DE19710676C2 - Anordnung zur Photoablation - Google Patents
Anordnung zur PhotoablationInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung zur Photoablation im dermatologisch-
medizinischen Bereich mit Hilfe von Laserstrahlung, mit optischen Baugruppen zur
geschützten Führung der Laserstrahlung, mit einer Abschlußoptik an der Stelle des
Überganges der Laserstrahlung in die freie Atmosphäre und mit einem röhrenförmigen
Austrittskanal, von dem die freie Laserstrahlung, beginnend an der Abschlußoptik,
umschlossen ist und der an seinem der Abschlußoptik entgegengesetzten Endabschnitt
eine Austrittsöffnung für die Laserstrahlung aufweist, wobei die Laserstrahlung und
der Austrittskanal während der Behandlung auf ein zu behandelndes Areal einer Haut
oberfläche gerichtet sind und die Austrittsöffnung nahe dem Areal positioniert ist und mit einer Absaugeinrichtung in Verbindung steht.
Trifft ein kontinuierlicher Laserstrahl länger als 10 Millisekunden auf die Haut, wird
elektromagnetische Energie in thermische Energie umgewandelt, die zur Koagulation
eines krankhaften Gewebes genutzt werden kann. Werden zur Behandlung kurze La
serimpulse mit einer Impulsdauer im Nano- und Microsekundenbereich angewendet,
sind mechanisch-destruktive Gewebeeffekte ohne wesentliche thermische Schädigung
der Haut bzw. der biologischen Substanz im Zielareal erzielbar.
Es ist bekannt, mit diesem quasi-nichtthermischen Prozeß, der sogenannten Photoabla
tion, Laserstrahlung zur Abtragung von Material zu nutzen. Diese Möglichkeit wird
bereits weltweit beispielsweise bei der Knochenknorpelbearbeitung, zur Behandlung
von Zahnhartgewebe und auch in der Dermatotherapie genutzt. In der Dermatologie
bietet sich vor allem die Möglichkeit der Behandlung verschiedenartiger Hautverände
rungen, von der Gefäßmißbildung bis zu Tumoren.
So werden Laser in der Dermatologie heute weltweit zur Behandlung von Feuermalen,
zur Entfernung von Tätowierungen oder auch zur Hauterneuerung (Resurfacing) einge
setzt. Damit ist bereits angedeutet, daß derartige Therapien vorwiegend zur Verbesse
rung der Lebensqualität der Patienten bzw. zu kosmetischen Korrekturen genutzt wer
den.
Die medizinisch-technischen Geräte zur Durchführung der vorgenannten Therapien
bestehen im Prinzip aus einer Laserstrahlungsquelle und aus einem Handstück, das zur
Ausrichtung der von der Laserstrahlungsquelle emittierten Laserstrahlung auf das Ziel
gebiet des zu behandelnden Körperteiles dient. Um das Handstück in geringer Baugrö
ße auszuführen zu können und zum Zweck der möglichst ungehinderten Manipulation
handlich gestalten zu können, erfolgt meist eine bauliche und örtliche Trennung von
Laserstrahlungsquelle und Handstück, wobei eine Strahlführungseinheit zur Übertra
gung der Laserstrahlung von der Strahlungsquelle zum Handstück vorgesehen ist. Die
Strahlführungseinheit kann dabei aus mehreren, durch Gelenke miteinander verbunde
nen starren Übertragungsgliedern bestehen oder auch als biegsame faseroptische Ein
richtung ausgebildet sein. Das Handstück weist eine Austrittsoptik und eine Austritts
öffnung für die Laserstrahlung auf, die auf das Zielareal zu richten ist.
In der DE 44 01 989 A1 ist ein medizinisches Handstück beschrieben, das zur Ausrich
tung einer der von einer Laserstrahlungsquelle emittierten Laserstrahlung auf einen zu
behandelnden Körperteil dient. Dieses Handstück besteht aus einem Gehäuse und einer
in das Gehäuse integrierten Laserstrahlungsquelle. Durch die Integration der Laser
strahlungsquelle in das Gehäuse kann die Strahlführungseinheit vollständig entfallen,
wodurch die Handhabung des medizinischen Handstückes nicht durch mechanische
Beweglichkeitsschranken beeinträchtigt wird.
Ein immer wieder auftretendes Problem bei der Ablation von biologischen Substanzen
mit Laserstrahlung und bei der Verwendung von Handstücken besteht darin, daß die
von der zu behandelnden Oberfläche abgetragenen Partikel die Luftqualität in unmit
telbarer Umgebung des Behandlungsortes und auch im Handstück selbst, etwa im Aus
trittskanal für die Laserstrahlung, beeinträchtigen. Sie setzen sich nachteiligerweise auf
der Austrittsoptik für den optischen Strahlengang im Handstück ab und führen, da bei
der Behandlung biologische Substanz auch verdampft, zur Geruchsbelästigung für den
Patienten und das behandelnde Personal.
Um das zu verhindern, ist es notwendig, die abgelösten Partikel und das entstehende
Rauchgas vom Entstehungsort zu entfernen bzw. zumindest ein Absetzen auf der Op
tik im Handstück zu verhindern. Aus diesem Grund und schließlich auch zu dem
Zweck, die schädlichen und übelriechenden Rauchgase vom medizinischen Personal
und den Patienten fernzuhalten, sind Absaugsysteme entwickelt worden, die als sepa
rate gerätetechnische Einheiten aus einem Grundgerät, in dem sich eine Saugquelle und
ein Filter befinden, sowie aus einem Schlauch- und Vorfiltersystem bestehen. Zum Zu
behör derartiger Geräte gehören Saugrohre, die in der Nähe der zu behandelnden Stelle
positioniert werden müssen, damit die Ablations-Abprodukte erfaßt werden können.
Die Nachteile dieser Einrichtung bestehen einmal darin, daß das in der Nähe der Be
handlungsstelle angeordnete Saugrohr die Bewegungsfreiheit des Handstückes wäh
rend der Laserbehandlung einschränkt und zum anderen bei Änderung des Behand
lungsortes dem Handstück bzw. der Zielrichtung des Laserstrahles nachgeführt werden
muß, wenn die Absaugeinrichtung wirksam auf den Behandlungsort gerichtet bleiben
soll.
In weiteren gebräuchlichen Handstücken, wie z. B. in dem US Patent 5,344,418 be
schrieben, sind innerhalb des Handstückes Strömungskanäle für Gase bzw. für Luft
vorgesehen, die nahe der Austrittsöffnung für den Laserstrahl enden und von dort ei
nen Gas- bzw. Luftstrom auf die zu behandelnde Stelle richten. Damit wird vor allem
eine (wenn auch recht ungleichmäßige) Kühlung der behandelnden Hautregion bewirkt,
ein Nebeneffekt besteht jedoch zumindest auch darin, daß die Ablations-Abprodukte
vom Handstück und der behandelnden Hautpartie weggeblasen werden. Auch hier ist
das Problem der Luftverunreinigung und der Geruchsbelästigung nicht gelöst. Außer
dem wird die behandelte Hautpartie nicht gleichmäßig thermisch beeinflußt, da der
Gas- bzw. Luftstrom seitwärts das Zielareal überqueren muß, sich dabei bereits die Gas-
bzw. Lufttemperatur ändert und der Kühleffekt bei Erreichen des Endes des Zielareals
nicht mehr der Gleiche sein kann wie zu Anfang.
In dem US Patent 4,850,352 ist ein chirurgisches Laserinstrument mit einem Handstück
beschrieben, bei dem ein Gasstrom parallel zur Laserstrahlungsrichtung vorgesehen
ist, der verhindern soll, daß die Laserfocus-Linse von Rauchpartikeln verunreinigt wird.
Die Laserstrahlung und der Gasstrom werden durch ein sich verjüngendes Rohr auf die
zu behandelnde Hautpartie gerichtet. Das Rohr ist an seiner Außenseite von einem wei
teren Rohrmantel zentrisch umgeben, und der Zwischenraum zwischen beiden Rohr
wandungen ist an eine Absaugeinrichtung angeschlossen. Die durch die Absaugung
bewirkte Luftströmung ist von der behandelten Hautpartie weg entgegengesetzt zur
Laserstrahlung in den Zwischenraum hineingerichtet. Das mit der Luftströmung abge
saugte Rauchgas wird durch den Zwischenraum hindurch über einen Anschlußstutzen
und über eine angeschlossenen Leitung der Absaugeinrichtung zugeführt. Luftverun
reinigung und Geruchsbelästigung werden dadurch verringert. Die Mündungsöffnung
für die abzusaugende Luft ist dabei ringförmig konzentrisch um die Ausströmöffnung
für das Gas zur Reinhaltung der Laserfocus-Linse angeordnet; beide Öffnungen sind
gleichweit vom Behandlungsort entfernt.
Beim Betreiben dieses chirurgischen Laserinstrumentes entsteht vor der Öffnung, durch
die der Laserstrahles abgestrahlt wird, nachteiligerweise eine undefinierte Verwirbe
lung der mit Rauchgas verunreinigten Luft. Das kann einmal zur Folge haben, daß die
Intensität der Laserstrahlung beim Durchgang durch die verunreinigte Luft geschwächt
wird und außerdem, über den Strahlquerschnitt betrachtet, Inhomogenitäten aufweist,
die dem Besteben nach gleichmäßiger Behandlung der Hautpartie entgegenwirken. Zum
erfolgt mit dem hier offenbarten Laserinstrument die Absaugung der Ablations-
Abprodukte nicht so gründlich, wie es notwendig wäre, eine Geruchsbelästigung für
Arzt und Patient gänzlich auszuschließen. Ursache für diesen Mangel ist Möglicherwei
se ebenfalls die Luft-Verwirbelung über der behandelten Hautpartie.
Eine weitere Lösung, die mit vergleichbaren Nachteilen wie vorbeschrieben behaftet ist,
wird mit dem US Patent 5,181,916 offenbart. Hier ist zwar kein Gasstrom in Richtung
der Laserstrahlung vorgesehen, es erfolgt jedoch ebenfalls eine Luftabsaugung ein
schließlich des am Behandlungsort entstehenden Rauchgas durch eine konzentrisch um
die Abstrahlöffnung für die Laserstrahlung angeordnete ringförmige Ansaugöffnung.
Auch hierbei entstehen Verwirbelungen der verunreinigten Luft mit der Folge einer die
Zuverlässigkeit der Behandlung behindernden Beeinflussung der Strahlungsintensität.
In der EP 0 538 641 A1 ist ein "Automatisches Rauchabzugssystem für eine chirurgi
sche Laservorrichtung und Verfahren zum Rauchabzug aus einer Körperhöhle während
eines laserchirurgischen Eingriffs" dargestellt, wobei CO2-Gas durch das Innere eines
Doppelmantelrohres in eine Körperhöhle geleitet und durch den Zwischenraum der
beiden Rohrwandungen hindurch wieder aus der Körperhöhle herausgeführt werden
kann. Die Absaugung nach außen dient auch der Abführung von Rauchgasen, die wäh
rend einer Laserbehandlung innerhalb der Körperhöhle entsteht. Die Ansaugöffnung
für das CO2-Gas und das Rauchgas wird durch eine Anzahl von Löchern gebildet, die in
die Wandung des äußeren Rohrmantels eingebracht sind. Die zu behandelnde Substanz
ist dabei dem einströmenden CO2-Gas ausgesetzt. Zur Reinhaltung der Luft bei einer
Laserbehandlung von biologischer Substanz außerhalb einer Körperhöhle ist dieses
System nicht geeignet und auch nicht vorgesehen.
Außer den bisher dargestellten Handstücken zur Ablation biologischer Substanzen sind
weiterhin Handstücke bekannt, die mit einem Abstandshalter ausgestattet sind, der zur
Einstellung eines definierten Abstandes der Strahlaustrittsöffnung aus dem Handstück
zum Ort der Behandlung dient. Der Abstandshalter ist ein etwa stabförmiger Gegen
stand, der mit einem Endabschnitt nahe der Austrittsöffnung der Laserstrahlung am
Handstück befestigt ist und mit seinem entgegengesetzten Endabschnitt während der
Behandlung leicht auf eine Stelle in unmittelbarer Nähe des Behandlungsortes auf die
Haut aufgesetzt wird. Damit ist gewährleistet, daß die Laseraustrittsöffnung bzw. die
Austrittsoptik für den Laserstrahl zumindest etwa eine gleichbleibende Entfernung
zum Behandlungsort aufweist und somit eine ordnungsgemäße Fokussierung des La
serstrahles auf den Behandlungsort gegeben ist.
Es ist bekannt, derartige Abstandshalter einerseits mit einer Ansaugmündung zu ver
sehen und andererseits mit einer Absaugvorrichtung zu verbinden, wobei die Ansau
göffnung so ausgerichtet ist, daß Ablations-Abprodukte wie Partikel und Rauchgase
von der Ansaugöffnung erfaßt und durch den Abstandshalter hindurch zur Absaugein
richtung hin abtransportiert werden. Diese Einrichtungen arbeiten nachteiligerweise
aber nur dann wirkungsvoll, wenn die Ansaugöffnung im Abstandshalter in unmittel
barer Nähe des Laserstrahles bzw. des Behandlungsortes positioniert werden kann und
auch dort bleibt. Sobald sich aber der Abstand der Laserstrahlung von der Ansaugöff
nung vergrößert, wie das z. B. bei der Bearbeitung größerer Hautflächen mittels Laser
scannern der Fall ist, nimmt die Wirksamkeit dieser Absaugeinrichtung mit zunehmen
der Entfernung der Laserstrahlung von der Ansaugmündung ab.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Anordnung zur Photoablation im derma
tologisch-medizinischen Bereich zu schaffen, bei der die Behandlung eines Areals einer
Hautoberfläche mit einer Laserstrahlung noch wirkungsvoller möglich ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß das zu behandelnde Areal
während der Behandlung über seine gesamte Ausdehnung hinweg einem Saugunter
druck unterworfen ist. Anders als beim Stand der Technik, bei dem nur Teilbereiche
des Areals dem Saugunterdruck unterworfen oder einem aus Richtung der Laserstrah
lung auf das Areal zuströmenden Gas ausgesetzt sind, wird damit erreicht, daß die
Absaugung permanent über das gesamte Gebiet hinweg erfolgt, die vom Laserstrahl im
Verlaufe eines Zeitabschnittes überstrichen wird. Das ist insbesondere dann vorteilhaft,
wenn zur Photoablation ein gescannter Laserstrahl genutzt wird, der ein zur Behand
lung ausgewähltes Areal einer Hautoberfläche abtastet. Ein solches Areal kann eine
Ausdehnung von mehreren Quadratmillimetern Fläche, z. B. 10 mm × 10 mm, aufweisen,
während der Laserstrahl lediglich einen Durchmesser 2 bis 3 mm besitzt. Der Laser
strahl tastet dabei das Areal in zeitlicher Folge ab, während die Absaugung über den
gesamten Zeitraum der Abtastung gleichmäßig über das gesamte Areal vorgenommen
wird.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß der Saugunterdruck durch
ein über dem Areal positionierte Mündungsöffnung eines Saugrohres bewirkt wird.
Dabei sollte der Querschnitt des über dem Areal angebrachten Saugrohres bzw. der
Mündungsöffnung im wesentlichen der Flächenausdehnung des Areals entsprechen. In
einer sehr vorteilhaften Ausgestaltung kann der Querschnitt des Saugrohres um ein
geringes Maß größer sein als die Arealfläche. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
sehen vor, daß der Querschnitt des über dem Areal angebrachten Saugrohres um 5%
bis 10% größer als das Areal ausgebildet wird. Sehr vorteilhaft kann durch die Erfin
dung die Mündungsöffnung des Saugrohres auch als Austrittsöffnung für den Laser
strahl genutzt werden und umgekehrt.
Des weiteren sollte der Rand der Mündungsöffnung des Saugrohres in einer Entfernung
vom Areal von 10 mm bis 80 mm, insbesondere von 15 mm bis 60 mm, bevorzugt 20
mm bis 50 mm und ganz besonders bevorzugt 30 mm bis 35 mm positioniert werden.
Der Saugunterdruck sollte so gewählt werden, daß sich eine Strömungsgeschwindigkeit
in der Mündungsöffnung des Saugrohres von maximal 650 Litern pro Minute ergibt.
Besonders vorteilhaft kann der Saugunterdruck so gewählt werden, daß die mittlere
Strömungsgeschwindigkeit in der Mündungsöffnung des Saugrohres etwa 400 Liter
pro Minute beträgt.
Damit ist vorteilhaft gewährleistet, daß die angesaugte Luft von allen Seiten, sozusa
gen sternförmig, über die Hautoberfläche auf das zu behandelnde Areal zuströmt und
von dort im rechten Winkel zur Hautoberfläche, d. h. im wesentlichen entgegensetzt zur
Einstrahlungsrichtung der Laserstrahlung, auf die Mündungsöffnung des Saugrohres
zuströmt und innerhalb des Saugrohres weiter abtransportiert wird. Dabei werden von
der Luftströmung vorteilhafterweise alle Partikel wie auch das Rauchgas erfaßt, daß
während des Ablationsprozeßes entsteht und abtransportiert. Damit wird verhindert,
daß sich diese Ablations-Abprodukte in der Raumluft ausbreiten und das Behandlungs
personal wie auch die Patienten stören. Des weiteren wird verhindert, daß sich die Ab
lations-Abprodukte auf funktionswesentlichen Teilen der optischen bzw. medizinischen
Geräte absetzen und die Funktionssicherheit beeinträchtigen. Als weiterer wesentlicher
Vorteil ergibt sich, daß die über die Haut bzw. über das zu behandelnde Areal hinweg
strömende Luft den Behandlungseffekt positiv beeinflußt. Dieser positive Einfluß ent
steht im wesentlichen durch die gegenüber dem Stand der Technik vergleichmäßigte
Kühl- bzw. Temperierwirkung, die die strömende Luft zur Folge hat, und die (als gün
stiger Nebeneffekt) auch vom Patienten als angenehm empfunden wird. Ein positiver
Einfluß auf die Behandlung an der Stelle der betreffenden Areals ergibt sich auch dar
aus, daß die Luft unmittelbar über dem Areal eine Änderung ihrer Strömungsrichtung
erfährt. Dadurch entsteht im Zentrum des Areals ein Strömungsmittenkanal, dessen
Strömungsrichtung entgegengesetzt zur Laserstrahlungsrichtung ausgerichtet ist, wäh
rend sich die zuströmende Luft sternförmig von allen Seiten kommend auf dieses Zen
trum zubewegt.
Die technischen Mittel, mit denen das erreicht wird, sind wie im folgenden beschrieben
ausgebildet. Die Wandung des röhrenförmigen Austrittskanales weist mindestens eine
Durchbruchsöffnung von dessen Innenbereich zu seiner Außenseite hin auf, wobei die
Außenseite an eine Absaugeinrichtung angeschlossen ist. Sehr vorteilhaft kann die
Austrittsöffnung für den Laserstrahl die Funktion der Mündungsöffnung des Saugroh
res übernehmen und umgekehrt.
Weitere sehr vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sehen vor, daß mehrere
Durchbruchsöffnungen in der Wandung des Austrittskanales vorhanden sind, wobei
diese Durchbruchsöffnungen radialsymmetrisch auf einem um die Laserstrahlenmit
tenachse umlaufenden Umfang verteilt sind oder, alternativ hierzu, mit unterschiedli
chen Abständen zueinander auf dem um die Laserstrahlenmittenachse umlaufenden
Umfang verteilt sein können. In dieser Anordnung ergibt sich vorteilhaft, daß die wäh
rend der Photoablation als Ablationsnebenprodukte entstehenden Partikel und Rauch
gase von dem behandelten Hautabschnitt wirkungsvoll abgesaugt werden. Dadurch,
daß der abgesaugte Luftstrom durch die gesamte Austrittsöffnung in den Innenbereich
des Austrittskanales gesaugt wird, wird verhindert, daß sich die Teilchen oder auch die
Rauchgase seitlich von der behandelten Stelle entfernen und in die umgebende Raum
luft eintreten können. Die durch die Austrittsöffnung in den Innenbereich des Aus
trittskanales gesaugten Teilchen und Gaswolken werden aufgrund des Luftstromes
durch die seitlich in den Austrittskanal eingebrachten Durchbruchsöffnungen zur Au
ßenseite des Austrittskanales und von dort zur Absaugeinrichtung befördert. Damit ist
nicht nur verhindert, daß diese Ablations-Abprodukte die Luft verunreinigen, sondern
es ist auch dafür gesorgt, daß sie sich nicht auf der Abschlußoptik für den Laserstrahl
absetzen können. Damit ist erfolgreich verhindert, daß die Abschlußoptik verschmutzt
(die Abschlußoptik kann dabei sowohl als Planfenster als auch als strahlformendes
Element ausgebildet sein). Ein weiterer wesentlicher Vorteil ergibt sich daraus, daß die
Teilchen und Gase sehr schnell aus dem Bereich der Laserstrahlung entfernt werden, so
daß eine ungleichmäßige Energieverteilung innerhalb des Laserstrahles, hervorgerufen
durch Teilchen oder Rauchgase, die den Laserstrahl queren, von vornherein verhindert
ist. Damit ist eine sichere Betriebsweise der Anordnung und eine hohe Effektivität bei
der dermatologisch-medizinischen Behandlung gewährleistet. Zum Erfolg der Behand
lung und damit zur Effiktivitätserhöhung trägt auch der Umstand bei, daß über dem zu
behandelnden Hautabschnitt eine temperierende Luftströmung bzw. Luftverwirbelung
erzeugt wird.
Eine sehr vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß der Umfang, auf dem
die Durchbruchsöffnungen um die Laserstrahlenmittenachse umlaufend angeordnet
sind, nahe der Austrittsöffnung des Austrittskanales vorgesehen sind. Damit ist ge
währleistet, daß die abzusaugenden Ablations-Abprodukte gar nicht erst weit, etwa bis
zur Austrittsoptik, in den Austrittskanal eindringen, sondern gleich zu Anfang des Aus
trittskanales seitwärts durch dessen Wandung hindurch abgeführt werden.
Die Durchbruchsöffnungen in der Wandung des Austrittskanales können untereinander
die gleiche geometrische Form aufweisen, z. B. ist es vorteilhaft, sie als kreisrunde Lö
cher auszubilden; alternativ dazu ist es jedoch unter Umständen von Vorteil, die
Durchbruchsöffnungen als Schlitze zu gestalten, wobei die Ausrichtung der längeren
Seitenkante eines jeden der Schlitze parallel zur Laserstrahlenmittenachse vorgesehen
sein sollte. Denkbar ist auch, die Durchbruchsöffnungen als trapezförmige Schlitze
auszubilden, wobei jeweils die kleinere Schlitzbreite zur Austrittsöffnung hin orientiert
sein sollte.
Mit all diesen Varianten ist eine wirksame Abführung der Partikel und Rauchgase und
damit die Sauberhaltung der Umgebung des Behandlungsortes wie auch der Abschluß
optik gewährleistet.
Bei weiteren Ausgestaltungen können alle Durchbruchsöffnungen, in Längsrichtung
zur Abschlußoptik hin betrachtet, den gleichen Abstand von der Austrittsöffnung ha
ben, oder es kann vorgesehen sein, die Durchbruchsöffnungen auf mehreren Umfän
gen um die Laserstrahlenmittenachse umlaufend anzuordnen und diese einzelnen Um
fänge in unterschiedlichen Abständen von der Austrittsöffnung, in Längsrichtung zur
Abschlußoptik hin betrachtet, vorzusehen.
Eine ganz besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß der Aus
trittskanal als Doppelrohr ausgebildet ist, wobei der Kernbereich des Doppelrohres mit
dem Innenbereich des Austrittskanales identisch ist, der innere Doppelrohrmantel mit
der Wandung des Austrittskanales identisch ist, die Durchbruchsöffnungen vom Kern
bereich in den Zwischenbereich zwischen dem inneren Doppelrohrmantel und dem
äußeren Doppelrohrmantel führen und der Zwischenbereich mit der Absaugeinrichtung
verbunden ist. Hierzu ergänzend kann die Außenfläche des Doppelmantelrohres als
Handgriff ausgebildet sein. Mit dieser Ausgestaltung ist es möglich, daß die Hand des
behandelnden Arztes den Austrittskanal auf dessen Außenfläche umgreift und die La
serstrahlung leicht manuell auf das Areal richten kann. Dabei wird der Luftstrom mit
den abgeführten Teilchen zwischen dem Innenbereich und dem Handgriff geführt und
gelangt von dort zur Absaugeeinrichtung.
Eine weitere sehr vorteilhafte Ausgestaltung sieht vor, daß der Austrittskanal mit sei
nem an der Abschlußoptik befindlichen Endabschnitt hermetisch dicht, jedoch lösbar
mit den übrigen Bauteilen der Anordnung verbunden ist. Damit ist es möglich, den
Austrittskanal jederzeit von den übrigen Baugruppen der Anordnung abzutrennen und
zu reinigen bzw. die Abschlußoptik, die bei abgenommenem Austrittskanal freiliegt,
auf Verschmutzung zu prüfen und gegebenenfalls zu säubern.
Weiterhin kann vorteilhaft vorgesehen sein, daß in der Wandung des Austrittskanales
im Bereich zwischen der Abschlußoptik und den Durchbruchsöffnungen mindestens
eine Öffnung vorgesehen ist, durch welche der Innenbereich des Austrittskanales mit
der freien Atmosphäre in Verbindung steht. Damit wird erreicht, daß der abgesaugte
und durch die Durchbruchsöffnungen in der Wandung der Austrittskanales seitwärts
abgeführte Luftstrom nicht nur in Richtung von der Austrittsöffnung durch die Durch
bruchsöffnungen zur Absaugeinrichtung geführt wird, sondern auch eine Strömungs
richtung von der Abschlußoptik in Richtung auf die Durchbruchsöffnungen erzeugt
wird, wodurch eine noch sicherere Absaugung und Reinhaltung des Innenbereiches des
Austrittskanales in dem Teil gewährleistet ist, der sich zwischen den Durchbruchsöff
nungen und der Abschlußoptik befindet.
Eine weitere sehr vorteilhafte Ausgestaltung besteht darin, daß der Abschnitt des Aus
trittskanales, in welchem die Durchbruchöffnungen vorgesehen sind, gegenüber dem
Abschnitt des Austrittskanales, in welchem keine Durchbruchsöffnungen vorgesehen
sind, um die Laserstrahlenmittenachse verdrehbar angeordnet ist. Damit wird insbe
sondere bei nicht radialsymmetrisch um die Laserstrahlenmittenachse angeordneten
Durchbruchsöffnungen erreicht, daß der Abschnitt des Austrittskanales, der die
Durchbruchsöffnungen aufweist, in Abhängigkeit von der Ausrichtung des Handstüc
kes so durch Drehung um die Laserstrahlenmittenachse eingestellt werden kann, daß
eine optimal wirksame Absaugung erfolgt.
Des weiteren kann es vorteilhaft sein, wenn lediglich eine Durchbruchsöffnung in der
Wandung des Austrittskanales vorgesehen und diese Durchbruchsöffnung beispiels
weise als konzentrisch um die Laserstrahlenmittenachse umlaufender Schlitz ausgebil
det ist. Damit ist gewährleistet, daß die Absaugung des Luftstromes und die seitliche
Abführung durch die Wandung des Austrittskanales gleichmäßig um den gesamten
Umfang der Wandung des Austrittskanales erfolgt.
Weiterhin können im Innenbereich des Austrittskanales vor mindestens einer der
Durchbruchsöffnungen Strömungsleiteinrichtungen vorgesehen sein. Diese Strömungs
leiteinrichtungen können als dünnwandige, von der Wandung des Innenbereiches in
den Austrittskanal hineinragende Zungen ausgebildet sein, die so angeordnet sind, daß
sich ihr Abstand von der Wandung mit geringer werdender Entfernung von der Aus
trittsöffnung vergrößert. Das heißt, sie ragen entgegengesetzt zur Strömungsrichtung
in den Innenbereich hinein und begünstigen damit die seitliche Umlenkung des Luft
stromes in Richtung auf die Durchbruchsöffnungen. Denkbar ist auch, als Strömungs
leiteinrichtung einen dünnwandigen, von der Wandung in den Innenbereich des Aus
trittskanales konisch hineinragenden kreisrunden Trichter vorzusehen, dessen Durch
messer sich in Richtung auf die Austrittsöffnung hin verjüngt. Dadurch wird erreicht,
daß der Luftstrom durch die konische Trichterwandung seitwärts in Richtung auf die
Durchbruchsöffnungen abgelenkt wird und sich somit günstigere Strömungsverhältnis
se im Austrittskanal ergeben.
In einer weiteren Ausgestaltung kann vorgesehen sein, daß in der Nähe der Austritts
öffnung zwischen der Austrittsöffnung und dem Areal ein Distanzstück vorhanden ist.
Das Distanzstück kann beispielsweise als stabförmiges Teil ausgebildet sein, dessen
Länge, in Richtung der Laserstrahlung gemessen, dem Abstand entspricht, der während
der Benutzung der Anordnung zwischen der Austrittsöffnung und dem Hautabschnitt
einzuhalten ist. Alternativ hierzu kann das Distanzstück als transparente Hülse, etwa
aus einem durchsichtigen Plastwerkstoff, ausgebildet sein, die auf das Austrittsende
aufsteckbar ist und deren Länge ebenfalls dem Abstand zwischen der Austrittsöffnung
und dem Hautabschnitt entspricht. Damit ist es dem behandelten Arzt möglich, den
Abstand zwischen der Austrittsöffnung und dem Hautabschnitt ausreichend genau
einzuhalten.
Schließlich kann die Absaugeinrichtung vorteilhafterweise mit einer Luftfiltereinheit
ausgestattet sein.
Die Erfindung soll nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden.
In den zugehörigen Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Handstück in einer Übersichtszeichnung
Fig. 2 einen Ausschnitt des erfindungsgemäßen Handstückes aus Fig. 1
Das in Fig. 1 dargestellte Handstück 1 dient zur Ausrichtung einer Laserstrahlung 2 auf
einen Hautabschnitt 21, beispielsweise zum Zweck der Behandlung exophytischer Nar
ben oder zur Hauterneuerung. Das Handstück 1 weist eine Kupplung 3 zum Anschluß
einer Strahlführungseinheit zur Haranführung der Laserstrahlung 2 von einer Strah
lungsquelle zum Handstück 1 auf. Die Strahlungsquelle ist zeichnerisch nicht darge
stellt; es kann beispielhaft ein handelsüblicher gepulster Laser vom Typ Er:YAG mit
einer Strahlung der Wellenlänge 2,94 µm und einer Pulsenergie von etwa 100 mJ bei
Pulsdauern von 350 µs vorgesehen sein. Die Strahlführungseinheit, die ebenfalls
zeichnerisch nicht dargestellt ist, kann beispielhaft als eine faseroptische Einrichtung,
etwa als Lichtwellenleiter, oder auch aus mehreren starren, über Gelenke miteinander
verbundenen Gliedern ausgeführt sein. Bei letzterem wird die Laserstrahlung 2 von
Glied zu Glied über Spiegel, die in den Gelenken vorgesehen sind, von der Strahlungs
quelle bis zum Hanstück weitergegeben. Derartige Strahlführungseinheit sind im Stand
der Technik bekannt. Sie gestatten die örtliche Trennung von Laserstrahlungsquelle
und Handstück 1, wodurch das Handstück klein und leicht ausgeführt werden kann
und demzufolge eine gute Handhabung bei der manuellen Ausrichtung auf den zu be
handelnden Hautabschnitt möglich ist.
Am Handstück 1 ist weiterhin eine Laserscanneinrichtung 4 vorgesehen, die eine Ab
lenkung der Laserstrahlung 2 um einen Betrag des Winkels α über das Areal 22 auf
dem Hautabschnitt 21 veranlaßt. Die Verwendung der Laserscanneinrichtung 4 in ei
nem solchen Handgriff 1 hat den Vorteil, daß das relativ große Areal 22, der dem Ab
lenkbereich der Laserstrahlung 2 über den Winkelbereich α auf dem Hautabschnitt 21
entspricht, medizinisch behandelt werden kann, ohne daß die manuelle Ausrichtung
des Handstückes 1 auf den Hautabschnitt 21 verändert werden muß.
Alternativ hierzu kann das Handstück 1 auch ohne Laserscanneinrichtung 4 ausgebil
det sein oder ohne die Scannfunktion, d. h. mit nicht abgelenktem Laserstrahl betrieben
werden. In diesen Fall wäre die Laserstrahlung 2 bei unveränderter Ausrichtung des
Handstückes 1 stets nur auf den Teil des Hautabschnitt 21 gerichtet, der dem Durch
messer der Laserstrahlung 2 entspricht, d. h. das Areal 22 wäre dann nur so groß wie
der Durchmesser des Laserstrahles. Gebräuchlich sind beide Betriebsarten, und es sind
auch Handstücke 1 bekannt, die sowohl nur die eine oder nur die andere dieser beiden
Betriebsarten gestatten. Für spezielle Anwendungsfälle der Photoablation bei Hautbe
handlungen bieten diese Betriebsarten unterschiedliche Vorteile und werden in Ab
hängigkeit davon ausgewählt.
Das Handstück 1 ist weiterhin ausgestattet mit einem Handgriff 5, welcher während
des Ablationsvorganges von der Hand des behandelnden Arztes umschlossen wird, der
durch Richtungsänderungen das Handstück 1 und damit die Laserstrahlung 2 auf den
jeweils zu behandelnden Hautabschnitt richtet. Der Handgriff 5 umhüllt seinerseits
einen röhrenförmigen Austrittskanal 6 (vgl. Fig. 2) für die Laserstrahlung 2. Dieser Aus
trittskanal 6, der aus einer Aluminiumlegierung oder aus Titan gefertigt sein kann,
weist beispielsweise einen kreisrunden Querschnitt auf, der sich von seinem Endab
schnitt 9, der der Scanneinrichtung 4 zugewandt ist, bis zu seinem Endabschnitt 12
erstreckt, der der Scanneinrichtung 4 abgewandt ist und so einen zylindrischen Innen
bereich 7 bildet, der die Laserstrahlung 2 umschließt, wobei sich die Laserstrahlungs
mittenachse 8 etwa im Zentrum des Innenbereiches 7 befindet. Die Laserstrahlungsmit
tenachse 8 ist dabei identisch mit der Position, welche die Laserstrahlung 2 bei nicht
erfolgter Ablenkung einnimmt; die maximalen Ablenkpositionen seien beispielhaft die
Positionen, die die Laserstrahlung bei einer Ablenkung von α/2 nach beiden Seiten der
Laserstrahlungsmittenachse 8 einnimmt.
An dem Endabschnitt 9 des Innenbereiches 7 befindet sich im Austrittskanal 6, d. h.
dort, wo der Austrittkanal 6 an die Laserscanneinrichtung 4 angrenzt, eine Abschluß
optik (nicht dargestellt) für die Laserstrahlung 2. Die Laserstrahlung 2 erreicht von der
Strahlungsquelle kommend durch die Strahlenführungseinheit hindurch die Laserscan
neinrichtung 4 im Handstück 1, sie wird also bis dorthin von optischen und mechani
schen Baugruppen umschlossen und innerhalb dieser Baugruppen geschützt geführt.
An der Abschlußoptik für die Laserstrahlung 2, die an dem Endabschnitt 9 im Innenbe
reich 7 des Austrittskanales 6 angeordnet ist, verläßt die Laserstrahlung 2 jedoch diese
Baugruppen tritt hier in die freie Atmosphäre über. Die Laserstrahlung 2 verläuft jetzt
zwar in der freien Atmosphäre, ist auf ihrem Weg zum betreffenden Hautabschnitt 21
aber immer noch vom Austrittskanal 6 umschlossen. Sie verläuft innerhalb des Aus
trittskanales 6, bei der Abschlußoptik beginnend, bis zum Endabschnitt 12 des Aus
trittskanales 6 durch den Innenbereich 7, tritt hier durch die Austrittsöffnung 11 aus
und verläuft dann ungeschützt weiter bis zum Hautabschnitt 21.
Im Stirnbereich der Austrittsöffnung 11 ist ein Distanzstück 13 angeordnet. Das Di
stanzstück 13 ist stabförmig ausgebildet und entspricht in seiner Länge dem Abstand,
der während der dermatologischen Behandlung zwischen der Austrittsöffnung 11 und
dem Hautabschnitt 21 einzuhalten ist. Die Einhaltung dieses Abstandes ist notwendig,
um eine definierte Beeinflussung der Hautoberfläche bzw. der tieferliegenden Schich
ten der Haut in Abhängigkeit von der Intensität der Laserstrahlung 2 zu gewährleisten.
Bei zu kleinem Abstand ist die Intensität des Laserstrahlung 2 in Hautnähe zu groß, es
kommt zu unbeabsichtigt starker Beinflussung der Hautpartien; ist der Abstand zu
groß, wird der Einfluß aufgrund der geringeren Intensität der Laserstrahlung 2 unzu
reichend. Das Distanzstück 13 ist also während der Behandlung leicht und feinfühlig
auf die Hautoberfläche aufzusetzen und dient so zur Positionierung des Handstückes 1
über dem zu behandelnden Hautabschnitt 21. Das Distanzstück 13 ist beispielhaft als
runder Metallstab mit einem Durchmesser von 4 mm und einer Länge von 30 mm aus
geführt. Es kann auch, wie bereits dargestellt als durchsichtige Hülse mit seitlichen, an
die Hautpartie grenzenden Ausnehmungen gestaltet sein.
In Abhängigkeit von der Strahlungsintensität bzw. von dem Zweck der Behandlung,
etwa Behandlung der Hautoberfläche oder tieferliegender Schichten, sind Distanzstüc
ke 13 unterschiedlicher Längen einsetzbar. Zum Zweck der leichten Auswechselbarkeit
ist das Distanzstück 13 durch eine einfache Steckfassung, die eine Gleitpassung auf
weist, mit dem Stirnbereich der Austrittsöffnung 11 verbunden.
Um nun die während der Behandlung mit der Laserstrahlung 2 von der Hautoberfläche
abgetragenen Partikel und auch die entstehenden Rauchgase so entfernen zu können,
daß weder ein Absetzen auf der Abschlußoptik möglich ist noch eine Geruchs- oder
anderweitige Belästigungen des medizinischen Personales wie auch des Patienten ent
steht, wird entsprechend dem erfindungsgemäßen Verfahren das Areal (22) während
der Behandlung über seine gesamte Ausdehnung hinweg einem Saugunterdruck un
terworfen.
Dazu ist die Austrittsöffnung 11 des Handstückes 1 erfindungsgemäß mit einer
Luftabsaugeinrichtung verbunden und übernimmt so die Funktion der Mündungsöff
nung des Saugrohres. Die Wandung 14 des Austrittskanales 6 umschließt, wie in Fig. 2
dargestellt, beim Betreiben der Anordnung die Laserstrahlung 2 und ist vom Innenbe
reich 7 her mit mehreren Durchbruchsöffnungen 15 versehen. Diese Durchbruchöff
nungen 15 verbinden den Innenbereich 7 des Austrittskanales 6 mit dessen Außenseite
16. Von der Außenseite 16 her sind die Durchbruchsöffnungen 15 mit einer Absaug
einrichtung verbunden. Zu diesem Zweck ist an der Außenseite 16 des Austrittskanales
6 ein Hohlraum 17 angeordnet, dessen Umfassung 23 hermetisch dichtend mit der
Außenseite 16 verbunden ist, wobei der freie Durchgang für angesaugte Luft von der
Austrittsöffnung 11 her in den Innenbereich des Austrittskanales 6 hinein und durch
die Durchbruchsöffnungen 15 hindurch in den Hohlraum 17 gewährleistet ist.
In entgegengesetzter Richtung zur Anbindung der Umfassung 23 des Hohlraumes 17
an die Außenseite 16 des Austrittskanales 6 ist der Hohlraum 17 mit einer Absaugein
richtung verbunden, die zur Erzeugung eines Luftstromes 24 dient, der von dem zu
behandelnden Hautabschnitt 21 her kommend durch die Austrittsöffnung 11 in den
Innenbereich 7 des Austrittskanales 6 hinein und von dort durch die Durchbruchsöff
nungen 15 und den Hohlraum 17 hindurch zur Absaugeinrichtung gerichtet ist. Die
Absaugeinrichtung ist zeichnerisch nicht dargestellt. Als Absaugeinrichtung kann bei
spielsweise das vom Drägerwerk Aktiengesellschaft, Lübeck, Deutschland, angebotene
Rauchgasabsaugsystem "SUSY" genutzt werden. Mit diesem System ist der abgesaugte
Luftstrom regelbar bis zu einem Volumenstrom von max. 650 Liter pro Minute. Das
Absaugsystem verfügt über eine Luftfilter- und über eine Schallschutzeinrichtung. Die
Ankopplung an den Hohlraum 17 kann über mitgeliefertes Zubehör (Schlauch-Set, Ad
apter-Set) erfolgen. Dazu ist die Umfassung 23 des Hohlraumes 17 an einer frei wähl
baren Stelle lediglich dem Adaptermundstück so anzupassen, daß dieses aufgesteckt
werden kann.
Die Durchbruchsöffnungen 15 sind beispielhaft, wie aus der Fig. 2 zu erkennen ist, als
Schlitze ausgebildet und um die Laserstrahlenachse 8 mit unterschiedlichen Abständen
zueinander angeordnet. Die Ausrichtung der Längskanten bzw. der Seitenkanten der
Schlitze verlaufen parallel zur Laserstrahlenmittenachse 8. Die Abstände zwischen den
Schlitzen in Umfangsrichtung sind an einer ersten Position am Umfang der Wandung
14 am geringsten und an einer zweiten Position, die der ersten Position am Umfang der
Wandung 14 diametral gegenüberliegt, am größten. Die Größe der Schlitze ist so ge
staltet, daß die Summe ihrer Durchbruchsflächen durch die Wandung 14 etwa der
Querschnittsfläche der Austrittsöffnung 11 entspricht, woraus sich vorteilhafte Strö
mungsverhältnisse ergeben.
In Fig. 2 ist weiterhin erkennbar, daß der Längenabschnitt des Austrittskanales 6, in
welchem sich die Durchbruchsöffnungen 15 befinden, gegenüber dem übrigen, zum
Endabschnitt 9 hin gerichteten Längenabschnitt des Austrittskanales 6, in dem keine
Durchbruchsöffnungen 15 vorgesehen sind, um die Laserstrahlenmittenachse 8 ver
drehbar angeordnet ist. Zu diesem Zweck ist der Abschnitt mit den Durchbruchsöff
nungen 15 als Buchse 18 ausgeführt, die in einer Erweiterung 19 des rohrförmigen
Austrittskanales 6 gehalten ist. Die Erweiterung 19 ist, wie in Fig. 2 erkennbar, nahe
dem Endabschnitt 12 des Austrittskanales 6 vorgesehen.
Während der Behandlung eines Hautabschnittes 21 mit Hilfe des erfindungsgemäßen
Handstückes lösen sich vom Zielbereich 22 Partikel und Rauchgase. Wird nun zusätz
lich zu der Laserbehandlungseinrichtung die Absaugeinrichtung in Betrieb genommen,
wird aufgrund der Ansaugwirkung bei einem entsprechend eingestellten Volumen
strom Luft aus dem Bereich zwischen dem Zielbereich 22 auf den Hautabschnitt 21
und der Austrittsöffnung 11 Luft umfangsseitig angesaugt. D. h. die Luft strömt von
allen Seiten auf den Hautabschnitt 21 zu, wird in die Austrittsöffnung 11 eingesaugt,
strömt entsprechend der Darstellung des Luftstromes 24 in den Innenbereich 7 des
Austrittskanales 6, von dort durch die Durchbruchöffnungen 15 hindurch in den Hohl
raum 17 und von dort weiter zur Absaugeinrichtung, wo die Partikel und Rauchgase in
der Luftfiltereinrichtung aufgefangen werden. Damit sind Personal und Patienten gegen
die Einatmung der Partikel und der übelriechenden Rauchgase geschützt. Außerdem
wird verhindert, daß Partikel und Rauchgase durch den Austrittskanal 6 hindurch bis
zur Abschlußoptik am Endabschnitt 9 des Austrittskanales 6 vordringen und sich dort
auf der Abschlußoptik absetzen können. Bevor die Partikel und die störenden Rauchga
se die Abschlußoptik erreichen können, werden sie seitlich durch die Wandung 14 aus
dem Austrittskanal 6 entfernt.
Mit der erfindungsgemäßen Anordnung wird ein weiteres Problem gelöst: Wenn der
Laser in schneller Pulsfolge mit Hilfe des Scanners das Areal bearbeitet, besteht die
Gefahr, daß die freiwerdenen Partikel und Gaswolken sich im Strahlengang des Laser
lichtes aufhalten bzw. den Strahlengang durchqueren und dadurch Unregelmäßigkeiten
der Energieverteilung zur Folge haben. Die unregelmäßige Energieverteilung im Laser
strahl wiederum kann sich negativ auf die Behandlungs- bzw. Therapieergebnisse
auswirken. Mit der erfindungsgemäßen Anordnung werden diese Partikel und Rauchga
se aber sehr schnell aus dem Strahlungsbereich entfernt, so daß diese nachteiligen
Auswirkungen gar nicht erst auftreten können. Eine teilweise Absorption der Laser
strahlung aufgrund derartiger Luftverunreinigungen ist damit weitestgehend ausge
schlossen. Auf diese Weise erhöht sich die Effektivität des genutzten Handstückes.
1
Handstück
2
Laserstrahlung
3
Kupplung
4
Laserscanneinrichtung
5
Handgriff
6
Austrittskanal
7
Innenbereich
8
Laserstrahlenmittenachse
9
,
12
Endabschnitt
10
Gehäuse
11
Austrittsöffnung
13
Distanzstück
14
Wandung
15
Durchbruchöffnung
16
Außenseite
17
Zwischenbereich
18
Buchse
19
Erweiterung
20
Steckverbindung
21
Hautabschnitt
22
Areal
23
Umfassung
24
,
25
Luftströmung
α/2Ablenkwinkel
α/2Ablenkwinkel
Claims (20)
1. Anordnung zur Photoablation im dermatologisch-medizinischen Bereich mit Hilfe
von Laserstrahlung, mit optischen Baugruppen zur geschützten Führung der La
serstrahlung, mit einer Abschlußoptik an der Stelle des Überganges der Laser
strahlung in die freie Atmosphäre und mit einem röhrenförmigen Austrittskanal,
von dem die freie Laserstrahlung, beginnend an der Abschlußoptik, umschlossen
ist und der an seinem der Abschlußoptik entgegengesetzten Endabschnitt eine
Austrittsöffnung für die Laserstrahlung aufweist, wobei die Laserstrahlung und
der Austrittskanal während der Behandlung auf ein zu behandelndes Areal (22)
einer Hautoberfläche gerichtet sind, die Austrittsöffnung nahe dem Areal (22)
positioniert ist und mit einer Absaugeinrichtung in Verbindung steht, dadurch
kennzeichnet, daß die Wandung (14) des röhrenförmigen Austrittskanales (6)
mindestens eine Durchbruchsöffnung (15) von dessen Innenbereich (7) zu seiner
Außenseite (16) hin aufweist und die Außenseite (14) an die Absaugeinrichtung
angeschlossen ist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Durch
bruchsöffnungen (15) in der Wandung (14) des Austrittskanales (6) vorgesehen
sind, wobei diese Durchbruchsöffnungen (15) radialsymmetrisch auf einem um
die Laserstrahlenmittenachse (8) umlaufenden Umfang verteilt angeordnet sind.
3. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Durch
bruchsöffnungen (15) in der Wandung (14) des Austrittskanales (6) vorgesehen
sind, wobei die Durchbruchsöffnungen (15) mit unterschiedlichen Abständen
zueinander auf einem um die Laserstrahlenmittenachse (8) umlaufenden Umfang
verteilt angeordnet sind.
4. Anordnung nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Umfang, auf dem die Durchbruchsöffnungen (15) um die Laserstrahlenmit
tenachse (8) umlaufend angeordnet sind, nahe der Austrittsöffnung (11) des Aus
trittskanales (6) vorgesehen sind.
5. Anordnung nach einem der vergenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß alle Durchbruchsöffnungen (15) in der Wandung (14) des Austrittskanales (6)
die gleiche geometrische Form aufweisen.
6. Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß alle Durchbruchsöff
nungen (15) als kreisrunde Löcher ausgebildet sind.
7. Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß alle Durchbruchsöff
nungen (15) als Schlitze ausgebildet sind, wobei die Ausrichtung ihrer längeren
Seitenkante parallel zur Laserstrahlenmittenachse (8) vorgesehen ist.
8. Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß alle Durchbruchsöff
nungen (1 5) als trapezförmige Schlitze ausgebildet sind, wobei jeweils die kleine
re Schlitzbreite zur Austrittsöffnung (11) hin orientiert ist.
9. Anordnung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß alle Durchbruchsöffnungen (15), in Längsrichtung zur Abschlußoptik hin be
trachtet, gleichen Abstand von der Austrittsöffnung (11) haben.
10. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Durchbruchsöffnungen (15) auf mehreren Umfängen um die Laserstrahlenmit
tenachse (8) umlaufenden angeordnet sind, wobei die Umfänge in verschiedenen
Abständen von der Austrittsöffnung (11), in Längsrichtung zur Abschlußoptik hin
gemessen, vorgesehen sind.
11. Anordnung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Austrittskanal (6) als Doppelrohr ausgebildet ist, wobei der Kernbereich
des Doppelrohres mit dem Innenbereich (7) des Austrittskanales (6) identisch ist,
der innere Doppelrohrmantel mit der Wandung (14) des Austrittskanales (6)
identisch ist, die Durchbruchsöffnungen (15) vom Kernbereich in den Zwischen
bereich (25) zwischen dem inneren Doppelrohrmantel und dem äußeren Doppel
rohrmantel führen und der Zwischenbereich (25) mit der Absaugeinrichtung ver
bunden ist.
12. Anordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenfläche des
Doppelmantelrohres als Handgriff (5) ausgebildet ist.
13. Anordnung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Austrittskanal (6) mit seinem an der Abschlußoptik befindlichen Endab
schnitt (9) hermetisch dicht, jedoch lösbar mit den übrigen Bauteilen der Anord
nung verbunden ist.
14. Anordnung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß in der Wandung (14) des Austrittskanales (6) im Bereich zwischen der Ab
schlußoptik und den Durchbruchsöffnungen (15) mindestens eine Öffnung vor
gesehen ist, durch welche der Innenbereich (7) des Austrittskanales (6) mit der
freien Atmosphäre in Verbindung steht.
15. Anordnung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Abschnitt des Austrittskanales (6), in welchem die Durchbruchsöffnun
gen (15) vorgesehen sind, gegenüber dem übrigen Abschnitt des Austrittskanales
(6), in welchem keine Durchbruchsöffnungen (15) vorgesehen sind, um die Laser
strahlenmittenachse (8) verdrehbar angeordnet ist.
16. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß lediglich eine Durch
bruchsöffnung (15) in der Wandung des Austrittskanales (6) vorgesehen ist.
17. Anordnung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß diese eine Durch
bruchsöffnung (15) als konzentrisch um die Laserstrahlenmittenachse (8) umlau
fender Schlitz ausgebildet ist.
18. Anordnung nach einem der vorgenannten Ansprüche 9, dadurch gekennzeichnet,
daß im Innenbereich (7) des Austrittskanales (6) vor mindestens einer der Durch
bruchsöffnungen (15) eine Strömungsleiteinrichtung versehen ist.
19. Anordnung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß Strömungsleitein
richtungen vorgesehen sind, die als dünnwandige, von der Wandung (14) in den
Innenbereich (7) des Austrittskanales (6) hineinragende Zungen ausgebildet sind,
wobei sich der Abstand der Zungen von der Wandung (14) mit kleiner werdender
Entfernung von der Austrittsöffnung (11) vergrößert.
20. Anordnung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Strömungs
leiteinrichtung als dünnwandiger, von der Wandung (14) in den Innenbereich (7)
des Austrittskanales (11) hinein ragender Trichter ausgebildet ist, wobei sich
dessen Durchmesser in Richtung auf die Austrittsöffnung (11) hin verjüngt.
Priority Applications (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
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