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DE19719765A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Transportieren einer Kannengruppe - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Transportieren einer Kannengruppe

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Publication number
DE19719765A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
carrier
cans
group
textile machine
route
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19719765A
Other languages
English (en)
Inventor
Otmar Kovacs
Michael Ueding
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Rieter Ingolstadt GmbH
Original Assignee
Rieter Ingolstadt Spinnereimaschinenbau AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=7829183&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE19719765(A1) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Rieter Ingolstadt Spinnereimaschinenbau AG filed Critical Rieter Ingolstadt Spinnereimaschinenbau AG
Priority to DE19719765A priority Critical patent/DE19719765A1/de
Priority to EP98105377A priority patent/EP0877107B2/de
Priority to DE59806670T priority patent/DE59806670D1/de
Priority to CZ981373A priority patent/CZ137398A3/cs
Priority to US09/073,231 priority patent/US6055792A/en
Publication of DE19719765A1 publication Critical patent/DE19719765A1/de
Priority to US09/562,483 priority patent/US6233904B1/en
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • DTEXTILES; PAPER
    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01HSPINNING OR TWISTING
    • D01H9/00Arrangements for replacing or removing bobbins, cores, receptacles, or completed packages at paying-out or take-up stations ; Combination of spinning-winding machine

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Spinning Or Twisting Of Yarns (AREA)
  • Replacing, Conveying, And Pick-Finding For Filamentary Materials (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren gemäß Oberbegriff des Anspruches 1 sowie eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
Es ist bekannt, mit Hilfe eines Transportfahrzeuges mehrere in einer Reihe ange­ ordnete Kannen als Kannengruppe zu transportieren und zu einem an einer Strecke befindlichen Wagen zu bringen, wo die Kannen vom Transportfahrzeug an den an der Strecke angeordneten und stets dort verbleibenden Wagen übergeben werden (DE 42 33 357 A1). Die Kannen werden nacheinander zwischen dem an der Strecke befindlichen Wagen und dem Transportfahrzeug ausgewechselt, wozu es erforder­ lich ist, auf dem Transportfahrzeug eine leere Stellfläche für eine Kanne vorzusehen und weiterhin schrittweise entlang dem Wagen der Strecke zu fahren, damit durch Überführen einer vollen Kanne vom Wagen der Strecke auf das Transportfahrzeug und durch Überführen einer leeren Kanne vom Transportfahrzeug auf den Wagen der Strecke dieser Austausch durchgeführt werden kann. Hierfür ist ein komplizierter Antriebs- und Steuermechanismus erforderlich.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Verfahren und eine entspre­ chende Vorrichtung zu schaffen, die den Kannentransport in die Arbeitsstelle der Strecke sowie aus dieser heraus vereinfacht.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Da jeweils eine komplette Kannengruppe ausgetauscht wird, ist keine Vorrichtung erforderlich, um komplizierte Rangier- und Positionierbewegungen an der Strecke auszuführen, wie dies notwendig ist, wenn eine Kanne nach der anderen zwischen Transportfahrzeug und Strecke ausgewechselt werden muß. Hierdurch wird der Aufwand für die Konstruktion, die Herstellung, das Material und die Zeit während der Arbeit gegenüber der herkömmlichen Verfahrensweise und Vorrichtung reduziert.
Damit für den Wechsel des Kannenträgers an der Strecke möglichst wenig Zeit be­ nötigt wird, kann das erfindungsgemäße Verfahren in zweckmäßiger Weise gemäß Anspruch 2 weitergebildet sein. Hierdurch erfolgen die Bereitstellung und Abholung eines Kannenträgers zeitlich unabhängig von dem Füllen der Kannen.
Durch eine vorteilhafte Ausbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens nach An­ spruch 3 kann sichergestellt werden, daß stets rechtzeitig an der Strecke ein Kan­ nenträger mit leeren Kannen bereitgestellt bzw. ein Kannenträger mit vollen Kannen abgeholt wird.
Es ist zweckmäßig, wenn der Kannenträger, der an der Strecke ausgetauscht wor­ den ist gegen einen anderen Kannenträger, nun mit unveränderter Bestückung wei­ terhin Anwendung findet gemäß Anspruch 4, sei es zum sofortigen Verarbeiten der in den Kannen dieser Kannengruppe befindlichen Faserbänder oder sei es zur Zwi­ schenlagerung in einem Kannenmagazin, um zu gegebener Zeit zwecks Verarbei­ tens der Faserbänder einer Textilmaschine zugeführt zu werden. Auf diese Weise werden Wartezeiten verkürzt, was zu einem besseren Wirkungsgrad der bandverar­ beitenden Textilmaschinen führt.
Die faserbandverarbeitenden Textilmaschinen, z. B. Flyer oder auch Offenend-Spinnmaschinen, weisen eine Vielzahl gleichartiger Arbeitsstellen auf. Um das er­ findungsgemäße Verfahren in optimaler Weise zur Anwendung bringen zu können, ist es zweckmäßig, wenn der Kannenträger und auch die Arbeitsstellung der Textil­ maschine und/oder die Speicherstellung des Kannenmagazins hinsichtlich ihrer Di­ mensionen aufeinander gemäß Anspruch 5 abgestimmt sind.
Finden in einer Textilmaschine oder in einem Kannenmagazin mehrere Kannenträ­ ger nebeneinander Platz, so besteht die Gefahr, daß beim Manipulieren der Kan­ nenträger der benachbarte bzw. die benachbarten Kannenträger verschoben wer­ den, was unter Umständen zu Produktionsstörungen führen kann. Um diesem uner­ wünschten Verschieben von Kannenträgern vorzubeugen, wird das erfindungsge­ mäße Verfahren vorzugsweise nach Anspruch 6 weitergebildet.
Wie erwähnt, kann eine Verkürzung der Wartezeit an der Strecke durch Überwa­ chen der Füllarbeit erreicht werden. In ähnlicher Weise ist es von Vorteil, wenn auch an einer faserbandverarbeitenden Textilmaschine eine Überwachung gemäß An­ spruch 7 und ein anschließendes Auslösen einer Funktion gemäß Anspruch 8, z. B. das Auslösen eines akustischen oder optischen Signals oder aber ein Austausch eines Kannenträgers nach Anspruch 9, vorgesehen wird.
Zur Durchführung des Verfahrens ist erfindungsgemäß eine Vorrichtung gemäß den Merkmalen nach Anspruch 10 vorgesehen. Da der der Strecke zugeführte Kannen­ träger auch während des Füllens der Kannen der auf dem Kannenträger angeord­ neten Kannengruppe an der Strecke verbleibt und erst nach dem Füllen der Kannen gemeinsam mit dieser Kannengruppe die Strecke verläßt, werden für den Austausch dieser Kannen zwischen dem Transportfahrzeug (Kannenwagen) und der Strecke lediglich einfache Bewegungs- und Steuerabläufe benötigt, was Kosten für die Kon­ struktion, die Herstellung und das Material für die hierfür erforderlichen Elemente sowie Zeit während der Arbeit erspart.
Durch zweckmäßige Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes gemäß Anspruch 11 kann die Wartezeit durch einen zeitlich auf das Füllen der Kannen abgestimmten Kannenaustausch verkürzt werden. Unter Kannenaustausch wird das Zuführen eines Kannenträgers mit leeren Kannen zur Strecke und das Abführen eines Kan­ nenträgers mit gefüllten Kannen verstanden, selbst wenn das Zuführen und das Ab­ holen eines Kannenträgers unabhängig voneinander zeitlich versetzt zueinander erfolgen.
Um nicht nur an der Strecke, sondern auch an den faserbandverarbeitenden Textil­ maschinen und an evtl. vorgesehenen Kannenmagazinen zur Zwischenlagerung der Kannen ein Be- und Entladen der Kannenträger zu vermeiden und um dadurch Zeit einzusparen, ist es zweckmäßig, wenn die erfindungsgemäße Vorrichtung nach An­ spruch 12 weitergebildet wird.
Zur optimalen Unterbringung von Kannenträgern an bzw. in einer Textilmaschine bzw. in einem Kannenmagazin sind vorzugsweise Kannenmagazin und/oder Textil­ maschine einerseits und Kannenträger andererseits maßlich nach Anspruch 13 auf­ einander abgestimmt.
Wird die Verschiebeeinrichtung der Strecke gemäß Anspruch 14 ausgebildet, so kann der Austausch von Kannenträgern vorgenommen werden, auch wenn noch nicht sämtliche Kannen einer auf einem Kannenträger befindlichen Kannengruppe wieder mit Faserband gefüllt ist. Während nämlich die eine Kannengruppe gefüllt wird, kann ein anderer Kannenträger mit gefüllten Kannen abgeholt und ein weiterer Kannenträger mit leeren Kannen bereitgestellt werden.
Der Kannenträger kann in unterschiedlicher Weise ausgebildet sein; ein besonders einfacher und somit kostengünstiger Kannenträger ergibt sich bei Ausbildung ent­ sprechend Anspruch 15 und evtl. 16. Weitere zweckmäßige Ausbildungen des Kan­ nenträgers ergeben sich aus den Ansprüchen bis 17 bis 23.
Prinzipiell kann der Kannenträger manuell oder automatisch transportiert werden. Bei automatischem Transport wird zweckmäßigerweise der Kannenträger von einem nach den Ansprüchen 24 und evtl. 25 ausgebildeten Kannenwagen befördert.
Vorzugsweise ist gemäß Anspruch 26 an den einzelnen Komponenten der Anlage eine Kannenträger-Aufnahme vorgesehen, wobei als "Komponente" eine Strecke als faserbandliefernde Textilmaschine, eine faserbandverbrauchende Textilmaschine und ein Kannenmagazin, stets in der Einzahl oder in der Mehrzahl, in Frage kom­ men.
Um den Kannenträger an der Textilmaschine, in einem Kannenmagazin und/oder in einem Kannenwagen zu sichern, kann eine Weiterbildung des Erfindungsgegen­ standes nach einem oder mehreren der Ansprüche 27 bis 34 vorgesehen werden.
Um ohne vermeidbaren Zeitverlust den Kannenträger an der faserbandverarbeiten­ den Textilmaschine austauschen zu können, wenn das Faserband in einer oder mehreren der Kannen der auf dem Kannenträger befindlichen Kannengruppe aus­ gelaufen oder gerissen ist, kann eine Überwachung und Steuerung gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 35 bis 37 vorgesehen werden.
Sowohl das erfindungsgemäße Verfahren als auch die Vorrichtung gemäß der Erfin­ dung sind einfach und erlauben auch nachträglich eine Realisierung an bereits be­ stehenden Maschinen oder Anlagen. Dadurch, daß die Kannen einer Kannengruppe nicht nur während des Transportes, sondern auch für das Auffüllen als Kannen­ gruppe gemeinsam der Strecke vorgelegt und nach dem Füllen auch von hier wieder als komplette Kannengruppe abgeholt werden, läßt sich der steuermäßige als auch der zeitliche Aufwand für einen Kannenwechsel, der im Sinne der vorliegenden Erfindung als Bestandteil des Kannentransportes gesehen wird, reduzieren. Erfolgt dieser Kannenaustausch automatisch, so kann auch die Vorrichtung im Vergleich zu bisher bekannten automatischen Vorrichtungen einfacher und somit auch kosten­ günstiger gestaltet und gefertigt werden.
Ausführungsbeispiele werden nachstehend anhand von Zeichnungen näher erläu­ tert. Es zeigen:
Fig. 1 in schematischer Darstellung eine erfindungsgemäß ausgebildete Anlage mit einer Strecke, einer bandverarbeitenden Textilmaschine und einem Kannenmagazin sowie mit mehreren Kannenträgern, um Kannengruppen als komplette Einheiten innerhalb dieser Anlage zu transportieren;
Fig. 2 in der Draufsicht einen Teil einer Strecke mit einer Verschiebeeinrichtung sowie einem zur Übergabe an die Verschiebeeinrichtung bereitstehenden Kannenträger;
Fig. 3 einen Kannenwagen gemäß Fig. 2 in der Seitenansicht;
Fig. 4 zwei Offenend-Spinnmaschinen im Querschnitt mit als Paletten ausgebil­ deten Kannenträgern, von denen einer durch eine Bedienungsperson unter Zuhilfenahme eines Gabelstaplers unter eine der Offenend-Spinn­ maschinen in die Arbeitsstellung gebracht wird; und
Fig. 5 in der Draufsicht Teilbereiche von zwei Offenend-Spinnmaschinen, bei denen eine erste Bedienungsperson einen als Palette ausgebildeten Kannenträger mit leeren Kannen von seinem Arbeitsplatz unter der Ma­ schine herauszieht und eine zweite Bedienungsperson mit Hilfe eines Kannenwagens einen Kannenträger mit vollen Kannen heranbringt.
Das Wesen der Erfindung wird zunächst mit Hilfe der Fig. 1 erläutert, welche im Schema eine Anlage 1 mit einer Vielzahl einzelner Komponenten wie einer Strecke 2, einer bandverarbeitenden Textilmaschine 4 und einem Kannenmagazin 5 zeigt.
Die zuvor genannten Komponenten können je nach Bedarf jeweils in der Einzahl oder in der Mehrzahl innerhalb der Anlage 1 vorgesehen sein, wie beispielsweise auch aus den Fig. 4 und 5 (siehe die beiden bandverarbeitenden Textilmaschinen 4) erkennbar ist. Auch die gewählten Komponentennamen sind nicht in enger Wortauslegung auszulegen, sondern sind als Synonyme für eine bestimmte Art von Maschinen bzw. Anlagenteilen zu verstehen. So steht im Sinne der vorliegenden Erfindung der Begriff "Strecke" 2 für eine oder mehrere bandliefernde oder bander­ zeugende Maschine(n), in welcher Kannen 3 mit Faserbändern 30 (Fig. 4) gefüllt werden.
Die Kannen 3 besitzen gemäß den gezeigten Ausführungen im wesentlichen Recht­ eckform; die vorliegende Erfindung kann jedoch auch im Zusammenhang mit runden Kannen (nicht gezeigt) Anwendung finden.
Als bandverarbeitende Textilmaschinen 4 können verschiedene Arten von Spinnma­ schinen Anwendung finden, beispielsweise Ringspinn- oder Offenend-Spinnmaschi­ nen, aber auch Flyer oder Strick- oder Wirkmaschinen, denen zur Herstellung von pelzartigen Gestricken oder Gewirken Faserbänder 30 zugeführt werden. Für die nachstehende Erläuterung wurde lediglich als Ausführungsbeispiel eine Offenend-Spinnmaschine gewählt.
Auch die besondere Ausbildung des Kannenmagazins 5 ist für die vorliegende Er­ findung prinzipiell ohne Belang; prinzipiell reicht ein Stellplatz E (Fig. 1) für die Kannen 3 für diesen Zweck aus.
Die in der Strecke 2 gefüllten Kannen 3 sind als Kannengruppe 31 auf einem Kan­ nenträger 6 angeordnet, mit welchem sie stets als komplette Einheit zwischen den einzelnen Komponenten der Anlage 1 hin und her transportiert werden. Gemäß dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel sind mehrere Kannenwagen 7 vorgesehen, von denen jeder eine Kannengruppe 31 jeweils als Einheit aufnehmen kann und von der (bandabgebenden oder -erzeugenden) Strecke 2 zur Weiterverarbeitung zur bandverarbeitenden oder -verbrauchenden Textilmaschine 4 oder zur Zwischenla­ gerung zum Kannenmagazin 5 bringt.
Bei dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Kannenwagen 7 als Automat - dessen Antrieb aus Gründen der Übersichtlichkeit der Zeichnungen nicht gezeigt ist - ausgebildet, der auf einer Bahn 70 zwischen den einzeln Komponenten der Anlage 1 verfahrbar ist. Der Begriff "Bahn" ist nicht in enger Auslegung des Wortes zu verstehen; er soll auch Infrarot- oder Ultraschallführungen o. dgl. umfassen. Wird der Kannenwagen manuell gelenkt, so fällt unter diesen Begriff "Bahn" auch jegliche Art von Weg, längs welcher der Kannenwagen transportiert wird bzw. werden kann.
Nachdem die Anlage 1 im groben beschrieben worden ist, sollen nun ihre einzelnen Komponenten näher unter die Lupe genommen werden.
Zunächst wird mit Hilfe eines Kannenwagens 7 ein mit leeren Kannen 3 gefüllter Kannenträger 6 zu einer Strecke 2 gebracht, die in an sich üblicher Weise mit einem oder mehreren Füllköpfen 23 ausgestattet ist. Die Strecke 2 besitzt eine Verschie­ beeinrichtung 20, an welche der Kannenträger 6 mit der kompletten Kannengruppe 31 übergeben wird. Anschließend wird mit Hilfe der Verschiebeeinrichtung 20 stets diese komplette, leere Kannen 3 aufweisende Kannengruppe 31 gemeinsam mit dem sie aufnehmenden Kannenträger 6 zum Füllen der Kannen 3 in eine erste Ar­ beitsstellung A1 - weitere Arbeitsstellungen gibt es an anderen Komponenten der Anlage 1 und werden später erläutert - gebracht.
Als Arbeitsstellung A1 an der Strecke 2 wird der Bereich verstanden, in welcher sich irgendeine Kanne 3 eines Kannenträgers 6 im Zuführbereich zum Füllkopf 23 befin­ det, mit dessen Hilfe die Kannen 3 in an sich üblicher Weise mit Faserband 30 (siehe Fig. 4) gefüllt werden.
In dieser ersten Arbeitsstellung A1 passieren die auf dem Kannenträger 6 befindli­ chen Kannen 3 diesen Füllkopf 23 nacheinander in Richtung des Pfeiles f1. Die zu füllende Kanne 3 wird dabei durch eine Greifeinrichtung (nicht gezeigt) der Strecke 2 zunächst in Richtung des Doppelpfeiles f2 für kurze Zeit vom Kannenträger 6 her­ abgenommen und unter den Füllkopf 23 gehoben und anschließend, nachdem die Kanne 3 gefüllt worden ist, durch die nicht gezeigte Greifeinrichtung auf den Kan­ nenträger 6 an die richtige Position innerhalb der Kannengruppe 31 zurückgestellt. Nachdem die soeben gefüllte Kanne 3 wieder in ihre Ausgangsposition auf dem Kannenträger 6 zurückgestellt worden ist, wird dieser jeweils um einen Schritt, d. h. um eine Kannenbreite, in Richtung des Pfeiles f1 weiterbewegt, so daß die nächste leere Kanne 3 in die Arbeitsstellung A1 gelangt, in welcher sie durch die Greifein­ richtung der Strecke 2 wieder unter den Füllkopf 23 gebracht wird. Während der ge­ samten Dauer, während welcher irgendeine Kanne 3 der zum Kannenträger 6 gehö­ renden Kannengruppe 31 gefüllt wird, verbleibt der Kannenträger 6 mit den restli­ chen Kannen 6 dieser Kannengruppe 31 in dieser (ersten) Arbeitsstellung A1 an der Strecke 2.
Sind sämtliche Kannen 3 dieser Kannengruppe 31 gefüllt, so wird der Kannenträger 6 nun zusammen mit der kompletten Kannengruppe 31 an den Kannenwagen 7 übergeben und mit dessen Hilfe entweder zur direkten Verarbeitung der Faserbän­ der 30 einer faserbandverarbeitenden Textilmaschine 4 oder aber, wenn gerade sämtliche derartige faserbandverarbeitende Textilmaschinen 4 mit Faserbändern 30 versorgt sind, dem oder einem der Kannenmagazine 5 zur Zwischenspeicherung zugeführt.
Gemäß dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel besitzt die Verschiebeeinrich­ tung 20 eine Länge, die mehr als nur die eine Kannengruppe 31 aufnehmen kann, deren Kannen 3 gerade gefüllt werden. Vielmehr ist in Verschieberichtung (Pfeil f1) vor der Arbeitsstellung A1 eine erste Wartestellung B vorgesehen, in welche eine zweite, auf einem zweiten Kannenträger 60 angeordnete Kannengruppe 310 in Richtung des Pfeiles f3 bereits zugeführt werden kann, wenn noch nicht alle der dem ersten Kannenträger 6 zugeordneten Kannen 3 gefüllt sind. In Verschieberichtung (Pfeil f1) nach der Arbeitsstellung A1 ist eine zweite Wartestellung C vorgesehen, in welcher ein Kannenträger 61 mit einer bereits gefüllten Kannengruppe 311 zwi­ schendeponiert werden kann, damit er zu gegebener Zeit in Richtung des Pfeiles f4 auf einen Kannenwagen 7 gebracht und mit Hilfe des Kannenwagens 7 abtranspor­ tiert wird.
Nach dem Füllen seiner Kannen 3 gelangt der Kannenträger 6 aus der Arbeitsstel­ lung A1 in die inzwischen frei gewordene zweite Wartestellung C, aus welcher er seinerseits zu gegebener Zeit von dem Kannenwagen 7 abgeholt wird. Gleichzeitig mit dem schrittweisen Verschieben des ersten Kannenträgers 6 in die Wartestellung C gelangt nun der zweite Kannenträger 60, der sich stets in unmittelbarer Nachbar­ schaft zum ersten Kannenträger 6 befunden hat, ebenfalls schrittweise aus seiner Wartestellung B in die Arbeitsstellung A1.
Es versteht sich von selbst, daß die Gesamtlänge der Verschiebeeinrichtung 20 nicht nur so groß ist, daß lediglich drei Kannenträger 6, 60. . . nebeneinander Platz finden. Um Wartezeiten, die durch das Herbeifahren des Kannenwagens 7, durch seine Entleerung und/oder Bestückung an der Offenend-Spinnmaschine (gewählt als Beispiel einer bandverarbeitenden Textilmaschine 4) bzw. am Kannenmagazin 5 entstehen, kompensieren zu können, wird es in der Praxis ratsam sein, die Ver­ schiebeeinrichtung 20 so groß auszugestalten, daß sie eine gewisse Pufferfunktion ausüben kann.
Die Strecke 2 weist gemäß dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel eine Steu­ ervorrichtung 21 auf, mit welcher mittels einer Steuerleitung 211 eine Überwa­ chungsvorrichtung 210 steuermäßig in Verbindung steht. Diese Überwachungsein­ richtung 210 überwacht die Position des sich in der Arbeitsstellung A1 befindenden Kannenträgers 6 und somit den Fortgang der Füllarbeit.
Durch die mit der Steuervorrichtung 21 in Verbindung stehende Überwachungsein­ richtung 210 wird dann, wenn der Kannenträger 6 die Arbeitsstellung A1 in Richtung Wartestellung C verläßt, ein Signal ausgelöst. Dieses Signal kann beispielsweise ein optisches oder auch akustisches Signal auslösen, damit ein Kannenträger 60 manuell oder automatisch von einem Kannenwagen 7 aus in Richtung des Pfeiles f3 in die erste Wartestellung B gebracht werden kann, um sodann durch die Verschie­ beeinrichtung 20 in Richtung des Pfeiles f1 Schritt für Schritt zur Arbeitsstellung A1 gebracht zu werden.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel, bei dem mehrere Kannenträger 6, 60, 61. . . nebeneinander gleichzeitig in der Verschiebeeinrichtung 20 Platz finden, wird diese stets in ein und derselben Richtung (Pfeil f1) bewegt. Aus diesem Grunde ist die Verschiebeeinrichtung 20 mit einem Endlosband oder einer Endloskette ausgestattet (nicht gezeigt).
Findet eine derartige, ein Endlosband oder eine Endloskette aufweisende Verschie­ beeinrichtung 20 Anwendung, so besitzt in der einfachsten und kompaktesten Bau­ weise die Verschiebeeinrichtung 20 eine derartige Länge, daß sie zumindest zwei Kannenträger 6, 60 bzw. 6, 61 gleichzeitig nebeneinander aufnehmen kann. Inner­ halb der Arbeitsstellung A1 an der Grenze zwischen den beiden Kannenträgern 6, 60 bzw. 6, 61 befindet sich der Zuführbereich zum Füllkopf 23. Noch während die letzte Kanne 3 des voreilenden Kannenträgers 6 gefüllt wird, wird bereits ein weiterer Kannenträger 60 von einem Kannenwagen 7 in Richtung des Pfeiles f3 in die Warte­ stellung B gebracht. Der Kannenwagen 7 wird anschließend in eine Position ge­ bracht, in welcher er nach dem Füllen sämtlicher Kannen 3 der vorherigen Kannen­ gruppe 31 den Kannenträger 6 übernehmen kann, der für diese Übergabe an den Kannenwagen 7 in Richtung des Pfeiles f4 bewegt wird.
Der Austausch von Kannenträgern 6, 60, 61. . . erfolgt bei dem geschilderten Ausfüh­ rungsbeispiel durch das Abstellen eines Kannenträgers 60 mit leeren Kannen 3 in der Wartestellung B der Strecke 2 und das Abholen eines anderen Kannenträgers 61 mit gefüllten Kannen 3 aus der Wartestellung C. Dabei kann, wie aus der obigen Beschreibung hervorgeht, in einer vereinfachten Ausbildung der Verschiebeeinrich­ tung 20 die Wartestellung B oder C mit der Arbeitsstellung A1 auch zusammenfallen.
Ist die Verschiebeeinrichtung 20 der Strecke 2 ausreichend lang, so kann ohne Ar­ beitsunterbrechung mit ein und demselben Kannenwagen 7 zunächst ein Kannen­ träger 60 mit einer leeren Kannengruppe 310 in die Wartestellung B geliefert und anschließend ein anderer Kannenträger 61 mit einer gefüllten Kannengruppe 311 von der Wartestellung C abgeholt werden.
Bei einer mehrköpfigen Strecke 2 gilt das zuvor Gesagte in analoger Weise für beide Füllköpfe 23; für jeden Füllkopf ist in einem solchen Fall eine separate Ver­ schiebeeinrichtung 20 vorgesehen.
Schon dadurch, daß an der Strecke 2 die Kannen 3 nicht einzeln vom Kannenwagen 7 an die Verschiebeeinrichtung 20 und zurück übergeben werden, wird eine wesent­ liche Verbesserung hinsichtlich Zeit-, Konstruktions- und Materialaufwand erzielt. Das Füllen einer Kanne 3 an der Strecke 2 benötigt nur eine relativ kurze Zeit, so daß ein häufiger Kannenwechsel erforderlich ist, so daß sich die geschilderte Ver­ einfachung und Verbesserung stark auswirken.
An einer faserbandverarbeitenden Textilmaschine 4 dagegen ist ein Kannenwechsel nicht so oft notwendig, da, insbesondere bei der Herstellung feiner Garne mittels einer Spinnmaschine, die Kannenentleerung länger dauert, so daß ein an einer sol­ chen Textilmaschine 4 in der bisher üblichen Art durchgeführter Kannenwechsel nicht so stark ins Gewicht fällt wie an einer Strecke 2. Dennoch wird auch gemäß dem anhand der Fig. 1 beschriebenen Ausführungsbeispiel ähnlich wie an der Strecke 2 verfahren, so daß die im Zusammenhang mit der Strecke 2 geschilderten Vorteile auch an der faserbandverarbeitenden Textilmaschine 4 zum Tragen kom­ men.
Nach der Übernahme eines Kannenträgers 6 mit einer kompletten, gefüllte Kannen 3 aufweisenden Kannengruppe 31 von der Strecke 2 bringt der Kannenwagen 7 den Kannenträger 6 zu der Faserbänder 30 verarbeitenden Textilmaschine 4 oder, falls dort gerade keine gefüllten Kannen 3 benötigt werden, zur Zwischenlagerung in das Kannenmagazin 5. Dort wird der Kannenträger 6 zusammen mit der auf ihm befindli­ chen Kannengruppe 31 zum Verbleib abgestellt (Verarbeiten der Faserbänder 30 bzw. Zwischenlagerung der Kannengruppe 31), während der Kannenwagen 7 ohne Kannenträger 6 zur Übernahme weiterer Aufgaben weiterfährt.
Wie Fig. 1 zeigt, sind die Kannengruppen 31, 310, 311 und damit auch die die Kan­ nengruppen 31, 310, 311 tragenden Kannenträger 6, 60, 61 jeweils gleich groß. Auf diese Weise können die Kannenträger 6, 60, 61 an jeder beliebigen Stelle der An­ lage 1 (Strecke(n) 2, faserbandverarbeitende Textilmaschine(n) 4 und Kannenma­ gazin(e) 5) zum Einsatz gelangen.
Die Faserband verarbeitende Textilmaschine 4 besitzt eine Vielzahl von nebenein­ ander angeordneten Spinnstellen D oder anderen Arbeitsstellen (z. B. an einer Strick- oder Wirkmaschine), die alle gleich ausgebildet sind. Die Textilmaschine 4 ist wegen ihrer großen Länge in mehrere Sektionen 40 unterteilt, die jeweils eine be­ stimmte Anzahl von Spinnstellen D - die hier als Synonym für jegliche in Frage kommenden Arbeitsstellen stehen - aufweisen.
Damit die Kannenträger 6, 60, 61 mit den Kannen 3 vollständig an oder unter diesen Textilmaschinen 4 Platz finden, ohne daß lange mit den Kannenträgern 6, 60, 61 hantiert und rangiert werden muß, wenn eine Kannengruppe 31, 310, 311 mit ent­ leerten Kannen 3 als komplette Einheit gegen eine Kannengruppe 31, 310, 311 mit gefüllten Kannen 3 auszutauschen ist, sind gemäß den Fig. 1 und 5 die Sektionen 40 und die Kannenträger 6, 60, 61 derart dimensioniert, daß entweder ein einzelner Kannenträger 6, 60, 61 oder aber ein ganzzahliges Vielfaches hiervon in optimaler Weise gleichzeitig in einer zweiten, dritten, vierten . . . Arbeitsstellung A2, A3, A4. . . (Fig. 5) an bzw. unter der Textilmaschine 4 nebeneinander Platz findet. Damit ein und dieselben Kannenträger 6, 60, 61 bei sämtlichen Komponenten der Anlage 1 zum Einsatz gelangen können, sind ferner die Kannenträger 6, 60, 61 und auch die Verschiebeeinrichtung 20 der Strecke 2 in ihrer Größe an die Sektionen 40 der fa­ serbandverarbeitenden Textilmaschine 4 - oder umgekehrt die Sektionen 40 an die in Normgröße (als Paletten) gefertigten Kannenträger 6. . . - angepaßt.
Während in der Regel bei einer Strecke 2 mit einem Endlosband oder einer Endlos­ kette entsprechend der obigen Beschreibung eine gewisse Pufferzone wird, ist eine derartige Pufferzone an faserbandverarbeitenden Textilmaschinen 4 nicht vorgese­ hen; es muß lediglich ausreichend Spiel vorgesehen sein, damit für die Kannenträ­ ger 6, 60, 61 während ihres Austausches ausreichend Manövrierplatz zur Verfügung steht. Dabei wird grundsätzlich, wie später auch im Zusammenhang mit Fig. 5 be­ schrieben wird, zunächst ein Kannenträger mit geleerten Kannen 3 von der faser­ bandverarbeitenden Textilmaschine 4 fortgeholt, ehe ein anderer Kannenträger mit gefüllten Kannen 3 den Platz des ersten Kannenträgers einnehmen kann.
Gemäß den Fig. 1 und 5 sind zwar übereinstimmend stets zwei Kannenträger 66 und 67 mit jeweils fünf Kannen 3 pro Sektion 40 vorgesehen, doch ist dies keineswegs einschränkend zu interpretieren; es ist ohne weiteres auch möglich, statt dessen pro Sektion 40 lediglich einen Kannenträger oder drei oder mehr Kannenträger mit einer abweichenden Anzahl von Kannen 3 pro Kannengruppe zu plazieren. Dies hängt von der Größe der Kannenträger und der Art der faserbandverarbeitenden Textilmaschine 4 ab, an der die Kannen 3 zur Verarbeitung der Faserbänder 30 un­ tergebracht werden müssen.
Wie oben bereits angegeben, ist die Offenend-Spinnmaschine, auf die sich die vor­ liegende Beschreibung bezieht und welche in den Zeichnungen dargestellt ist, ledig­ lich ein Beispiel für eine bandverarbeitende Textilmaschine 4. Andere bandverar­ beitende Textilmaschinen 4, z. B. Rundstrickmaschinen, weisen keine Sektionen 40 wie die Ringspinn- oder die Rotor- oder andersartig ausgebildete Offenend-Spinn­ maschine auf. Auch in einem solchen Fall ist es günstig, die faserbandverarbeitende oder -verbrauchende Textilmaschine 4 und die Kannenträger 4 dimensionsmäßig aufeinander abzustimmen, wenn auch bei Pelzrundstrickmaschinen die Platzverhält­ nisse günstiger als bei Spinnmaschinen oder Flyern sind, so daß bei diesen Rund­ strickmaschinen u. U. auf dieses gegenseitige dimensionsmäßige Abstimmen ver­ zichtet werden kann.
Auch das Kannenmagazin 5 ist so ausgebildet, daß stets eine definierte Anzahl, d. h. ein ganzzahliges Vielfaches, von Kannenträgern 66, 67 nebeneinander Platz fin­ det. Für jeweils einen Kannenträger ist ein definierter Stellplatz E (Speicherstellung) reserviert, damit die vorgesehene Anzahl von Kannenträgern innerhalb des Kan­ nenmagazins 5 auch tatsächlich Platz finden kann und nicht durch ungenaues Ab­ stellen von Kannenträgern Platz verschwendet wird.
Wie Fig. 1 zeigt, ist bei der dort gezeigten automatischen Transporteinrichtung der Anlage 1 eine zentrale Steuervorrichtung 71 vorgesehen, die über eine Steuerlei­ tung 710 mit der Steuervorrichtung 21 der (bandliefernden) Strecke 2, über eine Steuerleitung 711 mit einer Steuervorrichtung 41 der bandverarbeitenden Textilma­ schine 4 und über eine Steuerleitung 712 mit dem Kannenwagen 7 steuermäßig in Verbindung steht. Gemäß Fig. 1 ist eine weitere Steuerleitung 713 vorgesehen, die mit einer weiteren nicht gezeigten bandverarbeitenden Textilmaschine 4 steuermä­ ßig in Verbindung stehen kann.
Es ist nicht erforderlich, daß die "Steuerleitung" im Sinne der vorliegenden Erfindung durch ein Kabel gebildet wird; kabellose Steuerverbindungen, z. B. durch Funk, In­ frarot etc. können statt Kabelverbindungen ebenfalls Anwendung finden.
Durch diese Steuerleitungen 710, 711, 713 etc. erhält die zentrale Steuervorrichtung 71, welche die Arbeit des Kannenwagens 7 bzw. der Kannenwagen 7 koordiniert, Kenntnis darüber, wie weit die Arbeit an den einzelnen Komponenten der Anlage 1 fortgeschritten ist bzw. wie viele Kannenträger 6. . . dort zur Abholung bereitgestellt sind, und kann entsprechende Prioritäten für die Arbeit des oder der Kannenwagen 7 festlegen. Entsprechend legt die Steuervorrichtung 71 Transportwege und Transportstartzeitpunkte fest und gibt ihre Steuerbefehle an den geeigneten Kannenwagen 7, der dann die Maschine 2 bzw. 4 oder das Kannenmagazin 5 an­ fährt. Ist lediglich eine einzige, in sich geschlossene Bahn 70 für eine Mehrzahl von Kannenwagen 7 vorgesehen, so ist für diese eine Umlaufrichtung, beispielsweise gemäß Pfeil f5, festgelegt. Von dieser Umlaufrichtung hängen die Weglängen, die ein Kannenwagen 7 bis zum Erreichen der von ihm zu bedienenden oder anzufah­ renden Komponenten zu durchfahren hat, ab, was von der Steuervorrichtung 71 zu berücksichtigen ist.
Je nach Größe der Anlage 1 kann es sein, daß ein geschlossener Schienenkreis nicht ausreicht, insbesondere wenn mehrere bandverarbeitende Textilmaschinen 4 innerhalb ein und derselben Anlage 1 bedient werden müssen. In diesem Fall ist es zweckmäßig, wenn die anzufahrenden und zu bedienenden Komponenten nicht alle hintereinander innerhalb einer geschlossenen Bahn 70 angeordnet sind, sondern wenn diese Bahn 70 Verzweigungen 700, 701 etc. aufweist, an denen der Kannen­ wagen 7 den Hauptschienenkreis verlassen kann, um nicht gezeigte weitere, in einem parallelen Schienenabschnitt 702 angeordnete Anlagenkomponenten wie weitere Strecken 2, weitere faserbandverarbeitende Textilmaschinen 4 oder Kan­ nenmagazine 5 erreichen und bedienen zu können.
Bei einem selbstfahrenden Kannenwagen 7 besitzt dieser eine Kannenträger-Auf­ nahme 72 für den Kannenträger 6, 60, 61, 66, 67, der keine andere Aufgabe zu er­ füllen hat als die komplette Kannengruppe 31 zu tragen. Der Kannenwagen 6, 60, 61, 66, 67 kann deshalb sehr einfach ausgebildet sein, so daß sogar eine handels­ übliche Palette mit Normabmessungen diese Aufgabe wahrnehmen kann (vgl. Fig. 4 und 5).
Soll eine handelsübliche Palette als Kannenträger Anwendung finden können, so werden die Komponenten der Anlage 1 und die auszuwählende Palettengröße so aufeinander abgestimmt, daß, wie zuvor erwähnt, stets eine ganzzahlige Mehrzahl von Kannenträgern 6. . . an bzw. unter der Textilmaschine 4 bzw. ihren Sektionen 40 Platz findet.
Die in großer Stückzahl benötigten Kannenträger 6. . . verbleiben jeweils an den ein­ zelnen Komponenten der Anlage 1. Diese Kannenträger 6. . . sind in ihrem Aufbau einfach und daher in ihrer Herstellung und in ihrem Unterhalt nicht kostspielig. Die Kannenwagen 7 ihrerseits, von denen lediglich ein paar wenige Exemplare benötigt werden und die, insbesondere in automatischen Anlagen, aufwendig im Aufbau sind, brauchen nicht an den einzelnen Komponenten der Anlage 1 zu verbleiben.
Aber es werden nicht nur die Kosten und der Zeitaufwand für die Herstellung und Wartung der Kannenwagen 7 reduziert. Weitere Kostenreduzierungen ergeben sich in der Praxis dadurch, daß die Kannen 3 nicht an der Strecke 2 und gegebenenfalls auch an jeder anderen Komponente der Anlage 1 einzeln von einem Kannenwagen 7 herabgenommen und an die Strecke 2 und, falls gewünscht, an bzw. in die band­ verarbeitenden Textilmaschine 4 bzw. das Kannenmagazin 5 gestellt bzw. von dort wieder einzeln übernommen werden müssen. Die Kannen 3 verbleiben vielmehr die ganze Zeit über auf den Kannenträgern 6, 60, 61, 66, 67, so daß die sonst für das einzelne Umladen der Kannen 3 benötigte Zeit entfällt und somit der für das Umla­ den erforderliche Zeitaufwand auf ein Minimum reduziert wird.
Im Bewegungsbereich des von einer Kanne 3 aus einer Spinnstelle D zugeführten Faserbandes 30 befindet sich jeweils eine Überwachungseinrichtung 42 (Bandwächter - siehe Fig. 1 und 4), die mittels einer Steuerleitung 420 mit der Steu­ ervorrichtung 41 der bandverarbeitenden Textilmaschine 4 in Verbindung steht. Läuft das einer Spinnstelle D zugeführte Faserband 30 aus oder bricht es, so meldet die Überwachungseinrichtung 42 dies sofort an die Steuervorrichtung 41.
Die Überwachungseinrichtung 42 kann unterschiedlich ausgebildet sein. Soll bei­ spielsweise ein Kannenwechsel (als Wechsel einer kompletten, auf einem Kannen­ träger 6. . . befindlichen Kannengruppe 31. . .) nur dann durchgeführt werden, wenn die Faserbänder 30 sämtlicher Kannen 3 dieser Kannengruppe 31. . . ausgelaufen oder unterbrochen worden sind, so genügt eine einzige, gemeinsame Überwa­ chungseinrichtung 42 für die gesamte Kannengruppe 31. . .. In diesem Fall gibt die Überwachungseinrichtung 42 erst dann ein Signal an die Steuervorrichtung 41 ab, wenn keine der dieser Kannengruppe 31. . . zugeordneten Spinnstellen D mehr ar­ beiten kann, woraufhin die Steuervorrichtung 41 einen Austausch des Kannenträ­ gers 6. . . mit den leeren Kannen 3 gegen einen Kannenträger 6. . . mit gefüllten Kan­ nen 3 bei der zentralen Steuervorrichtung 71 anfordert.
Alternativ kann jedoch auch jeder Spinnstelle D eine separate Überwachungsein­ richtung 42 zugeordnet sein, so daß jedes einzelne Faserband 30 dieser Kannen­ gruppe 31. . . überwacht und sein Auslaufen oder Unterbrechen registriert und an die Steuervorrichtung 41 gemeldet wird. Falls gewünscht, kann der Steuervorrichtung 41 eine Einstellvorrichtung 410 zugeordnet sein. Mit Hilfe dieser Einstellvorrichtung 410 kann ein Wert festgelegt werden für die Anzahl von nicht arbeitenden Kannen 3 der auf einem Kannenträger 6. . . befindlichen Kannengruppe 31. . ., bei denen somit das Faserband 30 ausgelaufen oder unterbrochen ist, so daß bei Erreichen dieses Wertes, d. h. bei einer voreingestellten Anzahl von derartigen Registrierungen, eine Funktion ausgelöst wird. Nach Wunsch kann eine solche Funktion bereits beim Auslaufen oder Unterbrechen eines einzigen Faserbandes 30 (aber auch erst bei zwei oder mehreren Faserbändern 30 bis hin zur Gesamtzahl der von dieser Kan­ nengruppe 31 gelieferten Faserbänder 30, die abgearbeitet oder unterbrochen wur­ den) ausgelöst werden. Bei Vorhandensein einer automatischen Transportvorrich­ tung (automatisch gesteuerter Kannenwagen 7) wird ein Anforderungssignal an die zentrale Steuervorrichtung 71 abgegeben, damit ein Austausch des Kannenträgers 6. . . gegen einen solchen mit gefüllten Kannen 3 eingeleitet wird. Ist keine automati­ sche Kannentransportvorrichtung vorgesehen, so daß es auch keine zentrale Steu­ ervorrichtung 71 gibt, so kann von der Überwachungseinrichtung 42 (unter Zwi­ schenschaltung der Steuervorrichtung 41) statt dessen ein akustisches oder opti­ sches oder kombiniertes Signal erzeugt werden, das eine Bedienungsperson 9 auf das Fehlen dieses Faserbandes 30 oder dieser Faserbänder 30 hinweist, damit diese Bedienungsperson 9 den Austausch des Kannenträgers von Hand durchfüh­ ren kann.
Selbst dann, wenn der Austausch einer Kannengruppe 31. . . gegen eine andere Kan­ nengruppe mit gefüllten Kannen 3 bereits erfolgt, bevor alle Kannen 3 der bisherigen Kannengruppe 31. . . leergearbeitet worden sind, ist dieser frühe Austausch der Kan­ nengruppen 31. . . dennoch empfehlenswert, da die Faserbandreste in den übrigen Kannen 3 der sich bisher in der Arbeitsstellung A2 befindlichen Kannengruppe 31. . . in der Regel so unbedeutend sind, daß ein Warten darauf, daß auch die anderen Kannen 3 dieser Kannengruppe 31. . . leergearbeitet worden sind, durch die längeren Stillstandszeiten der bereits ausgefallenen Spinnstellen D kostenträchtiger als ein solcher Austausch ist und somit teuer erkauft werden muß.
Bei geringem Automatisierungsgrad der Anlage 1 kann, falls gewünscht, auf die Überwachungseinrichtung 210 an der Strecke 2 und/oder auf die Überwachungsein­ richtung 42 an der bandverarbeitenden Textilmaschine 4 verzichtet werden; in die­ sem Fall muß die Bedienungsperson 9 selber auf einen rechtzeitigen Austausch eines Kannenträgers 6. . . achten.
Die vorstehende Beschreibung zeigt, daß sowohl das Verfahren als auch die Vor­ richtung in vielfältiger Weise geändert und abgewandelt werden können. So können im Rahmen der vorliegenden Erfindung einzelne Merkmale durch Äquivalente er­ setzt oder die Merkmale in anderen Kombinationen Anwendung finden. Beispiels­ weise ist es nicht erforderlich, daß die Kannenwagen 7 als selbstfahrende Wagen ausgebildet sind. Es ist durchaus vorteilhaft und zweckmäßig, insbesondere bei kleineren Anlagen oder in Anlagen, in denen insgesamt ein niedrigerer Automatisie­ rungsgrad vorgesehen ist, den Transport der Kannenträger 6, 60, 61, 66, 67 zwi­ schen den einzelnen Komponenten der Anlage 1 manuell mit Hilfe einfacher Kan­ nenwagen 73 bzw. 79 vorzunehmen, der zu diesem Zweck einen Griffbügel 730 aufweist (Fig. 2, 3 und 5).
Der Kannenwagen 79 kann wiederum unterschiedlich ausgebildet sein und bei­ spielsweise eine gleichartige Kannenträger-Aufnahme 72 aufweisen wie der mit Hilfe der Fig. 1 erläuterte Kannenwagen 7.
Auch bei manuell verfahrbaren Kannenwagen 73 bzw. 79 ist ein Weg (Bahn 70) frei­ zuhalten, längs welchem er zwischen den einzelnen Komponenten der Anlage 1 verfahren werden kann.
Gemäß der in Fig. 4 gezeigten Ausbildung findet als Kannenwagen ein Gabelstapler 78 Anwendung, der den als Palette ausgebildeten Kannenträger 65 aufnimmt und durch "Pumpen" vom Boden 10 anhebt, so daß der Kannenträger 65 an den ge­ wünschten Ort innerhalb der Anlage 1 gebracht werden kann.
In Fig. 4 wird gezeigt, daß sich an der bandverarbeitenden Textilmaschine 4 (hier eine Offenend-Spinnmaschine) bereits zwei Kannenträger 63 und 64 mit Kannen­ gruppen 312 und 313 befinden. Die Textilmaschine 4 weist unterhalb der Spinn­ stellen D mit den nicht gezeigten Spinnaggregaten eine derartige lichte Höhe h auf, daß ein Kannenträger 63, 64 bzw. 65 etc. hier Platz findet und auch die Faserbänder 30 ungehindert den Spinnaggregaten zugeführt werden können. Darüber hinaus muß ausreichend Platz sein, daß auch die Wartungsautomaten 43 unbehindert längs der Textilmaschine 4 fahren können.
Eine in Fig. 4 nicht einsehbare Lücke (zweite Arbeitsstellung A2 - siehe Fig. 5) un­ terhalb der Textilmaschine 4 ist zuvor dadurch entstanden, daß mit einem Gabel­ stapler 78 ein Kannenträger (nicht gezeigt) mit einer Kannengruppe mit entleerten Kannen abgeholt worden ist. Eine Bedienungsperson 9 hat sodann einen neuen Kannenträger 65 mit einer Kannengruppe 314 mit gefüllten Kannen 3 herangefahren und ist gerade dabei, diese zweite Arbeitsstellung A2 mit der neuen kompletten Kan­ nengruppe 314 zu bestücken. Die Bedienungsperson 9 führt deshalb den Kannen­ träger 65 mit Hilfe des Gabelstaplers 78 in diese Arbeitsstellung A2 und läßt dort den Kannenträger 65 herab, so daß der Gabelstapler 78 ohne Mitnahme des Kannenträ­ gers 65 und der von ihm mitgeführten Kannengruppe 314 die Textilmaschine 4 wie­ der verlassen kann.
Gemäß einer weiteren einfachen Ausbildung (Fig. 5) besitzt der Kannenwagen 79 lediglich eine Plattform (nicht gezeigt), auf welcher der zweckmäßigerweise durch eine handelsübliche Palette gebildete Kannenträger 6. . . abgestellt wird.
Prinzipiell gibt es die Möglichkeiten, den Kannenträger 6 entweder mit Hilfe eines separaten Transportmediums, z. B. eines Kannenwagens 7, 79 oder eines Gabel­ staplers 78 o. dgl., von Hand oder automatisch zwischen den einzelnen Komponen­ ten der Anlage 1 zu transportieren oder aber den Kannenträger 68 als integrierten Bestandteil des Kannenwagens 73 auszubilden (Fig. 2 und 3). Dieser wird mit Hilfe seines Griffbügels 730 als Gesamtheit zwischen den einzelnen Komponenten der Anlage 1 transportiert und auch als Gesamtheit jeweils mit ein und derselben Kan­ nengruppe 315 an den einzelnen Komponenten der Anlage 1 für die dort vorzu­ nehmende Arbeit oder Speicherung deponiert.
Der Kannenwagen 73 (Fig. 2 und 3) oder 79 (Fig. 5) besitzt - unabhängig davon, ob der Kannenträger 6. . . ein integrierter Bestandteil hiervon ist oder nicht - ein Fahrge­ stell 74 mit mindestens einem Räderpaar 740, wobei die gemeinsame Achse 743 oder die beiden Achsen der Räder 741, 742 dieses Räderpaares 740 parallel zur Längserstreckung (Doppelpfeil f6) der Kannengruppe 31 orientiert ist bzw. sind. Diese gemeinsame Achse 743 braucht nicht bzw. die beiden Achsen (nicht gezeigt) des Räderpaares 740 brauchen nicht lenkbar zu sein, da auch ohne diese Lenkbar­ keit der Räder 741 und 742 der Kannenwagen 73 bzw. 79 sich gut manövrieren läßt. Das oder die Lager 744 für die Achse(n) 743 ist bzw. sind deshalb starr mit dem Kannenwagen 79 bzw. mit dem als integrierten Bestandteil des Kannenwagens 73 ausgebildeten Kannenträger 68 verbunden. Es ist ohne Schwierigkeiten möglich, den Kannenträger 6, 60, 61, 63, 64, 65, 66 oder 67 bzw. den Kannenwagen 73 mit integriertem Kannenträger 68 in eine an den Kannenträger 6. . . angepaßte Kannen­ träger-Aufnahme 72 an der Strecke 2, einer bandverarbeitenden Textilmaschine 4 oder einem Kannenmagazin 5 zumindest teilweise hineinzufahren, um den Kannen­ träger 6. . . bzw. den Kannenwagen 73 durch Verschieben an die Kannenträger-Auf­ nahme 72 und damit an die Strecke 2, die bandverarbeitende Textilmaschine 4 oder das Kannenmagazin 5 zu übergeben.
Die Kannenträger-Aufnahme 72 weist gemäß Fig. 2 beidseitig zwei Kannenträger-Führungen 720 auf, auf denen der Kannenträger 6. . . bzw. der Kannenwagen 73 ab­ gestellt wird. Zu diesem Zweck besitzt der Kannenträger 6 etc. bzw. der Kannenwa­ gen 73 in bezug auf die in Form einer Kannenreihe auf ihm angeordneten Kannen­ gruppe 31, 310, 311, 312, 313, 314, 315 an seiner Unterseite Kufen 62 (siehe Fig. 4), mit denen er in allen oder verschiedenen Komponenten der Anlage 1 (einschließlich Gabelstapler 78 bzw. Kannenwagen 7 oder 79) aufliegt. Die Kannen­ trägerführungen 720 ihrerseits weisen jeweils eine Rollenbahn 721 mit Rollen 722 auf, um das Verschieben des Kannenträgers 6. . . oder des Kannenwagens 73 zu erleichtern. Eine solche Rollenbahn 721 ist an den einzelnen Komponenten der Anlage 1, falls gewünscht auch am vom Kannenträger 6. . . unabhängigen Kannen­ wagen 7 bzw. 79. . ., vorgesehen.
Insbesondere ein als Kannenträger fungierender Kannenwagen 73, der in die Kan­ nenträger-Aufnahme 72 hineinzumanövrieren ist, muß genau positioniert werden, um dieses Hineinfahren in die Kannenträger-Aufnahme 72 ohne größere Mühen durchführen zu können. Zu diesem Zweck ist es prinzipiell ausreichend, wenn le­ diglich ein einziges Räderpaar 740 vorgesehen ist, da auf diese Weise der Kannen­ wagen 73 sehr leicht gehandhabt, d. h. gelenkt werden kann. Ist jedoch nur dieses einzige Räderpaar 740 vorgesehen, so ist der Kannenwagen 73 labil.
Um der Kippgefahr grundsätzlich vorzubeugen, ist deshalb gemäß den Fig. 2 und 3 vorgesehen, daß der Kannenwagen 73 außer dem Räderpaar 740 - in bezug auf das Räderpaar 740 bzw. die hierdurch festgelegte Bewegungsrichtung des Kannenwa­ gens 73 - noch mindestens ein voreilendes Rad 75 bzw. nacheilendes Rad 76 oder sogar sowohl ein voreilendes als auch ein nacheilendes Rad 75 und 76 aufweist. Dieses Rad 75 oder 76 oder, falls vorgesehen, diese beiden Räder 75 und 76, hat bzw. haben jeweils eine vertikale, vom Kannenwagen 73 getragene Schwenkachse 750 bzw. 760, so daß der Kannenwagen 73 einerseits durch dieses voreilende oder nacheilende Rad 75 bzw. 76 bzw. durch diese beiden Räder 75 und 76 stabilisiert wird und andererseits das Lenken ohne Schwierigkeiten ermöglicht.
Eine weitere Verbesserung der Lenkbarkeit des Kannenwagens 73 läßt sich bei Ausbildung des Fahrgestells 74 (Räderpaar 740 und Räder 75 und 76) gemäß Fig. 3 erreichen. Bei dieser Ausbildung besitzt die Achse 743 bzw. besitzen die Achsen (nicht gezeigt) des Räderpaares 740 einen größeren Abstand vom Boden 731 des Kannenwagens 73 als die horizontalen Achsen 751 und 761 der Räder 75 und 76. Dadurch kann der Kannenwagen 73 bis zu einem gewissen Grad um die Achse(n) 743 der Räder 741 und 742 des Räderpaares 740 gekippt werden, wobei der Kan­ nenwagen 73 eine stabile Endlage einnimmt, wenn er sich außer auf seinem Räder­ paar 740 auch auf dem Rad 75 oder 76 abstützt, während er in seiner labilen Zwi­ schenstellung mit keinem dieser beiden Räder 75 und 76 in Kontakt mit dem Fußbo­ den 10 gelangt und sich allein auf dem Räderpaar 740 abstützt. Je weniger Räder beim Manövrieren mit dem Fußboden 10 in Berührung kommen, desto leichter läßt sich der Kannenwagen 73 lenken. Andererseits ist der Kannenwagen 73 bei Ab­ stützung lediglich durch das nicht lenkbare Räderpaar 740 labil, weshalb für den Transport des Kannenwagens 73 von einer Komponente der Anlage 1 zur anderen stets eines der beiden anderen, lenkbaren Räder 75 oder 76 mit zur Abstützung des Kannenwagens 73 herangezogen wird.
Die Möglichkeit, den Kannenwagen 73 um die Achse 743 (oder die beiden Achsen) des Räderpaares 740 kippen zu können, führt noch zu dem weiteren Vorteil, beim Einfahren des Kannenwagens 73 (sowohl bei integrierter als auch bei getrennter Ausbildung des Kannenträgers) in die Kannenträger-Aufnahme 72 das voreilende Ende des Kannenwagens 73 durch Kippen um die genannte(n) Achse(n) 743 anhe­ ben zu können. Hierdurch gelangt der Kannenträger 6. . . bzw. der Kannenwagen 73 auf die Kannenträger-Führung 720, deren Anfangsbereich als Rampe 723 ausgebil­ det sein kann, um den Kannenträger 6. . . bzw. den Kannenwagen 73 weiter vom Fußboden 10 abzuheben. Die erwähnte Rollenbahn 721 kann sich bis in die Rampe 723 hinein erstrecken.
Sofern keine Rollenbahn 721 vorgesehen ist, ist der Kannenträger 6. . . bzw. Kan­ nenwagen 73 in seiner Position in bzw. an den einzelnen Komponenten der Anlage 1 und (bei nicht integrierter Ausbildung) auf dem Kannenwagen 79 bzw. 7 aufgrund der Reibung hinreichend gesichert. Ist eine Rollenbahn 721 vorgesehen, so ist in der Regel ebenfalls nicht zu erwarten, daß der Kannenträger 6. . . bzw. der Kannen­ wagen 73 seine Position innerhalb der Kannenträger-Aufnahme 72 verläßt. Dennoch sind weitere Maßnahmen zum Arretieren des Kannenträgers 6. . . in seiner Arbeits­ stellung A1 (an der Strecke 2), A2, A3, A4. . . (an der bandverarbeitenden Textilma­ schine 4), am Stellplatz E (im Kannenmagazin 5) oder auch gegenüber dem Trans­ portmedium (Kannenwagen 7, 79 oder Gabelstapler 78) zweckmäßig. Beispiels­ weise kann die Rollenbahn 721 eine derartige Neigung (nicht gezeigt) aufweisen, daß der (mit dem Kannenwagen 73 integrierte oder individuelle) Kannenträger eine Bewegungskomponente erhält, die ihn in die Kannenträger-Aufnahme 72 hineinbe­ wegt, so daß er an dem der Bedienungsseite abgewandten Ende zur Anlage an einen geeigneten Anschlag 724 kommt. In diesem Fall ist jedoch für das Herausho­ len des Kannenträgers aus der Kannenträger-Aufnahme 72 ein größerer Kraftauf­ wand erforderlich. Um diesen zu vermeiden, ist gemäß dem in den Fig. 2 und 3 ge­ zeigten Ausführungsbeispiel vorgesehen, daß der Kannenträger 68 an geeigneter Stelle, z. B. gemäß den Fig. 2 und 3 an seiner Seite, eine Ausnehmung 77 aufweist, in welche eine Verriegelungsvorrichtung 8 eingreifen kann.
Die Verriegelungsvorrichtung 8 kann unterschiedlich ausgebildet sein und automa­ tisch oder durch eine Bedienungsperson 9 betätigbar sein.
Wie oben bereits aufgezeigt, kann die Verschiebeeinrichtung der Strecke 2 unter­ schiedlich ausgebildet sein. Bei dem in Fig. 2 gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Verschiebeeinrichtung 24 nicht, wie Fig. 1 zeigt, als Endlosband oder -kette ausge­ bildet, sondern als Schlitten oder Wagen, der dergestalt dimensioniert ist, daß er stets lediglich einen einzigen Kannenträger 6. . . aufnehmen kann und mit diesem im Verlauf seiner Arbeit schrittweise aus einer Anfangsstellung in eine Endstellung und sodann wieder zurück in seine Ausgangsstellung gebracht wird.
Bei der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform ist die Verriegelungsvorrichtung 8 in der schlittenförmigen Verschiebeeinrichtung 24 angeordnet. Die Verriegelungsvorrich­ tung 8 weist einen zweiarmigen, schwenkbar gelagerten Rasthebel 80 auf, der durch eine Zugfeder 81 in Anlage an einem in der Verschiebeeinrichtung 24 angeordneten Anschlag 84 gehalten wird und dabei derart beaufschlagt ist, daß er mit seinem eine Rastklinke 82 aufweisenden Ende in die Bahn des längs der Kannenträger-Führung 720 in die Kannenträger-Aufnahme 72 zu bewegenden Kannenträgers 6. . . oder Kannenwagens 73 hineinragt. Das andere, freie Ende 83 des Rasthebels 80 ragt über die Außenkontur der schlitten- oder wagenförmigen Verschiebeeinrichtung 24 der Strecke 2 hinaus. Diese weist einen stationären Anschlag 22 auf, welcher bei Auflaufen des freien Endes 83 des Rasthebels 80 gegen die Wirkung der Zugfeder 81 verschwenkt wird, wodurch die Rastklinke 82 aus der Bewegungsbahn des Kan­ nenträgers 6. . . oder des Kannenträgers 73 zurückgezogen wird und diesen freigibt.
Wird der Kannenträger 6. . . bzw. der Kannenwagen 73 mit integriertem Kannenträger 68 in die Kannenträger-Aufnahme 72 hineinbewegt, so muß er den Rasthebel 80 aus der Bewegungsbahn herausdrücken, bis dieser bei Erreichen der richtigen End­ stellung des Kannenträgers 6. . . bzw. des Kannenwagens 73 in die Ausnehmung 77 eingreifen kann, um den Kannenträger 6. . . bzw. den Kannenwagen 73 in seiner Stellung zu sichern. In dieser gesicherten Stellung verbleibt der Kannenträger 6. . . bzw. der Kannenwagen 73, während die Strecke 2 die Kannen 3 des Kannenträgers 6. . . bzw. 68 füllt, wobei die Verschiebeeinrichtung 24 den Kannenträger Schritt für Schritt an der Füllstation 23 der Strecke 2 vorbeifährt. Sind alle Kannen 3 der auf dem Kannenträger befindlichen Kannengruppe 31. . . gefüllt, so bringt die Verschie­ beeinrichtung 24 schließlich das freie Ende 83 des Rasthebels 80 zur Anlage an den stationären Anschlag 22, wodurch der Rasthebel 80 so verschwenkt wird, daß der Kannenträger 6. . . freigegeben wird und aus der Verschiebeeinrichtung 24 heraus­ genommen werden kann. Hat der Kannenträger 6. . . die Verschiebeeinrichtung 24 verlassen, so wird diese wieder in ihre Ausgangsstellung zurückbewegt.
Ein Einführen einer neuen Kannengruppe 31. . . mit Hilfe eines anderen Kannenträ­ gers 6. . . kann an beliebiger Stelle der Bewegungsbahn der Verschiebeeinrichtung 24 erfolgen, d. h. sowohl in deren einen als auch in deren anderen Endstellung als auch in einer ihrer Zwischenstellungen.
Wie das soeben beschriebene Ausführungsbeispiel zeigt, ist es nicht erforderlich, daß die bandliefernde Maschine (Strecke 2), wie dies Fig. 1 zeigt, neben einer (ersten) Arbeitsstellung A1 auch noch eine erste und evtl. zweite Wartestellung B und/oder C aufweist.
Zuvor wurden bereits verschiedene Ausbildungen einer Arretiereinrichtung bespro­ chen, z. B. ein Anschlag 724 am geschlossenen Ende einer Kannenträger-Auf­ nahme 72, eine Verriegelungsvorrichtung 8 sowie die Reibung der Kannenträger-Führung 720. Wenn bei einem mit einem Fahrgestell ausgerüsteten Kannenträger (Kannenwagen 73) keine Verriegelungsvorrichtung 8 vorgesehen ist, dann muß das Fahrgestell auf irgendeine andere Weise außer Wirkung gebracht werden. Dies er­ folgt gemäß der oben beschriebenen Ausführung dadurch, daß der Kannenträger 73 durch Kippen um das Räderpaar 740 auf die Kannenträgerführung 720 gehoben und auf diese aufgeschoben wird, wodurch das Fahrgestell 74 vom Fußboden 10 abge­ hoben wird. In kinematischer Umkehr ist es auch denkbar, unter den Komponenten der Anlage 1 absenkbare Platten o. dgl. vorzusehen, die zur Arretierung, d. h. Fixie­ rung der Kannenträger 6. . . aus ihrer gegenwärtigen Stellung absenkbar sind. In bei­ den beschriebenen Ausführungen weist die Arretiereinrichtung somit eine Hubein­ richtung auf, die im ersten Fall direkt oder indirekt (über den Kannenwagen 73) auf den Kannenträger 6. . . einwirkt, um diesen vom Fußboden 10 abzuheben, während diese im anderen Fall lediglich die Unterlage für das Fahrgestell 74 wegzieht.
Bezugszeichenliste
1
Anlage
10
Fußboden
2
Strecke
20
Verschiebeeinrichtung
21
Steuervorrichtung
210
Überwachungseinrichtung
211
Steuerleitung
22
Anschlag
23
Füllkopf
24
Verschiebeeinrichtung
3
Kanne
30
Faserband
31
Kannengruppe
310
Kannengruppe
311
Kannengruppe
312
Kannengruppe
313
Kannengruppe
314
Kannengruppe
315
Kannengruppe
4
Textilmaschine
40
Sektion
41
Steuervorrichtung
410
Einstellvorrichtung
42
Überwachungseinrichtung
420
Steuerleitung
43
Wartungsautomat
5
Kannenmagazin
6
Kannenträger
60
Kannenträger
61
Kannenträger
62
Kufe
63
Kannenträger
64
Kannenträger
65
Kannenträger
66
Kannenträger
67
Kannenträger
68
Kannenträger
7
Kannenwagen
70
Bahn
700
Verzweigung
701
Verzweigung
702
Schienenabschnitt
71
Steuervorrichtung
710
Steuerleitung
711
Steuerleitung
712
Steuerleitung
713
Steuerleitung
72
Kannenträger-Aufnahme
720
Kannenträgerführung
721
Rollenbahn
722
Rolle
723
Rampe
724
Anschlag
73
Kannenwagen
730
Griffbügel
731
Boden
74
Fahrgestell
740
Räderpaar
741
Rad
742
Rad
743
Achse
744
Lager
75
Rad
750
Schwenkachse
751
Achse
76
Rad
760
Schwenkachse
761
Achse
77
Ausnehmung
78
Gabelstapler
79
Kannenwagen
8
Verriegelungsvorrichtung
80
Rasthebel
81
Zugfeder
82
Rastklinke
83
Ende
84
Anschlag
9
Bedienungsperson
f1
Pfeil
f2
Doppelpfeil
f3
Pfeil
f4
Pfeil
f5
Pfeil
f6
Doppelpfeil
h Höhe
A1
Arbeitsstellung
A2
Arbeitsstellung
A3
Arbeitsstellung
A4
Arbeitsstellung
B Wartestellung
c Wartestellung
D Spinnstelle
E Stellplatz

Claims (37)

1. Verfahren zum gleichzeitigen Transportieren von mit Faserband füllbaren Kannen, die in einer Reihe auf einem Kannenträger angeordnet sind und ei­ ne Kannengruppe bilden, und die zwischen einer Strecke und einer weiteren Textilmaschine oder einem Kannenmagazin transportiert werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Kannengruppe gemeinsam mit dem Kannenträger zum Füllen der Kannen in eine erste Arbeitsstellung an der Strecke gebracht wird, wo der Kannenträger während des Füllens der Kannen dieser Kannen­ gruppe verbleibt, bis er nach Füllen aller auf dem Kannenträger befindlichen Kannen wiederum gemeinsam mit diesen der weiteren Textilmaschine oder dem Kannenmagazin zugeführt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kannenträger mit der Kannengruppe in eine erste Wartestellung, von dort zum Füllen in die erste Arbeitsstellung und nach dem Füllen in eine zweite Wartestellung gebracht wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Füllen der Kannen an der Strecke überwacht wird und in Abhängigkeit vom Voran­ kommen des Füllens der Kannen der an der Strecke befindlichen Kannen­ gruppe ein Signal zum Austauschen des Kannenträgers mit den vollen Kan­ nen dieser Kannengruppe gegen einen anderen Kannenträger mit leeren Kannen einer anderen Kannengruppe erzeugt wird.
4. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Kannenträger zusammen mit der auf ihm befindlichen Kannengruppe in eine weitere Arbeitsstellung oder in eine Speicherstellung befördert wird und dort während der Arbeit mit den in den Kannen befindli­ chen Faserbändern oder während der Speicherung der Kannengruppe be­ lassen wird.
5. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Anzahl der zu einer Kannengruppe gehörenden Kan­ nen so festgelegt wird, daß ein ganzzahliges Vielfaches von derartigen je­ weils eine Kannengruppe aufnehmenden Kannenträgern gleichzeitig ne­ beneinander in der Arbeits- und/oder in der Speicherstellung Platz findet.
6. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Kannenträger in seiner Arbeitsstellung und/oder Speicherstellung und/oder gegenüber seinem Transportmedium arretiert wird.
7. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Faserbänder, welche die zu einer Kannengruppe ge­ hörenden Kannen verlassen, überwacht werden und das Auslaufen oder Unterbrechen eines oder mehrerer dieser Faserbänder registriert wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine Anzahl von Registrierungen festgelegt wird, bei welcher eine Funktion ausgelöst wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß als Funktion das Einleiten eines Austausches des Kannenträgers mit der auf ihm angeordne­ ten Kannengruppe gegen einen anderen, ebenfalls eine Kannengruppe mit­ führenden Kannenträger ausgelöst wird.
10. Vorrichtung zum gleichzeitigen Transportieren einer Gruppe von mit Faser­ band füllbaren Kannen zwischen einer einer Strecke zugeordneten Ver­ schiebeeinrichtung und einer weiteren Textilmaschine oder einem Kannen­ magazin, mit einem Kannenträger zur Aufnahme einer in einer Reihe ange­ ordneten Kannengruppe, zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Kan­ nenträger (6, 60, 61, 63, 64, 65, 66, 67, 68) gemeinsam mit dieser Kannen­ gruppe (31, 310, 311, 312, 313, 314, 315) einer ersten Arbeitsstellung (A1) an der Strecke (2) zum Verbleib während des Füllens der Kannen (3) zu­ stellbar ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Strecke (2) eine Überwachungseinrichtung (210) zugeordnet ist zum Überwachen des Vorankommens des Füllens der Kannen (3) der an der Strecke (2) be­ findlichen Kannengruppe (31, 310, 311, 312, 313, 314, 315), wobei die Überwachungseinrichtung (210) mit einer Steuervorrichtung (21) in Verbin­ dung steht, welche in Abhängigkeit vom Vorankommen des Füllens der Kannen (3) ein Signal zum Austauschen des Kannenträgers (6, 60, 61, 63, 64, 65, 66, 67, 68) mit den vollen Kannen (3) dieser Kannengruppe (31, 310, 311, 312, 313, 314, 315) gegen einen anderen Kannenträger (6, 60, 61, 63, 64, 65, 66, 67, 68) mit leeren Kannen (3) einer anderen Kannengruppe (31, 310, 311, 312, 313, 314, 315) auslöst.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Kannenträger (6, 60, 61, 63, 64, 65, 66, 67, 68) zusammen mit der Kannen­ gruppe (31, 310, 311, 312, 313, 314, 315) in eine weitere Arbeitsstellung (A2, A3, A4) an bzw. in der weiteren Textilmaschine (4) oder in eine Speicher­ stellung in einem Kannenmagazin (5) bringbar ist zum Verbleib während des Verarbeitens der in den Kannen (3) dieser Kannengruppe (31, 310, 311, 312, 313, 314, 315) befindlichen Faserbänder (30) oder während der Spei­ cherung dieser Kannengruppe (31, 310, 311, 312, 313, 314, 315).
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Textilmaschine (4) und/oder das Kan­ nenmagazin (5), der bzw. dem der Kannenträger (6, 60, 61, 63, 64, 65, 66, 67, 68) zustellbar ist, einerseits und der Kannenträger (6, 60, 61, 63, 64, 65, 66, 67, 68) andererseits derart aufeinander abgestimmt sind, daß ein ganz­ zahliges Vielfaches von Kannenträgern (6, 60, 61, 63, 64, 65, 66, 67, 68) gleichzeitig in bzw. an dieser Textilmaschine (4) oder einer Sektion (40) hiervon bzw. in einem Kannenmagazin (5) nebeneinander plazierbar ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die der Strec­ ke (2) zugeordnete Verschiebeeinrichtung (20) ein Endlosband oder eine Endloskette aufweist, auf welchem bzw. welcher hintereinander mindestens zwei Kannenträger (6, 60, 61, 63, 64, 65, 66, 67, 68) plazierbar sind, von denen sich einer in der ersten Arbeitsstellung (A1) der Strecke (2) befindet.
15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Kannenträger (6, 60, 61, 63, 64, 65, 66, 67) als Palette ausgebildet ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die den Kan­ nenträger (6, 60, 61, 63, 64, 65, 66, 67) bildende Palette übliche Normab­ messungen aufweist, an welche die weitere Textilmaschine (4) oder eine Sektion (40) hiervon bzw. das Kannenmagazin (5) angepaßt ist.
17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß dem Kannenträger (6, 60, 61, 63, 64, 65, 66, 67, 68) ein Fahrgestell (74) mit mindestens einem Räderpaar (740) zugeordnet ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß dieses minde­ stens eine Räderpaar (740) mindestens eine Achse (743) aufweist, welche sich im wesentlichen parallel zur Längserstreckung der Kannengruppe (31, 310, 311, 312, 313, 314, 315) erstreckt.
19. Vorrichtung nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Achse (743) durch mindestens ein nichtdrehbares Lager (744) aufgenommen wird.
20. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich zu diesem Räderpaar (740) ein einzelnes Rad (75, 76) vorgesehen ist, das in bezug auf die durch das Räderpaar (740) festgelegte Bewegungsrichtung voreilend oder nacheilend ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl ein voreilendes als auch eine nacheilendes Rad (75, 76) vorgesehen ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß das einzelne Rad (75, 76) durch eine um eine vertikale Schwenkachse (750, 760) drehbare Achse (751, 761) getragen wird.
23. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Räderpaar (740) und das mindestens eine ein­ zelne Rad (75, 76) so aufeinander abgestimmt sind, daß in einer labilen Zwi­ schenstellung das Fahrgestell (74) lediglich vom Räderpaar (740) abgestützt ist, während es in einer stabilen Kippstellung vom Räderpaar (740) und ei­ nem einzelnen Rad (75, 76) abgestützt wird.
24. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 23, gekenn­ zeichnet durch einen Kannenwagen (7, 78, 79), der den Kannenträger (6, 60, 61, 63, 64, 65, 66, 67) für den Transport an der Strecke (2), einer ande­ ren Textilmaschine (4) oder einem Kannenmagazin (5) aufnimmt oder nach dem Transport dort abliefert.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß dem Kannen­ wagen (7) eine Steuervorrichtung (71) zugeordnet ist, mittels welcher der Transportweg und der Transportstartzeitpunkt festlegbar sind.
26. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschiebeeinrichtung (20, 24) der Strecke (2), ei­ ne andere Textilmaschine (4), ein Kannenmagazin (5) und/oder ein Kan­ nenwagen (7, 78, 79) eine an den Kannenträger (6, 60, 61, 63, 64, 65, 66, 67) angepaßte Kannenträger-Aufnahme (72) aufweist.
27. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 17 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß dem Kannenträger (6, 60, 61, 63, 64, 65, 66, 67, 68) eine Arretiereinrichtung (720, 724, 8) zugeordnet ist, mit deren Hilfe das Fahrgestell außer Wirkung bringbar ist.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Arre­ tiereinrichtung (720) eine Hubeinrichtung aufweist.
29. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubein­ richtung (720) auf den Kannenträger (6, 60, 61, 63, 64, 65, 66, 67, 68) zur Einwirkung bringbar ist.
30. Vorrichtung nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubeinrichtung einerseits ein Paar Kufen (62), die der Kannenträger (6, 60, 61, 63, 64, 65, 66, 67, 68) in bezug auf die Kannenreihe an jedem Ende aufweist, und andererseits eine Kannenträgerführung (720) an der Textil­ maschine (4), dem Kannenmagazin (5) oder dem Kannenwagen (7, 78, 79) zur Aufnahme des Kannenträgers (6, 60, 61, 63, 64, 65, 66, 67, 68) mit Hilfe von dessen Kufen (62) aufweist.
31. Vorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Kannen­ trägerführung (720) eine Rampe (723) aufweist.
32. Vorrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Kannen­ trägerführung (720) eine Rollenbahn (721) aufweist.
33. Vorrichtung nach Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, daß der Kannenträgerführung (720) eine steuerbare Verriegelungsvorrichtung (8) zugeordnet ist.
34. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsvorrichtung (8) durch Auflaufen auf einen stationären Anschlag (22) zur Freigabe des Kannenträgers (6, 60, 61, 63, 64, 65, 66, 67, 68) betätigbar ist.
35. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß den Kannen (3) der zusammen mit einem Kannenträ­ ger (6, 60, 61, 63, 64, 65, 66, 67, 68) in einer bandverarbeitenden Textilma­ schine (4) befindlichen Kannengruppe (31, 310, 311, 312, 313, 314, 315) mindestens eine Überwachungseinrichtung (42) zugeordnet ist, die bei Auslaufen oder Unterbrechen wenigstens eines der Faserbänder (30) dieser Kannengruppe (31, 310, 311, 312, 313, 314, 315) ansprechbar ist.
36. Vorrichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß der Überwa­ chungseinrichtung (42) eine Einstellvorrichtung (410) zugeordnet ist, mittels welcher für das Auslösen einer Funktion ein Wert für die Anzahl von Kannen (3) der auf dem Kannenträger (6, 60, 61, 63, 64, 65, 66, 67, 68) befindlichen Kannengruppe (31, 310, 311, 312, 313, 314, 315) festlegbar ist, bei welchen das Faserband (30) ausgelaufen oder gebrochen ist.
37. Vorrichtung nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß bei Anspre­ chen der Überwachungseinrichtung (42) bzw. bei Erreichen eines voreinge­ stellten Wertes ein Austausch des Kannenträgers (6, 60, 61, 63, 64, 65, 66, 67, 68) gegen einen anderen, eine Kannengruppe (31, 310, 311, 312, 313, 314, 315) mitführenden Kannenträger (6, 60, 61, 63, 64, 65, 66, 67, 68) auslösbar ist.
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