DE19713442A1 - Verbrennungsmotor sowie Schalldämpfervorrichtung dafür - Google Patents
Verbrennungsmotor sowie Schalldämpfervorrichtung dafürInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Verbrennungsmotor, insbesondere
einen Ottomotor oder Dieselmotor für Land- oder
Wasserfahrzeuge, mit einer Abgasanlage mit mindestens einer
Abgasleitung sowie mindestens einem in die Abgasleitung
integrierten Abgaskatalysator. Des weiteren betrifft die
Erfindung eine Schalldämpfervorrichtung für solch einen
Motor.
Gattungsgemäße Verbrennungsmotoren sind im Stand der Technik
seit langem bekannt. Ottomotor oder Dieselmotor für
Landfahrzeuge bzw. Kraftfahrzeuge sowie deren Abgasanlagen
einschließlich Schalldämpfer sind beispielsweise in dem
Standardwerk "Kraftfahrtechnisches Taschenbuch", Fa. Bosch,
22. Auflage, VDI-Verlag, 1995, ISBN 3-18-419122-2 umfassend
abgehandelt. Konventionelle Verbrennungsmotoren für
Wasserfahrzeuge, d. h. Marinemotoren bzw. Bootsmotoren,
hingegen sind zum Beispiel in dem Buch "Bootsmotoren-Diesel
und Benzin", Donat, 5. Auflage, Klasing Verlag Bielefeld,
1987, ISBN 3-87412-055-4 eingehend beschrieben.
Die Abgasanlage eines gattungsgemäßen Verbrennungsmotors
dient dazu, die Schadstoffanteile der beim Betrieb des Motors
entstehenden Abgase abzubauen und die verbleibenden Abgase
anschließend an einer geeigneten Stelle so geräuscharm wie
möglich abzuleiten. Dabei soll die Leistung des Motors
weitgehend unvermindert erhalten bleiben.
Zur Reduzierung der ausgestoßenen Schadstoffmengen umfassen
moderne Verbrennungsmotor, d. h. primär Motoren für
Landfahrzeuge, üblicherweise eine Abgasanlage mit mindestens
einer Abgasleitung sowie mindestens einem in die Abgasleitung
integrierten Abgaskatalysator. Bei Ottomotoren kommen hierbei
verschiedene Katalysatortypen zum Einsatz, so in der Regel
Oxydationskatalysatoren, Reduktionskatalysatoren,
Doppelbettkatalysatoren mit Lufteinblasung und insbesondere
Dreiwege- oder Selektivkatalysatoren mit Lambdaregelung, die
sich als ein leistungsfähiges Konzept für die
Abgasnachbehandlung von Ottomotoren erwiesen haben. Der
Gebrauch von Katalysatoren in Dieselmotoren hingegen ist in
der Regel auf Oxydationskatalysatoren beschränkt. Die
Anwendung von Katalysatoren in Marine- bzw. Bootsmotoren
konnte bisher noch nicht realisiert werden, da sich besonders
die Abgasanlage derartiger Motoren erheblich von der der
Motoren für Landfahrzeuge unterscheidet und in diesem
Zusammenhang spezielle technische Probleme aufwirft. Darauf
wird nachfolgend noch eingegangen werden.
Bekanntlich hängt die Konvertierungsrate, d. h. die
Schadstoffabbaurate bei der katalytischen Nachverbrennung von
Schadstoffen wesentlich von der Betriebstemperatur des
Katalysators ab. Bei einem Katalysator für einen Ottomotor
beispielsweise setzt eine nennenswerte Konvertierung der
Schadstoffe erst ab ca. 250°C ein. Übliche
Betriebstemperaturen liegen in einem Bereich von etwa 400 bis
800°C. Hohe Abgastemperaturen führen zu einem verbesserten
Wirkungsgrad eines Katalysators, jedoch sind den Temperaturen
aufgrund der hohen thermischen Belastung des Katalysators und
der zugehörigen Abgasleitungen sowie der damit verbundenen
Schwierigkeiten beim Betrieb eines konventionellen Motors in
einem Motorraum eines Fahrzeugs Grenzen gesetzt. Die maximal
zulässigen Temperaturen eines Katalysators liegen derzeit bei
nur wenig über 1000°C. Daher wird heute meist der weniger
kritische Einbau der Abgasanlage sowie des Katalysators unter
dem Fahrzeugboden eines Kraftfahrzeugs gewählt. Des weiteren
sind Katalysatoren sehr empfindlich gegen Fehlfunktionen des
Motors, durch die die Katalysatortemperatur so stark
ansteigen kann, daß der Katalysator zerstört wird.
Konventionelle Verbrennungsmotoren für Wasserfahrzeuge, d. h.
Marinemotoren bzw. Bootsmotoren, unterscheiden sich von den
zuvor beschriebenen bekannten Kraftfahrzeugmotoren besonders
durch die Art ihrer Kühlung sowie die Ausgestaltung der
Abgasanlage. Normale, in einem nahezu abgeschlossenen
Motorraum eines Wasserfahrzeugs (hier: ein Boot) angebrachte
Fahrzeugmotor-Abgassammelrohre würden nicht nur rasch zu
einer übermäßigen Aufheizung und einer Schädigung von
temperaturempfindlichen Motorteilen, wie etwa Kabeln,
Schwingmetallen, Kunststoff- und Gummiteilen usw., sondern
auch zu einer nicht tragbaren Feuer- und Explosionsgefahr
führen. Des weiteren ergäbe sich ein inakzeptabler
Leistungsabfall des Motor. Deshalb werden bei Marine- bzw.
Bootsmotoren, die üblicherweise durch eine 1-Kreis- oder
2-Kreiskühlung wassergekühlt sind, spezielle Abgasanlagen
eingesetzt. Durchgesetzt hat sich die sogenannte "nasse
Auspuffanlage", bei der durch einen Durchbruch im Bootsrumpf
das außenbords befindliche Wasser zu Kühlzwecken durch den
Motor und danach durch eine am Motor angeschlossene Leitung
wieder außenbords gepumpt wird. In diese besagte Leitung
mündet unmittelbar hinter Motor eine sich an die in den
Zylinderköpfen des Motors befindlichen
Abgasaustrittsöffnungen anschließende "trockene"
Abgasleitung. Ebenso ist es natürlich möglich, daß das
Kühlwasser kurz nach dem Motor in die bis dahin trockene
Abgasleitung eingespritzt wird. Die Abgase und das Kühlwasser
werden also kurz hinter den Abgasaustrittsöffnungen des
Motors vermischt und durch ein gemeinsame Ausgangsmündung
außenbords geleitet. Auf diese Weise gelangen natürlich auch
die in den Abgasen des Abgas-Kühlwassergemisches enthaltenen
Schadstoffe in ein Gewässer, was aus Gründen der
Gewässerreinhaltung und des Umweltschutzes als nachteilig
anzusehen ist.
Marine- oder Bootsmotoren mit einem von der Kühlwasserleitung
des Motors separaten trockenen Auspuff oder rein luftgekühlte
Motoren mit trockenem Auspuff haben sich aufgrund
vielfältiger Nachteile, insbesondere im Hinblick auf die
thermische Belastung des Motors und des Motorraums, der
erforderlichen aufwendigen Isolierung sowie des hohen
Bauvolumens in der Marinetechnik bisher nicht durchsetzen
können.
Die Umrüstung und Anpassung von konventionellen Marine- oder
Bootsmotoren zu schadstoffärmeren Antriebsaggregaten ist
darüber hinaus sehr aufwendig und kostenintensiv, so daß
entsprechende Aktivitäten auf diesem Gebiet bisher weitgehend
unterblieben.
Sowohl im Hinblick auf den Naturschutz als auch auf permanent
steigende Anforderungen bezüglich der Schadstoffemissionen
durch verschärfte gesetzliche Forderungen ist die
Bereitstellung und Verwendung schadstoffärmerer
Verbrennungsmotoren jedoch wünschenswert.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
die dem Stand der Technik anhaftenden Nachteile möglichst
weitgehend zu vermeiden und einen gattungsgemäßen
Verbrennungsmotor zu schaffen, dessen Schadstoffemission
gegenüber konventionellen Verbrennungsmotoren weiter
reduziert ist. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es,
eine einfache und effektive Schalldämpfervorrichtung für
einen Verbrennungsmotor zu schaffen, die ebenfalls möglichst
weitgehend zur Verringerung der oben genannten Nachteile
beiträgt.
Die erstgenannte Aufgabe wird gelöst durch einen
erfindungsgemäßen Verbrennungsmotor mit den Merkmalen des
Anspruchs 1.
Dieser Verbrennungsmotor, bei dem es sich insbesondere um
einen Ottomotor oder Dieselmotor für Land- oder
Wasserfahrzeuge handelt, umfaßt eine Abgasanlage mit
mindestens einer Abgasleitung, mindestens einen in die
Abgasleitung integrierten Abgaskatalysator, sowie mindestens
eine mit wenigstens einem flüssigen oder pastösen Kühlmittel
beschickbare Katalysator-Kühleinrichtung. Mit anderen Worten
weist der Verbrennungsmotor nach der Erfindung also einen
flüssigkeitsgekühlten oder mit einem pastösen Kühlmittel
gekühlten bzw. kühlbaren Katalysator auf. Es wird an dieser
Stelle explizit darauf hingewiesen, daß es sich bei dem
verwendeten Kühlmittel im Sinne der Erfindung auch um eine
Kühlmittelkombination bzw. ein Kühlmittelgemisch handeln
kann. Der jeweils verwendete Katalysatortyp ist auf die
gewählte Motorenart abgestimmt. Bei einem Ottomotor wird der
Einsatz eines 3-Wege-Katalysators, insbesondere ein 3-Wege-
Metallkatalysator, mit Lambdaregelung bevorzugt, wobei die
Erfindung indes nicht ausschließlich auf diesen Typ
beschränkt ist.
Aufgrund der mit einem flüssigen oder pastösen Kühlmittel
beschickbaren Katalysator-Kühleinrichtung kann der
Katalysator des erfindungsgemäßen Verbrennungsmotors
gegenüber bisher bekannten Motoren mit weitaus höheren
Abgastemperatur betrieben und der Wirkungsgrad des
Katalysators ohne die Gefahr abgasbedingter thermischer
Überbelastung erheblich gesteigert werden. Damit verbunden
ist eine höhere Schadstoffkonvertierungsrate des Katalysators
realisierbar, so daß, insbesondere bei einem Ottomotor, die
Emission von Kohlenmonoxid (CO), Stickoxid (NOx) und
Kohlenwasserstoffen (HC) erheblich gesenkt wird. Ferner
begünstigen die nun möglichen höheren Abgastemperaturen auch
eine thermische Nachverbrennung der im Abgas enthaltenen
unverbrannten Bestandteile in der Abgasleitung sowie ein
verbessertes "Aufcracken" der Schadstoffe, was eine weitere
Senkung der Abgasemission gestattet. Auch erreicht der
Katalysator infolge der höheren Abgastemperaturen rascher
seine Betriebstemperatur, was sich wiederum positiv auf die
Abgaswerte in der kritischen Kaltstartphase eines
Verbrennungsmotors auswirkt. Infolge des gesteigerten
Wirkungsgrades des Katalysators kann dieser prinzipiell
gegenüber bekannten Katalysatorkonstruktionen verkleinert und
eine kompaktere Bauweise und eine einfachere,
kostengünstigere Herstellung erzielt werden. Zudem ist der
Katalysator des erfindungsgemäßen Verbrennungsmotors dank der
mit einem flüssigen oder pastösen Kühlmittel beschickbaren
Katalysator-Kühleinrichtung weniger anfällig gegen
Fehlfunktionen des Motors, wie etwa Zündaussetzer, und einer
dadurch bedingten thermischen Überbelastung, was zu einer
Steigerung der Betriebssicherheit der gesamten Motoranlage
beiträgt. Schließlich läßt sich die Katalysator-
Kühleinrichtung mit vergleichsweise simplen konstruktiven
Maßnahmen kostengünstig in konventionelle Motorenkonzepte
integrieren, was ein einfaches und effektives Nachrüsten und
Anpassen auch älterer Motormodelle an strengere
Abgasgrenzwerte gestattet. Die durch den Einsatz des
Katalysators und der Katalysator-Kühleinrichtung bedingte
Leistungsminderung des erfindungsgemäßen Verbrennungsmotors
ist vernachlässigbar klein.
Gemäß einem vorteilhaften Ausgestaltungsmerkmal der Erfindung
ist das flüssige Kühlmittel Wasser, z. B. destilliertes
Wasser, Süßwasser oder Seewasser, oder Glyzerin. Wasser hat
sich besonders bei erfindungsgemäßen Marine- bzw.
Bootsmotoren als günstig erwiesen, da es durch die in diesen
Motortypen standardmäßig vorgesehenen Wassereinlässe einem
Gewässer direkt entnommen werden kann und in ausreichend
Mengen für eine beträchtliche Kühlleistung zur Verfügung
steht. Grundsätzlich sind jedoch auch andere flüssige
Kühlmittel geeignet, insbesondere solche mit einer hohen
Wärmeaufnahmekapazität.
Für bestimmte Anwendungen, in denen ein pastöse Kühlmittel
eingesetzt wird, hat sich besonders auch ein Kühlmittel-Gel
als zweckdienlich erwiesen.
Eine weitere positive Ausgestaltungsvariante des
erfindungsgemäßen Verbrennungsmotors sieht vor, daß die
Katalysator-Kühleinrichtung ein Gehäuse für den Katalysator
bildet. Das Gehäuse kann einteilig oder mehrteilig
ausgebildet und bei Bedarf auch zum Austausch des
Katalysators demontierbar sein. Somit können die Katalysator-
Kühleinrichtung und der Katalysator auf vorteilhafte Art und
Weise zu einer kompakten Einheit zusammengefaßt und besonders
leicht in ein Abgasleitungssystem integriert und eine hohe
Kühlleistung verwirklicht werden. Grundsätzlich ist es
natürlich ebenso möglich ein separates Gehäuse für den
Katalysator bereitzustellen, das im Hinblick auf eine
effektive Wärmeabfuhr und einen gute Wärmeübergang nach
Möglichkeit mit der Katalysator-Kühleinrichtung in direktem
Kontakt steht.
Gemäß einem anderen bevorzugten Ausgestaltungsmerkmal der
Erfindung weist die Katalysator-Kühleinrichtung mindestens
einen den Katalysator im wesentlichen vollständig umgebenden
und von diesem hermetisch abgeschlossenen Kühlmantel auf,
durch den das Kühlmittel über mindestens eine Kühlmittel-
Einlaßöffnung und mindestens eine Kühlmittel-Auslaßöffnung
hindurchleitbar ist. Hermetisch abgeschlossen bedeutet im
Sinne der Erfindung, daß kein Kühlmittel in direkten Kontakt
mit den durch den Katalysator strömenden Abgasen gelangt, die
Abgase also "trocken" bleiben. Diese Ausgestaltungsform
gewährleistet nicht nur eine sehr leistungsfähige
Katalysatorkühlung und ist besonders günstig in dem zuvor
erläuterten Fall realisierbar, demgemäß die Katalysator-
Kühleinrichtung ein Gehäuse für den Katalysator bildet,
sondern ermöglicht auch eine getrennte Führung von Abgas und
Kühlmittel und stellt demnach sicher, daß keine
Abgasschadstoffe in das Kühlmittel und damit in die Umwelt
gelangen können. Der letzte Aspekt ist besonders für Marine-
bzw. Bootsmotoren von Interesse, worauf nachfolgend noch
detaillierter eingegangen werden wird.
Vorzugsweise ist der Kühlmantel der Katalysator-
Kühleinrichtung im wesentlichen koaxial zur
Durchströmrichtung der den Katalysator durchströmenden Abgase
angeordnet. Infolgedessen läßt sich zum Beispiel ein in der
Art eines doppelwandigen Rohres ausgestaltetes platzsparendes
Kühlmittel/Katalysatorgehäuse bilden, das nicht nur eine
effektive Katalysatorkühlung sondern auch eine einfache
Einbindung in konventionelle Abgasleitungssysteme gestattet.
In mindestens einer Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen
Verbrennungsmotor ist der Kühlmantel indes im wesentlichen
quer oder schräg zur Durchströmrichtung der den Katalysator
durchströmenden Abgase angeordnet. Diese Abwandlung hat sich
besonders bei einer getrennten Abgas-/Kühlmittelführung
bewährt und kann beispielsweise durch eine oder mehrere ein
Katalysatorgehäuse einfach oder spiralförmig umgebende, den
Kühlmantel bildende Kühlmittelleitungen ausgeführt sein.
Es hat sich auch als Vorteil herausgestellt, die Kühlmittel-
Einlaßöffnung und die Kühlmittel-Auslaßöffnung im
wesentlichen axial, insbesondere koaxial, zur
Durchströmrichtung der den Katalysator durchströmenden Abgase
anzuordnen und so besonders in Zusammenhang mit der zuvor
beschriebenen koaxialen Kühlmantelbauweise eine effektive
Kühlmittel zu- und -abfuhr und eine leichtere Anbindung an
bestimmte Abgasleitungssysteme zu schaffen.
Entsprechend einem weiteren besonders vorteilhaften
Ausgestaltungsmerkmal des erfindungsgemäßen
Verbrennungsmotors mündet zumindest die Kühlmittel-
Einlaßöffnung (bevorzugt aber sowohl die Einlaß- als auch die
Auslaßöffnung) der Katalysator-Kühleinrichtung bezogen auf
eine horizontale Bezugsebene des Motors an einem unteren
Abschnitt des Kühlmantels in diesen ein. Unter der
horizontalen Bezugsebene ist im Sinne der Erfindung eine
relativ zur idealisiert planen Erdoberfläche parallel
verlaufende Ebene zu verstehen, in der ein Motor
üblicherweise mit einer geringen Einbauneigung in ein
Fahrzeug montiert wird. Der Erfinder des vorliegenden
Anmeldungsgegenstands hat herausgefunden, daß, sofern nicht
die zuvor erläuterte koaxiale Kühlmittel zu- und Abfuhr
verwendet wird, der Ort der Einleitung und Ableitung des
Kühlmittels in den Kühlmantel von besonderer Bedeutung für
die Funktionsfähigkeit der Katalysatorkühlung und damit für
die Funktionserhaltung des Katalysators ist. Bei
unsachgemäßer Ein- und Ableitung des Kühlmittels (besonders
bei Kühlwasser) kommt es nämlich rasch zu einer unerwünschten
Dampfblasenbildung, die den Kühlmittelfluß bzw. die
Kühlwirkung erheblich beeinträchtigt oder sogar unterbricht
und den Katalysator innerhalb kürzester Zeit durch thermische
Überbelastung zerstören kann. Die erfindungsgemäße Anordnung
hingegen gewährleistet eine funktionierende, effektive und
zuverlässige Katalysatorkühlung.
Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist dem
Verbrennungsmotor wenigstens eine Kühlmittel-
Fördereinrichtung zugeordnet, die das Kühlmittel durch die
Katalysator-Kühleinrichtung fördert. Bei dieser Kühlmittel-
Fördereinrichtung kann es sich entweder um eine bereits im
oder am Motor bestehende konventionelle Fördereinrichtung,
wie beispielsweise bei Marinemotoren um eine für die
Motorkühlung verwendete Kühlwasserpumpe, oder um eine davon
unabhängige Fördereinrichtung handeln. Im ersten Fall läßt
sich die Katalysator-Kühleinrichtung besonders einfach in
einen bereits bestehenden Kühlmittelfluß einbinden, während
sich der zweite Fall besonders bei geforderten hohen
Förderleistungen anbietet, die ein standardmäßig vorgesehenes
Fördersystem sonst überlasten würden.
Der erfindungsgemäße Verbrennungsmotor umfaßt vorzugsweise
wenigstens eine Druckerzeugungseinrichtung für eine
Druckkühlung des Katalysators mit dem Kühlmittel. Als solche
Druckerzeugungseinrichtung können beispielsweise bestehende
Fördereinrichtungen des Motors selbst oder aber separate oder
zusätzlich vorgesehene Einrichtungen, wie etwa Pumpen und
dergleichen Anwendung finden. Durch eine Druckkühlung kann
die Leistung der Katalysator-Kühleinrichtung weiter
gesteigert und mit höheren Abgastemperaturen gearbeitet
werden, was sich wiederum positiv auf die erzielbaren
Schadstoffemissionswerte auswirkt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform liegt der Betriebsdruck
der Druckerzeugungseinrichtung, d. h. der Druck, mit dem das
Kühlmittel in die Katalysator-Kühleinrichtung gefördert wird,
in einem Bereich von 1,5 bis 4 bar (0,15 bis 0,4 MPa). Bei
einer anderen bevorzugten Ausführungsform hingegen beträgt
der Betriebsdruck etwa 3 bar (3 MPa). In bestimmten Fällen
hat sich auch ein Betriebsdruck von ca. 2,5 bar (0,25 MPa)
als vorteilhaft erwiesen. Schließlich kann der Betriebsdruck
gemäß einer weiteren Variante auch etwa 2 bar (2 MPa)
betragen. Die Erfindung ist indes nicht auf die genannten
Werte beschränkt. Ebenso können je nach Anwendungsfall
niedrigere oder höhere Werte erreicht werden.
Gemäß einem noch anderen bevorzugten Ausgestaltungsmerkmal
umfaßt die Druckerzeugungseinrichtung wenigstens eine in
einer dem Katalysator nachgeschalteten Kühlmittelleitung
angeordnete Drosselstelle für das Kühlmittel. Auf diese Weise
kann durch eine Art Rückstaueffekt eine vorteilhafte
Druckerhöhung des in die Katalysator-Kühleinrichtung
einströmenden Kühlmittels erzielt werden. Die Drosselstelle
ist zudem konstruktiv sehr einfach auszugestalten. Es hat
sich darüber hinaus gezeigt, daß bei einer entsprechend auf
die Motorleistung und den Kühlmitteldurchsatz abgestimmte
Drosselstelle keine separaten oder zusätzlichen
Druckerzeugungseinrichtungen erforderlich sind, sondern am
Verbrennungsmotor bereits serienmäßig vorgesehene Pumpen oder
dergleichen als mit der Drosselstelle zusammenwirkende
Druckerzeugungseinrichtung ausreichen.
Es wird auch eine Variante des erfindungsgemäßen
Verbrennungsmotors favorisiert, der gemäß die Abgasleitung
wenigstens eine Kühlmittelzuleitung umfaßt, die in die
Kühlmittel-Einlaßöffnung des Kühlmantels mündet. Der die
Kühlmittelzuleitung umfassende Abschnitt der Abgasleitung ist
zweckmäßigerweise dem Katalysator und dessen Katalysator-
Kühleinrichtung vorgeschaltet. Die Kühlmittelzuleitung kann
hierbei von ihrem Leitungsverlauf her vollkommen oder
teilweise separat von den die Abgase führenden Bereichen der
Abgasleitung verlegt oder aber vollständig oder teilweise mit
diesen Bereichen kombiniert sein. Die abgasführenden Bereiche
sind in jedem Fall aber "trocken", d. h. das Kühlmittel
gelangt nicht in unmittelbaren Kontakt mit den Abgasen und
umgekehrt.
In diesem Zusammenhang hat es sich auch als vorteilhaft
erwiesen, daß gemäß einer andern Variante die Abgasleitung
wenigstens eine Kühlmittelabfuhrleitung umfaßt, in die die
Kühlmittel-Auslaßöffnung des Kühlmantels mündet. Dieser
Abschnitt der Abgasleitung ist zweckmäßigerweise dem
Katalysator und dessen Katalysator-Kühleinrichtung
nachgeschaltet. Analog zu der zuvor beschrieben
Kühlmittelzufuhrleitung kann die Kühlmittelabführleitung von
ihrem Leitungsverlauf her ebenfalls vollkommen oder teilweise
separat von den die Abgase führenden Bereichen der
Abgasleitung verlegt oder aber vollständig oder teilweise mit
diesen Bereichen kombiniert sein. Die Erfindung umfaßt
hierbei grundsätzlich eine solche Modifikation, bei der die
Kühlmittelzufuhrleitung direkt in die abgasführenden Bereiche
der Abgasanlage mündet, d. h. einen "nassen" Auspuff. Im
Hinblick auf die in der Beschreibungseinleitung genannten
umweltschutztechnischen Probleme wird indes eine getrennte
Kühlmittel- und Abgasführung in diesem Abschnitt der
Abgasleitung der Vorzug gegeben.
Zu diesem Zweck ist die Abgasleitung, oder zumindest ein Teil
davon, vorzugsweise als doppelwandige oder mehrwandige
Abgasleitung mit zwei oder mehreren voneinander getrennten,
angrenzenden Kanälen ausgestaltet, wobei wenigstens einer
dieser Kanäle einen Kühlmittelkanal für die Kühlmittelzu-
und/oder -abfuhr und der wenigstens eine andere einen
Abgaskanal bildet. Diese Ausgestaltungsform ermöglicht nicht
nur eine günstige Integration der Katalysator-Kühleinrichtung
in die Abgasleitung sondern auch eine gute Kühlung der dem
Katalysator vor- und/oder nachgeschalteten
Abgasleitungsabschnitte und damit hohe Abgastemperaturen.
Dies wiederum fördert eine thermische Nachverbrennung der im
Abgas enthalten unverbrannten Bestandteile und das Aufcracken
von Schadstoffen in der Abgasleitung selbst und trägt somit
zu einer reduzierte Schadstoffemission bei.
Erfindungsgemäß ist auch vorgesehen, daß die Ausgangsmündung
der Abgasleitung und die Ausgangsmündung der
Kühlmittelabfuhrleitung voneinander verschieden sind. Somit
kann es zu keiner Vermischung des Kühlmittels mit den Abgasen
kommen, was primär bei Marine- oder Bootsmotoren hinsichtlich
einer gewünschten Gewässerreinhaltung zu begrüßen ist.
Insbesondere bei einem für Landfahrzeuge vorgesehenen
Verbrennungsmotor hat es sich bewährt, daß diesem wenigstens
ein Kühlmittelreservoir zugeordnet ist. Da ein Landfahrzeug
das erfindungsgemäße flüssige oder pastöse Kühlmittel
mitführen muß, kann mit Hilfe des Kühlmittelreservoir eine
größere Menge Kühlmittel transportiert und der Katalysator-
Kühleinrichtung sowie weiteren Teilen der Abgasleitung
bereitgestellt werden.
Gemäß einem weiteren bevorzugtes Ausgestaltungsmerkmal der
Erfindung ist die Katalysator-Kühleinrichtung in wenigstens
einen offenen oder geschlossen Kühlmittelkreislauf
eingebunden. Auf diese Weise kann besonders bei der
Verwendung des Verbrennungsmotor in einem Landfahrzeug eine
effektive Kühlleistung sichergestellt werden. Bei dem
Kühlmittelkreislauf kann es sich grundsätzlich sowohl um
einen von der eigentlichen Motorkühlung vollkommen getrennten
und ausschließlich auf die Katalysator-Kühleinrichtung
abgestellten Kreislauf als auch um den Kühlmittelkreislauf
des Motors selbst handeln. Da sich bei Kraftfahrzeugen eine
Wasser-Motorkühlung weitgehend durchgesetzt hat, kommt
prinzipiell eine Kombination der beiden Kühlmittelkreisläufe
in Betracht, wobei jedoch der veränderte Kühlmittelbedarf
usw. zu berücksichtigen ist.
In Verbindung mit dem besagten Kühlmittelkreislauf sowie der
Verwendung des erfindungsgemäßen Verbrennungsmotors als
Marine- bzw. Bootsmotor hat es sich auch als positiv
herausgestellt, daß dem Motor wenigstens eine Kühlmittel-
Kühleinrichtung zugeordnet ist, die als an sich bekannter
Wärmetauscher ausgelegt sein kann. So kann beispielsweise am
Ende einer marinisierten Abgasanlage das erwärmte Kühlwasser
vor der Einleitung in ein Gewässer auf die Gewässertemperatur
heruntergekühlt oder bei einem Kraftfahrzeugmotor die
Temperatur des Kühlmittel am Ende des geschlossenen
Kühlmittelkreislaufs wieder gesenkt werden.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird des weiteren
gelöst durch eine erfindungsgemäße Schalldämpfervorrichtung
mit den Merkmalen des Anspruchs 24.
Diese Schalldämpfervorrichtung für einen Verbrennungsmotor,
insbesondere einen Verbrennungsmotor nach Anspruch 1, umfaßt
mindestens einen Schalldämpfer und mindestens eine mit einem
flüssigen oder pastösen Kühlmittel beschickbare
Schalldämpfer-Kühleinrichtung. Mit anderen Worten ist der
erfindungsgemäße Schalldämpfer also flüssigkeitsgekühlt (zum
Beispiel mit Wasser, bzw. destilliertem Wasser, Süßwasser,
Seewasser, Glyzerin usw.) bzw. mit einem pastösen Kühlmittel
kühlbar. Unter einem solchen flüssigen oder pastösen
Kühlmittel ist auch eine entsprechende Kühlmittelkombination
bzw. ein Kühlmittelgemisch zu verstehen.
Aufgrund der mit einem flüssigen oder pastösen Kühlmittel
beschickbaren Schalldämpfer-Kühleinrichtung kann der
erfindungsgemäße Schalldämpfer gegenüber konventionellen
Konstruktionen mit weitaus höheren Abgastemperatur betrieben
werden, was eine verbesserte thermische Nachverbrennung der
im Abgas enthaltenen unverbrannten Bestandteile im
Schalldämpfer und in den an diesen angrenzen Abschnitten
einer Abgasleitung sowie ein effektiveres "Aufcracken" der im
Abgas enthaltenen Schadstoffe gestattet. Die erfindungsgemäße
Schalldämpfervorrichtung eignet sich aufgrund der zuvor
beschriebenen Eigenschaften insbesondere auch vorteilhaft als
Vor- und/oder Nachschalldämpfereinrichtung für einen in
Verbindung mit der Katalysator-Kühleinrichtung eines
Verbrennungsmotors nach Anspruch 1 betriebenen
Abgaskatalysator sowie der damit zusammenhängenden
Abgasleitung.
Gemäß einem vorteilhaften Ausgestaltungsmerkmal der
erfindungsgemäßen Schalldämpfervorrichtung bildet die
Schalldämpfer-Kühleinrichtung ein Gehäuse für den
Schalldämpfer. Das Gehäuse kann einteilig oder mehrteilig
ausgebildet und bei Bedarf auch zum Austausch des
Schalldämpfers demontierbar sein. Somit können die
Schalldämpfer-Kühleinrichtung und der Schalldämpfer auf
vorteilhafte Art und Weise zu einer kompakten Einheit
zusammengefaßt und besonders leicht in ein
Abgasleitungssystem integriert und eine hohe Kühlleistung
verwirklicht werden. Grundsätzlich ist es ebenso möglich, ein
separates Gehäuse für den Schalldämpfer bereit zustellen, das
im Hinblick auf eine effektive Wärmeabfuhr und einen guten
Wärmeübergang nach Möglichkeit mit der Schalldämpfer-
Kühleinrichtung in direktem Kontakt steht.
Weitere mögliche Ausgestaltungsformen der erfindungsgemäßen
Schalldämpfervorrichtung entsprechen denen der Katalysator-
Kühleinrichtung des erfindungsgemäßen Verbrennungsmotors,
wobei dann in den Ansprüchen 5 bis 23 anstelle des Begriffs
"Katalysator" das Wort "Schalldämpfer" und anstelle
"Katalysator-Kühleinrichtung" die Formulierung
"Schalldämpfer-Kühleinrichtung" einzusetzen ist.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung mit
zusätzlichen Ausgestaltsdetails und weiteren Vorteilen sind
nachfolgend unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
näher beschrieben und erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht eines
erfindungsgemäßen Verbrennungsmotors gemäß eines
ersten Ausführungsbeispiels,
Fig. 2 eine schematische Schnittansicht entlang der Linie
II-II in Fig. 1,
Fig. 3 eine schematische Seitenansicht eines
erfindungsgemäßen Verbrennungsmotors gemäß eines
zweiten Ausführungsbeispiels, und
Fig. 4 eine schematische Schnittansicht einer
erfindungsgemäßen Schalldämpfervorrichtung für den
Motor nach Fig. 3.
In der nachfolgenden Beschreibung und in den Figuren werden
zur Vermeidung von Wiederholungen gleiche Bauteile und
Komponenten auch mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet,
sofern keine weitere Differenzierung erforderlich ist.
Der Fig. 1 ist in einer schematischen Seitenansicht ein
erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Verbrennungsmotors M zu entnehmen. Im vorliegenden Fall
handelt es sich bei diesem Motor M um einen mit bleifreiem
Benzin betriebenen V-8 Marine-Benzinmotor mit 2-Kreis-
Seewasserkühlung, der für den Einbau in ein Rennboot mit
Z-Antrieb vorgesehen ist. Das Boot ist der Übersichtlichkeit
halber in der Zeichnung nicht vollständig dargestellt. Der
Motor M besitzt ein mit einem Kühlwassereinritt 2 im Rumpf 4
des Bootes verbundenes und mit einem Seeventil 6 und einer
Filtereinrichtung 8 ausgestattetes Kühlwasserrohr 10 sowie
eine Kühlwasserpumpe 12, mit der Kühlwasser 14 von außenbords
in das Kühlwasserrohr 10 und durch einen Kühler 16 des Motors
M gepumpt wird.
Ferner ist der Motor M mit einer teilweise geschnitten
dargestellten Abgasanlage A mit einer sich an die
Abgasöffnungen der Zylinderköpfe des Motors M anschließenden
Abgasleitung L ausgerüstet, die einen Krümmer 18, einen
Abgaskatalysator (hier ein 3-Wege-Metallkatalysator mit
Lambdaregelung) 20 sowie dem Katalysator 20 vor- und
nachgeschaltete Leitungsabschnitte 22, 24 umfaßt. Wie in der
Fig. 1 zu erkennen, weist die Abgasleitung L ferner eine
integrierte, mit dem offenen Seewasserkreislauf der
Motorkühlung kombinierte und mit einem flüssigen Kühlmittel
beschickbare Katalysator-Kühleinrichtung 26 auf, die
gleichzeitig ein Gehäuse G für den Katalysator 20 bildet. Als
flüssiges Kühlmittel dient das durch den Motor M geleitete
Kühlwasser 14.
Sowohl der Krümmer 18 als auch die Leitungsabschnitte 22 und
24 der Abgasleitung L sind als miteinander korrespondierende,
doppelwandige Rohre mit zwei zueinander koaxial verlaufenden
Kanälen 28, 30 ausgebildet, wobei der jeweils Innere Kanal 28
einen Abgaskanal 28 und der jeweils äußere Kanal 30 einen
Kühlwasserkanal 30 bildet. Der Ausgang des Kühlwasserrohrs 10
des Motors M ist an den Kühlwasserkanal 30 des Krümmers 18
angeschlossen und verbindet so die Abgasanlage A mit dem
offenen Seewasserkreislauf.
Die Katalysator-Kühleinrichtung 26 ist ebenfalls doppelwandig
ausgelegt, wobei die innere Wandung 32 das Katalysatorgehäuse
G und der zwischen der inneren 32 und äußeren Wand 34
befindliche Hohlraum einen den Katalysator 20 im wesentlich
vollständig umgebenden und von diesem hermetisch
abgeschlossenen Kühlmantel 36 bildet. Die offenen
stirnseitigen Enden des Kühlmantels 36 formen eine axiale
Kühlwasser-Einlaßöffnung 38 und eine axiale Kühlwasser-
Auslaßöffnung 40, wobei die Kühlwasser-Einlaßöffnung 38 mit
dem zuleitenden Kühlwasserkanal 30 des dem Katalysator 20
bzw. der Katalysator-Kühleinrichtung 26 vorgeschalteten
Abgasleitungsabschnitts 22 und die Kühlwasser-Auslaßöffnung
40 mit dem des nachgeschalteten ableitenden
Abgasleitungsabschnitts 24 verbunden ist. Der Kühlmantel 36
sowie die Strömung des Kühlwassers 14 verläuft hier also
koaxial zur Strömungsrichtung der den Katalysator
durchströmenden Abgase 42. Wie in der Figur dargestellt, ist
der Kühlmantel 36 in axialer Richtung über die bezogen auf
die Abgasströmungsrichtung stirnseitigen Enden des
Katalysators 20 hinausgezogen.
Der Krümmer 18, der dem Katalysator 20 vorgeschaltete
Abgasleitungsabschnitt 22, die den Katalysator 20 aufnehmende
Katalysator-Kühleinrichtung 26 und der nachgeschaltete
Abgasleitungsabschnitt 24 bilden eine zusammenhängende
Einheit eines doppelwandigen Abgasleitungssystems, bei dem
die Abgase 42 ausgehend von den Abgasöffnungen der
Zylinderköpfe des Motors M die Abgasanlage "trocken" bis zur
Ausgangsmündung 44 der Abgasleitung L, an der die Abgase 42
die Leitung L wieder verlassen, durchlaufen, ohne daß dabei
zu einem direkten Kontakt zwischen oder gar einer Vermischung
von den Abgasen 42 und dem Kühlwasser 14 kommt, das die
abgasführenden Kanäle 28 der Abgasanlage A im wesentlichen
über deren gesamte Länge einschließlich des Katalysators 26
umströmt. Die Ausgangsmündung 44 der abgasführenden
Abschnitte und die Ausgangsmündung 46 der kühlwasserführenden
Abschnitte der Abgasanlage A sind voneinander getrennt. An
der Ausgangsmündung 46 wird das Kühlwasser 14 wieder dem
Seewasserkreislauf zugeführt und der Seewasserkreislauf somit
geschlossen, während die Abgase 42 über die Ausgangsmündung
44 in die Umgebungsatmosphäre gelangen.
Zur Förderung des Kühlwasser 14 durch die Abgasanlage A dient
die eingangs erwähnte Kühlwasserpumpe 12 des Motors M, die
hier gleichzeitig als Druckerzeugungseinrichtung für eine
Druckkühlung des Katalysators 20 fungiert. Wie in der Fig. 2
skizziert, die eine schematische Schnittansicht entlang der
Linie II-II in Fig. 1 darstellt, ist in dem der Katalysator-
Kühleinrichtung 26 nachgeschalteten Abgasleitungsabschnitt 24
eine Drosselstelle 48 im Kühlwasserkanal 30 eingearbeitet,
die durch einen C-förmigen Kanalverschluß 50 gebildet ist und
den Strömungsquerschnitt 52 an dieser Stelle verengt. Ebenso
könnten natürlich auch konzentrisch oder anderweitig
verteilte Strömungsquerschnittsverengungen oder andere
geeignete Drosselstellen zur Anwendung kommen. In
Zusammenwirkung mit dieser Drosselstelle 48 beträgt der
Betriebsdruck der Kühlwasserpumpe 12, d. h. der Druck, mit dem
das Kühlwasser 14 in den Kühlmantel 36 der Katalysator-
Kühleinrichtung 26 eingespeist wird, bei dem
Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 etwa 2.2 bar (0,22 MPa).
Die Variante gemäß Fig. 3, die eine schematische
Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Verbrennungsmotors M
gemäß einer zweiten Ausführungsform zeigt, entspricht von
ihrem grundlegenden Aufbau her im wesentlichen der nach Fig. 1.
Der verwendete Verbrennungsmotor M wird jedoch für ein
Kraftfahrzeug eingesetzt und die Katalysator-Kühleinrichtung
26 sowie weitere Teile der Abgasanlage A sind dementsprechend
modifiziert. So besitzt die Katalysator-Kühleinrichtung 26
einen eigenen, von der Motorkühlung unabhängigen,
geschlossenen Kühlmittelkreislauf K, der ein
Kühlmittelreservoir 54, eine Kühlmittelpumpe 56, eine
Kühlmittel-Kühleinrichtung 58 und entsprechende
Kühlmittelleitungen 60, 62 umfaßt. Als Kühlmittel dient
wiederum Kühlwasser 14. Der Kühlmantel der Katalysator-
Kühleinrichtung 26 ist in diesem Beispiel quer zur
Durchströmrichtung der den Katalysator durchströmenden Abgase
42 angeordnet. Von dem Reservoir 54 wird das Kühlwasser 14
mittels der Pumpe 56 und über die Leitung 60 in die
Katalysator-Kühleinrichtung 26 gepumpt, kühlt dort den
Katalysator und strömt in einem erwärmten Zustand weiter über
die Leitung 60 zu der Kühlmittel-Kühleinrichtung 58. Dort
wird über einen geeigneten Wärmetauscher die
Kühlwassertemperatur gesenkt und das Wasser 14 anschließend
wieder dem Reservoir 54 zugeführt, wodurch sich der Kreislauf
K schließt.
Wie in der Fig. 3 skizziert, ist dem Katalysator bzw. der
Katalysator-Kühleinrichtung 26 eine in die Abgasleitung L
integrierte Schalldämpfervorrichtung S nachgeschaltet, deren
Details in der Fig. 4 in einer schematischen Schnittansicht
zu sehen sind. Die Schalldämpfervorrichtung S umfaßt einen
Schalldämpfer 64 sowie eine mit einem flüssigen Kühlmittel
beschickbare Schalldämpfer-Kühleinrichtung 66, die
gleichzeitig ein Gehäuse GS für den Schalldämpfer 64 bildet.
Ahnlich wie die zuvor im Detail beschriebene Katalysator-
Kühleinrichtung 26 ist auch die Schalldämpfer-Kühleinrichtung
66 doppelwandig 68, 70 ausgelegt, wobei die innere Wand 68
das Gehäuse GS für den Schalldämpfer 64 und der zwischen der
inneren 68 und äußeren Wand 70 befindliche Hohlraum einen den
Schalldämpfer 64 im wesentlich vollständig umgebenden und von
diesem 64 hermetisch abgeschlossenen Kühlmantel 72 bildet.
Als Kühlmittel dient im vorliegenden Ausführungsbeispiel das
auch der Katalysator-Kühleinrichtung 26 zugeführte Kühlwasser
14, das durch die Schalldämpfer-Kühleinrichtung 66 und deren
Kühlmantel 72 hindurchgeleitet wird. Der Kühlmantel 72 der
Schalldämpfer-Kühleinrichtung 66 weist einen Einlaß 74 und
einen Auslaß 76 auf, die jeweils an Abzweigungen 62 der
Kühlmittelleitung 60 angeschlossen und somit in den
Kühlwasserkreislauf K eingebunden sind.
Die Erfindung ist nicht auf die obigen Ausführungsbeispiele,
die lediglich der allgemeinen Erläuterung des Grundgedankens
der Erfindung dienen, beschränkt. Im Rahmen des Schutzumfangs
kann der erfindungsgemäße Verbrennungsmotor vielmehr auch
andere als die oben beschriebenen Ausgestaltungsformen
annehmen. Der Motor kann hierbei insbesondere Merkmale
aufweisen, die eine Kombination aus den jeweiligen
Einzelmerkmalen der beiliegenden Ansprüche darstellen. Des
weiteren kann die Abgasanlage des erfindungsgemäßen Motors
mit an sich bekannten Filtern zur Minderung der
Feststoffemission, (See-)ventilen, Flanschen und anderen
Kupplungs- und Befestigungselementen und dergleichen
ausgerüstet sein. Ferner kann der Motor und insbesondere
dessen Abgasanlage mit einer Wärme- bzw. Energierück
gewinnungseinrichtung ausgestattet sein. Es wird im übrigen
explizit darauf hingewiesen, daß der erfindungsgemäße Motor
nicht nur die oben beschrieben fest installierbaren Motoren
sondern auch mobile Motoren umfaßt, so zum Beispiel
Außenbordmotoren. Ein Gleiches gilt jeweils für den
erfindungsgemäßen Schalldämpfer.
Bezugszeichen in den Ansprüchen, der Beschreibung und den
Zeichnungen dienen lediglich dem besseren Verständnis der
Erfindung und sollen den Schutzumfang nicht einschränken.
Es bezeichnen:
2
Kühlwassereinritt
4
Bootsrumpf
6
Seeventil
8
Filtereinrichtung
10
Kühlwasserrohr
12
Kühlwasserpumpe
14
Kühlwasser
16
Kühler von M
18
Krümmer
20
Katalysator
22
Leitungsabschnitt von L
24
Leitungsabschnitt von L
26
Katalysator-Kühleinrichtung
28
Abgaskanal
30
Kühlwasserkanal
32
Innenwand von
26
34
Außenwand von
26
36
Kühlmantel von
26
38
Kühlwasser-Einlaßöffnung von
26
40
Kühlwasser-Auslaßöffnung von
26
42
Abgase
44
abgasführende Ausgangsmündung von L
46
kühlwasserführende Ausgangsmündung von L
48
Drosselstelle
50
C-förmiger Kanalverschluß
50
52
reduzierter Strömungsquerschnitt
54
Kühlmittelreservoir
56
Kühlmittelpumpe
58
Kühlmittel -Kühleinrichtung
60
Kühlmittel-Leitung
62
Kühlmittel-Leitung/Abzweigung von
60
64
Schalldämpfer von S
66
Schalldämpfer-Kühleinrichtung
68
Innenwand von
66
70
Außenwand von
66
72
Kühlmantel von
66
74
Einlaß von
72
76
Auslaß von
72
A Abgasanlage
G Katalysatorgehäuse
GS Schalldämpfergehäuse
K Kühlmittel-/Kühlwasserkreislauf
L Abgasleitung von A
M Verbrennungsmotor
S Schalldämpfervorrichtung
G Katalysatorgehäuse
GS Schalldämpfergehäuse
K Kühlmittel-/Kühlwasserkreislauf
L Abgasleitung von A
M Verbrennungsmotor
S Schalldämpfervorrichtung
Claims (25)
1. Verbrennungsmotor (M), insbesondere ein Ottomotor oder
Dieselmotor für Land- oder Wasserfahrzeuge, umfassend
eine Abgasanlage (A) mit
- - mindestens einer Abgasleitung (L),
- - mindestens einem in die Abgasleitung (L) integrierten Abgaskatalysator (20), sowie
- - mindestens einer mit wenigstens einem flüssigen oder pastösen Kühlmittel (14) beschickbaren Katalysator-Kühleinrichtung (26)
2. Verbrennungsmotor nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
das flüssige Kühlmittel Wasser (14) oder Glyzerin ist.
3. Verbrennungsmotor nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
das pastöse Kühlmittel ein Gel ist.
4. Verbrennungsmotor nach einem oder mehreren der
vorhergenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Katalysator-Kühleinrichtung (26) ein Gehäuse (G) für
den Katalysator (20) bildet.
5. Verbrennungsmotor nach einem oder mehreren der
vorhergenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Katalysator-Kühleinrichtung (26) mindestens einen
den Katalysator (20) im wesentlichen vollständig
umgebenden und von diesem (20) hermetisch
abgeschlossenen Kühlmantel (36) aufweist, durch den das
Kühlmittel (14) über mindestens eine Kühlmittel-
Einlaßöffnung (38) und mindestens eine Kühlmittel-
Auslaßöffnung (40) hindurchleitbar ist.
6. Verbrennungsmotor nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Kühlmantel (36) im wesentlichen koaxial zur
Durchströmrichtung der den Katalysator (20)
durchströmenden Abgase (42) angeordnet ist.
7. Verbrennungsmotor nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Kühlmantel (36) im wesentlichen quer oder schräg zur
Durchströmrichtung der den Katalysator (20)
durchströmenden Abgase (42) angeordnet ist.
8. Verbrennungsmotor nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Kühlmittel-Einlaßöffnung (38) und die Kühlmittel-
Auslaßöffnung (40) des Kühlmantels (36) im wesentlichen
axial zur Durchströmrichtung der den Katalysator (20)
durchströmenden Abgase (42) angeordnet sind.
9. Verbrennungsmotor nach Anspruch 5 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest die Kühlmittel-Einlaßöffnung () bezogen auf
eine horizontale Bezugsebene () des Motors (M) an einem
unteren Abschnitt des Kühlmantels (36) in diesen mündet.
10. Verbrennungsmotor nach einem oder mehreren der
vorhergenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
diesem wenigstens eine Kühlmittel-Fördereinrichtung (56)
zugeordnet ist.
11. Verbrennungsmotor nach einem oder mehreren der
vorhergenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
dieser wenigstens eine Druckerzeugungseinrichtung (12)
für eine Druckkühlung des Katalysators (20) mit dem
Kühlmittel (14) umfaßt.
12. Verbrennungsmotor nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Betriebsdruck der Druckerzeugungseinrichtung (12) in
einem Bereich von 1,5 bis 4 bar (0,15 bis 0,4 MPa)
liegt.
13. Verbrennungsmotor nach Anspruch 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Betriebsdruck der Druckerzeugungseinrichtung (12)
3 bar (3 MPa) beträgt.
14. Verbrennungsmotor nach einem der Ansprüche 11 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Betriebsdruck der Druckerzeugungseinrichtung (12)
2,5 bar (0,25 MPa) beträgt.
15. Verbrennungsmotor nach einem der Ansprüche 11 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Betriebsdruck der Druckerzeugungseinrichtung (12) 2 bar
(2 MPa) beträgt.
16. Verbrennungsmotor nach einem der Ansprüche 11 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Druckerzeugungseinrichtung wenigstens eine in einer
dem Katalysator (20) nachgeschalteten Kühlmittelleitung
(24, 30) angeordnete Drosselstelle (48, 50, 52) für das
Kühlmittel (14) umfaßt.
17. Verbrennungsmotor nach einem oder mehreren der
vorhergenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Abgasleitung (L) wenigstens eine Kühlmittelzuleitung
(30) umfaßt, die in die Kühlmittel-Einlaßöffnung (38)
des Kühlmantels (36) mündet.
18. Verbrennungsmotor nach einem oder mehreren der
vorhergenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Abgasleitung (L) wenigstens eine
Kühlmittelabfuhrleitung (24) umfaßt, in die die
Kühlmittel-Auslaßöffnung (40) des Kühlmantels (36)
mündet.
19. Verbrennungsmotor nach Anspruch 17 oder 18,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Abgasleitung (L) als doppelwandige oder mehrwandige
Abgasleitung mit zwei oder mehreren voneinander
getrennten, angrenzenden Kanälen (28, 30) ausgestaltet
ist, wobei wenigstens einer dieser Kanäle (28, 30) einen
Kühlmittelkanal (30) und der wenigstens eine andere
einen Abgaskanal (28) bildet.
20. Verbrennungsmotor nach einem oder mehreren der
vorhergenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Ausgangsmündung (44) der Abgasleitung (L) und die
Ausgangsmündung (46) der Kühlmittelabfuhrleitung (24)
voneinander verschieden sind.
21. Verbrennungsmotor nach einem oder mehreren der
vorhergenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
diesem wenigstens ein Kühlmittelreservoir (54)
zugeordnet ist.
22. Verbrennungsmotor nach einem oder mehreren der
vorhergenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Katalysator-Kühleinrichtung (26) in wenigstens einen
offenen oder geschlossen Kühlmittelkreislauf (K)
eingebunden ist.
23. Verbrennungsmotor nach einem oder mehreren der
vorhergenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
diesem wenigstens eine Kühlmittel-Kühleinrichtung (58)
zugeordnet ist.
24. Schalldämpfervorrichtung (S) für einen
Verbrennungsmotor, insbesondere einen Verbrennungsmotor
(M) nach Anspruch 1, umfassend mindestens einen
Schalldämpfer (64) und mindestens eine mit einen
flüssigen oder pastösen Kühlmittel (14) beschickbare
Schalldämpfer-Kühleinrichtung (66).
25. Schalldämpfervorrichtung nach Anspruch 24,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schalldämpfer-Kühleinrichtung (66) ein Gehäuse (GS)
für den Schalldämpfer (64) bildet.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19713442A DE19713442C2 (de) | 1997-04-01 | 1997-04-01 | Verbrennungsmotor sowie Schalldämpfervorrichtung dafür |
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| DE19713442A DE19713442C2 (de) | 1997-04-01 | 1997-04-01 | Verbrennungsmotor sowie Schalldämpfervorrichtung dafür |
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| DE19713442A1 true DE19713442A1 (de) | 1998-10-08 |
| DE19713442C2 DE19713442C2 (de) | 1999-03-18 |
Family
ID=7825133
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19713442A Expired - Lifetime DE19713442C2 (de) | 1997-04-01 | 1997-04-01 | Verbrennungsmotor sowie Schalldämpfervorrichtung dafür |
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| Title |
|---|
| JP 57-1 88 721 A, in: Patent Abstracts of Japan, Sect. M, Vol. 7 (1983) Nr. 37 (M-193) * |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2930277A1 (fr) * | 2008-04-16 | 2009-10-23 | Peugeot Citroen Automobiles Sa | Moyen de depollution des gaz d'echappement d'un moteur a combustion |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19713442C2 (de) | 1999-03-18 |
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