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DE19705393C2 - Gegenstand, insbesondere Büroordner, sowie Verfahren zu dessen Herstellung - Google Patents

Gegenstand, insbesondere Büroordner, sowie Verfahren zu dessen Herstellung

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DE19705393C2
DE19705393C2 DE19705393A DE19705393A DE19705393C2 DE 19705393 C2 DE19705393 C2 DE 19705393C2 DE 19705393 A DE19705393 A DE 19705393A DE 19705393 A DE19705393 A DE 19705393A DE 19705393 C2 DE19705393 C2 DE 19705393C2
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Wolfgang Hans Lieth
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Description

Die Erfindung betrifft einen Gegenstand, insbesondere einen Büroordner, mit einer Oberfläche aus Karton, Papier, ver­ edeltem Papier, Pappe oder Kunststoffolie, auf der eine transparente Folie zur Bildung einer Folientasche über Befe­ stigungsflächen teilweise befestigt ist. Die Erfindung be­ trifft desweiteren ein Verfahren zur Ausrüstung eines eine Oberfläche aus Karton, Papier, veredeltem Papier, Pappe oder Kunststoffolie aufweisenden Gegenstands, insbesondere eines Büroordners, mit einer Folientasche, bei dem eine Folie mit einer Klebeseite auf die Oberfläche aufgelegt und über kleb­ fähige Befestigungsflächen teilflächig befestigt wird.
Im Stand der Technik ist es bekannt, an Büroordnern - bei­ spielsweise auf der Außenseite des Ordnerrückens oder an der Außen- oder Innenseite eines Ordnerdeckels - eine Folienta­ sche anzuordnen, in die entsprechend geformte Kartonelemente für das Aufbringen einer Beschriftung oder vorgefertigte In­ formationsträger über eine Öffnung eingesteckt werden kön­ nen. Die beiden Wandungen der Folientasche bestehen einer­ seits aus der Oberfläche des Büroordners selbst und anderer­ seits aus einer auf diese Oberfläche aufgebrachten Folie.
Beispiele hierfür sind DE 90 15 426 U1, DE 42 39 194 A1, DE 33 13 879 A1 und AT 000 831 U1 zu entnehmen.
Bei dem in der DE 90 15 426 U1 offenbarten Ordner kann die Oberfläche aus Pappe, Papier oder Kunststoff bestehen. In Abhängigkeit von dem Material ist eine entsprechend angepaß­ te Befestigung der Folie zur Ausbildung der Folientasche vorgesehen, wobei hierfür eine Kleb- oder Schweißverbindung vorgeschlagen wird. In der DE 42 39 194 A1 ist ein Büroord­ ner beschrieben, bei dem der Rückenbereich mit einem Papier kaschiert ist. Um die die Folientasche bildende Folie auf den Rückenbereich aufbringen zu können, wird auf dem Rücken im Bereich der Folientasche zunächst ein Streifen aus Kunst­ stoffolienmaterial flächig aufgebracht, und zwar unter Ver­ wendung eines Klebstoffs. Anschließend wird eine zweite Fo­ lie aufgelegt und an den Seitenrändern und am unteren Rand der zuerst angebrachten Folie verschweißt.
Der Büroordner nach der DE 33 13 879 A1 hat eine Kunststof­ foberfläche. Für die Folientasche wird eine Transparenzfolie aus PVC verwendet, die randseitig mit der Kunststoffoberflä­ che des Ordners verschweißt wird, wie dies bei Kunststoff­ ordnern üblich ist. Schließlich offenbart die AT 000 831 U1 einen Ordner, über dessen Oberflächenbeschaffenheit nichts näher gesagt ist. Für die Bildung der Folientasche wird eine transparente Kunststoffolie verwendet, welche mit einer Kle­ benaht befestigt wird. Als Klebenaht wird jede Art von Kleb­ stoff-, Schweiß- oder Prägeverbindung, die in der Technik bekannt ist, angegeben.
Die bisher bekannten Methoden zur Befestigung von Folien zwecks Bildung einer Folientasche sind relativ aufwendig und teuer, da die Folien - soweit die Oberfläche aus Papier oder papierähnlichem Material besteht - zusätzlich mit einer Klebstoffschicht versehen werden müssen, ohne daß dies zu einer befriedigenden Haftung führt. Deshalb wird in der DE 42 39 194 A1 eine noch aufwendigere Befestigungsart vor­ geschlagen. Die Befestigung mit Hilfe von Schweißnähten eig­ net sich nur für die Anbringung einer Folie an Kunststoffo­ berflächen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Bürordner mit einer Folientasche so zu gestalten, daß die Folientasche kostengünstig hergestellt und eine dauerhafte Fixierung er­ zielt werden kann. Eine weitere Aufgabe besteht darin, ein hierfür geeignetes Verfahren bereitzustellen.
Der erste Teil der Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch ge­ löst, daß die Folie als Verbundfolie ausgebildet ist, welche eine Trägerschicht und an der der Oberfläche des Gegenstands zugewandten Seite eine hitzeaktivierbare Klebeschicht auf­ weist und die Klebverbindung durch Hitzeaktivierung ohne zu­ sätzlichen Klebstoff hergestellt ist. Dabei wird unter Hit­ zeaktivierung eine solche Wärmebehandlung verstanden, bei der der Kunststoff klebfähig wird, was zumeist mit einer Plastifizierung verbunden ist.
Verbundfolien sind im Stand der Technik schon seit langem bekannt (Ullmanns Enzyklopädie der technischen Chemie, 4. Auflage, Band 11, 1976, Seiten 680 und 684 und Band 14, 1977, Seite 249). Sie bestehen in der Regel aus einer Trä­ gerschicht und einer hitzeaktivierbaren Klebeschicht, wobei zwischen Trägerschicht und Klebeschicht auch zusätzliche Ma­ terialien, beispielsweise Copolymermaterial, angeordnet sein kann. Für die Trägerschicht wird zweckmäßigerweise ein Poly­ estermaterial und für die Klebeschicht ein Polyethylenmate­ rial verwendet.
Die Erfindung hat den Vorzug, daß zusätzliche Maßnahmen, wie die Anbringung eines Klebstoffs, die Verwendung von Adhäsi­ onspapier oder die Behandlung der Karton-, Papier- oder Pap­ peoberfläche, nicht erforderlich sind. Außerdem wird eine hervorragende Haftung zwischen den beiden Materialien er­ zielt. Dabei eignet sich die Verbundfolie nicht nur für die Herstellung von Folientaschen an Büroordnern, sondern auch für alle anderen Gegenstände, die eine Oberfläche aus Kar­ ton, Papier oder Pappe aufweisen und die mit einer Folienta­ sche ausgerüstet werden sollen, beispielsweise Verpackungs­ kartons, Buch- und Hefteinbände, Zeitschriften - beispiels­ weise um Datenträger zu befestigen - etc. Die Befestigungs­ flächen können entsprechend dem jeweiligen Zweck vorgesehen sein. Im Regelfall werden sie sich in Streifenform randsei­ tig oder randnah erstrecken. Dabei kann die Folientasche auch geschlossen ausgebildet sein, wenn ein vorgefertigter Informationsträger oder Datenträger unverlierbar einge­ schlossen werden soll.
Verbundfolien wurden im Stand der Technik häufig als sog. Laminierfolien verwendet, um Informations- und Datenträger, beispielsweise Ausweise, Karten, Urkunden, Bedienungsanlei­ tungen o. dgl. zwischen zwei Verbundfolien einzuschweißen. Dies geschieht in Laminierapparaten, die die Verbundfolien vollflächig einer Wärme- und Druckbeaufschlagung unterzie­ hen, so daß die jeweils innenliegenden Klebeschichten auch vollflächig aktiviert werden. Damit dabei die außenliegende Trägerschicht nicht beeinträchtigt wird, also die Transpa­ renz, Glätte und Brillanz erhalten bleibt, wird die Mate­ rialauswahl so getroffen, daß die Klebeschicht schon bei ei­ ner Temperatur aktivierbar ist, bei der die Trägerschicht noch keine Beeinträchtigungen erleidet. Für das vorliegende Verfahren ist dies nicht unbedingt erforderlich, da die Hit­ zeaktivierung auf die Befestigungsflächen beschränkt ist und dort eine Transparenz nicht erforderlich ist. Die Optik wird jedoch verbessert, wenn auch in diesem Bereich eine Beein­ trächtigung der Trägerschicht vermieden wird.
Die Stärke der Trägerschicht sollte mindestens 40%, besser noch mindestens 55% der Gesamtstärke der Verbundfolie be­ tragen, da sich dies als eine zweckmäßige Verteilung der Schichten erwiesen hat. Die Stärke der Folie kann zwischen 20 bis 1000 µm, vorzugsweise zwischen 60 bis 400 µm liegen.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, auf die Folie außenseitig eine weitere Folie - Außenfolie genannt - aufzu­ bringen, um eine Folientasche zwischen diesen beiden Folien zu bilden, wenn dies gewünscht ist. Die Aufbringung der Au­ ßenfolie kann dabei in gleicher Weise wie die Anbringung der Innenfolie an der Oberfläche des Gegenstands erfolgen, wobei die Folientasche auch vorgefertigt werden kann und als Ein­ heit dann an der Oberfläche angebracht wird. Für die Außen­ folie kann dieselbe Folie wie für die Innenfolie verwendet werden und in derselben Anordnung angebracht werden.
Soweit es das Verfahren zur Ausrüstung des Gegenstands mit einer Folientasche angeht, wird die Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine Verbundfolie verwendet wird, die eine Trägerschicht und an der der Oberfläche des Gegenstands zugewandten Seite eine hitzeaktivierbare Klebeschicht auf­ weist, und daß die Verbundfolie beim oder nach dem Auflegen auf die Oberfläche nur an den Befestigungsflächen einer sol­ chen Wärmebehandlung ausgesetzt wird, daß sie zumindest an der Klebeseite hitzeaktiviert wird, und daß sie zusätzlich eine Druckbe­ aufschlagung zumindest an den Befestigungsflächen erhält.
Erfindungsgemäß erfolgt die Fixierung der Folie an der Oberflä­ che des Gegenstands mittels einer kombinierten Druck- und Wär­ mebehandlung, wobei zumindest die Wärmebehandlung auf die Be­ festigungsflächen beschränkt ist. Entsprechend erfolgt auch nur dort eine Hitzeaktivierung und damit eine Klebwirkung. Die Größe und Ausbildung der Befestigungsflächen kann frei gewählt werden. Der für die Durchführung des Verfahrens notwendige Druck und die erforderliche Temperatur wird der Fachmann in Ab­ hängigkeit von dem zum Einsatz kommenden thermoplastischen Ma­ terial der Folie sowie in Abhängigkeit von deren Stärke auswäh­ len. In der Regel wird schon ein geringer Preßdruck ausrei­ chen, während die Wärmebehandlung nach unten durch die Tempera­ tur begrenzt wird, bei der noch keine Hitzeaktivierung der Kle­ beseite erfolgt. Die obere Grenze ist durch die thermische Sta­ bilität des verwendeten Kunststoffmaterials und auch der Ober­ fläche des Gegenstands vorgegeben. Im Einzelfall ist der opti­ male Temperaturbereich unter Berücksichtigung der Erwärmungs- und Abkühlzeit sowie der Wirtschaftlichkeit zu bestimmen.
Der Preßdruck und auch die Wärmebehandlung kann mit Hilfe eines entsprechend geformten und beheizten Prägewerkzeugs aufgebracht werden. Um ein Anhaften der Folie an diesem Werkzeug zu vermeiden, sollte das Werkzeug zumindest an den Preßflächen PTFE-beschichtet sein.
In der Zeichnung ist die Erfindung anhand eines schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels näher veranschaulicht. Sie zeigt einen Büroordner 1 üblicher Formgestaltung. Er hat einen Rücken 2 und an beiden Vertikalseiten über Falzen 3, 4 ange­ lenkte Ordnerdeckel 5, 6. Rücken 2 und Ordnerdeckel 5, 6 beste­ hen aus Karton oder Pappe und sind außen- und innenseitig mit Papier kaschiert.
Der Rücken 2 weist eine Folientasche 7 auf. Sie ist dadurch ge­ bildet, daß eine einzige rechteckige Verbundfolie 8 mit ihrer Trägerschicht außenliegend und ihrer Klebeschicht dem Rücken 2 zugewandt an dem Rücken 2 fixiert ist. Die Fixierung erfolgt an zwei Befestigungsflächen 9, 10, welche jeweils L-förmig aus­ gebildet und spiegelbildlich angeordnet sind. Sie verlaufen streifenförmig und randnah zu den vertikalen Seitenkanten und der Unterkante der Verbundfolie 8.
Die Anbringung der Verbundfolie 8 an dem Rücken 2 ist in der Weise erfolgt, daß die Verbundfolie 8 auf den Rücken 2 aufge­ legt und dann ein dem Verlauf der Befestigungsflächen 9, 10 entsprechendes, beheiztes Prägewerkzeug von außen auf die Ver­ bundfolie 8 aufgedrückt worden ist. Durch Einwirkung von Druck und Wärme ist die dem Rücken 2 zugewandte Seite der Verbundfo­ lie 8 hitzeaktiviert worden, d. h. soweit plastifiziert wor­ den, daß sie an den Befestigungsflächen 9, 10 klebfähig wurde. Da die außenliegende Trägerschicht der Verbundfolie 8 tempera­ turbeständiger ist als die innenliegende Klebeschicht, wurde die Trägerschicht nicht beeinträchtigt, d. h. sie erlitt abge­ sehen von den Einprägungen aufgrund des angewendeten Drucks keine Strukturveränderung.
Für den Büroordner 1 kommen beispielsweise folgende Verbundfo­ lien in Frage, wobei jeweils die Trägerschicht von der Poly­ esterschicht und die Klebeschicht von der Polyethylenschicht gebildet wird:
Als geeignete Temperaturen haben sich solche in der Größenord­ nung von 160 bis 250°C erwiesen, wobei Einwirkungszeiten von 1 bis 5 sec zur Anwendung kamen. Ein sehr gutes Ergebnis in Form einer dauerhaft fixierten und ausreichend stabilen Folienta­ sche ergab sich mit der Folie 3 bei einer Temperatur von 225°C und einer Anpreßzeit von 2 sec.

Claims (10)

1. Gegenstand, insbesondere Büroordner (1), mit einer Oberfläche (2) aus Karton, Papier, veredeltem Papier, Pappe oder Kunst­ stoffolien, auf der eine transparente Folie (8) zur Bildung einer Folientasche (7) über Befestigungsflächen (9, 19) teilflächig befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie als Verbundfolie (8) ausgebildet ist, welche eine Trägerschicht und an der der Oberfläche (2) zugewandten Seite eine hitzeaktivierbare Kle­ beschicht aufweist, und daß die Klebverbindung durch Hitzeak­ tivierung ohne zusätzlichen Klebstoff hergestellt ist.
2. Gegenstand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerschicht aus einem Poly­ estermaterial und die Klebeschicht aus einem Polyethylenmate­ rial bestehen.
3. Gegenstand nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebeschicht schon bei einer Temperatur aktivierbar ist, bei der die Trägerschicht noch keine Beeinträchtigungen erleidet.
4. Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Trägerschicht und Klebe­ schicht ein Copolymermaterial angeordnet ist.
5. Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stärke der Trägerschicht min­ destens 40%, insbesondere mindestens 55% der Gesamtstärke der Verbundfolie beträgt.
6. Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbundfolie (8) eine Stärke von 20 bis 1000 µm, insbesondere von 60 bis 400 µm aufweist.
7. Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 6, daß auf die Verbundfolie (8) eine Außenfolie unter Bildung einer Folientasche zwischen beiden Folien aufgeklebt ist.
8. Verfahren zur Ausrüstung eines eine Oberfläche (2) aus Kar­ ton, Papier, veredeltem Papier, Pappe oder Kunststoffolie aufweisenden Gegenstandes, insbesondere eines Büroordners (1), mit einer Folientasche (7), bei dem eine Folie (8) mit einer Klebeseite auf die Oberfläche (2) aufgelegt und über klebfähige Befestigungsflächen (9, 10) teilflächig befestigt wird, dadurch gekennzeichnet, daß eine Verbundfolie (8) verwendet wird, die eine Trägerschicht und an der der Oberfläche (2) zugewandten Seite eine hitzeaktivierbare Klebeschicht auf­ weist, und daß die Verbundfolie (8) beim oder nach dem Aufle­ gen auf die Oberfläche nur an den Befestigungsflächen (9, 10) einer solchen Wärmebehandlung ausgesetzt wird, daß die Klebe­ schicht hitzeaktiviert wird, und daß sie zusätzlich eine Druckbeaufschlagung zumindest an den Befestigungsflächen (9, 10) erhält.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Wärmebehandlung im Bereich von 80 bis 300°C, insbesondere im Bereich von 160 bis 250°C durchgeführt wird.
10. Verfahren nach Ansprüch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß es mit einem PTFE-beschichteten Werkzeug durchgeführt wird.
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