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DE19710349C2 - Vorrichtung zum gesteuerten Anschalten einer Telekommunikations-Endeinrichtung an ein Mobilfunknetz oder ein Festnetz - Google Patents

Vorrichtung zum gesteuerten Anschalten einer Telekommunikations-Endeinrichtung an ein Mobilfunknetz oder ein Festnetz

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DE19710349C2
DE19710349C2 DE19710349A DE19710349A DE19710349C2 DE 19710349 C2 DE19710349 C2 DE 19710349C2 DE 19710349 A DE19710349 A DE 19710349A DE 19710349 A DE19710349 A DE 19710349A DE 19710349 C2 DE19710349 C2 DE 19710349C2
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DE
Germany
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mobile radio
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connection
radio network
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Georg Hellenthal
Klaus Dieter Dihlmann
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Deutsche Telekom AG
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Deutsche Telekom AG
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum gesteuerten Anschalten wenigstens einer Telekommunikations- Endeinrichtung an wenigstens ein Mobilfunknetz und/oder an ein Festnetz, insbesondere ein Fernsprechnetz, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Auf dem Gebiet der Mobilfunktechnik erfreuen sich Mobilfunktelefone steigender Beliebtheit. Immer häufiger werden Mobilfunktelefone im Geschäftsverkehr eingesetzt, um die Erreichbarkeit einer Person zu gewährleisten, auch wenn sie fern ihres Büros ist. Um das Mobilfunktelefon nicht nur zum Telefonieren sondern auch für andere Dienste, wie z. B. Telefax und Datenübertragung verwenden zu können, sind herstellerspezifiche und zumeist teure Zusatzgeräte erforderlich. Eine solche mobile Gerätekonzeption ist jedoch weniger geeignet, wenn sich der Nutzer eines Mobilfunktelefons für einen längeren Zeitraum an einem festen Standort, z. B. am Wochenende in seinem Ferienhaus aufhält, in dem zumindest ein Fernsprechapparat über eine Telekommunikations-Anschlußdose mit einem Fernmeldenetz verbunden ist; der Mobilfunknutzer dort aber auch über sein Mobilfunktelefon erreichbar sein möchte. In diesem Fall müßte er auf die Leistungsmerkmale seines Fernsprechapparates, wie z. B. Lauthören, Freisprechen, Wahl bei aufliegendem Hörer verzichten. Darüber hinaus können an das Fernmeldenetz anschaltbare Telefone, Anrufbeantworter, Fernkopierer, Modems nach dem heutigen Stand der Technik nicht direkt an ein Mobilfunknetz angeschlossen werden.
Aus dem Aufsatz "GSM zum halben Preis", Funkschau 14/96, Seiten 62-65, Demmelhuber S., ist eine Anschaltbox bekannt, mit deren Hilfe Funknetzstrecken für Telefonate zwischen einer TK-Anlage und Mobiltelefonen umgangen werden können. Eine solche Anschaltbox weist entweder eine Sende- und Empfangseinheit eines Mobiltelefons sowie einen Kartenleser oder ein komplett eingestecktes Handy auf, welches eine Verbindung zum Funknetz herstellt. Die Anschaltbox ist entweder über die Hauptkennziffer der Amtsbaugruppe oder über einen analogen Nebenstellenanschluß mit der TK-Anlage verbunden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, die es einem Nutzer in kostengünstiger und bedienerfreundlicher Art und Weise ermöglicht, an einer herkömmlichen Telekommunikations- Endeinrichtung die Dienste sowohl eines Mobilfunknetzes als auch eines Festnetzes zu nutzen.
Dieses technische Problem löst die Erfindung mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen umschrieben.
Zunächst werden einige Begriffe definiert oder klargestellt, die für die gesamte Beschreibung und die Patentansprüche gültig sind. Unter dem Ausdruck "Festnetz" wird ein gewöhnliches analoges, digitales (z. B. ISDN) oder auch ein zukünftiges Telekommunikationsnetz verstanden; also ein Netz, das gerade kein Mobilfunknetz ist. Der Begriff Telekommunikations-Endeinrichtung umfasse sowohl Telekommunikationsanlagen, auch TK-Anlage genannt, als auch Telekommunikations-Endgeräte, wie z. B. Telefone, Fax- Geräte, Modems, die an eine TK-Anlge anschaltbar sind. Bei den Telekommunikations-Endeinrichtungen handelt es sich ferner um drahtgebundene oder schnurlose Einrichtungen, die über eine Telekommunikations-Anschlußeinheit teilnehmerseitig an dem Festnetz angeschaltet werden können. Im Unterschied dazu wird der Ausdruck Mobilfunk- Endeinrichtung dazu benutzt, um eine Endeinrichtung, wie z. B. ein Mobilfunktelefon, zu bezeichnen, die an das Mobilfunknetz anschaltbar ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist zwischen dem Netzübergabepunkt wenigstens eines Festnetzanschlusses und wenigstens einer Telekommunikations-Endeinrichtung zwischengeschaltet. Damit ein Nutzer der Telekommunikations-Endeinrichtung in einfacher und benutzerfreundlicher Weise auch die Dienste wenigstens eines Mobilfunknetzes mitbenutzt kann, weist die Vorrichtung wenigstens eine HF-Sende-/Empfangseinrichtung auf, die eine Schnittstelle zu einem zugeordneten Mobilfunknetz bildet. Die HF-Sende-Empfangseinrichtung ist an sich aus herkömmlichen Mobilfunktelefonen bekannt. Es ist durchaus denkbar, mehrere HF-Sende-/Empfangseinrichtungen in der Vorrichtung zu implementieren, die jeweils als Schnittstelle für ein separates Mobilfunknetz dienen oder mehreren Mobilfunkteilnehmer gleichzeitig den Zugang zum gleichen Mobilfunknetz ermöglichen. Darüber hinaus umfaßt die Vorrichtung wenigstens eine erste Anschlußeinheit zum Anschalten der Vorrichtung an eine Telekommunikations- Anschlußeinheit, die ein Festnetz teilnehmerseitig abschließt. Wenigstens eine zweite Anschlußeinheit ist vorgesehen, an die die Telekommunikations-Endeinrichtung anschaltbar ist. Damit ein Dienst von dem und über das Mobilfunknetz mit Hilfe der Telekommunikations- Endeinrichtung abgewickelt werden kann, ist in der Vorrichtung wenigstens eine Leseeinrichtung zum Lesen einer Teilnehmer-Identifikationskarte, die dem Teilnehmer die Zugangsberechtigung zum Mobilfunknetz einräumt, implementiert. Solche Teilnehmer-Identifikationskarten sind als SIM-Chipkarten (SIM von Subscriber Identity Modul) bekannt, die in Mobilfunk-Endeinrichtungen eingesetzt werden müssen, um die Betriebsbereitschaft zu garantieren. Aus Platzgründen kann anstelle einer SIM-Chipkarte eine sogenannte Plug-in-SIM-Karte in der Mobilfunk-Endeinrichtung ausgebildet sein. Auf der SIM-Karte ist die vom Mobilfunknetzbetreiber eingegebene Teilnehmernummer sowie die Rufnummer abgespeichert. Die in der Vorrichtung implementierte Leseeinrichtung ist so ausgebildet, daß sie entweder SIM-Chipkarten oder sogenannte Plug-in-SIM-Karten lesen kann. Erst wenn eine solche Teilnehmer- Identifikationskarte in der Vorrichtung eingesetzt ist, können von dieser zusammen mit der angeschalteten Telekommunikations-Endeinrichtung Nachrichten über das Mobilfunknetz empfangen und gesendet werden.
Eine Steuereinrichtung ist derart programmiert, daß sie die unmittelbar an die Vorrichtung angeschalteten Telekommunikations-Endeinrichtungen in gezielter Art und Weise über eine Vermittlungseinrichtung mit einem oder mehreren Mobilfunknetzen oder einem angeschalteten Festnetz verbinden kann.
Um die Teilnehmer-Identifikationskarte nicht immer zwischen der Mobilfunk-Endeinrichtung und der Vorrichtung umstecken zu müssen, kann zusätzlich oder alternativ zur Leseeinrichtung eine Schnittstelle zum direkten Anschalten der Mobilfunk-Endeinrichtung vorgesehen sein, in der die Teilnehmer-Identifikationskarte steckt.
Zweckmäßigerweise verfügt die Vorrichtung über eine eigene Energieversorgungseinrichtung.
Die Vorrichtung verfügt vorteilhafterweise über eine Anzeigeeinrichtung, auf der die verschiedenen Betriebszustände und/oder Konfigurationsdaten dargestellt werden können. Als Betriebszustände und Konfigurationsdaten werden beispielsweise das gerade benutzte Netz - beispielsweise das D1- und/oder D2-Mobilfunknetz und/oder das analoge oder digitale Festnetz - sowie die angeschalteten analogen oder digitalen Telekommunikations- Endeinrichtungen angezeigt.
Als Vermittlungseinrichtung wird vorteilhafterweise ein Koppelfeld benutzt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 das prinzipielle Blockschaltbild der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die zwischen einer TK-Anlage und einer Telekommunikations-Anschlußeinheit zwischengeschaltet ist, und
Fig. 2 ein vereinfachtes Blockschaltbild der in Fig. 1 gezeigten erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Fig. 1 zeigt eine herkömmliche TK-Anlage 10, an die beispielsweise vier Telekommunikations-Endgeräte 12, 14, 16 und 18 angeschaltet sind. Beispielweise handelt es sich bei den Telekommunikations-Endgeräten 12 und 14 um zwei digitale Telefone, bei dem Telekommunikations-Endgerät 16 um ein Faxgerät und bei dem Endgerät 18 um einen Anrufbeantworter. Üblicherweise ist die TK-Anlage 10 direkt mit einer Telekommunikations-Anschlußeinheit 20 verbunden, die in unserem Beispiel eine digitale Anschlußleitung des ISDN- Fernmeldenetzes abschließt. Grundsätzlich ist es auch denkbar, daß es sich um ein rein analoges Telekommunikationssystem handelt, bei dem die analoge Teilnehmeranschlußleitung mit einer TAE-Anschlußdose abgeschlossen ist.
Damit ein Nutzer der TK-Anlage 10 nicht nur Zugang zum ISDN-Fernmeldenetz sondern auch zu einem Mobilfunknetz hat, ist erfindungsgemäß zwischen der TK-Anlage 10 und an die daran angeschalteten Endgeräte 12 bis 18 sowie der Telekommunikations-Anschlußdose 20 eine Vorrichtung 30 zwischengeschaltet. Die Vorrichtung 30 wird nachfolgend als Netzeintegrator bezeichnet.
Wie in Fig. 1 schematisch dargestellt ist, ist an dem Netzeintegrator 30 eine Sende-/Empfangsantenne 40 angeschlossen, die eine Schnittstelle zu einem Mobilfunknetz darstellt. In unserem Beispiel sei angenommen, daß der Netzeintegrator 30 über die Telekommunikations-Anschlußdose 20 mit dem ISDN-Fernmeldenetz und über die Antenne 40 mit einem Mobilfunknetz, beispielsweise dem D2-Mobilfunknetz, verbunden werden kann. An dieser Stelle sei bereits erwähnt, daß der Netzeintegrator 30 mit mehreren Mobilfunkanschlüssen ausgerüstet sein kann.
In Fig. 2 ist das Blockschaltbild des Netzeintegrators 30 bezüglich der einzelnen Funktionseinheiten näher dargestellt. Der Netzeintegrator 30 weist eine ISDN- Anschlußeinheit 50 auf, mit der er über eine Verbindungsleitung, eine Funkverbindung oder eine Infrarot- Verbindung mit der Telekommunikations-Anschlußdose 20 verbunden ist. Über die ISDN-Anschlußeinheit 50 des Netzeintegrators 50 erfolgt daher die Anschaltung der TK- Anlage 10 an das ISDN-Fernmeldenetz. Eine HF-Sende- /Empfangseinrichtung 60 bildet die Verbindungsstelle des Netzeintegrators 30 Mobilfunknetz. Die HF-Sende- /Empfangseinrichtung umfaßt einen HF-Sende-/Empfangsteil 60 sowie die Sende-/Empfangsantenne 40. Das HF-Sende- /Empfangsteil 60 beruht vorzugsweise auf dem GSM(GSM von Global System for Mobile Communication)-Standard, und ist hinlänglich aus herkömmlichen Mobilfunktelefonen bekannt. Es sei allerdings darauf hingewiesen, daß der Sende- /Empfangsteil 60 derart ausgebildet ist, daß über das Mobilfunknetz empfangene Sendungen von den angeschalteten Telekommunikations-Endgeräten 12 bis 18 verarbeitet werden können und daß von den Endgeräten 12 bis 18 abgehende Nachrichten über den Sendeteil und die Antenne 40 über das Mobilfunknetz übertragen werden können. Der Netzeintegrator 30 kann eine weitere ISDN-Anschlußeinheit 70 aufweisen, an die die TK-Anlage 10 angeschaltet ist. Anstatt die TK-Anlage 10 an den Netzeintegrator 30 anzuschalten, können die einzelnen Telekommunikations-Endgeräte 12 bis 18 auch direkt über separate Anschlußeinheiten 70 an den Netzeintegrator 30 angeschaltet werden. Sofern es sich um analoge Endeinrichtungen handelt, kann es sich bei der Anschlußeinheit 70 um eine gewöhnliche TAE-Anschlußbuchse handeln. In dem Netzeintegrator 30 ist ferner eine Einrichtung 80 zur Aufnahme einer Teilnehmer- Identifikationskarte, auch SIM-Chipkarte genannt, oder zur Aufnahme einer Plug-in-SIM-Karte vorgesehen. Die Aufnahmeeinrichtung 80 ist mit einer Leseeinrichtung 90 verbunden, die die Teilnehmernummer und die Rufnummer des Mobilfunk-Teilnehmers ausliest und somit für die Betriebsbereitschaft des Netzeintegrators 30 hinsichtlich des Mobilfunknetzes sorgt. Denn so wie ein Mobilfunktelefon nur in Verbindung mit einer eingesetzten SIM-Chipkarte betriebsbereit ist, ist auch der Netzeintegrator 30 nur in Verbindung mit einer eingesetzten SIM-Chipkarte für das Mobilfunknetz betriebsbereit. Anstatt jedesmal die SIM- Chipkarte oder eine Plug-in-SIM-Chipkarte aus einem Mobilfunktelefon 110 herausnehmen und in den Netzeintegrator 30 einsetzen zu müssen, kann eine weitere Schnittstelle 100 vorgesehen sein, an die das Mobilfunktelefon 110 mit der eingesetzten Plug-in-SIM-Chipkarte unmittelbar angeschlossen werden kann. Das an den Netzeintegrator 30 angeschaltete Mobilfunktelefon 110 dient hauptsächlich dazu, die Betriebsbereitschaft des Netzeintegrators hinsichtlich des Mobilfunknetzes zu gewährleisten. Als selbständig funktionsfähiges Mobiltelefon braucht es nicht, kann es aber eingesetzt werden. Eine interne Stromversorgungseinrichtung 120 ist zum Anschalten an die Netzspannung vorgesehen. Ein Koppelfeld 130 übernimmt die Vermittlungsfunktion des Netzeintegrators 30. Mit anderen Worten verbindet das Koppelfeld 130 je nach Bedarf die Anschlußeinheit 70 entweder mit dem Sende-/Empfangsteil 60 oder mit der an das Fernmeldenetz angeschalteten Anschlußeinheit 50. Die Überwachung und Steuerung des Netzeintegrators 30, insbesondere des Koppelfeldes 130, übernimmt eine programmierbare Steuereinrichtung 140.
Obwohl nur eine Sende-/Empfangseinrichtung 40, 60 und eine Kartenleseeinrichtung 90 vorgesehen ist, ist es durchaus denkbar, mehrere Sende-/Empfangseinrichtungen und ihnen zugeordnete Leseeinrichtungen zu implementieren, die verschiedenen Mobilfunknutzern und/oder verschiedenen Mobilfunknetzen zugeordnet sein können.
Der Netzeintegrator 30 kann ferner eine V.24- Schnittstelle aufweisen, an die ein Personalcomputer angeschlossen werden kann. An dem Personalcomputer können beispielsweise zeit- und/oder diensteabhängige Entgeltparameter für abgehende Verbindungen über das Festnetz und/oder über das Mobilfunknetz eingegeben werden. Die Steuereinheit 140 kann derart programmiert sein, daß sie automatisch abgehende Verbindungen über das Netz aufbaut, das zum aktuellen Zeitpunkt die kostengünstigsten Verbindungsentgelte anbietet. Ein weiters Leistungsmerkmal der Steuereinrichtung 140 sieht vor, daß beispielsweise die Endgeräte 12 und 16 nur über das Mobilfunknetz und das Endgerät 14 nur über das Festnetz kommunizieren können. Die Steuereinheit 140 muß dann in der Lage sein, verschiedene Dienste, wie z. B. einen Faxdienst, zu erkennen, um ihn in vorprogrammierter Weise über das Koppelfeld 130 an den enstprechenden Anschluß des Netzeintegrators 30 anzulegen. Als weitere Funktion kann die Steuereinheit 140 über das Mobilfunknetz empfangene Informationen an die TK-Anlage 10 und/oder ein angeschaltetes Endgerät 14 signalisieren. Ist beispielsweise das Telefon 12 über die Sende- /Empfangseinrichtung 40, 60 mit dem Mobilfunknetz und das Telefon 14 über die Anschlußeinheit 50 mit dem Festnetz verbunden, können die Leistungsmerkmale herkömmlicher Telekommunikationsanlagen, wie z. B. Halten, Rückfragen, Makeln und Dreierkonferenz, verwirklicht werden. Als Option wäre auch denkbar, daß der Anrufbeantworter 18 alle ankommenden Verbindungen, d. h. sowohl die über das Mobilfunknetz als die auch über das Festnetz ankommenden, aufzeichnet. Darüber hinaus kann die Steuereinrichtung 140 in Verbindung mit dem Koppelfeld 130 eine Gesprächsverbindung ausgehend vom Telefon 12 oder 14 über das Festnetz aufbauen, wenn z. B. das Faxgerät 16 zur selben Zeit Daten über das Mobilfunknetz empfängt. Eine Anzeigeeinrichtung 150 in dem Netzeintegrator 30 ist in der Lage, die verschiedenen Betriebszustände und die Konfiguration des Netzeintegrators 30 anzuzeigen. Folgende Betriebszustände können beispielsweise angezeigt werden: Mobilfunknetz aktiv, D1-Mobilfunknetz aktiv, D2- Mobilfunknetz aktiv, analoges Festnetz aktiv, ISDN-Festnetz aktiv, Telefon 12 kommuniziert über Mobilfunknetz, Faxgerät 16 kommuniziert über Festnetz usw.. Es ist auch denkbar, daß die Betriebszustände zur angeschalteten TK-Anlage 10 oder zu den einzelnen Telekommunikations-Endgeräten 12 bis 18 übertragen und dort dargestellt werden. Die Steuereinrichtung 140 kann derart programmiert sein, daß Geschäftsgespräche, die beispielsweise nur über das Telefon 14 abgewickelt werden, ausschließlich über das Mobilfunknetz übertragen werden. Es ist also die wesentliche Aufgabe der Steuereinheit 140, das Koppelfeld 130 derart zu steuern, daß eine bestimmte Endeinrichtung mit einem vorbestimmten Netzanschluß, d. h. in unserem Beispiel mit der Sende- /Empfangseinrichtung 40, 60 oder mit der Anschlußeinheit 50, verbunden wird.
Die Arbeitsweise des erfindungsgemäßen Netzeintegrators 30 wird nachstehend im einzelnen geschildert. Es sei angenommen, daß ein Mobilfunknutzer A ein betriebsbereites, mit einer Plug-in-SIM-Karte ausgestattetes Mobilfunktelefon 110 besitzt. Die ihn identifizierende SIM-Karte sei bereits in die Kartenaufnahmeeinrichtung 80 des Netzeintegrators 30 eingesteckt. Damit ist der Netzeintegrator 30 für über das Mobilfunknetz ankommende und abgehende Nachrichten aktiviert. Es sei weiter angenommen, daß ein Geschäftspartner den Mobilfunknutzer A über sein Mobilfunktelefon 110 erreichen möchte. Dazu wählt der Geschäftspartner die Rufnummer des Mobilfunktelefons 110. Der ankommende Ruf wird von der Sende-Empfangseinrichtung 40, 60 an die Steuereinrichtung 140 gemeldet. Die Steuereinrichtung 140 sei derart programmiert, daß über das Mobilfunknetz ankommende Verbindungen über das Telefon 14 abgewickelt werden. Die Steuereinrichtung 140 veranlaßt die TK-Anlage 10, einen Rufton an das Telefon 14 anzulegen. Sobald der Teilnehmer den Hörer am Telefon 14 abhebt, stellt er über den erfindungsgemäßen Netzeintegrator 30 eine Verbindung über das Mobilfunknetz zu einem rufenden Mobilfunktelefon her, die eigentlich für das Mobilfunktelefon 110 bestimmt war.
Dank des erfindungsgemäßen Netzeintegrators 30 kann der Teilnehmer A seine installierte Telekommunikationsanlage 10 sowie seine daran angeschalteten Endgeräte auch dann benutzen, wenn Gespräche an sein Mobilfunktelefon 110 gerichtet sind. Auf diese Weise können Leistungsmerkmale, wie z. B. Lauthören, Freisprechen, Wahl bei aufliegendem Hörer und Zielwahl, die sonst nur für die Telekommunikations-Endgeräte 12 und 14 zur Verfügung stehen, auch in Verbindung mit einem Mobilfunktelefon 110 mitgenutzt werden. Ohne die erfindungsgemäße Vorrichtung 30 müßte der Mobilfunknutzer A sonst an seinem Mobilfunktelefon 110 das Leistungsmerkmale Rufweiterleitung aktivieren, um seine hausinterne Telekommunikationsanlage 10 mitbenutzen zu können, was natürlich zusätzliche Verbindungskosten verursachen würde.

Claims (3)

1. Vorrichtung zum gesteuerten Anschalten wenigstens einer Telekommunikations-Endeinrichtung (10, 12, 14, 16, 18) an wenigstens ein Mobilfunknetz und/oder ein Festnetz, insbesondere ein Fernsprechnetz, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorrichtung (30) zwischen dem Netzübergabepunkt des Festnetzes und der Telekommunikations-Endeinrichtung oder einer TK-Anlage zwischengeschaltet ist,
wobei die Vorrichtung (30) folgende Merkmale aufweist:
1 wenigstens eine HF-Sende-/Empfangseinrichtung (40, 60), die eine Schnittstelle zu einem zugeordneten Mobilfunknetz bildet,
wenigstens eine erste Anschlußeinheit (50) zum Anschalten der Vorrichtung (30) an eine mit dem Netzübergabepunkt des Festnetzes verbundene Telekommunikations-Anschlußeinheit (20),
wenigstens eine zweite Anschlußeinheit (70), an die die Telekommunikations-Endeinrichtung (10) anschaltbar ist,
wenigstens eine Leseeinrichtung (90) zum Lesen einer Teilnehmer-Identifikationskarte, die für den jeweiligen Teilnehmer die Zugangsberechtigung zum dazugehörenden Mobilfunknetz bereitstellt, und
eine programmierbare Steuereinrichtung (140), die die Anschaltung der oder mehrerer Telekommunikations- Endeinrichtungen (10, 12, 14, 16, 18) an das Mobilfunknetz und/oder das Festnetz über eine Vermittlungseinrichtung (130) steuert.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Stromversorgungseinrichtung (120) und eine Anzeigeeinrichtung (150) zur Darstellung der Vorrichtungskonfiguration und/oder von Betriebszuständen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Vermittlungseinrichtung (130) ein Koppelfeld ist.
DE19710349A 1997-03-13 1997-03-13 Vorrichtung zum gesteuerten Anschalten einer Telekommunikations-Endeinrichtung an ein Mobilfunknetz oder ein Festnetz Expired - Lifetime DE19710349C2 (de)

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