DE19708582A1 - Qualitätskontrolle für Kunststeine - Google Patents
Qualitätskontrolle für KunststeineInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Qualitätskontrolle von vorzugsweise ebenen
geradlinig begrenzten Kunststeinen, - gepreßte Betonformlinge - insbesondere
plattenförmig, bevorzugt mit behandelten und/oder veredelten Sichtflächen. Ferner betrifft
die Erfindung eine Vorrichtung zur Qualitätskontrolle der voranstehend genannten
Bauelemente.
Bei der Herstellung von derartigen, insbesondere geradlinig begrenzten Kunststeinen, wie
Kunstplatten oder dergleichen, ist es notwendig, daß derartige Steine nach dem
Produktionsschritt auf eventuelle Fehler untersucht werden. Derartige Kunststeinplatten,
insbesondere mit veredelter Oberfläche, beispielsweise mit geschliffener oder gestrahlter
Oberfläche, müssen demzufolge nach ihrer Fertigstellung daraufhin kontrolliert werden, ob
sie dem Qualitätsstandard entsprechen. Diese Untersuchung wird per Augenschein
durchgeführt, d. h. Menschen beobachten den fertiggestellten Gegenstand auf die
Qualitätsmerkmale der Oberflächen und der seitlichen Kantenbereiche. Diese
Vorgehensweise ist sehr lohnintensiv, und die Fertigungsgeschwindigkeit wird durch die
nachgeschaltete Qualitätsprüfung stark beeinträchtigt. Darüber hinaus kann bei beim
Abnehmer beschädigt angekommenen Kunststeinplatten nicht nachvollzogen werden, wer
Verursacher für eventuelle Schäden ist.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein
Verfahren und eine Vorrichtung zur Qualitätskontrolle von vorzugsweise ebenen, geradlinig
begrenzten Kunststeinen, insbesondere plattenförmig etc., bevorzugt mit behandelten
und/oder veredelten Sichtflächen, zu schaffen, welches vollautomatisch während des
Herstellungsbetriebs abläuft, wobei insbesondere eine Vielzahl von Qualitätsparametern
überprüfbar sein sollen.
Die Lösung dieser Aufgabenstellung sieht bei einem erfindungsgemäßen Verfahren vor,
daß die Kunststeine nach ihrer Herstellung und einem eventuellen Trocknungs- und/oder
Aushärtungsprozeß einer Qualitätskontrollvorrichtung zugeführt werden, anschließend die
zu prüfenden Qualitätsparameter gemessen und mit in einem Rechner gespeicherten
Sollwerten verglichen werden, wobei die Messung der Qualitätsparameter mit optischen
Geräten, vorzugsweise zumindest einer Kamera durchgeführt wird, welche eine Abbildung
des Elements aufnimmt, die im Rechner digitalisiert und mit einer Referenzabbildung
verglichen wird, bevor Steine ausgesondert werden, welche die geforderten
Qualitätsparameter nicht aufweisen.
Zur Lösung der Aufgabenstellung seitens der Vorrichtung ist vorgesehen, daß eine
erfindungsgemäße Vorrichtung eine Fördereinrichtung zum Transport der zu
kontrollierenden Kunststeine, eine Aufnahmeeinrichtung, vorzugsweise eine Kamera zur
Aufzeichnung des zu kontrollierenden Parameters der Bauelemente, eine Rechner- und
Speichereinrichtung, in welcher Referenzwerte der zu kontrollierenden Parameter der
Bauelemente zum Vergleich mit den aufgezeichneten Parametern der Kunststeine
gespeichert sind, und eine Einrichtung aufweist, die solche Kunststeine aussondert, die die
erforderlichen Qualität nicht aufweisen.
Bei den voranstehend erwähnten geradlinig begrenzten Kunststeinen sind verschiedene
Qualitätsparameter zu überprüfen. Zum einen sind an der Sichtseite Kantenausbrüche
festzustellen, welche eine bestimmte, unzulässige Größe erreichen. Darüber hinaus sind
auch an der Unterseite der Kunststeine Kantenausbrüche festzustellen, die bei seitlicher
Betrachtung direkt sichtbar sind. Hierbei sind jedoch nur größere Ausbrüche von
Bedeutung, vor allem solche Ausbrüche, die sich in den Bereich der Kanten an der
Oberseite fortsetzen. Bedingt durch die senkrechte Lagerung der Kunststeine in feuchtem
Zustand können in diesem Bereich Eindrücke von Paletten oder sonstigen Gegenständen
sichtbar werden, die zu einer Verformung der seitlichen Flächen führen. Es handelt sich
hierbei um Einbuchtungen, die unter Umständen beim Verlegen derartiger Kunststeine
deutlich sichtbar sind, so daß derart beschädigte Kunststeine ausgesondert werden
müssen. Im Hinblick auf die Oberfläche der Kunststeine sind solche Kunststeine
auszusondern, die Poren entsprechender Größe, beispielsweise von mehr als 3 mm
Durchmesser, auf der Oberfläche erkennen lassen. Darüber hinaus erfüllen auch solche
Kunststeine die geforderten Qualitätsparameter nicht, die eine ungleichmäßige
Kornverteilung aufweisen, welche bei Problemen mit der Durchmischung der
Herstellungsmaterialien derartiger Kunststeine entsteht. Derartige
Durchmischungsprobleme resultieren beispielsweise aus einem Wiederanfahren der
Mischanlage, können aber auch ihre Ursache im Rüttelvorgang oder in anderen
Abweichungen in der Verteilung der Zuschlagsbestandteile haben und zu einem optisch
sehr ungleichmäßigen Bild führen. Schließlich können auch bei der Nachbearbeitung der
Kunststeine Fehler auftreten, die einen solchen Kunststein unbrauchbar machen. Hierbei ist
insbesondere ein Schleifvorgang zu nennen, durch welchen Riefen, ungleichmäßige Politur
oder matte Stellen entstehen können. Wird die Sichtfläche zu stark angeschliffen,
beispielsweise dadurch, daß die auf der Sichtfläche aufgetragene Schicht ungleichmäßig
aufgetragen wurde, so kommt es zu einem sogenannten Durchschliff, der den Hinterbeton
an dieser Stelle erkennbar macht.
Die voranstehend genannten Unregelmäßigkeiten bei der Herstellung von Kunststeinen
sind erfindungsgemäß zu überprüfen und mit derartigen Fehlern behaftete Kunststeine
auszusondern.
Hierbei ist es besonders problematisch, daß es eine Vielzahl von verschiedenen Materialien
gibt, die unterschiedliche optische Gegebenheiten darstellen, zwischen denen beliebig
gewechselt wird. Darüber hinaus sind Platten unterschiedlicher Kantenlänge zu verarbeiten.
Mit dem voranstehend genannten erfindungsgemäßen Verfahren und der voranstehend
genannten erfindungsgemäßen Vorrichtung sind sämtliche Parameter bei Platten
unterschiedlicher Größe und bei Platten mit unterschiedlichen Materialien in Abhängigkeit
der vorzugsweisen Ausgestaltung dieses Verfahrens bzw. dieser Vorrichtung überprüfbar.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorgesehen,
daß die Kanten der Steine, hinsichtlich eventueller Ausbrüche, und/oder die
Oberflächenbeschaffenheit der Steine, hinsichtlich ihrer Farbgebung und/oder ihrer
Kornverteilung und/oder eventueller Poren und/oder sonstiger Öffnungen, und/oder
eventueller Verformungen der Steine kontrolliert werden. Vorzugsweise werden hierbei die
Kanten der Steine mittels je einer Kamera aufgenommen. Die hierbei ermittelten Werte
werden sodann mit einem vorgegebenen, in dem Rechner gespeicherten Bild verglichen.
Der Rechner berechnet dann einen Schwellwert, der stellvertretend für die Beurteilung der
Qualität des Steines steht. Erreicht das zu kontrollierende Element diesen Schwellwert, so
entscheidet der Rechner, daß dieser Stein die erforderliche Qualität aufweist. Wird
dagegen der Schwellwert nicht erreicht, so wird dieser Stein aus dem Produktionsprozeß
ausgesondert, d. h. aus der Produktion entfernt, bevor die Produktion entsprechende
Verpackungseinrichtungen erreicht, in denen die Steine in üblicher Weise verpackt werden.
Das vorgegebene in dem Rechner gespeicherte Bild, das Basis für den Schwellwert ist, wird
bevorzugt dadurch erzeugt, daß ein oder mehrere zuvor begutachtete Steine als Sollwert
der Anlage zugeführt und deren relevante Werte abgetastet und eingespeichert werden.
Nimmt man nur einen Stein, so bildet dieser praktisch den Schwellwert, da er dann als
Sollwert im Übergangsbereich zwischen akzeptabler Ware und Ausschuß dient. Bei zwei
solcher geprüfter Vorgabesteine kann man die bessere in den Gutbereich und die
schlechtere zu Beginn des Ausschußbereiches anordnen bzw. entsprechend ausgesuchte
Steine in diesem Sinne abtasten und die abgetasteten Werte einspeichern. Dann läßt sich
bei der Prüfung angelieferter Steine zwischen einem Gutbereich, einem Bereich zweiter
Wahl und Ausschuß unterschieden. Natürlich kann man, insbesondere bei nur einem den
Sollwert bildenden Stein einen Toleranzbereich vorgeben. Es handelt sich bei der Eingabe
des Sollwertes also um einen Selbstlernprozeß.
Eine effektive Qualitätskontrolle wird dadurch erzielt, daß die Steine auf einer
Fördereinrichtung aufgelegt werden, mit welcher die Steine durch eine die Qualitätskontrolle
durchführende Vorrichtung gefördert werden. Vorzugsweise ist diese Fördereinrichtung als
Stetigförderer, beispielsweise als Förderband ausgebildet, so daß ein kontinuierlicher
Kontrollprozeß durchgeführt werden kann.
Eine Vereinfachung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird dadurch erzielt, daß sich
gegenüberliegende Kanten benachbarter Steine mit einer Kamera aufgenommen werden,
wobei die Kante des ersten Steines direkt von der Kamera und die Kante des zweiten
Steines über eine Reflektionseinrichtung, beispielsweise einen Spiegel, von der Kamera
aufgenommen wird. Somit ist für die Überprüfung von zwei Kanten nur eine Kamera
notwendig, so daß bei vollständiger Qualitätskontrolle, d. h. Kontrolle aller Kanten sowie der
Oberfläche der Elemente vier Kameras ausreichen, welche die notwendigen Informationen
aufzeichnen.
Hierbei hat es sich als vorteilhaft erwiesen, daß die Oberfläche der Steine mit einer im
wesentlichen lotrecht über den Steinen angeordneten Kamera aufgenommen wird. Bei
dieser Kamera ist demzufolge das Objektiv in Richtung auf die Oberfläche der Steine
gerichtet, so daß mit einer Kamera sämtliche Oberflächenbeeinträchtigungen aufgezeichnet
und in den Rechner übermittelt werden können.
Die Steine werden vor der Qualitätskontrolle ausgerichtet bzw. justiert, so daß eine
Veränderung der Kameras nicht notwendig ist. Vielmehr werden durch das Ausrichten und
Justieren der Steine bei jedem Stein gleiche Bedingungen geschaffen, mit denen ein
möglichst genaues Ergebnis erzielbar ist.
Alternativ kann vorgesehen werden, daß die Positionen der Steine vor der
Qualitätskontrolle optisch vermessen werden. Durch das optische Vermessen der
Positionen der Steine vor der Qualitätskontrolle können dem Rechner Parameter und/oder
Korrekturwerte übermittelt werden, mit welchen anschließend die von den Kameras
aufgenommenen Werte und Parameter abgeglichen und/oder korrigiert werden, so daß
auch auf diese Weise über einen möglichst langen Zeitraum konstante Meßbedingungen
erzielbar sind. Diese konstanten Meßbedingungen führen wiederum zu vergleichbaren
Werten bei der Messung verschiedener, d. h. zeitlich hintereinander folgender Steine.
Um mit den auf die parallel zur Förderrichtung verlaufenden Seitenkanten der Steine
ausgerichteten Kameras sowohl die Unter- als auch die Oberkante der Steine
aufzunehmen, ist vorgesehen, daß von jeder Kante zumindest zwei Aufnahmen erstellt
werden, von denen die erste exakt parallel zur Kante und die zweite unter einen spitzen
Winkel relativ zur Flächennormalen des Steines aufgenommen wird. Beispielsweise kann
dieser Winkel 8° bezogen auf die Oberfläche eines Steines betragen. Durch diese
Betrachtung der Steine kann der Rechner aus den entsprechenden Aufnahmen
Schleiffehler der Oberfläche analysieren.
Um störende Reflektionen auf der Oberfläche der Steine zu vermeiden, die beispielsweise
durch der Oberfläche anhaftende Feuchtigkeit entstehen können, ist nach einem weiteren
Merkmal des erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehen, daß die Steine vor der
Qualitätskontrolle einem Trocknungsprozeß unterzogen werden, bei dem auf den zu
beurteilenden Flächen und Kanten verbleibende Feuchtigkeit getrocknet wird.
Eine konstante oder stichpunktartige Kontrolle der Qualitätsprüfung durch den Betreiber
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit dem erfindungsgemäßen Verfahren wird dadurch
ermöglicht, daß von den Aufnahmen eine Hardcopy, vorzugsweise eine Videoaufzeichnung
erstellt wird, wobei es sich weiterhin als vorteilhaft erwiesen hat, sämtliche Daten der
kontrollierten Steine in einem Datenspeicher zu speichern. Durch die Hardcopy können
stichpunktartig während der Qualitätskontrolle die gewünschten Qualitäten überprüft
werden, so daß Fehleinstellungen des Rechners bzw. der Aufnahmevorrichtungen
unverzüglich korrigiert werden. Die Speicherung der aufgenommenen Daten in einem
Datenspeicher hat den Vorteil, daß die Qualität bereits überprüfter Steine, auch
nachträglich analysiert und kontrolliert werden kann. Dies ist insbesondere dann von
Interesse, wenn Reklamationen des Abnehmers derartiger Steine auftreten.
Demzufolge wird bei dem oben beschriebenen Verfahren die Qualitätskontrolle der
Kunststeine durch je eine Kamera für jede der seitlichen Kanten sowie einer Kamera mit
Umlenkspiegel für die vordere und hintere Kante benachbarter Kunststeine und einer
Kamera senkrecht über dem Element durchgeführt.
Das vorstehend geschilderte Vorgehen mit oberhalb der Sichtflächenebene liegendem
Blickwinkel auf die Kanten der Kunststeine läßt sich hinsichtlich der Kantenerfassung nur
dann problemlos durchführen, wenn sich die jeweils aufzunehmende Kante optisch genug
deutlich kontrastierend von der Umgebung der Kante abhebt, um problemlos die Kante die
diesbezüglichen Qualitätsmerkmale untersuchen zu können. Zumindest bei einer
überwiegenden Zahl der hier betrachteten Kunststeine ist die zur Sichtfläche hin obere
Kante hinsichtlich eventueller Ausbrüche jedoch schlecht erkennbar, weil der optische
Hintergrund nicht kontrastreich genug ist. Bei entsprechender Feineinstellung können
dunklere Körner als Löcher erkannt werden, was ebenso zu untreffenden Meßergebnissen
führt wie die farbliche oder optisch nicht erfaßte Beschädigung der Kante durch eine
gleichfarbige Einbuchtung. Dies gilt nach dem vorstehenden Vorgehen für die Erfassung
sämtlicher Kanten, also mittels der für die parallel zur Förderrichtung verlaufenden
seitlichen Kanten und die dafür vorgesehenen beidseitig des Bandes angeordneten
Kameras als auch für die Aufnahme der vorderen und hinteren Kanten benachbarter
Kunststeine mittels einer in Förderbahn gerichteten Kamera nebst Reflektor. Die in dieser
Förderrichtung erfolgende Kantenaufnahme ist auch insofern schwierig als die
kontinuierlich in Förderrichtung bewegten Steine ihren Abstand von der Kamera laufend
ändern.
In besonders bevorzugter Ausführung wird daher die Aufnahme der Kanten derart
vorgenommen, daß der aufnehmende Kamerastrahlengang "von unten aus", also aus
einem Blickwinkel unterhalb der Sichtflächenebene der Steine, deren Kanten aufgenommen
und auf Fehler untersucht werden sollen, auf diese Kanten gerichtet wird. Dadurch werden
die besonders wichtig zu erfassenden Fehler, insbesondere Einbrüche, der Kanten zur
Sichtfläche hin optisch besonders deutlich, weil der optische Hintergrund nicht mehr
notwendig durch den Stein, sondern insoweit frei wählbar optisch besser kontrastierend
gestaltet werden kann, beispielsweise durch eine helle Ausbildung der Innenwand eines die
Aufnahmestation umgebenden Gehäuses. Eine solche Innenwandung kann ausgeleuchtet
werden, so daß man auf die Zuordnung eines den Aufnahmestrahl der Kamera
begleitenden Lichtstrahles durch eine Lichtquelle parallel zu jeder Kamera verrichten kann.
In weiter besonders bevorzugter Ausführung werden die Kameras, die der Aufnahme der
jeweiligen Kante des zu untersuchenden Steines dienen, ausschließlich seitlich der
Förderbahn für die Steine, also etwa senkrecht zur Förderrichtung, angeordnet. Um
sämtliche Kanten eines Steines aufnehmen zu können, wird der Stein nach der Aufnahme
zweier einander gegenüberliegender Kanten parallel zur Sichtflächenebene gedreht, bei
viereckigen Steinen um 90°, bei sechseckigen Steinen um 60° etc. Bei zumindest
annähernd rundberandeten Steinen kann die Drehung auch vor "stehend" gesteuerter
Kamera erfolgen, die dann die Kante im Zuge dieser Drehung aufnimmt. Die Drehung kann
bei stehendem Band erfolgen, wenn die Fördereinrichtung entsprechend intermittierend
betrieben wird. Dann wären nur eine oder ein Paar beidseits des Steines angeordnete
Kameras erforderlich.
Bevorzugt läuft das Band kontinuierlich und so schnell, daß die aufeinanderfolgend
angelieferten Steine so weit voreinander beabstandet sind, daß nach Drehung eines
Steines dieser vor dem nachfolgenden Stein abgesetzt werden kann. Die Aufnahme des
ersten Paares gegenüberliegender Kanten erfolgt demnach vor dem Drehen und die
Aufnahme des zweiten Paares gegenüberliegender Kanten ein und desselben Steines
nach dessen Drehung. Das gilt für einen viereckigen Stein, bei einen sechseckigen Stein
wird demnach zweimal gedreht, um sämtliche Kanten zu erfassen. Die Abtastung einer
Kante durch die Kamera erfolgt dabei insbesondere wesentlich schneller als dessen
Förderbewegung.
Um die Förderung möglichst zügig zu gestalten, werden wiederum bevorzugt das erste
Paar gegenüberliegender Kanten von einem ersten Kamerapaar bzw. einer ersten Kamera
und das zweite Paar gegenüberliegender Kanten von einem zweiten Kamerapaar bzw.
einer zweiten Kamera aufgenommen, das bzw. die in Förderrichtung um eine bestimmte
Strecke versetzt gegenüber dem ersten Kamerapaar bzw. der ersten Kamera angeordnet
ist. Zwischen diesen beiden Aufnahmestationen erfolgt die Drehung. In alternativer
Ausbildung zu einer Drehung um eine ortsfeste Achse kann diese Drehachse auch in
Förderrichtung etwa mit Fördergeschwindigkeit mitlaufend ausgebildet sein, so daß der
drehende Stein seine Position gegenüber dem Ablageplatz auf der Fördereinrichtung
praktisch beibehält.
Grundsätzlich könnte man die die jeweils betrachtete Kante aufnehmende Kamera in einem
Blickwinkel von unterhalb der Sichtflächenebene direkt auf die aufzunehmende Kante des
zu prüfenden Steines richten. Die Kamera ist in dieser Lage jedoch erhöhter
Verschmutzung ausgesetzt. Vor allem aber steht die Transporteinrichtung bzw. deren
Auflageriemen etc. für den Transport der Steine der Aufnahme einer entsprechend
darüberliegenden Kantenfehlerhaftigkeit entgegen.
In besonders bevorzugtem Vorgehen wird daher die aufnehmende Kamera oberhalb der
Sichtflächenebene der Steine unter einem Winkel dazu angeordnet, und auf einen
Reflektor gerichtet, der insoweit unterhalb der Sichtflächenebene des aufzunehmenden
Steines liegt, daß der von der Kamera ausgehende Strahlengang nach Reflektion an dem
Reflektor aus einem unterhalb der Sichtflächenebene liegenden Winkel auf die
aufzunehmende Kante des zu untersuchenden Steines trifft. Betrachtet wird dabei die der
Kamera abgewandte Kante mittels des dieser benachbart angeordneten Reflektors.
Grundsätzlich kann man eine derartige Kantenaufnahme für jeweils zwei einander
gegenüberliegenden Kanten des Steines mit zwei beidseits des Steines bzw. der
Förderbahn angeordneten Kameras mit entsprechend zugeordneten Reflektoren
bewerkstelligen. In wiederum bevorzugter Ausführung wird jedoch mittels nur einer Kamera
ein Paar einander gegenüberliegender Kanten dadurch aufgenommen, daß der Kamera ein
oberhalb der Sichtflächenebene angeordneter Reflektor zugeordnet wird, der mit einem
seitlich der einen aufzunehmenden Kante insoweit unterhalb der Sichtflächenebene
gelegenen Reflektor, der damit auf derselben Seite der Förderbahn wie die Kamera
angeordnet ist, vorgenommen, während diese Kamera zugleich unmittelbar mit einem
seitlich der anderen aufzunehmenden Kante des Kantenpaares angeordneten Reflektor in
der vorgeschilderten Weise zusammenarbeitet. Dieser Kamera sind also drei Reflektoren
zugeordnet, von denen zwei gegenüberliegend beidseitig des aufzunehmenden
Kantenpaares angeordnet ist und ein dritter oberhalb der Sichtflächenoberfläche
angeordneter Reflektor mit demjenigen zusammenarbeitet, der seitlich unterhalb der
Sichtflächenebene auf derselben Seite wie die Kamera angeordnet ist. Es genügt somit
eine Kamera mit den vorgeschilderten drei Reflektoren, um ein Paar gegenüberliegender
Kanten zugleich aufzunehmen. Dreht man den zu prüfenden Stein in vorgeschilderter
Weise, kann mit dieser Kamera auch das weitere Paar gegenüberliegender Kanten
aufgenommen werden. Wie vorstehend bereits erwähnt, kann aber das Drehen des Steines
bei kontinuierlich weiterlaufenden Band in bevorzugter Weise derart geschehen, daß sich
der Stein bei diesem Vorgang nach rückwärts versetzt. Um einen schnellen Transport zu
ermöglichen, ist auch hier wiederum in bevorzugter Weise eine zweite Kamera mit drei
Reflektoren vorgesehen, die gegenüber der gleichermaßen ausgerüsteten vorgeschilderten
Kamera mit Reflektoren in Förderrichtung versetzt angeordnet ist, so daß das erste
Kantenpaar von einer ersten Kamera-Reflektor-Kombination und das zweite Kantenpaar-
nach Drehen des Steines bei fortlaufenden Förderband - von einer zweiten, zu der ersten
gleichgestalteten Kamera-Reflektor-Kombination aufgenommen wird, wie dies im
Zusammenhang mit der Beschreibung der in den Figuren dargestellten Ausführung - Fig.
4 - nachstehend noch beschrieben wird.
Mit der vorbeschriebenen Kamera-Reflektor-Einrichtung läßt sich nicht nur die Kante zur
Sichtfläche des Steines hin, sondern auch dessen Unterfläche bzw. die Kante zur
Unterfläche überwachen. Die hier erforderliche Aufnahmegenauigkeit beträgt allerdings nur
10% von derjenigen der Sichtplattenkante.
Bei dieser Kantenaufnahme aus einem Blickwinkel unterhalb der Sichtflächenebene bleibt
die die Sichtfläche selbst untersuchende Kamera wie im Zusammenhang mit dem ersten
Vorgehen geschildert auf die Sichtfläche hin selbst gerichtet, entweder senkrecht dazu oder
auch unter einer gewissen Winkelabweichung zur Senkrechten wie in Fig. 4 angedeutet.
Die Aufnahme eines Paares einander gegenüberliegender Kanten des zu untersuchenden
Steines mittels zweiter beidseits der Förderstrecke je einer der Kanten des Paares
zugeordneter Kameras verlangt nicht nur zwei Kameras, sondern birgt auch das Problem,
daß nacheinander für beide Kameras entsprechende Zugriffszeiten zu der zentralen
Recheneinheit etc. zyklisch zur Verfügung gestellt werden müssen, was sich nachteilig für
die dafür benötigte Zeitspanne und damit die Fördergeschwindigkeit der Steine auswirkt.
Bei Verwendung nur einer Kamera mit drei Reflektoren für die Aufnahme eines Paares
einander gegenüberliegender Kanten des betrachteten Steines ist zu beachten, daß die
Kamera nur einen schmalen Bildausschnitt aufnimmt, der durch den Blick in den einen oder
den anderen Reflektor zustande kommt. Die beiden Bilder der beiden gegenüberliegenden
aufgenommenen Kanten zur Richtfläche der Platte hin erscheinen in der Abbildung
übereinander und werden entsprechend mit den Sollbildern verglichen.
Eine bessere Erfassung der jeweils untersuchten Kante des Steines erzielt man durch
Aufnahme von zwei oder mehr aufeinanderfolgenden Kantenabschnitten. Dabei trägt man
der Förderbewegung des Steines während der Aufnahme der untersuchten Kante
Rechnung; die Kamera nimmt demnach einfach im Zuge dieses Durchlaufens der
Meßstrecke zwei Teilbilder auf und bildet im Computer die Hintereinanderanordnung zweier
Teilkantenbilder der Gesamtkante ab, wodurch die Genauigkeit der Aufnahme durch
entsprechend doppelte Größer des aufgenommenen Kantenbildes erreicht wird. Dieses
Vorgehen ermöglicht damit eine höhere Fördergeschwindigkeit der mittels der
Fördereinrichtung transportierten Steine.
Sofern das Kamerabild etwa wie beim normalen Fernsehbild in Form zweier Teilbilder erfaßt
wird, nämlich zunächst ungerade Zeilen untereinander dann gerade Zeilen, und diese
Zeilen in gleicher Richtung wie die zu überwachenden Kanten der Steine verlaufen,
ergeben sich Schwierigkeiten, weil die jeweils abgetastete Kante mal in der ungeraden und
mal in der geraden Zeilenabfragelinie liegen kann und durch die "Stufung" zwischen den
kanten Abweichungen auftreten können, die in den Bereich der Meßgenauigkeit geraten.
Zu beachten ist, daß eine Momentaufnahme erfolgt, die im Vergleich zu dem bewegten
abzutastenden Stein gegen Nullgehend anzustreben ist. Die Zeitspanne zwischen den
beiden Teilbildern und damit die Erfassung einmal dessen was im ungeraden Zeilenbereich,
und einmal dessen, was im geraden Zeilenbereich liegt, kann so groß sein, daß ein Fehler,
der zwischen einer geraden und einer ungeraden Zeile schwebt - nicht absolute Linearität
der Bewegung des Steines über seine Transportvorrichtung - zu einem optischen Eindruck
führt, der bei mehrmaligem Durchlauf des Steines nicht konstant ist und damit zeigt, daß
Verzerrungen in der Größenordnung der Abweichung von der Kantenideallinie
aufgezeichnet werden, die im Zweifelsfalle in den Toleranzbereich der Meßwertermittlung
fällt. Solche "Fehlererscheinungen" kann man dadurch vermeiden, daß man die Kamera
hinsichtlich der Zeilenanordnung nicht gleichsinnig zum Kantenverlauf des zu prüfenden
Steines, sondern quer bis senkrecht dazu anordnet. Dann sind die Sprünge zwischen den
Zeilen hinsichtlich der Kantenhöhe nicht relevant, sondern allenfalls hinsichtlich des
Verlaufs der Kante in der Längsrichtung, was aber bei den hier betrachteten
Größenordnungen vernachlässigbar ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird dadurch vorteilhaft weitergebildet, daß die
Fördereinrichtung als Stetigförderer, vorzugsweise als Förderband ausgebildet ist.
Hierdurch wird der Vorteil erzielt, daß ein kontinuierlicher Bearbeitungsprozeß, d. h.
Qualitätskontrollprozeß durchführbar ist. Da die Qualitätskontrolle derartiger Bauelemente in
Produktionsstätten durchgeführt wird, die eine starke Staubbelastung aufweisen, hat es
sich als vorteilhaft erwiesen sämtliche Aufnahmeeinrichtungen in einem, vorzugsweise
gegenüber der Umgebung gekapselten Gehäuse anzuordnen, so daß die Staubbelastung
der Umgebung aus dem Bereich der Aufnahmeeinrichtungen weitestgehend
herausgehalten wird. Auf diese Weise können möglichst genaue Aufnahmen gemacht
werden, die mit entsprechenden Referenzbildern verglichen werden. Fehlentscheidungen
aufgrund von Reflektionen und unzureichenden Belichtungsverhältnissen werden somit
weitestgehend ausgeschlossen.
In besonders bevorzugter Ausführung ist die Vorrichtung zur Durchführung des vorstehend
geschilderten Vorgehens der Aufnahme der Kante des zu untersuchenden Steines aus
einem Blickwinkel unterhalb der Sichtflächenebene des Steines mit einer Kamera oder
wenigstens einem dieser zugeordneten Reflektor derart angeordnet, daß der Kamerastrahl
bzw. der reflektierte Strahl aus einem Winkel unterhalb der Sichtflächenebene des Steines
auf dessen aufzunehmende, die sichtflächenbegrenzende Kante ausgerichtet ist.
Insbesondere sind dabei beidseits einander gegenüberliegender Kanten eines zu
untersuchenden Steines von unterhalb der Sichtflächenebene auf diese Kanten
ausgerichtete Reflektoren angeordnet, von denen der eine direkt und der andere über
einen weiteren Reflektor auf ein und dieselbe Kamera ausgerichtet ist, so daß im Blickfeld
der Kamera beide dieser Kanten liegen.
In weiterhin bevorzugter Ausbildung weist die Vorrichtung eine Schwenkeinrichtung für ein
Drehen des aufzunehmenden Steines auf, derart, daß die Kanten des Steines
nacheinander in die Aufnahmeposition gelangen, insbesondere paarweise einander
gegenüberliegende Kanten. Dabei ist die Schwenkeinrichtung vorzugsweise zwischen zwei
in Förderrichtung der Steine aufeinanderfolgend angeordneten Aufnahmestationen aus
Kamera und zugehörigen Reflektoren angeordnet. Neben diesen Kameras weist die
Vorrichtung eine über der Fördereinrichtung mit ihrem Objektiv lotrecht und/oder schräg zur
Sichtfläche des aufzunehmenden Steines ausgerichtete Kamera auf.
Sämtliche Aufnahmeeinrichtungen sind vorzugsweise in einem gegenüber der Umgebung
gekapselten Gehäuse angeordnet, dieses Inneres vorzugsweise unter einen der Umgebung
gegenüber geringen Überdruck gesetzt ist, so daß anfallender Staub und dergleichen aus
dem Gehäuse abgeführt wird und damit die Aufnahmeverhältnisse und die an der
Aufnahme beteiligten Kameras etc. von Beeinträchtigungen freigehalten sind.
Vorzugsweise ist für jede Aufnahmeeinrichtung eine Lichtquelle vorgesehen, welche Licht
in Richtung des von der jeweiligen Aufnahmeeinrichtung aufzuzeichnenden Bereichs des
Steines emittiert, so daß eine möglichst vorteilhafte Ausleuchtung des zu untersuchenden
Bereichs der Steine vorliegt. Dies gilt insbesondere für eine Abtastung der Steinkanten mit
einem schräg von oben gerichteten Kamera- oder Reflektorstrahl. Für die Aufnahme mit
Strahlengang auf die zu untersuchende Kante aus einem Blickwinkel unterhalb der
Sichtflächenebene des Steines wird dagegen ein heller, optisch gut zur Steinkante
kontrastierender Hintergrund bevorzugt, der insgesamt ausgeleuchtet werden kann, vor
allem dadurch, daß der Innenraum des die Aufnahmeeinrichtungen umgebenden Gehäuses
einen hellen Farbton aufweist und der Gehäuseinnenraum insgesamt ausgeleuchtet wird.
Schließlich hat es sich als vorteilhaft erwiesen, ein der Rechner- und Speichereinrichtung
zugeordnetes neuronales Netz zu installieren. Bei einem neuronalen Netz handelt es sich
um ein selbständig lernendes Programm, so daß die Referenzbilder in der
Speichereinrichtung ständig aktualisiert und ergänzt werden. Somit wird im Laufe der Zeit
eine Steigerung der Genauigkeit der erfindungsgemäßen Vorrichtung erzielt, die darauf
basiert, daß die Speichereinrichtung konstant solche Aufnahmen von Steinen als
Referenzwerte aufnimmt, die als den Qualitätsansprüchen entsprechend eingestuft werden.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich sowohl aus den
Unteransprüchen als auch aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen
Zeichnung, in der bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung
dargestellt sind. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 2 eine Ansicht der Vorrichtung gemäß Fig. 1 in Förderrichtung der Steine
gehen;
Fig. 3 eine perspektivische Schemaskizze einer Vorrichtung nach den Fig. 1
und 2;
Fig. 4 eine perspektivische Schemaskizze einer anderen Ausführung der
Vorrichtung;
Fig. 5 eine schematische Darstellung des Steuerungsablaufs anhand der
Vorrichtung gemäß den Fig. 1 und 2;
Fig. 6 eine schematische Darstellung eines neuronalen Netzes für die Bearbeitung
eines Bildes einer Kamera anhand der Vorrichtung gemäß den Fig.
1 und 2.
Auf einem Förderband 1 werden Bauelemente 2, nämlich Kunststeinplatten, kontinuierlich
in Richtung eines Pfeils 3 gefördert. Bei den Bauelementen 2 handelt es sich um ebene,
geradlinig begrenzte Platten, die eine Oberfläche 4, zwei Seitenkanten 5, von denen in der
Fig. 1 nur eine dargestellt ist, eine Vorderkante 6 und eine Hinterkante 7 haben.
Das Förderband 1 durchläuft eine Vorrichtung zur Qualitätskontrolle der Bauelemente 2, die
in den Fig. 1 und 2 mit der Bezugsziffer 8 gekennzeichnet ist. Diese Vorrichtung 8 weist
ein Gehäuse 9 auf, durch welches das Förderband geführt ist. Das Gehäuse 9 kapselt den
Innenraum 10 gegenüber der Umgebung des Gehäuses 9 ab, so daß der Innenraum 10
annähernd staubfrei gehalten werden kann.
In dem Gehäuse 1 ist eine mit ihrem Objektiv in Förderrichtung des Förderbandes 1
ausgerichtete Kamera 11 unter einem Winkel α von 30° zur Oberfläche des Förderbandes 1
angeordnet. Oberhalb der Kamera 11 ist eine Lichtquelle 12 angeordnet, deren Lichtstrahl
in Objektivrichtung der Kamera 11 emittiert wird. Der Kamera 11 im Gehäuse 9
gegenüberliegend ist ein Spiegel 13 im Gehäuse 9 befestigt, der im Strahlengang der
Kamera 11 liegt, so daß ein von der Vorderkante 6 des Bauelementes 2 emittiertes Bild
über den Spiegel 13 in das Objektiv der Kamera 12 projiziert wird. Hierbei werden mit der
Kamera 11 sowohl die Vorderkante der Kamera 6 des hinteren Bauelements 2 als auch die
Hinterkante 7 des vorderen Bauelements 2 gleichzeitig aufgenommen.
Eine zweite Kamera 14 ist im oberen Teil des Gehäuses 9 derart angeordnet, daß ihr
Objektiv 15 lotrecht auf die Oberfläche 4 des Bauelements 2 ausgerichtet ist. Mit der
zweiten Kamera 14 wird eine Aufnahme der Oberfläche 4 des Bauelementes 2
aufgenommen. Wie in der Fig. 2 zu erkennen ist, weist auch diese Kamera 14 eine
parallel liegende Lichtquelle 16 auf, mit der die Oberfläche 4 des Bauelements 2
ausgeleuchtet wird.
Schließlich sind in dem Innenraum 10 des Gehäuses 9 noch zwei Kameras 17 und 18
vorhanden, die auf die Seitenkanten 5 des Bauelementes 2 mit ihren Objektiven
ausgerichtet sind. Auch diese Kameras sind mit entsprechenden Lichtquellen 19 und 20
kombiniert, deren Licht parallel zum Strahlengang der Objektive der Kameras 17 und 18
emittiert wird. Die Kameras 17 und 18 sind ebenfalls unter einem Winkel α zur Oberfläche 4
des Bauelements 2 ausgerichtet, der 30° beträgt.
Die Kameras 11, 17 und 18 sind derart in dem Gehäuse 9 angeordnet, daß sie geringfügig
verschwenkbar sind, so daß sowohl von den Seitenkanten 5 als auch von der Hinterkante 7
und der Vorderkante 6 Aufnahmen aus unterschiedlichen Kamerapositionen aufgenommen
werden können. Diese Positionen unterscheiden sich durch eine geringfügige
Winkelveränderung der Kameras 11, 17 und 18 zu den Seitenkanten 5, der Vorderkante 6
bzw. der Hinterkante 7.
Alle Kameras 11, 14, 17 und 18 sind mit einer in den Fig. 1 und 2 nicht dargestellten, an
sich aber bekannten Rechner- und Speichereinrichtung verbunden, welche die von den
Kameras 11, 14, 17 und 18 aufgezeichneten Aufnahmen digitalisiert und unter Beachtung
bestimmter Parameter, gleichbedeutend mit den Qualitätsmerkmalen der Bauelemente 2,
mit entsprechenden Referenzbildern vergleicht, die in der Rechner- und
Speichereinrichtung abgespeichert sind. Gleichzeitig mit der Qualitätskontrolle, die durch
den Vergleich der Referenzbilder mit den von den Kameras 11, 14, 17 und 18
aufgezeichneten Aufnahmen durchgeführt wird, werden die von den Kameras 11, 14, 17
und 18 aufgezeichneten Aufnahmen als Hardcopy in Form eines Videobildes auf einen
Bildschirm projiziert bzw. von einer Druckeinrichtung ausgedruckt und darüber hinaus in
einem Speicher, beispielsweise auf einer Festplatte oder einer magnetischen Aufzeich
nungsvorrichtung gespeichert.
Mit der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Vorrichtung 8 können die auf dem Förderband
1 durch das Gehäuse 9 geförderten Bauelemente 2 im laufenden Betrieb optisch geprüft
werden, wobei Kantenausbrüche an der Oberseite der Bauelemente 2 mit den Kameras 11,
17 und 18 aufgezeichnet und in der Rechner- und Speichereinrichtung mit Referenzbildern
verglichen werden. Weisen diese Kantenausbrüche eine tolerierbare Größe auf, so erhält
eine in den Figuren nicht dargestellte Einrichtung zur Aussonderung solcher Bauelemente,
die die erforderliche Qualität aufweisen, die Information, das entsprechende Bauelement 2
einer nicht dargestellten Verpackungseinrichtung zuzuführen. Sind die Kantenausbrüche an
der Oberseite des Bauelements 2 so groß, daß das Bauelement 2 die geforderte Qualität
nicht aufweist, so wird die Aussonderungseinrichtung derart von der Rechner- und
Speichereinrichtung angesteuert, daß das entsprechende Bauelement 2 aus der
Förderstrecke herausgenommen wird. Dieses Bauelement 2 gelangt somit nicht in den
Bereich der voranstehend genannten Verpackungseinrichtung.
In gleicher Weise werden Kantenausbrüche an der Unterseite der Bauelemente 2 überprüft.
Mit der Kamera 14 werden die Oberflächen 4 der Bauelemente 2 aufgenommen und die
derartig erzeugten Aufnahmen an die Rechner- und Speichereinrichtung weitergeleitet. Die
Kamera 14 dient demzufolge der Qualitätskontrolle der Bauelemente 2 hinsichtlich
ungleichmäßiger Kornverteilung, Schleiffehler, Poren auf der Oberfläche 4 und/oder
falscher Farbverteilung im Bereich der Oberfläche 4. Darüber hinaus können auch zu stark
abgeschliffene Sichtflächen, sogenannter Durchschliff erkannt werden.
Die Bauelemente 2 werden vor der Förderung in der Vorrichtung 8 getrocknet, um feuchte
Glanzstellen auf der Oberfläche 4 zu vermeiden, die ein genaues Meßergebnis in der
Rechner- und Speichereinrichtung nachteilig beeinflussen könnten. Darüber hinaus wird die
genaue Position der Bauelemente 2 auf dem Förderband 1 vor der Vorrichtung 8 optisch
gemessen, da die Position der Bauelemente 2 auf dem Förderband 1 nicht unbedingt exakt
festgelegt ist.
Das Förderband 1 bewegt sich kontinuierlich, wobei bei einem Qualitätskontrollintervall von
3 Sekunden und einer Kantenlänge von 300 Millimetern eine Bandgeschwindigkeit von ca.
0,1 Meter/Sekunde erforderlich ist. Hieraus folgt eine Belichtungszeit von weniger als 10
Millisekunden für eine Auflösung von 1 Millimeter. Die Kameras 11, 14, 17 und 18 sind
demzufolge vorzugsweise als Zeilenkameras ausgebildet, die entsprechende
Belichtungszeiten zulassen, wobei die Kameras mit geeigneten Lichtquellen 12, 16, 19 und
20 zusammenwirken. Als Lichtquellen können beispielsweise Gleichstromlampen mit einer
genügend hohen Leistung verwendet werden.
Alle von den Kameras 11, 14, 17 und 18 aufgenommenen Informationen werden in einem
Schwarz-Weiß-Bild aufgezeichnet, d. h., ein menschlicher Beobachter kann alle
notwendigen Entscheidungen auch aufgrund dieses Bildes, beispielsweise in Form einer
Videoaufnahme des zu prüfenden Bauelementes 2, fällen. Die Farbbeurteilung hinsichtlich
der Kornverteilung auf der Oberfläche 4 des Bauelementes 2 kann im Einzelfall durch einen
Farbfilter ermöglicht bzw. verbessert werden.
In Fig. 3 ist die Vorrichtung 8 nach den Fig. 1 und 2 in schematischer Perspektive
dargestellt. Einander entsprechende Bauteile sind mit den gleichen Bezugsziffern versehen.
Man erkennt die Zuordnung der Kameras 11, 14, 17, 18 zu den Kanten 5, 6, 7 des jeweils
zu untersuchenden Steines 2, wobei in Abwandlung der in Förderrichtung weisenden
Kanten nicht diejenigen zweier aufeinanderfolgender Steine wie in Fig. 1 gezeigt, sondern
diejenigen in Förderrichtung weisenden Kanten 6, 7 ein und desselben zu messenden
Steines 2 von einer in Förderrichtung blickenden Kamera 11 untersucht werden, und zwar
die in Förderrichtung gesehene hintere Kante 7 direkt und die vordere Kante 6 über den
Reflektor 13 in entsprechender Anordnung, wie in Fig. 3 gezeigt ist.
Bei dieser Ausführung gemäß dem von oberhalb der Sichtfläche auftreffenden
Aufnahmestrahl der abtastenden Kamera tritt die wichtige Kante angrenzend zur
Oberfläche 4 nur insoweit kontrastierend in Erscheinung, wie der durch den Stein
vorgegebene Hintergrund, nämlich die Oberfläche und Kantenfläche des Steines, ein
optisches Abheben erlaubt. Deshalb wird hier die Kante mittels einem den Kamerastrahl
begleitenden Lichtstrahl ausgeleuchtet.
Wie rechts in den Fig. 3 und 4 dargestellt, ist das die Vorrichtung 8 durchlaufende
Förderband 1 von den Einrichtungen zur Weiterbeförderung der Steine getrennt
ausgebildet, um Erschütterungen von den Meßplätzen fernzuhalten. Das für die
Weiterbeförderung der für gut befundenen Steine 2 Förderband 1' und das für den
Abtransport der auszusondernden Steine vorgesehene Förderband 1'' sind beide mittels
einer Übergabeeinrichtung von dem Förderband 1 mechanisch getrennt, daß die
untersuchenden Steine 2 seitlich fassend übernimmt und nach den entsprechenden
Befehlen des aussondernden Computers auf das Förderband 1' für gute oder das
Förderband 1'' für die nicht für gut befundenen Steine 2 absetzt.
Fig. 4 zeigt eine bevorzugte Abwandlung der Vorrichtung, die sich von der Ausführung
gemäß Fig. 3 grundsätzlich dadurch unterscheidet, daß die auf die Kanten 5, 5', 6 und 7
des jeweils auf die aufzunehmenden Kanten des - als rechteckige Platte ausgebildeten -
Steines 2 gerichteten Strahlen der Kameras 11' und 11'' aus einem Winkel unterhalb der
Ebene der als Sichtfläche des Steines 2 bestimmten Oberfläche 4 gerichtet sind. Die
Strahlen aus diesem Blickwinkel treffen die damit jeweils aufzunehmende Kante zur
Oberfläche 4 vor dem Hintergrund der hellgehaltenen Innenwandung des Gehäuses 9, so
daß diese Kante kontrastreich in Erscheinung treten kann. Bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß Fig. 3 hält man die Innenwandungen des Gehäuses eher dunkel und versieht jede
der beteiligten Kameras mit einer eigenen Lichtquelle, deren Strahl parallel zu dem
Kamerastrahl verläuft. Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 4 hält man die
Innenwandung des Gehäuses hell und beleuchtet diese Innenwandungen bzw. den von
dem Gehäuse umgebenen Raum insgesamt und verzichtet damit auf eine Lichtquelle
parallel zu jeder Kamera.
Bei der bevorzugten Ausführung der Vorrichtung 8 nach Fig. 4 wird ein erstes Paar
einander gegenüberliegender Kanten 5, 5, des jeweils zu untersuchenden Steines 2 mittels
nur einer Kamera 11' erfaßt, die seitlich des Förderbandes 1 und unter einem von der
Ebene der Oberfläche 4 nach oben gerichteten spitzen Winkel auf den Stein 2 blickend
angeordnet ist und der drei Reflektoren 43, 44, 45 zugeordnet sind. Von diesen Reflektoren
sind zwei - 43, 45 - rechts und links der Förderstrecke derart angeordnet, das ihr von der
Kamera 11' kommender Abtaststrahl auf die zugeordnete Kante 5 bzw. 5' unter einem von
der Ebene der Oberfläche 4 nach unten gerichteten spitzen Winkel auf die jeweils
benachbarte Kante auftrifft, so daß deren Begrenzung zur Oberfläche 4 sich vor dem
Hintergrund der hellen, ausgeleuchteten Gehäuseinnenwandung entsprechend optisch
kontrastreich abzeichnet. Die Kamera 11' blickt abwechselnd zum einen in dem von ihr aus
gesehen auf der anderen Förderbandseite angeordneten Reflektor 43 direkt und über den
Reflektor 44 hinweg und zum anderen auf den oberhalb der Ebene der Oberfläche 4
angeordneten Reflektor 44 und von diesem auf den auf derselben Seite des Förderbandes
1 befindlichen Reflektor 45, so daß die Aufnahmen beider Kanten 5, 5, in der Recheneinheit
etc. erfaßt werden.
Die vorgeschilderte Aufnahme des Kantenpaares 5, 5, erfolgt in einer ersten
Aufnahmestation mittels der Kamera 11' und den Reflektoren 43, 44, 45, auf die in
Förderrichtung versetzt eine zweite Aufnahmestation mit einer Kamera 11'' und
zugeordneten Reflektoren 43', 44' und 45' folgt. Diese Geräte der zweiten
Aufnahmestation entsprechen in Anordnung und Arbeitsweise völlig denen der ersten
Aufnahmestation und nehmen das zweite Paar gegenüberliegender Kanten 6, 7 des zu
untersuchenden Steines 2 auf. Zu diesem Zweck wird der Stein 2 mittels einer
Schwenkeinrichtung 46 gedreht, die entsprechend zwischen den Aufnahmestationen
angeordnet ist und einen horizontal verfahrbaren Drehteller aufweist, der an der Unterfläche
des Steines 2 angreifend diesen von dem Förderband 1 abhebt und um 90° in der Ebene
der Oberfläche 4 dreht und wieder auf den Förderband 1 absetzt. Bei stationärer
Anordnung der Schwenkeinrichtung 46 wird der Stein im Zuge des Drehens auf den
folgenden Stein zu versetzt, der entsprechend beabstandet angeliefert wird. Damit wird
lediglich eine Zurückversetzung der Steine der gesamten Reihe bewirkt, ohne daß die
Fördergeschwindigkeit selbst leidet. In anderer
Ausführung kann die Schwenkeinrichtung derart ausgebildet sein, daß sie sich nach Angriff
an der Unterfläche des Steines mit diesem in Fördergeschwindigkeit parallel zum
Förderband bewegt, bis der Stein wieder auf das Förderband 1 abgesetzt wird. Danach
geht die Schwenkeinrichtung mit abgesenktem Drehteller in die Anfangslage zurück.
Wie im Zusammenhang mit der Vorrichtung nach den Ausführungen gemäß Fig. 1 bis 3
wird die Oberfläche 4 des Steines 2 mittels einer Kamera 14 abgetastet, die - wie in Fig. 4
angedeutet - senkrecht oder schräg zu dieser Oberfläche gerichtet sein kann.
In den Fig. 3 und 4 ist oben rechts jeweils eine Bedienungs- und Auswerteeinrichtung
angedeutet.
Die unter Bezug auf die nachfolgenden Fig. 5 und 6 und deren Beschreibung
geschilderte Datenverarbeitung wird anhand der Vorrichtung nach den Fig. 1 bis 3
erläutert, doch gilt dies in entsprechender Anpassung an die anderen Aufnahmemodalitäten
und die unter Berücksichtigung der ohne weiteres ableitbaren Steuersignale für die
Schwenkeinrichtung auch für das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 4:
Die von der Rechner-Speichereinrichtung verarbeiteten Informationen der Kameras 11, 14, 17 und 18 sowie der Referenzbilder, die in der Speichereinrichtung gespeichert sind, werden in ein internes Signal für die Ausgabe der Klassifikation umgewandelt, das von der angeschlossenen Steuerung dazu verwendet wird, das betreffende Bauelement 2 bei erfülltem Qualitätsanspruch weiterzuleiten oder bei nicht erfülltem Qualitätsanspruch auszuscheiden.
Die von der Rechner-Speichereinrichtung verarbeiteten Informationen der Kameras 11, 14, 17 und 18 sowie der Referenzbilder, die in der Speichereinrichtung gespeichert sind, werden in ein internes Signal für die Ausgabe der Klassifikation umgewandelt, das von der angeschlossenen Steuerung dazu verwendet wird, das betreffende Bauelement 2 bei erfülltem Qualitätsanspruch weiterzuleiten oder bei nicht erfülltem Qualitätsanspruch auszuscheiden.
Für die Ausgabe der Klassifikation bzw. für die Durchführung des fertigungsgemäßen
Verfahrens ist ein Programm vorgesehen, daß entsprechend Fig. 5 ausgebildet ist. Dieses
Programm gliedert sich in mehrere unabhängige Komponenten, die durch eine
zeilenbasierte Kommandosprache einzeln mit Parametern versorgt und aufgerufen werden
können.
Wie aus der Fig. 5 zu entnehmen ist werden die von den Kameras 11, 14, 17 und 18
aufgenommenen Daten einem Auswertemodul 21 zugeführt, welches einerseits das
Steuersignal 22 in Abhängigkeit der Qualität des zu prüfenden Bauelementes ansteuert und
andererseits die Daten über eine Leitung 23 einem Bildschirm und über eine Leitung 24
einem Drucker oder einer Speichereinrichtung in Form einer Festplatte zuführt. Hierbei stellt
die Kamera 14 die Hauptkamera dar, da diese Kamera die komplette Oberfläche 4 des
Bauelementes 2 aufzeichnet. Mit dieser Kamera 14 werden Farbabweichungen, Poren,
Riffe, Durchschliff oder obere Kantenausbrüche mittels eines Vergleichs mit den im
Auswertemodul gespeicherten Referenzbildern festgestellt. Die von den Kameras 11, 17
und 18 aufgenommenen Kanten, nämlich die Seitenkanten 5, die Vorderkante 6 und die
Hinterkante 7 werden über Leitungen 25, 26 und 27 unmittelbar dem Auswertemodul 21
und über Leitungen 28 und 29 einem Modul 30 zugeführt, welches als Hauptmodul das
Startsignal für den Beginn der Auswertung ausgibt. Dieses Modul 30 ist unmittelbar mit der
Kamera 14 verbunden, da die Auswertung bzw. der Beginn der Qualitätskontrolle in dem
Moment gestartet werden soll, wenn das Bauelement 2 sich vollständig im Strahlengang der
Kamera 14 befindet, so daß die vollständige Oberfläche 4 des Bauelementes 2 von der
Kamera 14 erfaßt und an die Rechner- und Speichereinrichtung übermittelt wird.
Demzufolge läuft die Kamera 14 in Dauerbetrieb und nimmt etwa alle 50 ms ein Bild auf.
Diese Bilder werden durch das Modul 30 unter Verwendung der Kantenerkennungsmodule
31, 32 und 33 eines nachfolgend noch zu erläuterndes künstlichen neuronalen Netzes 37
auf die Anwesenheit eines Prüfobjektes, nämlich eines Bauelementes 2 untersucht.
Werden alle vier Kanten des Bauelementes 2 mit genügender Wahrscheinlichkeit erkannt,
wird ein Triggersignal ausgelöst und die Koordinaten der gefunden Ecken des
Bauelementes 2 an die Module übermittelt. Das Triggersignal löst die Kameras 11, 17 und
18 aus. Nachfolgend werden die entsprechenden Kanten 5, 6 und 7 des Bauelementes 2
aufgezeichnet und über die Module 31, 32 und 33 an das Auswertemodul 21 übermittelt.
Hierbei untersuchen die Kameras 17 und 18 jeweils eine Seitenkante 5 und die Kamera 11
über den Spiegel 13 die Vorderkante 6 eines ersten Bauelements 2 und die Hinterkante 7
eines zweiten Bauelements 2 auf Kantenausbrüche oben und unten. Das Bild der Kamera
14 wird in den Modulen 34, 35 und 36 auf die Oberflächenqualität sowie ebenfalls auf
Kantenausbrüche untersucht. Das Auswertemodul 21 faßt die Gesamtheit der Ergebnisse
der Module 31, 32, 33, 34, 35 und 36 zusammen und prüft sie auf Plausibilität, z. B. werden
die gefundenen Kantenausbrüche von Kamera 14 mit den entsprechenden von den
Kameras 11, 17 und 18 gefundenen Kantenausbrüchen verglichen.
Alle gefundenen Fehler werden mit den zugehörigen Grenzwerten verglichen, welche in der
Rechner- und Speichereinrichtung, nämlich im Auswertemodul 21 gespeichert sind.
Aufgrund der gegenseitigen Abhängigkeit der Fehler kann es notwendig sein, eine
regelorientierte Komponente (Fuzzy Logic) zur Auswertung zu verwenden. Das so
gefundene Gesamtergebnis, entweder den Qualitätsansprüchen entsprechend oder den
Qualitätsansprüchen nicht entsprechend, wird durch Setzen eines Ausgangssignals (TTL-Pe
gel) an die das Steuersignal 22 übermittelnde Leitung gemeldet. Über diese Leitung wird
eine von der Bandgeschwindigkeit abhängige Ausstoßvorrichtung angesteuert, die das
fehlerhafte Bauelement 2 aus dem Produktionsablauf entfernt. Zugleich werden die
Ergebnisse aufgeschlüsselt nach Fehlerklassen auf einem nicht dargestellten Bildschirm
angezeigt, der über die Leitung 23 mit dem Auswertemodul 21 verbunden ist, sowie
statistisch aufbereitet und auf einer nicht dargestellten Festplatte gespeichert, die über die
Leitung 24 ebenfalls mit dem Auswertemodul 21 verbunden ist. Der ebenfalls über die
Leitung 24 an das Auswertemodul 21 angeschlossene Drucker kann zur Ausgabe von
Protokollen genutzt werden, die in Abhängigkeit eines wählbaren Zeitabschnitts
ausgegeben werden, um die Zuverlässigkeit der Produktion der Bauelemente 2 zu
überprüfen.
Nachfolgend wird das in Fig. 6 dargestellte neuronale Netz 37 erläutert.
Das neuronale Netz 37 stellt eine lernfähige Komponente des Gesamtsystems bestehend
aus der Vorrichtung 8 und der in den Zeichnungen nicht dargestellten Rechner- und
Speichereinrichtung dar. Durch dieses neuronale Netz 37 ist es möglich, neue Bauelemente
2 durch Vorgabe von Beispielen einzutrainieren oder bestimmte nur qualitativ definierbare
Fehlerklassen (z. B. Kornverteilung, Farbveränderung) zu bearbeiten. Ein derartiges
neuronales Netz 37 ist modular aufgebaut.
Zum Training werden dem Netz 37 Daten in Form von Abbildungen zusammen mit den
erwünschten Ausgabewerten (Sollwerte) angeboten, wobei die Sollwerte einzeln für jedes
Ausgabeneuron anzugeben sind. Es reicht demzufolge nicht aus, ein Bauelement 2 als
dem Qualitätsanspruch entsprechend oder als dem Qualitätsanspruch nicht entsprechend
zu bezeichnen. Vielmehr müssen bei der Vorgabe von Fehlern diese auch genau nach Art
und Ort definiert werden. Beispielsweise muß als Fehlerart "Kantenausbruch" angegeben
und im Bild der Ort des Ausbruchs markiert werden. Diese Vorgehensweise gilt jedoch nicht
für globale, d. h. für nicht ortsgebundene Fehler, wie "ungleiche Kornverteilung" oder "Farb
fehler", die als summarische Angabe des Fehlers eingegeben werden.
In der Fig. 6 stellen die Ellipsen 38 Algorithmen dar, die an sich bekannt sind. Diese
Algorithmen bilden lokale und globale Grauwerthistogramme und dienen der Auswertung
der Ergebnisse des neuronalen Netzes 37 und der Zusammenfassung der
Analyseergebnisse und der Ausgabe der Resultate.
In der Fig. 6 ist als Beispiel das neuronale Netz 37 für die Auswertung der von der Kamera
14 aufgenommen Bilder 39 des Bauelementes 2 dargestellt. Das Bild 39 wird zur
Berechnung der Plattenposition aufgeteilt in die Seitenkanten 5, die Vorderkante 6 und die
Hinterkante 7. Gleichzeitig wird ein Bild 40 zur Auswertung der Oberflächenfehler erstellt.
Über ein Histogramm 41 wird schließlich parallel eine Auswertung der Oberfläche 4
hinsichtlich der Farbe und der Kornverteilung erstellt, das gemeinsam mit der Auswertung
der Oberflächenfehler der Gesamtauswertung zugeführt wird, welche neben der
Auswertung der durch die Kamera 14 aufgenommenen Aufnahmen auch die Ergebnisse
der Kameras 11, 17 und 18 einbezieht. Die Unterteilung des Bildes 39 in Bilder 42 der
Seitenkanten 5, der Vorderkante 6 und der Hinterkante 7 dient der Berechnung der Position
des Bauelementes 2, so daß Fehler aufgrund in unterschiedlichen Positionen auf dem
Förderband aufliegenden Bauelementen 2 durch im Auswertemodul 21 enthaltene
Korrekturfaktoren ausgeglichen werden.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren werden in einem ersten Schritt die vier
Begrenzungskanten des Bauelementes 2 gesucht, wobei jede Kante des Bauelementes 2
an jeweils drei verschiedenen Stellen eingemessen wird. Sobald ein Bauelement erkannt
ist, werden die Koordinaten der Kanten zuerst relativ (in Pixeln) und dann über einen
vorgegebenen Skalierungswert (Pixel pro mm) sowie die ebenfalls von außen bei der
Erstinstallation vorzugebenden absoluten Koordinaten eines Bezugspunktes in absolute
Lagekoordinaten umgerechnet. Diese Daten dienen als Grundlage für alle weiteren
Verarbeitungsschritte.
Nachdem die ungefähre Lage der Kanten bekannt ist, werden die Kanten mit an sich
bekannten Verfahren der Bildverarbeitung (Gradientensuche, geometrische Glättung und
Bestimmung der Fehlerfläche) vermessen. Dazu wird die interpolierende Gerade berechnet
die sich möglichst dicht jeweils von außen an die Kante anschmiegt. Als Fehler werden alle
Abweichungen der gefundenen Kante von dieser Geraden betrachtet. Durch einfaches
Aufsummieren der betroffenen Pixel kann dadurch sowohl die Gesamtfläche als auch die
Anzahl der Fehler für jede Kante bestimmt werden. Diese Daten werden als
Entscheidungskriterium für die Rückweisung des Bauelements 2 benutzt, wobei der
Bediener entsprechende Grenzen für Anzahl, maximale und durchschnittliche Fehlerfläche
direkt festlegen kann.
Zur Oberflächenprüfung wird zuerst der zu prüfende Ausschnitt bestimmt. Dieser Ausschnitt
liegt innerhalb des zu prüfenden Bauelements 2, da die Überprüfung der gesamten
Oberfläche 4 bei vorhandenen Randfehlern zu negativen Ergebnissen führen kann, obwohl
die Oberfläche 4 an sich den Qualitätsansprüchen genügt.
Als zusätzliche Information wird ein Eichwert für die absolute Helligkeit benutzt. Es wird
dann ein Häufigkeitshistogramm der Helligkeitswerte aufgestellt, welches auf eine
bestimmte Anzahl von Werten reduziert wird, die als Eingabe in das einschichtige
neuronale Netz 37 dienen. Das Ausgangsneuron lernt dann diesen vorgegebenen Wert.
Zur Prüfung der Kornverteilung werden sowohl lokale als auch globale Helligkeits-
Histogrammbildungen und selbstlernende neuronale Klassifikatoren, gestützt auf
Teilhistogramme aufgebaut. Bei dieser Überprüfung werden die eingelesenen
Helligkeitsunterschiede mit typischen numerischen Werten für nicht mehr zulässige
Abweichungen verglichen, die in der Rechner- und Speichereinrichtung definiert sind. Diese
Abweichungen sind beispielsweise Referenzwerte für die Mindestgröße eines
abweichenden Gebiets, für die Flächendifferenzen pro Korn, für die Differenz der
Korndichte oder dergleichen. Eine verbesserte Sicherheit der Qualitätskontrolle hinsichtlich
der Kornverteilung wird dadurch erzielt, daß mehrere fehlerhafte Exemplare markiert und
eintrainiert werden. Hierzu werden Gebiete mit richtiger und falscher Kornverteilung auf
einem Bildschirm markiert und in den Speicher der Rechner- und Speichereinrichtung
übernommen.
Claims (38)
1. Verfahren zur Qualitätskontrolle von Kunststeinen, - gepreßten Betonformlingen -
mit Sichtflächen, bei dem die Steine nach ihrer Herstellung einer Qualitätskontrollvor
richtung zugeführt werden, anschließend die zu prüfenden Qualitätsparameter gemessen
und mit in einer Rechner- und Speichereinrichtung gespeicherten Werten verglichen wer
den, wobei die Messung der Qualitätsparameter mit Aufnahmeeinrichtungen durchgeführt
wird, welche eine Abbildung des Steines aufnimmt, die in der Rechner- und Speicherein
richtung mit einer Referenzabbildung verglichen wird, bevor Elemente ausgesondert wer
den, welche die geforderten Qualitätsparameter nicht aufweisen.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß plattenförmige, mehreckig- vorzugsweise viereckig berandete Steine mit
behandelten und/oder veredelten Sichtflächen geradlinig begrenzenden Kanten mit
Hilfe optischer Geräte kontrolliert werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kanten der Steine, hinsichtlich eventueller Ausbrüche und/oder die Sichtober
flächenbeschaffenheit der Steine hinsichtlich ihrer Farbgebung und/oder ihrer Kornvertei
lung und/oder eventueller Poren und/oder sonstiger Öffnungen und/oder eventueller Ver
formungen der Steine kontrolliert werden.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kanten der Steine mittels wenigstens einer Kamera aufgenommen werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Steine auf eine Fördereinrichtung aufgelegt werden, mit welcher die Steine durch
eine die Qualitätskontrolle durchführende Vorrichtung gefördert werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich gegenüberliegende Kanten benachbarter Steine mit einer Kamera aufgenommen
werden, wobei die Kante des ersten Steines direkt von der Kamera und die Kante des
zweiten Steines über eine Reflektionseinrichtung, beispielsweise einen Spiegel, von der
Kamera aufgenommen wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kanten eines jeden Steines mittels wenigstens einer Kamera unter einem
Blickwinkel aufgenommen werden, der unterhalb der Sichtflächenebene des Steines
liegt.
8. Verfahren nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahme der Kanten des Steines ausgehend von einer oberhalb der Sicht
flächenebene gelegenen Kamera über einen insoweit unterhalb dieser Sichtflächen
ebene seitlich der Kante gelegenen Reflektor, insbesondere Spiegel, derart auf die
Kante gerichtet vorgenommen wird, daß deren Begrenzung zur Sichtfläche vor einem
insoweit wählbaren, optisch zum Stein kontrastierenden Hintergrund erscheint.
9. Verfahren nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß jeweils die einander gegenüberliegenden Kanten eines Steines mittels einer ober
halb der Steinsichtflächenebene gelegenen Kamera und mehreren Reflektoren, von
denen je einer insoweit unterhalb der Steinsichtflächenebene und seitlich je einer der
Kanten gelegen ist, zugleich aufgenommen werden.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Stein nach Aufnahme des ersten Paares gegenüberliegender Kanten soweit
gedreht wird, daß das andere bzw. ein folgendes Paar gegenüberliegender Kanten in
der Aufnahmeposition liegt.
11. Verfahren nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahme des folgenden Paares gegenüberliegender Kanten im Anschluß an
die Aufnahme des vorhergehenden Paares gegenüberliegender Kanten an einer dem
gegenüber in Förderrichtung der Steine versetzten Aufnahmeposition vorgenommen
wird, vorzugsweise mittels einer weiteren Kamera und dieser zugeordneten Reflektoren.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Oberfläche der Steine mit einer im wesentlichen lotrecht über den Steinen ange
ordneten Kamera aufgenommen wird.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Steine vor der Qualitätskontrolle ausgerichtet bzw. justiert werden.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Positionen der Steine vor der Qualitätskontrolle optisch vermessen werden.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14
dadurch gekennzeichnet,
daß von jeder Kante zumindest zwei Aufnahmen erstellt werden, von denen die erste exakt
parallel zur Kante und die zweite unter einem spitzen Winkel relativ zur Oberfläche des
Steines aufgenommen wird.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15
dadurch gekennzeichnet,
daß die Steine vor der Qualitätskontrolle einem Trocknungsprozeß unterzogen werden, bei
dem auf den zu beurteilenden Flächen und Kanten verbleibende Feuchtigkeit getrocknet
wird.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß von den Aufnahmen eine Hardcopy, vorzugsweise eine Videoaufzeichnung erstellt,
wird.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 17
dadurch gekennzeichnet,
daß sämtliche Daten der kontrollierten Elemente in einem Datenspeicher gespeichert wer
den.
19. Vorrichtung zur Qualitätskontrolle von Kunststeinen - gepreßten Betonformlingen -
mit Sichtflächen, die eine Fördereinrichtung zum Transport der zu kontrollierenden Steine
(2), eine Aufnahmeeinrichtung - Kamera 11, 14, 17, 18) - zur Aufzeichnung des zu kon
trollierenden Qualitätsparameters der Steine (2), einer Rechner- und Speichereinrichtung, in
welcher Referenzwerte der zu kontrollierenden Parameter der Steine (2) zum Vergleich mit
den aufgezeichneten Parametern der Steine (2) gespeichert sind, und mit eine Einrichtung,
die solche Steine (2) aussondert, die die erforderliche Qualität nicht erreichen, aufweist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Fördereinrichtung als Schritt- oder Stetigförderer, vorzugsweise als Förderband (1),
ausgebildet ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahmeeinrichtung als Kamera (11, 14, 17, 18) ausgebildet ist, die den Stein (2)
aufzeichnet und die Aufzeichnung an die Rechner- und Speichereinrichtung übermittelt.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß je eine Kamera (11, 17, 18) für jede Kante (5, 6, 7) des Steines (2) vorgesehen ist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Aufzeichnung gegenüberliegender Kanten (6, 7) von auf der Fördereinrichtung be
nachbart angeordneten Steinen (2) eine Kamera (11) und ein Reflektionselement, vorzugs
weise ein Spiegel (13), vorgesehen sind.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kamera (11) die in Förderrichtung der Fördereinrichtung rückseitige Kante (7) eines
ersten Steines (2) direkt und die vorderseitige Kante (6) eines nachfolgenden zweiten
Steines (2) indirekt über den Spiegel (13) aufzeichnet.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kamera (11', 11'') oder wenigstens ein dieser zugeordneter Reflektor (43, 45,
43', 45') aus einem Winkel unterhalb der Sichtflächenebene des Steines (2) auf dessen
aufzunehmende, die Sichtfläche (4) begrenzende Kante (5, 5', 6, 7) ausgerichtet ist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 25,
dadurch gekennzeichnet,
daß beidseits einander gegenüberliegender Kanten (5, 5' bzw. 6, 7) eines aufzu
zeichnenden Steines (2) von unterhalb der Sichtflächenebene auf diese Kanten
ausgerichtete Reflektoren (43, 45 bzw. 43', 45') angeordnet sind, von denen der eine
(43 bzw. 43') direkt und der andere (45 bzw. 45') über einen weiteren Reflektor ( 44
bzw. 44') auf ein und dieselbe Kamera (11 bzw. 11') ausgerichtet ist, so daß im
Blickfeld der Kamera (11 bzw. 11') beide dieser Kanten( 5, 5' bzw. 6, 7) liegen.
27. Vorrichtung nach Anspruch 25 bzw. 26,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Schwenkeinrichtung (46) für ein Drehen des aufzunehmenden Steines (2)
vorgesehen ist, derart, daß die Kanten (5, 5', 6, 7) des Steines (2) nacheinander in die
Aufnahmeposition gelangen, insbesondere paarweise einander gegenüberliegende
Kanten 5, 5' bzw. 6, 7).
28. Vorrichtung nach Anspruch 27,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Schwenkeinrichtung (46) zwischen zwei in Förderrichtung der Steine (2)
aufeinanderfolgend angeordneten Aufnahmestationen aus Kamera (11 bzw. 11') und
zugehörigen Reflektoren (43, 44, 45 bzw. 43', 44', 45') befindet.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 28,
dadurch gekennzeichnet,
daß über der Fördereinrichtung (1) eine mit ihrem Objektiv (15) lotrecht ausgerichtete
Kamera (14) angeordnet ist.
30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 29,
dadurch gekennzeichnet,
daß über der Fördereinrichtung (1) eine mit ihrem Objektiv schräg zur Sichtfläche (4)
des Steines (2) auf diese ausgerichtete Kamera (14') angeordnet ist.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 30,
dadurch gekennzeichnet,
daß sämtliche Aufnahmeeinrichtungen in einem, vorzugsweise gegenüber der Umgebung
gekapselten, Gehäuse (9) angeordnet sind.
32. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 31,
dadurch gekennzeichnet,
daß für jede Aufnahmeeinrichtung eine Lichtquelle (12, 16, 19, 20) vorgesehen ist, welche
Licht in Richtung des von der jeweiligen Aufnahmeeinrichtung aufzuzeichnenden Bereichs
des Bauelements (2) emittiert.
33. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 32,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahmeeinrichtungen zur Aufzeichnung der Kanten (5, 6, 7) des Bauelements (2)
unter einem Winkel zur Förderrichtung der Bauelemente (2) angeordnet sind.
34. Vorrichtung nach Anspruch 33,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Winkel einen Wert zwischen 15° und 40°, vorzugsweise von 30° hat.
35. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 34,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahmeeinrichtungen als Zeilenkameras ausgebildet sind.
36. Vorrichtung nach Anspruch 35,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zeilenkameras mit ihrem Zeilenverlauf quer zum Verlauf der aufzunehmenden
Seitenkante angeordnet sind.
37. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19-36
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Rechner- und Speichereinrichtung ein neuronales Netz (37) installiert ist.
38. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 37,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Fördereinrichtung, insbesondere Förderband (1), von dem Weitertransport der
Steine (2) dienenden folgenden Transporteinrichtungen (1', 1'') mechanisch getrennt
ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19708582A DE19708582A1 (de) | 1997-03-03 | 1997-03-03 | Qualitätskontrolle für Kunststeine |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE19708582A DE19708582A1 (de) | 1997-03-03 | 1997-03-03 | Qualitätskontrolle für Kunststeine |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19708582A1 true DE19708582A1 (de) | 1998-09-10 |
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ID=7822075
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19708582A Ceased DE19708582A1 (de) | 1997-03-03 | 1997-03-03 | Qualitätskontrolle für Kunststeine |
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| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
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