DE19718347C2 - Verfahren zur Reinigung von Wasserdampf - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Reinigung von Wasserdampf, wobei
insbesondere nicht kondensierbare Gase aus dem Dampf abgeschieden werden
sollen.
Betriebsdampf, der auf konventionelle Weise erzeugt wird, enthält neben dem reinen
Wasserdampf üblicherweise auch einen mehr oder minder großen Anteil an nicht
kondensierbaren Gasen. Diese gelangen in erster Linie mit dem Speisewasser in den
Dampferzeuger, da sie in gebundener Form im Wasser enthalten sind.
Insbesondere gebundenes CO2 ist nach der üblichen Aufbereitung des Speisewassers
infolge des Enthärtungsvorgangs enthalten. Bei der Erhitzung im Dampferzeuger werden die
gebundenen Gase aus dem Wasser frei und gehen mit dem Dampf zum Verbraucher.
Größere Mengen an nicht kondensierbaren Gasen im Dampf schaden bereits bei
gewöhnlichen Wärmetauschvorgängen, da sich durch das nicht kondensierbare Gas eine Art
Isolierschicht an den Wärmetauschflächen bildet und somit den Wärmeübergang behindert.
Häufig wird eine Entgasung des Speisewassers durchgeführt, um den Gehalt an
gebundenen Gasen zu reduzieren. Hierfür sind mehrere Methoden gängig, z. B. die
Rieselentgasung, bei der das Speisewasser nach der Enthärtung verrieselt und mit großem
Luftvolumenstrom vom CO2 weitestgehend 'freigespült' wird.
Eine ebenfalls häufig angewandte Methode ist die thermische Entgasung, bei der das
Speisewasser vor der Einspeisung in den Dampferzeuger bis zum Siedepunkt erhitzt wird,
wodurch die gebundenen Gase frei werden und in Form von Schwaden abgeleitet werden
können. Der dadurch erzeugbare Dampf ist zwar weitestgehend, aber nicht vollkommen
gasfrei. Nachteilig bei dieser Lösung ist u. a., daß die Speisepumpe Wasser bei
Siedetemperatur fördern muß, was besondere Ansprüche an die Pumpe stellt.
Nachteilig ist auch, daß es innerhalb eines längeren Dampfrohrsystemes auf dem Weg vom
Dampferzeuger bis zum Verbraucher wieder zu einer Aufkonzentrierung nicht
kondensierbarer Gase kommen kann. Insbesondere in einer wenig oder nur diskontinuierlich
durchströmten Rohrleitung kommt es durch Wärmeverlust über die Rohrwandung zu
Kondensation des reinen Wasserdampfes, wobei jedoch die nicht kondensierbaren Gase als
Gas erhalten bleiben. Durch die Kondensation entsteht örtlich ein Druckabfall. Demzufolge
muß frischer Dampf in diesen Bereich nachströmen. Der frische Dampf bringt jeweils geringe
Mengen an nicht kondensierbaren Gasen mit sich. Über einen längeren Zeitraum erhöht sich
der Gasgehalt im betreffenden Rohrstück erheblich, was bei Zuschaltung des nachfolgenden
Verbrauchers zu Schwierigkeiten führen kann.
Eine spezielle Art von Dampfverbrauchern, nämlich Dampfsterilisatoren für die medizinische
Anwendung, reagieren besonders empfindlich auf nicht kondensierbare Gase im Dampf.
Beim Sterilisationsprozeß mit Dampf müssen die zu behandelnden Güter vollkommen vom
Dampf durchdrungen werden. Besonders schwierig ist dies z. B. bei Textilmaterialien. Damit
der Dampf auch in die tiefen Schichten vordringen kann, muß die Luft verdrängt werden. Zu
diesem Zweck wird üblicherweise mehrfach Dampf zugeführt und zwischendurch wieder
abgesaugt bis ins Vakuum. Dadurch entsteht ein Ausspüleffekt, durch den die Luft auch aus
den tieferen Schichten eliminiert wird. Wenn aber der Dampf, mit dem die Ausspülung
durchgeführt wird, selbst nicht kondensierbare Gase mitführt, so bilden sich im Gut immer
wieder Zonen, in denen Gas den Zutritt des Dampfes und damit die Sterilisierwirkung
verhindert.
Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde in der neu erschienenen europäischen Norm DIN/EN
285 (Groß-Sterilisatoren) ein sehr niedriger Grenzwert für den Gehalt an nicht
kondensierbaren Gasen im Sterilisierdampf vorgeschrieben. Unter Punkt 13.3.2 ist der
Grenzwert mit 3,5 Vol.% festgelegt, bezogen auf den kondensierten Zustand.
Die Erfahrungen und eigene Messungen haben gezeigt, daß fast 100% aller Dampfsysteme
in Krankenhäusern diese Forderungen nicht erfüllen. Der Gehalt an nicht kondensierbaren
Gasen liegt typischerweise bei 10 bis 25 Vol.%. Auch die gängigen Entgasungsmaßnahmen
des Speisewassers führen nicht zur sicheren Einhaltung des erforderlichen Grenzwertes,
zudem Sterilisatoren stark diskontinuierlich arbeiten und infolgedessen der oben
beschriebene Aufkonzentrationseffekt an nicht kondensierbaren Gase im Rohrsystem immer
wieder schädlich Einfluß nimmt.
Speziell für Sterilisierdampf bestehen zusätzlich auch noch besondere Anforderungen an
den Reinheitsgrad. Dies ist der Grund, weshalb z. B. in Krankenhäusern neben dem
Großdampferzeuger in konventioneller Ausführung zur Versorgung des gesamten Gebäudes
zusätzlich häufig ein spezieller Reindampferzeuger zur Versorgung der Sterilisatoren
installiert ist. Dieser ist komplett in Edelstahl gefertigt und wird von einer separaten
Speisewasseraufbereitung versorgt. Das Speisewasser wird nicht nur enthärtet, sondern
vollentsalzt. Der Kostenunterschied zwischen enthärtetem Wasser und vollentsalztem
Wasser ist erheblich. Mit der erforderlichen Speisewasserentgasungseinrichtung sind die
Anschaffungs- und Betriebskosten derartiger Reindampferzeuger hoch.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein wirtschaftliches und praxisgerechtes
Verfahren zu schaffen, das es ermöglicht, die nicht kondensierbaren Gase
verbrauchernahe aus dem Dampf abzuscheiden. Zusätzlich sollen erforderlichenfalls
auch andere störende Verunreinigungen aus dem Dampf abgeschieden werden
können, so daß konventioneller Hausdampf soweit gereinigt wird, daß die Ansprüche
an Reindampf erfüllt werden. Die Anschaffungs- und Betriebskosten sollen niedriger
liegen, als die für einen vergleichbaren konventionellen Reindampferzeuger.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch nachfolgend beschriebenes Verfahren und
zugehörige Vorrichtung gelöst.
Nur als Beispiel seinen hierbei die für die typische Anwendung des Systems zur Versorgung
von Sterilisatoren möglichen Betriebsdrücke (Überdruck) angegeben:
- 1. Vordruck unreiner Dampf (1): ca. 5 bis 10 bar
- 2. Betriebsdruck Verdampfungsraum (3): ca. 2,5 bis 4,5 bar
- 3. Betriebsdruck Abscheideraum (4): ca. 3 bis 8 bar (stets niedriger als 1, üblicherweise höher als 2)
Es wird der unreine Dampf (1) zunächst über einen Wärmetauscher (2) kondensiert, und der
Effekt ausgenutzt, daß im entstehenden Kondensat die nicht kondensierbaren Gasen als
separate Phase enthalten sind. Wegen der Nähe zum Siedepunkt werden diese Gase auch
nicht wieder im Kondensat gelöst.
Über einen Kondensatableiter (18) wird das Gemisch aus Kondensat und nicht
kondensierbaren Gasen zu einem Abscheideraum (4) geleitet, in dem sich die Gasphase
vom Kondensat trennen kann.
Der Abscheideraum (4) kann unter atmosphärischem Druck betrieben werden, was aber zur
Folge hat, daß es bei höherem Vordruck des unreinen Dampfes zu erheblicher
Nachverdampfung und damit zu Energie- und Kondensatverlusten kommt.
Vorzugsweise wird eine Regeleinrichtung vorgesehen, die über einen Drucksensor (10) und
einen Temperatursensor (11) den Gasraum auf Sattdampfzustand hin überprüft durch
Vergleich der Meßwerte mit den theoretischen Sattdampfbedingungen. Falls ein hoher Anteil
an nicht kondensierbaren Gasen im unreinen Dampf enthalten war, wird sich ein höherer
Druck ergeben, als es der gemessenen Temperatur nach Sattdampfbedingung entsprechen
würde. Demzufolge wird das Brüdenventil (12) geöffnet und solange abgeschwadet, bis
wieder Sattdampfzustand erreicht ist, oder bis der gewünschte Betriebsdruck des
Abscheideraums (4) unterschritten wird.
Alternativ können bei geringeren Genauigkeitsanforderungen auch rein mechanisch
thermische Dampfentlüfter, die bei Abweichung vom Sattdampfzustand eine Öffnung
freigeben, eingesetzt werden.
In jedem Falle wird der Druck im Abscheideraum (4) niedriger geregelt als es dem Vordruck
des unreinen Dampfes (1) entspricht, damit über den Kondensatableiter (18) eine Strömung
zum Abscheideraum (4) hin stattfindet.
Vorzugsweise wird der Druck im Abscheideraum (4) aber auch höher geregelt, als es dem
gewünschten Druck im Verdampfungsraum (3) entspricht. Dadurch ist gewährleistet, daß
das im Abscheideraum (4) gesammelte Kondensat über die Nachspeiseleitung (6) ohne
zusätzliche Druckerhöhungspumpe zum Verdampfungsraum (3) strömen kann.
Eine Nachspeisepumpe (7) muß nur dann eingebaut werden, falls aus besonderen
betriebstechnischen Gründen der Abscheideraum (4) niedriger geregelt werden müßte als
der Verdampfungsraum (3). Besondere Gründe könnten sein, daß z. B. bestimmte Gase im
Kondensat enthalten sind, die trotz der hohen Temperatur bei Überdruck im Kondensat
gelöst bleiben. Ein anderer Grund könnte auch sein, daß aus Kosten- oder
betriebstechnischen Gründen der Abscheideraum (4) nicht als Druckbehälter ausgeführt
werden kann.
Die Nachspeisung des Kondensats aus dem Abscheideraum (4) in den Verdampfungsraum
(3) wird je nach Anforderung an die Reinheit hinsichtlich Verschmutzungen und Gehalt an
gelösten Inhaltstoffen (Salze) unterschiedlich durchgeführt, wobei beide Systeme in einer
Anlage kombiniert sein können, und eine betriebsabhängige Umschaltung gesteuert werden
kann.
Die Umschaltung wird vorteilhafterweise dadurch geregelt, daß eine
Leitfähigkeitsmeßeinrichtung (20) im Abscheideraum (4) eingebaut und ausgewertet wird.
Bei Überschreiten des zulässigen Grenzwertes erfolgt die Nachspeisung über die
Kondensatnachreinigungseinrichtung (8). Bei ausreichend niedriger Leitfähigkeit des
Kondensats geschieht die Nachspeisung direkt, um Kühlwasser und Energie zu sparen oder
einen ggf. eingebauten Ionenaustauscher nicht unnötig aufzubrauchen.
Da das Kondensat des unreinen Dampfes im Verdampfungsraum (3) ein zweites mal
'destilliert' wird, wird der daraus entstehende Dampf zwangsläufig sauberer sein als der
unreine Dampf. Bei geringerem Verschmutzungsgrad des unreinen Dampfes oder
geringeren Ansprüchen an den gereinigten Dampf ist es ggf. ausreichend einen einfachen
Partikelfilter (19) in der Nachspeiseleitung vorzusehen.
Die Massenverhältnisse zwischen erzeugtem Kondensat aus dem eingesetzten unreinen
Dampf und dem Verbrauch an Kondensat zur Erzeugung des gereinigten Dampfes halten
sich bei diesem System ziemlich genau die Waage. Die Kondensationsenthalpie des
unreinen Dampfes ist wegen des höheren Druckniveaus etwas niedriger als die
Verdampfungsenthalpie des gereinigten Dampfes mit dem niedrigeren Druckniveau. Dies
würde heißen, es wird theoretisch 1 bis 2% mehr Kondensatmasse gebildet als
Reindampfmasse erzeugt wird. Es muß jedoch berücksichtigt werden, daß das Kondensat
dem Verdampfungsraum (3) mit einer Temperatur geringfügig oberhalb der Siedetemperatur
zuströmt, da der Abscheideraum (4) unter höherem Druck steht, so daß sich der Verbrauch
an unreinem Dampf minimal verringert. Desweiteren muß berücksichtigt werden, daß das
Kondensat beim Eintritt in den Abscheideraum (4) eine Nachverdampfung erfährt. Die
Nachverdampfungsmenge muß über die Brüdenleitung (5) abgeführt werden. Dadurch steht
wieder etwas weniger Kondensat für die Nachspeisung zur Verfügung. Bei rein theoretischer
Berechnung wird ca. 1% weniger Kondensat zur Verfügung stehen, als gereinigter Dampf
erzeugt wird.
Im praktischen Betrieb der Anlage muß allerdings eingerechnet werden, daß der unreine
Dampf nicht zu 100% gesättigt ist, sondern einen nicht unerheblichen Anteil an Feuchtigkeit
(geschätzt 5% der Masse) mit sich führt. Andererseits kann der unreine Dampf ggf. auch
überhitzt einströmen.
Um die Verschiebung der Mengenbilanz zwischen verfügbarem Kondensat und
abströmendem, gereinigtem Dampf ausgleichen zu können, sieht die Erfindung nach Bild 1
entsprechende Regelungen vor.
Der Abscheideraum (4) ist mit einer Niveauregeleinheit (13) ausgerüstet, die im Falle einer
Überfüllung des Abscheideraums (4) Kondensat über ein Ablaßventil (14) abströmen läßt,
wobei das heiße Kondensat vorzugsweise zuvor über einen Wärmetauscher (9) abgekühlt
wird. Die Kühlwasserzufuhr über das Kühlmittelventil (22) wird zweckmäßigerweise über
eine Temperaturregeleinrichtung (23) anforderungsgerecht gesteuert.
Im Falle von mangelnder Füllhöhe im Abscheideraum (4) wird die Erzeugung von
zusätzlichem Kondensat ausgelöst, indem ein zusätzlicher Strom des unreinen Dampfes
abgezweigt, in einem Wärmetauscher (15) durch Kühlung kondensiert und dem
Abscheideraum (4) zugeführt wird. Bei entsprechender Ausrüstung mit Absperrventilen
könnte hierfür anstelle des Wärmetauschers Nr. (15) auch der Wärmetauscher Nr. (9)
mitgenutzt werden.
Falls besondere Ansprüche an die Reinheit des Dampfes bestehen, wird das Kondensat aus
dem Abscheideraum (4) vor der Einspeisung in den Verdampfungsraum (3) durch die
Kondensatnachreinigungseinrichtung (8) geleitet, wo die störenden Inhaltstoffe entzogen
werden. Dabei kann es sich um eine Einrichtung mit gängigen Verfahren der
Wasseraufbereitung, z. B. Ionenaustauscher, Umkehrosmose, Filtration usw. handeln.
Üblicherweise können diese Einrichtungen aber nicht bei höheren Temperaturen betrieben
werden, so daß es erforderlich ist, das Kondensat mittels Wärmetauscher (9) vorher zu
kühlen.
Zur Einsparung von Kühlenergie ist es vorteilhaft hierzu ein rekuperatives
Wärmetauschersystem vorzusehen, durch das ein wesentlicher Teil der vor der
Kondensatnachreinigungseinrichtung (8) aufgenommenen Wärmeenergie anschließend
wieder an das System zurückgegeben wird. Ein Beispiel zur Ausführung ist in Bild 2
dargestellt. Dabei wird das heiße Kondensat im Wärmetauscher (9.1) auf den gewünschten
Wert abgekühlt. Das aufgeheizte Trägermedium wird mittel einer Umwälzpumpe (21) zum
Wärmetauscher (9.2) gefördert, in dem die zuvor aufgenommene Energie zu einem großen
Teil wieder an das Kondensat abgegeben wird. Zur erforderlichen tiefen Abkühlung des
Trägermedium wird noch ein Wärmetauscher (9.3) vorgesehen, über den das Trägermedium
auf die gewünschte Temperatur für den erneuten Eintritt in den Wärmetauscher (9.1)
abgekühlt wird. Die Ansteuerung des Kühlmittelventils (22) wird vorzugsweise über eine
Temperaturregeleinrichtung (23) ausgelöst.
Um vor dem Eintritt in den Verdampfungsraum (3) eine noch höhere Temperatur zu
erreichen, kann das Kondensat nach Austritt aus dem Wärmetauscher (9.3) über einen
weiteren Wärmetauscher (nicht gezeichnet) geführt werden, über den auf der Heizseite der
Brüdendampf aus dem Abscheideraum (4) geleitet wird. Alternativ kann das Kondensat nach
dem Wärmetauscher (9.3) auch noch zusätzlich über Rohrschlangen (nicht gezeichnet)
innerhalb des Abscheideraums (4) geleitet und dadurch nachgeheizt werden.
Da es im Verdampfungsraum (3) durch den 'Einkochvorgang' zu einer Aufkonzentration von
Salzen kommt, sieht die Erfindung nach Bild 1 zweckmäßigerweise eine
Leitfähigkeitsmeßeinrichtung (16) zur Kontrolle der Wasserqualität vor. Bei Überschreiten
eines zulässigen Grenzwertes wird eine entsprechende Menge aufkonzentrierten Volumens
über das Absalzventil (17) abgelassen und durch Nachspeisung von frischem Kondensat der
Salzgehalt wieder auf das zulässige Niveau zurückgeführt. Wenn auch der Salzgehalt im
Abscheideraum (4) hoch ist, erfaßt über eine zweite Leitfähigkeitsmeßeinrichtung (20), so
erfolgt die Nachspeisung über den Weg der Kondensatnachreinigungseinrichtung (8).
Für den praktischen Betrieb der Vorrichtung ist es sinnvoll, die Leitfähigkeit nach der
Kondensatnachreinigungseinrichtung (8) ebenfalls zu überwachen, insbesondere bei
Verwendung von Ionenaustauschern, um eine Erschöpfung der Austauscherharze
automatisch signalisieren zu können.
Claims (6)
1. Verfahren zur Reinigung von Wasserdampf, insbesondere zur Abscheidung von nicht
kondensierbaren Gasen, dadurch gekennzeichnet, daß
- A) der als Heizmedium zur Verfügung stehende unreine Dampf (1) über einen Wärmetauscher (2) seine Energie an Wasser in einem Verdampfungsraum (3) abgibt, wodurch ein 2-Phasen-Gemisch aus Kondensat und nicht kondensierbaren Gasen entsteht, das zu einem Abscheideraum (4) geleitet wird, aus dem die nicht kondensierbaren Gase über eine Brüdenleitung (5) abgeleitet werden.
- B) der Druck im Abscheideraum (4) niedriger geregelt wird als es dem Vordruck des unreinen Dampfes (1) entspricht, aber vorzugsweise höher, als es dem gewünschten Druck im Verdampfungsraum (3) entspricht.
- C) das im Abscheideraum (4) gesammelte Kondensat über eine Nachspeiseleitung (6) dem Verdampfungsraum (3) zugeleitet wird, wobei der vorzugsweise höher geregelte Druck im Abscheideraum (4) die Überströmung selbständig gewährleistet und eine Nachspeisepumpe (7) nur dann eingebaut werden muß, falls aus besonderen betriebstechnischen Gründen der Abscheideraum (4) niedriger geregelt werden müßte als der Verdampfungsraum (3).
- D) im Falle besonderer Ansprüche an die Reinheit des Dampfes, das Kondensat aus dem Abscheideraum (4) vor der Einspeisung in den Verdampfungsraum (3) durch eine Kondensatnachreinigungseinrichtung (8) geleitet wird, in der mit gängigen Verfahren der Wasseraufbereitung, z. B. Ionenaustauscher, Umkehrosmose, Filtration usw. die störenden Inhaltstoffe entzogen werden, wobei das Kondensat mittels Wärmetauscher (9) gekühlt wird, falls es sich um eine Kondensatnachreinigungseinrichtung (8) handelt, die nur bei niedrigeren Temperaturen betrieben werden darf, z. B. Ionenaustauscher.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Energieverlust durch
die abströmenden Brüden aus dem Abscheideraum (4) so gering wie möglich gehalten
wird, indem Regelarmaturen eingebaut werden, die die Abströmung nur dann freigeben,
wenn im Gasraum des Abscheideraums (4) ein Druck oberhalb des gewünschten
Betriebsdruckes herrscht, oder wenn eine erkennbare Abweichung vom Sattdampf
zustand meßbar ist, d. h., wenn der Druck höher ist als der theoretische Sattdampfdruck
bei der jeweils herrschenden Temperatur, wobei vorzugsweise hierzu ein genauer
Drucksensor (10) und ein genauer Temperatursensor (11) einzusetzen und die
gemessenen Werte in einem Rechner mit den theoretischen Sattdampfwerten zu
vergleichen und in Abhängigkeit davon das Brüdenventil (12) anzusteuern ist, wobei
alternativ bei geringeren Genauigkeitsanforderungen auch rein mechanischthermische
Dampfentlüfter, die bei Abweichung vom Sattdampfzustand eine Öffnung freigeben,
eingesetzt werden können.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
im Falle der Anwendung einer Kondensatnachreinigungseinrichtung (8), die eine
vorherige Kühlung erfordert, vorzugsweise ein rekuperatives Wärmetauschersystem
eingesetzt wird, das die dem Kondensat entzogene Wärme diesem nach der Reinigung
wieder zuführt, und das als zusätzliche Nachheizmedien den Brüdendampf oder das
Kondensat aus dem Abscheideraum (4) verwendet.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der Abscheideraum (4) mit einer Niveauregeleinheit (13) ausgerüstet ist, die im Falle
einer Überfüllung des Abscheideraums (4) Kondensat über ein Ablaßventil (14)
abströmen läßt, wobei das heiße Kondensat vorzugsweise zuvor über einen
Wärmetauscher (9 bzw. 9.1) abgekühlt wird.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der Abscheideraum (4) mit einer Niveauregeleinheit (13) ausgerüstet ist, die im Falle von
mangelnder Füllhöhe im Abscheideraum (4) die Erzeugung von zusätzlichem Kondensat
auslöst, indem ein zusätzlicher Strom des unreinen Dampfes abgezweigt, in einem
Wärmetauscher (15) durch Kühlung kondensiert und dem Abscheideraum (4) zugeführt
wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der Verdampfungsraum (3) mit einer Leitfähigkeitsmeßeinrichtung (16) ausgerüstet ist,
die in Verbindung mit einer Steuereinheit bei Überschreiten eines zulässigen Grenzwertes
eine entsprechende Menge aufkonzentrierten Volumens über das Absalzventil (17)
abläßt, und durch Nachspeisung von frischem Kondensat den Salzgehalt wieder auf das
zulässige Niveau zurückführt, wobei vorteilhafterweise zusätzlich eine zweite
Leitfähigkeitsmeßeinrichtung (20) im Abscheideraum (4) eingebaut und ausgewertet wird
und in Abhängigkeit von diesem Meßwert die Nachspeisung bei Bedarf über die
Kondensatnachreinigungseinrichtung (8) geführt wird.
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Cited By (1)
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| DE102007046854B3 (de) | 2007-09-28 | 2008-11-13 | Kammermeier, Bernhard, Dipl.-Ing. | Verfahren zur Reduzierung des Energieverbrauches einer Dampfbehandlungsanlage im Chargenbetrieb |
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| DE19718347A1 (de) | 1998-11-05 |
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