DE19704489A1 - Unterkalibriges Treibspiegelgeschoß - Google Patents
Unterkalibriges TreibspiegelgeschoßInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein unterkalibriges Treibspiegelgeschoß nach den im Oberbegriff des
Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
Aus der Patentschrift US-3, 446, 147 ist ein derartiges unterkalibriges und drallstabilisiertes
Treibspiegelgeschoß bekannt, dessen Kern aus Wolframkarbid besteht und auf dessen Vorderseite
eine Aluminiumspitze über einen Außenkonus befestigt ist. Der Kern und die Geschoßspitze sind
von einer einteiligen Zuführhaube umschlossen, die heckseitig mit einem Treibspiegel formschlüssig
über ein Gewinde verbunden ist, wobei eine Schulter des Geschoßkerns beim formschlüssigen
Verbinden des Treibspiegels mit der Zuführhaube durch einen radialen Ansatz der Zuführhaube
axial arretiert wird. Ein im Durchmesser geringfügig vergrößerter heckseitiger Bereich des
Außenmantels der Zuführhaube ist als Führungsband ausgebildet. Während des
Waffenrohrdurchlaufs erfolgt die Drallübertragung von dem Führungsband der Zuführhaube auf den
Treibspiegel über das Gewinde zwischen dem Treibspiegel und der Zuführhaube, wobei durch den
Drall eine Verformung des Gewindes stattfindet und es in nachteiliger Weise zu Durchbläsern der
Treibladungsgase zwischen dem Treibspiegel und der Zuführhaube kommen kann, wodurch eine
vorzeitige Zerstörung der Zuführhaube bereits während des Waffenrohrdurchlaufes eintreten kann.
In weiter nachteiliger Weise ist auf dem Treibspiegel eine ringförmig umlaufende Nut vorgesehen, in
der die Treibladungshülse befestigt ist, wodurch beim Zuführen der Munition in den Ladungsraum
der Waffe der vorbeschriebene Gewindebereich in der Zuführhaube so stark belastet werden kann,
daß ein Abscheren des Gewindes möglich ist.
Die heckseitige Schulter am Penetratorkern bildet durch den vergrößerten Durchmesser auch einen
vergrößerten Luftwiderstand, wodurch ein erheblicher Geschwindigkeitsverlust während des Fluges
und eine nur verminderte Durchschlagsleistung im Ziel erzielbar ist.
Weiter nachteilig kann eine Geschoßspitze aus Aluminium bei Mehrplattenzielen nur eine
verminderte Durchschlagsleistung erzielen, weil die Aluminiumspitze nach dem Zielaufschlag zu
lange auf dem Penetratorkern fest sitzt und dadurch nachteilige Pendelungen beim Zieldurchgang
entstehen.
Beim Einsatz dieses Geschosses in eine Gatling-Waffe werden des weiteren dem Fachmann keine
Hinweise offenbart, wie bei heiß geschossenen Waffenrohren am Ende eines Feuerstoßes noch in
den Patronenlagern verbleibende Patronen für ihre Entfernung registriert werden können.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein gattungsgleiches Treibspiegelgeschoß zu schaffen, welches
bei einfacher Fertigung die genannten Probleme hinsichtlich der Dichtigkeit, der Zuführ- und
Abschußfestigkeit, des Geschwindigkeitsverlustes sowie des Verlustes der
Durchschlagsleistung bei Mehrplattenzielen vermeidet und eine Registrierung der Geschosse
bei heißen Waffenrohren ermöglicht.
Diese Aufgabe wird entsprechend den im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1
angegebenen Merkmalen gelöst.
Die erfindungsgemäße formschlüssige Verbindung des Treibspiegels mit der Zuführhaube läßt
dich sehr einfach herstellen und bietet eine sichere, unlösbare Verbindung, die ohne
Schwierigkeiten den erforderlichen Drall auf den Geschoßkörperkern überträgt. Eine von dem
Treibspiegel unabhängige Dichtscheibe sorgt für eine sichere Abdichtung, so daß insbesondere
beim Rohrdurchlauf störende Pulvergase die Zuführhaube nicht mehr negativ beeinflussen.
Die erfindungsgemaße Ausbildung der Geschoßspitze aus glasfaserverstärktem Kunststoff
ermöglicht einerseits eine gute Standfestigkeit und somit eine hohe Fluggenauigkeit während
des Fluges und andererseits beim Aufschlag auf ein Mehrplattenziel, beispielsweise beim
Beschuß von Raketen, durch sofortiges Zerlegen der Spitze ein störungsfreies Durchdringen
des Penetratorkerns durch das Mehrplattenziel.
Die Erfindung ermöglicht des weiteren durch eine umfangseitige Anordnung eines
geschlossenen Metallbandes eine einwandfreie Detektion der Munition für den Fall, daß die
Munition gezählt oder aus einem heißgeschossenen Waffenrohr einer Gatling-Waffe entfernt
werden soll.
Die erfindungsgemaße Anordnung der Würgenut auf der Zuführhaube verhindert die
vorbeschriebene nachteilige Übertragung des Zuführschocks auf die Verbindung zwischen dem
Treibspiegel und der Zuführhaube, wodurch vorteilhaft die Zuführbelastung direkt auf die
Zuführhaube geleitet wird.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den
Merkmalen der Unteransprüche hervor.
Die Erfindung wird anhand der in den beigefügten Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 ein unterkalibriges Treibspiegelgeschoß mit angeschlossener Treibladungshülse in
einem Längsschnitt entlang einem in der Fig. 2 mit I-I gekennzeichneten
Schriftverlauf,
Fig. 2 einen in der Fig. 1 mit II-II gekennzeichneten Querschnitt durch das
Treibspiegelgeschoß und eine Zuführhaube;
Fig. 3 das Geschoß mit Treibspiegel in einem vergrößerten linksseitigen Halblängsschnitt
mit einer rechtsseitigen Seitenansicht des in der Fig. 1 dargestellten Geschosses
mit Geschoßspitze, Treibspiegel, Zuführhaube und Dichtscheibe;
Fig. 4 die Zuführhaube in einen in der Fig. 2 mit I-I gekennzeichneten Längsschnitt;
Fig. 5 den Treibspiegel zur Hälfte in einem Längsquerschnitt und hälftig in einer
Seitenansicht;
Fig. 6 in einer Seitenansicht den Geschoßkern mit einer in den Geschoßkern gesteckten
Geschoßspitze;
Gemäß Fig. 1 weist ein zur Drallstabilisierung vorgesehenes unterkalibriges Fluggeschoß 1
mit einer zentralen Längsachse a, im vorderen Bereich eine Geschoßspitze 2 auf. Das
Fluggeschoß besteht aus einem Geschoßkern 1 aus einem Werkstoff einer hohen Dichte von
etwa 18 bis 19 g/cm3. Die Geschoßspitze 2 ist außenseitig kegelförmig ausgebildet und
schließt sich an einen vorderen kegelstumpfförmigen Außenbereich 23 des Geschoßkernes 1
an. Die Geschoßspitze 2 besteht aus glasfaserverstärktem Kunststoff, vorzugsweise aus
glasfaserverstärktem Polyamid 6 oder glasfaserverstärktem Polyamid 6.6, wobei der
Glasfaseranteil der Geschoßspitze 2 in einem Bereich zwischen 37% und 43% liegt.
Ein die heckseitige Abstützfläche 24 des Geschoßkerns 1 abstützender Treibspiegel 5 aus
einem Metall geringer Dichte und hoher Festigkeit, besteht vorzugsweise aus einer hochfesten
Aluminiumlegierung mit einer Mindestzugfestigkeit von 500 N/mm2. Der Treibspiegel 5
enthält in seinem vorderen Seitenbereich auf dem Umfang parallel angeordnete umlaufende
Rillen 9 (Fig. 5), die eine formschlüssige Verbindung mit einer den Geschoßkern 1 und die
Geschoßspitze 2 umhüllenden Zuführhaube 3 bilden.
Die Zuführhaube 3 stützt sich heckseitig auf einem radialen Ansatz 25 (Fig. 5) des
Treibspiegels 5 ab. Auf der Zuführhaube 3 ist heckseitig eine Würgenut 8 zur Befestigung
einer an sich bekannten Treibladungshülse 15 angeordnet, die in ihrem Inneren eine
Treibladung 29 aufnimmt und in ihrem hinteren Bereich in einen Hülsenboden 26 übergeht, der
eine Auszieherkralle 27 enthält und eine Zündkette 28 aufnimmt.
Die Zuführhaube 3 ist im Frontbereich 30 geschlossen und im vorderen Außenbereich 31
kegelstumpfförmig ausgebildet und geht im mittleren Bereich 32 in einen Zylinder über, der
heckseitig einen etwas größeren Durchmesser aufweist. Diese im Durchmesser vergrößerte
Bereich 33 dient gleichzeitig beim Waffenrohrdurchlauf als Führungsband 4 und zur
Drallerzeugung. Im mittleren Bereich 32 der Zuführhaube 3 ist auf der Außenseite 13 ein
Metallband 14 zur Geschoßdetektion angeordnet. Dieses Metallband kann auf einfache Weise
mittels eines bekannten Siebdruckverfahrens aufgetragen oder aufgespritzt werden. Für eine
hervorragende Geschoßdetektion hat sich als Metallband 14 (Fig. 3) ein Silberband bewährt,
dessen Silbergehalt zwischen 60% und 80% liegt. Die aus Kunststoff bestehende Zuführhaube
3 verfügt innenseitig über 4 Sollbruchstellen 7 (Fig. 2), die in Form von Nuten, die
gleichmäßig beabstandet in die Innenoberfläche der Zuführhaube 3 eingebracht sind, und sich
über ihre gesamte Lange erstrecken, insbesondere auch über das Ende des zylindrischen
Bereichs 33 und des Befestigungsbereichs 34 mit dem Treibspiegel 5.
Durch die Anordnung von 4 Sollbruchstellen 7 (Fig. 2) wird bei der Fertigung ein homogenes
Gefüge der Zuführhaube 3 erzielt, welches beispielsweise fertigungsbedingt bei 3
Sollbruchstellen nicht erzielbar ist. Die Innenanordnung der Sollbruchstellen 7 gewährleistet
darüberhinaus erst eine außenseitige Anordnung des Metallbandes 14, weil für eine
störungsfreie Funktion des Metallbandes 14 dieses nicht auf dem Umfang unterbrochen sein
darf.
Der in der Fig. 4 dargestellte heckseitige Bereich 34 der bis zum Frontbereich 30 reichenden
und der Außenkontur des Geschoßkernes 1 und teilweise der Geschoßspitze 2 angepaßten
Bohrung 10 ist vor der Herstellung der Verbindung mit dem Treibspiegel 5 konisch
ausgebildet. Nach Einführung des Geschoßkernes 1 der Geschoßspitze 2 in die Zuführhaube
wird die Verbindung mit dem Treibspiegel dadurch hergestellt, daß der Bereich 34 unter
Wärmeeinwirkung plastisch verformt wird und in diesem Zustand der mit parallelen Rillen 9
versehene Treibspiegel 5 in die Bohrung 34 geführt wird, wobei die Zuführhaube 3 im
erwärmten Zustand in der Lage ist, die Rillenfreiräume des Treibspiegels auszufüllen und nach
einer Abkühlung eine innige und feste Verbindung mit dem Treibspiegel 5 zu bilden.
Der Treibspiegel 5 kann zur Herstellung einer größeren Verdrehsicherheit gegenüber der
Zuführhaube 3 teilweise im Rillenbereich mit einer Rändelung 35 versehen sein.
Die hintere Stirnfläche 36 des Treibspiegels 5 bildet eine gerade Anlagefläche für eine
elastische Dichtung 6, die als Scheibe 11 ausgebildet ist und eine heckseitig gerichtete
Dichtungslippe 12 aufweist. Diese Dichtung 6 kann vorzugsweise aus Polykarbonat bestehen
und dichtet durch ihre elastische Verformbarkeit auch noch bei extremen hohen Drücken sicher
gegenüber dem Waffenrohr (nicht dargestellt) ab und vermeidet auch ein Einströmen der
Pulvergase in den Verbindungsbereich des Treibspiegels 5 mit der Zuführhaube 3. Die
Dichtscheibe 11 ist auf einfache Weise mit dem Treibspiegel 5 über eine Schnappverbindung
16 verbindbar, wobei diese Schnappverbindung durch einen Außenkonus 17 des Treibspiegels
5 und einem angepaßten Innenkonus 18 der Dichtscheibe 11 gebildet wird.
Die in der Fig. 1 dargestellte Geschoßspitze 2 kann nach den Fig. 3 und 6 unterschiedlich
mit dem Geschoßkern 1 verbunden werden.
Die Fig. 3 verdeutlicht, daß der Geschoßkern einen vorderseitigen Ansatz 21 zum Einpressen
in eine heckseitige Bohrung 22 der Geschoßspitze 2 aufweist, wobei die Geschoßspitze 2
außerhalb dieser Verbindung sich heckseitig auf einer kegelförmigen Fläche 37 des Kernes
abstützt.
Die Fig. 6 zeigt hingegen eine Verbindung, bei der die Geschoßspitze 2 heckseitig einen
Ansatz 19 aufnimmt, der in eine vorderseitige Bohrung 20 des Geschoßkernes eingepreßt ist.
In diesem Ausführungsbeispiel stützt sich die Geschoßspitze 2 auf einer geraden Fläche 38 des
Geschoßkernes 1 ab.
Die vorbeschriebenen Konfigurationen des erfindungsgemäßen unterkalibrigen
Treibspiegelgeschosses gewährleisten eine sichere Drallübertragung von der Zuführhaube 2
über den Treibspiegel 5 auf den Geschoßkern 1, wobei die Übertragung vom Treibspiegel auf
den Geschoßkern durch einen nicht dargestellten Formschluß erfolgt.
Eine vorzeitige Zerstörung der Zuführhaube beim Waffenrohrdurchlauf wird durch die sichere
Dichtfunktion der Dichtscheibe 11 verhindert. Durch die bereits erwähnten vorteilhalten
Eigenschaften der Zuführhaube 3, des Treibspiegels 5 und der Geschoßspitze 2 können, beim
Einsatz von z. B. einer spröden Wolframlegierung als Werkstoff des Geschoßkernes, schnelle
und manövrierfähige, wenigstens stellenweise gepanzerte Ziele, z. B. Kampfhubschrauber und
Schnellboote und erdgebundene Fahrzeuge, sicher bekämpft werden. Der Einsatz von
hochfestem Geschoßkernwerkstoff, z. B. Wolfram mit hoher Dichte und Dehnung, ermöglicht
andererseits eine wirksame Bekämpfung von Mehrplattenzielen, z. B. Raketen.
01
Geschoßkern
02
Geschoßspitze
03
Zuführhaube
04
Führungsband
05
Treibspiegel
06
Dichtung
07
Sollbruchstellen
08
Würgenut
09
Rillen
10
Bohrung
11
Dichtungsscheibe
12
Dichtungslippe
13
Außenseite
14
Metallband
15
Treibladungshülse
16
Schnappverbindung
17
Außenkonus
18
Innenkonus
19
Ansatz
20
Bohrung
21
Ansatz
22
Bohrung
23
Außenbereich
24
Abstützfläche
25
Ansatz
26
Hülsenboden
27
Auszieherkralle
28
Zündkette
29
Treibladung
30
Frontbereich
31
Bereich
32
Bereich
33
Bereich
34
Bereich
35
Rändelung
36
Stirnfläche
37
Fläche
38
Fläche
a Längsachse
a Längsachse
Claims (13)
1. Unterkalibriges Treibspiegelgeschoß mit einem Geschoßkern (1) aus einem Werkstoff
hoher Dichte mit einer Geschoßspitze (2) sowie mit einer Innensollbruchstellen (7)
aufweisenden Zuführhaube (3), die formschlüssig mit einem Treibspiegel (5) aus
Leichtmetall verbunden ist, wobei die Zuführhaube (3) zur Drallerzeugung heckseitig als
Führungsband (4) ausgebildet ist, und die Treibspiegelgeschoßanordnung eine Würgenut
(8) zum Verbinden mit einer Treibladungshülse (15) aufweist, gekennzeichnet durch
folgende Merkmale:
- a) Der Treibspiegel (5) enthält zur Verbindung der Zuführhaube (3) umlaufende Rillen (9) und die Zuführhaube (3) eine Bohrung (10), die in diesem Bereich für die Erzeugung der Verbindung unter Wärmeeinwirkung plastisch verformt ist und nach Abkühlung die Rillen (9) formschlüssig fest umschließt;
- b) unterhalb des Treibspiegels (5) ist eine elastische Dichtungsscheibe (11) aus Kunststoff angeordnet, die eine heckseitig gerichtete Dichtungslippe (12) aufweist;
- c) die Geschoßspitze (2) besteht aus glasfaserverstärktem Kunststoffe
- d) auf der Außenseite (13) der Zuführhaube (3) ist ein auf den Umfang geschlossenes Metallband (14) zur Geschoßdetektion angeordnet;
- e) die Würgenut (8) befindet sich zur Befestigung der Treibladungshülse (15) heckseitig auf der Zuführhaube (3).
2. Treibspiegelgeschoß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Treibspiegel
(5) und die Bohrung (10) der Zuführhaube (3) im Bereich der Rille (9) konisch
ausgebildet ist.
3. Treibspiegelgeschoß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Treibspiegel (5) aus einer hochfesten Aluminiumiegierung besteht.
4. Treibspiegelgeschoß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Treibspiegel
eine Mindestzugfestigkeit von 500 N/mm2 aufweist.
5. Treibspiegelgeschoß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtscheibe
(11) mit dem Treibspiegel (5) über eine Schnappverbindung (16) verbunden ist.
6. Treibspiegelgeschoß nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Treibspiegel
zur Ausbildung der Schnappverbindung (16) einen Außenkonus (17) und die
Dichtscheibe (11) einen Innenkonus (18) aufweist.
7. Treibspiegelgeschoß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Geschoßspitze (2) aus glasfaserverstärktem Polyamid 6 oder glasfaserverstärktem
Polyamid 6.6 besteht.
8. Treibspiegelgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
der Glasfaseranteil der Geschoßspitze (2) in einem Bereich zwischen 37% und 43%
liegt.
9. Treibspiegelgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Geschoßspitze (2) heckseitig einen Ansatz (19) aufweist, der in eine vorderseitige
Bohrung des Geschoßkerns (1) eingepreßt ist.
10. Treibspiegelgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
der Geschoßkern (2) einen vorderseitigen Ansatz (21) zum Einpressen in eine heckseitige
Bohrung der Geschoßspitze (2) aufweist.
11. Treibspiegelgeschoß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Metallband
(14) ein Silberband ist, dessen Silbergehalt zwischen 60 und 80% liegt.
12. Treibspiegelgeschoß nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Silberband
(14) mittels eines Siebdruckverfahrens aufgetragen oder aufgespritzt ist.
13. Treibspiegelgeschoß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführhaube
(3) innenseitig vier symmetrisch angeordnete und über die gesamte Länge der
Zuführhaube (3) verlaufende Sollbruchstellen aufweist.
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