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DE19710447A1 - Vorrichtung zur Werkstückzuführung in einen Einspannbereich einer Werkzeugmaschine - Google Patents

Vorrichtung zur Werkstückzuführung in einen Einspannbereich einer Werkzeugmaschine

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DE19710447A1
DE19710447A1 DE1997110447 DE19710447A DE19710447A1 DE 19710447 A1 DE19710447 A1 DE 19710447A1 DE 1997110447 DE1997110447 DE 1997110447 DE 19710447 A DE19710447 A DE 19710447A DE 19710447 A1 DE19710447 A1 DE 19710447A1
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Germany
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workpiece
clamping
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work table
machine tool
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Bernhard Magerl
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Werkstückzuführung für eine Werkzeugmaschine.
Bei den mit solchen Vorrichtungen auszurüstenden Werkzeugmaschinen handelt es sich hauptsächlich um Fräsmaschinen oder Bearbeitungszentren, mit denen Werkstücke in verschiedenen Bearbeitungsstellungen von mehreren Seiten mit unterschiedlichen, rotierenden Werkzeugen bearbeitet werden. Nicht betroffen sind hingegen Drehmaschinen, Rundschleifmaschinen oder dergleichen, bei denen ein rotierendes Werkstück allseitig mit Hilfe von Werkzeugen konturiert wird.
Die Werkstücke, die auf den betroffenen Werkzeugmaschinen bearbeitet werden, haben komplexe Formen mit, beispielsweise, zylindrischen oder mehreckigen Querschnitten. Für ihre Einspannung sind Dreibackenfutter, Planscheiben, Spannzangen und andere Spannmittel im Einsatz, bei denen das Werkstück jeweils erst in den Einspannbereich gebracht und anschließend mit einer rechtwinkelig dazu ausgeführten Bewegung zwischen die Spannbacken eingeschoben werden muß, bevor letztere durch eine Schließbewegung das Werkstück fixieren.
Aus der EP 0 547 554 B1 ist eine Werkstückhaltevorrichtung bekannt, bei der das Werkstück zwischen zwei planflächige Klemmstücken unter Wirkung einer axial gerichteten Klemmkraft eingespannt wird. Beim Einspannvorgang werden die einzelnen Werkstücke in den Einspannbereich zwischen die beiden Klemmstücke gebracht, um anschließend mit Hilfe der Klemmkraft durch die Axialbewegung des einen Klemmstücks gegen das andere eingespannt zu werden. Die Klemmkraft hält die Werkstücke mittels Reibungsschluß während der einzelnen Bearbeitungsvorgänge und beim Weiterdrehen von einer Bearbeitungsstellung in die nächst folgende fest. Die Übertragung der Klemmkraft auf das Werkstück erfolgt dabei üblicherweise von einem Schraubentrieb über eine Stützspindel und das dazugehörige Klemmstück, während das gegenüberliegende Klemmstück normalerweise die von einer Schrittschalteinrichtung und einer Antriebsspindel eingestellte Winkelbewegung auf das Werkstück überträgt.
Klemmstücke sind mit ihren zugehörigen Spindeln und Antrieben meist in getrennten Gehäusen untergebracht, die auf einem Ar­ beitstisch zur Anpassung an die jeweilige Werkstücklänge ge­ geneinander verschoben werden können. Beim Einspannen werden die einzelnen Werkstücke bislang von Hand zwischen die beiden Klemmstücke gebracht und durch die Betätigung der Stützspindel eingeklemmt. Die erforderliche Ausrichtung erfolgt dabei zur Zeit entweder durch die Verwendung geeigneter Unterlagen, wie sie zum Beispiel in DE 44 23 887 C1 offenbart sind, mit denen jedoch lediglich eine Einstellung in vertikaler Richtung möglich ist, oder durch den Einsatz von Anschlägen auf zumindest einem der beiden Klemmstücke, was jedoch die Bearbeitungslänge der Werkstücke beschränkt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Werkzeugzuführung für eine Werkzeugmaschine zu liefern, die bzw. das die Nachteile des Stands der Technik überwindet, d. h. insbesondere ein automatisches Einspannen von Werkstücken ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung nach Anspruch 1 und durch ein Verfahren nach Anspruch 14 oder 15 gelöst.
Die Unteransprüche 2 bis 13 geben dabei bevorzugte erfindungsgemäße Ausgestaltungen an.
Der Erfindung liegt somit die überraschende Erkenntnis zugrunde, daß die Verwendung der bekannten Werkstückhaltevorrichtung mit zwei planflächigen Klemmstücken einen besonders leicht zugänglichen Einspannbereich liefert, der es ermöglicht, ein im Einspannbereich befindliches Werkstück mit einer einzigen Bewegung eines der beiden Klemmstücke in eine Einspannstellung zu bringen und dort eingespannt zu halten. Auf diese Weise läßt sich die eigentliche Zusammenführung des Werkstücks mit dem Einspannbereich mit besonders einfachen Mechanismen durchführen, so daß die Erfindung vielseitig anwendbar ist, sowohl für den Einsatz bei Maschinen mit einem ortsfesten Arbeitstisch, wie sie bei Bearbeitungszentren vorliegen, als auch bei Maschinen mit einem in vertikaler Richtung verfahrbaren Arbeitstisch, wie Konsolen- Fräsmaschinen.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Zusammenführung des auf einer Auflage bereitgestellten Werkstücks mit dem Einspannbereich mit Hilfe eines Zahnstangentriebs erfolgt. Ein mit der Zahnstange verbundener, die Auflage tragender Führungsbolzen ist zu diesem Zweck im Arbeitstisch geführt.
Eine andere Weiterbildung der Erfindung nutzt bei Werkzeugmaschinen mit vertikal ausgerichtetem Arbeitstisch den zur Heranführung des Werkstücks an nicht höhenverstellbare Werkzeuge vorgesehenen Spindelantrieb in vorteilhafter Weise auch zur Zusammenführung des Einspannbereichs mit dem auf einer am unteren Teil des Maschinengestells auf einer ortsfesten Auflage bereitgestellten Werkstück. Zu diesem Zweck wird vorgeschlagen, das Gewinde der Spindel nach unten zu verlängern und geeignete Steuerorgane für diesen Abschnitt des Vorschubs anzubringen und einzurichten.
Erfindungsgemäß findet die Bereitstellung eines jeden Werkstücks auf einer Auflage statt. In konstruktiven Weiterbildungen ist dabei vorgesehen, für Werkstücke mit kurzer Einspannlänge eine einzige plattenförmige Auflage und für solche mit größerer Einspannlänge eine Reihe von einzelnen schmalen Auflagen einzusetzen.
Bei Produktionsserien von Werkstücken mit unterschiedlichen Einspannlängen ist eine Verschiebung eines der Gehäuse auf dem Arbeitstisch erforderlich. Hierzu ist in den meisten Fällen das Gehäuse der Stützspindel vorgesehen. Die erfindungsgemäßen Auflagen können aus diesem Grund so ausgestaltet sein, daß sie einzeln auf-. bzw. abgebaut werden können, um die Verschiebung längs des Arbeitstisches zu ermöglichen.
Der Arbeitstisch ist bei vielen Maschinen horizontal ausgerichtet, wobei die erfindungsgemäße Vorrichtung mit Erfolg auch bei Werkzeugmaschinen mit einem geneigten Arbeitstisch, der auf einem Gestell mit einem dreieckförmigen Querschnitt aufgebaut ist, einsetzbar ist. Eine solche Ausführung bietet neben einer verbesserten Abführung der Zerspanungsprodukte auch den Vorteil einer wesentlichen Erhöhung der Biegesteifigkeit gegen die durch große Klemmkräfte entstehende Verformung des Arbeitstisches. Außerdem gelingt in einem bestimmten Bereich des Neigungswinkel auch eine Verringerung der Einspannhöhe der Werkzeugmaschine.
Die erfindungsgemäße Werkstückzuführung läßt sich auch vorteilhafterweise zusammen mit der Bearbeitungsfolge für das Werkstück steuern.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der Ausführungsbeispiele anhand von schematischen Zeichnungen im einzelnen erläutert sind. Dabei zeigt:
Fig. 1 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung für eine Werkzeugmaschine mit einem ortsfesten, horizontal ausgerichteten Arbeitstisch;
Fig. 2 eine Frontansicht der in Fig. 1 gezeigten Vorrichtung mit Teilschnitt des Arbeitstisches;
Fig. 3 einen Querschnitt durch eine andere erfindungsgemäße Vorrichtung für eine Konsolen- Fräsmaschine mit einem vertikal verschiebbaren Arbeitstisch;
Fig. 4 eine Frontansicht der in Fig. 3 gezeigten Vorrichtung; und
Fig. 5 einen Querschnitt durch eine weitere erfindungsgemäße Vorrichtung für einen geneigten Arbeitstisch.
Die Fig. 1 und 2 zeigen einen Ausschnitt aus einem Bearbeitungszentrum mit einer erfindungsgemäßen Ausführungsform der Vorrichtung zur Werkstückzuführung. Ein Werkstück 3a liegt dabei in seiner Bereitstellung auf zwei Auflagen 4a der Breite B auf, wobei Anschläge 5a bereits die für die Einspannung erforderliche Ausrichtung sicherstellen. Jede der Auflagen 4a ist mit einem Führungsbolzen 7 verbunden; der in einer Bohrung 24 eines Arbeitstisches 6 geführt ist. Die Führungsbolzen 7 sind in ihrem unteren Teil als Zahnstange 8 ausgebildet, deren Verzahnung jeweils mit einem Zahnrad 9 in Eingriff steht. Mit einer Welle 10 erfolgt die synchrone Bewegungsübertragung auf die Zahnräder 9, wobei eine Drehung gegen den Uhrzeigersinn in Fig. 1 eine gleichmäßige Aufwärtsbewegung, wie durch einen Pfeil A gezeigt, des Werkstücks 3a bewirkt. Die Aufwärtsbewegung A endet, sobald sich das Werkstück 3a in einem von zwei Klemmstücken 1 und 2 begrenzten Einspannbereich 13 befindet. Die Werkzeugzuführung wird dann über eine mit dem Klemmstück 2 hervorgerufene horizontale Bewegung H des Werkstücks 3a weitergeführt, die mit der in Fig. 2 mit einer Strich-Punkt-Linie angegebenen Einspannung des Werkstücks 3a abschließt, so daß eine Klemmkraft K das Werkstück 3a mit Reibungsschluß zwischen den planen Klemmflächen bzw. Spannflächen der Klemmstücke 1 und 2 nicht nur während der einzelnen Bearbeitungsvorgänge, sondern auch während der Winkelschaltbewegung festhält.
Wie aus Fig. 2 erkennbar, ermöglicht die erfindungsgemäße Verwendung der bekannten Werkstückhaltevorrichtung mit den planen Klemmflächen eine Werkstückzuführung, mit der in einer minimalen Anzahl von Einzelbewegungen des Werkstückes 3a eine Zuführung realisiert wird, da die Plazierung des Werkstücks 3a zwischen den Klemmstücken 1, 2 mit der Spannbewegung desselben zusammenfällt. Beim Einsatz einer mit Spannbacken u.ä. arbeitenden Werkstückhalterung wären hingegen getrennte, nacheinander ablaufende Bewegungen zur Plazierung des Werkstücks zwischen den Spannbacken und zu dessen Einspannung erforderlich.
Zwei Gehäuse 11 und 12, jeweils verbunden mit einem Klemmstück 1, 2 und T-förmig ausgebildeten, sind auf dem Arbeitstisch 6 gegeneinander verschiebbar angeordnet, und werden mit Klemmpratzen 20 in der jeweils gewünschten, von der Länge L des zu bearbeitenden Werkstücks 3a abhängigen Stellung befestigt. Um bei einer Verkürzung dieser Länge L das Gehäuse 12 für eine nicht gezeigte Stützspindel näher an das Gehäuse 11 für eine nicht gezeigte Winkelschalteinrichtung schieben zu können, wird in Fig. 2 die rechte Auflage 4a von ihrem Führungsbolzen 7 abgebaut und letzterer in die mit einer Strich-Punkt-Linie angegebene Stellung zurückgeschoben. Dabei wird das zugehörige Zahnrad 9 in die ebenfalls strichpunktierte Stellung nach rechts in Fig. 2 verschoben. Für die Bearbeitung von Werkstücken 3a mit größerer Einspannlänge L erfolgt nach der entsprechenden Verschiebung des Gehäuses 12 nach rechts in Fig. 2 der Aufbau weiterer, nicht gezeigter Auflagen 4a in regelmäßigen Abständen in dafür vorgesehenen Führungen des Arbeitstisches 6.
Die durchgehende Welle 10 ist mit ihrem nicht dargestellten Antrieb an geeigneter Stelle in einem Maschinengestell 15 gelagert. Die drehfeste Verbindung mit den Zahnrädern 9 erfolgt z. B. über eine nicht gezeigte Feder-Nut-Verbindung. Mit Erfolg können auch sogenannte Keilwellen oder Polygonwellen eingesetzt werden. Die seitliche Fixierung der Zahnräder 9 erfolgt in bekannter Weise mit nicht gezeigten, lösbaren Stellringen, Spannscheiben oder dergleichen.
Mit dem Einspannen des Werkstücks 3a ist die Zuführung beendet, woraufhin die Auflagen 4a unverzüglich in ihre Ausgangsstellung zur Bereitstellung eines weiteren, nicht gezeigten Werkstücks zurückgefahren werden. Gleichzeitig erfolgt der Beginn der Bearbeitung des Werkstücks 3a durch Heranfahren eines Werkzeugs 19 an das Werkstück 3a.
In Fig. 5 ist die Anwendung der eben beschriebenen erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Werkstückzuführung mit einem geneigten, nämlich zur Bedienungsseite abfallenden, Arbeitstisch 6 gezeigt, wobei bereits im Zusammenhang mit den Fig. 1 und 2 beschriebene Teile gleiche Bezugszeichen aufweisen. Der Arbeitstisch 6 wird dabei von einem Träger 18 mit dreieckförmigen Querschnitt gehalten, der zur Versteifung verrippt ist.
Der Aufbau und die Wirkungsweise der Vorrichtung zur Werkzeugzuführung nach Fig. 5 entspricht im Prinzip dem bzw. der mit Bezug auf die Fig. 1 und 2 beschriebenen Ausführungsform. Zudem ist ein wirkungsvoller selbsttätiger Abfluß der Zerspanungsprodukte einschließlich der Schmierflüssigkeiten sichergestellt und durch die Schräglage der Achse der Führungsbolzen 7 eine Verringerung der Spitzenhöhe der Werkstückhaltevorrichtung ermöglicht. Auch ist durch den Träger 18 mit seiner formeigenen Steifigkeit unter der Wirkung von großen Klemmkräften keine die Maßgenauigkeit der bearbeiteten Werkstücke beeinträchtigende Abweichung der Achsen der Klemmstücke 1, 2 zu befürchten.
Bei konstruktiven Ausführungen nach Fig. 5 ist ebenfalls, wie im Falle der Ausführungsform gemäß den Fig. 1 und 2, die Möglichkeit gegeben, die Gehäuse 11 oder 12 auf dem Arbeitstisch 6 zur Berücksichtigung unterschiedlicher Längen L der Werkstücke 3a nach Ein- oder Ausbau einzelner Auflagen 4a zu verschieben. Der schräggestellte Führungsbolzen 7 ist bei dem in Fig. 5 gezeigten Beispiel mit einem Bund 23 versehen, der an eine Erweiterung der zugehörigen Bohrung 24 anschlägt, was ein unbeabsichtigtes Durchrutschen verhindert. Die hier gezeigte Ausführung des Führungsbolzens 7 läßt sich mit Erfolg auch in der Werkzeugmaschine nach den Fig. 1 und 2 einsetzen.
Bei Arbeitstischen 6 und diese aufnehmenden Trägern von geringerer Steifigkeit, wie sie z. B. bei der Werkzeugmaschine nach den Fig. 1 und 2 angegeben sind, können zusätzliche Maßnahmen zur Vermeidung von unzulässigen Maßabweichungen vorgesehen werden, wie, beispielsweise, in der deutschen Patentanmeldung DE 197 01 394.5 beschrieben.
Nunmehr wird sich auf die Fig. 3 und 4 bezogen, bei denen bereits im Zusammenhang mit den Fig. 1 und 2 beschriebene Teile gleiche Bezugszeichen wie in den Fig. 1 und 2 aufweisen.
Die Erfindung läßt sich auch bei Werkzeugmaschinen sehr vorteilhaft anwenden, bei denen der Arbeitstisch 6 mit einem Antriebskasten 21 an vertikalen Säulen 14 geführt und von einem nicht gezeigten Translations-Rotations-Getriebe betätigt wird, wie z. B. bei Konsolen-Fräsmaschinen. In den Fig. 3 und 4 ist ein Ausschnitt einer solchen Maschine, bei der die Vertikalbewegung des Arbeitstisches 6 mit der darauf aufgebauten Werkstückhaltevorrichtung mit einem Schraubentrieb, der aus einer Gewindespindel 17 und einem im Antriebskasten 21 festgemachten Schraubstück 16 besteht, bewirkt wird. Die Gewindespindel 17 wird mittels eines in einen nicht dargestellten Getriebekasten eingebauten Antriebs gesteuert. Sie führt den Arbeitstisch 6 mit einem eingespannten Werkstück 3b in den Fig. 3 und 4 nach oben, wie durch den Pfeil A2 symbolisiert, zum Werkzeug 19 zur Durchführung der unterschiedlichen Bearbeitungen. Ist ein Wechsel des Werkzeugs 19 oder der Bearbeitungsseite am Werkstück 3b vorgesehen, fährt der Arbeitstisch 6 in die in den Fig. 3 und 4 dargestellte Ausgangsstellung zurück. Da bei diesen Werkzeugmaschinen mit höhenunverstellbarer Stellung der Werkzeuge 19 eine Aufwärtsbewegung des Werkstücks 3b von der gezeigten Ausgangsstellung in die Bearbeitungsstellung durchzuführen ist und die Gewindespindel 17 bei herkömmlichen Maschinen jedoch nur bis in die Höhe einer strichpunktiert dargestellten Lagerplatte 22 reicht, wird die Lagerplatte 22 zur erfindungsgemäßen Umrüstung entfernt, um einen größeren Verschiebungsbereich zu erhalten. Um die Zusammenführung des Werkstücks 3b mit dem Einspannbereich 13 durchführen zu können, ist die Gewindespindel 17 ferner mit einer in Fig. 3 nach unten gerichteten Verlängerung in Form eines Gewindes 17a versehen, das mit seinen unteren Ende im Gestell 15 gelagert ist.
In der gezeigten Ausgangsstellung findet auch die Entnahme der bearbeiteten Werkstücke 3b und die Einspannung aller weiteren, noch nicht bearbeiteten Teile statt. Die Bereitstellung der einzelnen Werkstücke 3b erfolgt dabei auf zumindest einer ortsfest am unteren Teil des Gestells 15 angebrachten Auflage. In den Fig. 3 und 4 ist eine plattenförmige Auflage 4b mit Anschlägen 5b gezeigt, die im Falle eines Werkstücks 3b mit vergleichsweise geringer Länge L ausreichend ist. Bei längeren Werkstücken können, ebenso wie in Fig. 2 gezeigt, mehrere schmale Auflagen eingesetzt werden. Zur Zusammenführung des Werkstücks 3b mit dem Einspannbereich 13 fährt der Antriebskasten 21 mit der Werkstückhaltevorrichtung in Pfeilrichtung A1 in Fig. 3 bzw. in Pfeilrichtung A in Fig. 4 nach unten, um eine Einspannung des Werkstücks 3b in einer strichpunktiert dargestellten Stellung der Klemmstücke 1' und 2' unter Wirkung einer Klemmkraft K vorzunehmen, ähnlich wie bereits im Zusammenhang mit den Fig. 1 und 2 beschrieben. Das eingespannte Werkstück 3b wird dann in Fig. 3 und 4 nach oben in Richtung des Pfeils A2 bis zur Bearbeitungsstellung angehoben. Gleichzeitig findet die Bereitstellung eines weiteren, unbearbeiteten, nicht gezeigten Werkstücks auf der Auflage 4b statt.
Als unbearbeitetes Werkstück 3b ist in diesem Beispiel ein Zylinder der Länge L gewählt worden, dessen Ausrichtung in einem auf der Auflage 4b befestigten, prismenförmigen Anschlag 5b erfolgt.
Werkzeugmaschinen mit der bekannten Werkstückhaltevorrichtung sind so ausgelegt, daß auch eine Bearbeitungsfolge mit vielen Arbeitsgängen automatisch ablaufen kann. Der Antrieb für den Winkelschaltmechanismus, die Antriebe für die Werkzeug-Spindeln sowie die Mechanismen für die Werkzeug-Wechsel werden dabei für jedes einzelne der unterschiedlichen Werkstücke von einem Computer mit Hilfe einer dafür bereitgestellten Software gesteuert. Das Öffnen der Klemmstücke zur Entnahme der fertiggestellten Werkstücke sowie das Einspannen des nächsten Teils durch eine anschließende Schließbewegung mit der Stützspindel erfolgt dabei bislang von Hand, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme einer die Einspannhöhe festlegenden Unterlage.
In einer zusätzlichen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird nicht nur der Mechanismus zur Zusammenführung des Werkstücks mit dem Einspannbereich, sondern auch der Antrieb für die Stützspindel mit in eine Gesamtsteuerung des Ablaufs für die Herstellung des Werkstücks einbezogen. Da die für die Zusammenführung verwendeten Auflagen mit Anschlägen zur einspanngerechten Ausrichtung der Rohlinge versehen sind, läßt sich mit der Gesamtsteuerung eine beträchtliche Verringerung der Produktionszeit und somit eine Steigerung der Produktivität erzielen. Bei der Ausführung der Werkzeugmaschine nach den Fig. 1 und 2 bzw. 5 ist zur Drehung der Welle 10 am vorteilhaftesten mit einem am Wellenende angebauten Motorantrieb vorgesehen, dessen Betrieb mit in die Gesamtsteuerung einbezogen ist. Für Konsolen- Fräsmaschinen nach den Fig. 3 und 4 ist bereits ein Motorantrieb für den Schraubentrieb vorhanden, der lediglich im Rahmen der Gesamtsteuerung zusätzliche Ansteuerungen erhält.
Die in der vorstehenden Beschreibung, in den Zeichnungen sowie in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
Bezugszeichenliste
1
,
1
' Klemmstück
2
,
2
' Klemmstück
3
a Werkstück
3
b Werkstück
4
a Auflage
4
b Auflage
5
a Anschlag
5
b Anschlag
6
Arbeitstisch
7
Führungsbolzen
8
Zahnstange
9
Zahnrad
10
Welle
11
Gehäuse
12
Gehäuse
13
Einspannbereich
14
Säule
15
Gestell
16
Schraubstück
17
Gewindespindel
17
a Gewinde
18
Träger
19
Werkzeug
20
Klemmpratze
21
Antriebskasten
22
Lagerplatte
24
Bohrung

Claims (15)

1. Vorrichtung zur Werkstückzuführung für eine Werkzeugmaschine, umfassend
  • - zwei einen Einspannbereich (13) begrenzende Klemmstücken (1, 2), die plane Spannflächen besitzen, zwischen die ein zumindest einseitig zu bearbeitendes Werkstück (3a, 3b) in einer axialen Bewegung einspannbar ist,
  • - zwei auf einem Arbeitstisch (6) gegeneinander verschiebbare, in beliebigen Abständen zueinander feststellbare und jeweils mit einem der Klemmstücke (1, 2) verbundene Gehäuse (11, 12), über die jeweils eine Klemmkraft (K) und/oder eine Winkelschaltbewegung an das entsprechende Klemmstück (1, 2) anlegbar ist, und
  • - zumindest eine Auflage (4a, 4b), auf der das Werkstück (3a, 3b) in den Einspannbereich (13) so bringbar ist, daß das Werkstück (3a, 3b) zwischen den Klemmstücken (1, 2) einspannbar und die zumindest eine Auflage (4a, 4b) aus dem Einspannbereich (13) entfernbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zumindest eine Auflage (4a) verstellbar mit einem Getriebe verbunden ist, das einen Führungsbolzen (7), der einerseits mit der Auflage (4a) und andererseits mit dem Arbeitstisch (6) verbunden ist, eine mit dem Führungsbolzen (7) kombinierte Zahnstange (8) und ein Zahnrad (9) umfaßt, das in Eingriff mit der Zahnstange (8) steht und auf einer durchlaufenden Welle (10) drehfest angebracht ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Gewindespindel (17), die Teil eines den Arbeitstisch (6) in vertikaler Richtung verstellenden Schraubgetriebes ist, mit einem drehfest an dem Schraubgetriebe befestigten Schraubstück (16) zu­ sammenwirkt, eine zum Fuß eines Gestells (15) der Werkzeugmaschine verlaufende Verlängerung in Form eines Gewindes (17a) aufweist und der Verschiebung der mit dem Arbeitstisch (6) bewegbaren Klemmstücke (1, 2) zu der mindestens einen, im unteren Teil des Gestells (15) ortsfest angebrachten Auflage (4b) dient.
4. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitstisch (6) auf einem Träger (18) mit Dreiecksquerschnitt mit einer nach der Bedienungsseite der Werkzeugmaschine hin abfallenden Neigung aufgebaut ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Neigung einen Winkel (α) von wenigstens 30 Grad aufweist.
6. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Getriebe motorgetrieben ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkstück (3b) auf nur einer Auflage (4b), vorzugsweise in Plattenform, zuführbar ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Werkstück (3a) auf mehreren, vorzugsweise Identischen, Auflagen (4a) zuführbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß jede Auflage (4a) einzeln auf- bzw. abbaubar ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß jede Auflage (4a) von ihrem Führungsbolzen (7), der nach einem seitlichen Verschieben des Zahnrades (9) in den Arbeitstisch (6) absenkbar ist, auf- bzw. abbaubar ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein oder mehrere Führungsbolzen (7) jeweils einen Bund (23) zum Fixieren innerhalb des Arbeitstisches (6) aufweisen.
12. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf einer oder mehreren Auflagen (4a, 4b) jeweils zumindest ein Anschlag (5a, 5b) zum Ausrichten des Werkstücks (3a, 3b) zwecks Einspannung angebracht ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekenn­ zeichnet durch eine Steuerung zur automatischen Bereitstellung des Werkstücks (3a, 3b), Zuführung des Werkstücks (3a, 3b) zu dem Einspannbereich (13) der Werkzeugmaschine, Einspannung des Werkstücks (3a, 3b) und Betreiben der Werkzeugmaschine.
14. Verfahren zur Werkstückzuführung für eine Werkzeugmaschine, insbesondere mit einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 und/oder 4 bis 13, gekennzeichnet durch folgende Arbeitsschritte:
  • a) Zuführen eines auf zumindest einer Auflage (4a) bereitgestellten Werkstücks (3a) über ein Getriebe (8, 9) zu einem ortsfesten Einspannbereich (13);
  • b) Bewegen des Werkstücks (3a) über ein erstes Klemmstück (2) gegen ein zweites Klemmstück (1) zum Einspannen des Werkstücks (3a) zwischen den Klemmstücken (1, 2);
  • c) Zurückfahren der zumindest einen Auflage (4a) über das Getriebe (8, 9) in ihre Ausgangsstellung und Bearbeiten des Werkstücks (3a); und
  • d) Bereitstellen eines weiteren Werkstücks auf zumindest einer Auflage (4a) während der Bearbeitung des Werkstücks (3a).
15. Verfahren zur Werkstückzuführung für eine Werkzeugmaschine, insbesondere mit einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 und/oder 5 bis 13, gekennzeichnet durch folgende Arbeitsschritte:
  • a) Zuführen eines auf zumindest einer ortsfesten Auflage (4b) bereitgestellten Werkstücks (3b) über ein Getriebe (16, 17) zu einem Einspannbereich (13) durch Abwärtsbewegen eines Arbeitstisches (6);
  • b) Bewegen des Werkstücks (3b) über ein erstes Klemmstück (2) gegen ein zweites Klemmstück (1) zum Einspannen des Werkstücks (3b) zwischen den Klemmstücken (1, 2);
  • c) Aufwärtsbewegen der zumindest einen Auflage (4b) über den Arbeitstisch (6) und das Getriebe (16, 17) in ihre Ausgangsstellung und Bearbeiten des Werkstücks (3b); und
  • d) Bereitstellen eines weiteren Werkstücks auf der zumindest einen Auflage (4b) während der Bearbeitung des Werkstücks (3b).
DE1997110447 1997-03-13 1997-03-13 Vorrichtung zur Werkstückzuführung in einen Einspannbereich einer Werkzeugmaschine Expired - Fee Related DE19710447C2 (de)

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