängenden, aus Kunststoff hergestellten
Fensterstückes und der Nasenpartie nicht zusammengefaltet
werden. Diese Vollmaske ist mit einer quaderförmigen
Filterkassette im Wangenbereich versehen. Nachdem diese
Filterkassetten nicht die gezeigte rechteckige Form besitzen
müssen, sondern beliebig rund, oval, kugelsegmentförmig oder
beliebig anders ausgebildet sein können, ergibt sich, daß diese
bekannte Vollmaske nicht zusammenfaltbar ist.
Die US 492 980 offenbart eine Maske mit rechteckigen
Sichtgläsern. Diese Maske ist jedoch offensichtlich nicht
zusammenfaltbar, was sich aus der Zeichnung dieser
Patentschrift ergibt und auch dadurch unterstützt wird, daß
dieses Patent aus dem Jahre 1893 stammt.
Bei der aus der EP 264 772 bekannten Maske handelt es sich
nicht um eine Vollmaske sondern um eine Halbmaske, da die Augen
des Benutzers nicht geschützt werden. Auch diese Halbmaske ist
nicht zusammenfaltbar, weil sonst der ziehharmonikaförmige
Faltenbereich nicht vorgesehen sein müßte. Dort sind mit der
Maske verbundene, umlaufende und in das Innere der Maske
weisende Dichtlippenelemente vorgesehen.
Die DE-AS 10 22 911 zeigt eine Maske mit einer Abdichtung am
Rand der Masken-Augengläser. Eine Abdichtung mit Schnapp-
Rastelementen ist dort nicht offenbart. Über die Maske selbst
ist dort ebenfalls nichts ausgesagt. Der Begriff "Maskenkörper"
läßt jedoch nur die Folgerung zu, daß es sich dort um eine
nicht zusammenfaltbare Maske handelt.
Die FR 26 83 152 beschreibt ebenfalls keine zusammenfaltbare
Vollmaske, da die Sichtöffnung sich über die gesamte obere
Hälfte der Maske erstreckt und die Sicht durch das transparente
Material gestört wäre, wenn dieses nach dem Zusammenfalten
auseinandergefaltet werden würde.
Vollmasken umschließen das Gesicht eines Benutzers und schützen
gleichzeitig die Augen des Benutzers. Der abdichtend am Gesicht
des Benutzers anliegende Öffnungsrand des Masken-
Flächenelementes verläuft über die Stirn, die Wangen und
unterhalb des Kinns des Benutzers. Solche Vollmasken sind
oftmals mit Innenmasken kombiniert, durch welche ein relativ
kleiner Totraum mit gerichteter Luftführung festgelegt ist.
Durch diese gerichtete Luftführung soll ein Beschlagen der
Sichteinrichtung der Vollmaske verhindert werden.
Vollmasken werden verwendet, wenn giftige Stoffe bzw. hohe
Konzentrationen gesundheitsschädlicher Stoffe eine optimale
Abdichtung erfordern, Atemschutzhauben, Atemschutzhelme oder
Atemschutzanzüge zum Schutz weiterer Körperteile aber noch
nicht notwendig sind. Vollmasken der eingangs genannten Art
sind insbes. bei plötzlichem Auftreten gesundheitsgefährdender
Schadstoffe in der Umgebungsluft lebensrettend, indem sie einen
schnellen und sicheren Rückzug aus dem jeweiligen
Gefahrenbereich möglich machen. Die besagten Vollmasken sollen
so klein und handlich verpackbar sein, daß sie leicht und
einfach entweder dauernd mitgeführt werden können, oder daß sie
in der Nähe eines entsprechenden Arbeitsplatzes gelagert und
untergebracht werden können. Zum anderen sollen solche
Vollmasken aus wirtschaftlichen Gründen langzeitig im
verschlossenen, d. h. klein und handlich verpackten Zustand,
aufbewahrt und gelagert werden können und dabei einsatzbereit
bleiben.
Bekannte Vollmasken der eingangs genannten Art sind regelmäßig
mit einer Filtereinrichtung versehen, die eine kreisrunde
Grundflächengestalt besitzt. Die Sichteinrichtung schließt sich
an die kreisrunde Filtereinrichtung mit einer geeignet
angepaßten Umfangskontur an. Infolge der kreisrunden Gestalt
der Filtereinrichtung läßt die Kleinheit der bekannten
Vollmasken noch im zusammengefalteten bzw. verpackten Zustand
Wünsche offen.
Aus der DE-OS 27 17 968 ist eine Einmal-Atemmaske mit einem
becherförmigen Hauptkörper bzw. Masken-Flächenelement aus einem
mehrschichtigen, Staub und Nebel filternden Material bekannt.
Der besagte Hauptkörper weist eine derartige Umrißform und
Tiefe des Bechers auf, daß ein bequemer enger Sitz über der
Nase, den Backen bzw. Wangen und dem Kinn des Benutzers gegeben
ist, wobei gleichzeitig der Mund und die Nase des Benutzers
eingeschlossen sind. Der Hauptkörper ist derartig gestaltet,
daß um den Mund und die Nase des Benutzers herum im Inneren des
Hauptkörpers ein ausreichender freier Raum gegeben ist. Bei
dieser bekannten Einmal-Atemmaske weist der becherförmige
Hauptkörper eine entsprechende Formstabilität auf, d. h. er ist
nicht platzsparend weiter zusammenlegbar, was unter dem
Gesichtspunkt, die Einmal-Atemmaske permanent mitzuführen, als
nachteilig angesehen werden muß. Entsprechendes gilt für die
aus der DE 31 13 828 C2 bekannte Gesichtsmaske in Schalenform
zum Ausfiltern von teilchenförmigen Verunreinigungen aus der
Atemluft. Diese bekannte Gesichtsmaske weist wenigstens eine
Außenschicht aus einem warmverformbaren Kunststoffmaterial und
eine als Faservlies ausgebildete Filterschicht auf, die entlang
ihrer gemeinsamen Ränder miteinander verschweißt sind. Die
Außenschicht ist aus einer flexiblen Kunststoffbahn aus Vinyl,
Polyäthylen, synthetischem Kautschuk, Äthylvinylacetat oder
Kombinationen hieraus gebildet. Die Außenschicht weist
musterförmig angeordnete Öffnungen in einer solchen Größe auf,
daß Luft im wesentlichen ungehindert durch die Außenschicht
hindurchtreten kann. Die Außenschicht dient für die die
Verunreinigungen ausfilternde Filterschicht als Stützträger.
Bei der oben erwähnten Einmal-Atemmaske gemäß DE-OS 27 17 968
und bei der aus der oben erwähnten DE 31 13 828 C2 bekannten
Gesichtsmaske handelt es sich nicht um Vollmasken sondern um
sog. Halbmasken, welche nur den Mund und die Nase eines
Benutzers umschließen.
Aus der DE 37 19 420 C2 der Anmelderin ist eine Halbmaske mit
einer Außenlage, einer Innenlage und einem zwischen der Außen-
und der Innenlage vorgesehenen Filterelement bekannt, das ein
Partikelfilter und ein Adsorberfilter aufweist. Das
Partikelfilter weist eine Lage aus Elektretmaterial und das
Adsorberfilter weist mindestens eine Lage aus offenporigem
Schaummaterial auf. Das offenporige Schaummaterial ist mit
Adsorberpartikeln versehen, die mindestens zwei
unterschiedliche Partikelgrößen aufweisen.
Halbmasken sind bspw. auch in der DE 32 04 060 A1 und in der DE 32 04 322 A1
beschrieben. Bei der aus der genannten DE 32 04 060 A1
bekannten Atem-Halbmaske ist ein Kopfband vorgesehen,
das als endloses elastisches Hand ausgebildet ist. Das Kopfband
ist lose in je einer von außen in der Nähe des Dichtungsrandes
am Körper der Halbmaske gegenüber den Wangen befestigten Öse
geführt und dabei in eine Unterlänge und in einer Oberlänge
aufgeteilt. Bei der aus der genannten DE 32 04 322 bekannten
Atem-Halbmaske aus einem mehrschichtigen Maskenkörper, dessen
Schichten einen Abdichtungsrand bildend miteinander verbunden
sind, besteht der Maskenkörper aus einem Filterteil, einem
Medium aus einer Mischung von Kunststoff- und Mikroglasfasern,
nach außen abgedeckt von einer vorgeformten Stützschicht aus
einem grobmaschigen Gewebe aus Kunstfasern. Auch bei diesen
bekannten Halbmasken ergibt sich der Mangel, daß sie
entsprechend formstabil und folglich nicht platzsparend
zusammenlegbar sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vollmaske der
eingangs genannten Art zu schaffen, die im Bedarfsfall schnell
einen zuverlässigen Schutz des Gesichtes einschließlich der
Augen eines Benutzers gewährleistet, und die während des
Nichtgebrauchs platzsparend klein zusammenfaltbar ist, so daß
sie von einem Benutzer jederzeit problemlos und nicht störend
mitgeführt werden kann, um den Besitzer der Vollmaske zu
gegebener Zeit schnell und unverzüglich entsprechend zu
schützen.
Diese Aufgabe wird bei einer Vollmaske der eingangs genannten
Art erfindungsgemäß durch die Merkmale des Kennzeichenteiles des
Anspruchs 1 gelöst.
Durch die Ausbildung der erfindungsgemäßen Vollmaske mit
mindestens einer quaderförmigen Filterkassette und mindestens
einem formstabilen Sichtglas mit einer rechteckigen
Grundflächengestalt ist es in vorteilhafter Weise möglich, die
Vollmaske platzsparend kleinvolumig zusammenzufalten, wobei das
Gesamtvolumen der Vollmaske im zusammengefalteten Zustand
gleichsam durch das Volumen der quaderförmigen Filterkassette
bestimmt ist.
Besonders zweckmäßig ist es, wenn bei der erfindungsgemäßen
Vollmaske die Filtereinrichtung zwei voneinander seitlich
beabstandete Filterkassetten und wenn die Sichteinrichtung zwei
voneinander seitlich beabstandete Sichtgläser aufweist. Die
Filterkassetten weisen hierbei zweckmäßigerweise eine größere
rechteckige Grundflächengestalt auf als die beiden formstabilen
Sichtgläser.
Die Sichtgläser können hierbei einfach als planare
Sichtscheiben oder als optische Gläser ausgebildet sein.
Erfindungsgemäß ist der Rand der/jeder Filteröffnung
vorzugsweise einstückig mit einem zugehörigen ersten
Dichtungskragen und der Rand der/jeder Sichtöffnung einstückig
mit einem zugehörigen zweiten Dichtungskragen ausgebildet.
Der/jeder erste und der/jeder zweite Dichtungskragen kann vom
Masken-Flächenelement nach außen wegstehen.
Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn bei der
erfindungsgemäßen Vollmaske die/jede Filterkassette ein
formstabiles Kassettenunterteil und ein formstabiles
Kassettenoberteil aufweist, die miteinander durch Schnapp-
Rastelemente verbunden sind und die zwischen sich im
zusammengebauten Zustand den Rand der entsprechenden
Filteröffnung abdichtend festlegen. Das Kassettenunterteil und
das Kassettenoberteil der entsprechenden Filterkassette
bestehen vorzugsweise aus einem geeigneten kratz- und
schlagfesten Kunststoffmaterial. Hierbei handelt es sich bspw.
um ABS (Acrylnitril-Butatien-Styrol-Copolymere). Das
Kassettenunterteil und das Kassettenoberteil der entsprechenden
Filterkassette sind derartig gestaltet, daß sie luft- bzw.
gasdurchlässig sind.
Bei einer erfindungsgemäßen Vollmaske kann in dem zwischen dem
Kassettenunterteil und dem Kassettenoberteil festgelegten
Filterraum der entsprechenden Filterkassette mindestens ein
Partikel- und mindestens ein Adsorberfilterelement angeordnet
sein. Das Adsorberfilterelement und das Partikelfilterelement
kann in Abhängigkeit von der Umgebung gewählt werden, in
welcher die erfindungsgemäße Vollmaske zum Einsatz gelangen
soll.
Das/jedes Sichtglas der erfindungsgemäßen Vollmaske kann einen
umlaufenden Kragen aufweisen, der durch Schnapp-Rastelement mit
einem Befestigungsrahmen verbunden ist, wobei der Rand der
zugehörigen Sichtöffnung zwischen dem Sichtglas und dem
Befestigungsrahmen abdichtend festgelegt ist. Eine solche
Ausbildung weist den Vorteil auf, daß die Sichtgläser
wunschgemäß mit entsprechenden Vollmasken kombinierbar sind.
Das/jedes Sichtglas kann hochglanzpoliert bzw. innenseitig mit
einem Antibeschlagmaterial beschichtet sein. Bei diesem
Antibeschlagmaterial kann es sich um ein geeignetes Gel, ein
Spray o. ä. handeln.
Bei der erfindungsgemäßen Vollmaske kann das um den
Öffnungsrand des Masken-Flächenelementes umlaufende
Dichtlippenelement gesichtseitig mit einem Haftkleber versehen
sein, um die Vollmaske mit Hilfe dieses Haftklebers direkt und
unmittelbar am Gesicht eines Benutzers festzulegen, es ist
jedoch auch möglich, daß bei der erfindungsgemäßen Vollmaske in
der Nachbarschaft des Öffnungsrandes vom Flächenelement
integral Befestigungslaschen wegstehen, an welchen
Maskenhaltebänder befestigt sind. Bei einer solchen Vollmaske
der zuletzt genannten Art kann das Masken-Flächenelement
stirnseitig mit zwei seitlichen Befestigungslaschen und mit
einer scheitelmittigen Befestigungslasche und kinn- bzw.
halsseitig mit zwei seitlichen Befestigungslaschen ausgebildet
sein, wobei an den beiden kinn- bzw. halsseitigen
Befestigungslaschen jeweils ein ein entsprechendes
Maskenhalteband bildendes Klettband und an den beiden
stirnseitigen seitlichen Befestigungslaschen und der
scheitelmittigen Befestigungslasche mittels zugehörigen
Maskenhaltebändern ein Flächenelement mit mindestens einer
Gegenklettfläche befestigt sein kann. Mit Hilfe des
Flächenelementes erfolgt eine Festlegung der Vollmaske am
Gesicht bzw. Kopf eines Benutzers. Dadurch erfolgt bereits eine
ausreichende angepaßte Festlegung der Vollmaske an die Anatomie
der meisten Benutzer. Mit Hilfe der beiden Klettbänder, die an
der mindestens einen Gegenklettfläche des Flächenelementes
geeignet fixiert werden, erfolgt eine zusätzliche Anpassung an
die individuelle Anatomie eines Benutzers, sowie eine
zusätzliche Sicherung gegen mechanische Einwirkungen. Danach
kann der Benutzer dann die entsprechende gesundheitsgefährdende
bzw. lebensbedrohende Umgebung fluchtartig verlassen.
Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vollmaske, die
insbesondere zum schnellen Einmalgebrauch vorgesehen ist, ist
in der Zeichnung verdeutlicht und wird nachfolgend beschreiben.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht der Vollmaske in Blickrichtung von
vorne, wobei die vom Masken-Flächenelement
wegstehenden Maskenhaltebänder abgeschnitten
gezeichnet sind,
Fig. 2 eine Ansicht der Vollmaske gemäß Fig. 1 in
Blickrichtung von hinten zur Verdeutlichung des mit
Hilfe der Maskenhaltebänder am Masken-
Flächenelement angebrachten rückseitigen
Flächenelementes mit Gegenklettflächen und
zugehörigen Klettbändern,
Fig. 3 einen Schnitt entlang der Schnittlinie III-III in
Fig. 1 zur Verdeutlichung eines Sichtglases mit
zugehörigem Befestigungsrahmen und abschnittweise
gezeichnetem Masken-Flächenelement,
Fig. 4 einen Schnitt entlang der Schnittlinie IV-IV in
Fig. 1 zur Verdeutlichung einer Ausbildung einer am
Masken-Flächenelement abdichtend festgelegten
Filterkassette, deren Kassettenoberteil und deren
Kassettenunterteil abschnittweise dargestellt sind.
Fig. 5 einen Schnitt entlang der Schnittlinie V-V in Fig. 1
zur Verdeutlichung des um den Öffnungsrand des
Masken-Flächenelementes umlaufenden
Dichtlippenelementes.
Fig. 1 zeigt schematisch in einer Ansicht von vorne eine
Ausbildung der Vollmaske 10, die insbes. zum schnellen
Einmalgebrauch vorgesehen ist. Die Vollmaske 10 weist ein
gasdichtes, flexibles Masken-Flächenelement 12 mit einer
Sichteinrichtung 14 und mit einer Filtereinrichtung 16 auf. Die
Sichteinrichtung 14 weist zwei voneinander seitlich
beabstandete Sichtgläser 18 und die Filtereinrichtung 16 weist
zwei voneinander seitlich beabstandete Filterkassetten 20 auf.
Wie aus Fig. 4 ersichtlich ist, weist jede Filterkassette 20
ein Kassettenunterteil 22 und ein Kassettenoberteil 24 auf. Das
jeweilige Kassettenunterteil 22 weist einen gitter- bzw.
rostartigen Boden 26 und einen vom Boden 26 nach oben stehenden
umlaufenden Mantel 28 auf. Der Mantel 28 ist mit Rastelementen
30 ausgebildet. Der Boden 26 des Kassettenunterteiles 22 ist
außerdem mit einem außenseitig umlaufenden Flansch 32
ausgebildet. Der Boden 26 des Kassettenunterteiles 22 ist
innenseitig mit Rippen 34 ausgebildet, die zum Festlegen eines
im Inneren 36 der jeweiligen Filterkassette 20 vorgesehenen
Partikelfilters 38 dienen. Über dem Partikelfilter 38 ist ein
Adsorberfilter 40 und über den Adsorberfilter 40 ist
außenseitig ein weiteres Partikelfilter 42 vorgesehen. Der
Partikelfilter 42 wird mit Hilfe von Rippen 44 im Inneren 36
der Filterkassette 20 festgelegt, die von einer gitter- bzw.
rostartig ausgebildeten Basis 46 des Kassettenoberteiles 24 in
das Innere 36 der Filterkassette 20 ragen. Von der außen- bzw.
stirnseitigen Basis 46 des Kassettenoberteiles 24 ragt ein
Mantel 48 weg, der mit Aussparungen 50 ausgebildet ist. In
diese Aussparungen 50 stehen die vom Mantel 28 des
Kassettenunterteiles 22 wegstehenden Rastelemente 30 im
zusammengebauten Zustand der Filterkassette 20 hinein. Die
Rastelemente 30 und die zugehörigen Aussparungen 50 bilden
folglich federnde Schnapp-Rastelemente 52, durch welche das
Kassettenunterteil 22 und das Kassettenoberteil 24 der
jeweiligen Filterkassette 20 miteinander fest verbunden sind.
In diesem zusammengebauten Zustand der entsprechenden
Filterkassette 20 drückt der Mantel 48 des Kassettenoberteiles
24 mit einem Schneidenrand 54 in das am Flansch 32 des
Kassettenunterteiles 22 anliegende Masken-Flächenelement 12
derart hinein, daß sich eine abdichtende Verbindung des
Maskenflächenelementes 12 mit der Filterkassette 20 ergibt.
Das Masken-Flächenelement 12 ist zur abdichtenden Aufnahme der
zugehörigen Filterkassette 20 mit einer Filteröffnung 56
ausgebildet. Die Filteröffnung 56 ist einstückig mit einem
zugehörigen ersten Dichtungskragen 58 ausgebildet. Im
zusammengebauten Zustand ergibt sich durch den um die jeweilige
Filteröffnung 56 umlaufenden ersten Dichtungskragen 58 und
durch den Schneidenrand 54 am Mantel 48 des Kassettenoberteils
24 eine dichte Verbindung zwischen dem Masken-Flächenelement 12
und der jeweiligen Filterkassette 20.
Fig. 3 zeigt abschnittweise in einer Schnittdarstellung ein
Sichtglas 18 der Sichteinrichtung 14 (sh. Fig. 1) in
Kombination mit einem zugehörigen Befestigungsrahmen 60. Das
Sichtglas 18 weist einen außenseitig umlaufenden Kragen 62 mit
Rastorganen 64 auf. Der Befestigungsrahmen 60 weist eine
umlaufende Schneide 66 und Gegenrastorgane 68 auf, die mit den
Rastorganen 64 am Kragen 62 des Sichtglases 18 Schnapp-
Rastelemente 70 bilden.
Mit der Bezugsziffer 12 ist auch in Fig. 3 das flexible Masken-
Flächenelement bezeichnet, das vorzugsweise aus einem
Silikonmaterial besteht. Das Masken-Flächenelement 12 ist mit
Sichtöffnungen 72 ausgebildet. Jede Sichtöffnung 72 ist durch
einen zugehörigen einstückigen zweiten Dichtungskragen 74
begrenzt. Der zweite Dichtungskragen 74 steht wie der erste
Dichtungskragen 58 (sh. Fig. 4) vom Masken-Flächenelement 12
nach außen weg. Die Abdichtung des Masken-Flächenelementes 12
im Bereich der jeweiligen Sichtöffnung 72 erfolgt insbes. durch
die Schneide 66 des Befestigungsrahmens 60 und durch einen
Flansch 76, der vom Sichtglas 18 außerhalb des Kragens 62
umlaufend wegsteht.
Das Sichtglas 18 kann an seiner Innenseite 78 und an seiner
Außenseite 80 hochglanzpoliert sein. Das jeweilige Sichtglas 18
kann an seiner Innenseite 78 mit einem Antibeschlagmaterial 82
beschichtet sein.
Fig. 5 zeigt in einer Schnittdarstellung abschnittweise den
umlaufenden Öffnungsrand 84 des Masken-Flächenelementes 12, der
einstückig mit einem in das Innere 86 der Vollmaske 10
geneigten, um den Öffnungsrand 84 umlaufenden
Dichtlippenelement 88 ausgebildet ist. Das Dichtlippenelement
88 kann an seiner dem Gesicht eines Benutzers zugewandten
Außenseite 90 mit einem Haftkleber versehen sein. Bevorzugt ist
es jedoch, wenn in der Nachbarschaft des Öffnungsrandes 84 des
Masken-Flächenelementes 12 integral Befestigungslaschen 92, 94
und 96 angeformt sind, die vom besagten Öffnungsrand 84
wegstehen, und an welchen Maskenhaltebänder 98 und 100
befestigt sind. Diese Befestigung erfolgt bspw. durch Nieten.
Wie aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich ist, ist das Masken-
Flächenelement 12 stirnseitig mit zwei seitlichen
Befestigungslaschen 92 und mit einer scheitelmittigen
Befestigungslasche 94 und kinn- bzw. halsseitig mit zwei
seitlichen Befestigungslaschen 96 ausgebildet. An den beiden
seitlichen stirnseitigen Befestigungslaschen 92 und an der
scheiltelmittigen Befestigungslasche 94 sind die
Maskenhaltebänder 98 befestigt. An den von den
Befestigungslaschen 92 und 94 entfernten Endabschnitten der
besagten Maskenhaltebänder 98 ist ein textiles Flächenelement
102 befestigt. Diese Befestigung erfolgt bspw. durch
Verbindungsnähte. Das textile Flächenelement 102 ist mit
Gegenklettflächen 104 versehen, die zur wunschgemäßen
Festlegung von die Maskenhaltebänder 100 bildenden Klettbändern
106 (sh. Fig. 2) vorgesehen sind.
Gleiche Einzelheiten sind in den Fig. 1 bis 5 jeweils mit
denselben Bezugsziffern bezeichnet, so daß es sich erübrigt, in
Verbindung mit allen diesen Figuren alle Einzelheiten jeweils
detailliert zu beschreiben.
Claims (13)
1. Vollmaske, insbes. zum schnellen Einmalgebrauch, mit
einem gasdichten flexiblen Masken-Flächenelement (12),
das einen umlaufenden, an der Stirn, den Wangen und unter
dem Kinn eines Benutzers anliegenden Öffnungsrand (84)
aufweist und das mit einer Filtereinrichtung (16) und mit
einer Sichteinrichtung (14) versehen ist, wobei die
Filtereinrichtung (16) mindestens eine quaderförmige
Filterkassette (20) mit einer rechteckigen
Grundflächengestalt aufweist und die Sichteinrichtung
(14) mindestens ein Sichtglas (18) hat und wobei die
mindestens eine Filterkassette (20) am Rand einer
zugehörigen Filteröffnung (56) und das mindestens eine
Sichtglas (18) am Rand einer zugehörigen Sichtöffnung
(72) abdichtend festgelegt sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß das flexible Masken-Flächenelement (12)
zusammenfaltbar ist, daß die Sichteinrichtung (14)
mindestens ein Sichtglas (18) mit einer rechteckigen
Grundflächengestalt aufweist und daß der umlaufende
Öffnungsrand (84) einstückig mit einem in das Innere (86)
der Vollmaske geneigten, um den Öffnungsrand (84)
umlaufenden Dichtlippenelement (88) ausgebildet ist.
2. Vollmaske nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Filtereinrichtung (16) zwei voneinander seitlich
beabstandete Filterkassetten (20) und daß die
Sichteinrichtung (14) zwei voneinander seitlich
beabstandete Sichtgläser (18) aufweist.
3. Vollmaske nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Rand der jeweiligen Filteröffnung (56) einstückig
mit einem zugehörigen ersten Dichtungskragen (58) und daß
der Rand der/jeder Sichtöffnung (72) einstückig mit einem
zugehörigen zweiten Dichtungskragen (74) ausgebildet ist.
4. Vollmaske nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der/jeder erste Dichtungskragen (58) und daß
der/jeder zweite Dichtungskragen (74) vom Masken-
Flächenelement (12) nach außen wegstehen.
5. Vollmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die/jede Filterkassette (20) ein Kassettenunterteil
(22) und ein Kassettenoberteil (24) aufweist, die
miteinander durch Schnapp-Rastelemente (52) verbunden
sind und die zwischen sich im zusammengebauten Zustand
den Rand der entsprechenden Filteröffnung (56) abdichtend
festlegen.
6. Vollmaske nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß in dem zwischen dem Kassettenunterteil (22) und dem
mindestens ein Partikel- und mindestens ein
Adsorberfilterelement (38, 40, 42) angeordnet sind.
7. Vollmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das/jedes Sichtglas (18) einen umlaufenden Kragen
(62) aufweist, der durch Schnapp-Rastelemente (70) mit
einem Befestigungsrahmen (60) verbunden ist, wobei der
Rand der zugehörigen Sichtöffnung (72) zwischen dem
Sichtglas (18) und dem Befestigungsrahmen (60) abdichtend
festgelegt ist.
8. Vollmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das/jedes Sichtglas (18) hochglanzpoliert ist.
9. Vollmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das/jedes Sichtglas (18) innenseitig mit einem
Antibeschlagmaterial (82) beschichtet ist.
10. Vollmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß das um den Öffnungsrand (84) des Masken-
Flächenelementes (12) umlaufende Dichtlippenelement (88)
gesichtseitig mit einem Haftkleber versehen ist.
11. Vollmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Nachbarschaft des Öffnungsrandes (84) vom
Masken-Flächenelement (12) integral Befestigungslaschen
(92, 94, 96) wegstehen, an welchen Maskenhaltebänder (98,
100) befestigt sind.
12. Vollmaske nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Masken-Flächenelement (12) stirnseitig mit zwei
seitlichen Befestigungslaschen (92) und einer
scheitelmittigen Befestigungslasche (94) und kinn- bzw.
halsseitig mit zwei seitlichen Befestigungslaschen (96)
ausgebildet ist, wobei an den beiden kinn- bzw.
halsseitigen Befestigungslaschen (96) jeweils ein ein
entsprechendes Maskenhalteband (100) bildendes Klettband
(106) und an den beiden stirnseitigen seitlichen
Befestigungslaschen (92) und der scheitelmittigen
Befestigungslasche (94) mittels zugehöriger
Maskenhaltebänder (98) ein Flächenelement (102) mit
mindestens einer Gegenklettfläche (104) befestigt sind.
13. Vollmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Masken-Flächenelement (12) seitlich im
Wangenbereich ein Ausatemventil aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997122514 DE19722514C2 (de) | 1997-05-30 | 1997-05-30 | Vollmaske insbes. zum schnellen Einmalgebrauch |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997122514 DE19722514C2 (de) | 1997-05-30 | 1997-05-30 | Vollmaske insbes. zum schnellen Einmalgebrauch |
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| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19722514A1 DE19722514A1 (de) | 1998-12-10 |
| DE19722514C2 true DE19722514C2 (de) | 2002-06-20 |
Family
ID=7830837
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1997122514 Expired - Fee Related DE19722514C2 (de) | 1997-05-30 | 1997-05-30 | Vollmaske insbes. zum schnellen Einmalgebrauch |
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19722514C2 (de) |
Families Citing this family (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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| CN116115922A (zh) * | 2022-12-30 | 2023-05-16 | 郑静 | 带过滤装置的密封全面罩 |
Citations (5)
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|---|---|---|---|---|
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| CH383783A (de) * | 1958-12-22 | 1964-10-31 | Helly Hansen Leiv | Gasmaske |
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| FR2683153A1 (fr) * | 1991-10-30 | 1993-05-07 | Miaud Pierre | Masque de protection a usage unique. |
-
1997
- 1997-05-30 DE DE1997122514 patent/DE19722514C2/de not_active Expired - Fee Related
Patent Citations (5)
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| US492980A (en) * | 1893-03-07 | Francois coquy | ||
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| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19722514A1 (de) | 1998-12-10 |
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