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Die
Erfindung betrifft einen Schwingungsdämpfer zur aktiven Schwingungsunterdrückung, wobei
der Schwingungsdämpfer
zwischen einem Schwingungserreger und einer steifen Struktur angeordnet
werden kann.
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Aus
der
JP 59-65640 A1 ist
eine schwingungsdämpfende
Vorrichtung bekannt, die in der Kraftfahrzeugtechnik zwischen den
Kraftfahrzeugmotor und den Fahrzeugkörper eingebaut wird. Diese
schwingungsdämpfende
Vorrichtung besteht aus einer Kombination eines elektrostriktiven
Elementes sowie eines gummiartigen, elastischen Teilstücks. Das
elektrisch striktive Element wird einer sich ändernden Spannung ausgesetzt,
deren Periode der des Schwingungsverlaufes der übertragenen Schwingungen entspricht.
Dadurch soll eine gegenseitige Auslöschung der durch die Auslenkung
der vom elektrostriktiven Element verursachten Schwingungen und
der unerwünschten
Schwingungen des Kraftfahrzeugmotors erfolgen. Durch die gummiartigen
elastischen Teilstücke
werden asynchrone Hochfrequenzschwingungen oder durch Rütteln hervorgerufene
Niederfrequenzschwingungen zusätzlich
absorbiert.
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Auch
die
DE 39 39 822 C2 beschreibt
ein aktives schwingungsdämpfendes
System für
ein Kraftfahrzeug. Dabei wird ein piezokeramischer Aktuator aus
mehreren einzelnen Elementen eingesetzt, die in der Weise übereinander
geschichtet sind, daß sie eine
als Elongator wirkende Säule
bilden, die von einer Rohrfeder umgeben ist. Von einem Sensor erfaßte Störschwingungen
werden einer Steuereinheit zugeleitet und die Signale als Stellgrößen an den
piezokeramischen Aktuator gegeben.
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Diese
bei Kraftfahrzeugen einsetzbaren schwingungsdämpfenden Systeme sind nicht
generell einsetzbar und sie sind auch ungeeignet, Querkräfte zu berücksichtigen.
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Aus
den
DE 43 10 825 C1 und
DE 195 24 080 C1 ist
es bekannt, bei einem Stab mit einer rohrförmigen Wandung aus Kohlefaserverbundwerkstoff ein
aktiv steuerbares druckerzeugendes Element innerhalb des Stabes
oder auf der Außenseite
und im Inneren des Stabes anzuordnen. Ein solches aktiv steuerbares
druckerzeugendes Element liegt dann stirnseitig gegen Druckscheiben
an, die gegen die Stirnseiten der beiden Stabelemente anliegen.
Bei der
DE 43 10 825
C1 ist über
dem Bereich des aktiv steuerbaren Elementes auf der Außenseite
der rohrförmigen
Wandung des Stabes eine Muffe angeordnet, welche die angrenzenden
Enden von zwei Stabelementen übergreift,
mit diesen verklebt ist und als Feder wirkt, über die Rückstellkräfte ausgeübt werden.
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Bei
der
DE 195 24 080
C1 ist im Bereich des Trennspaltes zwischen zwei Stabelementen
auf der Außenseite
ein ringförmig
ausgebildetes druckerzeugendes Element angeordnet, das aktiv steuerbar
ist. Dieses Element liegt stirnseitig gegen Schultern an, die durch
auf den angrenzenden Enden der Stabelemente aufliegende und mit
der Oberfläche
der Stabelemente fest verbundene Elemente gebildet sind. Durch das
ringförmige
druckerzeugende Element sind die beiden Stabelemente axial geführt. Für das zylinderringförmige Element
werden die beiden Stabelemente voneinander weggedrückt. Dieser
Kraft wirkt das im Inneren des Stabes zwischen den beiden Stabelementen
vorgesehene, ebenfalls axial wirkende druckerzeugende zweite Element
entgegen. Dieses wird beidseitig von Faserschlaufen übergriffen,
die über
kuppelförmige
Ansätze
geführt
sind. Die Schlaufen sind vorzugsweise um 90° gegeneinander versetzt angeordnet.
Durch die Schlaufen wird eine Längenänderung
des inneren, axial wirkenden druckerzeugenden Elementes auf die
beiden Stabelemente übertragen.
Eine solche Längenänderung zieht
die beiden Stabelemente zusammen.
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Die
in den beiden Druckschriften beschriebenen Stäbe werden vornehmlich in Fachwerkstrukturen
eingebaut und können
dort, versehen mit einer entsprechenden Regelung Schwingungen des
Fachwerks unterdrücken.
Die Stäbe
sind passiv hochbelastbar und werden in einem gewünschten
Lastbereich aktiv betrieben. Es ist jedoch nicht immer möglich, Schwingungserreger,
beispielsweise Antriebsmotoren, in Fachwerkstrukturen mit einzubauen,
so daß eine
Schwingungsunterdrückung
mit aktiven Stäben,
wie sie in den beiden Druckschriften beschrieben sind, möglich wäre.
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Es
kommt vielmehr häufig
vor, daß derartige Schwingungserreger
oder Antriebselemente an andersartigen Strukturen, beispielsweise
Kastenstrukturen, befestigt werden. Es hat sich gezeigt, daß dabei
dann jedwede aktive Beeinflussung nur an der Befestigung der Strukturen
an den Schwingungserregern oder dem Antriebselementensitz vorgenommen werden
kann.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Schwingungsdämpfer zur
aktiven Schwingungsunterdrückung
zu schaffen, bei dem der Schwingungsdämpfer zwischen einem Schwingungserreger
und einer Struktur angeordnet werden kann und auch Querkräfte aufnehmen
kann.
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Diese
Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 definierte Erfindung gelöst. Weiterbildungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen definiert.
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Dadurch
wird ein Schwingungsdämpfer
zur aktiven Schwingungsunterdrückung
in Form einer Flanscheinheit geschaffen, die sowohl Druck- als auch
Zugkräfte
sowie auch Querkräfte
aufnehmen kann. Durch das Vorsehen eines aktiv steuerbaren druckerzeugenden
Elementes, insbesondere in Form eines Piezoelementes, kann durch Änderung
der angelegten elektrischen Spannung eine sehr schnell reagierende
Anpassung an Lastwechsel erfolgen. Durch Vorsehen eines Feingewindes
in einer insbesondere metallischen Druckplatte kann vorteilhaft eine
genaue Einstellung der Vorbelastung des aktiv steuerbaren druckerzeugenden
Elementes in einer Prüfmaschine
erfolgen. Faserschlaufen im Inneren der Flanscheinheit erhalten
dadurch vorteilhaft eine Zugvorlast, das steuerbare druckerzeugende
Element eine wählbare
Druckvorlast. Durch das Vorsehen eines Rohres, insbesondere eines
Kohlefaserverbund-(CFK)-Rohres mit einer ±45°-Orientierung der Fasern kann
vorteilhaft eine Schubsteifigkeit im äußeren Bereich der Flanscheinheit
geschaffen werden.
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Im
Prinzip wird eine Flanscheinheit zur aktiven Schwingungsunterdrückung geschaffen,
bei der die Flanscheinheit zwischen einem Schwingungserreger und
einer Struktur angeordnet werden kann und zwei Flansche aufweist,
zwischen denen ein aktiv steuerbares druckerzeugendes Element, zumindest
zwei Faserverbundschlaufen und ein Rohr angeordnet sind. Das aktiv
steuerbare druckerzeugende Element ist vorzugsweise ein Piezoelement.
Es ist vorteilhaft mittig zwischen den Flanschen angeordnet. Um
das aktiv steuerbare druckerzeugende Element herum sind vorzugsweise
mehrere Faserverbundschlaufen angeordnet. Besonders bevorzugt sind
sie von dem ersten Flansch zum zweiten geführt, dort durch zwei Öffnungen
gefädelt
und wieder zurück
zum ersten Flansch geführt
und auch dort durch Öffnungen
gefädelt.
Das Rohr, insbesondere ein CFK-Rohr oder auch ein Aluminium-Rohr,
ist außen
zwischen den beiden Flanschen angeordnet. Es ist dort zwischen den
beiden Flanschen formschlüssig
eingefügt.
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Druckbelastungen
der Flanscheinheit werden über
die beiden Flansche, welche besonders bevorzugt aus Kohlefaserverbundwerkstoff
gefertigt sind, und das aktiv steuerbare druckerzeugende Element
geleitet. Zugkräfte
hingegen werden von einem Flansch zum anderen über die Faserverbundschlaufen
geleitet. Die an der Flanscheinheit angreifenden Querkräfte werden
von dem außen
liegenden Rohr aufgenommen. Das aktiv steuerbare druckerzeugende
Element, insbesondere das Piezoelement als Piezo-Aktuator, dehnt
sich beim Anlegen einer elektrischen Spannung aus und dehnt dadurch
die Faserverbundschlaufen. Diese dienen hier als Federelemente.
Die Steifigkeit der Federelemente ist in weiten Bereichen durch
die Wahl eines entsprechenden Faserma terials und einer entsprechenden
Anzahl von Faserverbundschlaufen einstellbar.
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Um
optimal arbeiten zu können,
sollte das aktiv steuerbare druckerzeugende Element vorgespannt
werden. Zu diesem Zweck wird vorzugsweise eine mechanische Einstellmöglichkeit
vorgesehen. Diese wird besonders bevorzugt dadurch ermöglicht, daß der Piezo-Aktuator
einseitig über
eine Isolierscheibe gegen eine Druckplatte gestützt wird, die mittels Feingewinde
in ein metallisches Hülsenelement eingeschraubt
ist. Das metallische Hülsenelement seinerseits
ist in einer entsprechenden Öffnung
oder Bohrung in einer Flanschplatte angeordnet. Zum Erzeugen einer
Vorbelastung des Piezoelementes wird die gesamte Flanscheinheit
in einer Prüfmaschine mit
einer definierten Kraft auseinandergezogen. Die Druckplatte wird über das
Feingewinde nachgeführt. Anschließend wird
die Flanscheinheit wieder entlastet, wodurch sich das Piezoelement
in einer Druckvorlast und die Faserverbundschlaufen in einer Zugvorlast
befinden.
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Während die
Flanscheinheit zum Zwecke der Vorbelastung gedehnt wird, kann für das außen angeordnete
Rohr durch das Vorsehen von verschiebbaren oder Einstellringen und
Stellschrauben, welche über
den Umfang der Flanscheinheit verteilt sind, ein entstehender Längenunterschied
nachgestellt werden. Da das Rohr formschlüssig zwischen den beiden Flanschen
eingefügt
ist, wird besonders bevorzugt, bei Verwendung eines Kohlefaserverbund-(CFK-)-Rohres eine
Verstärkung
der beiden Ränder
des CFK-Rohres durch unidirektionale Faserringwicklungen vorgesehen.
Dadurch wird vorteilhaft ein seitliches Verschieben des CFK-Rohres
vermieden.
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Zur
näheren
Erläuterung
der Erfindung wird im folgenden ein Ausführungsbeispiel einer Flanscheinheit
zur aktiven Schwingungsunterdrückung anhand
der Zeichnungen beschrieben. Diese zeigen in:
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1 eine seitliche Schnittansicht
einer erfindungsgemäßen Flanscheinheit
und
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2 eine Frontansicht auf
die Flanscheinheit gemäß 1 in der Darstellung ohne
Abdeckscheibe.
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In 1 ist eine seitliche Schnittansicht
einer erfindungsgemäßen Flanscheinheit 1 dargestellt.
Die Flanscheinheit 1 weist zwei Flansche 2, 3 auf.
Der Flansch 2 weist eine äußere Abdeckscheibe 10,
der Flansch 3 eine äußere Abdeckscheibe 20 auf.
Im Umfangsbereich der Abdeckscheibe 20 sind Stellschrauben 21 über den
Umfang verteilt angeordnet. Die Stellschrauben lagern mit ihrem
Fußbereich
an einem verschiebbaren Ring 22 an. Der verschiebbare Ring
ist vorzugsweise aus Stahl gefertigt. Zwischen der Abdeckscheibe 20 und
dem verschiebbaren Ring 22 ist ein weiterer Ring 23 angeordnet.
Der Ring 23 ist ebenfalls vorzugsweise aus Stahl gefertigt.
Die Stellschrauben sind in den äußeren Umfang eines
Kragens 24 des Stahlrings 23 eingeschraubt.
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In
den Stahlring 23 ist formschlüssig eine Flanschplatte 25 eingefügt. Die
Flanschplatte 25 ist vorzugsweise aus Kohlefaserverbundwerkstoff (CFK)
gefertigt. Sie kann aber auch beispielsweise aus Aluminium bestehen.
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Zur
Innenseite der Flanscheinheit 1 hin wird die Flanschplatte 25 in
einem Absatz 26 des Stahlrings 23 gehalten. In
diesem Bereich ist eine dünne Flanschplatte 27 mit
mittiger, vorzugsweise runder Öffnung 28 als
ringförmige
Flanschplatte angeordnet.
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Durch
den äußeren, zum
Absatz 26 des Ringes 23 weisenden Umfang der ringförmigen Flanschplatte 27 sind
Schrauben 29 durchgeführt.
Mit ihrem Ende ragen sie aus der Abdeckscheibe 20 heraus. Der
Kopfbereich der Schrauben 29 lagert auf der Innenseitenfläche der
ringförmigen
Flanschplatte 27 im Inneren der Flanscheinheit an.
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Der
verschiebbare Stahlring 22 bildet einen Kragen 32.
Gegen diesen Kragen 32 und den äußeren Umfang des verschiebbaren
Ringes 22 lagert ein Rohr 30 mit seinem einen
Ende formschlüssig
an. Bei Verwendung eines CFK-Rohres
ist vorzugsweise eine Orientierung des Gewebes von ± 45° vorgesehen.
Dadurch weist das Rohr eine Schubsteifigkeit und Festigkeit gegen
Querkräfte
auf. Im Bereich des formschlüssigen
Anliegens an dem verschiebbaren Ring 22 ist bei Verwendung
eines CFK-Rohres auf der Außenseite
des Rohres 30 eine unidirektionale Faserringwicklung 31 vorgesehen.
Das Rohr 30 kann beispielsweise auch aus Aluminium bestehen.
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Mit
seinem anderen Ende lagert das Rohr 30 gegen eine breite
Ringflanschplatte 15 des Flansches 2 an. Die Flanschplatte 15 ist
vorzugsweise aus Kohlefaserverbundwerkstoff (CFK) gefertigt. Sie kann
aber ebenso aus z. B. Aluminium bestehen. Im Unterschied zu der
Flanschplatte 25 des Flansches 3 ist die Ringflanschplatte 15 mit
einer zentralen Öffnung 16 und
mit einem solchen Durchmesser versehen, daß sie fluchtend mit dem äußeren Umfang
des Rohres 30 abschließt.
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Auf
ihrer Außenseite
wird die Ringflanschplatte 15 von der Abdeckscheibe 10 abgedeckt.
Auf ihrer Innenseite ist eine ringförmige Flanschplatte 17 vorgesehen.
Die ringförmige
Flanschplatte 17 ist sehr viel dünner als die Ringflanschplatte 15 gefertigt.
Sie weist, ebenso wie die ringförmige
Flanschplatte 27, eine zentrale Öffnung 18 auf. Die Öffnung ist
aber konisch geformt.
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In
der Öffnung 18 der
ringförmigen
Flanschplatte 17 und der Öffnung 16 der Ringflanschplatte 15 ist
ein Hülsenelement 40 angeordnet.
Das Hülsenelement
weist ein zylindrisch geformtes Teilstück, ein konisch zulaufendes
Teilstück
und einen äußeren Kragen 41 auf.
Der Kragen lagert auf der Innenfläche der ringförmigen Flanschplatte 17 auf.
Das Hülsenelement
ist in die Öffnungen 16, 18 der
beiden Flanschplatten 15, 17 formschlüssig eingefügt. Vorzugsweise
ist das Hülsenelement
aus Metall gefertigt. Es weist ein Innengewinde als Feingewinde
auf.
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Durch
die beiden Flanschplatten 15, 17 und die Abdeckscheibe 10 sind
Schrauben 19 geführt. Die
Schrauben 19 ragen mit ihren unteren Enden aus der Oberfläche der
Abdeckscheibe 10 heraus. Die Schraubenköpfe lagern an der Innenfläche der
ringförmigen
Flanschplatte 17 im Inneren der Flanscheinheit an.
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In
das Hülsenelement 40 ist
eine Druckplatte 42 eingeschraubt. Die Druckplatte 42 weist
zu diesem Zweck einen mit einem Außengewinde als Feingewinde
versehenen Teilbereich auf. An diesen Teilbereich schließt sich über ein
konisch auskragendes Teilstück
die eigentliche Druckplatte an. Auf der Oberfläche der Druckplatte 42 ist
eine Isolierscheibe 43 angeordnet. Die Isolierscheibe 43 dient
zur Isolation eines zwischen ihr und den beiden Flanschplatten 27, 25 angeordneten,
aktiv steuerbaren druckerzeugenden Elementes 50, insbesondere
eines Piezoelementes. Das Piezoelement ist über eine Isolierscheibe 44 in
der Öffnung 28 der
ringförmigen Flanschplatte 27 angeordnet.
Es ist darin formschlüssig
gehalten.
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Um
das Piezoelement 50 herum sind Faserverbundschlaufen 60 angeordnet.
Die Faserverbundschlaufen sind jeweils vorzugsweise an der ringförmigen Flanschplatte 17 mit
beiden Enden befestigt. Durch in 1 nicht
dargestellte Öffnungen
innerhalb der Flanschplatten 27, 25 und 17, 15 sind
die Schlaufen durchgefädelt.
Sie werden also von den Flanschplatten 15 und 17 kommend
durch die Flanschplatten 27 und 25 gefädelt und
zu den Flanschplatten 15 und 17 zurückgeführt und
dort ebenfalls durch Öffnungen
gefädelt.
Die Faserverbundschlaufen bestehen vorzugsweise aus Kohlefaserverbundwerkstoff.
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An
dem auf der ringförmigen
Flanschplatte 17 aufgelagerten und formschlüssig gegen
die Flanschplatte 15 gelagerten Ende des Rohres 30 ist zur
Verstärkung
auch dieses Randes bei Verwendung eines CFK-Rohres 30 eine
der unidirektionalen Faserringwicklung 31 entsprechende
Faserringwicklung 33 vorgesehen.
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Das
Rohr (30) wird nicht zwischen den Flanschplatten 15, 17 und
dem verschiebbaren Ring 22 eingeklebt, sondern dazwischen
formschlüssig angeordnet.
Der Grund dafür
liegt darin, daß zum Einstellen
einer Vorlast des Piezoelementes 50 die gesamte Flanscheinheit
in einer Prüfmaschine
mit einer definierten Kraft auseinandergezogen wird. Nachfolgend
wird die vorzugsweise metallische Druckplatte 42 in dem
Hülsenelement 40 über ihr Feingewinde
nachgeführt.
Anschließend
findet eine Entlastung der Flanscheinheit statt. Dadurch befindet sich
das Piezoelement 50 in einer Druckvorlast und die Faserverbundschlaufen 60 in
einer Zugvorlast.
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Während des
Auseinanderziehens der Flanscheinheit, also deren Dehnen, würde eine
Klebverbindung von Rohr 30 und Flanschen 2, 3 zerstört. Daher
wird vorzugsweise durch Verstellen der Stellschrauben 21 und
dadurch erfolgendes Drücken
gegen den verschiebbaren Ring 22 als Einstellring der sich
im Inneren der Flanscheinheit durch das Verstellen des Hülsenelementes
mit dem Feingewinde ergebende Längenunterschied
nachgestellt. Dies ist zum Anpassen des formschlüssig zwischen dem verschiebbaren
Ring und der Flanschplatte 15 eingefügten Rohres 30 zweckmäßig.
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Wird
ein Schwingungserreger als Antriebsmotor oder Antriebselement beispielsweise
mit der Flanscheinheit über
die Schrauben 19 verbunden, eine steife, insbesondere aus
Kohlefaserverbundwerkstoff gefertigte, Struktur über die Schrauben 29 mit
der Flanscheinheit verbunden, werden die von dem Schwingungserreger
erzeugten Druckbelastungen über
die Flanschplatten 15, 17 in das Piezoelement 50 eingeleitet.
Durch Anlegen einer elektrischen Spannung dehnt sich das Piezoelement 50 aus.
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Die
Faserverbundschlaufen 60 wirken auf die Flanschplatten 15 und 25.
Sie dienen hier als Federelemente, deren Steifigkeit anpaßbar ist
durch eine entsprechende Wahl des Fasermaterials für die Faserverbundschlaufen
und durch entsprechende Wahl ihrer Anzahl. Beim Anlegen einer elektrischen Spannung
an das Piezoelement und dessen Ausdehnen werden auch die Faserverbundschlaufen 60 gedehnt.
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An
der Flanschplatte 15 bzw. 17 angreifende Querkräfte werden
bei Verwendung eines CFK-Rohres durch das vorteilhafte Vorsehen
einer ± 45°-Orientierung
der Fasern abgefangen.
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Durch
die aktive Schwingungsunterdrückung lassen
sich Kräfteverteilungen
zur Einleitung in oder innerhalb der Strukturen optimal einstellen.
Störenden
Strukturschwingungen kann dadurch entgegengewirkt werden durch gezieltes
Einleiten von entsprechenden Kräften
in die Struktur. Das jeweilige aktiv steuerbare druckerzeugende
Element 50 soll dabei möglichst
schnell wirkend ausgebildet sein, um entsprechende Schwingungen
bereits bei deren Entstehen abfangen zu können.
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Anstelle
eines Piezoelementes kann alternativ auch ein Element auf Basis
einer Legierung mit Formerinnerungsvermögen vorgesehen sein, dessen Länge in Abhängigkeit
von der wirkenden Kraft und/oder Temperatur veränderbar ist.
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2 zeigt eine Frontansicht
auf die Flanscheinheit 1 auf der Seite der Abdeckscheibe 20,
jedoch mit abgenommener Abdeckscheibe 20. Am äußeren Umfang
des Ringes 23 sind, jeweils im 45°-Winkel zueinander angeordnet,
acht Stellschrauben 21 vorgesehen. Über den Umfang der Flanschplatte 25 verteilt
sind vier Schrauben 29 symmetrisch angeordnet. Jeweils
zwischen den vier Schrauben 29 sind die Durchfädelungen
der Faserverbundschlaufen 60 angeordnet. Zum Durchfädeln sind
jeweils zwei Öffnungen 61, 62 je
Faserverbundschlaufe 60 vorgesehen. Es ist jeweils eine
weiter außen,
am Rand der Flanschplatte 25 angeordnete Faserverbundschlaufe 60 und
eine weiter innen, im Bereich des gestrichelt durch einen Kreis
angedeuteten Piezoelementes 50 angeordnete Faserverbundschlaufe vorgesehen.
Die Frontansicht auf die Seite der Abdeckscheibe 10 zeigt
ein entsprechendes Bild bezüglich
der Durchfädelungen
der Faserverbundschlaufen.
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- 1
- Flanscheinheit
- 2
- erster
Flansch
- 3
- zweiter
Flansch
- 10
- Abdeckscheibe
- 15
- Flanschplatte
- 16
- Öffnung
- 17
- ringförmige Flanschplatte
- 18
- Öffnung
- 19
- Schrauben
- 20
- Abdeckscheibe
- 21
- Stellschrauben
- 22
- verschiebbarer
Ring
- 23
- Ring
- 24
- Kragen
- 25
- Flanschplatte
- 26
- Absatz
- 27
- ringförmige Flanschplatte
- 28
- Öffnung
- 29
- Schrauben
- 30
- Rohr
- 31
- unidirektionale
Faserringwicklung
- 32
- Kragen
- 33
- unidirektionale
Faserringwicklung
- 40
- Hülsenelement
- 41
- Kragen
- 42
- Druckplatte
- 43
- Isolierscheibe
- 44
- Isolierscheibe
- 50
- aktiv
steuerbares druckerzeugendes Element/Piezoelement
- 60
- Faserverbundschlaufe
- 61
- Öffnungen
- 62
- Öffnungen