DE19713893A1 - Rückenzugmaschine - Google Patents
RückenzugmaschineInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Rückenzugmaschine für Fitneß- und Rehamaßnahmen, mit einem
am Maschinenrahmen angeordneten Sitz und einem Rückenpolster, wobei der Sportler oder
Patient zu den Übungen auf dem vorzugsweise höhenverstellbaren Sitz Platz nimmt und mit
seinen Armen einen Hebel parallel zur Oberkörperlängsachse zieht, der gegen einen
Widerstand bewegbar ist.
Fitneßgeräte dienen zum Training von Sportlern, Gesundheitsgeräte zur Rehabilitation von
Patienten. Die verschiedenen bekannten Fitneß- und Gesundheitsgeräte werden je nach Bauart
stehend, liegend oder sitzend bewegt. Vorzugsweise ist für jede Muskelgruppe ein besonderes
Gerät vorgesehen. Die Bezeichnung der Geräte orientiert sich teilweise an den trainierten
Muskeln, teilweise an den bewegten Körperteilen, teilweise an der Art der Bewegung.
Hier sollen die Armmuskeln, Schultermuskeln und Rückenmuskeln durch Drücken gegen einen
Widerstand trainiert werden. Derartige Geräte sind bekannt. Bei den bekannten Maschinen
wird ein Griffbügel beidhändig von dem Sportler erfaßt und nach unten gezogen. Der Bügel ist
mit einem Zugband verbunden, das über einen galgenartigen Vorbau der Maschine geführt ist
und den Griffbügel mit dem Gewicht verbindet. Das Gewicht ist heb- und senkbar in einem
Rahmen angeordnet.
Die Gewichte werden mit dem Zugband gekoppelt. Die Koppelung erfolgt über eine Stange,
die von oben mittig in die Gewichte ragt und über Steckbolzen mit den Gewichten verbunden
werden kann. Die Gewichte werden durch Platten gebildet, die auf Führungsstangen gehalten
sind. Es ist nur ein Steckbolzen erforderlich. Die Gewichte werden von oben gewählt bzw.
zusammengestellt. Der Steckbolzen wird durch eine Öffnung der untersten gewählten Platte in
die Stange gesteckt, so daß alle darüber liegenden Platten angehoben werden, wenn mittels des
Schwenkhebels über das Zugmittel an der Stange gezogen wird.
Das Zugband wird in dem Gewichtsrahmen von der Stange aus zunächst nach oben zu einer
Umlenkrolle und von dort zu einer weiteren Umlenkrolle am Ende des Galgenvorbaus geführt
ist.
Die bekannten Rückenzugmaschinen haben sich bewährt. Gleichwohl hat sich die Erfindung die
Aufgabe gestellt, die Geräte für die Anwendung im Fitness- und Gesundheitsbereich zu
verbessern. Dabei geht die Erfindung von der Erkenntnis aus, daß sich mit einer
Hebelkonstruktion eine bessere Bewegung ausführen läßt. Die Bewegung ist kontrollierter und
der Patient deshalb besser behandelbar. Die in der Anwendung auf einen Patienten erreichbaren
Vorteile sind gleichermaßen günstig für Sportler. Als Hebel ist ein Hebel geeignet, der in der
Draufsicht von oben den Sportler oder Patient mit seinen Enden umgibt bzw. ein gabelförmiges
Ende besitzt. An den Enden sind Griffe zur Handhabung des Hebels vorgesehen.
Bedeutende weitere Vorteile ergeben sich noch dadurch, daß statt eines Hebels zwei
Hebelarme verwendet werden, mit denen eine unterschiedliche und unabhängige Bewegung
durchgeführt werden kann. Mit unterschiedlicher Bewegung beider Arme kann der Sportler
und Patient besondere Trainingseffekte erzielen.
Vorzugsweise sind die Hebelarme dabei weit über dem Kopf des Sportlers oder Patienten
schwenkbeweglich gelagert.
Die beiden Hebelarme sind gegen Verwindung versteift.
Bei der Hebelbewegung kann der gleiche Widerstand wie bisher aufgebracht werden. Das
heißt, der Widerstand kann mit den gleichen heb- und senkbaren Gewichten aufgebracht
werden, indem das Zugmittel von dem einen Hebelarm über zwei Umlenkrollen zu den
Gewichtspaketen, dort über eine mit der Stange verbundene Umlenkrolle und über zwei
weitere Umlenkrollen zu dem zweiten Hebelarm geführt wird. Von den beiden für jeden
Hebelarm vorgesehenen Umlenkrollen ist jeweils eine oben im Gewichtsrahmen und die andere
oberhalb der Höhe der Griffe der Hebelarme angeordnet.
Obige Umlenkrollenzahl kann ausreichend sein, wenn die heb- und senkbaren Gewichte auf der
Gerätemittellinie angeordnet sind.
Wahlweise sind die heb- und senkbaren Gewichte aber auch mit ihrem Rahmen seitlich von
dem Sitz, Rückenpolster und den schwenkbaren Hebelarmen angeordnet. Dann sind nach Wahl
weitere Umlenkrollen vorgesehen. Es ist aber auch möglich, eine ausreichende Zumittelführung
mit nur zwei Umlenkrollen je Hebelarm durchzuführen. Die Umlenkrolle, welche unmittelbar
mit den Gewichten verbunden ist, ist dabei nicht mitgezählt.
Der Maschinenrahmen wird vorzugsweise durch eine im wesentlichen aufrecht stehende
Stütze, eine untere Traverse gebildet, die mit der Stütze eine L-Form bildet. Es ist günstig, die
Stütze und die Traverse durch ein einheitliches Kastenprofil zu bilden.
Vorteilhafterweise kann der Maschinenrahmen an der einen Seite den einen Hebelarm und alle
zugehörigen Einrichtungen wie z. B. die Umlenkrollen und an der anderen Seite den anderen
Hebelarm und dessen zugehörigen Einrichtungen tragen.
Alternativ zu den in einem Rahmen heb- und senkbar angeordneten Gewichtspaketen kann der
Widerstand auch mittels Gewichtsscheiben unmittelbar an den Hebelarmen angebracht werden.
In weiterer Ausbildung der Erfindung sind die Schwenkachsen der Hebelarme so zueinander
angeordnet, daß die Hebelarme bei der Übung bzw. bei der vom Körper weg gerichteten
Bewegung den Abstand ihrer Griff-Flächen verringern. Die Bewegung ist anatomisch günstiger
als die herkömmliche parallele Bewegung der Griffe. Dieser Bewegungsverlauf der Griffe wird
im folgenden als schräger Bewegungsverlauf bezeichnet.
Bei einer Einzelbewegung der Griffe oder Wechselbewegung der Griffe ist der
erfindungsgemäße schräge Bewegungsverlauf gleichfalls von Vorteil.
Vorzugsweise wird der erfindungsgemäße schräge Bewegungsverlauf der Griffe mit einer
Neigung der Hebelarmachsen zu der Ebene des Maschinenrahmens erreicht. Diese Neigung
beträgt mindestens 5 Grad und ggfs. 10 bis 30 Grad. Außerdem kann es von Vorteil sein,
wenn die Hebelarmachsen zugleich zur Horizontalen geneigt sind, so daß die Hebelarmachsen
gemeinsam teilweise in Richtung der Armbewegung weisen. Die Richtung ist in Bezug auf die
Armbewegung des Sportlers oder Patienten nach vorn gerichtet.
Die Hebelarme können fliegend auf Zapfen gelagert sein. Das bedingt eine extreme
Biegesteifigkeit der Zapfen. Die notwendige Biegesteifigkeit läßt sich mit einer entsprechend
schweren Auslegung der Zapfen erreichen. Eine leichtere Konstruktion ist möglich, wenn die
Lagerzapfen durch die Hebelarme hindurch ragen, so daß sie an dem vorn herausragenden
Ende erfaßt und mit einem Bügel gehalten werden können.
Es ist von Vorteil, die Zapfen beiderseits des Maschinenrahmens anzuordnen. Die Stützen
können vorteilhafterweise den Bügel zur Versteifung der Lagerkonstruktion tragen. Die
vordere Stütze trägt zugleich den Sitz und das Rückenpolster. Ferner erlaubt der
Maschinenrahmen die seitliche Anbringung von Armen, mit denen Widerlager bzw. Anschläge
zur Begrenzung der Hebelarmbewegung gebildet werden.
In Anwendung auf Hebelarme, von denen jeweils einer an einer Seite des Maschinenrahmens
angeordnet ist, ergeben sich günstige Verhältnisse, wenn jedem Hebelarm separat oder beiden
Hebelarmen gemeinsam eine Einstieghilfe zugeordnet wird, mit der sich die Hebelarme für
klein gewachsene Personen aus der dargestellten Hochlage herunterbringen lassen.
Die Betätigung der Einstieghilfe erfolgt vorzugsweise mit einem Fußhebel. Im übrigen gehören
zu der Einstiebhilfe Gestänge mit Hebeln und Stangen, wobei die Hebel mit den oben
erwähnten Hebelarmen auf gleichem Zapfen gelagert sein können. Die Zwischengestänge
können Kugelgelenke besitzen, gekröpft und/oder gekrümmt sein. Die Kugelgelenke sind auch
für die Anlenkung der Zugelemente an die Hebelarme von Vorteil.
Der Maschinenrahmen besteht aus einer steifen Konstruktion mit der Stütze und der Traverse.
Der Maschinenrahmen ist mit dem die heb- und senkbaren Gewichtspakete umgebenden
Rahmen durch ein Gestänge zu einer steifen Gesamtkonstruktion verbunden.
Bei der Anwendung von Hebelarmen mit aufgesteckten Gewichtsscheiben wird eine stabile
Konstruktion wahlweise durch Stützfüße am Maschinenrahmen erreicht. Die Stützfüße können
durch quer am Boden verlaufende Streben, aber auch durch andere Teile gebildet werden, die
z. B. eine U-förmige Konstruktion haben.
Zur Anpassung an die Körpergröße des Sportlers oder Patienten ist der Sitz höhenverstellbar
angeordnet. Die Höhenverstellung wird durch Einbau einer Gasfeder und einer zusätzlichen
Führung erleichtert. Die Führung kann zugleich einen Teil einer zusätzlichen Sitzarretierung
bilden. Mit der zusätzlichen Arretierung können besondere Kräfte aufgenommen werden, wie
sie insbesondere bei Übungen trainierter Sportler auftreten können.
An dem in die Bewegungsbahn der Schwenkhebel ragenden Anschlag sind vorzugsweise
Gummipuffer vorgesehen, die ein Anstoßen abfedern und harte Reaktionskräfte auf den
Sportler oder Patienten verhindern.
Die Gummipuffer können durch Gummiringe gebildet werden, die leicht auf einer Stange zu
positionieren sind.
In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt.
Fig. 1 bis 3 zeigen eine Rückenzugmaschine mit einem Gewichtspaket. Die
Rückenzugmaschine besitzt einen Maschinenrahmen, der aus einer Stützen 2 und einer unteren
Traverse 3 L-förmig zusammengesetzt ist. Ferner ist an der unteren Traverse 3 eine Stütze 1
vorgesehen, die über eine obere Traverse 4 mit der Stütze 2 verbunden ist. Die Stütze 1 trägt
einen Arm 6 für einen Sitz 5. Der Sitz 5 ist höhenverstellbar in dem Arm 6 angeordnet. Zur
Höhenverstellung dienen eine Gasfeder sowie eine Führung. Die Gasfeder ist mit einem Ende
in dem Arm 6 gehalten, mit dem anderen Ende trägt sie den Sitz 5. Die Gasfeder besitzt den
Aufbau eines pneumatischen Kraftkolbens, wobei ein Gaspolster in dem Kraftkolben
eingeschlossen ist, das sich nach Freigeben des Kolbens unter Anhebung des Sitzes ausdehnt.
Das Zusammendrücken des Gaspolsters erfolgt nach erneutem Freigeben unter dem Druck
einer auflastenden Person. In der jeweiligen Position wird die Gasfeder arretiert.
Zusätzlich ist eine Führung vorgesehen. Die Führung besteht aus einer Stange, die verschiebbar
in dem Arm 6 gehalten ist. Zusätzlich ist die Führung mit einem Arretierungsstift versehen. Der
Arretierungsstift ist ein Federstift. Er wird gegen die Kraft einer Feder zur Sitzverstellung
gezogen. Nach Erreichen der gewünschten Sitzposition wird der Federstift losgelassen. Der
Federstift greift dann in die nächste Öffnung einer Reihe von Arretierungsbohrungen in der
Stange.
Die jeweilige Sitzhöhe läßt sich an einem Stab ablesen, der unter dem Sitz angebracht ist und
mit fortlaufenden Zahlen und Strichen versehen ist. Der Stab gleitet entlang des seitlichen
Armrandes.
In Verlängerung der oberen Traverse 4 ist ein Kniehalter 30 vorgesehen, mit dem der Sportler
oder Patient bei seinen Übungen auf dem Sitz gehalten wird.
An der Stütze 2 sind in Kopfhöhe des Sportlers oder Patienten zwei Lagerzapfen seitlich und
gegenüberliegend befestigt. Jeder Lagerzapfen trägt einen Hebelarm. Der eine Hebelarm ist mit
7, der andere mit 8 bezeichnet. Die Hebelarme 7 und 8 sind schwenkbeweglich auf den
Lagerzapfen gelagert und tragen am Ende schwarze, einwärts ragende Griffe.
Die Lagerzapfen weisen mit einer Neigung von 20 Grad zu der Ebene des Maschinenrahmens
in Richtung der Arme beim Drücken der Hebelarme 7 und 8. Die Arme bewegen sich beim
Ziehen annähernd parallel zur Oberkörperlängsachse des Sportlers oder Patienten. Dabei läßt
sich die Sitzposition des Sportlers oder Patienten durch Sitzverstellung jeder Körpergröße des
Sportlers oder Patienten bzw. anpassen. Ferner sind auch die Lage der Schwenkachse und die
Länge der Hebelarme maßgebend. Die Länge der Hebelarme beträgt im Ausführungsbeispiel
zwischen der Schwenkachse und den Griffen 1,5 m und bewirkt dadurch eine relative gering
gekrümmte Bewegungsbahn, anders gesehen eine weitgehend geradlinige Bewegung der Arme
beim Ziehen. In anderen Ausführungsbeispielen ist die Hebellänge geringer oder größer,
mindestens jedoch 1 m.
Die Neigung der Lagerzapfen bewirkt eine zur Längsrichtung des Maschinenrahmens schräg
verlaufende Bewegung. D. h. die Griffe verändern ihren Abstand. Mit zunehmender Körpernähe
wird der Abstand der Griffe größer. Das hat anatomische Vorteile. In der Ausgangsstellung der
Schwenkhebel an der entferntesten Stelle ist der Abstand am geringsten. Am Körper sollen die
Griffe nach Möglichkeit so weit auseinander gefahren sein, daß die Griffe bzw. die Arme
seitlich gut am Körper vorbei geführt werden können.
Die Lagerzapfen ragen durch die Hebelarme 7 und 8 hindurch und sind an den herausragenden
Enden mit einem Bügel 18 zusätzlich gehalten. Der Bügel 18 ist an der Stütze 2 befestigt.
Die Hebelarme 7 und 8 sind über Zugseile mit einem Gewichtspaket verbunden. Zu dem
Gewichtspaket gehört ein Gehäuse 9, in dem paketförmige Gewichte heb- und senkbar
angeordnet sind. Die Gewichte gleiten auf Führungsstangen. Mittig und parallel zu den
Führungsstangen sind die Gewichte von einer Stange durchdrungen. Die Stange und die
Gewichte besitzen seitliche Öffnungen, durch die ein Steckbolzen geschoben werden kann. Der
Steckbolzen koppelt die Stange mit dem jeweils von dem Steckbolzen durchdrungenen
Gewicht. Infolgedessen führt ein Anheben des gekoppelten Gewichts dazu, daß alle über dem
gekoppelten Gewicht angeordneten Gewichte mit angehoben werden.
Die Hubbewegung wird durch Betätigung der Hebel 7 und 8 über das Zugseil verursacht.
Die Übungsperson kann die Arme einzeln und unabhängig voneinander, aber auch gemeinsam
bewegen. Die Weglänge der Gewichte reduziert sich um die Hälfte, wenn nur immer ein Arm
statt beider Arme bewegt wird.
Nach dem Anheben bewirken die Gewichte automatisch eine Rückwartsbewegung der
Hebelarme in die Ausgangsstellung. Dabei sinken die Gewichte zurück in ihre
Ausgangsstellung.
Das Zugseil führt von dem Hebelarm 7 über verschiedene Umlenkrollen zu einer mit der
Stange verbundenen Umlenkrolle und von dort zu dem anderen Hebelarm 8. Dabei sind dem
Hebel 7 insgesamt vier Rollen und dem Hebelarm 8 insgesamt drei Rollen zugeordnet. Die an
der Stange befestigte Umlenkrolle ist nicht mitgezählt.
Von den verschiedenen Umlenkrollen befindet sich eine oben im Gehäuse. Die anderen
Umlenkrollen befinden sich an Tragarmen 17 oberhalb der Hebelarme 7 und 8. Dabei ist
jeweils eine Umlenkrolle an jedem Tragarm vorgesehen, welche quer zur Maschinenlängsachse
und zugleich geneigt zur Horizontalen steht.
Dem Hebelarm 7 sind dann zwei weitere Umlenkrollen am zugehörigen Tragarm 17
zugeordnet. Diese weiteren Umlenkrollen stehend quer zu der vorhergehenden Rolle und
verlaufen dadurch parallel zur Maschinenlängsachse. Das Zugseil wird über die beiden Rollen
nach unten zum Hebelarm 7 geführt.
Dem Hebelarm 8 ist eine Rolle zugeordnet, deren Stellung und Aufgabe den beiden weiteren
Rollen für den Hebelarm 8 entspricht. D. h. das Zugseil wird von dort dem Hebelarm 8
zugeführt.
Im Unterschied zu dem Hebelarm 8 sind für den Hebelarm 7 zwei Rollen vorgesehen, weil die
letzten Rollen an übereinstimmenden Positionen an den Tragarmen 17 liegen sollen und die
zweite Rolle die Aufgabe hat, den notwendigen Zugseilübergang von den erläuterten, quer zur
Maschinenlängsachse angeordneten Rollen sicherzustellen. Diese Rollen sind unterschiedlich
positioniert, resultierend aus der Vorgabe, die Zugseile zu den Gewichtsrahmen nebeneinander
führen zu können.
Die fünfte Umlenkrolle ist so verschwenkt, daß eine Rollenrille auf die vierte Umlenkrolle und
die andere Rollenrille auf die Hebelarme weist.
Das Zugmittel ist im Ausführungsbeispiel ein Drahtseil, das keine Probleme bei
unterschiedlicher Stellung der Umlenkrollen bereitet. Das Drahtseil läuft auch dann spurtreu,
wenn es während der Bewegung verwunden wird.
Die Umlenkrollen sind auf geeigneten Achsen drehbeweglich gelagert und werden seitlich mit
Schutzblechen abgedeckt. Die Schutzbleche beseitigen die Unfallgefahr an den Umlenkrollen,
indem sie die Umlenkrollen mit ausreichendem Überstand abdecken. Die Schutzbleche haben
eine runde Form. Das weist auf die Umlenkrollen hin und trägt zur Beseitigung der
Unfallgefahr bei.
Der Maschinenrahmen ist über eine untere Traverse 10 und eine obere Traverse 11 mit der
Führung 9 bzw. dem Gewichtspaket zu einem stabilen Ganzen verbunden. Die Stütze 2 hat
eine mehrfach geknickte Form, wobei die Knicke durch Verschweißen von Einzelteilen, nicht
aber durch Biegung entstanden sind.
Einer der Knicke in der Stütze 2 befindet sich zugleich im Bereich der Hebelarmlagerung. Über
der Hebelarmlagerung setzt sich die Stütze 2 schräg nach oben laufend in Richtung der Griffe
an den Hebelarmen 7 und 8 fort. Dabei bleibt dieser Teil der Stütze mit den Tragarmen 17 über
den Hebelarmen 7 und 8.
Die Knicke führen zu einer vorteilhaften Formgebung. Desgleichen sind die Traversen von
erheblicher Bedeutung.
Die Stütze 2 ist so gestaltet, daß die Lage der Schwenkachse die gewünschte Bewegung der
Griffe unter annähernd parallel zur Längsachse des Oberkörpers des Patienten oder Sportlers
ausführt. Die Schwenkachsenlage kann mit Hilfe weniger Versuche oder mit einem Modell
leicht ausgetestet werden. Einer Berechnung bedarf es dazu nicht.
Die Rückenzugmaschine nach Fig. 1 bis 3 besitzt außerdem Anschläge, die mit Armen an dem
Maschinenrahmen gehalten sind. Die Arme sind rohrförmig und tragen Gummiringe. Die
Gummiringe dämpfen den Aufprall der Hebelarme 7 und 8 bei Rückkehr in die Ausgangslage.
In anderen Ausführungsbeispielen bestehen die Ringe aus einem anderen nachgiebigen
Material.
Claims (30)
1. Rückenzugmaschine für einen Sportler oder Patienten, wobei der Sportler auf einem Sitz
sitzt und mit zur Oberkörperlängsachse annähernd paralleler Armbewegung an Griffen
zieht, die gegen einen Widerstand bewegt werden, dadurch gekennzeichnet, die Hebel an
einem Schwenkhebel befestigt sind.
2. Rückenzugmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß für jeden Arm des
Sportlers oder Patienten ein Hebelarme (7, 8) vorgesehen ist und die beiden Hebelarme (7, 8)
unabhängig voneinander und/oder unterschiedlich bewegbar sind.
3. Rückenzugmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebelarme
(7, 8) über Zugmittel mit Gewichten gekoppelt sind, die in einem Rahmen heb- und senkbar
angeordnet sind, oder unmittelbar an den Hebelarmen (7, 8) befestigt sind.
4. Rückenzugmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugmittel von
einem Hebelarm (7). über Umlenkrollen zu den Gewichten, dort um eine mit den Gewichten
verbundene Umlenkrolle herumgeführt und über Umlenkrollen zu dem anderen Hebelarm
(8) geführt sind.
5. Rückenzugmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugmittel zunächst
in den Kopf des Rahmens, dann zu Rollen an Tragarmen (17) oberhalb der Hebelarme (7, 8)
geführt und von dort zu den Hebelarmen (7, 8) nach unten geführt werden kann.
6. Rückenzugmaschine nach Anspruch 4 oder 5, gekennzeichnet durch Umlenkrollen mit
Abdeckscheiben.
7. Rückenzugmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebelarme (7, 8)
zum Aufstecken der Gewichtscheiben mit Dornen versehen sind.
8. Rückenzugmaschine nach Anspruch 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Gewichtscheiben die für Hanteln üblichen Gewichtscheiben sind.
9. Rückenzugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch eine schräge
Hebelbewegung.
10. Rückenzugmaschine nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch geneigte Hebelarmlager.
11. Rückenzugmaschine nach Anspruch 9 oder 10, gekennzeichnet durch die Verwendung von
Lagerzapfen.
12. Rückenzugmaschine nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch eine Neigung der
Lagerzapfen von mindestens 5 Grad.
13. Rückenzugmaschine nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch eine Neigung von 10 bis 30
Grad.
14. Rückenzugmaschine nach einem der Ansprüche 11 bis 13, gekennzeichnet durch eine
einseitige Befestigung der Zapfen am Maschinenrahmen und eine Zapfenhalterung am
anderen Ende mittels eines Bügels.
15. Rückenzugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß
beiderseits des Maschinenrahmens Zapfen angeordnet sind und/oder Arme mit Anschlägen
beiderseits des Maschinenrahmens angeordnet sind und/oder beiderseits des
Maschinenrahmens eine Mechanik für eine Ein- und Ausstieghilfe angeordnet ist und/oder
der Maschinenrahmen mit dem Gewichtsrahmen verbunden ist und/oder der
Maschinenrahmen mit Stützfüßen versehen ist und/oder der Maschinenrahmen mit
beiderseits mit Tragarmen für die Umlenkrollen versehen ist und/oder die Anschläge
rohrförmig mit Gummiringen oder dergleichen Ringen ausgebildet sind und/oder die Dorne
nach oben weisen.
16. Rückenzugmaschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß zu der Mechanik der
Ein- und Ausstieghilfe weitere Hebel gehören, die mit den Hebelarmen auf den gleichen
Zapfen gelagert sind.
17. Rückenzugmaschine nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß jedem
Hebelarm eine eigene Mechanik zugeordnet ist und ein gemeinsamer Fußhebel vorgesehen
ist.
18. Rückenzugmaschine nach Anspruch 16r oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen
den auf den Zapfen gelagerten Hebeln und den anderen Hebeln der Ein- und
Ausstiegmechanik Kugelgelenk-Kopfgestänge als Verbindung vorgesehen sind.
19. Rückenzugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 18, gekennzeichnet durch
Kugelgelenkverbindungen.
20. Rückenzugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 19, gekennzeichnet durch eine
Hebelarmversteifung.
21. Rückenzugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 20, gekennzeichnet durch ein Seil als
Zugmittel.
22. Rückenzugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 21, gekennzeichnet durch eine
Hebelarmlagerung in Kopfhöhe des Sportlers oder Patienten.
23. Rückenzugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 22, gekennzeichnet durch eine
nach hinten verlagerte Schwenkachsenlagerung.
24. Rückenzugmaschine nach Anspruch 22, gekennzeichnet durch eine angepaßte
Hebelarmlänge.
25. Rückenzugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die
Hebelarmlänge mindestens 1 m beträgt.
26. Rückenzugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 25, gekennzeichnet durch einen
Maschinenrahmen aus Stützen und Streben.
27. Rückenzugmaschine nach Anspruch 26, gekennzeichnet durch eine mehrfach geknickte
hintere Stütze.
28. Rückenzugmaschine nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die hintere Stütze
aus mehreren, miteinander verschweißten Einzelteilen besteht.
29. Rückenzugmaschine nach einem der Ansprüche 25 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß
der Maschinenrahmen aus einem einheitlichen Kastenprofil besteht.
30. Rückenzugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 29, gekennzeichnet durch gekrümmte
und/oder gekröpfte Gestänge der Ein- und Ausstieghilfe.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19713893A DE19713893A1 (de) | 1997-04-03 | 1997-04-03 | Rückenzugmaschine |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19713893A DE19713893A1 (de) | 1997-04-03 | 1997-04-03 | Rückenzugmaschine |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19713893A1 true DE19713893A1 (de) | 1998-11-12 |
Family
ID=7825421
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19713893A Withdrawn DE19713893A1 (de) | 1997-04-03 | 1997-04-03 | Rückenzugmaschine |
Country Status (1)
| Country | Link |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: GYM 80 INTERNATIONAL VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH, 45 |
|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |