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DE19710797C1 - Moxibustions-Vorrichtung - Google Patents

Moxibustions-Vorrichtung

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DE19710797C1
DE19710797C1 DE19710797A DE19710797A DE19710797C1 DE 19710797 C1 DE19710797 C1 DE 19710797C1 DE 19710797 A DE19710797 A DE 19710797A DE 19710797 A DE19710797 A DE 19710797A DE 19710797 C1 DE19710797 C1 DE 19710797C1
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Durchführung des Therapieverfahrens der Moxibustion.
Bei der klassischen Akupunktur, eine zunächst in China und Japan angewandte Methode zur Erkennung und Heilung von Erkrankungen der Atmungs-, Kreislauf- und Verdauungsorga­ ne, des Nervensystems und des Blutes und zur Ausschaltung des Schmerzempfindens bei Operationen, werden silberne und goldene Nadeln an bestimmten, dem jeweiligen Organ zuge­ ordneten Hautstellen bis in die Unterhaut eingestochen. Hierdurch werden die spezifischen, organzugeordneten Haut­ areale stimuliert.
Auch in der westlichen Medizin findet die Akupunktur bei einer Vielzahl von Erkrankungen und Beschwerden in zuneh­ mendem Maße Anwendung.
Eine weitere, der Akupunktur entsprechende Methode der ostasiatischen Medizin stellt die sogenannte "Moxibustion" dar, bei der durch Setzen ca. pfenniggroßer Brennstellen in bestimmten, etwa den Akupunkturstellen entsprechenden Hautarealen diese durch Wärmeeinwirkung stimuliert werden. Es hat sich auch in der westlichen Medizin gezeigt, daß sich auch die Moxibustion in ähnlicher Weise wie die Aku­ punktur insbesondere zur Behandlung von Erkrankungen mit chronischem Charakter, zum Beispiel chronische Bronchitis, chronisches Asthma bronchiale, chronische Diarrhö, Depres­ sionen, Schwächezustände nach chronischen Erkrankungen sowie Erschöpfungsreaktionen, sowie zur Schmerzbekämpfung eignet. Vielfach können auch beide Verfahren gemeinsam angewendet werden, indem beispielsweise ein Hautareal gleichzeitig durch eine Nadelung und eine Wärmebehandlung stimuliert wird.
Der Bereitstellung der Wärme bei der Moxibustion dienen kleine Kegel aus getrocknetem Beifuß, die - an einem stirnseitigen Ende angezündet - zigarrenähnlich glimmen. Zur Wärmebehandlung werden die glimmenden Beifußkegel manuell über das zu reizende Hautareal gehalten oder aber - wenn gleichzeitig eine Akupunkturbehandlung erfolgt - auf die Nadel aufgesteckt, so daß einerseits der Bereich des Hautareals um die Nadel durch Strahlungswärme, ande­ rerseits der Akupunkturpunkt selbst durch Wärmeleitung durch die Nadel zusätzlich gereizt wird.
Wegen ihrer guten Wirksamkeit bei den oben genannten Er­ krankungen und bei der Schmerzbekämpfung besteht häufig der Wunsch nach einer Moxibustion. Wegen der durch die Verbrennung des Beifußkegels hervorgerufenen erheblichen Geruchsbelästigung und der umständlichen Handhabung der glimmenden Beifußkegel wird von einer Moxibustion jedoch häufig abgesehen, obwohl sie angezeigt wäre.
Weiterhin ist von Nachteil, daß bei der Moxibustion die glimmenden Beifußkegel einzeln manuell über das zu erwär­ mende Hautareal gehalten werden müssen, so daß die Moxibu­ stion bei einer Vielzahl von zu reizenden Hautarealen sehr zeitaufwendig ist.
Es ist daher das Verfahren der sogenannten "Infrarotmoxi­ bustion" entwickelt worden, bei dem elektrisch erzeugte Infrarotbestrahlung im Bereich der Akupunkturpunkte ap­ pliziert wird. Bei einem bekannten Gerät wird ein Saphir­ kristall als Applikator verwendet, damit durch eine ver­ besserte Wärmeleitung eine erhöhte Wärmemenge in die Tiefe, des Gewebes eindringen kann, ohne die oberflächennahen Hautschichten zu verbrennen. Die Bestrahlungszeit beträgt in der Regel 2 bis 6 Sekunden je Akupunkturpunkt. Sie richtet sich im wesentlichen nach der Zeitdauer, die bis zum Erreichen der Schmerzgrenze vergeht. Nachteilig ist bei der bekannten Infrarotmoxibustion, daß durch die kurze Bestrahlungsdauer die Intensität der in das Gewebe einge­ drungenen Wärmemenge geringer als bei der klassischen Moxibustion ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Moxibu­ stions-Vorrichtung zu schaffen, die hinsichtlich der ge­ nannten Nachteile verbessert ist.
Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 wiedergegebene Vorrichtung gelöst.
Dadurch, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung mindestens eine Wärmestrahlungsquelle und Mittel umfaßt, durch die die von der oder den Wärmestrahlungsquelle(n) erzeugte Wärmestrahlung auf einzelne Körperstellen, die sub­ kutan liegen, fokussierbar ist, ist es möglich, den Fokus somit nahezu exakt auf den Akupunktur­ punkt zu legen, wodurch eine gezielte Erwärmung des sub­ kutanen Gewebes auch ohne den Einsatz von Nadeln möglich ist. Dies ist insbesondere bei solchen Patienten von Vor­ teil, die Schwierigkeiten haben, ein Akupunkturnadeln ertragen zu können.
Insbesondere ist von Vorteil, daß durch die Fokussierung auf einen Punkt in der Tiefe des Gewebes längere Behand­ lungen bis zu Zeitdauern von 15 bis 30 Minuten, gegebenen­ falls sogar noch darüber, möglich sind, ohne daß es zu Verbrennungserscheinungen an den oberflächennahen Haut­ schichten kommt, da die hier eingestrahlte Energiedichte aufgrund der flächigen Einstrahlung relativ gering ist. Die an den Akupunkturpunkt zu bringende Wärmemenge ist daher gegenüber der bekannten Infrarotmoxibustion wesent­ lich erhöht, ohne daß es zu Hautverbrennungen und hier­ durch hervorgerufenen Schmerzzuständen beim Patienten kommt.
Besonders sauber und betriebssicher ist die erfindungs­ gemäße Vorrichtung dann, wenn gemäß Anspruch 2 ihre Wärme­ strahlungsquelle elektrisch betrieben wird.
Gemäß der Ansprüche 3, 4 und 5 kommen als bevorzugte Wär­ mestrahlungsquellen Glühlampen, LASER-Quellen mit einer Wellenlänge im Bereich zwischen 760 nm und 1 mm sowie Ga­ sentladungslampen, die zumindest auch elektromagnetische Strahlung im Wellenlängenbereich zwischen 760 nm und 1 mm emittieren, in Betracht.
Bei einer ersten möglichen Ausführungsform gemäß Anspruch 6 umfassen die Mittel zur Fokussierung einen Fokussie­ rungsreflektor.
Es ist jedoch ebenfalls möglich, anstelle des Fokussie­ rungsreflektors oder zusätzlich zu diesem eine Fokussie­ rungslinse der Wärmestrahlungsquelle nachzuschalten.
Besonders bevorzugt ist eine Vorrichtung gemäß Anspruch 8, die mehrere mit Mitteln zur Fokussierung der Wärmestrah­ lung ausgestattete Wärmestrahlungsquellen umfaßt. Diese können dann unabhängig voneinander auf verschiedene Hauta­ reale ausgerichtet werden, wobei es wegen der möglicher­ weise unterschiedlichen Wärmesensibilität der verschiede­ nen Hautareale besonders vorteilhaft ist, die Strahlungs­ leistungen der einzelnen Wärmestrahlungsquellen unabhängig voneinander steuer- oder regelbar auszugestalten (Anspruch 9).
Die Möglichkeit der Ausrichtung der Wärmestrahlungsquellen mit den Fokussierungsmitteln auf die einzelnen Hautareale ist auf einfache Weise bei einer Vorrichtung gemäß An­ spruch 10 dadurch gegeben, daß die Strahlungsquellen und die Mittel zur Fokussierung der Wärmestrahlung an einzeln positionierbaren Tragorganen der Vorrichtung angeordnet sind.
Besonders vorteilhaft ist eine Ausgestaltung gemäß An­ spruch 11, bei der die Tragorgane flexible Arme umfassen, deren erste Enden an einer Konsole gelagert sind, wobei an deren zweiten Enden jeweils mindestens eine Wärmestrah­ lungsquelle und ein Mittel zur Fokussierung der Wärme­ strahlung vorgesehen ist. Bei dieser Ausführungsform ist eine schnelle, flexible Positionier- und Ausrichtbarkeit der einzelnen Wärmestrahlungsquellen auf die gewünschten Hautareale gewährleistet.
Besonders flexibel einsetzbar ist die erfindungsgemäße Vorrichtung dann, wenn sie zusätzlich die Merkmale des Anspruchs 12 aufweist. Hierbei ist insbesondere auf die Schwenkbarkeit der Konsole zu verweisen, wodurch eine raumsparende Aufstellung der Vorrichtung sowohl für eine Behandlung am liegenden, als auch am sitzenden Patienten möglich ist.
Vorteilhafterweise ist die Vorrichtung mit Mitteln zur automatischen, vorwählbaren Begrenzung der Bestrahlungs­ dauer ausgestattet (Anspruch 13), die gemäß Anspruch 14 vorzugsweise mindestens eine die Stromzuführung zu den Strahlungsquellen unterbrechende Zeitschaltuhr umfassen.
Da es notwendig sein kann, einzelne Hautareale nicht nur mit einer unterschiedlichen Strahlungsintensität, sondern auch für unterschiedliche Zeiten mit Wärmestrahlung zu beaufschlagen, ist es besonders vorteilhaft, wenn die Bestrahlungsdauern der einzelnen Strahlungsquellen unab­ hängig voneinander wählbar sind (Anspruch 15).
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Vor­ richtung gemäß Anspruch 16 ist die Wärmestrahlungsleistung der Wärmestrahlungsquellen modulierbar, da hierdurch mög­ licherweise die Wirksamkeit des mit der Vorrichtung ange­ wandten Verfahrens erhöht werden kann. Denkbar sind in erster Linie etwa rechteck-, sägezahn- oder sinusförmige Modulationen. Es liegt jedoch ebenfalls im Rahmen der Erfindung, die Wärmestrahlungsleistung in jeder beliebi­ gen, gewünschten Weise zu modulieren.
Der Aufbau, die Wirkungsweise und weitere Vorteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung ergeben sich aus der nach­ folgenden Beschreibung, in der auf die Zeichnung Bezug genommen wird. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer ersten Ausfüh­ rungsform einer erfindungsgemäßen Vorrich­ tung (Ansicht B in Fig. 2);
Fig. 2 dieselbe Vorrichtung in einer Ansicht von vorn (Ansicht A in Fig. 1);
Fig. 3 dieselbe Vorrichtung in einer Ansicht von oben (Ansicht C in Fig. 1);
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform einer erfin­ dungsgemäßen Vorrichtung in einer Fig. 1 entsprechenden Ansicht;
Fig. 5 - ausschnittsweise - eine Einzeldarstellung eines flexiblen Armes mit in Betrieb be­ findlicher Wärmestrahlungsquelle, die im Abstand zu einem Körperteil positioniert ist;
Fig. 6a bis c Diagramme möglicher Modulationen der Wärme­ strahlungsenergie;
Fig. 7 - schematisch - eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung bei Verwen­ dung bei einem liegenden Patienten sowie
Fig. 8 dieselbe Ausführungsform der Vorrichtung bei einer Verwendung an einem sitzenden Patienten.
Die in den Fig. 1 bis 3 als Ganzes mit 100 bezeichnete Vorrichtung umfaßt einen in Aufsicht T-förmigen Fuß 1, welcher im Bereich des unteren Endes des senkrechten Bal­ kens und im Bereich der beiden Enden des Querbalkens des "T" jeweils eine Laufrolle 2 aufweist. Auf dem Querbalken des "T" ist symmetrisch zur Mittellängsachse L ein sich rechtwinklig zum Fuß 1 nach oben erstreckender Konsolen­ träger 3 angeordnet. Dieser besteht aus einem langge­ streckten, im wesentlichen quaderförmigen Bauteil, welches an seinem unteren und oberen Ende jeweils einen nach vorn, d. h. in Fig. 1 nach links gerichteten Vorsprung 3', 3'' aufweist. Zwischen den einander zugewandten Begrenzungs­ flächen der Vorsprünge 3', 3" erstreckt sich eine Füh­ rungsstange 4, an welcher eine Konsole 5 höhenverstellbar gelagert ist, deren Funktion weiter unten beschrieben werden wird. Zur Höhenverstellung ist die Führungsstange 4 um ihre Längsmittelachse drehbar gelagert und mit einem in der Zeichnung nicht dargestellten Spindelgewinde ver­ sehen, auf welchem sich die Konsole 5 mit einem ein ent­ sprechendes Gegengewinde aufweisenden Lager 6 abstützt. Eine Höhenverstellung der Konsole 5 relativ zum Fuß 1 kann dann durch eine entsprechende, beispielsweise elektromoto­ risch hervorgerufene Rotation der Führungsstange 4 bewirkt werden. Es ist jedoch ebenfalls möglich, die Führungsstan­ ge 4 mit einer glatten Oberfläche auszugestalten und das Lager 6 so auszugestalten, daß es mit der Führungsstange 4 eine Gleitpassung bildet. Die Höhenverstellung kann dann beispielsweise über einen in der Zeichnung nicht darge­ stellten Seilzug erfolgen. Auch andere Maßnahmen zur Hö­ henverstellbarkeit sind denkbar.
Bei der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsform kann die Konsole 5 um einen Winkel von etwa 90° um die Längsachse der Führungsstange 4 verschwenkt werden, wo­ durch die Anpaßbarkeit der Vorrichtung an ungünstige Raum­ verhältnisse erhöht ist.
Die Konsole 5 umfaßt einen Trägerteil 7, an dem nach vorn, d. h. gemäß Fig. 1 nach links ein Anschlußkopf 8 montiert ist. Bei dem in Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsbei­ spiel umfaßt der Anschlußkopf 8 einander gegenüberliegend jeweils drei Anschlüsse 9 für flexible Arme 10, deren Aufbau und Funktionsweise weiter unten anhand von Fig. 5 beschrieben werden wird. Des weiteren sind in dem An­ schlußkopf 8 jedem Anschluß 9 zugeordnete elektrische Leistungssteuerelemente vorgesehen, welche von außen mit Hilfe von gemäß Fig. 1 an der Oberseite des Anschlußkopfes 8 angeordnete Regelknöpfe 11 betätigbar sind, um die an den Anschlüssen 9 anliegende elektrische Leistung steuern zu können. Auch können in dem Anschlußkopf 8 oder der Konsole 5 weitere elektrische Baueinheiten, beispielsweise Zeitschaltuhren oder elektronische Steuer- und Regelschal­ tungen, untergebracht sein.
Der Energieversorgung dient eine als flexibles Spiralkabel ausgebildete Stromzuführleitung 12', welche sich von der Stirnseite des Vorsprungs 3' des Konsolenträgers 3 zum Trägerteil 7 erstreckt.
Zur Spannungsversorgung ist die Vorrichtung 100 mit einer handelsüblichen dreipoligen Anschlußleitung 12 ausgestat­ tet, an deren freiem Ende ein Schutzkontaktschalter 13 angebracht ist.
Wie durch den Doppelpfeil P in Fig. 2 verdeutlicht werden soll, ist die Konsole 5 um ihre Mittellängsachse S aus ihrer in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Position um je­ weils 90° im und entgegen dem Uhrzeigersinn an einem das Lager 6 tragenden Fortsatz 6' angebracht. Durch diese Maßnahme kann die Vorrichtung 100 sowohl zur Durchführung einer Behandlung am liegenden, als auch am sitzenden oder stehenden Patienten Verwendung finden.
Eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vor­ richtung ist in Fig. 4 dargestellt. Bauteile, die in ihrer Funktion und Ausgestaltung solchen bei der Vorrichtung gemäß Fig. 1 bis 3 verwendeten entsprechen, sind mit den­ selben Bezugszeichen versehen. Hinsichtlich derer wird auf die obige Beschreibung verwiesen.
Im Unterschied zu der Ausführungsform gemäß Fig. 1 bis 3 umfaßt die als Ganzes mit 200 bezeichnete Vorrichtung eine einen oberen 14 und einen unteren Teil 15 aufweisenden Konsolenträger 16, welche durch geeignete, in der Zeich­ nung nicht dargestellte Mittel, beispielsweise einer Spin­ del, senkrecht zum Fuß 1 relativ zueinander verlagerbar sind. Durch diese Maßnahme ist eine Höhenverstellbarkeit des Anschlußkopfes 8 gewährleistet. Die Mittel zur Höhen­ verstellung sind mit Hilfe eines Falkenbalges 17 gegen äußere Einflüsse und den Zugriff von außen vollständig abgeschirmt.
Die in Fig. 4 mit 18 bezeichnete Konsole entspricht in ihrer Funktionsweise und Ausgestaltung weitestgehend der Konsole 5 der Ausführungsform gemäß Fig. 1 bis 3, auf deren Beschreibung hier verwiesen wird. Lediglich die Regelknöpfe 11 sind im Hinblick auf eine bessere Zugäng­ lichkeit in einem am oberen Teil 14 des Konsolenträgers 16 integrierten Bedienpult 19 angeordnet, welches für eine bessere Übersichtlichkeit zur Mittellängsachse S der Kon­ sole 18 hin geneigt ist.
Die Anschlüsse 9 dienen der mechanischen Festlegung und elektrischen Verbindung der ersten Enden der Arme 10, die an ihren zweiten Enden jeweils eine Wärmestrahlungsquelle und Mittel zur Fokussierung der Wärmestrahlung umfassen, die in der Zeichnung als Ganzes mit 30 bezeichnet sind.
Wie im einzelnen in Fig. 5 dargestellt ist, besteht jeder Arm 10 aus einem flexiblen Rohr 10', in dessen Innerem die elektrischen Zuleitungen 21 angeordnet sind. Sie führen von einem am ersten Ende des Armes angeordneten, in der Zeichnung nicht dargestellten elektrischen Anschlußmittel zu der an dem zweiten Ende des Armes 10 angeordneten Wär­ mestrahlungsquelle 20, die in dem in Fig. 5 dargestellten Ausführungsbeispiel als Glühlampe ausgebildet ist.
Der Fokussierung der Wärmestrahlung auf einen Punkt Q, der bei dem in Fig. 5 dargestellten Anwendungsbeispiel sub­ kutan, d. h. unterhalb einer mit 22 bezeichneten Hautober­ fläche liegt, dient ein Strahlungsreflektor 23.
Die Wärmestrahlungsintensität kann selbstverständlich für die Dauer einer Behandlung konstant gehalten werden. Es ist jedoch mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 100, 200 ebenfalls möglich, leistungsmoduliert zu bestrahlen. In Fig. 6a bis c sind verschiedene, mögliche Modulationen graphisch dargestellt, indem die Strahlungsintensität Z als Funktion der Zeit t aufgetragen ist.
Fig. 7 und 8 zeigen - beispielhaft - zwei verschiedene Anwendungsformen einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 100. In Fig. 7 werden verschiedene Hautareale eines rücklings auf einer Liegefläche 24 ruhenden Patienten 25 mit Hilfe einer Vorrichtung 100 bestrahlt. Die Konsole 5 befindet sich hierbei in einer Position, wie sie ebenfalls in den Fig. 1 bis 3 dargestellt ist.
Wird die Vorrichtung 100 bei einem beispielsweise auf einem Hocker 26 sitzenden Patienten 25 eingesetzt, so befindet sich die Konsole 5 in einer um 90° um ihre Mit­ tellängsachse F geschwenkten Position, so daß die An­ schlüsse 9 für die Arme 10 nach oben und unten weisen und so eine Bestrahlung verschiedener, vertikal auseinander­ liegender Hautareale möglich ist.

Claims (17)

1. Moxibustions-Vorrichtung, mit mindestens einer Wärmestrahlungsquelle (20) und mit Mitteln (23), mit denen die von der mindestens einen Wärmestrahlungsquelle (20) erzeugte Wärmestrah­ lung auf einzelne, subkutan liegende Körperstellen fokussierbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Wärmestrahlungsquelle (20) elektrisch betreibbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Wärmestrahlungsquelle (20) eine Glühlampe umfaßt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Wärmestrahlungsquelle (20) eine LASER-Quelle umfaßt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Wärmestrahlungsquelle (20) eine Gasentla­ dungslampe umfaßt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Fokussierung min­ destens einen Fokussierungsreflektor (23) umfassen.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Fokussierung min­ destens eine Fokussierungslinse umfassen.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung mehrere mit Mit­ teln zur Fokussierung der Wärmestrahlung ausgestatte­ te Wärmestrahlungsquellen umfaßt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Strahlungsleistungen der Wärmestrahlungsquel­ len (20) unabhängig voneinander steuer- oder regelbar sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung mehrere, separat voneinander bezüglich des Körperteils oder des Kör­ pers positionierbare Tragorgane umfaßt, wobei jedes Tragorgan mindestens eine Wärmestrahlungsquelle (20) und ein Mittel zur Fokussierung (23) der Wärmestrah­ lung umfaßt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragorgane flexible Arme (10) umfassen, deren erste Enden an einer Konsole (5) gelagert sind, an deren zweiten Enden jeweils mindestens eine Wärme­ strahlungsquelle (20) und Mittel zur Fokussierung (23) der Wärmestrahlung vorgesehen sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung einen rollbaren Fuß (1) umfaßt, an der die Konsole (5) höhenverstell-, kipp- und schwenkbar angeordnet ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, da­ durch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung Mittel zur automatisch vorwählbaren Begrenzung der Bestrahlungs­ dauer umfaßt.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel mindestens eine die Stromzuführung zu den Strahlungsquellen unterbrechende Zeitschaltuhr umfassen.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Bestrahlungsdauern der einzelnen Strahlungsquellen unabhängig voneinander wählbar sind.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, da­ durch gekennzeichnet, daß die Wärmestrahlungsleistung der Wärmestrahlungsquellen modulierbar ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Wärmestrahlungsleistung etwa rechteck-, säge­ zahn- oder sinusförmig mit der Zeit moduliert ist.
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