DE19710447A1 - Vorrichtung zur Werkstückzuführung in einen Einspannbereich einer Werkzeugmaschine - Google Patents
Vorrichtung zur Werkstückzuführung in einen Einspannbereich einer WerkzeugmaschineInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur
Werkstückzuführung für eine Werkzeugmaschine.
Bei den mit solchen Vorrichtungen auszurüstenden Werkzeugmaschinen
handelt es sich hauptsächlich um Fräsmaschinen oder
Bearbeitungszentren, mit denen Werkstücke in verschiedenen
Bearbeitungsstellungen von mehreren Seiten mit unterschiedlichen,
rotierenden Werkzeugen bearbeitet werden. Nicht betroffen sind
hingegen Drehmaschinen, Rundschleifmaschinen oder dergleichen, bei
denen ein rotierendes Werkstück allseitig mit Hilfe von Werkzeugen
konturiert wird.
Die Werkstücke, die auf den betroffenen Werkzeugmaschinen
bearbeitet werden, haben komplexe Formen mit, beispielsweise,
zylindrischen oder mehreckigen Querschnitten. Für ihre Einspannung
sind Dreibackenfutter, Planscheiben, Spannzangen und andere
Spannmittel im Einsatz, bei denen das Werkstück jeweils erst in
den Einspannbereich gebracht und anschließend mit einer
rechtwinkelig dazu ausgeführten Bewegung zwischen die Spannbacken
eingeschoben werden muß, bevor letztere durch eine Schließbewegung
das Werkstück fixieren.
Aus der EP 0 547 554 B1 ist eine Werkstückhaltevorrichtung
bekannt, bei der das Werkstück zwischen zwei planflächige
Klemmstücken unter Wirkung einer axial gerichteten Klemmkraft
eingespannt wird. Beim Einspannvorgang werden die einzelnen
Werkstücke in den Einspannbereich zwischen die beiden Klemmstücke
gebracht, um anschließend mit Hilfe der Klemmkraft durch die
Axialbewegung des einen Klemmstücks gegen das andere eingespannt
zu werden. Die Klemmkraft hält die Werkstücke mittels
Reibungsschluß während der einzelnen Bearbeitungsvorgänge und beim
Weiterdrehen von einer Bearbeitungsstellung in die nächst folgende
fest. Die Übertragung der Klemmkraft auf das Werkstück erfolgt
dabei üblicherweise von einem Schraubentrieb über eine
Stützspindel und das dazugehörige Klemmstück, während das
gegenüberliegende Klemmstück normalerweise die von einer
Schrittschalteinrichtung und einer Antriebsspindel eingestellte
Winkelbewegung auf das Werkstück überträgt.
Klemmstücke sind mit ihren zugehörigen Spindeln und Antrieben
meist in getrennten Gehäusen untergebracht, die auf einem Ar
beitstisch zur Anpassung an die jeweilige Werkstücklänge ge
geneinander verschoben werden können. Beim Einspannen werden die
einzelnen Werkstücke bislang von Hand zwischen die beiden
Klemmstücke gebracht und durch die Betätigung der Stützspindel
eingeklemmt. Die erforderliche Ausrichtung erfolgt dabei zur Zeit
entweder durch die Verwendung geeigneter Unterlagen, wie sie zum
Beispiel in DE 44 23 887 C1 offenbart sind, mit denen jedoch
lediglich eine Einstellung in vertikaler Richtung möglich ist,
oder durch den Einsatz von Anschlägen auf zumindest einem der
beiden Klemmstücke, was jedoch die Bearbeitungslänge der
Werkstücke beschränkt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
und ein Verfahren zur Werkzeugzuführung für eine Werkzeugmaschine
zu liefern, die bzw. das die Nachteile des Stands der Technik
überwindet, d. h. insbesondere ein automatisches Einspannen von
Werkstücken ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung nach
Anspruch 1 und durch ein Verfahren nach Anspruch 14 oder 15
gelöst.
Die Unteransprüche 2 bis 13 geben dabei bevorzugte
erfindungsgemäße Ausgestaltungen an.
Der Erfindung liegt somit die überraschende Erkenntnis zugrunde,
daß die Verwendung der bekannten Werkstückhaltevorrichtung mit
zwei planflächigen Klemmstücken einen besonders leicht
zugänglichen Einspannbereich liefert, der es ermöglicht, ein im
Einspannbereich befindliches Werkstück mit einer einzigen Bewegung
eines der beiden Klemmstücke in eine Einspannstellung zu bringen
und dort eingespannt zu halten. Auf diese Weise läßt sich die
eigentliche Zusammenführung des Werkstücks mit dem Einspannbereich
mit besonders einfachen Mechanismen durchführen, so daß die
Erfindung vielseitig anwendbar ist, sowohl für den Einsatz bei
Maschinen mit einem ortsfesten Arbeitstisch, wie sie bei
Bearbeitungszentren vorliegen, als auch bei Maschinen mit einem in
vertikaler Richtung verfahrbaren Arbeitstisch, wie Konsolen-
Fräsmaschinen.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die
Zusammenführung des auf einer Auflage bereitgestellten Werkstücks
mit dem Einspannbereich mit Hilfe eines Zahnstangentriebs erfolgt.
Ein mit der Zahnstange verbundener, die Auflage tragender
Führungsbolzen ist zu diesem Zweck im Arbeitstisch geführt.
Eine andere Weiterbildung der Erfindung nutzt bei
Werkzeugmaschinen mit vertikal ausgerichtetem Arbeitstisch den zur
Heranführung des Werkstücks an nicht höhenverstellbare Werkzeuge
vorgesehenen Spindelantrieb in vorteilhafter Weise auch zur
Zusammenführung des Einspannbereichs mit dem auf einer am unteren
Teil des Maschinengestells auf einer ortsfesten Auflage
bereitgestellten Werkstück. Zu diesem Zweck wird vorgeschlagen,
das Gewinde der Spindel nach unten zu verlängern und geeignete
Steuerorgane für diesen Abschnitt des Vorschubs anzubringen und
einzurichten.
Erfindungsgemäß findet die Bereitstellung eines jeden Werkstücks
auf einer Auflage statt. In konstruktiven Weiterbildungen ist
dabei vorgesehen, für Werkstücke mit kurzer Einspannlänge eine
einzige plattenförmige Auflage und für solche mit größerer
Einspannlänge eine Reihe von einzelnen schmalen Auflagen
einzusetzen.
Bei Produktionsserien von Werkstücken mit unterschiedlichen
Einspannlängen ist eine Verschiebung eines der Gehäuse auf dem
Arbeitstisch erforderlich. Hierzu ist in den meisten Fällen das
Gehäuse der Stützspindel vorgesehen. Die erfindungsgemäßen
Auflagen können aus diesem Grund so ausgestaltet sein, daß sie
einzeln auf-. bzw. abgebaut werden können, um die Verschiebung
längs des Arbeitstisches zu ermöglichen.
Der Arbeitstisch ist bei vielen Maschinen horizontal ausgerichtet,
wobei die erfindungsgemäße Vorrichtung mit Erfolg auch bei
Werkzeugmaschinen mit einem geneigten Arbeitstisch, der auf einem
Gestell mit einem dreieckförmigen Querschnitt aufgebaut ist,
einsetzbar ist. Eine solche Ausführung bietet neben einer
verbesserten Abführung der Zerspanungsprodukte auch den Vorteil
einer wesentlichen Erhöhung der Biegesteifigkeit gegen die durch
große Klemmkräfte entstehende Verformung des Arbeitstisches.
Außerdem gelingt in einem bestimmten Bereich des Neigungswinkel
auch eine Verringerung der Einspannhöhe der Werkzeugmaschine.
Die erfindungsgemäße Werkstückzuführung läßt sich auch
vorteilhafterweise zusammen mit der Bearbeitungsfolge für das
Werkstück steuern.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung, in der Ausführungsbeispiele anhand von
schematischen Zeichnungen im einzelnen erläutert sind. Dabei
zeigt:
Fig. 1 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße
Vorrichtung für eine Werkzeugmaschine mit einem
ortsfesten, horizontal ausgerichteten
Arbeitstisch;
Fig. 2 eine Frontansicht der in Fig. 1 gezeigten
Vorrichtung mit Teilschnitt des Arbeitstisches;
Fig. 3 einen Querschnitt durch eine andere
erfindungsgemäße Vorrichtung für eine Konsolen-
Fräsmaschine mit einem vertikal verschiebbaren
Arbeitstisch;
Fig. 4 eine Frontansicht der in Fig. 3 gezeigten
Vorrichtung; und
Fig. 5 einen Querschnitt durch eine weitere
erfindungsgemäße Vorrichtung für einen geneigten
Arbeitstisch.
Die Fig. 1 und 2 zeigen einen Ausschnitt aus einem
Bearbeitungszentrum mit einer erfindungsgemäßen Ausführungsform
der Vorrichtung zur Werkstückzuführung. Ein Werkstück 3a liegt
dabei in seiner Bereitstellung auf zwei Auflagen 4a der Breite B
auf, wobei Anschläge 5a bereits die für die Einspannung
erforderliche Ausrichtung sicherstellen. Jede der Auflagen 4a ist
mit einem Führungsbolzen 7 verbunden; der in einer Bohrung 24
eines Arbeitstisches 6 geführt ist. Die Führungsbolzen 7 sind in
ihrem unteren Teil als Zahnstange 8 ausgebildet, deren Verzahnung
jeweils mit einem Zahnrad 9 in Eingriff steht. Mit einer Welle 10
erfolgt die synchrone Bewegungsübertragung auf die Zahnräder 9,
wobei eine Drehung gegen den Uhrzeigersinn in Fig. 1 eine
gleichmäßige Aufwärtsbewegung, wie durch einen Pfeil A gezeigt,
des Werkstücks 3a bewirkt. Die Aufwärtsbewegung A endet, sobald
sich das Werkstück 3a in einem von zwei Klemmstücken 1 und 2
begrenzten Einspannbereich 13 befindet. Die Werkzeugzuführung
wird dann über eine mit dem Klemmstück 2 hervorgerufene
horizontale Bewegung H des Werkstücks 3a weitergeführt, die mit
der in Fig. 2 mit einer Strich-Punkt-Linie angegebenen
Einspannung des Werkstücks 3a abschließt, so daß eine Klemmkraft K
das Werkstück 3a mit Reibungsschluß zwischen den planen
Klemmflächen bzw. Spannflächen der Klemmstücke 1 und 2 nicht nur
während der einzelnen Bearbeitungsvorgänge, sondern auch während
der Winkelschaltbewegung festhält.
Wie aus Fig. 2 erkennbar, ermöglicht die erfindungsgemäße
Verwendung der bekannten Werkstückhaltevorrichtung mit den planen
Klemmflächen eine Werkstückzuführung, mit der in einer minimalen
Anzahl von Einzelbewegungen des Werkstückes 3a eine Zuführung
realisiert wird, da die Plazierung des Werkstücks 3a zwischen den
Klemmstücken 1, 2 mit der Spannbewegung desselben zusammenfällt.
Beim Einsatz einer mit Spannbacken u.ä. arbeitenden
Werkstückhalterung wären hingegen getrennte, nacheinander
ablaufende Bewegungen zur Plazierung des Werkstücks zwischen den
Spannbacken und zu dessen Einspannung erforderlich.
Zwei Gehäuse 11 und 12, jeweils verbunden mit einem Klemmstück 1, 2
und T-förmig ausgebildeten, sind auf dem Arbeitstisch 6
gegeneinander verschiebbar angeordnet, und werden mit Klemmpratzen
20 in der jeweils gewünschten, von der Länge L des zu
bearbeitenden Werkstücks 3a abhängigen Stellung befestigt. Um bei
einer Verkürzung dieser Länge L das Gehäuse 12 für eine nicht
gezeigte Stützspindel näher an das Gehäuse 11 für eine nicht
gezeigte Winkelschalteinrichtung schieben zu können, wird in Fig.
2 die rechte Auflage 4a von ihrem Führungsbolzen 7 abgebaut und
letzterer in die mit einer Strich-Punkt-Linie angegebene Stellung
zurückgeschoben. Dabei wird das zugehörige Zahnrad 9 in die
ebenfalls strichpunktierte Stellung nach rechts in Fig. 2
verschoben. Für die Bearbeitung von Werkstücken 3a mit größerer
Einspannlänge L erfolgt nach der entsprechenden Verschiebung des
Gehäuses 12 nach rechts in Fig. 2 der Aufbau weiterer, nicht
gezeigter Auflagen 4a in regelmäßigen Abständen in dafür
vorgesehenen Führungen des Arbeitstisches 6.
Die durchgehende Welle 10 ist mit ihrem nicht dargestellten
Antrieb an geeigneter Stelle in einem Maschinengestell 15
gelagert. Die drehfeste Verbindung mit den Zahnrädern 9 erfolgt
z. B. über eine nicht gezeigte Feder-Nut-Verbindung. Mit Erfolg
können auch sogenannte Keilwellen oder Polygonwellen eingesetzt
werden. Die seitliche Fixierung der Zahnräder 9 erfolgt in
bekannter Weise mit nicht gezeigten, lösbaren Stellringen,
Spannscheiben oder dergleichen.
Mit dem Einspannen des Werkstücks 3a ist die Zuführung beendet,
woraufhin die Auflagen 4a unverzüglich in ihre Ausgangsstellung
zur Bereitstellung eines weiteren, nicht gezeigten Werkstücks
zurückgefahren werden. Gleichzeitig erfolgt der Beginn der
Bearbeitung des Werkstücks 3a durch Heranfahren eines Werkzeugs 19
an das Werkstück 3a.
In Fig. 5 ist die Anwendung der eben beschriebenen
erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Werkstückzuführung mit einem
geneigten, nämlich zur Bedienungsseite abfallenden, Arbeitstisch 6
gezeigt, wobei bereits im Zusammenhang mit den Fig. 1 und 2
beschriebene Teile gleiche Bezugszeichen aufweisen. Der
Arbeitstisch 6 wird dabei von einem Träger 18 mit dreieckförmigen
Querschnitt gehalten, der zur Versteifung verrippt ist.
Der Aufbau und die Wirkungsweise der Vorrichtung zur
Werkzeugzuführung nach Fig. 5 entspricht im Prinzip dem bzw. der
mit Bezug auf die Fig. 1 und 2 beschriebenen Ausführungsform.
Zudem ist ein wirkungsvoller selbsttätiger Abfluß der
Zerspanungsprodukte einschließlich der Schmierflüssigkeiten
sichergestellt und durch die Schräglage der Achse der
Führungsbolzen 7 eine Verringerung der Spitzenhöhe der
Werkstückhaltevorrichtung ermöglicht. Auch ist durch den Träger 18
mit seiner formeigenen Steifigkeit unter der Wirkung von großen
Klemmkräften keine die Maßgenauigkeit der bearbeiteten Werkstücke
beeinträchtigende Abweichung der Achsen der Klemmstücke 1, 2 zu
befürchten.
Bei konstruktiven Ausführungen nach Fig. 5 ist ebenfalls, wie im
Falle der Ausführungsform gemäß den Fig. 1 und 2, die
Möglichkeit gegeben, die Gehäuse 11 oder 12 auf dem Arbeitstisch 6
zur Berücksichtigung unterschiedlicher Längen L der Werkstücke 3a
nach Ein- oder Ausbau einzelner Auflagen 4a zu verschieben. Der
schräggestellte Führungsbolzen 7 ist bei dem in Fig. 5 gezeigten
Beispiel mit einem Bund 23 versehen, der an eine Erweiterung der
zugehörigen Bohrung 24 anschlägt, was ein unbeabsichtigtes
Durchrutschen verhindert. Die hier gezeigte Ausführung des
Führungsbolzens 7 läßt sich mit Erfolg auch in der
Werkzeugmaschine nach den Fig. 1 und 2 einsetzen.
Bei Arbeitstischen 6 und diese aufnehmenden Trägern von geringerer
Steifigkeit, wie sie z. B. bei der Werkzeugmaschine nach den
Fig. 1 und 2 angegeben sind, können zusätzliche Maßnahmen zur
Vermeidung von unzulässigen Maßabweichungen vorgesehen werden,
wie, beispielsweise, in der deutschen Patentanmeldung DE 197 01 394.5
beschrieben.
Nunmehr wird sich auf die Fig. 3 und 4 bezogen, bei denen
bereits im Zusammenhang mit den Fig. 1 und 2 beschriebene Teile
gleiche Bezugszeichen wie in den Fig. 1 und 2 aufweisen.
Die Erfindung läßt sich auch bei Werkzeugmaschinen sehr
vorteilhaft anwenden, bei denen der Arbeitstisch 6 mit einem
Antriebskasten 21 an vertikalen Säulen 14 geführt und von einem
nicht gezeigten Translations-Rotations-Getriebe betätigt wird, wie
z. B. bei Konsolen-Fräsmaschinen. In den Fig. 3 und 4 ist ein
Ausschnitt einer solchen Maschine, bei der die Vertikalbewegung
des Arbeitstisches 6 mit der darauf aufgebauten
Werkstückhaltevorrichtung mit einem Schraubentrieb, der aus einer
Gewindespindel 17 und einem im Antriebskasten 21 festgemachten
Schraubstück 16 besteht, bewirkt wird. Die Gewindespindel 17 wird
mittels eines in einen nicht dargestellten Getriebekasten
eingebauten Antriebs gesteuert. Sie führt den Arbeitstisch 6 mit
einem eingespannten Werkstück 3b in den Fig. 3 und 4 nach
oben, wie durch den Pfeil A2 symbolisiert, zum Werkzeug 19 zur
Durchführung der unterschiedlichen Bearbeitungen. Ist ein Wechsel
des Werkzeugs 19 oder der Bearbeitungsseite am Werkstück 3b
vorgesehen, fährt der Arbeitstisch 6 in die in den Fig. 3 und 4
dargestellte Ausgangsstellung zurück. Da bei diesen
Werkzeugmaschinen mit höhenunverstellbarer Stellung der Werkzeuge
19 eine Aufwärtsbewegung des Werkstücks 3b von der gezeigten
Ausgangsstellung in die Bearbeitungsstellung durchzuführen ist und
die Gewindespindel 17 bei herkömmlichen Maschinen jedoch nur bis
in die Höhe einer strichpunktiert dargestellten Lagerplatte 22
reicht, wird die Lagerplatte 22 zur erfindungsgemäßen Umrüstung
entfernt, um einen größeren Verschiebungsbereich zu erhalten. Um
die Zusammenführung des Werkstücks 3b mit dem Einspannbereich 13
durchführen zu können, ist die Gewindespindel 17 ferner mit einer
in Fig. 3 nach unten gerichteten Verlängerung in Form eines
Gewindes 17a versehen, das mit seinen unteren Ende im Gestell 15
gelagert ist.
In der gezeigten Ausgangsstellung findet auch die Entnahme der
bearbeiteten Werkstücke 3b und die Einspannung aller weiteren,
noch nicht bearbeiteten Teile statt. Die Bereitstellung der
einzelnen Werkstücke 3b erfolgt dabei auf zumindest einer ortsfest
am unteren Teil des Gestells 15 angebrachten Auflage. In den
Fig. 3 und 4 ist eine plattenförmige Auflage 4b mit Anschlägen
5b gezeigt, die im Falle eines Werkstücks 3b mit vergleichsweise
geringer Länge L ausreichend ist. Bei längeren Werkstücken können,
ebenso wie in Fig. 2 gezeigt, mehrere schmale Auflagen eingesetzt
werden. Zur Zusammenführung des Werkstücks 3b mit dem
Einspannbereich 13 fährt der Antriebskasten 21 mit der
Werkstückhaltevorrichtung in Pfeilrichtung A1 in Fig. 3 bzw. in
Pfeilrichtung A in Fig. 4 nach unten, um eine Einspannung des
Werkstücks 3b in einer strichpunktiert dargestellten Stellung der
Klemmstücke 1' und 2' unter Wirkung einer Klemmkraft K
vorzunehmen, ähnlich wie bereits im Zusammenhang mit den Fig. 1
und 2 beschrieben. Das eingespannte Werkstück 3b wird dann in
Fig. 3 und 4 nach oben in Richtung des Pfeils A2 bis zur
Bearbeitungsstellung angehoben. Gleichzeitig findet die
Bereitstellung eines weiteren, unbearbeiteten, nicht gezeigten
Werkstücks auf der Auflage 4b statt.
Als unbearbeitetes Werkstück 3b ist in diesem Beispiel ein
Zylinder der Länge L gewählt worden, dessen Ausrichtung in einem
auf der Auflage 4b befestigten, prismenförmigen Anschlag 5b
erfolgt.
Werkzeugmaschinen mit der bekannten Werkstückhaltevorrichtung sind
so ausgelegt, daß auch eine Bearbeitungsfolge mit vielen
Arbeitsgängen automatisch ablaufen kann. Der Antrieb für den
Winkelschaltmechanismus, die Antriebe für die Werkzeug-Spindeln
sowie die Mechanismen für die Werkzeug-Wechsel werden dabei für
jedes einzelne der unterschiedlichen Werkstücke von einem Computer
mit Hilfe einer dafür bereitgestellten Software gesteuert. Das
Öffnen der Klemmstücke zur Entnahme der fertiggestellten
Werkstücke sowie das Einspannen des nächsten Teils durch eine
anschließende Schließbewegung mit der Stützspindel erfolgt dabei
bislang von Hand, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme einer die
Einspannhöhe festlegenden Unterlage.
In einer zusätzlichen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung
wird nicht nur der Mechanismus zur Zusammenführung des Werkstücks
mit dem Einspannbereich, sondern auch der Antrieb für die
Stützspindel mit in eine Gesamtsteuerung des Ablaufs für die
Herstellung des Werkstücks einbezogen. Da die für die
Zusammenführung verwendeten Auflagen mit Anschlägen zur
einspanngerechten Ausrichtung der Rohlinge versehen sind, läßt
sich mit der Gesamtsteuerung eine beträchtliche Verringerung der
Produktionszeit und somit eine Steigerung der Produktivität
erzielen. Bei der Ausführung der Werkzeugmaschine nach den Fig.
1 und 2 bzw. 5 ist zur Drehung der Welle 10 am vorteilhaftesten
mit einem am Wellenende angebauten Motorantrieb vorgesehen, dessen
Betrieb mit in die Gesamtsteuerung einbezogen ist. Für Konsolen-
Fräsmaschinen nach den Fig. 3 und 4 ist bereits ein
Motorantrieb für den Schraubentrieb vorhanden, der lediglich im
Rahmen der Gesamtsteuerung zusätzliche Ansteuerungen erhält.
Die in der vorstehenden Beschreibung, in den Zeichnungen sowie in
den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl
einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung
der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich
sein.
1
,
1
' Klemmstück
2
,
2
' Klemmstück
3
a Werkstück
3
b Werkstück
4
a Auflage
4
b Auflage
5
a Anschlag
5
b Anschlag
6
Arbeitstisch
7
Führungsbolzen
8
Zahnstange
9
Zahnrad
10
Welle
11
Gehäuse
12
Gehäuse
13
Einspannbereich
14
Säule
15
Gestell
16
Schraubstück
17
Gewindespindel
17
a Gewinde
18
Träger
19
Werkzeug
20
Klemmpratze
21
Antriebskasten
22
Lagerplatte
24
Bohrung
Claims (15)
1. Vorrichtung zur Werkstückzuführung für eine Werkzeugmaschine,
umfassend
- - zwei einen Einspannbereich (13) begrenzende Klemmstücken (1, 2), die plane Spannflächen besitzen, zwischen die ein zumindest einseitig zu bearbeitendes Werkstück (3a, 3b) in einer axialen Bewegung einspannbar ist,
- - zwei auf einem Arbeitstisch (6) gegeneinander verschiebbare, in beliebigen Abständen zueinander feststellbare und jeweils mit einem der Klemmstücke (1, 2) verbundene Gehäuse (11, 12), über die jeweils eine Klemmkraft (K) und/oder eine Winkelschaltbewegung an das entsprechende Klemmstück (1, 2) anlegbar ist, und
- - zumindest eine Auflage (4a, 4b), auf der das Werkstück (3a, 3b) in den Einspannbereich (13) so bringbar ist, daß das Werkstück (3a, 3b) zwischen den Klemmstücken (1, 2) einspannbar und die zumindest eine Auflage (4a, 4b) aus dem Einspannbereich (13) entfernbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
zumindest eine Auflage (4a) verstellbar mit einem Getriebe
verbunden ist, das einen Führungsbolzen (7), der einerseits mit
der Auflage (4a) und andererseits mit dem Arbeitstisch (6)
verbunden ist, eine mit dem Führungsbolzen (7) kombinierte
Zahnstange (8) und ein Zahnrad (9) umfaßt, das in Eingriff mit
der Zahnstange (8) steht und auf einer durchlaufenden Welle (10)
drehfest angebracht ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine
Gewindespindel (17), die Teil eines den Arbeitstisch (6) in
vertikaler Richtung verstellenden Schraubgetriebes ist, mit einem
drehfest an dem Schraubgetriebe befestigten Schraubstück (16) zu
sammenwirkt, eine zum Fuß eines Gestells (15) der Werkzeugmaschine
verlaufende Verlängerung in Form eines Gewindes (17a) aufweist und
der Verschiebung der mit dem Arbeitstisch (6) bewegbaren
Klemmstücke (1, 2) zu der mindestens einen, im unteren Teil des
Gestells (15) ortsfest angebrachten Auflage (4b) dient.
4. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Arbeitstisch (6) auf einem Träger (18) mit
Dreiecksquerschnitt mit einer nach der Bedienungsseite der
Werkzeugmaschine hin abfallenden Neigung aufgebaut ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Neigung einen Winkel (α) von wenigstens 30 Grad aufweist.
6. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß jedes Getriebe motorgetrieben ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Werkstück (3b) auf nur einer Auflage (4b),
vorzugsweise in Plattenform, zuführbar ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Werkstück (3a) auf mehreren, vorzugsweise
Identischen, Auflagen (4a) zuführbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß jede
Auflage (4a) einzeln auf- bzw. abbaubar ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß jede
Auflage (4a) von ihrem Führungsbolzen (7), der nach einem
seitlichen Verschieben des Zahnrades (9) in den Arbeitstisch (6)
absenkbar ist, auf- bzw. abbaubar ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß ein oder mehrere Führungsbolzen (7) jeweils
einen Bund (23) zum Fixieren innerhalb des Arbeitstisches (6)
aufweisen.
12. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß auf einer oder mehreren Auflagen (4a, 4b)
jeweils zumindest ein Anschlag (5a, 5b) zum Ausrichten des
Werkstücks (3a, 3b) zwecks Einspannung angebracht ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekenn
zeichnet durch eine Steuerung zur automatischen Bereitstellung des
Werkstücks (3a, 3b), Zuführung des Werkstücks (3a, 3b) zu dem
Einspannbereich (13) der Werkzeugmaschine, Einspannung des
Werkstücks (3a, 3b) und Betreiben der Werkzeugmaschine.
14. Verfahren zur Werkstückzuführung für eine Werkzeugmaschine,
insbesondere mit einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2
und/oder 4 bis 13, gekennzeichnet durch folgende Arbeitsschritte:
- a) Zuführen eines auf zumindest einer Auflage (4a) bereitgestellten Werkstücks (3a) über ein Getriebe (8, 9) zu einem ortsfesten Einspannbereich (13);
- b) Bewegen des Werkstücks (3a) über ein erstes Klemmstück (2) gegen ein zweites Klemmstück (1) zum Einspannen des Werkstücks (3a) zwischen den Klemmstücken (1, 2);
- c) Zurückfahren der zumindest einen Auflage (4a) über das Getriebe (8, 9) in ihre Ausgangsstellung und Bearbeiten des Werkstücks (3a); und
- d) Bereitstellen eines weiteren Werkstücks auf zumindest einer Auflage (4a) während der Bearbeitung des Werkstücks (3a).
15. Verfahren zur Werkstückzuführung für eine Werkzeugmaschine,
insbesondere mit einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3
und/oder 5 bis 13, gekennzeichnet durch folgende Arbeitsschritte:
- a) Zuführen eines auf zumindest einer ortsfesten Auflage (4b) bereitgestellten Werkstücks (3b) über ein Getriebe (16, 17) zu einem Einspannbereich (13) durch Abwärtsbewegen eines Arbeitstisches (6);
- b) Bewegen des Werkstücks (3b) über ein erstes Klemmstück (2) gegen ein zweites Klemmstück (1) zum Einspannen des Werkstücks (3b) zwischen den Klemmstücken (1, 2);
- c) Aufwärtsbewegen der zumindest einen Auflage (4b) über den Arbeitstisch (6) und das Getriebe (16, 17) in ihre Ausgangsstellung und Bearbeiten des Werkstücks (3b); und
- d) Bereitstellen eines weiteren Werkstücks auf der zumindest einen Auflage (4b) während der Bearbeitung des Werkstücks (3b).
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