DE19719409A9 - Tragelement und Verfahren zum Herstellen eines Tragelementes - Google Patents
Tragelement und Verfahren zum Herstellen eines TragelementesInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Tragelement, vorzugsweise eine Spannbett-Verbundbrücke, bestehend aus einer Stahl-Spannbeton-Konstruktion, auf der Basis von Reibeverbund, bestehend aus Querschotte zwischen nebeneinanderliegenden Hohlkörpern, wobei die Hohlkörper zunächst mittels Spanndrähten vorgespannt werden und danach ein Verfüllen der Räume über den Schalungsprofilen mittels Beton erfolgt. Nach Aushärten des Betons wird die Endverankerung der Spannbewehrung freigesetzt und somit der Spannbett-Verbundquerschnitt vorgespannt. Weitgehend durch Reibung zwischen den hier großen Kontaktflächen entsteht ein Schubkraftschluß zwischen Stahlkonstruktion und Beton, der gewährleistet, daß ein Tragelement mit geringem Eigengewicht, geringer Bauhöhe und geringem Schalaufwand bei geringen Investitions- und Unterhaltungskosten sowie langen Standzeiten, hohen Sicherheiten, kurzen Bauzeiten und ohne Betonnachbehandlung entsteht. Mit dem Schutzrecht wird auch ein Verfahren zum Herstellen des Tragelementes geschützt.
Description
Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein Tragelement entsprechend dem Oberbegriff des 1. Patentanspruches und ein Verfahren zum
Herstellen eines Tragelements.
Die Erfindung ist überall dort anwendbar, wo Tragelemente, vorzugsweise Brücken mit geringem Eigengewicht,
geringer Bauhöhe, ohne zusätzlichen Schalaufwand und ohne Leergerüst, bei geringen Investitionskosten, langer
Stand zeit und hoher Sicherheit gegen den Versagenszustand sowie kurzen Bauzeiten und ohne Betonnachbehandlung erstellt
werden müssen.
Allgemein sind als Tragelemente beispielsweise Stahlbeton- bzw. Massivbrücken, Spannbetonbrücken, Stahlbrükken
und Stahl-Beton-Verbundbrücken bekannt (E Leonhardt, Vorlesung über Massivbau, Teil 6, Springer-Verlag
1979, und Teil 5, Springer-Verlag 1986; K. H. Holst, Brükken aus Stahlbeton und Spannbeton, Verlag Ernst & Sohn
1985). Diese Brückenkonstruktionen haben folgende Nachteile:
Stahlbeton- bzw. Massivbrücken: hohes Eigengewicht, großer Schalaufwand und damit lange Bauzeiten, Rißbildung
durch Hydratation, Schwinden und Kriechen des Betons, was Korrosion der Bewehrung zur Folge hat und damit die
Standzeiten sehr begrenzt, wobei auch die Spannweiten, bedingt durch das Eigengewicht, begrenzt sind, die Betonoberfläche,
die zum großen Teil freiliegt, sehr schnell austrocknet, was wiederum erhöhtes Schwinden zur Folge hat.
Auch Spannbetonbrücken haben durch ihr hohes Eigengewicht eine begrenzte Spannweite, wobei ein relativ hoher
Aufwand bei der Herstellung vorhanden ist. Auch bei dieser Brückenart kommen Rißbildungen vor. Das Vorspannen gegen
den erhärteten Beton ist ungenau und bringt Probleme beim Korrosionsschutz der Spannbewehrung mit sich.
Bei Stahlbrücken entsteht ein hoher Vorfertigungs- und Montageaufwand. Durch das schnelle Abkühlen des Werkstoffes
besteht Vereisungsgefahr.
Insbesondere Korrosionsschutzmaßnahmen machen Stahlbrücken häufig teurer. Gleiches trifft bei Schallemissionsmaßnahmen
, besonders bei Eisenbahnbrücken, zu.
Auch Stahl-Beton-Verbundbrücken können diese Nachteile
nicht abstellen. Da diese feldweise betoniert werden müssen und die Längsverspannung fast ausschließlich durch
Stützensenkung erzeugt werden kann, entstehen lange und lohnintensive Bauzeiten.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Tragelement zu entwickeln, das die die Nachteile des Standes der Technik
beseitigt und bei geringem Eigengewicht gegenüber Massiv- und Spannbetonbrücken ohne zusätzlichen Schalungsaufwand, kostensparend, bei langer Standzeit und hoher Sicherheit
herstellbar ist.
Diese Aufgabe wird durch ein Tragelement, vorzugsweise eine Spannbett-Verbundbrücke, nach den Merkmalen
des 1. Patentanspruches gelöst.
Die Herstellung des Tragelements erfolgt nach einem Verfahren entsprechend dem 9. Patentanspruch.
Unteransprüche geben die vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung wieder.
Die erfindungsgemäße Lösung sieht ein Tragelement, vorzugsweise eine Spannbett-Verbundbrücke, vor, die aus
einer Stahl-Spannbeton-Konstruktion auf der Basis von Reibeverbund
besteht, wobei zwischen nebeneinanderliegenden Hohlkörpern Querschotte angeordnet sind. Bei den
Hohlkörpern handelt es sich vorzugsweise um dicke Rohre, die mit den Querschotten verschweißt sind, wobei die Querschotte
in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen zu den Rohren angebracht sind. Die Montage kann in der Weise
erfolgen, daß die Rohre zwischen den Brückenpfeilern zunächst aufgelegt und dann die Verbindung mit den Querschotten
erfolgt.
Denkbar ist es aber auch, Querschotte und Rohre vor der Montage miteinander zu verbinden.
Als Verbindung zwischen Querschott und Hohlkörper ist es vorteilhaft, Schweißverbindungen zu wählen.
Die Erfindung sieht weiterhin vor, daß längs der Hohlkörper, die vorteilhafterweise als Rohre ausgeführt sind, Spanndrähte
verlaufen, mit denen die Stahlkonstruktion vorgespannt werden kann. Die Spanndrähte sind je nach statischen
Erfordernissen unter- bzw. oberhalb der Mittellinie der Hohlkörper anzuordnen. Bei der Anordnung der Spanndrähte
sind auch gemischte Varianten möglich. Die Anzahl der Spanndrähte richtet sich danach, welche Kräfte aufgenommen
werden müssen und welche Materialstärken und qualitäten Verwendung finden sollen. Die Spanndrähte werden
am jeweiligen Brückenende endverankert. Das Vorspannen erfolgt durch Freisetzen von Keilplatten nach Aushärten
des Betons.
Weiterhin ist die Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß bei Bedarf schlaffe Bewehrungselemente zwischen und
oberhalb der Hohlkörper bzw. Rohre angeordnet sind.
Den unteren Abschluß der Konstruktion bilden Schalungsprofile. Diese Schalungsprofile erhöhen die Stabilität
der Stahlkonstruktion und bilden für den zu verfüllenden Beton eine untere Begrenzung.
Die Montage der Stahlkonstruktion kann sowohl in Brükkenendposition
als auch an einem anderen Ort erfolgen.
Nachdem die Stahlkonstruktion montiert ist, erfolgt ein Vorspannen der Stahlkonstruktion. Vorteilhaft ist es, die Stahlkonstruktion, sofern sie auf zwei Trägern ruht, nach dem Prinzip des Langer'schen Balkens in den Brückenendpositionen vorzuspannen.
Nachdem die Stahlkonstruktion montiert ist, erfolgt ein Vorspannen der Stahlkonstruktion. Vorteilhaft ist es, die Stahlkonstruktion, sofern sie auf zwei Trägern ruht, nach dem Prinzip des Langer'schen Balkens in den Brückenendpositionen vorzuspannen.
Beim Träger auf zwei Stützen treten die Biegezugspannungen immer am unteren Querschnittsrand auf. Beim Träger
auf drei Stützen treten sie jedoch über der mittleren Stütze am oberen Querschnittsrand auf. Also muß hier die
Spannbewehrung auch am oberen Rand verlaufen. Ein für die Gesamtanordnung wesentlicher Punkt ist nun, daß die
Verspannung eines Sprengwerkes (Langer'scher Balken ist nur ein Repräsentant für den Träger auf zwei Stützen) die
Spannglieder genau an derselben Stelle führt, wie sie für die optimale Spanngliedführung im Spannbetonträger erforderlich
sind.
Ein weiteres Merkmal der Erfindung ist es, daß die Räume zwischen den Hohlkörpern bzw. Rohren und den
Schalungsprofilen mit Beton verfüllt werden.
Vorteilhaft ist es, dieses Verfüllen mit Beton mittels Betonpumpe vorzunehmen, erforderlichenfalls kann ein Verdichten
des Frischbetons mittels Außenrüttler oder Vibrationskörper erfolgen, welcher an der Schalaußenhaut befestigt
wird, wobei das Verfüllen vorzugsweise in Feldmitte, d. h. in der Mitte zwischen zwei Auflagern (Stützen), begonnen
werden sollte, falls die statische Berechnung keine andere Betonierabfolge fordert.
An den Hohlkörpern bzw. Stahlrohren kann Wasser durch jeweils ein angeschweißtes Einlauf- bzw. Auslaufventil am
jeweiligen Rohrende in den dichtgeschweißten Hohlraum desselben eingeleitet werden. Durch das Einleiten von Wasser
kann ein Voreinstellen zusätzlicher Verkehrslasten oder ein Abgleichen unterschiedlicher Temperaturausdehnungen
beim Einsetzen des Hydratationsvorganges erfolgen.
Nach Aushärten des Betons kann die Endverankerung der Spanndrähte am jeweiligen Trägerende gelöst werden, da
die Zugkräfte im Spanndraht durch die Kontraktion als Druckkräfte in den Beton übertragen werden. Damit ist die
Grundidee des Spannbetonbaus immer da, wo Betonquerschnitte aus äußeren Lasten Biegezugspannungen auftreten,
den Querschnitt durch Vorspannung zu Überdrücken, erfüllt.
Die aus aus der resultierenden Gesamtanordnung entstehende Tragwirkung ist als verbesserte Hohlplatte oder Zellenkasten
zu betrachten.
Es besteht natürlich jede erdenkliche Varianz in der Formgebung der Hohlkörper und der Schalungsprofile, so
daß sämtliche anderen Tragwerksformen, wie Plattenbalken, Hohlkasten und Stabbögen, entstehen. Ebenso kann die
Tragwirkung erst einmal quer zur Haupttragrichtung zwischen Hauptträgern derselben Bauweise erfolgen.
Das erfindungsgemäße Tragelement hat ein geringes Eigengewicht, geringe Bauhöhe, benötigt keinen zusätzlichen
Schalaufwand, keine Leergerüste, womit geringe Investitionskosten und geringe Unterhaltskosten verbunden sind,
wobei sich die Standzeit erhöht und eine höhere Sicherheit gegen den Versagungszustand bei kürzeren Bauzeiten gewährleistet
ist. Eine Betonnachbehandlung muß nicht erfolgen, da die Betonaußenflächen nicht austrocknen können,
was einen Wegfall der Rißbildung zur Folge hat.
Im folgenden soll die Erfindung an einem Ausführungsbeispiel und 4 Figuren näher erläutert werden. Die Figuren
zeigen:
Fig. 1 Stahlrohre mittels eingeschweißter Querschotte verbunden,
Fig. 2 Stahlrohre mit Querschotten und eingelegten Spanndrähten, Schalungsprofil und einer schlaffen Bewehrung,
Fig. 3 Längsschnitt durch die erfindungsgemäße Spannbett-Verbundbrücke
Fig. 4 Querschnitt durch die erfindungsgemäße Spannbett-Verbundbrücke
mit eingebrachtem Beton.
Die in Fig. 1 dargestellten Stahlrohre 1 sind in gleichen Abständen zueinander angeordnet und mittels Schweißnaht
mit den Querschotten 2 verbunden, die in Abständen längs der Stahlrohre 1 angeordnet sind. Entlang der Stahlrohre 1
und in gleichem Abstand zu den Stahlrohren verlaufen, wie aus Fig. 2 zu ersehen, Spanndrähte 3, die mit der Ankerplatte
für Keilanker mit konischer Bohrung an den Brückenenden verbindbar sind. Die Stahlrohre 1 wurden einzeln
zwischen die Lager aufgelegt und vor Ort mit den Querschotten 2 verschweißt. Die schlaffe Bewehrung in Form
von verbogenen Bügeln wird mit Abstandhaltern auf die Stahlkonstruktion abgelegt und mittels Rödeldraht an der
Längsbewehrung befestigt. Danach erfolgt das Einfädeln der Spann-Bewehrung, d. h., die Spanndrähte 3 werden mittels
Schablone in der Lage zueinander fixiert und mit Keilverankerung am jeweiligen Trägerende befestigt (Fig. 3).
Das Schalungsprofil 5 hat die Aufgabe, die aus Stahlrohren
1 und Querschotte 2 bestehende Stahlkonstruktion nach unten abzudichten und die unmittelbare Belastung aus dem
Frischbeton aufzunehmen und mitzutragen. Die Querschotte
2 haben im vorliegenden Beispiel einen Längsabstand von
3 m. Oberhalb der Stahlrohre 1 wird in die Konstruktion die Querbewehrung 4 eingebracht. Wie Fig. 3 zeigt, verlaufen
die Spanndrähte 3 in den Randelementen schräg nach oben, was ein Verspannen, insbesondere des mittleren Bereiches,
nach oben bewirkt.
Die Rohre 1 werden mittels Spanndrähten 3, welche üblicherweise sonst als Spannbewehrung im Spannbett für Vorspannung
mit sofortigem Verbund bei Spannbeton-Fertigteilen eingesetzt werden, als Langer'scher Balken unterspannt.
Das Stahlrohr 1 mit Querschott 2 wird nun zum ungleich biegesteiferen Schalungsträger. Nachdem die Vorspannung
erfolgt ist, kann durch jeweils eingeschweißte Einlauf- und Auslaufventile am jeweiligen Stahlrohrende Wasser in den
dichtgeschweißten Hohlraum der Stahlrohre leingeleitet werden. Das hat den Vorteil, daß damit die Voreinstellung
der Vorspannung erleichtert werden kann. Das Wasser wird nach Aushärten des Betons 10 wieder abgelassen. Nachdem
die Stahlrohre 1 über die Spanndrähte 3 verspannt sind, kann zwischen ihnen in die Schalungsprofile 5 Beton 10 eingefüllt
werden. Das Einfüllen des Betons 10 erfolgt mittels Betonpumpe von der Mitte zwischen zwei Auflegern (Stützen)
aus. Der Beton wird mittels Vibrationskörpern, welche an der Schalenaußenhaut befestigt sind, eingerüttelt bzw.
mit Flachrüttlern verdichtet. Durch das Einbringen des Frischbetons erhöhen sich die Zugkräfte in den Stahldrähten
3. Die Stahldrähte 3 sind als gerippte Stahldrähte ausgeführt, was zur Folge hat, daß höherer Verbund zwischen dem
erhärteten Beton 10 und den Spanndrähten 3 herrscht.
Nach Aushärten des Betons 10 werden die Endverankerungen der Spanndrähte 3 am jeweiligen Tägerende gelöst,
so daß die Zugkräfte im Spanndraht 3 durch die Kontraktion als Druckkräfte in den Beton 10 übertragen werden. Die
Oberfläche der Konstruktion muß in geeigneter Weise unmittelbar nach Betonieren abgedeckt werden 9.
Claims (17)
1. Tragelement, vorzugsweise ausgebildet als Spannbett-Verbundbrücke,
bestehend aus einer Stahl-Spannbeton-Verbundkonstruktion auf der Basis von Reibeverbund,
wobei
- Querschotte (2) zwischen nebeneinanderliegenden Hohlkörpern (1),
- Spanndrähte (3) zwischen und längs der Hohlkörper (1) verlaufend,
- Bewehrungselemente (4) zwischen und oberhalb der Hohlkörper (1) angeordnet sind, wobei
- Schalungsprofile (5) den unteren Abschluß der Konstruktion bilden, und
- die Räume zwischen den Hohlkörpern (1) und den Schalungsprofilen (5) verfüllt sind.
2. Tragelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Querschotte (2) und Hohlkörper (1) miteinander
verbunden sind.
3. Tragelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlkörper (1) als Rohre ausgebildet
sind.
4. Tragelement nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Spanndrähte (3) so gestaltet
sind, daß sie eine große Oberfläche aufweisen.
5. Tragelement nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Spanndrähte (3) unterhalb der
Mittellinie der Hohlkörper (1) angeordnet sind.
6. Tragelement nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche der Brücke mit abdichtendem
Material (9) versehen ist.
7. Tragelement nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß an den Rohren (1) Öffnungen an
den Stahlrohren (1) zum Befüllen und Entleeren der Stahlrohre (1) mit Flüssigkeit vorhanden sind.
8. Tragelement nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß durch Varianten in der Wahl und
Anordnung der Hohlkörper und Schalungsprofile andere Tragwerksformen, wie Plattenbalken, Hohlkasten
und Stabbögen, entstehen.
9. Verfahren zum Herstellen eines Tragelements nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
- Hohlkörper untereinander mittels Querschotte verbunden,
- zwischen den Hohlkörpern Spanndrähte, schlaffe Bewehrung und Schalungsprofile eingebracht
werden,
- die Stahlkonstruktion mittels in der Stahlkonstruktion vorhandener Spanndrähte vorgespannt
wird,
- die Zwischenräume zwischen Hohlkörper und Schalungsprofil verfüllt werden und
- nach Aushärten der Verfüllmasse die Spanndrähte von ihren Endverankerungspunkten gelöst
werden.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung von Hohlkörper und Querschott
vor der Montage auf die Tragpfeiler erfolgt.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Montage der Stahlkonstruktion in
Montageendposition erfolgt.
12. Verfahren nach den Ansprüchen 9, 10 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Vorspannen der Stahlkonstruktion
nach dem Prinzip des Langer'schen BaI-kens erfolgt.
13. Verfahren nach den Ansprüchen 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Vorspannen der Tragelementkonstruktion
mittels Freisetzen der Endverankerungen an den Tragwerkenden erfolgt.
14. Verfahren nach den Ansprüchen 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß ein Voreinstellen von Kräften
durch Füllen der Stahlrohre mit Wasser erfolgt.
15. Verfahren nach den Ansprüchen 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Einrütteln von Beton von der
Mitte zwischen den Auflagepunkten aus erfolgt.
16. Verfahren nach den Ansprüchen 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß ein Verdichten des eingebrachten
Betons mittels Rüttler erfolgt.
17. Verfahren nach den Ansprüchen 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß nach Aushärten des Betons die
Spanndrähte mittels zu lösender Keilplatte freigesetzt wird.
Hierzu 4 Seite(n) Zeichnungen
Priority Applications (3)
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| EP98108510A EP0878581A1 (de) | 1997-05-12 | 1998-05-11 | Tragelement und Verfahren zum Herstellen eines Tragelementes |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE1997119409 DE19719409C2 (de) | 1997-05-12 | 1997-05-12 | Tragelement und Verfahren zum Herstellen eines Tragelementes |
Publications (3)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19719409A9 true DE19719409A9 (de) | |
| DE19719409A1 DE19719409A1 (de) | 1998-11-26 |
| DE19719409C2 DE19719409C2 (de) | 1999-06-17 |
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| DE1997119409 Expired - Fee Related DE19719409C2 (de) | 1997-05-12 | 1997-05-12 | Tragelement und Verfahren zum Herstellen eines Tragelementes |
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- 1997-05-12 DE DE1997119409 patent/DE19719409C2/de not_active Expired - Fee Related
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