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DE19713893A1 - Rückenzugmaschine - Google Patents

Rückenzugmaschine

Info

Publication number
DE19713893A1
DE19713893A1 DE19713893A DE19713893A DE19713893A1 DE 19713893 A1 DE19713893 A1 DE 19713893A1 DE 19713893 A DE19713893 A DE 19713893A DE 19713893 A DE19713893 A DE 19713893A DE 19713893 A1 DE19713893 A1 DE 19713893A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
machine according
pulling machine
back pulling
lever
arms
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19713893A
Other languages
English (en)
Inventor
Walter Herden
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
GYM 80 INTERNATIONAL VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH, 45
Original Assignee
TILLMANN WOLFGANG 45891 GELSENKIRCHEN DE
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by TILLMANN WOLFGANG 45891 GELSENKIRCHEN DE filed Critical TILLMANN WOLFGANG 45891 GELSENKIRCHEN DE
Priority to DE19713893A priority Critical patent/DE19713893A1/de
Publication of DE19713893A1 publication Critical patent/DE19713893A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63BAPPARATUS FOR PHYSICAL TRAINING, GYMNASTICS, SWIMMING, CLIMBING, OR FENCING; BALL GAMES; TRAINING EQUIPMENT
    • A63B23/00Exercising apparatus specially adapted for particular parts of the body
    • A63B23/02Exercising apparatus specially adapted for particular parts of the body for the abdomen, the spinal column or the torso muscles related to shoulders (e.g. chest muscles)
    • A63B23/0233Muscles of the back, e.g. by an extension of the body against a resistance, reverse crunch
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61HPHYSICAL THERAPY APPARATUS, e.g. DEVICES FOR LOCATING OR STIMULATING REFLEX POINTS IN THE BODY; ARTIFICIAL RESPIRATION; MASSAGE; BATHING DEVICES FOR SPECIAL THERAPEUTIC OR HYGIENIC PURPOSES OR SPECIFIC PARTS OF THE BODY
    • A61H1/00Apparatus for passive exercising; Vibrating apparatus; Chiropractic devices, e.g. body impacting devices, external devices for briefly extending or aligning unbroken bones
    • A61H1/02Stretching or bending or torsioning apparatus for exercising
    • A61H1/0218Drawing-out devices
    • A61H1/0229Drawing-out devices by reducing gravity forces normally applied to the body, e.g. by lifting or hanging the body or part of it
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63BAPPARATUS FOR PHYSICAL TRAINING, GYMNASTICS, SWIMMING, CLIMBING, OR FENCING; BALL GAMES; TRAINING EQUIPMENT
    • A63B21/00Exercising apparatus for developing or strengthening the muscles or joints of the body by working against a counterforce, with or without measuring devices
    • A63B21/06User-manipulated weights
    • A63B21/062User-manipulated weights including guide for vertical or non-vertical weights or array of weights to move against gravity forces
    • A63B21/0626User-manipulated weights including guide for vertical or non-vertical weights or array of weights to move against gravity forces with substantially vertical guiding means
    • A63B21/0628User-manipulated weights including guide for vertical or non-vertical weights or array of weights to move against gravity forces with substantially vertical guiding means for vertical array of weights

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Physical Education & Sports Medicine (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Orthopedic Medicine & Surgery (AREA)
  • Epidemiology (AREA)
  • Neurology (AREA)
  • Biomedical Technology (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Biophysics (AREA)
  • Pulmonology (AREA)
  • Pain & Pain Management (AREA)
  • Rehabilitation Therapy (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Rehabilitation Tools (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Rückenzugmaschine für Fitneß- und Rehamaßnahmen, mit einem am Maschinenrahmen angeordneten Sitz und einem Rückenpolster, wobei der Sportler oder Patient zu den Übungen auf dem vorzugsweise höhenverstellbaren Sitz Platz nimmt und mit seinen Armen einen Hebel parallel zur Oberkörperlängsachse zieht, der gegen einen Widerstand bewegbar ist.
Fitneßgeräte dienen zum Training von Sportlern, Gesundheitsgeräte zur Rehabilitation von Patienten. Die verschiedenen bekannten Fitneß- und Gesundheitsgeräte werden je nach Bauart stehend, liegend oder sitzend bewegt. Vorzugsweise ist für jede Muskelgruppe ein besonderes Gerät vorgesehen. Die Bezeichnung der Geräte orientiert sich teilweise an den trainierten Muskeln, teilweise an den bewegten Körperteilen, teilweise an der Art der Bewegung.
Hier sollen die Armmuskeln, Schultermuskeln und Rückenmuskeln durch Drücken gegen einen Widerstand trainiert werden. Derartige Geräte sind bekannt. Bei den bekannten Maschinen wird ein Griffbügel beidhändig von dem Sportler erfaßt und nach unten gezogen. Der Bügel ist mit einem Zugband verbunden, das über einen galgenartigen Vorbau der Maschine geführt ist und den Griffbügel mit dem Gewicht verbindet. Das Gewicht ist heb- und senkbar in einem Rahmen angeordnet.
Die Gewichte werden mit dem Zugband gekoppelt. Die Koppelung erfolgt über eine Stange, die von oben mittig in die Gewichte ragt und über Steckbolzen mit den Gewichten verbunden werden kann. Die Gewichte werden durch Platten gebildet, die auf Führungsstangen gehalten sind. Es ist nur ein Steckbolzen erforderlich. Die Gewichte werden von oben gewählt bzw. zusammengestellt. Der Steckbolzen wird durch eine Öffnung der untersten gewählten Platte in die Stange gesteckt, so daß alle darüber liegenden Platten angehoben werden, wenn mittels des Schwenkhebels über das Zugmittel an der Stange gezogen wird.
Das Zugband wird in dem Gewichtsrahmen von der Stange aus zunächst nach oben zu einer Umlenkrolle und von dort zu einer weiteren Umlenkrolle am Ende des Galgenvorbaus geführt ist.
Die bekannten Rückenzugmaschinen haben sich bewährt. Gleichwohl hat sich die Erfindung die Aufgabe gestellt, die Geräte für die Anwendung im Fitness- und Gesundheitsbereich zu verbessern. Dabei geht die Erfindung von der Erkenntnis aus, daß sich mit einer Hebelkonstruktion eine bessere Bewegung ausführen läßt. Die Bewegung ist kontrollierter und der Patient deshalb besser behandelbar. Die in der Anwendung auf einen Patienten erreichbaren Vorteile sind gleichermaßen günstig für Sportler. Als Hebel ist ein Hebel geeignet, der in der Draufsicht von oben den Sportler oder Patient mit seinen Enden umgibt bzw. ein gabelförmiges Ende besitzt. An den Enden sind Griffe zur Handhabung des Hebels vorgesehen.
Bedeutende weitere Vorteile ergeben sich noch dadurch, daß statt eines Hebels zwei Hebelarme verwendet werden, mit denen eine unterschiedliche und unabhängige Bewegung durchgeführt werden kann. Mit unterschiedlicher Bewegung beider Arme kann der Sportler und Patient besondere Trainingseffekte erzielen.
Vorzugsweise sind die Hebelarme dabei weit über dem Kopf des Sportlers oder Patienten schwenkbeweglich gelagert.
Die beiden Hebelarme sind gegen Verwindung versteift.
Bei der Hebelbewegung kann der gleiche Widerstand wie bisher aufgebracht werden. Das heißt, der Widerstand kann mit den gleichen heb- und senkbaren Gewichten aufgebracht werden, indem das Zugmittel von dem einen Hebelarm über zwei Umlenkrollen zu den Gewichtspaketen, dort über eine mit der Stange verbundene Umlenkrolle und über zwei weitere Umlenkrollen zu dem zweiten Hebelarm geführt wird. Von den beiden für jeden Hebelarm vorgesehenen Umlenkrollen ist jeweils eine oben im Gewichtsrahmen und die andere oberhalb der Höhe der Griffe der Hebelarme angeordnet.
Obige Umlenkrollenzahl kann ausreichend sein, wenn die heb- und senkbaren Gewichte auf der Gerätemittellinie angeordnet sind.
Wahlweise sind die heb- und senkbaren Gewichte aber auch mit ihrem Rahmen seitlich von dem Sitz, Rückenpolster und den schwenkbaren Hebelarmen angeordnet. Dann sind nach Wahl weitere Umlenkrollen vorgesehen. Es ist aber auch möglich, eine ausreichende Zumittelführung mit nur zwei Umlenkrollen je Hebelarm durchzuführen. Die Umlenkrolle, welche unmittelbar mit den Gewichten verbunden ist, ist dabei nicht mitgezählt.
Der Maschinenrahmen wird vorzugsweise durch eine im wesentlichen aufrecht stehende Stütze, eine untere Traverse gebildet, die mit der Stütze eine L-Form bildet. Es ist günstig, die Stütze und die Traverse durch ein einheitliches Kastenprofil zu bilden.
Vorteilhafterweise kann der Maschinenrahmen an der einen Seite den einen Hebelarm und alle zugehörigen Einrichtungen wie z. B. die Umlenkrollen und an der anderen Seite den anderen Hebelarm und dessen zugehörigen Einrichtungen tragen.
Alternativ zu den in einem Rahmen heb- und senkbar angeordneten Gewichtspaketen kann der Widerstand auch mittels Gewichtsscheiben unmittelbar an den Hebelarmen angebracht werden.
In weiterer Ausbildung der Erfindung sind die Schwenkachsen der Hebelarme so zueinander angeordnet, daß die Hebelarme bei der Übung bzw. bei der vom Körper weg gerichteten Bewegung den Abstand ihrer Griff-Flächen verringern. Die Bewegung ist anatomisch günstiger als die herkömmliche parallele Bewegung der Griffe. Dieser Bewegungsverlauf der Griffe wird im folgenden als schräger Bewegungsverlauf bezeichnet.
Bei einer Einzelbewegung der Griffe oder Wechselbewegung der Griffe ist der erfindungsgemäße schräge Bewegungsverlauf gleichfalls von Vorteil.
Vorzugsweise wird der erfindungsgemäße schräge Bewegungsverlauf der Griffe mit einer Neigung der Hebelarmachsen zu der Ebene des Maschinenrahmens erreicht. Diese Neigung beträgt mindestens 5 Grad und ggfs. 10 bis 30 Grad. Außerdem kann es von Vorteil sein, wenn die Hebelarmachsen zugleich zur Horizontalen geneigt sind, so daß die Hebelarmachsen gemeinsam teilweise in Richtung der Armbewegung weisen. Die Richtung ist in Bezug auf die Armbewegung des Sportlers oder Patienten nach vorn gerichtet.
Die Hebelarme können fliegend auf Zapfen gelagert sein. Das bedingt eine extreme Biegesteifigkeit der Zapfen. Die notwendige Biegesteifigkeit läßt sich mit einer entsprechend schweren Auslegung der Zapfen erreichen. Eine leichtere Konstruktion ist möglich, wenn die Lagerzapfen durch die Hebelarme hindurch ragen, so daß sie an dem vorn herausragenden Ende erfaßt und mit einem Bügel gehalten werden können.
Es ist von Vorteil, die Zapfen beiderseits des Maschinenrahmens anzuordnen. Die Stützen können vorteilhafterweise den Bügel zur Versteifung der Lagerkonstruktion tragen. Die vordere Stütze trägt zugleich den Sitz und das Rückenpolster. Ferner erlaubt der Maschinenrahmen die seitliche Anbringung von Armen, mit denen Widerlager bzw. Anschläge zur Begrenzung der Hebelarmbewegung gebildet werden.
In Anwendung auf Hebelarme, von denen jeweils einer an einer Seite des Maschinenrahmens angeordnet ist, ergeben sich günstige Verhältnisse, wenn jedem Hebelarm separat oder beiden Hebelarmen gemeinsam eine Einstieghilfe zugeordnet wird, mit der sich die Hebelarme für klein gewachsene Personen aus der dargestellten Hochlage herunterbringen lassen. Die Betätigung der Einstieghilfe erfolgt vorzugsweise mit einem Fußhebel. Im übrigen gehören zu der Einstiebhilfe Gestänge mit Hebeln und Stangen, wobei die Hebel mit den oben erwähnten Hebelarmen auf gleichem Zapfen gelagert sein können. Die Zwischengestänge können Kugelgelenke besitzen, gekröpft und/oder gekrümmt sein. Die Kugelgelenke sind auch für die Anlenkung der Zugelemente an die Hebelarme von Vorteil.
Der Maschinenrahmen besteht aus einer steifen Konstruktion mit der Stütze und der Traverse. Der Maschinenrahmen ist mit dem die heb- und senkbaren Gewichtspakete umgebenden Rahmen durch ein Gestänge zu einer steifen Gesamtkonstruktion verbunden.
Bei der Anwendung von Hebelarmen mit aufgesteckten Gewichtsscheiben wird eine stabile Konstruktion wahlweise durch Stützfüße am Maschinenrahmen erreicht. Die Stützfüße können durch quer am Boden verlaufende Streben, aber auch durch andere Teile gebildet werden, die z. B. eine U-förmige Konstruktion haben.
Zur Anpassung an die Körpergröße des Sportlers oder Patienten ist der Sitz höhenverstellbar angeordnet. Die Höhenverstellung wird durch Einbau einer Gasfeder und einer zusätzlichen Führung erleichtert. Die Führung kann zugleich einen Teil einer zusätzlichen Sitzarretierung bilden. Mit der zusätzlichen Arretierung können besondere Kräfte aufgenommen werden, wie sie insbesondere bei Übungen trainierter Sportler auftreten können.
An dem in die Bewegungsbahn der Schwenkhebel ragenden Anschlag sind vorzugsweise Gummipuffer vorgesehen, die ein Anstoßen abfedern und harte Reaktionskräfte auf den Sportler oder Patienten verhindern.
Die Gummipuffer können durch Gummiringe gebildet werden, die leicht auf einer Stange zu positionieren sind.
In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt.
Fig. 1 bis 3 zeigen eine Rückenzugmaschine mit einem Gewichtspaket. Die Rückenzugmaschine besitzt einen Maschinenrahmen, der aus einer Stützen 2 und einer unteren Traverse 3 L-förmig zusammengesetzt ist. Ferner ist an der unteren Traverse 3 eine Stütze 1 vorgesehen, die über eine obere Traverse 4 mit der Stütze 2 verbunden ist. Die Stütze 1 trägt einen Arm 6 für einen Sitz 5. Der Sitz 5 ist höhenverstellbar in dem Arm 6 angeordnet. Zur Höhenverstellung dienen eine Gasfeder sowie eine Führung. Die Gasfeder ist mit einem Ende in dem Arm 6 gehalten, mit dem anderen Ende trägt sie den Sitz 5. Die Gasfeder besitzt den Aufbau eines pneumatischen Kraftkolbens, wobei ein Gaspolster in dem Kraftkolben eingeschlossen ist, das sich nach Freigeben des Kolbens unter Anhebung des Sitzes ausdehnt. Das Zusammendrücken des Gaspolsters erfolgt nach erneutem Freigeben unter dem Druck einer auflastenden Person. In der jeweiligen Position wird die Gasfeder arretiert. Zusätzlich ist eine Führung vorgesehen. Die Führung besteht aus einer Stange, die verschiebbar in dem Arm 6 gehalten ist. Zusätzlich ist die Führung mit einem Arretierungsstift versehen. Der Arretierungsstift ist ein Federstift. Er wird gegen die Kraft einer Feder zur Sitzverstellung gezogen. Nach Erreichen der gewünschten Sitzposition wird der Federstift losgelassen. Der Federstift greift dann in die nächste Öffnung einer Reihe von Arretierungsbohrungen in der Stange.
Die jeweilige Sitzhöhe läßt sich an einem Stab ablesen, der unter dem Sitz angebracht ist und mit fortlaufenden Zahlen und Strichen versehen ist. Der Stab gleitet entlang des seitlichen Armrandes.
In Verlängerung der oberen Traverse 4 ist ein Kniehalter 30 vorgesehen, mit dem der Sportler oder Patient bei seinen Übungen auf dem Sitz gehalten wird.
An der Stütze 2 sind in Kopfhöhe des Sportlers oder Patienten zwei Lagerzapfen seitlich und gegenüberliegend befestigt. Jeder Lagerzapfen trägt einen Hebelarm. Der eine Hebelarm ist mit 7, der andere mit 8 bezeichnet. Die Hebelarme 7 und 8 sind schwenkbeweglich auf den Lagerzapfen gelagert und tragen am Ende schwarze, einwärts ragende Griffe.
Die Lagerzapfen weisen mit einer Neigung von 20 Grad zu der Ebene des Maschinenrahmens in Richtung der Arme beim Drücken der Hebelarme 7 und 8. Die Arme bewegen sich beim Ziehen annähernd parallel zur Oberkörperlängsachse des Sportlers oder Patienten. Dabei läßt sich die Sitzposition des Sportlers oder Patienten durch Sitzverstellung jeder Körpergröße des Sportlers oder Patienten bzw. anpassen. Ferner sind auch die Lage der Schwenkachse und die Länge der Hebelarme maßgebend. Die Länge der Hebelarme beträgt im Ausführungsbeispiel zwischen der Schwenkachse und den Griffen 1,5 m und bewirkt dadurch eine relative gering gekrümmte Bewegungsbahn, anders gesehen eine weitgehend geradlinige Bewegung der Arme beim Ziehen. In anderen Ausführungsbeispielen ist die Hebellänge geringer oder größer, mindestens jedoch 1 m.
Die Neigung der Lagerzapfen bewirkt eine zur Längsrichtung des Maschinenrahmens schräg verlaufende Bewegung. D. h. die Griffe verändern ihren Abstand. Mit zunehmender Körpernähe wird der Abstand der Griffe größer. Das hat anatomische Vorteile. In der Ausgangsstellung der Schwenkhebel an der entferntesten Stelle ist der Abstand am geringsten. Am Körper sollen die Griffe nach Möglichkeit so weit auseinander gefahren sein, daß die Griffe bzw. die Arme seitlich gut am Körper vorbei geführt werden können.
Die Lagerzapfen ragen durch die Hebelarme 7 und 8 hindurch und sind an den herausragenden Enden mit einem Bügel 18 zusätzlich gehalten. Der Bügel 18 ist an der Stütze 2 befestigt.
Die Hebelarme 7 und 8 sind über Zugseile mit einem Gewichtspaket verbunden. Zu dem Gewichtspaket gehört ein Gehäuse 9, in dem paketförmige Gewichte heb- und senkbar angeordnet sind. Die Gewichte gleiten auf Führungsstangen. Mittig und parallel zu den Führungsstangen sind die Gewichte von einer Stange durchdrungen. Die Stange und die Gewichte besitzen seitliche Öffnungen, durch die ein Steckbolzen geschoben werden kann. Der Steckbolzen koppelt die Stange mit dem jeweils von dem Steckbolzen durchdrungenen Gewicht. Infolgedessen führt ein Anheben des gekoppelten Gewichts dazu, daß alle über dem gekoppelten Gewicht angeordneten Gewichte mit angehoben werden.
Die Hubbewegung wird durch Betätigung der Hebel 7 und 8 über das Zugseil verursacht.
Die Übungsperson kann die Arme einzeln und unabhängig voneinander, aber auch gemeinsam bewegen. Die Weglänge der Gewichte reduziert sich um die Hälfte, wenn nur immer ein Arm statt beider Arme bewegt wird.
Nach dem Anheben bewirken die Gewichte automatisch eine Rückwartsbewegung der Hebelarme in die Ausgangsstellung. Dabei sinken die Gewichte zurück in ihre Ausgangsstellung.
Das Zugseil führt von dem Hebelarm 7 über verschiedene Umlenkrollen zu einer mit der Stange verbundenen Umlenkrolle und von dort zu dem anderen Hebelarm 8. Dabei sind dem Hebel 7 insgesamt vier Rollen und dem Hebelarm 8 insgesamt drei Rollen zugeordnet. Die an der Stange befestigte Umlenkrolle ist nicht mitgezählt.
Von den verschiedenen Umlenkrollen befindet sich eine oben im Gehäuse. Die anderen Umlenkrollen befinden sich an Tragarmen 17 oberhalb der Hebelarme 7 und 8. Dabei ist jeweils eine Umlenkrolle an jedem Tragarm vorgesehen, welche quer zur Maschinenlängsachse und zugleich geneigt zur Horizontalen steht.
Dem Hebelarm 7 sind dann zwei weitere Umlenkrollen am zugehörigen Tragarm 17 zugeordnet. Diese weiteren Umlenkrollen stehend quer zu der vorhergehenden Rolle und verlaufen dadurch parallel zur Maschinenlängsachse. Das Zugseil wird über die beiden Rollen nach unten zum Hebelarm 7 geführt.
Dem Hebelarm 8 ist eine Rolle zugeordnet, deren Stellung und Aufgabe den beiden weiteren Rollen für den Hebelarm 8 entspricht. D. h. das Zugseil wird von dort dem Hebelarm 8 zugeführt.
Im Unterschied zu dem Hebelarm 8 sind für den Hebelarm 7 zwei Rollen vorgesehen, weil die letzten Rollen an übereinstimmenden Positionen an den Tragarmen 17 liegen sollen und die zweite Rolle die Aufgabe hat, den notwendigen Zugseilübergang von den erläuterten, quer zur Maschinenlängsachse angeordneten Rollen sicherzustellen. Diese Rollen sind unterschiedlich positioniert, resultierend aus der Vorgabe, die Zugseile zu den Gewichtsrahmen nebeneinander führen zu können.
Die fünfte Umlenkrolle ist so verschwenkt, daß eine Rollenrille auf die vierte Umlenkrolle und die andere Rollenrille auf die Hebelarme weist.
Das Zugmittel ist im Ausführungsbeispiel ein Drahtseil, das keine Probleme bei unterschiedlicher Stellung der Umlenkrollen bereitet. Das Drahtseil läuft auch dann spurtreu, wenn es während der Bewegung verwunden wird.
Die Umlenkrollen sind auf geeigneten Achsen drehbeweglich gelagert und werden seitlich mit Schutzblechen abgedeckt. Die Schutzbleche beseitigen die Unfallgefahr an den Umlenkrollen, indem sie die Umlenkrollen mit ausreichendem Überstand abdecken. Die Schutzbleche haben eine runde Form. Das weist auf die Umlenkrollen hin und trägt zur Beseitigung der Unfallgefahr bei.
Der Maschinenrahmen ist über eine untere Traverse 10 und eine obere Traverse 11 mit der Führung 9 bzw. dem Gewichtspaket zu einem stabilen Ganzen verbunden. Die Stütze 2 hat eine mehrfach geknickte Form, wobei die Knicke durch Verschweißen von Einzelteilen, nicht aber durch Biegung entstanden sind.
Einer der Knicke in der Stütze 2 befindet sich zugleich im Bereich der Hebelarmlagerung. Über der Hebelarmlagerung setzt sich die Stütze 2 schräg nach oben laufend in Richtung der Griffe an den Hebelarmen 7 und 8 fort. Dabei bleibt dieser Teil der Stütze mit den Tragarmen 17 über den Hebelarmen 7 und 8.
Die Knicke führen zu einer vorteilhaften Formgebung. Desgleichen sind die Traversen von erheblicher Bedeutung.
Die Stütze 2 ist so gestaltet, daß die Lage der Schwenkachse die gewünschte Bewegung der Griffe unter annähernd parallel zur Längsachse des Oberkörpers des Patienten oder Sportlers ausführt. Die Schwenkachsenlage kann mit Hilfe weniger Versuche oder mit einem Modell leicht ausgetestet werden. Einer Berechnung bedarf es dazu nicht.
Die Rückenzugmaschine nach Fig. 1 bis 3 besitzt außerdem Anschläge, die mit Armen an dem Maschinenrahmen gehalten sind. Die Arme sind rohrförmig und tragen Gummiringe. Die Gummiringe dämpfen den Aufprall der Hebelarme 7 und 8 bei Rückkehr in die Ausgangslage. In anderen Ausführungsbeispielen bestehen die Ringe aus einem anderen nachgiebigen Material.

Claims (30)

1. Rückenzugmaschine für einen Sportler oder Patienten, wobei der Sportler auf einem Sitz sitzt und mit zur Oberkörperlängsachse annähernd paralleler Armbewegung an Griffen zieht, die gegen einen Widerstand bewegt werden, dadurch gekennzeichnet, die Hebel an einem Schwenkhebel befestigt sind.
2. Rückenzugmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß für jeden Arm des Sportlers oder Patienten ein Hebelarme (7, 8) vorgesehen ist und die beiden Hebelarme (7, 8) unabhängig voneinander und/oder unterschiedlich bewegbar sind.
3. Rückenzugmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebelarme (7, 8) über Zugmittel mit Gewichten gekoppelt sind, die in einem Rahmen heb- und senkbar angeordnet sind, oder unmittelbar an den Hebelarmen (7, 8) befestigt sind.
4. Rückenzugmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugmittel von einem Hebelarm (7). über Umlenkrollen zu den Gewichten, dort um eine mit den Gewichten verbundene Umlenkrolle herumgeführt und über Umlenkrollen zu dem anderen Hebelarm (8) geführt sind.
5. Rückenzugmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugmittel zunächst in den Kopf des Rahmens, dann zu Rollen an Tragarmen (17) oberhalb der Hebelarme (7, 8) geführt und von dort zu den Hebelarmen (7, 8) nach unten geführt werden kann.
6. Rückenzugmaschine nach Anspruch 4 oder 5, gekennzeichnet durch Umlenkrollen mit Abdeckscheiben.
7. Rückenzugmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebelarme (7, 8) zum Aufstecken der Gewichtscheiben mit Dornen versehen sind.
8. Rückenzugmaschine nach Anspruch 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewichtscheiben die für Hanteln üblichen Gewichtscheiben sind.
9. Rückenzugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch eine schräge Hebelbewegung.
10. Rückenzugmaschine nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch geneigte Hebelarmlager.
11. Rückenzugmaschine nach Anspruch 9 oder 10, gekennzeichnet durch die Verwendung von Lagerzapfen.
12. Rückenzugmaschine nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch eine Neigung der Lagerzapfen von mindestens 5 Grad.
13. Rückenzugmaschine nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch eine Neigung von 10 bis 30 Grad.
14. Rückenzugmaschine nach einem der Ansprüche 11 bis 13, gekennzeichnet durch eine einseitige Befestigung der Zapfen am Maschinenrahmen und eine Zapfenhalterung am anderen Ende mittels eines Bügels.
15. Rückenzugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß beiderseits des Maschinenrahmens Zapfen angeordnet sind und/oder Arme mit Anschlägen beiderseits des Maschinenrahmens angeordnet sind und/oder beiderseits des Maschinenrahmens eine Mechanik für eine Ein- und Ausstieghilfe angeordnet ist und/oder der Maschinenrahmen mit dem Gewichtsrahmen verbunden ist und/oder der Maschinenrahmen mit Stützfüßen versehen ist und/oder der Maschinenrahmen mit beiderseits mit Tragarmen für die Umlenkrollen versehen ist und/oder die Anschläge rohrförmig mit Gummiringen oder dergleichen Ringen ausgebildet sind und/oder die Dorne nach oben weisen.
16. Rückenzugmaschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß zu der Mechanik der Ein- und Ausstieghilfe weitere Hebel gehören, die mit den Hebelarmen auf den gleichen Zapfen gelagert sind.
17. Rückenzugmaschine nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Hebelarm eine eigene Mechanik zugeordnet ist und ein gemeinsamer Fußhebel vorgesehen ist.
18. Rückenzugmaschine nach Anspruch 16r oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den auf den Zapfen gelagerten Hebeln und den anderen Hebeln der Ein- und Ausstiegmechanik Kugelgelenk-Kopfgestänge als Verbindung vorgesehen sind.
19. Rückenzugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 18, gekennzeichnet durch Kugelgelenkverbindungen.
20. Rückenzugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 19, gekennzeichnet durch eine Hebelarmversteifung.
21. Rückenzugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 20, gekennzeichnet durch ein Seil als Zugmittel.
22. Rückenzugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 21, gekennzeichnet durch eine Hebelarmlagerung in Kopfhöhe des Sportlers oder Patienten.
23. Rückenzugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 22, gekennzeichnet durch eine nach hinten verlagerte Schwenkachsenlagerung.
24. Rückenzugmaschine nach Anspruch 22, gekennzeichnet durch eine angepaßte Hebelarmlänge.
25. Rückenzugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebelarmlänge mindestens 1 m beträgt.
26. Rückenzugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 25, gekennzeichnet durch einen Maschinenrahmen aus Stützen und Streben.
27. Rückenzugmaschine nach Anspruch 26, gekennzeichnet durch eine mehrfach geknickte hintere Stütze.
28. Rückenzugmaschine nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die hintere Stütze aus mehreren, miteinander verschweißten Einzelteilen besteht.
29. Rückenzugmaschine nach einem der Ansprüche 25 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Maschinenrahmen aus einem einheitlichen Kastenprofil besteht.
30. Rückenzugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 29, gekennzeichnet durch gekrümmte und/oder gekröpfte Gestänge der Ein- und Ausstieghilfe.
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8127 New person/name/address of the applicant

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8139 Disposal/non-payment of the annual fee