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DE19705518C2 - Manipulationsgeschütztes elektrisches Gerät - Google Patents

Manipulationsgeschütztes elektrisches Gerät

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DE19705518C2
DE19705518C2 DE19705518A DE19705518A DE19705518C2 DE 19705518 C2 DE19705518 C2 DE 19705518C2 DE 19705518 A DE19705518 A DE 19705518A DE 19705518 A DE19705518 A DE 19705518A DE 19705518 C2 DE19705518 C2 DE 19705518C2
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Description

Bei elektronischen Schaltkreisen, insbesondere solchen, wel­ che zur Bearbeitung von sicherheitsrelevanten Informationen vorgesehen sind, besteht das Problem, daß diese durch Unbe­ fugte ausgelesen werden könnten. Insbesondere besteht die Ge­ fahr, daß Unbefugte mittels manueller Eingriffe in den elek­ tronischen Schaltkreis oder dessen Gehäuse an sicherheitsre­ levante Daten gelangen könnten. So behält ein flüchtiges elektronisches Speicherelement, wie beispielsweise ein RAM, die darin gespeicherten Daten auch bei kurzzeitiger Unterbre­ chung der Spannungsversorgung, wie dies beispielsweise beim Ausstecken des Speicherelements und beim raschen Wiederein­ stecken in einen anderen, für Spionagezwecke vorgesehenen elektronischen Schaltkreis der Fall sein kann. Beispielsweise besteht die Gefahr, daß durch Messen oder auch durch Über­ brücken oder Unterbrechen von elektronischen Leitungen si­ cherheitsrelevante Daten aus dem elektronischen Schaltkreis gelesen werden könnten.
Aus der DE 43 12 905 A1 ist eine Schutzeinrichtung zur Siche­ rung von gespeicherten Daten vor Manipulation und Auslesen bekannt. Dabei umgibt eine doppelseitig kupferkaschierte Durchbohrschutzfolie gehäuseförmig die für die Datenspeiche­ rung und die Dateneingabe wichtigen elektronischen Komponen­ ten. Die gehäuseförmige Durchbohrschutzfolie der Schutzein­ richtung bietet allerdings nur eine begrenzte Schutzwirkung gegen betrügerische Eingriffe. Insbesondere besteht das Pro­ blem, daß die äußere Kupferbeschichtung der Durchbohrschutz­ folie abgetragen und somit der Verlauf der darunterliegenden Schutzleiterbahnen erspäht und insbesondere überbrückt werden kann. Nachteilig ist desweiteren, daß aufgrund der undurch­ sichtigen Kupferbeschichtung innerhalb des durch die Durch­ bohrschutzfolie geschützten Bereiches keine von außen ables­ bare optische Anzeige anordenbar ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen elektroni­ schen Schaltkreis vorteilhafter gegen Eingriffe abzusichern.
Die Aufgabe wird gelöst mit dem im Anspruch 1 angegebenen ma­ nipulationsgeschützten elektrischen Gerät und dessen in An­ spruch 10 angegebenen Verwendung als Ein-/Ausgabeeinheit.
Vorteil der Erfindung ist es, daß zumindest alle sicherheits­ relevanten Bauelemente eines abzusichernden elektronischen Schaltkreises in einem elektronischen Käfig untergebracht sind, welcher mittels einer Sicherheitslogik ständig über­ wachbar ist. Die Überwachung betrifft dabei insbesondere den Innenwiderstand der den elektronischen Käfig bildenden Schutzleiterbahnen, wodurch deren Manipulation, Überbrückung und Unterbrechung feststellbar ist.
Desweiteren können in dem erfindungsgemäßen manipulationsge­ schützten elektrischen Gerät beispielsweise zusätzlich die Temperatur und bestimmte Spannungen des elektronischen Schaltkreises einer ständigen Überprüfung unterliegen. Da­ durch ist vorteilhaft verhinderbar, daß selbst Maßnahmen wie Schockgefrieren der Vorrichtung oder von außen aufgebrachte Überspannungen die Sicherheitslogik deaktivieren könnten und somit ein manueller Eingriff den Zugang zu sicherheitsrele­ vanten Daten freigeben könnte.
Besonders vorteilhaft ist es, daß die Schutzfolie die flexi­ ble Leiterplatte mit den darauf angeordneten, zu schützenden elektronischen Bauelementen der elektrischen Schaltung des manipulationsgeschützten elektrischen Geräts überzieht und nicht lösbar auf die flexible Leiterplatte aufgebracht ist. Das nicht lösbare Aufbringen der Schutzfolie erfolgt bei­ spielsweise durch deren Verklebung oder Verschmelzung mit der flexiblen Leiterplatte. Die zur Bildung eines elektronischen Käfigs mit dicht nebeneinanderliegenden Schutzleiterbahnen überzogene Schutzfolie ist somit insbesondere auch durch de­ ren schichtweises Abtragen nicht zerstörungslos zu öffnen. Da die Schutzfolie nicht lösbar auf der Leiterplatte aufgebracht ist, würden die Schutzleiterbahnen durch den Versuch die Schutzfolie abzulösen zwangsweise zerstört. Eine Unterbre­ chung der Schutzleiterbahnen oder auch Widerstandsänderungen der Schutzleiterbahnen, die beispielsweise durch deren Über­ brückung entstehen könnten, sind durch die Sicherheitslogik detektierbar. Die Sicherheitslogik kann somit bei dem Versuch der Manipulation der erfindungsgemäßen Ein-/Ausgabeeinheit eine vollständige Löschung von im elektronischen Schaltkreis gespeicherten sicherheitsrelevanten Informationen herbeifüh­ ren.
Durch die Aufbringung, wie insbesondere durch Verklebung der Schutzfolien mit der die elektronischen Bauteile tragenden, flexiblen Leiterplatte würde somit vorteilhaft auch der Ver­ such eines schichtweise Abtragens der Schutzfolie zur Zerstö­ rung der Schutzleiterbahnen führen. Durch eine bevorzugt far­ bige Beschichtung der Schutzfolien ist ein Ausspähen des Ver­ laufs der Schutzleiterbahnen auf den Schutzfolien und darun­ terliegender sicherheitsrelevanter Bauelemente auf der Lei­ terplatte zusätzlich nahezu unmöglich. Der Versuch des Ablö­ sens, insbesondere des Abkratzens der Beschichtung führt ebenfalls vorteilhaft zur Zerstörung der Schutzleiterbahnen. Dies ist gemäß der Erfindung von der bevorzugt innerhalb des Schutzbereiches befindlichen Sicherheitslogik detektierbar, welche die vollständige Löschung der in dem manipulationsge­ schützten elektrischen Gerät gespeicherten sicherheitsrele­ vanten Daten bewirkt. Eine weitere Verbesserung ist dabei insbesondere durch einen nur schwer zu verfolgenden, bei­ spielsweise mäanderförmigen Verlauf der Schutzleiterbahnen bewirkbar.
Desweiteren vorteilhaft ist es, daß in dem erfindungsgemäßen manipulationsgeschützten elektrischen Gerät beispielsweise eine Tastatur und/oder optische Anzeige anordenbar ist, wel­ che sich innerhalb des von der Schutzfolie gebildeten Schutz­ bereichs befinden. Das manipulationsgeschützte elektrische Gerät ist somit insbesondere als Ein-/Ausgabeeinheit für Da­ ten verwendbar. Tastatur und/oder optische Anzeige sind be­ vorzugt auf der flexiblen Leiterplatte angeordnet, wobei die Schutzfolie diese nicht lösbar als elektronischer Käfig über­ zieht. Bei einer optischen Anzeige wird als nicht lösbar überziehende Schutzfolie bevorzugt eine transparente Schutz­ folie verwendet, welche mit ebenfalls transparenten Schutz­ leiterbahnen, beispielsweise aus Silberleitlack beschichtet ist. Eine farbige Beschichtung der Schutzleiterbahnen und Schutzfolie bleibt dann im Bereich der optischen Anzeige aus, so daß die anzuzeigenden Informationen von außen durch die Schutzfolie hindurch ablesbar sind.
Vorteilhaft ist zwischen der die elektronischen Bauteile tra­ genden flexiblen Leiterplatte und der Schutzfolie eine Ab­ standsfolie anordenbar. Diese dient insbesondere als Ab­ standhalter zum Ausgleich der unterschiedlichen Bauhöhen von auf der Leiterplatte angeordneten Bauelementen, sowie insbe­ sondere der optischen Anzeige. Dadurch ergibt sich vorteil­ haft ein völlig ebener Verlauf der Schutzfolie, wodurch auch der Versuch eines von außen erfolgenden Ortens von den auf der Leiterplatte angeordneten Bauelementen erschwert wird.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen, manipulationsge­ schützten elektrischen Geräts besteht in dessen insgesamt fo­ lienartigen Aufbau. Das Gerät ist dadurch flach und biegbar und ist beispielsweise auch an unebene Oberflächen aufweisen­ den Vorrichtungen aufklebbar, da kein zusätzliches, das mani­ pulationsgeschützte elektrische Gerät umgebendes Gehäuse be­ nötigt wird. Durch den vorteilhaft schichtartigen, "sandwich­ artigen" Aufbau von flexibler Leiterplatte, Abstandsfolie und Schutzfolien, brauchen bei Verwendung einer oberen und einer unteren Schutzfolie diese die Ränder der Leiterplatte nicht zu überlappen. Dies ist insbesondere vorteilhaft für die Fer­ tigung des erfindungsgemäßen manipulationsgeschützten elek­ trischen Geräts in großen Stückzahlen, da die einzelnen Schichten nach Bestückung der Leiterplatte auf diese ohne ge­ faltet zu werden aufgebracht werden können.
Vorteilhaft eignet sich das erfindungsgemäße manipulationsge­ schützte elektrische Gerät zur Verwendung als Ein-/Ausgabe­ einheit für Daten beispielsweise in bzw. als Kartenlesegerä­ te, sogenannten PIN-PADs. Bei bargeldlosem Geldtransfer die­ nen insbesondere Kartenlesegeräte der Eingabe einer persönli­ chen Indentifikationsnummer (PIN) über eine Tastatur, deren Verarbeitung mittels Verschlüsselungsalgorithmen und einer Ausgabe über eine Anzeige.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den entsprechenden Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung wird desweiteren anhand des in der nachfolgend kurz angeführten Figur dargestellten Ausführungsbeispieles weiter erläutert. Dabei zeigt die Figur den beispielhaften Aufbau der Folienschichten eines Ausführungsbeispiels des er­ findungsgemäßen manipulationsgeschützten elektrischen Geräts.
In der Figur ist beispielhaft ein Ausführungsbeispiel des er­ findungsgemäßen, manipulationsgeschützten elektrischen Geräts dargestellt. Diese weist eine flexible Leiterplatte 1 auf, welche als Träger für eine mit Bezugszeichen 8, 13, 14 be­ zeichnete elektronische Bauelemente aufweisende elektronische Schaltung dient. Die flexible Leiterplatte 1 ist folienartig und ist insbesondere als flexible Mehrschicht-Leiterplatte, wie beispielsweise eine flexible Multilayerplatine ausführ­ bar. Eine mit den Bezugszeichen 31 und 32 bezeichnete Schutz­ folie umgibt dabei die flexible Leiterplatte 1 derartig, daß die Schutzfolie die elektronischen Bauelemente überzieht und nicht lösbar auf die flexible Leiterplatte aufgebracht ist. Dies kann beispielsweise durch Verklebung, Verschmelzung oder Vulkanisierung erfolgen. Bevorzugt ist beidseitig der Leiter­ platte 1, d. h. auf deren oberen O bzw. unteren Seite U die elektronischen Bauelemente 8, 13, 14 überziehend wenigstens eine mit den Bezugszeichen 31 und 32 bezeichnete obere und untere Schutzfolie nicht lösbar aufgebracht. Bevorzugt sind die obere und untere Schutzfolie 31 und 32 ohne Umlappung der seitlichen Ränder R der Leiterplatte 1 auf diese aufge­ bracht, wodurch ein sandwichartiger Aufbau entsteht. Auf der Schutzfolie 31 und 32 sind dabei dicht nebeneinanderliegende Schutzleiterbahnen 6 zur Bildung eines elektronischen Käfigs nicht lösbar aufgebracht. Dabei befinden sich die Schutzlei­ terbahnen 6 bevorzugt auf den der Leiterplatte 1 zugewandten Seiten der Schutzfolie 31 und 32.
Desweiteren weist das erfindungsgemäße manipulationsgeschütz­ te elektrische Gerät einen eine Sicherheitslogik aufweisenden elektronischen Schaltkreis 14 auf, durch welchen eine elek­ tronische Überprüfung zumindest der Schutzleiterbahnen 6 auf Manipulation bzw. Zerstörung erfolgt. Bevorzugt ist dieser die Sicherheitslogik aufweisende elektronische Schaltkreis 14 auf der Leiterplatte 1 innerhalb des von der Schutzfolie 31 und 32 gebildeten Schutzbereiches angeordnet.
In einer vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen manipulationsgeschützten elektrischen Geräts weist dieses mit den Bezugszeichen 10 und 11 bezeichnete Kontaktmittel auf, welche im Randbereich der flexiblen Leiterplatte 1 rundum verlaufend angeordnet sind und zur elektrischen Kontaktierung der Schutzleiterbahnen 6 dienen. Beispielsweise weisen die seitlichen Kontaktmittel 10 und 11 im Randbereich der Leiter­ platte 1 dicht nebeneinanderliegende Kontaktpunkte 11 zur elektrischen Kontaktierung der Schutzleiterbahnen 6 auf. Die mit den Bezugszeichen 10 und 11 bezeichneten Kontaktmittel können desweiteren insbesondere zur elektrischen Kontaktie­ rung der Schutzleiterbahnen 6 mit dem die Sicherheitslogik aufweisenden elektronischen Schaltkreis 14 dienen.
Der die Sicherheitslogik aufweisende elektronische Schalt­ kreis 14 dient insbesondere zur Überwachung des mittels der Schutzleiterbahnen 6 und der seitlichen Kontaktmittel 10 und 11 gebildeten elektronischen Käfigs. Durch ständiges Überprü­ fen beispielsweise des Leitungswiderstands der Schutzleiter­ bahnen 6 kann somit eine Beschädigung oder Unterbrechung der Schutzleiterbahnen 6 bzw. der seitlichen Kontaktmittel 10 und 11 festgestellt werden. Der Abstand der Schutzleiterbahnen 6 untereinander auf der oberen bzw. der unteren Schutzfolie 31 und 32, sowie der Kontaktpunkte 11 ist deshalb möglichst klein und weist einen verwundenen, beispielsweise mäanderför­ migen Verlauf auf, um insbesondere ein Eindringen von außen, insbesondere durch Spähsonden, wie beispielsweise Meßgeräte­ spitzen zu verhindern.
Bei Feststellung eines manuellen Eindringens von außen in die erfindungsgemäße Vorrichtung, wie beispielsweise einer Be­ schädigung, Unterbrechung oder Überbrückung des durch die Schutzleiterbahnen 6 und die seitlichen Kontaktmittel 10 und 11 gebildeten elektronischen Käfigs ist somit mittels des elektronischen Schaltkreises 14 die vollständige Löschung al­ ler in dem erfindungsgemäßen Gerät gespeicherten sicherheits­ relevanten Daten, wie beispielsweise Verschlüsselungsalgo­ rithmen oder PIN-Codes bewirkbar. Der die Sicherheitslogik aufweisende elektronische Schaltkreis 14 ist hierzu bei­ spielsweise durch eine auf der Leiterplatte 1 angeordnete Batterie oder einen Kondensator gepuffert. Desweiteren können in dem erfindungsgemäßen manipulationsgeschützten elektri­ schen Gerät beispielsweise zusätzlich Temperatur und bestimm­ te Spannungen des elektronischen Schaltkreises 14 einer stän­ digen Überprüfung unterliegen. Dadurch ist vorteilhaft ver­ hinderbar, daß selbst Maßnahmen wie Schockgefrieren der Vor­ richtung oder von außen aufgebrachte Überspannungen die Si­ cherheitslogik deaktivieren könnten und somit ein manueller Eingriff den Zugang zu sicherheitsrelevanten Daten freigeben könnte.
Um gemäß der Erfindung ein zerstörungsfreies Ablösen der Schutzfolien 31 und 32 zu verhindern sind diese mit der Lei­ terplatte 1 bevorzugt fest verklebt oder verschmelzt. Somit führt auch der Versuch eines schichtweise Abtragens der Schutzfolien 31 und 32 zumindest zur Beschädigung der Schutz­ leiterbahnen 6.
In einer vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen manipulationsgeschützten elektrischen Geräts ist zwischen der Leiterplatte 1 und der Schutzfolie, d. h. insbesondere der oberen bzw. der unteren Schutzfolie 31 oder 32 nicht lösbar mit diesen verbunden wenigstens eine Abstandsfolie 2 angeord­ net. In der Abstandsfolie 2 sind dabei Aussparungen 7 vorge­ sehen, welche insbesondere zur Aufnahme von auf der Leiter­ platte 1 angeordneten, mit den Bezugszeichen 8, 13 und 14 be­ zeichneten Bauelementen dienen. Dabei ist die Dicke D der Ab­ standsfolie 2 bevorzugt so groß gewählt, daß die Bauhöhe der Bauelemente 8, 13 und 14 ausgleichbar ist. Um eine seitliche Kontaktierung insbesondere zwischen auf der Leiterplatte 1 angeordneten Kontaktpunkten 11 und den Schutzleiterbahnen 6 der Schutzfolie 31 bzw. 32 zu bewirken, sind im Beispiel der Figur zusätzlich im Randbereich der Abstandsfolie 2 rundum verlaufende Durchkontaktierungen 10 vorgesehen. Vorteilhaft ist es, elektronische Bauteile 14 in Form von sogenannten "Die"s auszuführen, bei denen ein Siliziumchip direkt auf der Leiterplatte kontaktiert und mittels einer den Chip überdec­ kenden Kunststoffhaube aufgeklebt ist.
Vorteilhaft sind in dem erfindungsgemäßen manipulationsge­ schützten elektrischen Gerät Ein- bzw. Ausgabeelemente ange­ ordnet, welche von der Schutzfolie 31 bzw. 32 überzogen und nicht lösbar mit dieser verbunden sind, wie beispielsweise eine optische Anzeige 8 oder Tastenkontakte 13, bzw. eine Ta­ staturmatte. Diese liegen dabei innerhalb des mittels der Schutzleiterbahnen 6 und der seitlichen Kontaktmittel 10 und 11 gebildeten, ausspähsicheren elektronischen Käfigs. Damit ist vorteilhaft auch ein Aufbohren der Anzeige 8 oder von Ta­ stenkontakten 13 durch eine im elektronischen Schaltkreis 14 implementierte Sicherheitslogik feststellbar. Die Tastenkon­ takte 13 können insbesondere eine Tastatur bilden und liegen beispielsweise in Form von Kontaktfedern oder sogenannten "Knackfröschen" vor. Die optische Anzeige 8 liegt insbesonde­ re in Form von Leuchtdioden oder einer flachen Flüssigkeits­ kristallanzeige vor, welche beispielsweise über sogenannte Gummikontakte 81 über auf der Leiterplatte 1 angeordnete Kon­ taktanschlüsse 9 kontaktierbar ist.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weisen die auf der oberen und unteren Schutzfolie 31 und 32 angeordneten Schutzleiterbahnen 6 einen schwer zurückzuver­ folgenden, beispielsweise mäanderförmigen Verlauf auf. Vor­ teilhaft sind die durchsichtigen Schutzfolien 31 und 32 aus einem transparenten Folienmaterial, welches die Sicht von au­ ßen auf die optische Anzeige 8 ermöglicht. Die Schutzfolien 31 und 32 sind dann ebenfalls bevorzugt mit durchsichtigen Schutzleiterbahnen 6, beispielsweise aus Silberleitlack be­ schichtet. Zusätzlich kann eine Farbbeschichtung der Schutz­ folien 31 und 32 erfolgen. Dies verhindert die Durchsicht von außen. Somit wird ein Ausspähen des Verlaufs der Schutzlei­ terbahnen auf den Schutzfolien und darunterliegender sicher­ heitsrelevanter Bauelemente auf der Leiterplatte zusätzlich erschwert. Desweiteren bewirkt eine Beschichtung der Schutz­ folien 31 und 32 insbesondere auf der die Schutzleiterbahnen 6 aufweisenden Seite einen weiteren Schutz, welcher ein Ablö­ sen der Schutzfolien 31 und 32 ohne Beschädigung der Schutz­ leiterbahnen 6 erschwert.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind auf der Außenseite der Schutzfolien 31 und 32 zusätzlich mit den Bezugszeichen 4 und 5 bezeichnete äußere Abdeckfolien nicht lösbar aufgebracht. Diese Abdeckfolien sind vorteilhaft mit den Schutzfolien 31 und 32 fest verklebt und weisen be­ vorzugt eine farbige Beschichtung auf. Dabei kann beispiels­ weise eine obere Abdeckfolie 4 ein durch eine entsprechende Farbgebung gebildetes Tastaturfeld 12 aufweisen. Desweiteren können durch unterbliebene Farbbeschichtung bewirkte transpa­ rente Fensterbereiche 16 und 15 die Durchsicht auf eine ins­ besondere hinter der oberen Schutzfolie 31 liegende optische Anzeige 8, wie beispielsweise Leuchtdioden oder eine Flüssig­ keitskristallanzeige (LED) ermöglichen.
In einer weiteren, vorteilhaften Ausführungsform der Erfin­ dung weist diese eine Durchführung 18 von elektrischen Lei­ tern der Leiterplatte 1 aus dem durch die Schutzleiterbahnen 6 und die seitlichen Kontaktmittel 10 und 11 gebildeten elek­ tronischen Käfigs auf. Die Durchführung 18 liegt beispiels­ weise in Form eines in der Figur dargestellten, durch die Fo­ lienschichten durchgeführten Kontaktanschlusses oder in Form eines Folienanschlusses vor, welcher durch die Schutzfolie 31 bzw. 32 oder die flexible Leiterplatte 1 gebildet wird. Inbe­ sondere kann eine derartige Durchführung 18 zum Anschluß des erfindungsgemäßen manipulationsgeschützten elektrischen Ge­ räts an eine elektronische Datenverarbeitungsanlage oder an externe Ein- und Ausgabegeräte, wie beispielsweise eine Kar­ tenleseeinrichtung dienen.

Claims (10)

1. Manipulationsgeschützes elektrisches Gerät mit
  • a) mindestens einer Leiterplatte (1), welche als Träger für eine elektronische Bauelemente (8, 13, 14) aufweisende elektrische Schaltung des manipulationsgeschützen elektri­ schen Geräts dient,
  • b) mindestens einer Schutzfolie (31, 32), welche die Leiter­ platte (1) umgibt und dicht nebeneinanderliegende, nicht lösbar aufgebrachte Schutzleiterbahnen (6) aufweist,
  • c) einem eine Sicherheitslogik aufweisenden elektronischen Schaltkreis (14), durch welchen eine elektronische Über­ prüfung zumindest der Schutzleiterbahnen (6) auf Manipula­ tion erfolgt,
dadurch gekennzeichnet, daß
  • a) die Leiterplatte (1) flexibel ausgebildet ist, und
  • b) die Schutzfolie (31, 32) die elektronische Bauelemente (8, 13, 14) aufweisende elektrische Schaltung vollständig überzieht und nicht lösbar auf die flexible Leiterplatte (1) aufgebracht ist.
2. Manipulationsgeschützes elektrisches Gerät nach Anspruch 1, mit zumindest einer oberen und einer unteren Schutzfolie (31, 32), welche
  • a) die elektronische Bauelemente (8, 13, 14) aufweisende elektrische Schaltung überzieht, und
  • b) auf der oberen (O) bzw. unteren Seite (U) der flexiblen Leiterplatte (1) ohne Umlappung deren Ränder (R) aufge­ bracht sind.
3. Manipulationsgeschützes elektrisches Gerät nach einem der vorangegangenen Ansprüche, mit Kontaktmitteln (10, 11), wel­ che im Randbereich der flexiblen Leiterplatte (1) angeordnet sind und zur elektrischen Kontaktierung der Schutzleiterbah­ nen (6) dienen.
4. Manipulationsgeschützes elektrisches Gerät nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei wenigstens eine Abstandsfo­ lie (2) zwischen der flexiblen Leiterplatte (1) und der Schutzfolie (31, 32) nicht lösbar mit diesen verbunden ange­ ordnet ist, in welcher Aussparungen (7) für die auf der fle­ xiblen Leiterplatte (1) angeordneten Bauelemente (8, 13, 14) vorgesehen sind.
5. Manipulationsgeschützes elektrisches Gerät nach einem der vorangegangenen Ansprüche, mit wenigstens einem Tastenkontakt (13), welcher auf der flexiblen Leiterplatte (1) angeordnet ist und von der Schutzfolie (31, 32) nicht lösbar überzogen ist.
6. Manipulationsgeschützes elektrisches Gerät nach einem der vorangegangenen Ansprüche, mit einer optischen Anzeige (8), welche mit der flexiblen Leiterplatte (1) elektrisch verbun­ den und von der Schutzfolie (31, 32) nicht lösbar überzogen ist.
7. Manipulationsgeschützes elektrisches Gerät nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei die Schutzfolie (31, 32) ei­ ne die Schutzleiterbahnen (6) zumindest bereichsweise über­ ziehende, bevorzugt farbige Beschichtung aufweist.
8. Manipulationsgeschützes elektrisches Gerät nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei die Schutzleiterbahnen (6) aus insbesondere transparentem Leitlack bestehen.
9. Manipulationsgeschützes elektrisches Gerät nach einem der vorangegangenen Ansprüche, mit wenigstens einer zusätzlichen äußeren Abdeckfolie (4, 5), welche nicht lösbar auf der Au­ ßenseite der Schutzfolie (3) aufgebracht ist.
10. Verwendung eines manipulationsgeschützen elektrischen Ge­ räts nach einem der vorangegangenen Ansprüche als Ein-/Aus­ gabeeinheit für Daten.
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DE10059066A1 (de) * 2000-11-28 2002-06-13 Net Design Gmbh Netzwerkentwic Vorrichtung zum digitalen Signieren von in digitaler Form vorliegender Information

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