Die Erfindung bezieht sich auf eine Deckenleuchte gemäß dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
In modernen Büroleuchten werden als Lichtquellen häufig
Leuchtstofflampen eingesetzt, auch weil dieser Lampentyp ko
stengünstig und wartungsfreundlich - vor allem in Verbindung
mit geeigneten Betriebsschaltungen, wie zum Beispiel gegebe
nenfalls auch dimmbaren elektronischen Vorschaltgeräten - bei
hoher Betriebsstundenzahl komfortable Beleuchtungslösungen
ermöglicht, die den Anforderungen an eine auch qualitativ
hochstehende Lichttechnik genügen. Bei der hier beschriebenen
Deckenleuchte soll als Lichtquelle eine ringförmige Leucht
stofflampe eingesetzt werden.
Bei einer den Anforderungen an die Beleuchtung eines Arbeits
platzes genügenden Leuchte wird man voraussetzen, daß Direkt
blendung durch die Leuchte nicht auftreten kann. Eine bekann
te Möglichkeit, dies zu vermeiden, bieten Leuchten, die in
der sog. Sekundärtechnik ausgeführt sind. Ein Beispiel für
eine Ausführungsform dieser Leuchtenbauart ist aus EP-B1-0 201 926
bekannt. Dabei handelt es sich um eine Spiegelleuchte
mit einer langgestreckten Leuchtstofflampe, der als Gegenre
flektor ein parallel zur Lampenachse verlaufender rinnenför
miger Reflektor zugeordnet ist. In diesem Falle besitzt die
ser Gegenreflektor zusätzlich senkrecht zur Lampenachse aus
gerichtete Querlamellen zur Abblendung der Lampe in Achsrich
tung. Weiterhin besitzt die bekannte Leuchte einen Hauptre
flektor, der bezüglich einer die Lampenachse enthaltenden
vertikalen Leuchtenzentralebene spiegelbildlich symmetrisch
ausgebildet ist, in bezug auf die Lampe zumindestens teilwei
se konkav gekrümmt ist und von welchem die Lichtstrahlen in
den zu beleuchtenden Bereich reflektiert werden. Dabei ist
der Gegenreflektor zwischen der Lampe und der Lichtaustritts
öffnung der Leuchte angeordnet und umfaßt die Lampe so weit,
daß diese gegen eine direkte Einsicht abgeschirmt ist. Da bei
derartigen indirekten Leuchten alles abgegebene Licht, sy
stembedingt, immer reflektiertes Licht ist, ist sehr genau
darauf zu achten, daß bei derartigen indirekten Leuchten den
noch ein ausreichender Leuchtenwirkungsgrad erzielt wird. Ei
ne mögliche Ursache für einen ungünstigen Leuchtenwirkungs
grad besteht zum Beispiel darin, daß neben Mehrfachreflexio
nen an Haupt- und Gegenreflektor auch ein Teil des von der
Lampe abgestrahlten Lichtstromes in die Lampe selbst zurück
gestrahlt wird. Dies kann zu dem weiteren unerwünschten Ne
beneffekt einer erhöhten Lampenbetriebstemperatur und infol
gedessen auch geringerer Lichtausbeute führen.
Weiterhin ist der Hauptreflektor - auch bei der vorstehend
erwähnten Ausführungsform - in bezug auf die Lampe so ange
ordnet und in seinem Querschnittsprofil zudem so bemessen,
daß ein vorgegebener, gegen die genannte Leuchtenzentralebene
gemessener Ausblendwinkel eingehalten wird, mit anderen Wor
ten von der Leuchte kein Licht in den Raumwinkel abgegeben
wird, der nach unten durch den genannten Abschirmwinkel be
grenzt wird. In Längsrichtung der Leuchte wird diese Abschir
mung durch die quer zur Leuchtenachse angeordneten Rasterla
mellen bewirkt. Diesem Abschirmwinkel kommt im heutigen Büro
alltag besondere Bedeutung zu, da man in der Regel davon aus
zugehen hat, daß an Büroarbeitsplätzen auch Bildschirmgeräte
eingesetzt werden. Für Leuchten, die bei der Innenraumbe
leuchtung einschließlich derartiger Bildschirmarbeitsplätze
eingesetzt werden sollen, wird gefordert, daß dieser Ab
schirmwinkel - gegen die Vertikale gemessen - 60° nicht über
steigt. Nur dann ist gesichert, daß eine durch Lichtreflexe
an den Bildschirmgeräten hervorgerufene Reflexblendung bei
Benutzern des Raumes nicht auftreten kann.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, für
eine Deckenleuchte der eingangs genannten Art eine Ausfüh
rungsform zu schaffen, die den vorstehend genannten Anforde
rungen hinsichtlich der Lichttechnik genügt, dabei einen ho
hen Leuchtenwirkungsgrad besitzt und dies zugleich mit mög
lichst einfach gestalteten lichtlenkenden Mitteln erreicht
wird.
Bei einer Deckenleuchte der eingangs genannten Art wird die
ser Aufgabe erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des Pa
tentanspruches 1 beschriebenen Merkmale gelöst.
Die erfindungsgemäße Lösung hat den Vorteil, daß damit eine
Deckenleuchte gegeben ist, die die vorgegebene Geometrie der
eingesetzten Lampe durch in bezug auf diese rotations
symmetrisch angeordnete lichtlenkende Mittel in günstiger
Weise nützt, um die geforderte, vorwiegend tiefstrahlende
Lichtverteilungscharakteristik mit einem vorgegebenen Ab
schirmwinkel von etwa 60° kostengünstig und lichttechnisch
einwandfrei bei einer Deckenleuchte zu realisieren. Dabei ist
der den Gegenreflektor bildende Evolventenabschnitt des
Leuchtenreflektors so gestaltet, daß aufgrund seiner Geome
trie eine Retroreflexion des von der Lampe abgestrahlten und
auf ihn auftreffenden Lichtes vermieden wird. Dieser Evolven
tenabschnitt geht im Scheitelpunkt des Lampenreflektors in
einen in bezug auf den Querschnitt der Lampe konkav gekrümm
ten, als kegelschnittförmigen Reflektorabschnitt zu bezeich
nenden, mit seinem Außenrand die Lichtaustrittsöffnung der
Deckenleuchte begrenzenden Teil des Reflektors über.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden an
hand der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine Prinzipdarstellung einer erfindungsgemäß ausge
bildeten Deckenleuchte im Querschnitt,
Fig. 2 ein Diagramm mit der Darstellung der Lichtvertei
lungscharakteristik der Deckenleuchte gemäß Fig. 1 und
Fig. 3 und 4 je eine weitere Ausführungsform, bei der im
zentralen Mittelbereich der Leuchte ein Nebenlichtstrom aus
tritt bzw. ein Hilfsreflektor in Form eines Kreisringes un
terhalb der Lichtaustrittsöffnung zur Deckenaufhellung vorge
sehen ist.
Der in Fig. 1 dargestellte Querschnitt durch eine Decken
leuchte zeigt schematisch ein Gehäuse 1, in dem eine ringför
mig ausgebildete Lampe 2, vorzugsweise eine Leuchtstofflampe
mit einem Kolbendurchmesser von 16 mm, d. h. eine sogenannte
T16-Lampe, in Einbaulage der Leuchte horizontal liegend,
angeordnet ist. Eine rotationssymmetrische Reflektoranordnung
3 umgibt die Lampe 2. Das Querschnittsprofil dieser aus einem
hochglänzenden Spiegelmaterial gebildeten Reflektoranordnung
3 besteht aus zwei Profilabschnitten 31 bzw. 32. Der eine
dieser beiden Profilabschnitte 31 liegt im wesentlichen in
nerhalb des von der Lampe 2 gebildeten Ringes und ist als ei
ne doppelseitige Evolvente ausgebildet. Diese erstreckt sich,
von einem in bezug auf die Lampe 2 innenliegenden Punkt A ei
nes konzentrisch um den Lampenquerschnitt gelegten - in Fig.
1 nicht dargestellten - Hilfskreises ausgehend, mit einem ih
rer Äste bis zu einem inneren Randpunkt B der Reflektoranord
nung 3 und mit einem zweiten Ast bis zu einem Scheitelpunkt c
der Reflektoranordnung 3. In diesem Scheitelpunkt c schließt
sich an den einen Profilabschnitt 31 stetig der zweite Pro
filabschnitt 32 der Reflektoranordnung 3 an. Dieser zweite
Profilabschnitt 32 ist im wesentlichen in bezug auf die Lampe
2 konkav gekrümmt und endet in einem Randpunkt D. Dieser
zweite Profilabschnitt 32 kann unmittelbar als die stetig
fortgesetzte Evolvente des ersten Profilabschnittes 31 ausge
bildet sein, es wäre aber auch denkbar, ihn in Form einer an
einen Kegelschnitt angenäherten Kurve zu gestalten. Dieser
Randpunkt D ist ein äußerer Begrenzungspunkt einer Licht
austrittsöffnung 4 der Deckenleuchte, deren innerer Begren
zungspunkt durch den inneren Randpunkt B gegeben ist.
Eine Verbindungsgerade zwischen diesem äußeren Randpunkt D
und dem inneren Randpunkt B der Reflektoranordnung 3 kenn
zeichnet mit ihrer Neigung gegen die Vertikale einen vorgege
benen Abschirmwinkel y der Deckenleuchte. Weiterhin verdeut
licht diese Verbindungsgerade auch, daß im wesentlichen alle
durch die Lichtaustrittsöffnung 4 der Deckenleuchte austre
tenden Lichtstrahlen zuvor bereits an der Reflektoranordnung
3 reflektiert wurden. Dies ist insbesondere auch durch die
Anordnung und Ausgestaltung der lampennahen, evolventenförmi
gen Bereiche der Reflektoranordnung 3 bedingt, die als Sekun
därreflektor die Lampe 2 für einen Betrachter gegen direkte
Einsicht abschirmen. Dieser innere Randbereich der Reflektor
anordnung 3 ist aufgrund seiner Evolventenform zugleich in
der Lage, das von der Lampe 2 abgestrahlte und auf ihn auf
treffende Licht von der Lampe 2 weg zu reflektieren, d. h. es
kann kein Licht in die Lampe 2 selbst zurückgestrahlt werden.
Dieser Umstand ist eine der Voraussetzungen für einen hohen
Leuchtenbetriebswirkungsgrad. Andererseits ermöglicht es die
beschriebene Ausgestaltung der Reflektoranordnung 3, Mehr
fachreflexionen von einzelnen Lichtstrahlen möglichst zu be
grenzen, bevor diese durch die Lichtaustrittsöffnung 4 der
Deckenleuchte austreten. Auch dies trägt neben den Materia
leigenschaften der Reflektoranordnung 3 dazu bei, einen hohen
Leuchtenbetriebswirkungsgrad zu verwirklichen. Funktional be
stimmend für die Lichtausstrahlungscharakteristik der Decken
leuchte ist schließlich vor allem die Anordnung und Ausge
staltung des zweiten, sich zwischen dem Scheitelpunkt C und
dem äußeren Randpunkt D erstreckenden Profilabschnittes 32
der Reflektoranordnung 3. Dabei ergibt sich eine besonders
günstige Lichtverteilungscharakteristik der Deckenleuchte,
wenn sich in diesem zweiten Profilabschnitt 32 unmittelbar
und stetig die Evolventenform des ersten Profilabschnittes 31
fortsetzt.
In Fig. 2 ist für diesen Fall in einem Polardiagramm die er
zielte Lichtausstrahlungscharakteristik dargestellt. Die dar
gestellten Lichtverteilungskurven, für die C0-C180°-Ebene
in einer ausgezogenen Linie bzw. für die C90-C270°-Ebene in
einer strichpunktierten Linie gezeichnet, verdeutlichen nun
auch zeichnerisch den erzielten Abschirmwinkel γ, aber auch
die hohe Gleichmäßigkeit der Ausstrahlungscharakteristik. Die
beiden in zueinander senkrecht stehenden Ebenen gemessenen
Lichtverteilungskurven verdeutlichen den im wesentlichen ro
tationssymmetrischen Lichtverteilungskörper der Deckenleuch
te. Damit ist gezeigt, daß in diesem Falle eine eindeutige
Rundumentblendung der Deckenleuchte auch ohne zusätzliche Ra
sterelemente realisiert ist, die bei konventionellen Lang
feldleuchten für die entsprechende Längsentblendung der
Leuchte unbedingt erforderlich sind.
Zurückkehrend zu der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform
der Deckenleuchte, zeigt diese ferner eine sich zwischen den
inneren Begrenzungspunkten B der Reflektoranordnung 3 er
streckende gewölbte Abdeckung 5. In der Ausführungsform gemäß
Fig. 1 hat diese Abdeckung 5 keine lichttechnische Funktion
und kann daher auch formal frei gestaltet werden. Ferner ist
schematisch in strichpunktierten Linien angedeutet, daß in
dem von den inneren Wandteilen der Reflektoranordnung 3 um
grenzten Raum weitere Bauteile 6 anzuordnen sind. Bei diesen
Bauteilen 6 kann es sich um Leuchtenbetriebsmittel, wie zum
Beispiel ein elektronisches Vorschaltgerät, im einfachsten
Falle handeln. Andererseits kann dieser Raum auch dazu ge
nutzt werden, etwa einen zusätzlichen Modul unterzubringen.
Damit stehen unterschiedliche Ausgestaltungsmöglichkeiten zur
Verfügung. So könnte dieser Modul etwa ein zusätzlicher
Strahler zur Akzentbeleuchtung sein. Es wäre aber auch denk
bar, dort unter anderem einen Lichtsensor unterzubringen, um
damit die Möglichkeit zu schaffen, eine tageslichtabhängige
Raumbeleuchtung auf konstantem Beleuchtungsniveau zu reali
sieren. Ferner wäre es aber auch möglich, in diesem Innenraum
der Deckenleuchte einen Lüftermodul unterzubringen oder aber
auch einen Lautsprecher oder Brandmelder.
In Fig. 3 ist bei einer weiteren Ausführungsform der Decken
leuchte eine weitere Nutzungsmöglichkeit dieses durch die Re
flektoranordnung begrenzten Innenraumes der Deckenleuchte an
gegeben. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist der Profilab
schnitt 31 der Reflektoranordnung 3 unterbrochen, so daß ein
Teil des von der Lampe 2 abgestrahlten Lichtes in diesen In
nenraum gelenkt wird. Dieser in den Innenraum abgestrahlte
Teillichtstrom wird, wie in Fig. 3 schematisch angedeutet,
an der Innenseite des Gehäuses 1 reflektiert und gegen die
Abdeckung 5 gerichtet abgestrahlt. Wenn diese nun als eine
opale Abdeckung oder als Lochblech ausgestattet ist, so tritt
dieser Teillichtstrom durch die Abdeckung 5 hindurch aus der
Leuchte aus und bewirkt eine gewisse Aufhellung des zentralen
Teiles der Leuchte zwischen den inneren Randpunkten B der ei
gentlichen Lichtaustrittsöffnung 4 der Deckenleuchte. Dabei
ist die Darstellung gemäß Fig. 3 nur schematisch zu verste
hen, denn es ist sicherlich sinnvoll, nicht etwa nur eine
verhältnismäßig große Öffnung im ersten Profilabschnitt 31
vorzusehen. Eine zweckmäßige Ausführungsform wäre ein Raster
von kleinen Öffnungen, durch die dieser Teillichtstrom in den
zentralen Bereich der Deckenleuchte eintreten kann.
In Fig. 4 ist eine weitere Möglichkeit der Ausgestaltung der
Deckenleuchte schematisch angegeben. Hier ist unterhalb des
Außenrandes der eigentlichen Lichtaustrittsöffnung 4 zusätz
lich ein ringförmiger Hilfsreflektor vorgesehen. An diesem
wird ein Teil des aus der Lichtaustrittsöffnung 4 austreten
den Lichtes gegen die Raumdecke reflektiert. Da dieser Ring
lichttechnisch so ausgeformt ist, daß eine auslaufende Licht
verteilung um die Deckenleuchte herum entsteht, ergibt sich
damit eine gewisse Deckenaufhellung im leuchtennahen Bereich.
Die beschriebenen Ausführungsbeispiele illustrieren, daß eine
Mehrzahl von Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Lösung
möglich ist. Wenn sich die Beschreibung auch beispielhaft im
wesentlichen auf eine Deckeneinbauleuchte bezog, so ist es
für den Fachmann ersichtlich, daß es ohne weiteres möglich
ist, die beschriebene Deckenleuchte auch als Deckenanbau- bzw.
als Halbeinbauleuchte zu realisieren.