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DE19708807A1 - Verfahren zum Einbringen eines Bodendübels, Bodendübel und Einschlagwerkzeug zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents

Verfahren zum Einbringen eines Bodendübels, Bodendübel und Einschlagwerkzeug zur Durchführung des Verfahrens

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Publication number
DE19708807A1
DE19708807A1 DE19708807A DE19708807A DE19708807A1 DE 19708807 A1 DE19708807 A1 DE 19708807A1 DE 19708807 A DE19708807 A DE 19708807A DE 19708807 A DE19708807 A DE 19708807A DE 19708807 A1 DE19708807 A1 DE 19708807A1
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DE
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flange
dowel
floor
hole
ground
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DE19708807A
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Joachim Dipl Ing Bader
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Straeb & Co Geb GmbH
Original Assignee
Straeb & Co Geb GmbH
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E01F9/673Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs characterised by means for fixing for holding sign posts or the like
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Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Piles And Underground Anchors (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Einbringen eines Bodendübels ins Erdreich bzw. in einen Naturboden oder in einen Boden mit Asphaltbelag, auf einen Bodendübel und ein Einschlagwerkzeug zur Durchführung des Verfahrens, gemäß Oberbegriff der Ansprüche 1, 13 bzw. 16.
Die Verwendung von Bodendübeln für Naturboden oder Boden­ hülsen aus Guß zum Einmauern sind für das Befestigen von Pfosten weit verbreitet.
Ein solcher Bodendübel wird z. B. in der WO 87/02734 beschrieben. Dieser Bodendübel besteht aus einem Rohr, das an seinem, in eingebrachtem Zustand oberen Ende einen topf­ förmigen, nach unten weisenden Flansch besitzt, der einen gegenüber dem Durchmesser des Rohres größeren Durchmesser aufweist. Dabei hat die am unteren Ende befindliche Ein­ führungsspitze vorzugsweise eine vierfache Einfaltung mit dazwischenliegenden Hohlkehlen. Diese Vorrichtung hat sich beim Einschlagen in Naturboden gut bewährt. Dies trifft ins­ besondere auf die Befestigung von Gebrauchsgegenständen wie Wäschespinnen oder beim Aufstellen von Sonnenschirmen im Pri­ vatbereich zu, bei welchen der verwendete Dübel relativ kurz ist (ca. 40 cm) und so der Dübel gut ausgerichtet werden kann. Bei steinigem oder lehmigem Boden hat man sich dadurch geholfen, daß man vorab ein Stück Stabstahl in den Boden ge­ schlagen hat um Vorzulochen.
Die Anforderungen an den Bodendübel und an das Einschlagen ändern sich dann, wenn die Ansprüche erhöht werden. Dies trifft z. B. bei der Aufstellung von Verkehrsschildern zu, bei welchen leicht eine Pfostenhöhe von 250 cm erreicht wer­ den kann und bei welchen auch eine professionelle Vertikali­ tät gefordert wird.
Außerdem muß die Länge des Dübels erhöht werden, um die not­ wendige Biegefestigkeit zu erhalten, wodurch das Einschlagen erschwert wird.
Um diese Vertikalität zu erreichen, sind vielfältige, kom­ plexe Vorrichtungen entwickelt worden, so auch ein Kugel­ gelenk gemäß dem G 89 13 087.1. Bei diesem Kugelgelenk kann der Pfosten infolge der besonderen Ausbildung der Dübel­ oberseite als Kugelpfanne und einem zusätzlichen, konvex ausgebildeten Flanschstück, unabhängig von der Vertikalität des Dübels selbst ausgerichtet werden.
Im Bereich der Montage auf Asphalt wurden ebenfalls Boden­ dübel in der Ausführung wie oben beschrieben eingesetzt. Bei einem komprimierbaren Untergrund unter der Asphaltdecke läßt sich der Bodendübel mit dem Kompressor zwar einschlagen, je­ doch teilweise nicht mehr befriedigend ausrichten.
Das gebräuchlichste Verfahren bei Asphalt ist daher das Ein­ mauern einer Gußhülse, wie sie aus dem Prospekt der Firma Dambach, Gaggenau bekannt ist. Diese weist einen hülsen­ förmigen Gußkörper auf, welcher vertikal einbetoniert wird. Der Nachteil dieses Einbringverfahrens liegt erstens darin, daß die schwere Gußhülse sich während des Austrocknens in­ folge ihres Eigengewichtes im Loch bewegen kann und zweitens, daß ein wesentlicher Vorteil des Dübels, nämlich ein sofortiges Montieren des Pfostens in allen Fällen entfällt.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Verfahren, einen Bodendübel und ein Einschlagwerkzeug anzugeben, durch die auch Bodendübel in steinigen Untergrund und/oder einer Länge von über 40 cm funktionsgerecht vertikal eingebracht werden können und meist eine sofortige Montage des Pfostens erfolgen kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1, einen Bodendübel mit den Merk­ malen des Anspruches 13 und ein Einschlagwerkzeug mit den Merkmalen des Anspruches 16 gelöst. In den zugehörigen Unter­ ansprüchen sind vorteilhafte weitere Ausgestaltungen be­ schrieben.
Demgemäß wird in den Boden bzw. das Gelände ein nach unten sich verjüngendes Loch eingebracht, in das anschließend ein an sich bekannter Bodendübel soweit eingetrieben wird, bis die Unterkante des Dübelflansches nahe der Geländeoberkante zu stehen kommt. Dabei ist das Loch so ausgeführt, daß der untere Bereich des Loches einen kleineren Durchmesser und der obere Bereich einen größeren Durchmesser aufweisen als das Dübelrohr. Hierdurch wird nach der ersten Einschlagphase das untere Dübelende klemmend so festgehalten, daß das obere Dübelende in noch nicht ganz eingeschlagenem Zustand schwenk­ ausrichtbar ist. Erst nach erfolgter Ausrichtung wird der Dübel ganz eingetrieben, d. h. er wird soweit eingetrieben, bis dessen Flanschoberseite gleichhoch oder tiefer als die Geländeoberseite zu stehen kommt.
Je nachdem, ob ein Dübel in Naturboden bzw. direkt ins Erd­ reich, oder in Asphalt bzw. in einen Boden mit Asphaltab­ deckung einzubringen ist, wird erfindungsgemäß in vorteil­ hafter Weise unterschiedlich verfahren.
Bei Naturboden wird erfindungsgemäß dabei so verfahren, daß mittels einer Eisenstange oder mit einem Kompressormeißel im Boden ein Loch eingebracht wird, dessen untere Hälfte bis unteres Drittel - je nach Boden - einen kleineren Durchmesser aufweist als das Dübelrohr. Der obere Lochdurchmesser wird auf einen Durchmesser, größer als der Rohrdurchmesser, jedoch vorteilhafterweise nicht größer als ca. 20% größer als dieser, aufgeweitet.
Der untere, kleinere Durchinesser wird dabei so bemessen, daß der Bodendübel zwar noch gut und fest im Loch sitzt, jedoch der Boden so nachgiebig ist, daß der mit der Flanschunter­ kante einige Zentimeter über die Bodenkante eingeschlagene Bodendübel mittels eines eingesteckten Rohres bzw. Stabes in seiner Vertikalität ausgerichtet werden kann.
Das Einschlagen des Bodendübels kann zwar in bekannter Weise auch durch vorhergehendes Auflegen eines Holzklotzes auf die Oberseite des Dübelflansches mit einem Hammer vorgenommen werden, oder vorzugsweise mit einem an sich bekannten, auf den Dübelflansch auflegbaren Einschlagwerkzeug. Dieses Werk­ zeug hat, in Einschlagstellung gesehen, einen nach unten in das Dübelrohrinnere hineinragenden zentrierzapfen, einen auf dem Dübelflansch aufliegenden Auflageflansch und darüber einen Aufnahmezapfen, in dem sich eine nach oben öffnende Aufnahmeöffnung befindet. Diese Aufnahmeöffnung ist so be­ messen, daß der Einschlagmeißel des Kompressors mit geringem Spiel darin eingeführt werden kann. Das Einschlagwerkzeug dient somit einerseits als Element der Kraftübertragung und andererseits als ein Zwischenstück, über welches beim Ein­ schlagen auch Horizontalkräfte übertragen werden können, wodurch auch während des Einschlagvorganges ausgerichtet werden kann.
Der Bodendübel wird nun zunächst in das aufgeweitete Loch gesteckt und mittels des Einschlagwerkzeuges auf ca. 5 bis 8 cm Abstand zwischen der Bodenoberseite und der Flanschunter­ kante des Dübels eingeschlagen. Dann wird der Bodendübel mittels eines ins Rohr gesteckten Pfostens und einer Wasser­ waage ausgerichtet. Falls das Vorlochen zu ungenau ausge­ fallen ist, wird der Bodendübel nochmals herausgezogen und die Richtung mit dem Vorloch- bzw. Aufweitwerkzeug nochmals korrigiert. Sollte sich der Dübel beim Ausrichten zu sehr gelockert haben, braucht er nur herausgezogen und Erde ins Loch geworfen zu werden, was sofort die Haltbarkeit des Dübels beim Einschlagen wieder herstellt.
Beim weiteren, sukzessiven Einschlagen kann die Vertikalität weiter, mit kleinerwerdenden Korrekturmöglichkeiten gesteuert werden, bis der Flansch nach dem Eintauchen in die Erdober­ fläche völlig die Führung übernommen hat. Der Flansch wird ca. 5 cm unter die Erdoberkante eingeschlagen. Dadurch, daß der Flanschinnenraum Erdreich umschließt und dieses Volumen ca. 5 cm nach unten transportiert wird, tritt durch das Ein­ schlagen unter die Erdoberfläche eine Verkleinerung, eine Umschichtung und eine Kompression des Erdvolumens im oberen aufgeweiteten Bereich des Loches auf. Das Erdreich schichtet sich um und füllt den durch das Aufweiten geschaffenen Hohl­ raum wieder auf. Es wird im oberen Bereich außerdem kompri­ miert. Durch die Umschichtung und Kompression wird erreicht, daß das Erdreich auch im oberen Teil des Bodendübels fest am Rohr anliegt und dieses stabilisiert. Wenn die Kompression zu groß wird, kann überschüssiges Material (z. B. bei Lehm), wie durch eine Art Sicherheitsventil über freie, d. h. nicht vom Flansch des Einschlagwerkzeugs abgedeckte Lochsegmente im radialen Teil des Dübelflansches nach oben entweichen. Die freien Lochsegmente sollen jedoch nicht mehr als ca. 10 bis 30% der projizierten Flanschoberfläche betragen.
Der Bodendübel ist erfindungsgemäß für dieses Verfahren so ausgebildet, daß der nach unten weisende Mantel seines Flansches sich nach unten konisch weitet. Durch diese Koni­ zität wird im Niedergang die Erde (oder der Mörtel, bei Asphalteinbringung) nach innen gepreßt. Die Konizität kann dabei stark variieren. Der Effekt setzt bereits bei einem Konuswinkel von 10 Grad ein und kann bis zu 90 Grad und da­ rüber gehen. Es ist auch ein Flansch möglich, der sich nach unten in Form eines Kugelsegmentes oder einer ähnlichen sphärischen Form öffnet.
Eine Erhöhung der Komprimierung wird noch dadurch erhöht, daß der Dübelflansch an seines Unterseite nach unten ragende Nietmuttern bzw. Niethülsen aufweist, die gleichzeitig der Schraubbefestigung der Spannplatte des Dübels dienen.
Die Fließfähigkeit des Bodens kann dadurch gesteigert werden, daß Wasser in den Spalt, d. h. in das offene Spaltvolumen im oberen Lochbereich, gegossen wird. Dies ist besonders bei trockenem Boden von Vorteil.
Im Falle einer Montage bzw. einem Einbringen in asphaltierten Boden wird eine gewisse Komprimierbarkeit des sich unter der Asphaltdecke befindlichen Untergrundes vorausgesetzt. Dies ist in der Regel der Fall. Es wird zunächst die Asphaltdecke über den Flanschdurchmesser hinaus abgetrennt und dann ein Loch gegraben, dessen Durchmesser zwar kleiner als der Rohr­ durchmesser des Dübels, aber groß genug ist, um den Dübel mit dem Kompressorhammer eintreiben zu können. Das Vorlochen ge­ schieht vorteilhafterweise mit einer Eisenstange oder dem Kompressormeißel. Es ist vorteilhaft, etwas tiefer vorzu­ lochen, als der Dübel lang ist. Unter der Asphaltdecke wird zylindrisch - vorzugsweise mit einem Absatz - freigemeißelt, so daß für den eingefüllten Beton ein Kräfteausgleich ohne Kraftkomponente nach oben gegeben ist. Der Bodendübel wird dann zunächst soweit eingeschlagen, daß die Flanschunterkante ca. 8 cm über der Asphaltdecke steht. Nun wird mittels eines eingesteckten Pfostens und einer Wasserwaage vertikal ausge­ richtet. Anschließend wird das Loch mit Zementmörtel ausge­ füllt. Das Ausfüllen erfolgt in der Weise, daß ein Übermaß an Mörtel eingefüllt wird, d. h., ein größeres Volumen als das auszufüllende Lochvolumen. Dieses Mehrvolumen sollte in etwa das Doppelte bis das Vierfache des Innenraumvolumens des Flansches aufweisen. Es soll beim Auffüllen auch so angeord­ net werden, daß vor allem der Innenraum des Flansches mit Mörtel gefüllt ist, bevor die Flanschunterkante beim späteren Einschlagen das Niveau der Asphaltdecke erreicht hat. Das Einschlagen erfolgt nun wieder unter ständiger Kontrolle der Vertikalität. Der Innenraum des Flansches sorgt für eine Komprimierung und Verdrängung des Mörtels im Innenraum der Grube. Der Mörtel wird nun komprimiert und das im Innenraum des Flansches gespeicherte Material verdrängt die gleiche Menge nach unten bzw. zur Seite und durch den Spalt nach oben, oder dringt zum kleineren Teil durch die Löcher des Dübelflansches nach oben. Der Überschuß wird beim Glattstrich entfernt.
Die erfindungsgemäße Ausführung des Dübels mit konischer Flansch-Mantelform gilt auch für das Einbringen in Asphalt. Hier kommt ein weiterer Vorteil hinzu. Die Außenfläche des Mantels ergibt im Beton, nach erfolgtem Glattstrich, einen Formschluß und sichert den Bodendübel gegen Herausziehen. In geringerem Maße gilt dieser Vorteil auch für Naturboden.
Die freien Lochsegmente im Dübelflansch sollten vorteilhaf­ terweise ca. 10 bis 20% der gesamten Flanschoberfläche nicht überschreiten. Damit wird sowohl im Naturboden als auch im Mörtel eine genügende Verdichtung nach unten gewährleistet.
Es ist somit anzumerken, daß erfindungsgemäß sowohl beim Einbringen eines Dübels in Naturboden als auch in Asphalt, infolge der zwischendurch vorhandenen Beweglichkeit der oberen Dübelpartie gut vertikal ausgerichtet werden kann. Diese Beweglichkeit wird abschließend im Naturboden wieder dadurch vernichtet, daß ein bestimmtes Erd-Volumen von oben in die Hohlräume geschoben wird. Im Asphalt dagegen wird ein Speicher mit Mörtelüberschuß gebildet, der immer dort Mörtel hinfließen läßt, wo durch das Ausrichten Hohlräume entstehen.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbei­ spielen unter Bezug auf die Zeichnung näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 einen in Naturboden teilweise eingebrachten Boden­ dübel, in im unteren Dübeldrittel festgespannter Position und seitlicher, oberer Loch-Aufweitung,
Fig. 2 einen axialen Schnitt durch die obere Partie eines Bodendübels in fertig in Naturboden eingeschlagenem Zustand, mit Einschlagwerkzeug und Einschlagmeißel,
Fig. 3 eine schematische Darstellung des Vorlochens und des Aufweitens des Naturbodens bei Arbeitsbeginn, mittels einer Eisenstange,
Fig. 4 eine Darstellung wie in Fig. 3, jedoch bei Erreichen der Loch-Endtiefe,
Fig. 5 einen vertikalen Schnitt durch ein voreingebrachtes Loch für das Einbringen eines Bodendübels in bzw. durch eine Asphaltdecke,
Fig. 6 einen Schnitt wie in Fig. 5, mit eingebrachtem Dübel und Mörtel vor dem End-Einschlagen des Flan­ sches in den Mörtel,
Fig. 7 einen Schnitt wie in Fig. 5 und 6, nach dem End-Einschlagen des Flansches, mit verdrängtem Mörtel,
Fig. 8 eine perspektivische Ansicht auf einen einge­ brachten Bodendübel, mit fertig montiertem Pfosten, und
Fig. 9 eine perspektivische Seitenansicht auf eine erfin­ dungsgemäße Dübel-Verlängerung.
Die Fig. 1 bis 4 zeigen das Einbringen des Bodendübels in Naturboden.
Dabei zeigt Fig. 1 einen an sich bekannten Bodendübel 1, bestehend aus einem oberen Flansch 10 und einem sich nach unten erstreckenden Rohr 6, welcher bereits bis kurz vor Eintauchen des Flansches 10 in die Bodenoberfläche bzw. die Geländeoberkante 8 eingeschlagen ist. In einem oberen Bereich 4 ist der Bodendübel 1 von einem konisch nach oben ver­ laufenden und einem Hohlraum bildenden Spaltvolumen 14 umgeben. Im unteren Bereich 3 ist der Bodendübel über sein Rohr 6 soweit fest eingespannt, daß es möglich ist, ihn im oberen Bereich 4 mittels eines in den Innenraum des Rohres 20 eingesteckten Pfostens 27 auszurichten. Der Abstand zwischen Flanschunterkante 19 und der Geländeoberkante 8 erlaubt ein mehrmaliges Nachschlagen und somit ein sukzessives Ausrichten in der Vertikalen.
Fig. 2 zeigt die obere Partie eines Bodendübels in End­ stellung, d. h. mit der Flanschoberseite 7 ca. 5 cm unter der Geländeoberkante 8. In den Dübel ist von oben her ein Ein­ schlagwerkzeug 22 teilweise eingeführt aufgelegt, das aus einem in den Innenraum 20 des Rohres 6 zentrierend hinein­ ragenden Zentrierzapfen 33, einem auf dem Dübelflansch aufliegenden Auflageflansch 34 und einem Aufnahmezapfen 35 besteht. Im Aufnahmezapfen 35 ist zentrisch eine Aufnahme­ öffnung 36 vorgesehen, in die ein Einschlagmeißel 21 einge­ führt ist. Die Länge des Zentrierzapfens beträgt min. 1,5 des Innendurchmessers des Rohres 6, während die Tiefe der Auf­ nahmeöffnung 36 auf min. das Vierfache des Durchmessers des Einschlagmeißels ausgelegt ist.
Der Flansch 10 des Bodendübels ist an seinem Mantel 18 nach unten aufgeweitet (Winkel 32). Durch diese im wesentlichen konische Aufweitung des Mantels 18 in einer Größenordnung von 10 bis 90 Grad in der Konus spitze sowie durch das Volumen von an der Unterseite des Flansches herausragend befestigten Ein­ schraub- bzw. Niethülsen 37 mit Innengewinde zum Schraubbe­ festigen einer in Fig. 8 dargestellten Spannplatte 26, wird der Boden, oder im Falle von Asphalt der Mörtel, während des Einschlagens kontinuierlich über die Kraftkomponente der Schräge bzw. der Volumensreduzierung durch die Niethülsen im Innenraum verpreßt. Das Einschlagwerkzeug 22 deckt mit seinem Auflageflansch 34 die Löcher 16 des Flansches 10 teilweise ab. Dies ist gewollt und abgestimmt. Die Löcher sollen beim Mörtel die Luft entweichen lassen und im Naturboden später das Verwachsen erleichtern. Während des Einschlagvorganges werden sie jedoch klein gehalten, damit genügend Kräfte für das Verdrängen der Erde nach unten verbleiben. Die freien Lochsegmente 17 sollten beim Naturboden 10 bis 30% und bei Mörtel 10 bis 20% der projizierten Flanschoberfläche nicht überschreiten.
Die rechte Seite der Fig. 2 zeigt, wie das Terrain nach dem Einschlagen zusätzlich abgeschrägt wurde (Schräge 38). Der Ausziehwiderstand des Dübels wird dadurch größer.
Die Fig. 3 und 4 zeigen das Vorlochen des Erdreichs bei Naturboden. Dieses Vorlochen geschieht von Hand, kann jedoch auch mit dem Kompressor erfolgen. Wie aus Fig. 3 erkennbar ist, wird zunächst eine Eisenstange 23 durch vertikale Ramm­ bewegungen in die Tiefe gestoßen und anschließend durch Kreisbewegungen das entstandene Loch 2 konisch aufgeweitet. Es wird solange durch Einrammen und Kreisen vorgelocht, wie Fig. 4 zeigt, bis die aus Fig. 1 ersichtliche Einschlagtiefe des Bodendübels erreicht ist. Der aufgeweitete Lochdurch­ messer sollte jedoch ca. 20 bis 30% des Rohrdurchmessers nicht überschreiten und muß in jedem Fall wesentlich unter dem Außendurchmesser des Flansches 10 liegen.
Fig. 5 bis 8 zeigen das Einbringen eines Bodendübels 1 durch eine Asphaltdecke 13.
Dabei zeigt Fig. 5 ein für das Einbringen eines Bodendübels 1 in einer Asphaltdecke 13 vorbereitetes, durch diese hindurch­ reichendes Loch 2 (erste Phase). Dieses Loch 2 besteht aus 3 Abschnitten:
  • - einem unteren Bereich 3, bei dem der Lochdurchmesser zwar geringer als der Rohrdurchmesser, jedoch so groß ist, daß der Dübel noch einschlagbar ist,
  • - einem mittleren Bereich 5, mit einem größeren Durchmesser als demjenigen des Rohres 6,
  • - und einen oberflächennahen Bereich 9, mit einem größeren Durchmesser als demjenigen des Flansches 10.
Wie Fig. 6 zeigt, ist der Bodendübel, in der zweiten Phase, in den unteren Bereich des Loches 2 eingeschlagen und das Loch 2 ist mit Mörtel 12 aufgefüllt und zwar über die Geländeoberkante 8 hinaus. Das über die Geländeoberkante hinausgehende Mörtelvolumen kann den Flanschinnenraum 11 mehrfach füllen. In dieser Phase kann ein genaues Ausrichten des Dübels erfolgen, wonach dann (in nächster Phase) mög­ lichst genau vertikal einzuschlagen ist.
Fig. 7 zeigt den Bodendübel 1, in dritter Phase, fertig ein­ geschlagen, wobei sich die Flanschoberseite 7 in bündiger Lage mit der Geländeoberkante 8 befindet. Während des vor­ hergehenden Einschlagens und des Ausrichtens während dieses Einschlagens, wurden auf den Mörtel ständig Kräfte, nach unten und zum Rohr hin, ausgeübt. Der Mörtel hat die Hohl­ räume des Loches ausgefüllt und der Überschuß ist nach oben durch den Spalt 24 und die freien Lochsegmente 17 nach oben geflossen. Dieser Überschuß wird anschließend entfernt, z. B. durch Abstreifen.
Fig. 8 zeigt in perspektivischer Sicht einen fertig montier­ ten Dübel mit einem darin befestigten Pfosten 27, wobei vom Dübel nur dessen Flansch 10 zu sehen ist. Über in den Flansch 10 eingeschraubte Schrauben 25 ist eine Spannplatte 26, mit darunterliegendem, nicht dargestelltem Gummiring, am Boden­ dübel so befestigt, daß sie über den Gummiring den Pfosten 27 festklemmt. Die am Flansch 10 nach unten ragend befestigten, das Gewinde zum Befestigen der Schrauben aufweisenden Schraub-Niethülsen 37, werden während des Einschlagvorganges vom Auflageflansch 34 des Einschlagwerkzeuges 22 abgedeckt (Fig. 2). Werden statt Niethülsen hier nach unten offene Nietmuttern verwendet, dann ist in diese vor dem Einschlag­ vorgang Fett einzubringen, so daß sich keine Verunreinigungen in deren Gewindebohrungen ansammeln können.
In Fig. 9 ist eine Verlängerung 28 für einen Bodendübel dargestellt, die ein oberes Schaftende 30 und ein unteres Eintreibende 31 mit Spitze 29 aufweist, welche über eine Schulter 39 miteinander verbunden sind. Die Spitze 29 ist dabei analog der Dübelspitze ausgebildet, während der Innen­ durchmesser des offenen Schaftendes 30 geringfügig größer ist, als der Außendurchmesser des Dübelrohres, auf welches es bedarfsweise beim Eintreiben in relativ weichen Boden, ver­ längernd aufgesetzt wird. Das Eintreibende 31 der Verlänge­ rung 28 weist einen geringeren Durchmesser auf, als das Schaftende 30, ist analog wie das Eintreibende des Boden­ dübels ausgebildet und verkeilt sich beim Eintreiben über die dazwischenliegende Schulter 39 auf dem spitzennahen unteren Abschnitt des Dübelrohres, auf dem es vorhergehend aufge­ schoben wurde. Um eine besonders gute Verankerung und Aus­ richtung in weichen Böden zu erhalten, können bedarfsweise mehrere Verlängerungen 28 untereinander, bzw. hintereinander auf die Dübelspitze aufgeschoben werden, wodurch, z. B. ausgehend von einem Dübel mit einer Länge von 60 cm, eine Gesamtdübellänge von bis 120 cm erhalten werden kann.
Bezugszeichenliste
1 Bodendübel
2 Loch
3 unterer Bereich
4 oberer Bereich
5 mittlerer Bereich
6 Rohr
7 Flanschoberseite
8 Geländeoberkante
9 oberflächennaher Boden
10 Flansch
11 Flanschinnenraum
12 Mörtel
13 Asphaltdecke
14 Spaltvolumen
15 Verdängtes Erdvolumen
16 Löcher im Flansch
17 Freie Lochsegmente
18 Mantel
19 Flanschunterkante
20 Innenraum des Rohres
21 Einschlagmeißel
22 Einschlagwerkzeug
23 Eisenstange
24 Spalt
25 Schraube
26 Spannplatte
27 Pfosten
28 Verlängerung
29 Spitze
30 Schaftende
31 Eintreibende
32 Winkel
33 Zentrierzapfen
34 Auflageflansch
35 Aufnahmezapfen
36 Aufnahmeöffnung
37 Niethülse
38 Schräge
39 Schulter

Claims (16)

1. Verfahren zum Einbringen eines rohrförmigen Bodendübels, mit topfförmigem, oberem Flansch und unterer Eintriebspitze, in den Boden durch Einschlagen in ein vorgeformtes Loch, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß in den Boden ein nach unten sich verjüngendes Loch (2) eingebracht wird, dessen unterer Bereich (3) einen kleineren Durchmesser und dessen oberer Bereich (4) einen größeren Durchmesser als das Dübel-Rohr (6) aufweisen, wobei der Durchmesser des unteren Bereichs (3) so gewählt ist, daß in diesem das untere Dübelende klemmend so festgehalten wird, daß das obere Dübelende in noch nicht eingeschlagenem Zustand schwenkausrichtbar ist zur Vertikalen,
  • - daß danach der Bodendübel (1) in das Loch (2) eingetrieben wird, bis die Flanschunterkante (19) nahe der Geländeober­ kante (8) zu stehen kommt,
  • - danach wird der Dübel (1) zur Vertikalen schwenkausge­ richtet,
  • - wonach der Dübel (1) ganz eingetrieben wird, so daß die Flanschoberseite (7) gleichhoch oder tiefer als die Gelände­ oberkante (8) zu stehen kommt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß beim Einbringen eines Bodendübels (1) das Loch (2) konisch ausgeführt ist.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das konische Loch (2) von Hand mittels einer Eisenstange (23) oder mittels eines Kompressormeißels eingebracht wird, wobei zuerst vorgelocht wird durch sukzessive vertikale Rammbewegung und konische Aufweitung des Rammloches durch Ausübung einer Kreisbewegung am oberen Ende des Rammwerk­ zeugs.
4. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein vertikales Ausrichten des Bodendübels (1) bei Natur­ boden und Asphalt so lange möglich ist, bis die Flanschunter­ kante (19) in den Boden eindringt.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das vom Flansch (10) des Bodendübels (1) beim Einschlagen unter die Geländeoberkante verdrängte Erdvolumen (15) größer ist als das zwischen Dübelrohr (6) und Loch (2) befindliche Spaltvolumen (14).
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Falle der Montage in einer Asphaltdecke (13) der Bodendübel in ein vorzugsweise stufenförmig ausgelegtes Loch (2) eingeschlagen wird, dessen unterer Bereich (5) einen kleineren Durchmesser und dessen mittlerer Bereich (10) einen größeren Durchmesser als das Rohr (6) aufweisen und dessen oberflächennaher Bereich (9) einen größeren Durchmesser als der Flansch (10) besitzt und dessen Flanschinnenraum (11) vor dem Eindringen unter die Geländeoberkante (8) weitgehend mit weichem Mörtel gefüllt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein vertikales Ausrichten des Bodendübels im Asphalt so lange möglich ist, bis die Flanschoberkante in den Boden eingedrungen ist.
8. Verfahren nach Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß konische Mantel-Wände (18) des Flansches (19) das Erdreich bzw. den Mörtel beim Einschlagen in Richtung Rohr (6) verpreßt wird, und/oder daß durch an der Flanschunterseite herausragende Nietmuttern bzw. Niethülsen (37) beim Einschlagen des Bodendübels (1) der Mörtel verpreßt wird.
9. Verfahren nach den Ansprüchen 5 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Spaltvolumen (14) des in der Endstellung des Bodendübels (1) im Bereich unter dem Flansch (10) eliminiert ist.
10. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei Naturboden vor dem Eindringen des Flanschmantels (18) ins Erdreich Wasser ins Spaltvolumen (14) gegossen wird.
11. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das untere Dübelende mit einer Verlängerung (28) versehen wird.
12. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Einschlagwerkzeug und die Löcher im Flansch so auf­ einander abgestimmt sind, daß die freien Lochsegmente (17) bei Montage in Asphalt 10-20% und bei Montage in Naturboden 20-30% der gesamten vertikalen Projektionsfläche vorzugsweise nicht überschreiten.
13. Bodendübel zur Durchführung des Verfahrens nach den Ansprüchen 1 bis 6, mit einem Rohr mit unterer Eintriebspitze und oberem topfförmig nach unten zurückgeformtem Flansch mit nach unten verlaufendem Mantel, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (18) des Flansches (10) sich in Richtung der Dübelspitze aufweitet und einen Konus mit einem spitzen Winkel von ca. 10 bis 90 Grad bildet.
14. Bodendübel nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß ein von unten her auf den Dübel aufsteckbare Verlängerung (28) vorgesehen ist, die ein Eintreibende 31 mit einer Spitze (29) aufweist, die im wesentlichen analog dem Eintreibende mit Spitze des Bodendübels ausgebildet ist, und deren Schaft­ ende (30) von unten her auf den Bodendübel aufschiebbar ist.
15. Bodendübel nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Schaftende (30) einen größeren Durchmesser aufweist als das Eintreibende (31) und sich über eine Schulter (39) am Übergang zwischen Schaftende und Eintreibende beim Ein­ schlagen verkeilt.
16. Einschlagwerkzeug zum Einschlagen eines Bodendübels nach den Ansprüchen 13 bis 15, mit koaxial aufeinander­ folgenden Zentrierzapfen zum Eingreifen in den Innenraum des Dübelrohres, Auflageflansch zur Auflage auf dem Dübelflansch und Aufnahmezapfen mit zentrischer Aufnahmeöffnung für einen Einschlagmeißel, dadurch gekennzeichnet, daß der Zentrierzapfen (33) eine Länge von min. das 1,5fache des Innendurchmessers des Rohres (6) und die Aufnahmeöffnung (36) des Aufnahmezapfens (35) min. ca. das 4fache des Schaft­ durchmesser des Einschlagmeißels (21) beträgt.
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