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DE19710676C2 - Anordnung zur Photoablation - Google Patents

Anordnung zur Photoablation

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DE19710676C2
DE19710676C2 DE19710676A DE19710676A DE19710676C2 DE 19710676 C2 DE19710676 C2 DE 19710676C2 DE 19710676 A DE19710676 A DE 19710676A DE 19710676 A DE19710676 A DE 19710676A DE 19710676 C2 DE19710676 C2 DE 19710676C2
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DE
Germany
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opening
wall
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DE19710676A
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English (en)
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DE19710676A1 (de
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Jens Elbrecht
Thomas Klos
Udo Holzapfel
Eckhard Schroeder
Ingolf Dr Streit
Bernhard Dr Seitz
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Asclepion Laser Technologies GmbH
Original Assignee
Aesculap Meditec GmbH
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Publication date
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Priority to DE29723816U priority patent/DE29723816U1/de
Priority to US09/039,597 priority patent/US6162218A/en
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Publication of DE19710676C2 publication Critical patent/DE19710676C2/de
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung zur Photoablation im dermatologisch- medizinischen Bereich mit Hilfe von Laserstrahlung, mit optischen Baugruppen zur geschützten Führung der Laserstrahlung, mit einer Abschlußoptik an der Stelle des Überganges der Laserstrahlung in die freie Atmosphäre und mit einem röhrenförmigen Austrittskanal, von dem die freie Laserstrahlung, beginnend an der Abschlußoptik, umschlossen ist und der an seinem der Abschlußoptik entgegengesetzten Endabschnitt eine Austrittsöffnung für die Laserstrahlung aufweist, wobei die Laserstrahlung und der Austrittskanal während der Behandlung auf ein zu behandelndes Areal einer Haut­ oberfläche gerichtet sind und die Austrittsöffnung nahe dem Areal positioniert ist und mit einer Absaugeinrichtung in Verbindung steht.
Trifft ein kontinuierlicher Laserstrahl länger als 10 Millisekunden auf die Haut, wird elektromagnetische Energie in thermische Energie umgewandelt, die zur Koagulation eines krankhaften Gewebes genutzt werden kann. Werden zur Behandlung kurze La­ serimpulse mit einer Impulsdauer im Nano- und Microsekundenbereich angewendet, sind mechanisch-destruktive Gewebeeffekte ohne wesentliche thermische Schädigung der Haut bzw. der biologischen Substanz im Zielareal erzielbar.
Es ist bekannt, mit diesem quasi-nichtthermischen Prozeß, der sogenannten Photoabla­ tion, Laserstrahlung zur Abtragung von Material zu nutzen. Diese Möglichkeit wird bereits weltweit beispielsweise bei der Knochenknorpelbearbeitung, zur Behandlung von Zahnhartgewebe und auch in der Dermatotherapie genutzt. In der Dermatologie bietet sich vor allem die Möglichkeit der Behandlung verschiedenartiger Hautverände­ rungen, von der Gefäßmißbildung bis zu Tumoren.
So werden Laser in der Dermatologie heute weltweit zur Behandlung von Feuermalen, zur Entfernung von Tätowierungen oder auch zur Hauterneuerung (Resurfacing) einge­ setzt. Damit ist bereits angedeutet, daß derartige Therapien vorwiegend zur Verbesse­ rung der Lebensqualität der Patienten bzw. zu kosmetischen Korrekturen genutzt wer­ den.
Die medizinisch-technischen Geräte zur Durchführung der vorgenannten Therapien bestehen im Prinzip aus einer Laserstrahlungsquelle und aus einem Handstück, das zur Ausrichtung der von der Laserstrahlungsquelle emittierten Laserstrahlung auf das Ziel­ gebiet des zu behandelnden Körperteiles dient. Um das Handstück in geringer Baugrö­ ße auszuführen zu können und zum Zweck der möglichst ungehinderten Manipulation handlich gestalten zu können, erfolgt meist eine bauliche und örtliche Trennung von Laserstrahlungsquelle und Handstück, wobei eine Strahlführungseinheit zur Übertra­ gung der Laserstrahlung von der Strahlungsquelle zum Handstück vorgesehen ist. Die Strahlführungseinheit kann dabei aus mehreren, durch Gelenke miteinander verbunde­ nen starren Übertragungsgliedern bestehen oder auch als biegsame faseroptische Ein­ richtung ausgebildet sein. Das Handstück weist eine Austrittsoptik und eine Austritts­ öffnung für die Laserstrahlung auf, die auf das Zielareal zu richten ist.
In der DE 44 01 989 A1 ist ein medizinisches Handstück beschrieben, das zur Ausrich­ tung einer der von einer Laserstrahlungsquelle emittierten Laserstrahlung auf einen zu behandelnden Körperteil dient. Dieses Handstück besteht aus einem Gehäuse und einer in das Gehäuse integrierten Laserstrahlungsquelle. Durch die Integration der Laser­ strahlungsquelle in das Gehäuse kann die Strahlführungseinheit vollständig entfallen, wodurch die Handhabung des medizinischen Handstückes nicht durch mechanische Beweglichkeitsschranken beeinträchtigt wird.
Ein immer wieder auftretendes Problem bei der Ablation von biologischen Substanzen mit Laserstrahlung und bei der Verwendung von Handstücken besteht darin, daß die von der zu behandelnden Oberfläche abgetragenen Partikel die Luftqualität in unmit­ telbarer Umgebung des Behandlungsortes und auch im Handstück selbst, etwa im Aus­ trittskanal für die Laserstrahlung, beeinträchtigen. Sie setzen sich nachteiligerweise auf der Austrittsoptik für den optischen Strahlengang im Handstück ab und führen, da bei der Behandlung biologische Substanz auch verdampft, zur Geruchsbelästigung für den Patienten und das behandelnde Personal.
Um das zu verhindern, ist es notwendig, die abgelösten Partikel und das entstehende Rauchgas vom Entstehungsort zu entfernen bzw. zumindest ein Absetzen auf der Op­ tik im Handstück zu verhindern. Aus diesem Grund und schließlich auch zu dem Zweck, die schädlichen und übelriechenden Rauchgase vom medizinischen Personal und den Patienten fernzuhalten, sind Absaugsysteme entwickelt worden, die als sepa­ rate gerätetechnische Einheiten aus einem Grundgerät, in dem sich eine Saugquelle und ein Filter befinden, sowie aus einem Schlauch- und Vorfiltersystem bestehen. Zum Zu­ behör derartiger Geräte gehören Saugrohre, die in der Nähe der zu behandelnden Stelle positioniert werden müssen, damit die Ablations-Abprodukte erfaßt werden können. Die Nachteile dieser Einrichtung bestehen einmal darin, daß das in der Nähe der Be­ handlungsstelle angeordnete Saugrohr die Bewegungsfreiheit des Handstückes wäh­ rend der Laserbehandlung einschränkt und zum anderen bei Änderung des Behand­ lungsortes dem Handstück bzw. der Zielrichtung des Laserstrahles nachgeführt werden muß, wenn die Absaugeinrichtung wirksam auf den Behandlungsort gerichtet bleiben soll.
In weiteren gebräuchlichen Handstücken, wie z. B. in dem US Patent 5,344,418 be­ schrieben, sind innerhalb des Handstückes Strömungskanäle für Gase bzw. für Luft vorgesehen, die nahe der Austrittsöffnung für den Laserstrahl enden und von dort ei­ nen Gas- bzw. Luftstrom auf die zu behandelnde Stelle richten. Damit wird vor allem eine (wenn auch recht ungleichmäßige) Kühlung der behandelnden Hautregion bewirkt, ein Nebeneffekt besteht jedoch zumindest auch darin, daß die Ablations-Abprodukte vom Handstück und der behandelnden Hautpartie weggeblasen werden. Auch hier ist das Problem der Luftverunreinigung und der Geruchsbelästigung nicht gelöst. Außer­ dem wird die behandelte Hautpartie nicht gleichmäßig thermisch beeinflußt, da der Gas- bzw. Luftstrom seitwärts das Zielareal überqueren muß, sich dabei bereits die Gas- bzw. Lufttemperatur ändert und der Kühleffekt bei Erreichen des Endes des Zielareals nicht mehr der Gleiche sein kann wie zu Anfang.
In dem US Patent 4,850,352 ist ein chirurgisches Laserinstrument mit einem Handstück beschrieben, bei dem ein Gasstrom parallel zur Laserstrahlungsrichtung vorgesehen ist, der verhindern soll, daß die Laserfocus-Linse von Rauchpartikeln verunreinigt wird. Die Laserstrahlung und der Gasstrom werden durch ein sich verjüngendes Rohr auf die zu behandelnde Hautpartie gerichtet. Das Rohr ist an seiner Außenseite von einem wei­ teren Rohrmantel zentrisch umgeben, und der Zwischenraum zwischen beiden Rohr­ wandungen ist an eine Absaugeinrichtung angeschlossen. Die durch die Absaugung bewirkte Luftströmung ist von der behandelten Hautpartie weg entgegengesetzt zur Laserstrahlung in den Zwischenraum hineingerichtet. Das mit der Luftströmung abge­ saugte Rauchgas wird durch den Zwischenraum hindurch über einen Anschlußstutzen und über eine angeschlossenen Leitung der Absaugeinrichtung zugeführt. Luftverun­ reinigung und Geruchsbelästigung werden dadurch verringert. Die Mündungsöffnung für die abzusaugende Luft ist dabei ringförmig konzentrisch um die Ausströmöffnung für das Gas zur Reinhaltung der Laserfocus-Linse angeordnet; beide Öffnungen sind gleichweit vom Behandlungsort entfernt.
Beim Betreiben dieses chirurgischen Laserinstrumentes entsteht vor der Öffnung, durch die der Laserstrahles abgestrahlt wird, nachteiligerweise eine undefinierte Verwirbe­ lung der mit Rauchgas verunreinigten Luft. Das kann einmal zur Folge haben, daß die Intensität der Laserstrahlung beim Durchgang durch die verunreinigte Luft geschwächt wird und außerdem, über den Strahlquerschnitt betrachtet, Inhomogenitäten aufweist, die dem Besteben nach gleichmäßiger Behandlung der Hautpartie entgegenwirken. Zum erfolgt mit dem hier offenbarten Laserinstrument die Absaugung der Ablations- Abprodukte nicht so gründlich, wie es notwendig wäre, eine Geruchsbelästigung für Arzt und Patient gänzlich auszuschließen. Ursache für diesen Mangel ist Möglicherwei­ se ebenfalls die Luft-Verwirbelung über der behandelten Hautpartie.
Eine weitere Lösung, die mit vergleichbaren Nachteilen wie vorbeschrieben behaftet ist, wird mit dem US Patent 5,181,916 offenbart. Hier ist zwar kein Gasstrom in Richtung der Laserstrahlung vorgesehen, es erfolgt jedoch ebenfalls eine Luftabsaugung ein­ schließlich des am Behandlungsort entstehenden Rauchgas durch eine konzentrisch um die Abstrahlöffnung für die Laserstrahlung angeordnete ringförmige Ansaugöffnung. Auch hierbei entstehen Verwirbelungen der verunreinigten Luft mit der Folge einer die Zuverlässigkeit der Behandlung behindernden Beeinflussung der Strahlungsintensität.
In der EP 0 538 641 A1 ist ein "Automatisches Rauchabzugssystem für eine chirurgi­ sche Laservorrichtung und Verfahren zum Rauchabzug aus einer Körperhöhle während eines laserchirurgischen Eingriffs" dargestellt, wobei CO2-Gas durch das Innere eines Doppelmantelrohres in eine Körperhöhle geleitet und durch den Zwischenraum der beiden Rohrwandungen hindurch wieder aus der Körperhöhle herausgeführt werden kann. Die Absaugung nach außen dient auch der Abführung von Rauchgasen, die wäh­ rend einer Laserbehandlung innerhalb der Körperhöhle entsteht. Die Ansaugöffnung für das CO2-Gas und das Rauchgas wird durch eine Anzahl von Löchern gebildet, die in die Wandung des äußeren Rohrmantels eingebracht sind. Die zu behandelnde Substanz ist dabei dem einströmenden CO2-Gas ausgesetzt. Zur Reinhaltung der Luft bei einer Laserbehandlung von biologischer Substanz außerhalb einer Körperhöhle ist dieses System nicht geeignet und auch nicht vorgesehen.
Außer den bisher dargestellten Handstücken zur Ablation biologischer Substanzen sind weiterhin Handstücke bekannt, die mit einem Abstandshalter ausgestattet sind, der zur Einstellung eines definierten Abstandes der Strahlaustrittsöffnung aus dem Handstück zum Ort der Behandlung dient. Der Abstandshalter ist ein etwa stabförmiger Gegen­ stand, der mit einem Endabschnitt nahe der Austrittsöffnung der Laserstrahlung am Handstück befestigt ist und mit seinem entgegengesetzten Endabschnitt während der Behandlung leicht auf eine Stelle in unmittelbarer Nähe des Behandlungsortes auf die Haut aufgesetzt wird. Damit ist gewährleistet, daß die Laseraustrittsöffnung bzw. die Austrittsoptik für den Laserstrahl zumindest etwa eine gleichbleibende Entfernung zum Behandlungsort aufweist und somit eine ordnungsgemäße Fokussierung des La­ serstrahles auf den Behandlungsort gegeben ist.
Es ist bekannt, derartige Abstandshalter einerseits mit einer Ansaugmündung zu ver­ sehen und andererseits mit einer Absaugvorrichtung zu verbinden, wobei die Ansau­ göffnung so ausgerichtet ist, daß Ablations-Abprodukte wie Partikel und Rauchgase von der Ansaugöffnung erfaßt und durch den Abstandshalter hindurch zur Absaugein­ richtung hin abtransportiert werden. Diese Einrichtungen arbeiten nachteiligerweise aber nur dann wirkungsvoll, wenn die Ansaugöffnung im Abstandshalter in unmittel­ barer Nähe des Laserstrahles bzw. des Behandlungsortes positioniert werden kann und auch dort bleibt. Sobald sich aber der Abstand der Laserstrahlung von der Ansaugöff­ nung vergrößert, wie das z. B. bei der Bearbeitung größerer Hautflächen mittels Laser­ scannern der Fall ist, nimmt die Wirksamkeit dieser Absaugeinrichtung mit zunehmen­ der Entfernung der Laserstrahlung von der Ansaugmündung ab.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Anordnung zur Photoablation im derma­ tologisch-medizinischen Bereich zu schaffen, bei der die Behandlung eines Areals einer Hautoberfläche mit einer Laserstrahlung noch wirkungsvoller möglich ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß das zu behandelnde Areal während der Behandlung über seine gesamte Ausdehnung hinweg einem Saugunter­ druck unterworfen ist. Anders als beim Stand der Technik, bei dem nur Teilbereiche des Areals dem Saugunterdruck unterworfen oder einem aus Richtung der Laserstrah­ lung auf das Areal zuströmenden Gas ausgesetzt sind, wird damit erreicht, daß die Absaugung permanent über das gesamte Gebiet hinweg erfolgt, die vom Laserstrahl im Verlaufe eines Zeitabschnittes überstrichen wird. Das ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn zur Photoablation ein gescannter Laserstrahl genutzt wird, der ein zur Behand­ lung ausgewähltes Areal einer Hautoberfläche abtastet. Ein solches Areal kann eine Ausdehnung von mehreren Quadratmillimetern Fläche, z. B. 10 mm × 10 mm, aufweisen, während der Laserstrahl lediglich einen Durchmesser 2 bis 3 mm besitzt. Der Laser­ strahl tastet dabei das Areal in zeitlicher Folge ab, während die Absaugung über den gesamten Zeitraum der Abtastung gleichmäßig über das gesamte Areal vorgenommen wird.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß der Saugunterdruck durch ein über dem Areal positionierte Mündungsöffnung eines Saugrohres bewirkt wird. Dabei sollte der Querschnitt des über dem Areal angebrachten Saugrohres bzw. der Mündungsöffnung im wesentlichen der Flächenausdehnung des Areals entsprechen. In einer sehr vorteilhaften Ausgestaltung kann der Querschnitt des Saugrohres um ein geringes Maß größer sein als die Arealfläche. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sehen vor, daß der Querschnitt des über dem Areal angebrachten Saugrohres um 5% bis 10% größer als das Areal ausgebildet wird. Sehr vorteilhaft kann durch die Erfin­ dung die Mündungsöffnung des Saugrohres auch als Austrittsöffnung für den Laser­ strahl genutzt werden und umgekehrt.
Des weiteren sollte der Rand der Mündungsöffnung des Saugrohres in einer Entfernung vom Areal von 10 mm bis 80 mm, insbesondere von 15 mm bis 60 mm, bevorzugt 20 mm bis 50 mm und ganz besonders bevorzugt 30 mm bis 35 mm positioniert werden. Der Saugunterdruck sollte so gewählt werden, daß sich eine Strömungsgeschwindigkeit in der Mündungsöffnung des Saugrohres von maximal 650 Litern pro Minute ergibt. Besonders vorteilhaft kann der Saugunterdruck so gewählt werden, daß die mittlere Strömungsgeschwindigkeit in der Mündungsöffnung des Saugrohres etwa 400 Liter pro Minute beträgt.
Damit ist vorteilhaft gewährleistet, daß die angesaugte Luft von allen Seiten, sozusa­ gen sternförmig, über die Hautoberfläche auf das zu behandelnde Areal zuströmt und von dort im rechten Winkel zur Hautoberfläche, d. h. im wesentlichen entgegensetzt zur Einstrahlungsrichtung der Laserstrahlung, auf die Mündungsöffnung des Saugrohres zuströmt und innerhalb des Saugrohres weiter abtransportiert wird. Dabei werden von der Luftströmung vorteilhafterweise alle Partikel wie auch das Rauchgas erfaßt, daß während des Ablationsprozeßes entsteht und abtransportiert. Damit wird verhindert, daß sich diese Ablations-Abprodukte in der Raumluft ausbreiten und das Behandlungs­ personal wie auch die Patienten stören. Des weiteren wird verhindert, daß sich die Ab­ lations-Abprodukte auf funktionswesentlichen Teilen der optischen bzw. medizinischen Geräte absetzen und die Funktionssicherheit beeinträchtigen. Als weiterer wesentlicher Vorteil ergibt sich, daß die über die Haut bzw. über das zu behandelnde Areal hinweg strömende Luft den Behandlungseffekt positiv beeinflußt. Dieser positive Einfluß ent­ steht im wesentlichen durch die gegenüber dem Stand der Technik vergleichmäßigte Kühl- bzw. Temperierwirkung, die die strömende Luft zur Folge hat, und die (als gün­ stiger Nebeneffekt) auch vom Patienten als angenehm empfunden wird. Ein positiver Einfluß auf die Behandlung an der Stelle der betreffenden Areals ergibt sich auch dar­ aus, daß die Luft unmittelbar über dem Areal eine Änderung ihrer Strömungsrichtung erfährt. Dadurch entsteht im Zentrum des Areals ein Strömungsmittenkanal, dessen Strömungsrichtung entgegengesetzt zur Laserstrahlungsrichtung ausgerichtet ist, wäh­ rend sich die zuströmende Luft sternförmig von allen Seiten kommend auf dieses Zen­ trum zubewegt.
Die technischen Mittel, mit denen das erreicht wird, sind wie im folgenden beschrieben ausgebildet. Die Wandung des röhrenförmigen Austrittskanales weist mindestens eine Durchbruchsöffnung von dessen Innenbereich zu seiner Außenseite hin auf, wobei die Außenseite an eine Absaugeinrichtung angeschlossen ist. Sehr vorteilhaft kann die Austrittsöffnung für den Laserstrahl die Funktion der Mündungsöffnung des Saugroh­ res übernehmen und umgekehrt.
Weitere sehr vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sehen vor, daß mehrere Durchbruchsöffnungen in der Wandung des Austrittskanales vorhanden sind, wobei diese Durchbruchsöffnungen radialsymmetrisch auf einem um die Laserstrahlenmit­ tenachse umlaufenden Umfang verteilt sind oder, alternativ hierzu, mit unterschiedli­ chen Abständen zueinander auf dem um die Laserstrahlenmittenachse umlaufenden Umfang verteilt sein können. In dieser Anordnung ergibt sich vorteilhaft, daß die wäh­ rend der Photoablation als Ablationsnebenprodukte entstehenden Partikel und Rauch­ gase von dem behandelten Hautabschnitt wirkungsvoll abgesaugt werden. Dadurch, daß der abgesaugte Luftstrom durch die gesamte Austrittsöffnung in den Innenbereich des Austrittskanales gesaugt wird, wird verhindert, daß sich die Teilchen oder auch die Rauchgase seitlich von der behandelten Stelle entfernen und in die umgebende Raum­ luft eintreten können. Die durch die Austrittsöffnung in den Innenbereich des Aus­ trittskanales gesaugten Teilchen und Gaswolken werden aufgrund des Luftstromes durch die seitlich in den Austrittskanal eingebrachten Durchbruchsöffnungen zur Au­ ßenseite des Austrittskanales und von dort zur Absaugeinrichtung befördert. Damit ist nicht nur verhindert, daß diese Ablations-Abprodukte die Luft verunreinigen, sondern es ist auch dafür gesorgt, daß sie sich nicht auf der Abschlußoptik für den Laserstrahl absetzen können. Damit ist erfolgreich verhindert, daß die Abschlußoptik verschmutzt (die Abschlußoptik kann dabei sowohl als Planfenster als auch als strahlformendes Element ausgebildet sein). Ein weiterer wesentlicher Vorteil ergibt sich daraus, daß die Teilchen und Gase sehr schnell aus dem Bereich der Laserstrahlung entfernt werden, so daß eine ungleichmäßige Energieverteilung innerhalb des Laserstrahles, hervorgerufen durch Teilchen oder Rauchgase, die den Laserstrahl queren, von vornherein verhindert ist. Damit ist eine sichere Betriebsweise der Anordnung und eine hohe Effektivität bei der dermatologisch-medizinischen Behandlung gewährleistet. Zum Erfolg der Behand­ lung und damit zur Effiktivitätserhöhung trägt auch der Umstand bei, daß über dem zu behandelnden Hautabschnitt eine temperierende Luftströmung bzw. Luftverwirbelung erzeugt wird.
Eine sehr vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß der Umfang, auf dem die Durchbruchsöffnungen um die Laserstrahlenmittenachse umlaufend angeordnet sind, nahe der Austrittsöffnung des Austrittskanales vorgesehen sind. Damit ist ge­ währleistet, daß die abzusaugenden Ablations-Abprodukte gar nicht erst weit, etwa bis zur Austrittsoptik, in den Austrittskanal eindringen, sondern gleich zu Anfang des Aus­ trittskanales seitwärts durch dessen Wandung hindurch abgeführt werden.
Die Durchbruchsöffnungen in der Wandung des Austrittskanales können untereinander die gleiche geometrische Form aufweisen, z. B. ist es vorteilhaft, sie als kreisrunde Lö­ cher auszubilden; alternativ dazu ist es jedoch unter Umständen von Vorteil, die Durchbruchsöffnungen als Schlitze zu gestalten, wobei die Ausrichtung der längeren Seitenkante eines jeden der Schlitze parallel zur Laserstrahlenmittenachse vorgesehen sein sollte. Denkbar ist auch, die Durchbruchsöffnungen als trapezförmige Schlitze auszubilden, wobei jeweils die kleinere Schlitzbreite zur Austrittsöffnung hin orientiert sein sollte.
Mit all diesen Varianten ist eine wirksame Abführung der Partikel und Rauchgase und damit die Sauberhaltung der Umgebung des Behandlungsortes wie auch der Abschluß­ optik gewährleistet.
Bei weiteren Ausgestaltungen können alle Durchbruchsöffnungen, in Längsrichtung zur Abschlußoptik hin betrachtet, den gleichen Abstand von der Austrittsöffnung ha­ ben, oder es kann vorgesehen sein, die Durchbruchsöffnungen auf mehreren Umfän­ gen um die Laserstrahlenmittenachse umlaufend anzuordnen und diese einzelnen Um­ fänge in unterschiedlichen Abständen von der Austrittsöffnung, in Längsrichtung zur Abschlußoptik hin betrachtet, vorzusehen.
Eine ganz besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß der Aus­ trittskanal als Doppelrohr ausgebildet ist, wobei der Kernbereich des Doppelrohres mit dem Innenbereich des Austrittskanales identisch ist, der innere Doppelrohrmantel mit der Wandung des Austrittskanales identisch ist, die Durchbruchsöffnungen vom Kern­ bereich in den Zwischenbereich zwischen dem inneren Doppelrohrmantel und dem äußeren Doppelrohrmantel führen und der Zwischenbereich mit der Absaugeinrichtung verbunden ist. Hierzu ergänzend kann die Außenfläche des Doppelmantelrohres als Handgriff ausgebildet sein. Mit dieser Ausgestaltung ist es möglich, daß die Hand des behandelnden Arztes den Austrittskanal auf dessen Außenfläche umgreift und die La­ serstrahlung leicht manuell auf das Areal richten kann. Dabei wird der Luftstrom mit den abgeführten Teilchen zwischen dem Innenbereich und dem Handgriff geführt und gelangt von dort zur Absaugeeinrichtung.
Eine weitere sehr vorteilhafte Ausgestaltung sieht vor, daß der Austrittskanal mit sei­ nem an der Abschlußoptik befindlichen Endabschnitt hermetisch dicht, jedoch lösbar mit den übrigen Bauteilen der Anordnung verbunden ist. Damit ist es möglich, den Austrittskanal jederzeit von den übrigen Baugruppen der Anordnung abzutrennen und zu reinigen bzw. die Abschlußoptik, die bei abgenommenem Austrittskanal freiliegt, auf Verschmutzung zu prüfen und gegebenenfalls zu säubern.
Weiterhin kann vorteilhaft vorgesehen sein, daß in der Wandung des Austrittskanales im Bereich zwischen der Abschlußoptik und den Durchbruchsöffnungen mindestens eine Öffnung vorgesehen ist, durch welche der Innenbereich des Austrittskanales mit der freien Atmosphäre in Verbindung steht. Damit wird erreicht, daß der abgesaugte und durch die Durchbruchsöffnungen in der Wandung der Austrittskanales seitwärts abgeführte Luftstrom nicht nur in Richtung von der Austrittsöffnung durch die Durch­ bruchsöffnungen zur Absaugeinrichtung geführt wird, sondern auch eine Strömungs­ richtung von der Abschlußoptik in Richtung auf die Durchbruchsöffnungen erzeugt wird, wodurch eine noch sicherere Absaugung und Reinhaltung des Innenbereiches des Austrittskanales in dem Teil gewährleistet ist, der sich zwischen den Durchbruchsöff­ nungen und der Abschlußoptik befindet.
Eine weitere sehr vorteilhafte Ausgestaltung besteht darin, daß der Abschnitt des Aus­ trittskanales, in welchem die Durchbruchöffnungen vorgesehen sind, gegenüber dem Abschnitt des Austrittskanales, in welchem keine Durchbruchsöffnungen vorgesehen sind, um die Laserstrahlenmittenachse verdrehbar angeordnet ist. Damit wird insbe­ sondere bei nicht radialsymmetrisch um die Laserstrahlenmittenachse angeordneten Durchbruchsöffnungen erreicht, daß der Abschnitt des Austrittskanales, der die Durchbruchsöffnungen aufweist, in Abhängigkeit von der Ausrichtung des Handstüc­ kes so durch Drehung um die Laserstrahlenmittenachse eingestellt werden kann, daß eine optimal wirksame Absaugung erfolgt.
Des weiteren kann es vorteilhaft sein, wenn lediglich eine Durchbruchsöffnung in der Wandung des Austrittskanales vorgesehen und diese Durchbruchsöffnung beispiels­ weise als konzentrisch um die Laserstrahlenmittenachse umlaufender Schlitz ausgebil­ det ist. Damit ist gewährleistet, daß die Absaugung des Luftstromes und die seitliche Abführung durch die Wandung des Austrittskanales gleichmäßig um den gesamten Umfang der Wandung des Austrittskanales erfolgt.
Weiterhin können im Innenbereich des Austrittskanales vor mindestens einer der Durchbruchsöffnungen Strömungsleiteinrichtungen vorgesehen sein. Diese Strömungs­ leiteinrichtungen können als dünnwandige, von der Wandung des Innenbereiches in den Austrittskanal hineinragende Zungen ausgebildet sein, die so angeordnet sind, daß sich ihr Abstand von der Wandung mit geringer werdender Entfernung von der Aus­ trittsöffnung vergrößert. Das heißt, sie ragen entgegengesetzt zur Strömungsrichtung in den Innenbereich hinein und begünstigen damit die seitliche Umlenkung des Luft­ stromes in Richtung auf die Durchbruchsöffnungen. Denkbar ist auch, als Strömungs­ leiteinrichtung einen dünnwandigen, von der Wandung in den Innenbereich des Aus­ trittskanales konisch hineinragenden kreisrunden Trichter vorzusehen, dessen Durch­ messer sich in Richtung auf die Austrittsöffnung hin verjüngt. Dadurch wird erreicht, daß der Luftstrom durch die konische Trichterwandung seitwärts in Richtung auf die Durchbruchsöffnungen abgelenkt wird und sich somit günstigere Strömungsverhältnis­ se im Austrittskanal ergeben.
In einer weiteren Ausgestaltung kann vorgesehen sein, daß in der Nähe der Austritts­ öffnung zwischen der Austrittsöffnung und dem Areal ein Distanzstück vorhanden ist. Das Distanzstück kann beispielsweise als stabförmiges Teil ausgebildet sein, dessen Länge, in Richtung der Laserstrahlung gemessen, dem Abstand entspricht, der während der Benutzung der Anordnung zwischen der Austrittsöffnung und dem Hautabschnitt einzuhalten ist. Alternativ hierzu kann das Distanzstück als transparente Hülse, etwa aus einem durchsichtigen Plastwerkstoff, ausgebildet sein, die auf das Austrittsende aufsteckbar ist und deren Länge ebenfalls dem Abstand zwischen der Austrittsöffnung und dem Hautabschnitt entspricht. Damit ist es dem behandelten Arzt möglich, den Abstand zwischen der Austrittsöffnung und dem Hautabschnitt ausreichend genau einzuhalten.
Schließlich kann die Absaugeinrichtung vorteilhafterweise mit einer Luftfiltereinheit ausgestattet sein.
Die Erfindung soll nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. In den zugehörigen Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Handstück in einer Übersichtszeichnung
Fig. 2 einen Ausschnitt des erfindungsgemäßen Handstückes aus Fig. 1
Das in Fig. 1 dargestellte Handstück 1 dient zur Ausrichtung einer Laserstrahlung 2 auf einen Hautabschnitt 21, beispielsweise zum Zweck der Behandlung exophytischer Nar­ ben oder zur Hauterneuerung. Das Handstück 1 weist eine Kupplung 3 zum Anschluß einer Strahlführungseinheit zur Haranführung der Laserstrahlung 2 von einer Strah­ lungsquelle zum Handstück 1 auf. Die Strahlungsquelle ist zeichnerisch nicht darge­ stellt; es kann beispielhaft ein handelsüblicher gepulster Laser vom Typ Er:YAG mit einer Strahlung der Wellenlänge 2,94 µm und einer Pulsenergie von etwa 100 mJ bei Pulsdauern von 350 µs vorgesehen sein. Die Strahlführungseinheit, die ebenfalls zeichnerisch nicht dargestellt ist, kann beispielhaft als eine faseroptische Einrichtung, etwa als Lichtwellenleiter, oder auch aus mehreren starren, über Gelenke miteinander verbundenen Gliedern ausgeführt sein. Bei letzterem wird die Laserstrahlung 2 von Glied zu Glied über Spiegel, die in den Gelenken vorgesehen sind, von der Strahlungs­ quelle bis zum Hanstück weitergegeben. Derartige Strahlführungseinheit sind im Stand der Technik bekannt. Sie gestatten die örtliche Trennung von Laserstrahlungsquelle und Handstück 1, wodurch das Handstück klein und leicht ausgeführt werden kann und demzufolge eine gute Handhabung bei der manuellen Ausrichtung auf den zu be­ handelnden Hautabschnitt möglich ist.
Am Handstück 1 ist weiterhin eine Laserscanneinrichtung 4 vorgesehen, die eine Ab­ lenkung der Laserstrahlung 2 um einen Betrag des Winkels α über das Areal 22 auf dem Hautabschnitt 21 veranlaßt. Die Verwendung der Laserscanneinrichtung 4 in ei­ nem solchen Handgriff 1 hat den Vorteil, daß das relativ große Areal 22, der dem Ab­ lenkbereich der Laserstrahlung 2 über den Winkelbereich α auf dem Hautabschnitt 21 entspricht, medizinisch behandelt werden kann, ohne daß die manuelle Ausrichtung des Handstückes 1 auf den Hautabschnitt 21 verändert werden muß.
Alternativ hierzu kann das Handstück 1 auch ohne Laserscanneinrichtung 4 ausgebil­ det sein oder ohne die Scannfunktion, d. h. mit nicht abgelenktem Laserstrahl betrieben werden. In diesen Fall wäre die Laserstrahlung 2 bei unveränderter Ausrichtung des Handstückes 1 stets nur auf den Teil des Hautabschnitt 21 gerichtet, der dem Durch­ messer der Laserstrahlung 2 entspricht, d. h. das Areal 22 wäre dann nur so groß wie der Durchmesser des Laserstrahles. Gebräuchlich sind beide Betriebsarten, und es sind auch Handstücke 1 bekannt, die sowohl nur die eine oder nur die andere dieser beiden Betriebsarten gestatten. Für spezielle Anwendungsfälle der Photoablation bei Hautbe­ handlungen bieten diese Betriebsarten unterschiedliche Vorteile und werden in Ab­ hängigkeit davon ausgewählt.
Das Handstück 1 ist weiterhin ausgestattet mit einem Handgriff 5, welcher während des Ablationsvorganges von der Hand des behandelnden Arztes umschlossen wird, der durch Richtungsänderungen das Handstück 1 und damit die Laserstrahlung 2 auf den jeweils zu behandelnden Hautabschnitt richtet. Der Handgriff 5 umhüllt seinerseits einen röhrenförmigen Austrittskanal 6 (vgl. Fig. 2) für die Laserstrahlung 2. Dieser Aus­ trittskanal 6, der aus einer Aluminiumlegierung oder aus Titan gefertigt sein kann, weist beispielsweise einen kreisrunden Querschnitt auf, der sich von seinem Endab­ schnitt 9, der der Scanneinrichtung 4 zugewandt ist, bis zu seinem Endabschnitt 12 erstreckt, der der Scanneinrichtung 4 abgewandt ist und so einen zylindrischen Innen­ bereich 7 bildet, der die Laserstrahlung 2 umschließt, wobei sich die Laserstrahlungs­ mittenachse 8 etwa im Zentrum des Innenbereiches 7 befindet. Die Laserstrahlungsmit­ tenachse 8 ist dabei identisch mit der Position, welche die Laserstrahlung 2 bei nicht erfolgter Ablenkung einnimmt; die maximalen Ablenkpositionen seien beispielhaft die Positionen, die die Laserstrahlung bei einer Ablenkung von α/2 nach beiden Seiten der Laserstrahlungsmittenachse 8 einnimmt.
An dem Endabschnitt 9 des Innenbereiches 7 befindet sich im Austrittskanal 6, d. h. dort, wo der Austrittkanal 6 an die Laserscanneinrichtung 4 angrenzt, eine Abschluß­ optik (nicht dargestellt) für die Laserstrahlung 2. Die Laserstrahlung 2 erreicht von der Strahlungsquelle kommend durch die Strahlenführungseinheit hindurch die Laserscan­ neinrichtung 4 im Handstück 1, sie wird also bis dorthin von optischen und mechani­ schen Baugruppen umschlossen und innerhalb dieser Baugruppen geschützt geführt. An der Abschlußoptik für die Laserstrahlung 2, die an dem Endabschnitt 9 im Innenbe­ reich 7 des Austrittskanales 6 angeordnet ist, verläßt die Laserstrahlung 2 jedoch diese Baugruppen tritt hier in die freie Atmosphäre über. Die Laserstrahlung 2 verläuft jetzt zwar in der freien Atmosphäre, ist auf ihrem Weg zum betreffenden Hautabschnitt 21 aber immer noch vom Austrittskanal 6 umschlossen. Sie verläuft innerhalb des Aus­ trittskanales 6, bei der Abschlußoptik beginnend, bis zum Endabschnitt 12 des Aus­ trittskanales 6 durch den Innenbereich 7, tritt hier durch die Austrittsöffnung 11 aus und verläuft dann ungeschützt weiter bis zum Hautabschnitt 21.
Im Stirnbereich der Austrittsöffnung 11 ist ein Distanzstück 13 angeordnet. Das Di­ stanzstück 13 ist stabförmig ausgebildet und entspricht in seiner Länge dem Abstand, der während der dermatologischen Behandlung zwischen der Austrittsöffnung 11 und dem Hautabschnitt 21 einzuhalten ist. Die Einhaltung dieses Abstandes ist notwendig, um eine definierte Beeinflussung der Hautoberfläche bzw. der tieferliegenden Schich­ ten der Haut in Abhängigkeit von der Intensität der Laserstrahlung 2 zu gewährleisten. Bei zu kleinem Abstand ist die Intensität des Laserstrahlung 2 in Hautnähe zu groß, es kommt zu unbeabsichtigt starker Beinflussung der Hautpartien; ist der Abstand zu groß, wird der Einfluß aufgrund der geringeren Intensität der Laserstrahlung 2 unzu­ reichend. Das Distanzstück 13 ist also während der Behandlung leicht und feinfühlig auf die Hautoberfläche aufzusetzen und dient so zur Positionierung des Handstückes 1 über dem zu behandelnden Hautabschnitt 21. Das Distanzstück 13 ist beispielhaft als runder Metallstab mit einem Durchmesser von 4 mm und einer Länge von 30 mm aus­ geführt. Es kann auch, wie bereits dargestellt als durchsichtige Hülse mit seitlichen, an die Hautpartie grenzenden Ausnehmungen gestaltet sein.
In Abhängigkeit von der Strahlungsintensität bzw. von dem Zweck der Behandlung, etwa Behandlung der Hautoberfläche oder tieferliegender Schichten, sind Distanzstüc­ ke 13 unterschiedlicher Längen einsetzbar. Zum Zweck der leichten Auswechselbarkeit ist das Distanzstück 13 durch eine einfache Steckfassung, die eine Gleitpassung auf­ weist, mit dem Stirnbereich der Austrittsöffnung 11 verbunden.
Um nun die während der Behandlung mit der Laserstrahlung 2 von der Hautoberfläche abgetragenen Partikel und auch die entstehenden Rauchgase so entfernen zu können, daß weder ein Absetzen auf der Abschlußoptik möglich ist noch eine Geruchs- oder anderweitige Belästigungen des medizinischen Personales wie auch des Patienten ent­ steht, wird entsprechend dem erfindungsgemäßen Verfahren das Areal (22) während der Behandlung über seine gesamte Ausdehnung hinweg einem Saugunterdruck un­ terworfen.
Dazu ist die Austrittsöffnung 11 des Handstückes 1 erfindungsgemäß mit einer Luftabsaugeinrichtung verbunden und übernimmt so die Funktion der Mündungsöff­ nung des Saugrohres. Die Wandung 14 des Austrittskanales 6 umschließt, wie in Fig. 2 dargestellt, beim Betreiben der Anordnung die Laserstrahlung 2 und ist vom Innenbe­ reich 7 her mit mehreren Durchbruchsöffnungen 15 versehen. Diese Durchbruchöff­ nungen 15 verbinden den Innenbereich 7 des Austrittskanales 6 mit dessen Außenseite 16. Von der Außenseite 16 her sind die Durchbruchsöffnungen 15 mit einer Absaug­ einrichtung verbunden. Zu diesem Zweck ist an der Außenseite 16 des Austrittskanales 6 ein Hohlraum 17 angeordnet, dessen Umfassung 23 hermetisch dichtend mit der Außenseite 16 verbunden ist, wobei der freie Durchgang für angesaugte Luft von der Austrittsöffnung 11 her in den Innenbereich des Austrittskanales 6 hinein und durch die Durchbruchsöffnungen 15 hindurch in den Hohlraum 17 gewährleistet ist.
In entgegengesetzter Richtung zur Anbindung der Umfassung 23 des Hohlraumes 17 an die Außenseite 16 des Austrittskanales 6 ist der Hohlraum 17 mit einer Absaugein­ richtung verbunden, die zur Erzeugung eines Luftstromes 24 dient, der von dem zu behandelnden Hautabschnitt 21 her kommend durch die Austrittsöffnung 11 in den Innenbereich 7 des Austrittskanales 6 hinein und von dort durch die Durchbruchsöff­ nungen 15 und den Hohlraum 17 hindurch zur Absaugeinrichtung gerichtet ist. Die Absaugeinrichtung ist zeichnerisch nicht dargestellt. Als Absaugeinrichtung kann bei­ spielsweise das vom Drägerwerk Aktiengesellschaft, Lübeck, Deutschland, angebotene Rauchgasabsaugsystem "SUSY" genutzt werden. Mit diesem System ist der abgesaugte Luftstrom regelbar bis zu einem Volumenstrom von max. 650 Liter pro Minute. Das Absaugsystem verfügt über eine Luftfilter- und über eine Schallschutzeinrichtung. Die Ankopplung an den Hohlraum 17 kann über mitgeliefertes Zubehör (Schlauch-Set, Ad­ apter-Set) erfolgen. Dazu ist die Umfassung 23 des Hohlraumes 17 an einer frei wähl­ baren Stelle lediglich dem Adaptermundstück so anzupassen, daß dieses aufgesteckt werden kann.
Die Durchbruchsöffnungen 15 sind beispielhaft, wie aus der Fig. 2 zu erkennen ist, als Schlitze ausgebildet und um die Laserstrahlenachse 8 mit unterschiedlichen Abständen zueinander angeordnet. Die Ausrichtung der Längskanten bzw. der Seitenkanten der Schlitze verlaufen parallel zur Laserstrahlenmittenachse 8. Die Abstände zwischen den Schlitzen in Umfangsrichtung sind an einer ersten Position am Umfang der Wandung 14 am geringsten und an einer zweiten Position, die der ersten Position am Umfang der Wandung 14 diametral gegenüberliegt, am größten. Die Größe der Schlitze ist so ge­ staltet, daß die Summe ihrer Durchbruchsflächen durch die Wandung 14 etwa der Querschnittsfläche der Austrittsöffnung 11 entspricht, woraus sich vorteilhafte Strö­ mungsverhältnisse ergeben.
In Fig. 2 ist weiterhin erkennbar, daß der Längenabschnitt des Austrittskanales 6, in welchem sich die Durchbruchsöffnungen 15 befinden, gegenüber dem übrigen, zum Endabschnitt 9 hin gerichteten Längenabschnitt des Austrittskanales 6, in dem keine Durchbruchsöffnungen 15 vorgesehen sind, um die Laserstrahlenmittenachse 8 ver­ drehbar angeordnet ist. Zu diesem Zweck ist der Abschnitt mit den Durchbruchsöff­ nungen 15 als Buchse 18 ausgeführt, die in einer Erweiterung 19 des rohrförmigen Austrittskanales 6 gehalten ist. Die Erweiterung 19 ist, wie in Fig. 2 erkennbar, nahe dem Endabschnitt 12 des Austrittskanales 6 vorgesehen.
Während der Behandlung eines Hautabschnittes 21 mit Hilfe des erfindungsgemäßen Handstückes lösen sich vom Zielbereich 22 Partikel und Rauchgase. Wird nun zusätz­ lich zu der Laserbehandlungseinrichtung die Absaugeinrichtung in Betrieb genommen, wird aufgrund der Ansaugwirkung bei einem entsprechend eingestellten Volumen­ strom Luft aus dem Bereich zwischen dem Zielbereich 22 auf den Hautabschnitt 21 und der Austrittsöffnung 11 Luft umfangsseitig angesaugt. D. h. die Luft strömt von allen Seiten auf den Hautabschnitt 21 zu, wird in die Austrittsöffnung 11 eingesaugt, strömt entsprechend der Darstellung des Luftstromes 24 in den Innenbereich 7 des Austrittskanales 6, von dort durch die Durchbruchöffnungen 15 hindurch in den Hohl­ raum 17 und von dort weiter zur Absaugeinrichtung, wo die Partikel und Rauchgase in der Luftfiltereinrichtung aufgefangen werden. Damit sind Personal und Patienten gegen die Einatmung der Partikel und der übelriechenden Rauchgase geschützt. Außerdem wird verhindert, daß Partikel und Rauchgase durch den Austrittskanal 6 hindurch bis zur Abschlußoptik am Endabschnitt 9 des Austrittskanales 6 vordringen und sich dort auf der Abschlußoptik absetzen können. Bevor die Partikel und die störenden Rauchga­ se die Abschlußoptik erreichen können, werden sie seitlich durch die Wandung 14 aus dem Austrittskanal 6 entfernt.
Mit der erfindungsgemäßen Anordnung wird ein weiteres Problem gelöst: Wenn der Laser in schneller Pulsfolge mit Hilfe des Scanners das Areal bearbeitet, besteht die Gefahr, daß die freiwerdenen Partikel und Gaswolken sich im Strahlengang des Laser­ lichtes aufhalten bzw. den Strahlengang durchqueren und dadurch Unregelmäßigkeiten der Energieverteilung zur Folge haben. Die unregelmäßige Energieverteilung im Laser­ strahl wiederum kann sich negativ auf die Behandlungs- bzw. Therapieergebnisse auswirken. Mit der erfindungsgemäßen Anordnung werden diese Partikel und Rauchga­ se aber sehr schnell aus dem Strahlungsbereich entfernt, so daß diese nachteiligen Auswirkungen gar nicht erst auftreten können. Eine teilweise Absorption der Laser­ strahlung aufgrund derartiger Luftverunreinigungen ist damit weitestgehend ausge­ schlossen. Auf diese Weise erhöht sich die Effektivität des genutzten Handstückes.
Bezugszeichenliste
1
Handstück
2
Laserstrahlung
3
Kupplung
4
Laserscanneinrichtung
5
Handgriff
6
Austrittskanal
7
Innenbereich
8
Laserstrahlenmittenachse
9
,
12
Endabschnitt
10
Gehäuse
11
Austrittsöffnung
13
Distanzstück
14
Wandung
15
Durchbruchöffnung
16
Außenseite
17
Zwischenbereich
18
Buchse
19
Erweiterung
20
Steckverbindung
21
Hautabschnitt
22
Areal
23
Umfassung
24
,
25
Luftströmung
α/2Ablenkwinkel

Claims (20)

1. Anordnung zur Photoablation im dermatologisch-medizinischen Bereich mit Hilfe von Laserstrahlung, mit optischen Baugruppen zur geschützten Führung der La­ serstrahlung, mit einer Abschlußoptik an der Stelle des Überganges der Laser­ strahlung in die freie Atmosphäre und mit einem röhrenförmigen Austrittskanal, von dem die freie Laserstrahlung, beginnend an der Abschlußoptik, umschlossen ist und der an seinem der Abschlußoptik entgegengesetzten Endabschnitt eine Austrittsöffnung für die Laserstrahlung aufweist, wobei die Laserstrahlung und der Austrittskanal während der Behandlung auf ein zu behandelndes Areal (22) einer Hautoberfläche gerichtet sind, die Austrittsöffnung nahe dem Areal (22) positioniert ist und mit einer Absaugeinrichtung in Verbindung steht, dadurch kennzeichnet, daß die Wandung (14) des röhrenförmigen Austrittskanales (6) mindestens eine Durchbruchsöffnung (15) von dessen Innenbereich (7) zu seiner Außenseite (16) hin aufweist und die Außenseite (14) an die Absaugeinrichtung angeschlossen ist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Durch­ bruchsöffnungen (15) in der Wandung (14) des Austrittskanales (6) vorgesehen sind, wobei diese Durchbruchsöffnungen (15) radialsymmetrisch auf einem um die Laserstrahlenmittenachse (8) umlaufenden Umfang verteilt angeordnet sind.
3. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Durch­ bruchsöffnungen (15) in der Wandung (14) des Austrittskanales (6) vorgesehen sind, wobei die Durchbruchsöffnungen (15) mit unterschiedlichen Abständen zueinander auf einem um die Laserstrahlenmittenachse (8) umlaufenden Umfang verteilt angeordnet sind.
4. Anordnung nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Umfang, auf dem die Durchbruchsöffnungen (15) um die Laserstrahlenmit­ tenachse (8) umlaufend angeordnet sind, nahe der Austrittsöffnung (11) des Aus­ trittskanales (6) vorgesehen sind.
5. Anordnung nach einem der vergenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß alle Durchbruchsöffnungen (15) in der Wandung (14) des Austrittskanales (6) die gleiche geometrische Form aufweisen.
6. Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß alle Durchbruchsöff­ nungen (15) als kreisrunde Löcher ausgebildet sind.
7. Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß alle Durchbruchsöff­ nungen (15) als Schlitze ausgebildet sind, wobei die Ausrichtung ihrer längeren Seitenkante parallel zur Laserstrahlenmittenachse (8) vorgesehen ist.
8. Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß alle Durchbruchsöff­ nungen (1 5) als trapezförmige Schlitze ausgebildet sind, wobei jeweils die kleine­ re Schlitzbreite zur Austrittsöffnung (11) hin orientiert ist.
9. Anordnung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß alle Durchbruchsöffnungen (15), in Längsrichtung zur Abschlußoptik hin be­ trachtet, gleichen Abstand von der Austrittsöffnung (11) haben.
10. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchbruchsöffnungen (15) auf mehreren Umfängen um die Laserstrahlenmit­ tenachse (8) umlaufenden angeordnet sind, wobei die Umfänge in verschiedenen Abständen von der Austrittsöffnung (11), in Längsrichtung zur Abschlußoptik hin gemessen, vorgesehen sind.
11. Anordnung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Austrittskanal (6) als Doppelrohr ausgebildet ist, wobei der Kernbereich des Doppelrohres mit dem Innenbereich (7) des Austrittskanales (6) identisch ist, der innere Doppelrohrmantel mit der Wandung (14) des Austrittskanales (6) identisch ist, die Durchbruchsöffnungen (15) vom Kernbereich in den Zwischen­ bereich (25) zwischen dem inneren Doppelrohrmantel und dem äußeren Doppel­ rohrmantel führen und der Zwischenbereich (25) mit der Absaugeinrichtung ver­ bunden ist.
12. Anordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenfläche des Doppelmantelrohres als Handgriff (5) ausgebildet ist.
13. Anordnung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Austrittskanal (6) mit seinem an der Abschlußoptik befindlichen Endab­ schnitt (9) hermetisch dicht, jedoch lösbar mit den übrigen Bauteilen der Anord­ nung verbunden ist.
14. Anordnung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Wandung (14) des Austrittskanales (6) im Bereich zwischen der Ab­ schlußoptik und den Durchbruchsöffnungen (15) mindestens eine Öffnung vor­ gesehen ist, durch welche der Innenbereich (7) des Austrittskanales (6) mit der freien Atmosphäre in Verbindung steht.
15. Anordnung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abschnitt des Austrittskanales (6), in welchem die Durchbruchsöffnun­ gen (15) vorgesehen sind, gegenüber dem übrigen Abschnitt des Austrittskanales (6), in welchem keine Durchbruchsöffnungen (15) vorgesehen sind, um die Laser­ strahlenmittenachse (8) verdrehbar angeordnet ist.
16. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß lediglich eine Durch­ bruchsöffnung (15) in der Wandung des Austrittskanales (6) vorgesehen ist.
17. Anordnung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß diese eine Durch­ bruchsöffnung (15) als konzentrisch um die Laserstrahlenmittenachse (8) umlau­ fender Schlitz ausgebildet ist.
18. Anordnung nach einem der vorgenannten Ansprüche 9, dadurch gekennzeichnet, daß im Innenbereich (7) des Austrittskanales (6) vor mindestens einer der Durch­ bruchsöffnungen (15) eine Strömungsleiteinrichtung versehen ist.
19. Anordnung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß Strömungsleitein­ richtungen vorgesehen sind, die als dünnwandige, von der Wandung (14) in den Innenbereich (7) des Austrittskanales (6) hineinragende Zungen ausgebildet sind, wobei sich der Abstand der Zungen von der Wandung (14) mit kleiner werdender Entfernung von der Austrittsöffnung (11) vergrößert.
20. Anordnung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Strömungs­ leiteinrichtung als dünnwandiger, von der Wandung (14) in den Innenbereich (7) des Austrittskanales (11) hinein ragender Trichter ausgebildet ist, wobei sich dessen Durchmesser in Richtung auf die Austrittsöffnung (11) hin verjüngt.
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