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DE19707762C1 - Sicherheitsschloß - Google Patents

Sicherheitsschloß

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Publication number
DE19707762C1
DE19707762C1 DE19707762A DE19707762A DE19707762C1 DE 19707762 C1 DE19707762 C1 DE 19707762C1 DE 19707762 A DE19707762 A DE 19707762A DE 19707762 A DE19707762 A DE 19707762A DE 19707762 C1 DE19707762 C1 DE 19707762C1
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DE
Germany
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rack
panic
nut
lock
freewheel
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE19707762A
Other languages
English (en)
Inventor
Fritz Helmut Dipl Ing Fuss
Gerhard Gonser
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Fritz Fuss GmbH and Co
Original Assignee
Fritz Fuss GmbH and Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Fritz Fuss GmbH and Co filed Critical Fritz Fuss GmbH and Co
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Priority to US09/022,402 priority patent/US6138485A/en
Priority to CA002229473A priority patent/CA2229473C/en
Priority to EP98102618A priority patent/EP0861960B1/de
Priority to DE59802933T priority patent/DE59802933D1/de
Priority to AT98102618T priority patent/ATE212688T1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE19707762C1 publication Critical patent/DE19707762C1/de
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Description

Die Erfindung betrifft ein Sicherheitsschloß, insbeson­ dere ein selbstverriegelndes Schloß, gemäß dem Oberbe­ griff des Anspruchs 1.
Ein selbstverriegelndes Türschloß mit einer einteiligen Drückernuß ist beispielsweise aus der DE 295 00 502 U1 be­ kannt. DE 195 14 742 A1 zeigt ein selbstverriegelndes Rohr­ rahmenschloß, dessen einteilige Drückernuß mittels eines Elektromagneten sperrbar ist. Die DE 40 33 684 A1 zeigt ferner ein Rohrrahmenschloß, bei dem ein quer zum Riegel verschiebbares Steuerteil 47 elektromotorisch angetrieben wird und hierzu eine Verzahnung aufweist. Das selbstverrie­ gelnde Türschloß gemäß EP 06 68 425 A1 weist eine Innen- und eine Außennuß mit jeweils einem Mitnehmerarm 15 und ei­ nen dazwischen angeordneten Nußschwenkhebel 7 auf. An dem Nußschwenkhebel 7 ist ein Mitnehmerelement 16 schwenkbar gelagert. Dieser kann elektromagnetisch verschwenkt werden, um in den Schwenkbereich eines der Mitnehmerarme 15 zu ge­ langen und damit den Nußschwenkhebel mit der Innen- oder Außennuß zu kuppeln. Die EP 06 19 409 A1 zeigt ein Treib­ stangenschloß, das eine schließzylinderbetätigbare Sperr­ platte 40 aufweist, die mit einer Sperrnase in eine Ausneh­ mung der Schubstange bzw. eines Anschlußschiebers 7 zur Blockierung der Verriegelung einschiebbar ist.
Ein gattungsgemäßes Schloß ist ferner aus der DE 44 07 244 C1 bekannt. Ein Riegel dieses Schlosses ist über eine Drückernuß oder über einen Schließzylinder betätigbar. Die Drückernuß ist zweigeteilt, um im Panikfall eine Öffnung über einen innenliegenden Türknopf sicherzustellen. Eine Innen- oder Paniknuß ist drehfest mit einem Nußhebel ver­ bunden, welcher über Mitnehmer eine Schloßfalle und über einen Schwenkhebel einen Riegel aus einer ausgefahrenen Verschlußstellung in eine zurückgezogene Öffnungsstellung verstellen kann. Eine mit einem außenseitigen Türknopf drehfest verbundene Außennuß kann über eine elektromagneti­ sch betätigbare Kupplung mit der Innennuß verbunden werden. Die Kupplungseinrichtung umfaßt eine federgespannte Raste sowie einen zur Rastenbetätigung dienenden Anker eines Elektromagneten. Wenn der Elektromagnet unbestromt ist, sind die Hebel der Innen- und der Außennuß entkuppelt, während bei Bestromung des Elektromagneten die Raste durch den angezogenen Anker zur Kupplung des Innen- und Außennußhe­ bels führt.
Die bekannte Kupplungseinrichtung ist vorteilhaft für Schlösser, welche bezüglich ihrer Abmessungen und insbeson­ dere bezüglich ihrer Breite keinen wesentlichen Beschrän­ kungen unterworfen sind. Für Rahmentüren mit einem relativ schmalen Bereich zum Einbau eines Schlosses, welches darüber hinaus den versicherungsrechtlichen Bedingungen bezüglich des Riegelausschlusses entsprechen soll, ist die bekannte Kupplungseinrichtung aufgrund ihrer Abmessungen weniger geeignet. Außerdem werden unterschiedlich ausgebil­ dete Nußhebel verwendet, wodurch eine rationellere Fertigung und Montage nur in einem begrenzten Umfang möglich ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Sicherheitsschloß zu schaffen, welches in bezug auf eine kostengünstige Fertigung und raumsparende Abmessung der Kupplungseinrichtung und der mit dieser zusammenwirkenden Mechanik besonders effizient ausgebildet und insbesondere für Türen mit relativ schmalen Rahmenbereichen geeignet ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Merkmale des An­ spruchs 1 gelöst. Zweckmäßige und vorteilhafte Ausgestal­ tungen sind in den Unteransprüchen und in der Figurenbe­ schreibung enthalten.
Ein wesentlicher Grundgedanke der Erfindung besteht darin, eine Innennuß mit Panikfunktion und eine Außennuß mit Frei­ lauffunktion über jeweils eine Zahnstange miteinander zu kuppeln. Die zwei deckungsgleich ausgebildeten und über miteinander kämmende Zähne mit der Innen-/Paniknuß bzw. mit der Außen-/Freilaufnuß verbundenen Zahnstangen werden elek­ tromagnetisch miteinander gekuppelt. Die Kupplung der Frei­ laufzahnstange und der Panikzahnstange erfolgt vorteilhaft mit Hilfe eines definiert ausgebildeten Kupplungshebels, welcher direkt oder indirekt an einer Zahnstange befestigt ist, über einen Elektromagneten verstellt, z. B. ver­ schwenkt, wird und in eine Kupplungsstellung mit einem Kupplungselement, z. B. einer Kupplungsnase, der Panikzahn­ stange treten kann.
Zweckmäßigerweise ist der Kupplungshebel an einer Anker­ platte angelenkt, welche an einer Zahnstange fixierbar ist. Indem für die Kupplungseinrichtung spiegelbildlich oder deckungsgleich ausgebildete Zahnstangen eingesetzt werden, ist eine kostengünstige Fertigung, beispielsweise in einem Stanz- und nachfolgendem Biegeprozeß, möglich.
Ein weiterer Vorteil besteht in der platzsparenden Ausbil­ dung der Zahnstangen, welche vorteilhaft unmittelbar an ei­ ner innenseitigen Gehäusewand anliegen und nur im Bereich der Drückernußhälften plattenartig verbreitert sind.
Zusammen mit der langgestreckten Ausbildung der Zahnstangen führt eine vorteilhafte Anordnung der Ankerplatte in einem oberen Bereich an einer einem Schloßstulp zugewandten Stirnseite der jeweiligen Zahnstange zu einem besonders ge­ ringen Platzbedarf der Kupplungseinrichtung. Ein damit aus­ gerüstetes Sicherheitsschloß kann dann insgesamt relativ schmal ausgebildet und insbesondere in Türen mit einem tie­ fenmäßig begrenzten Aufnahmeraum für das Schloß eingebaut werden.
Ein geringer Platzbedarf wird auch durch die Anwendung ei­ nes Zahnradgetriebes und die integrierte Anordnung der mit­ einander kämmenden Zähne der Nußhälften und der Zahnstangen zur Übertragung der Drehbewegung der Innen- und Außennuß auf die jeweilige Zahnstange erreicht. Bei Betätigung der Paniknuß wird z. B. die Panikzahnstange linear und in Rich­ tung der unteren Gehäuseseite bewegt, wobei über Steuerkan­ ten bzw. Steuerkurven und Mitnehmer direkt oder indirekt wenigstens ein Riegel und eine Schloßfalle aus einer Schließstellung in eine Offenstellung verstellt werden.
Die konstruktive Gestaltung des Kupplungshebels bzw. der Ankerplatte, welche jeweils grundsätzlich wahlweise an einer der zwei Zahnstangen befestigt werden können, wirkt sich ebenfalls vorteilhaft auf die Fertigungs- und Montage­ kosten des Sicherheitsschlosses aus. Die Befestigung an ei­ ner einem Gehäuseboden oder einem Gehäusedeckel zugewandten Seite der jeweiligen Zahnstange hängt dabei von der Funk­ tion der Zahnstange als Panik- oder Innenzahnstange bzw. Außen- oder Freilaufzahnstange ab, wobei die Anordnung von der Schloßausführung, d. h. von dem Türanschlag, der Öff­ nungsrichtung und Panikseite, bestimmt wird.
Die deckungsgleichen Zahnstangen können vorteilhafterweise wahlweise als Panik- oder Freilaufzahnstange angeordnet und entweder am Gehäuseboden oder am Deckel des Sicherheits­ schlosses geführt sein. Jede Zahnstange weist zur Führung zweckmäßigerweise ein oberes Langloch zur Aufnahme eines boden- oder deckelseitig fixierten Befestigungsbolzens und eine im Bereich einer Nußaufnahmeöffnung vorgesehene Aus­ nehmung für einen weiteren boden- oder deckelseitig fixier­ ten Mitnehmerbolzen auf.
Die Zähne einer Zahnstange sind jeweils an einer Innenkante der Nußaufnahmeöffnung ausgebildet und stehen mit den Zähnen der angrenzenden, in die Nußaufnahmeöffnung reichen­ den Innen- oder Außennuß in Eingriff. Eine Druckfeder ist jeweils um einen unteren, besonders schmal ausgebildeten Stangenbereich angeordnet und bewirkt eine Zurückstellung des betätigten Nußdrückers in die Ausgangsstellung.
Zur Schloßmechanik im einzelnen, insbesondere zur Ausbil­ dung und Arretierung der Schloßfalle, wird auf die deutsche Patentanmeldung DE 197 01 764.1 Bezug genommen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand einer Zeichnung wei­ ter erläutert; in dieser zeigen in einer stark schemati­ sierten Darstellung
Fig. 1-5 eine Seitenansicht eines Schlosses mit geöff­ netem Deckel in unterschiedlichen Phasen der Schloßbetätigung;
Fig. 6 eine Ansicht einer Freilaufzahnstange (mit Ankerplatte) der erfindungsgemäßen Kupplungs­ einrichtung;
Fig. 7 eine Seitenansicht der Zahnstange nach Pfeil VII gemäß Fig. 6;
Fig. 8 eine Ansicht einer Panikzahnstange einer erfin­ dungsgemäßen Kupplungseinrichtung ohne Anker­ platte;
Fig. 9 eine Seitenansicht der Zahnstange nach Pfeil IX gemäß Fig. 8;
Fig. 10 eine vergrößerte Ansicht einer Ankerplatte ei­ ner erfindungsgemäßen Kupplungseinrichtung ge­ mäß Fig. 6;
Fig. 11 eine Seitenansicht einer Ankerplatte nach Pfeil XI gemäß Fig. 10;
Fig. 12 einen Längsschnitt eines erfindungsgemäßen Si­ cherheitsschlosses parallel zum Schloßstulp und im Bereich der Zahnstangen und geteilten Drückernuß und
Fig. 13/14 Seitenansichten einer Panik- und Freilaufnuß.
Bei dem in den Fig. 1 bis 5 gezeigten Sicherheitsschloß handelt es sich um ein selbstverriegelndes Schloß, welches für eine Rechtstür, nach innen aufgehend und mit Panikfunk­ tion innen und Freilauffunktion außen, ausgebildet ist.
Aus den Seitenansichten dieses Sicherheitsschlosses 1 geht hervor, daß die gesamte Schloßmechanik und auch die Kupp­ lungseinrichtung derart ausgelegt sind, daß ein außeror­ dentlich schmales und für entsprechende Rahmentüren geeig­ netes Schloß vorliegt.
Das Sicherheitsschloß 1 gemäß den Fig. 1 bis 5 weist ei­ nen Schloßstulp 2 sowie ein Gehäuse 3 auf, in welchem ein Riegel 4, eine Schloßfalle 5 und eine Hilfs- bzw. Steuer­ falle 6 verstellbar angeordnet sind. Das Schloß ist über eine zweigeteilte Drückernuß 7 und einen schlüsselbetätig­ ten Schließzylinder 8 betätigbar.
Der Riegel 4 ist derart ausgebildet, daß eine versiche­ rungsrechtlich relevante Ausschlußlänge von 20 mm gegeben ist. In eingezogener Stellung, d. h. in Öffnungsstellung des Schlosses, reicht der Riegel 4 bis nahe an Druckfedern 9 zum Zurückstellen einer Innen-/Panikdrückernuß 40 und einer Außen-/Freilaufdrückernuß 41 (s. Fig. 12 bis 14).
Der Riegel 4 ist mit einer Ausnehmung 11 an einem Riegel­ bolzen 10 geführt und mit Hilfe einer Schieberplatte 12, welche von nahezu einem unteren Gehäuserand 13 bis über die Hilfsfalle 6 in einen oberen Bereich reicht und gegen eine Zugfeder 14 in vertikaler Richtung verstellbar ist. Mit ei­ ner kulissenartigen Führung 15 in der Schieberplatte 12, in welcher der Riegelbolzen 10 geführt ist, wird der Riegel 4 bei einer vertikalen Verstellung der Schieberplatte 12 ho­ rizontal von einer Öffnungs- in eine Schließstellung und umgekehrt verschoben.
In Fig. 1 befindet sich das Schloß 1 bei geschlossener Tür in einer Grundstellung "Tür zu", in welcher der Riegel 4 sowie die darüber angeordnete Schloßfalle 5 jeweils in Öff­ nungen eines Schließblechs 16 eines Türrahmens vorgeschlos­ sen sind. Die Hilfsfalle 6, welche oberhalb der Schloßfal­ le 5 angeordnet ist, ist dabei etwas zurückgeschoben und liegt an dem Schließblech 16 an.
Die Schieberplatte 12 ist im Bereich der Hilfsfalle 6 mit einer vertikalen Langlochöffnung 18 versehen und wird in einer Ausnehmung 37 der Hilfsfalle 6 geführt, wobei in der Langlochöffnung 18 ein Bolzen 19 gelagert ist. Der Bolzen 19 bildet die Schwenkachse für einen Sperrhebel 20, wel­ cher nahezu rechtwinklig ausgebildet ist und mit einem obe­ ren Hebelarm 21 die Hilfsfalle 6 arretiert, während ein un­ terer Hebelarm 22 in Wirkverbindung mit der Schloßfalle 5 steht. Die Schieberplatte 12 weist im Bereich der Schloß­ falle 5 Steuerkurven auf, welche die Schloßfalle 5 in der in Fig. 1 gezeigten ausgeschlossenen Stellung verriegelt. Die Sperrung des Riegels 4 wird über die Kulissenführung 15 gewährleistet, in welcher der Riegelbolzen 10 in einer End­ lage gehalten ist.
Wird ein Innendrücker (nicht dargestellt) niedergedrückt und die Innen-/Paniknuß 20 um etwa 35° verdreht, wird über miteinander kämmende Zähne 23 an der Paniknuß 26 und über Zähne 43 der Panikzahnstange 40 diese Panikzahnstange 40 nach unten verschoben. Die Zahnstange 40 steht über eine Steuerkurve 28 mit einem Transporthebel 29, welcher an der Schieberplatte 12 geführt ist, in Verbindung, so daß diese und damit der Riegel 4 mitverstellt werden.
Sowohl die Schloßfalle 5 als auch die Hilfsfalle 6 sind in ausgeschlossener Stellung federvorgespannt. Die Schloßfalle 5 steht über einen Fallenhebel 30, welcher in einem ge­ häuseseitigen Halter 31 schwenkbar gelagert ist (Fig. 2 und 5), mit der Panikzahnstange 40 im Bereich eines Mitnehmers 31 in Verbindung.
Da das Schloß einerseits eine Verriegelung der Tür sicher­ stellen und ein Öffnen nur bei Berechtigung ermöglichen soll, gleichzeitig von einer Seite im Panikfall jederzeit ein Öffnen gewährleistet sein muß, ist unterhalb der Panik­ zahnstange 40 eine deckungsgleich ausgebildete Zahnstange als Freilaufzahnstange 41 vorgesehen (siehe auch Fig. 4 und Fig. 6 bis 9). Die Panikzahnstange 40 und die Freilaufzahn­ stange 41 sind mit Hilfe einer Ankerplatte 32 und eines elektromagnetisch betätigbaren Winkelhebels 33 kuppelbar, was in Verbindung mit den Fig. 5 bis 9 im einzelnen be­ schrieben wird.
In Fig. 2 ist das Schloß bei Betätigung von der Innensei­ te, d. h. in Panikfunktion, gezeigt. Identische Merkmale sind mit identischen Bezugszeichen versehen. Bauteile, wel­ che zum Verständnis der vorliegenden Erfindung nichts we­ sentliches beitragen, wurden nicht bezeichnet.
Bei Betätigung der Innen- bzw. Paniknuß 26 über einen in­ nenseitigen Türdrücker (nicht dargestellt) wird die Panik­ nuß 26 um etwa 35° gedreht. Die Drehung wird über die miteinander kämmenden Zähne 23 der Paniknuß 26 und der Zäh­ ne 43 der Panikzahnstange 40 in eine lineare Verstellbewe­ gung der Panikzahnstange 40 umgesetzt. Über die Steuerkurve 28 werden dabei der Transporthebel 29 und die Schieberplatte 12 sowie über einen Mitnehmer 31 an der Panikzahnstange 40 der Fallenhebel 30 verschwenkt. Dadurch werden der Riegel 4 und die Schloßfalle 5 in das Gehäuse 3 zurückgezogen. Die Tür kann geöffnet werden. Wird die Tür nicht geöffnet und der Türdrücker losgelassen, so schließen Riegel 4 und Schloßfalle 5 wieder vor und verschließen die Tür gemäß Fig. 1.
Fig. 3 zeigt das Schloß 1 bei geöffneter Tür. Die Hilfsfal­ le 6 und die Schloßfalle 5 stehen aus dem Schloßstulp 2 vor. Der Riegel 4 ist in das Schloßgehäuse 3 zurückgezogen und gegen ein unbeabsichtigtes Vorschließen durch die Hilfsfalle 6 gesichert, welche durch einen oberen Hebelarm 21 des Sperrhebels 20 blockiert ist und über eine Rastnase 31 die Schieberplatte 12 arretiert. Durch eine Relativbewe­ gung der Schloßfalle 5 und der Hilfsfalle 6 wird die Hilfs­ falle 6 über den Sperrhebel 20 entriegelt. Der Riegel 4 kann aufgrund der nach unten verstellten Schieberplatte 12 beim Schließen der Tür federbelastet und selbstverriegelnd vorschließen (Fig. 4).
Fig. 4 zeigt eine Betätigung von der Außenseite bei ge­ schlossener Tür. Es liegt kein berechtigter Zugang vor, so daß die Freilauf-Drückernuß 27, welche unter der Pa­ nik-Drückernuß 26 angeordnet ist, entkoppelt ist. Der Tür­ drücker außen (nicht dargestellt) kann dann bis ca. 35° niedergedrückt werden, läuft jedoch leer. Der Riegel 4 und die Schloßfalle 5 werden in der Freilauffunktion nicht be­ wegt und das Schloß 1 bleibt in Verriegelungsstellung.
Fig. 5 zeigt das Schloß 1 bei Betätigung der Außendrückers bei berechtigtem Zugang, welches beispielsweise mit einem Zutrittskontrollsystem realisiert werden kann. Bei berech­ tigtem Zutritt wird ein Anker 46 eines Hubmagneten 47 aus­ gefahren und verschwenkt dabei den Winkelhebel 33, welcher in Wirkverbindung mit der Ankerplatte 32 steht. Der Hubma­ gnet 47 ist in einem oberen Bereich und der Winkelhebel 33 zwischen den übereinander angeordneten Zahnstangen 40, 41 und der Hilfsfalle 6 bzw. der Schieberplatte 12 angeordnet.
Die eigentliche Kupplung der Panikzahnstange 40 und Frei­ laufzahnstange 41 erfolgt über eine Kupplungs- oder Rastna­ se 45 an der Panikzahnstange 40, indem die Ankerplatte 32 mit einem Kupplungshebel 48 an der Rastnase 45 verklemmt wird bzw. diese hintergreift.
Durch die Kupplung der Freilaufzahnstange 41 mit der Panik­ zahnstange 40 werden beim Niederdrücken des Außendrückers und Drehung der Außen-/Freilaufnuß 41 über die miteinander kämmenden Zähne 24, 44 die Freilaufzahnstange 41 und mit dieser die gekuppelte Panikzahnstange 40 nach unten bewegt. Über den Transporthebel 29 und den Fallenhebel 30, welche mit der Panikzahnstange 40 zusammenwirken werden die Schie­ berplatte 12 und der Riegel 4 sowie die Schloßfalle 5 in das Gehäuse zurückgezogen, so daß die Tür geöffnet werden kann (siehe Fig. 2).
Eine Betätigung des Schlosses mit dem schlüsselbetätigbaren Schließzylinder 8, bei welchem eine Schließnase die Schie­ berplatte 12 und den Riegel 4 sowie ein Wechsel 25 die Schloßfalle 5 in das Schloßgehäuse zurückzieht, ist nicht gezeigt.
In den Fig. 6 und 7 ist eine Außen- bzw. Freilaufzahnstange 41 mit einer daran montierten Ankerplatte 32 dargestellt. Diese Freilaufzahnstange 41 wird in den Fig. 1, 3 und 5 von der darüber angeordneten, deckungsgleichen Panikzahnstange 40 verdeckt und ist in den Fig. 2 und 4 in einer zur Panik­ zahnstange 40 verschobenen Position teilweise erkennbar. Die Ankerplatte 32 der Freilaufzahnstange 41 weist einen Befestigungsflansch 54 und einen Kupplungshebel 48 auf, welcher an einer horizontal angeordneten Schwenkachse 34 des Befestigungsflansches 54 angelenkt ist.
Zur Funktion der Ankerplatte 32 wird auf Fig. 4 zurückver­ wiesen, welche eine entkuppelte und nach unten verschobene Freilaufzahnstange 41 zeigt. Da die Freilauf-Drückernuß 27 verdreht wurde, die Ankerplatte 32 aber nicht in Kupplungs­ eingriff mit der Rastnase 45 der Panikzahnstange 40 steht, läuft der niedergedrückte Türdrücker außen (nicht darge­ stellt) leer und Riegel 4 und Falle 5 werden nicht bewegt.
Die in den Fig. 6 und 7 gezeigte komplette Freilaufzahn­ stange 41 ist für ein selbstverriegelndes Schloß, z. B. ei­ ner Rechtstür nach innen aufgehend oder einer Linkstür nach außen aufgehend, beide Türausführungen mit Panikfunktion innen und Freilauffunktion außen, geeignet. Die Freilauf­ zahnstange 41 kann z. B. über Befestigungsbolzen 35, 36, welche am Gehäuseboden fixiert sind, gehalten werden (siehe Fig. 1).
In den Fig. 8 und 9 ist eine deckungsgleiche Zahnstange 40 mit Panikfunktion dargestellt, welche mit der kompletten Zahnstange 41 gemäß Fig. 6 und 7 zusammenwirkt. Gleiche Merkmale der Zahnstangen 40, 41 sind mit identischen Be­ zugszeichen versehen. Die Befestigungsbolzen 35, 36, welche bei der Zahnstange gemäß Fig. 6 und 7 am Gehäuseboden be­ festigt und bei der Zahnstange 40 gemäß Fig. 8 und 9 am Gehäusedeckel fixiert sind, greifen in eine obere Ausneh­ mung 38 bzw. untere Ausnehmung 39 der Zahnstangen 40, 41 ein. Die Ausnehmungen 38, 39 erlauben eine Verstellung gemäß den kämmenden Zähnen 23, 24 der Paniknuß 26 und Frei­ laufnuß 27 bzw. der Zähne 43, 44 der Panikzahnstange 40 und der Freilaufzahnstange 41. Die Zähne 43, 44 sind an einer innenseitigen Kante einer Nußaufnahmeöffnung 50 der Zahn­ stangen 40, 41 ausgebildet. Die Nußaufnahmeöffnung 50 geht in die untere Ausnehmung 39 über, welche mit der Steuerkur­ ve 28 zum Verschwenken des Transporthebels 29 (siehe bei­ spielsweise Fig. 1) ausgebildet ist.
Eine Kupplung der Freilaufzahnstange 41 gemäß Fig. 6 und 7 mit der Panikzahnstange 40 Fig. 8 und 9 erfolgt über die Ankerplatte 32 und deren Winkelhebel 48. Die Ankerplatte 32 kann grundsätzlich an jede Zahnstange 40, 41 und dabei in Abhängigkeit von der Panik- oder Freilauffunktion an der zum Schloßdeckel gerichteten Seite oder an der zum Gehäuse­ boden gerichteten Seite der jeweiligen Zahnstange befestigt werden.
Die Befestigung erfolgt mit einer Zylinderschraube 49, wel­ che in fluchtende Öffnungen 51, 42 der Zahnstange 40, 41 (s. Fig. 8) bzw. des Befestigungsflansches 54 der Anker­ platte 32 (s. Fig. 10,11) eingeschraubt wird. Dabei greifen Zylinderstifte 53 an dem Befestigungsflansch 54 der Anker­ platte 32 in komplementäre Öffnungen 55 der Zahnstangen 40, 41. An dem Befestigungsflansch 54 der Ankerplatte 32 ist der Kupplungshebel 33 schwenkbar angelenkt und mit Hilfe einer Druckfeder 56, welche in Ausnehmungen des Befesti­ gungsflansches 54 und des Kupplungshebels 33 aufgenommen ist, so weit abgespreizt, daß eine Kupplungsnase 45 der Pa­ nikzahnstange 40 im unbestromten Zustand des Hubmagneten 47 (siehe z. B. Fig. 1) nicht hintergriffen wird.
Die Panikzahnstange 40 und Freilaufzahnstange 41 der Fig. 6 bis 9 weisen einen unteren Stangenbereich 57 zur Aufnahme einer Druckfeder 9 auf (siehe Fig. 1 bis 5), welcher des­ halb gekröpft vom oberen Zahnstangenbereich verläuft. Die Druckfedern 9 stützen sich jeweils gehäuseseitig und gegen eine ausgebildete Schulter 58 der Zahnstangen 40, 41 ab.
In den Fig. 10 und 11 ist eine Ankerplatte 32 in einer vergrößerten Darstellung gezeigt. Von der in den Fig. 6 und 7 an einer Freilaufzahnstange 41 montierten Ankerplatte 32 unterscheidet sich diese Ankerplatten 32 nur durch die Mon­ tageseite, d. h. durch die Ausrichtung der Zylinderstifte 53. Insbesondere Fig. 11 verdeutlicht, daß der Kupplungshe­ bel 48 beidseitig über den Befestigungsflansch 54 übersteht und wahlweise mit der Kupplungsnase einer rechts oder links vom Befestigungsflansch 54 angeordneten Zahnstange 40, 41 zusammenwirken kann. Eine entkuppelte Stellung des Kupp­ lungshebels 33 wird durch eine in Ausnehmungen 62, 63 auf­ genommenen Druckfeder (nicht dargestellt) erreicht.
Die Ausbildung einer Innen-/Paniknuß 26 und einer Außen-/Frei­ laufnuß 27 geht aus den Fig. 12 bis 14 hervor. Fig. 12 zeigt ausschnittsweise eine stulpseitige Ansicht auf ein Sicherheitsschloß im Bereich der übereinander angeordne­ ten Zahnstangen 40, 41 und einer geteilten Drückernuß 7.
Die geteilte Drückernuß 7 besteht aus der Innen-/Paniknuß 26 und der Außen-/Freilaufnuß 27, welche durch eine Scheibe 59 voneinander getrennt sind. Fig. 12 verdeutlicht die raumsparende Anordnung der Druckfedern 9 an den unteren Stangenbereichen 57 der Zahnstangen 40, 41, welche einander entgegengerichtet abgebogen sind.
Fig. 13 und 14 zeigen eine Paniknuß 26 mit Zähnen 23 und eine Freilaufnuß 27 mit Zähnen 24. Die Zähne 23, 24 sind nur in einem Bogenbereich von etwa 45° ausgebildet, was aus den Fig. 1 bis 5 mit Draufsichten auf die Paniknuß 26 hervorgeht. Die Drückernußhälften 26, 27 und die Zahnstan­ gen 40, 41 können die gleiche Anzahl Zähne aufweisen, um durch eine Schwenkbewegung der jeweiligen Drückernußhälfte 26, 27 die erforderliche Verstellung der Zahnstangen 40, 41 zu erreichen.

Claims (13)

1. Sicherheitsschloß, mit wenigstens einer Schloßfalle (5) und einem Riegel (4), welcher über einen Schließ­ zylinder (8) und eine geteilte Drückernuß (7) betätig­ bar ist, wobei die geteilte Drückernuß (7) eine Innen­ nuß (26) mit Panikfunktion und eine Außennuß (27) mit Freilauffunktion aufweist, welche über eine elektroma­ gnetische Kupplungseinrichtung kuppelbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß als Kupplungseinrichtung zwei Zahnstangen (40, 41) angeordnet sind, wobei eine Zahnstange als Innen- oder Panikzahnstange (40) mit der Innennuß (26) und eine Zahnstange als Außen- oder Freilaufzahnstange (41) mit der Außennuß (27) über miteinander kämmende Zähne (23, 43; 24, 44) in Eingriff stehen, und daß ein Kupplungshebel (48) vorgesehen ist, welcher an einer der Zahnstangen (40; 41) fixierbar ist und zum Kupplungseingriff an der jeweils anderen Zahnstange (41; 40) ausgebildet ist.
2. Sicherheitsschloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zahnstangen (40, 41) mit ihren Flachseiten aufeinander liegend angeordnet und entsprechend der Schloßausführung als Panikzahnstange (40) oder als Freilaufzahnstange (41) eingesetzt sind.
3. Sicherheitsschloß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Panikzahnstange (40) und die Freilaufzahnstan­ ge (41) deckungsgleich ausgebildet und wahlweise mit der Ankerplatte (32) komplettierbar sind.
4. Schloß nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Panikzahnstange (40) und die Freilaufzahnstan­ ge (41) wenigstens im Bereich der Innen- und Außennuß (26, 27) jeweils mit einer Nußaufnahmeöffnung (50) versehen sind, in deren Bereich die Zähne (43) der Panikzahnstange (40) und die Zähne (44) der Freilauf­ zahnstange (41) ausgebildet sind und mit den Zähnen (23, 24) der Innen- und Außennuß (26, 27) kämmen.
5. Schloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zähne (23, 24) der Innen- und Außennuß (26, 27) an einem Umfangsbereich, welcher einen Winkel von etwa 45° einschließt, ausgebildet sind.
6. Sicherheitsschloß nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Panikzahnstange (40) und die Freilaufzahn­ stange (41) gegen die Kraft einer Feder (9), welche insbesondere an oder um einen unteren Stangenbereich (57) angeordnet ist, vertikal verstellbar sind.
7. Sicherheitsschloß nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungshebel (48), welcher elektromagnetisch verstellbar und mit einer Kupplungsnase (45) an der zu kuppelnden Zahnstange (40, 41) in Eingriff bringbar ist, an einer Ankerplatte (32) vorgesehen ist, welche an einer der Zahnstangen (40, 41) fixierbar ist.
8. Sicherheitsschloß nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ankerplatte (32) einen Befestigungsflansch (54) aufweist, welcher an einer Ober- oder Unterseite einer Zahnstange (40, 41) fixierbar ist und daß der Kupplungshebel (48), welcher an einer horizontalen Schwenkachse (34) angelenkt ist, im montierten Zustand über die Seitenkanten (61) der Panik- und Freilauf­ zahnstange (40, 41) übersteht und in Kupplungsstellung an deren Kupplungsnasen (45) einrastet.
9. Sicherheitsschloß nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Nußaufnahmeöffnung (50) der Panik- und Frei­ laufzahnstangen (40, 41) dem Durchmesser der Panik- und Freilaufnuß (26, 27) und dem Verstellweg der Panik- und Freilaufzahnstangen (40, 41) angepaßt ist.
10. Sicherheitsschloß nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Panik- und Freilaufzahnstangen (40, 41) Mit­ nehmer (31) und Steuerkurven (28) aufweisen, welche direkt oder indirekt den Riegel (4) und/oder die Schloßfalle (5) verstellen.
11. Sicherheitsschloß nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß der Mitnehmer (31) der Panikzahnstange (40) mit einem Fallenhebel (30) und die Steuerkurve (28) im Bereich einer unteren Ausnehmung (39) mit einem Transporthebel (29) in Verbindung stehen.
12. Sicherheitsschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schloß selbstverriegelnd ist.
13. Sicherheitsschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schloß als Rohrrahmenschloß ausgebildet ist.
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