DE19705304A1 - Verfahren zum Herstellen einer Halbleiter-Anordnung, Halbleiter-Anordnung sowie Verwendung derselben - Google Patents
Verfahren zum Herstellen einer Halbleiter-Anordnung, Halbleiter-Anordnung sowie Verwendung derselbenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer
Halbleiter-Anordnung mit einem flexiblen Trägermaterial, das
mit einer Vielzahl von voneinander getrennten Schaltungs
komponenten versehen ist.
Die Erfindung betrifft ferner eine Halbleiter-Anordnung mit
einem flexiblen Trägermaterial, das mit einer Vielzahl von
voneinander getrennten Schaltungskomponenten versehen ist.
Die Erfindung betrifft schließlich eine Verwendung der vorstehend
genannten Halbleiter-Anordnung.
Ein Verfahren, eine Anordnung sowie eine Verwendung der vor
stehend genannten Art, bei denen die Halbleiterbauelemente als
Mikrophotodioden ausgebildet sind, sind aus der US-A-5,556,423
bekannt.
Obwohl die Erfindung nachstehend anhand des Beispiels von
Mikrophotodioden beschrieben wird, versteht sich, daß dieses
Beispiel nicht einschränkend zu verstehen ist. Statt Mikrophoto
dioden können z. B. auch Transistoren oder andere Bauelemente
oder Schaltungen angesprochen sein.
Unter "Mikrophotodioden-Anordnungen" oder "Mikrophotodioden-Arrays"
(MPDAs) versteht man Anordnungen, bei denen auf einem
Trägermaterial mikroskopisch kleine Photodioden angeordnet sind.
Derartige Anordnungen werden z. B. in der medizinischen und
biologischen Forschung eingesetzt, um lichtgesteuert Stimuli
für Zellen eines Gewebes zu erzeugen, das elektrisch stimulier
bare Zellen enthält.
Aus der eingangs erwähnten US-A-5,556,423 ist ein Retina-Implantat
bekannt, d. h. ein MPDA, das in bestimmte Schichten
einer Netzhaut eines Auges eingepflanzt werden soll, um die
auf die Netzhaut auftreffenden Lichtsignale in elektrische
Stimuli umzuwandeln. Mit Hilfe dieser Stimuli sollen Zellen
in der Netzhaut stimuliert werden, um einem Patienten ein
künstlich unterstütztes Sehen zu ermöglichen.
Das bekannte MPDA wird aus einem N-dotierten Silizium-Wafer
hergestellt, der als Ausgangsmaterial einen Durchmesser von
3 Zoll (76,2 mm) sowie eine Dicke von 21 mil (533 µm) aufweist.
Dieses Ausgangsmaterial wird nun verschiedenen Bearbeitungs
schritten (mechanisches Läppen, chemisches Ätzen, Ionen
implantation, Beschichtung) unterworfen, bis schließlich eine
endgültige Struktur entsteht, die 25 Micron (25 µm) dick ist
und eine 7 Micron dicke P-Schicht, eine 11 Micron dicke I-Schicht
sowie eine 7 Micron dicke N-Schicht umfaßt.
Dieses Gebilde wird nun auf eine keramische Platte laminiert
und dort mittels eines Lasers zunächst in Streifen einer Richtung
und dann in einer dazu senkrechten Richtung geschnitten, wodurch
schlußendlich Mikrowürfel entstehen, deren Kantenlänge ungefähr
25 Micron beträgt. Diese Mikrowürfel werden von der keramischen
Scheibe entfernt und zwischen zwei Glasplatten geläppt, bis
entsprechende Mikrokugeln entstehen.
Diese Mikrokugeln stellen Mikrophotodioden dar. Die Mikrokugeln
können nun gemäß einem ersten beschriebenen Verfahren in einer
Lösung aufgeschwemmt und in die Netzhaut injiziert werden, und
zwar unterhalb der sogenannten Bruch'schen Membran. Da die
Mikrokugeln bzw. Mikrophotodioden in diesem Zustand ungeordnet
sind, soll nach dem bekannten Verfahren eine Ausrichtung der
Mikrophotodioden mit Hilfe eines extern angelegten magnetischen
Feldes vorgenommen werden.
Gemäß einem anderen beschriebenen Ausführungsbeispiel sollen
die Mikrophotodioden in eine Substratfolie eingebettet werden,
wobei diese Folie vorzugsweise für Nährstoffe und Sauerstoff
permeabel sein soll. Als Trägermaterial wird dabei auch ein
zweidimensionales Gewebe vorgeschlagen, das aus einem inerten
Material, beispielsweise Nylon oder Polypropylen, besteht. Auf
diese Weise soll zusätzlich eine gleichförmige Beabstandung
zwischen den Mikrophotodioden erreicht werden.
Schließlich wird noch vorgeschlagen, die Mikrophotodioden auf
einer dünnen Schicht eines löslichen Materials anzuordnen,
beispielsweise auf Agar oder Collagen. Auf diese Weise soll
es möglich sein, die Mikrophotodioden in vorbestimmter Beab
standung und Ausrichtung auf der dünnen Schicht anzuordnen,
die sich dann in der Netzhaut auflösen soll.
Diese bekannte Vorgehensweise ist mit mehreren Nachteilen
verbunden.
Soweit das Injizieren von einzelnen Mikrophotodioden in Gestalt
von Mikrokugeln vorgeschlagen wird, besteht der Nachteil darin,
daß, wie bereits erkannt, die Ausrichtung dieser Mikrophotodioden
statistisch verteilt ist und durchaus nicht sichergestellt werden
kann, daß die einmal injizierten Mikrophotodioden tatsächlich
durch ein externes magnetisches Feld gleichförmig ausgerichtet
werden können, und wenn ja, welche Störungen sich nach der
Implantation durch beliebige externe Magnetfelder ergeben würden.
Darüber hinaus sind einmal injizierte Mikrokugeln aus der
Netzhaut nachträglich nicht mehr entfernbar, so daß eine solche
Vorgehensweise in zahlreichen Ländern bereits wegen bestehender
gesetzlicher Vorschriften nicht zulässig wäre, die vorsehen,
daß jedwedes Implantat aus dem Körper eines Patienten wieder
entnehmbar sein muß.
Soweit vorgeschlagen wird, die Mikrokugeln auf einem Gewebe
oder einer löslichen Folie unterzubringen, ist kaum nachvollzieh
bar, wie eine Vielzahl von Mikrophotodioden (Mikrokugeln) in
geordnet er und ausgerichteter Form auf einem solchen Träger
material angeordnet werden soll. Wenn die Mikrokugeln einen
Durchmesser von 25 µm aufweisen, so ist nicht ersichtlich, wie
diese Mikrokugeln mechanisch gehandhabt werden sollen, um sie
entlang eines gleichmäßigen Rasters anzuordnen und überdies
gemäß einer bestimmten Richtung auszurichten. Hinzu kommt, daß
den Kugeln äußerlich kaum ansehbar ist, in welche Richtung sie
in einer bestimmten Position ausgerichtet sind.
Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, ein
Verfahren und eine Anordnung der eingangs genannten Art dahin
gehend weiterzubilden, daß eine Vielzahl von Mikrophotodioden
im Rahmen einer gemeinsamen Anordnung (MPDA) vorgesehen werden
kann, wobei sowohl die räumliche Anordnung wie auch die Aus
richtung der Mikrophotodioden exakt vorgebbar und im Rahmen
beherrschbarer Herstellungsprozesse einhaltbar ist. Auf diese
Weise soll es möglich sein, derartige Anordnungen für medi
zinische und biologische Zwecke zur Verfügung zu stellen, um
in an sich bekannter Weise elektrische Stimuli für stimulierbare
Zellen eines Gewebes zu erzeugen.
Bei einem Verfahren der eingangs genannten Art wird diese Aufgabe
erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Trägermaterial durch
Dünnen eines Ausgangsmaterials größerer Dicke hergestellt wird.
Bei einer Anordnung der eingangs genannten Art wird die Aufgabe
erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Anordnung eine Dicke
aufweist, die im wesentlichen der Dicke der Schaltungskomponenten
entspricht.
Wie bereits erwähnt, sind die Schaltungskomponenten vorzugsweise
Mikrophotodioden, können aber auch andere Bauelemente, z. B.
Transistoren oder dergleichen, sein.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird auf diese Weise
vollkommen gelöst.
Die Erfindung löst sich nämlich grundsätzlich von der beschrie
benen bekannten Vorgehensweise, bei der die Mikrophotodioden
zwar zunächst gesamthaft mit aus der Halbleitertechnologie
bekannten Herstellungsverfahren erzeugt, dann jedoch vereinzelt
werden. Erfindungsgemäß werden vielmehr Verfahren und Anordnungen
möglich, bei denen die Anordnung im Rahmen des Herstellungs
verfahrens als gemeinsame Anordnung verbleibt, so daß die in
der Anordnung vorgesehenen Mikrophotodioden sowohl hinsichtlich
ihrer Lage innerhalb der Anordnung wie auch hinsichtlich ihrer
Ausrichtung unverändert bleiben. Die gewünschten Abmessungen
und die gewünschte Flexibilität der Anordnung wird dabei durch
geeignete Herstellungsverfahren gewährleistet.
Im Gegensatz zum beschriebenen Stand der Technik entfallen daher
alle Probleme, die damit verbunden sind, daß vereinzelte
Mikrophotodioden nachträglich wieder entlang eines bestimmten
Rasters angeordnet und in ihrer jeweiligen Position ausgerichtet
werden müssen.
Dadurch, daß eine mechanisch stabile und gesamthaft handhabbare
Anordnung entsteht, ist es auch ohne weiteres möglich, eine
erfindungsgemäße Anordnung nach einer Implantation im Bedarfs
falle wieder zu explantieren, so daß auch den in vielen Ländern
einschlägigen gesetzlichen Vorschriften Genüge getan ist.
Bei Ausführungsformen der Erfindung besteht das Ausgangsmaterial
aus einem starren Material.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß einfache Ausgangsmaterialien
sowie einfach beherrschbare und herkömmliche Herstellungsprozesse
eingesetzt werden können.
In diesem Falle ist bevorzugt, wenn das Substrat an einer ersten
Oberfläche mit den z. B. Mikrophotodioden versehen wird und das
starre Material von einer der ersten Oberfläche gegenüber
liegenden zweiten Oberfläche her so weit gedünnt wird, daß die
Dicke der gedünnten Anordnung im wesentlichen der Dicke der
Mikrophotodioden entspricht.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß die Anordnung aus einem
einzigen Substrat hergestellt werden kann, wobei die notwendige
Flexibilität durch die äußerst geringe Dicke des gedünnten
starren Materials erreicht wird, die z. B. in der Größenordnung
zwischen 5 und 10 µm liegt. Damit ist die Anordnung um etwa
einen Faktor 5 dünner als die weiter oben beschriebene Anordnung,
deren Dicke 25 Micron (25 µm) beträgt. Es ist somit erst im
Rahmen der vorliegenden Erfindung erkannt worden, daß das Dünnen
eines Ausgangssubstrats nicht nur dazu dient, Bauteile (Mikro
photodioden) mit entsprechend kleinen Abmessungen erzeugen zu
können, sondern daß ein noch um eine halbe Größenordnung
intensiveres Dünnen dazu führt, daß die gesamte Struktur, nämlich
das gedünnte Substrat, hinreichend flexibel wird, auch wenn
das Ausgangsmaterial (Silizium) starr ist.
Bei anderen Ausführungsbeispielen der Erfindung besteht das
Ausgangsmaterial hingegen aus einem elastischen Material.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß die Elastizität oder
Flexibilität entsprechend höher eingestellt werden kann.
Bei einer bevorzugten Weiterbildung dieses Ausführungsbeispiels
werden die z. B. Mikrophotodioden in einer außenliegenden Lage
eines Substrats ausgebildet, wobei das elastische Material auf
die Mikrophotodioden aufgetragen und die außenliegende Lage
dann von dem übrigen Substrat abgetrennt wird.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß während des Herstellungs
prozesses zunächst eine mechanisch in jedem Falle ausreichende
Stabilität dadurch erreicht wird, daß ein verhältnismäßig dickes
und mechanisch stabiles Substrat verwendet wird, das jedoch
in einem der letzten Arbeitsschritte abgetrennt wird, so daß
nur noch die extrem dünne Lage übrig bleibt, die mit den
Mikrophotodioden versehen ist.
Das abgetrennte Substrat kann dabei an sich starr sein.
Zum Abtrennen der außenliegenden Lage von dem übrigen Substrat
können unterschiedliche Verfahren eingesetzt werden.
Bei einer ersten Verfahrensvariante wird die außenliegende Lage
durch Dünnen des übrigen Substrats abgetrennt.
Eine besonders gute Wirkung wird jedoch dann erzielt, wenn als
Substrat ein sogenannter SOI-Wafer mit einer außenliegenden
Siliziumschicht, einer darunter liegenden Oxidschicht und einer
noch darunter liegenden Silizium-Substratschicht verwendet wird,
wobei die z. B. Mikrophotodioden in der Siliziumschicht ausge
bildet sind und deren Dicke wesentlich kleiner ist als die Dicke
der Silizium-Substratschicht. Typischerweise hat die außen
liegende Siliziumschicht dabei eine Dicke zwischen 5 und 10
µm, die in der Mitte liegende Oxidschicht eine Dicke von 1 bis
2 µm, die untere Silizium-Substratschicht jedoch eine Dicke
von etwa 700 µm, wodurch sie etwa zwei Größenordnungen dicker
als die beiden übrigen Schichten ist.
Bevorzugt ist dabei, wenn die Siliziumschicht durch Ausätzen
der darunter liegenden Oxidschicht von der Silizium-Substrat
schicht abgetrennt wird.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß ein aufwendiges mechanisches
Abtragen einer relativ dicken Silizium-Substratschicht entfällt,
da diese durch einen einfachen chemischen Prozeß abgetrennt
wird, indem die zwischenliegende Oxidschicht durch Ätzen
herausgelöst wird.
Bei einer ersten Gruppe von Ausführungsbeispielen werden die
z. B. Mikrophotodioden stofflich in das Trägermaterial integriert.
Bei einer zweiten Gruppe von Ausführungsbeispielen werden die
z. B. Mikrophotodioden hingegen mechanisch in das Trägermaterial
integriert.
In diesem Falle ist z. B. bevorzugt, wenn zwischen den Mikro
photodioden Gräben im Substrat ausgebildet und diese Gräben
mit dem elastischen Material gefüllt werden, derart, daß zwischen
den Mikrophotodioden flexible Verbindungsstege als Trägermaterial
entstehen.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß ein hochflexibles Gebilde
entsteht, daß je nach rasterartiger Anordnung der Mikrophoto
dioden in einer oder mehreren Koordinatenrichtungen flexibel
ist. Die Flexibilität wird dabei im wesentlichen durch die
Flexibilität der Verbindungsstege bestimmt, so daß die Mikro
photodioden als "Inseln" eine wesentlich geringere Flexibilität
aufweisen können. Es können daher als Basismaterial für die
Mikrophotodioden auch starre und spröde Materialien eingesetzt
werden.
Bei einer dritten Gruppe von Ausführungsbeispielen werden die
z. B. Mikrophotodioden auf dem Trägermaterial angeordnet, wie
dies an sich aus dem eingangs erläuterten Stand der Technik
bekannt ist.
Erfindungsgemäß ist ferner bevorzugt, wenn in an sich bekannter
Weise in dem Trägermaterial Aussparungen angebracht werden.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß dann, wenn die Anordnungen
für medizinische und biologische Anwendungen eingesetzt werden,
diejenige Gewebeschicht, auf der die Anordnungen aufliegen,
mit Nährstoffen versorgt werden kann, beispielsweise mit
flüssigen Nährstoffen oder mit Sauerstoff. Diese Nährstoffe
können durch die Aussparungen hindurch zu der entsprechenden
Gewebeschicht gelangen.
Die Aussparungen haben jedoch auch während der Herstellung der
Anordnung technologische Vorteile.
So ist bei Ausführungsformen der Erfindung, bei denen SOI-Wafer
als Substrat eingesetzt werden, bevorzugt, wenn die Oxidschicht
durch die Aussparungen hindurch ausgeätzt wird.
Insbesondere kann dabei oberhalb des Trägermaterials zunächst
eine Maske aus einem Photolack aufgetragen werden, ferner
Öffnungen in der Maske angebracht werden und die Aussparungen
dann durch die Öffnungen hindurch ausgeätzt werden, wobei die
Öffnungen vorzugsweise kleiner als die Aussparungen bemessen
sind.
Diese Maßnahmen haben den Vorteil, daß mit Hilfe herkömmlicher
und beherrschbarer Verfahren aus dem Bereich der mikroelektro
nischen Schaltungen Strukturen der hier gewünschten Art herge
stellt werden können. Wenn die Öffnungen kleiner als die
Aussparungen bemessen werden, so kann der Tatsache Rechnung
getragen werden, daß Ätzlösungen im allgemeinen isotrop ausätzen,
also auch unterhalb einer durchbrochenen Lackschicht eine
Unterätzung bewirken. Man kann daher durch geeignete Dimen
sionierung der Öffnungen bewirken, daß die Aussparungen bei
entsprechender Einstellung der Ätzdauer auf ein vorbestimmtes
Maß ausgeätzt werden.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung kann das Trägermaterial
zeilen- und spaltenweise entlang eines kartesischen Koordinaten
systems mit den z. B. Mikrophotodioden versehen werden.
In diesem Falle ist besonders bevorzugt, wenn die Aussparungen
kreuzförmig an Kreuzungspunkten von Zeilen und Spalten angebracht
werden.
Diese Maßnahmen haben den Vorteil, daß großflächige Anordnungen
mit hoher Flexibilität in den beiden Koordinatenrichtungen
erzielt werden können.
Alternativ ist jedoch auch möglich, das Trägermaterial mindestens
näherungsweise kreisförmig auszubilden.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß in Anwendungsfällen, in
denen die Anordnung nicht nur entlang einer Koordinatenrichtung
gebogen werden soll, optimale Konfigurationen gefunden werden
können. Wenn die Anordnung z. B. am Einsatzort gewölbt werden
soll, wie dies in einer Netzhaut der Fall ist, die näherungsweise
kugelkappenförmig ausgebildet ist, so kann eine näherungsweise
kreisförmige Ausbildung des Trägermaterials diesen besonderen
Gegebenheiten Rechnung tragen.
Dies kann in einer Weiterbildung z. B. dadurch geschehen, daß
das Trägermaterial als eine Mehrzahl von konzentrischen Ringen
mit im wesentlichen radial verlaufenden Verbindungsstegen
ausgebildet wird. Alternativ kann das Trägermaterial aber auch
als spiraliger Streifen ausgebildet werden.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß die Anordnung am Einsatzort
in eine kugelkappenförmige Gestalt umgeformt werden bzw. sich
einer solchen Formgebung anpassen kann.
Zur Verbesserung der Handhabbarkeit kann die Anordnung mit
Haltern versehen werden, die vorzugsweise beim Dünnen, insbe
sondere beim Ätzen, des Ausgangsmaterials stehen gelassen werden.
Die Anordnung ist mit den Haltern über Stege oder entsprechend
geschwächte Abschnitte verbunden, so daß die Anordnung leicht
manuell von den Haltern getrennt, insbesondere abgebrochen,
werden kann. Auf diese Weise kann z. B. ein Implantat während
der Operation zunächst einfach gehandhabt werden und wird erst
unmittelbar vor dem Implantieren von dem Halter bzw. den Haltern
entfernt.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der Beschreibung und der bei
gefügten Zeichnung.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die nach
stehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils
angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen
oder in Alleinstellung verwendet werden können, ohne den Rahmen
der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 bis 3
in schematisierter Schnittdarstellung die Herstellung
eines ersten Ausführungsbeispiels einer erfindungs
gemäßen Mikrophotodioden-Anordnung in drei verschie
denen Verfahrensschritten;
Fig. 4 eine Draufsicht auf die fertige Anordnung gemäß
Fig. 3;
Fig. 5 bis 7
eine Darstellung, ähnlich den Fig. 1 bis 3, jedoch
für ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung;
Fig. 8 bis 10
eine Darstellung, ähnlich den Fig. 1 bis 3, jedoch
für ein drittes Ausführungsbeispiel der Erfindung;
Fig. 11, 12 und 13
Draufsichten, ähnlich Fig. 2, jedoch für weitere
Ausführungsbeispiele der Erfindung;
Fig. 14 und 15
Schnittdarstellungen entlang der Linie XIV-XIV bzw.
XV-XV von Fig. 13;
Fig. 16 bis 18
Darstellungen ähnlich den Fig. 1 bis 3, jedoch
für ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung;
Fig. 19 und 20
zwei weitere Draufsichten auf noch weitere Ausfüh
rungsbeispiele der Erfindung.
In Fig. 1 bezeichnet 10 ein Substrat, vorzugsweise aus Silizium,
wie es für übliche Halbleiteranwendungen eingesetzt wird. Das
Substrat 10 hat eine Dicke von D in der Größenordnung von 500
bis 1.000 µm.
In Fig. 2 ist dargestellt, daß Mikrophotodioden (MPD) 11, wie
mit Pfeilen 12 angedeutet, in einer Oberseite 13 des Substrats
10 angebracht werden können. Diese Technik ist an sich bekannt
und braucht daher im vorliegenden Zusammenhang nicht näher
erläutert zu werden.
Wenn die Mikrophotodioden 11 in der Oberseite 13 des Substrats
10 mit Abstand zueinander angebracht worden sind, wird das
Substrat 10 von seiner Unterseite 14 her gedünnt, wie mit Pfeilen
15 angedeutet. Das Substrat 10 wird dabei so weit gedünnt, bis
ein Niveau 16 erreicht ist, das in etwa der Dicke d der Mikro
photodioden 11 entspricht. Die Dicke d liegt im Bereich zwischen
beispielsweise 1 und 15 µm, vorzugsweise zwischen 5 und 10 µm.
Wie Fig. 3 zeigt, entsteht auf diese Weise eine Mikrophotodioden-Anordnung
oder ein Mikrophotodioden-Array (MPDA) 18 von extrem
kleiner Dicke d mit den erwähnten Abmessungen.
Wie man zusätzlich aus der Draufsicht gemäß Fig. 4 erkennen
kann, wird auf diese Weise z. B. eine kartesische Anordnung 18
erzeugt, bei der die Mikrophotodioden 11 entlang von Zeilen
20 und Spalten 21 mit äquidistantem Abstand zueinander angeordnet
sind.
Die Verbindungsstege 19 bewirken dabei nicht nur einen mechani
schen Zusammenhalt zwischen den Mikrophotodioden 11, sie stellen
darüber hinaus auch eine elektrische Isolierung zwischen den
Mikrophotodioden 11 dar. Die Isolierung kann im Bedarfsfall
weiter dadurch verbessert werden, daß ein P-N-Übergang 23 in
die Verbindungsstege 19 integriert wird.
Es versteht sich dabei, daß die Anordnung gemäß Fig. 4 mit Zeilen
20 und Spalten 21 nur beispielhaft zu verstehen ist. Durch
geeignete lithographische Verfahren können vielmehr beliebige
Raster von Mikrophotodioden erzeugt werden, wie dies weiter
unten z. B. anhand der Fig. 19 und 20 noch erläutert werden
wird.
Ferner bleibt insoweit festzuhalten, daß die Verbindungsstege
19, die aus demselben Basismaterial bestehen, wie die Mikro
photodioden 11, diese stofflich miteinander verbinden. Die
Elastizität bzw. Flexibilität der Anordnung 18 wird in diesem
Falle also überwiegend durch die Dicke d bestimmt, da das
Ausgangsmaterial (Silizium) des Substrats 10 bekanntlich starr
ist.
Bei einem anderen Ausführungsbeispiel, das in den Fig. 5
bis 7 dargestellt ist, wird zunächst in eine außenliegende Lage
29 der Dicke d eines Substrats 30 eine Vielzahl von Gräben 31
eingebracht, wozu beispielsweise bekannte photolithographische
Verfahren eingesetzt werden können.
In den stehengebliebenen Bereichen zwischen den Gräben 31 werden
nun, wie mit Pfeilen 32 angedeutet, Mikrophotodioden 33 erzeugt.
Die Gräben 31 werden, wie in Fig. 6 dargestellt, mit einem
flexiblen Füllmaterial, beispielsweise einem Photolack, aus
gefüllt.
Anschließend kann das flexible Füllmaterial, wie mit Pfeilen
35 angedeutet, von oben herabgedünnt werden, während gleichzeitig
oder danach das Substrat 30 von unten (Pfeile 36) gedünnt wird,
wie bereits oben zu Fig. 2 beschrieben.
Am Ende verbleibt die in Fig. 7 dargestellte Mikrophotodioden
Anordnung 38. Bei dieser sind die Mikrophotodioden 33 über
elastische Verbindungsstege 39 miteinander verbunden, die aus
dem flexiblen Füllmaterial 34 bestehen. Würde man die Anordnung
38 in Draufsicht betrachten, so wäre die Ansicht ähnlich
derjenigen gemäß Fig. 4, wobei sich jedoch die Verbindungsstege
39 von den Mikrophotodioden 33 abheben würden, da die Mikrophoto
dioden 33 mechanisch in das Trägermaterial, nämlich die Verbin
dungsstege 39, integriert sind.
In den Fig. 8 bis 10 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel
dargestellt, bei dem als Substrat ein sogenannter SOI-Wafer
40 eingesetzt wird, der als Ausgangsmaterial für verschiedene
Halbleiter-Herstellungsprozesse bekannt ist. Ein SOI-Wafer 40
besteht aus einer obenliegenden Siliziumschicht 41, einer
darunter liegenden Oxidschicht 42 sowie einer unteren Silizium-Substratschicht
43. Während die Siliziumschicht 41 eine Dicke d
von z. B. 5 bis 10 µm aufweist und die Oxidschicht 42 typischer
weise nur 1 bis 2 µm dick ist, ist die Silizium-Substratschicht
43 um mindestens zwei Größenordnungen dicker; ihre Dicke D
beträgt typischerweise etwa 700 µm.
Zum Erzeugen einer erfindungsgemäßen Mikrophotodioden-Anordnung
werden zunächst in der oberen Siliziumschicht 41 Mikrophotodioden
45 angebracht, wie z. B. bereits zu Fig. 6 erläutert. Nach dem
Anbringen von Gräben 47 zwischen den Mikrophotodioden 45 werden
diese wiederum mit einem flexiblen Füllmaterial 46 ausgefüllt.
Nachdem dieses von oben her bis auf die Oberfläche der Mikro
photodioden 45 herabgedünnt wurde, wird die so bearbeitete
Siliziumschicht 41 von der unteren Silizium-Substratschicht
43 abgetrennt, indem mittels eines Ätzvorganges 49 die zwischen
liegende Oxidschicht 42 herausgeätzt bzw. herausgelöst wird,
wie in Fig. 9 mit Pfeilen 49 angedeutet.
Sobald die Oxidschicht 42 herausgelöst ist, kann die dicke
Silizium-Substratschicht 43 entfernt werden, wie in Fig. 9 mit
einem Pfeil 50 angedeutet.
Es verbleibt dann die in Fig. 10 dargestellte Mikrophotodioden-Anordnung
52, bei der die Mikrophotodioden 45 wiederum nur noch
über elastische Verbindungsstege 53 miteinander verbunden sind.
Insoweit entspricht die Anordnung 52 gemäß Fig. 10 der Anordnung
38 gemäß Fig. 7, wobei die Unterschiede im Herstellungsverfahren
liegen.
In den Fig. 11 bis 15 sind weitere Aspekte der Erfindung
dargestellt.
Bei der Darstellung gemäß Fig. 11 ist eine Mikrophotodioden-Anordnung
58 gezeigt, die vom Prinzip her der Anordnung 18 gemäß
Fig. 4 entspricht. Mikrophotodioden 60 sind wiederum in Zeilen
und Spalten angeordnet, wobei zwischen den Mikrophotodioden
60 Verbindungsstege 61 verlaufen.
An den Kreuzungspunkten zwischen Spalten und Reihen sind jedoch
kreuzförmige Durchbrüche 62 vorhanden. Diese Durchbrüche 62
gehen durch die gesamte Dicke d der Anordnung 58 durch. Es kann
somit ein Materialaustausch zwischen Oberseite und Unterseite
der Anordnung 58 bewirkt werden. Bei medizinischen und biologi
schen Anwendungen kann dadurch das Gewebe, auf dem die Anordnung
58 aufliegt, durch die Durchbrüche 62 hindurch mit Nährstoffen
und Sauerstoff versorgt werden.
Die Durchbrüche 62 können jedoch bei Ausführungsbeispielen der
Erfindung eingesetzt werden, um darunter liegende Schichten
auszuätzen oder herauszulösen. So können auf diese Weise die
Gräben 31 (Fig. 6) oder 47 (Fig. 8) von oben herausgeätzt werden,
indem auf eine entsprechend aufgebrachte Maske aus Photolack
entsprechende Durchbrüche angebracht werden.
In Fig. 12 ist hierzu veranschaulicht, daß in eine Lackschicht
64, die von oben auf der Anordnung 58a aufliegt, kreuzförmige
Aussparungen 65 angebracht werden können. Diese Aussparungen
65 sind etwas kleiner bemessen, wie links in Fig. 12 mit b und B
angedeutet. Wenn nämlich über die Aussparungen 65 ein Ätz- oder
Lösungsmittel nach unten in die darunter liegende Schicht
gelangt, so findet eine sogenannte Unterätzung statt, wie mit
Pfeilen 66 angedeutet. Da die Ätzwirkung isotrop ist, wird
unterhalb der Aussparung 65 in alle Richtungen geätzt, also
auch in einer Horizontalrichtung. Wenn man daher die Breite b
der Flügel der Aussparungen 65 im Verhältnis zur Breite B der
Gräben zusammen mit der Zeitdauer des Ätzvorganges entsprechend
einstellt, so kann bei entsprechend schmalen Aussparungen 65
eine gewünschte Endabmessung der darunter liegenden, heraus
geätzten Bereiche erreicht werden.
Wenn die Aussparungen unterhalb der Lackschicht 64 bereits durch
die Siliziumschicht 41 (Fig. 8) durchgehen, so können diese
Durchgänge auch dazu eingesetzt werden, um die zwischenliegende
Oxidschicht 42 herauszulösen.
Man erkennt, daß auf diese Weise zahlreiche Varianten möglich
sind, bei denen mit einer Lackschicht (als flexibles Füllmaterial
34 oder 46) oder mit zwei Lackschichten übereinander bzw.
nacheinander gearbeitet wird.
In den Fig. 13 bis 15 ist hierzu noch ein Ausführungsbeispiel
dargestellt, bei dem eine Mikrophotodioden-Anordnung 68 mit
Mikrophotodioden 70 versehen ist, die wiederum in Zeilen und
Spalten angeordnet sind. Verbindungsstege 71 aus einem elasti
schen Material verbinden die Mikrophotodioden 70 jeweils nur
über einen Abschnitt der jeweiligen Breitseiten, weil kreuz
förmige Durchbrüche 72 an den Kreuzungspunkten der Spalten und
Zeilen vorgesehen sind.
Es liegt auf der Hand, daß auf diese Weise eine extrem flexible
Bauweise der Anordnung 68 erreicht wird.
Während bei den bisher geschilderten Ausführungsbeispielen die
Mikrophotodioden-Anordnungen stofflich (Fig. 1 bis 4) bzw.
mechanisch (Fig. 6 bis 15) in das Trägermaterial integriert
waren, zeigen die Fig. 16 bis 18 ein weiteres Ausführungs
beispiel der Erfindung, bei dem die Mikrophotodioden auf dem
Trägermaterial angeordnet sind.
Als Ausgangsmaterial wird in Fig. 16 wiederum ein SOI-Wafer
80 von bereits geschilderter Bauweise verwendet, der eine
Siliziumschicht 81, eine Oxidschicht 82 sowie eine Silizium-Substratschicht
83 umfaßt.
Mikrophotodioden 84 mit dazwischenliegenden Gräben 85 werden
in bereits beschriebener Weise in der Siliziumschicht 81
ausgebildet.
Ein flexibles Füllmaterial 86 wird in diesem Falle jedoch im
wesentlichen nur oberhalb der Mikrophotodioden 84 angebracht.
Dies kann dadurch bewirkt bzw. gefördert werden, daß die Gräben
85 nur sehr schmal ausgebildet werden, so daß das flexible
Füllmaterial 86 nicht oder nur in ganz geringfügigen Bereichen
87 in den Bereich dieser Gräben 85 eindringt.
Das flexible Füllmaterial wird nun, wie mit Pfeilen 88 in Fig. 16
angedeutet, von oben abgetragen, bis nur noch eine dünne Schicht
der Dicke x des Füllmaterials 86 oberhalb der Mikrophotodioden
84 verbleibt.
Diese Schicht kann direkt strukturiert werden, wie mit 89 in
Fig. 17 angedeutet. Zum Strukturieren kann aber auch zunächst
eine Lackschicht 90 aufgetragen und diese zur Strukturierung
eingesetzt werden, wie mit 91 angedeutet. Infolge dieser
Strukturierung können z. B. Aussparungen in der dünnen Schicht
aus Füllmaterial 86 angebracht werden, die den Aussparungen
72 in Fig. 13 entsprechen.
Wenn nun die zwischenliegende Oxidschicht 82 herausgeätzt wird,
wie mit Pfeilen 93 in Fig. 17 angedeutet, so kann die Silizium-Substratschicht
83 wiederum abgetrennt werden. Wenn man dann
die bearbeitete Siliziumschicht 81 mit der daran haftenden
Trägerschicht aus Füllmaterial 86 um 180° dreht (Pfeil 94),
so entsteht die in Fig. 18 dargestellte Mikrophotodioden-Anordnung
96, bei der die dünne Schicht aus flexiblem Füll
material ein flexibles Substrat 97 bildet.
In Fig. 17 ist mit 99 angedeutet, daß aus der Silizium-Substrat
schicht 83 ein Halter 99 herausgeformt werden kann, z. B. durch
Ätzen. Der Halter 99 ist mit der Anordnung 96 über einen dünnen
Steg 98 verbunden, der z. B. in der Oxidschicht 82 belassen werden
kann. Die extrem dünne Anordnung kann auf diese Weise mechanisch
stabilisiert werden, wenn z. B. der Halter 99 als umlaufender
Rahmen ausgebildet ist. Ferner wird die Anordnung leichter
handhabbar, z. B. während einer Operation, wenn die Anordnung
96 in eine Netzhaut implantiert werden soll. Der Operateur kann
dann die Anordnung 96 zunächst am Halter 99 ergreifen, z. B.
mit einer Pinzette, und die Anordnung dann erst unmittelbar
vor dem Einsetzen in die Netzhaut vom Halter 99 lösen, indem
er sie im Bereich des Steges 98 abbricht. Statt eines Steges
98 kann dabei natürlich auch eine entsprechende Schwächung
(Kerblinie, Perforation und dergleichen) vorgesehen sein. Der
Begriff "Steg" steht damit für jedwede geeignete Sollbruchstelle.
Wie bereits weiter oben erwähnt wurde, sind neben den vorstehend
beschriebenen Anordnungen mit Mikrophotodioden, die zeilen- und
spaltenweise angeordnet sind, auch anders strukturierte
Anordnungen möglich.
Fig. 19 zeigt eine Mikrophotodioden-Anordnung 100, von der der
Übersichtlichkeit halber nur das Trägermaterial bzw. Substrat
101 dargestellt ist. Dieses Substrat besteht aus einer Mehrzahl
konzentrischer Ringe 101a, 101b, 101c, 101d, die mit Abstand
zueinander angeordnet sind. Mechanisch sind diese Ringe 101a
bis 101d mittels radialer bzw. spiralig angeordneter Stege 102
verbunden, die vorzugsweise aus einem elastischen, d. h. flexiblen
Material bestehen.
Eine ähnliche Anordnung ist in Fig. 20 dargestellt, wo eine
Mikrophotodioden-Anordnung 104 im wesentlichen aus einem
spiraligen Substrat bzw. Trägermaterial 105 besteht, wobei die
verschiedenen Gänge des Substrates 105 durch eine ebenfalls
spiralige Aussparung 106 voneinander getrennt sind.
Durch die Anordnungen gemäß den Fig. 19 und 20 können
Anordnungen 100, 104 dargestellt werden, die mechanisch so
verformbar sind, daß sie sich einer Kugeloberfläche optimal
anpassen können. Auf diese Weise können sich die Anordnungen
100, 104 z. B. der natürlichen Formgebung in einer Netzhaut eines
Auges anpassen.
Während die Ausführungsbeispiele vorstehend anhand des Anwen
dungsbeispieles als Retina-Implantat, vorzugsweise subretinales
Implantat, erläutert wurden, versteht sich, daß auch andere
Anwendungsfälle denkbar sind, beispielsweise als kardiales
Implantat, als Blasenimplantat oder überall sonst dort, wo
elektrisch stimulierbare Zellen von Gewebe mittels elektrischer
Impulse oder Signale stimuliert werden sollen.
Claims (41)
1. Verfahren zum Herstellen einer Halbleiter-Anordnung mit
einem flexiblen Trägermaterial (19; 39; 53; 61; 71; 86;
101; 105), das mit einer Vielzahl von voneinander getrennten
Schaltungskomponenten (11; 33; 45; 60; 70; 84) versehen
ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägermaterial (19;
39; 53; 61; 71; 86; 101; 105) durch Dünnen eines Ausgangs
materials (10; 30, 34; 43, 46; 83, 86) größerer Dicke (D
+ d) hergestellt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schaltungskomponenten (11; 33; 45; 60; 70; 84) Mikro
photodioden sind.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Ausgangsmaterial aus einem starren Material (10)
besteht.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
das starre Material (10) an einer ersten Oberfläche (13)
mit den Schaltungskomponenten (11) versehen wird und daß
das starre Material (10) von einer der ersten Oberfläche
(13) gegenüberliegenden zweiten Oberfläche (14) her so
weit gedünnt wird, daß die Dicke der gedünnten Anordnung
im wesentlichen der Dicke (d) der Schaltungskomponenten
(11) entspricht.
5. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Ausgangsmaterial aus einem elastischen Material
(34; 46; 86) besteht.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schaltungskomponenten (33; 45; 70; 84) in einer außen
liegenden Lage (29; 41; 81) eines Substrats (30; 40; 80)
ausgebildet werden, daß das elastische Material (34; 46;
86) auf die Schaltungskomponenten (33; 45; 70; 84) aufge
tragen wird, und daß die außenliegende Lage (29; 41; 81)
dann von dem übrigen Substrat (30; 40; 80) abgetrennt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
das Substrat (30) starr ist.
8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die außenliegende Lage (29) durch Dünnen des übrigen
Substrats (30) von diesem abgetrennt wird.
9. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
als Substrat ein SOI-Wafer (40; 80) mit einer außenliegenden
Siliziumschicht (41), einer darunter liegenden Oxidschicht
(42) und einer noch darunter liegenden Silizium-Substrat
schicht (43) verwendet wird, wobei die Schaltungskomponenten
(45; 70; 84) in der Siliziumschicht (43) ausgebildet sind
und deren Dicke (d) wesentlich kleiner ist als die Dicke
(D) der Silizium-Substratschicht (43).
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Siliziumschicht (41) durch Ausätzen der darunter
liegenden Oxidschicht (42) von der Silizium-Substratschicht
(43) abgetrennt wird.
11. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltungskomponenten (11)
stofflich in das Trägermaterial (19) integriert werden.
12. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltungskomponenten (33;
45; 60; 70) mechanisch in das Trägermaterial (39; 53)
integriert werden.
13. Verfahren nach Anspruch 5 und 12, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen den Schaltungskomponenten (33; 45; 70) Gräben
(31; 47) im Substrat (30; 40) ausgebildet und die Gräben
(31; 47) mit dem elastischen Material (34; 46) gefüllt
werden, derart, daß zwischen den Schaltungskomponenten
(33; 45; 70) flexible Verbindungsstege (39; 53; 71) als
Trägermaterial entstehen.
14. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltungskomponenten
(84) auf dem Trägermaterial (86) angeordnet werden.
15. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
14, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Trägermaterial (19;
39; 53; 71) Aussparungen (62; 72; 103; 106) angebracht
werden.
16. Verfahren nach Anspruch 10 und 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Oxidschicht (42; 82) durch die Aussparungen (62;
72) hindurch ausgeätzt wird.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß
oberhalb des Trägermaterials (19; 39; 53; 71) zunächst
eine Maske aus einem Photolack aufgetragen wird, daß
Öffnungen (65) in der Maske angebracht werden und daß die
Aussparungen (62; 72) durch die Öffnungen (65) hindurch
ausgeätzt werden, wobei die Öffnungen (65) vorzugsweise
kleiner als die Aussparungen (62; 72) bemessen sind.
18. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
17, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägermaterial (19;
39; 53; 61; 71; 86) zeilen- und spaltenweise (20, 21)
entlang eines kartesischen Koordinatensystems mit den
Schaltungskomponenten (11; 33; 45; 60; 70; 84) versehen
wird.
19. Verfahren nach Anspruch 15 und 18, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aussparungen (62; 72) kreuzförmig an Kreuzungs
punkten von Zeilen (20) und Spalten (21) angebracht werden.
20. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
19, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägermaterial (101;
105) mindestens näherungsweise kreisförmig ausgebildet
wird.
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß
das Trägermaterial (101) als eine Mehrzahl von konzen
trischen Ringen (101a-101d) mit im wesentlichen radial
verlaufenden Verbindungsstegen (102) ausgebildet wird.
22. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß
das Trägermaterial (105) als spiraliger Streifen ausgebildet
wird.
23. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
22, dadurch gekennzeichnet, daß beim Dünnen des Ausgangs
materials (83) Halter (99) des Ausgangsmaterials (83) stehen
gelassen werden, die mit der Anordnung (96) über manuell
entfernbare Stege (98) verbunden sind.
24. Anordnung von Halbleiter-Schaltungskomponenten mit einem
flexiblen Trägermaterial (19; 39; 53; 61; 71; 86; 101;
105), das mit einer Vielzahl von Schaltungskomponenten
(11; 33; 45; 60; 70; 84) versehen ist, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Anordnung (18; 38; 52; 58; 68; 96; 100;
104) eine Dicke (d) aufweist, die im wesentlichen der Dicke
der Schaltungskomponenten (11; 33; 45; 60; 70; 84) ent
spricht.
25. Anordnung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schaltungskomponenten (11; 33; 45; 60; 70; 84) Mikro
photodioden sind.
26. Anordnung nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schaltungskomponenten (33) stofflich in das Träger
material (19) integriert sind.
27. Anordnung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schaltungskomponenten (45; 60; 70) mechanisch in das
Trägermaterial (39; 53) integriert sind.
28. Anordnung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen den Schaltungskomponenten (33; 45; 70) Verbindungs
stege (39; 53; 71) aus elastischem Material (34; 46)
vorgesehen sind.
29. Anordnung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schaltungskomponenten (84) auf dem Trägermaterial (86)
angeordnet sind.
30. Anordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 24 bis
29, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Trägermaterial (19;
39; 53; 71) Aussparungen (62; 72; 103; 106) angeordnet
sind.
31. Anordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 24 bis
30, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägermaterial (19;
39; 53; 61; 71; 86) zeilen- und spaltenweise (20; 21)
entlang eines kartesischen Koordinatensystems mit den
Schaltungskomponenten (11; 33; 45; 60; 70; 84) versehen
ist.
32. Anordnung nach Anspruch 30 und 31, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aussparungen (62; 72) kreuzförmig an Kreuzungs
punkten von Zeilen (20) und Spalten (21) ausgebildet sind.
33. Anordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 24 bis
32, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägermaterial (101;
105) mindestens näherungsweise kreisförmig ausgebildet
ist.
34. Anordnung nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß
das Trägermaterial (101) als eine Mehrzahl von konzent
rischen Ringen (101a-101d) mit im wesentlichen radial
verlaufenden Verbindungsstegen (102) ausgebildet ist.
35. Anordnung nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß
das Trägermaterial (105) als spiraliger Streifen ausgebildet
ist.
36. Anordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 24 bis
35, dadurch gekennzeichnet, daß sie (96) mit Haltern (99)
versehen ist, die mit der Anordnung (96) über manuell
entfernbare Stege (98) verbunden sind.
37. Verwendung einer Anordnung nach einem oder mehreren der
Ansprüche 24 bis 35 zum Erzeugen von Stimuli für Zellen
eines die Zellen enthaltenden Gewebes.
38. Verwendung nach Anspruch 37 als Retina-Implantat.
39. Verwendung nach Anspruch 38 als subretinales Implantat.
40. Verwendung nach Anspruch 37 als kardiales Implantat.
41. Verwendung nach Anspruch 37 als Blasenimplantat.
Priority Applications (1)
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| DE19705304A DE19705304B4 (de) | 1996-10-23 | 1997-02-13 | Halbleiter-Anordnung und Verfahren zum Herstellen einer solchen |
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| DE19644114.5 | 1996-10-23 | ||
| DE19644114 | 1996-10-23 | ||
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ID=7809806
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| WO2005087309A1 (de) * | 2004-03-12 | 2005-09-22 | Imi Intelligent Medical Implants Ag | Stimulationselektrode |
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| Publication number | Publication date |
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| DE19705304B4 (de) | 2005-12-15 |
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