DE19703515C1 - Faseroptischer Lichtleiter und Verfahren zu seiner Herstellung - Google Patents
Faseroptischer Lichtleiter und Verfahren zu seiner HerstellungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen faseroptischen Lichtleiter und ein Verfahren zu seiner Herstellung
gemäß der Gattung der Patentansprüche, der insbesondere zur Verwendung in der Medizin
technik bestimmt ist. Bspw. werden in der Endoskopie zur Licht- und Bildübertragung flexible
Hochleistungslichtleiter benötigt.
Bekanntlich werden in der Medizintechnik optische Faserbündel verwendet, deren Enden ver
klebt, in Metallhülsen gefaßt und danach optisch bearbeitet werden. Der Nachteil dieser Anord
nung besteht nicht nur in der Schaffung umfangreicher Klebeverbindungen, sondern auch darin,
daß die mit Klebemittel ausgefüllten Bereiche der Lichtübertragung nicht zugänglich sind. Eine
Verbesserung der Lichtübertragung, bezogen auf den Lichtleiterquerschnitt, ergibt sich durch
Verschmelzung einzelner Lichtleitfasern in einem Glasrohr unter Vakuum, wodurch die
Packungsdichte erhöht wird, siehe das Buch von R. Tiedecken, Faseroptik und ihre Anwendun
gen, Leipzig 1967, Akademische Verlagsgesellschaft Geest & Portig, Seite 101. Dadurch entste
hen allerdings nichtflexible Fasersysteme, die auch zu konischen Fasern ausgezogen werden
können. Die Erhöhung der Packungsdichte an den Lichtleiterenden wird gemäß DE-PS 11 80 210
dadurch erreicht, daß die einzelnen Fasern einem definierten Druck bei einer bestimmten Tem
peratur ausgesetzt werden. Hierzu sind spezielle Preßformen ebenso erforderlich wie die Einhal
tung reproduzierbarer Druckbedingungen über den gesamten Faserquerbündelquerschnitt.
Ein ähnliches Verfahren ist in der DE 26 30 730 C2 unter Angabe besonderer Werkzeuge be
schrieben, mit denen ein von seiner Umhüllung in der Nähe des Jeweiligen Werkzeugs befreites
optisches Kabel ohne Aufspleißungen oder Aufwölbungen der äußeren Fasern gefaßt und ver
dichtet werden kann. Dabei werden Metall- und/oder Glaszwingen verwendet, die sich aber
bei der späteren Verwendung in Geräten mit vorgegebenen Fassungen für die Kabelenden
störend auswirken.
Bekannt ist auch das Einschmelzen der Faserenden in einem Glasrohr unter Vakuum, analog zur
o. g. Herstellung nichtflexibler Fasersysteme, siehe DE 36 20 368 C2. Die derart mit dem Glas
rohr und untereinander verschmolzenen Lichtleitfasern werden gemeinsam optisch bearbeitet.
Nachteilig ist bei dieser Anordnung, daß bei notwendiger Verwendung von vorgegebenen nicht
optischen, bspw. metallischen Fassungen die Glasrohrummantelungen an den Enden einer effek
tiven Lichteinkoppelung entgegenstehen, weil durch sie kein Licht übertragen wird. Auch die
Lichtauskopplung ist problembehaftet, da analoge Kopplungsverluste
auftreten. Darüber hinaus müssen ggf. die Anschlußmaße von Lichtleiter
und Fassung geändert werden, damit den Lichtleiter gleiche Lichtmengen
passieren können.
Schließlich ist es aus der Firmendruckschrift 10029 d 0991 2.0 eg
"Lichtleiterstäbe von Schott" bekannt, an fertige faseroptische Lichtleiter
Faserkegel als getrennte optische Bauteile anzukoppeln. Dabei entstehen
allerdings deutliche optische Lichtverluste.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen faseroptischen
Lichtleiter zur Beleuchtung und/oder Bildübertragung zu schaffen, der ein
Maximum an Lichteinkopplung zuläßt und der mit mindestens einem
seiner Enden in ein vorgegebenes, bspw. gerätebedingtes Fassungssystem
einpaßbar ist.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe durch die kennzeichnenden
Merkmale des ersten Patentanspruchs gelöst. Erst in der vorgegebenen,
gerätebedingten Fassung wird die zugehörige Endfläche des Faserbündels
geschliffen und poliert. Zum Aufschrumpfen der Glashülse durch
Kollabieren des mindestens einen Endes des flexiblen faseroptischen
Lichtleiters besteht die Glashülse aus einem Material, das einen höheren
thermischen Ausdehnungskoeffizienten hat als das Material der Fasern,
wodurch die Glashülse beim Abkühlen nach den Kollabieren abplatzt und
nur das tatsächlich lichtführende Material des Lichtleiterendes in die
vorgegebene Fassung eingeführt wird. Eine andere vorteilhafte
Möglichkeit des Kollabierens des faseroptischen Lichtleiters ist durch die
Verwendung einer Zwischenschicht in Form eines
Glasseidenflechtschlauchs zwischen den Glasfasern und der Glashülse
gegeben. Wenn der Glasseidenflechtschlauch eine höhere
Erweichungstemperatur hat als die Glashülse und der Lichtleiter, wird er
nicht erweicht, es kommt nicht zu Verklebungen. Die Glashülse läßt sich
mit dem Glasseidenflechtschlauch mühelos vom kollabierten
Lichtleiterende abziehen.
Zur Vermeidung von Lichteinkopplungsverlusten zwischen der
Glasfaserendfläche und einem angesetzten Faserkonus sind die in die
Fassung einführbaren Enden der Glasfasern selbst konisch ausgezogen.
Die konische Gestaltung des Lichtleiters, die nicht an die Fassung
gebunden ist, ermöglicht nicht nur eine Lichtkonzentration und
Ausleuchtung eines großen Raumwinkels, sondern auch die maximale
Ausnutzung der vorhandenen Lichtenergie. Da beim konischen Ausziehen
der Glasfasern höhere Temperaturen notwendig sind als beim
Kollabieren, kann es zum Verglasen auch des Glasseidenflechtschlauches
kommen. In diesem Fall kann der verglaste Flechtschlauch mit der
Glashülse bspw. durch Abschleifen beseitigt werden.
Die erfindungsgemäße Herstellung eines vorstehend beschriebenen
faseroptischen Lichtleiters erfolgt gemäß den kennzeichnenden
Merkmalen des siebten oder achten Patentanspruchs. Dabei wird auf
mindestens ein Lichtleiterende eine Glashülse aufgeschrumpft und dafür
gesorgt, daß diese sich nicht dauerhaft mit den Glasfasern bzw. mit deren
Ummantelungen verbindet. Dies geschieht dadurch, daß die Glashülse aus
einem Material hergestellt wird, dessen thermischer
Ausdehnungskoeffizient höher ist als der des Fasermaterials, oder daß die
Glashülse zwar aus einem Material mit demselben
Ausdehnungskoeffizienten hergestellt wird wie die Glasfasern, daß aber
zwischen Glashülse und Glasfasern eine Zwischenschicht eingebracht
wird, deren Erweichungspunkt höher liegt als der von Glasfasern und
Glashülse. Bspw. liegen die Erweichungspunkte der Glasfasern und
Glashülse bei 715°C und der Zwischenschicht bei 900°C. Der zur
Kollabierung des Lichtleiterendes erforderliche Unterdruck beträgt 0,2
bar und die zugehörige Temperatur 720°C; Unterdruck und Temperatur
werden 3 min beibehalten. Danach erfolgen die Herstellung von
Normaldruck und die Abkühlung auf Raumtemperatur sowie die
Einführung des mindestens einen Lichtleiterendes in die vorgegebene
Gerätefassung, die Befestigung des Lichtleiterendes in dieser Fassung und
das Schleifen und Polieren der entsprechenden Lichtleiterendfläche.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist es möglich, das
mindestens eine Lichtleiterende und damit jede Faser des Lichtleiters
konisch zu gestalten. Das geschieht vorteilhaft im kollabierten Zustand, in
dem die Glashülse noch aufgeschrumpft ist. Dabei wird das
Lichtleiterende auf 730°C erwärmt und auf dieser Temperatur 5 min
gehalten. Das Ausziehen des Lichtleiterendes geschieht unter
Zugbelastung, die schon durch das Eigengewicht des freien Endes der
glasfasergefüllten Glashülse gegeben sein kann. Der thermische
Ausdehnungskoeffizient der Glashülse liegt dabei mit α = 10 . 10-6 K-1
über dem des Lichtleiterendes mit α = 8 . 10-6 K-1. Wird das
Lichtleiterende auf Raumtemperatur abgekühlt, so platzt das
Hülsenmaterial vom Lichtleiter ab, und übrig bleibt der bloße Lichtleiter,
der in die vorgegebene Fassung eingeführt und mit ihr verklebt wird. Der
so gefaßte Lichtleiter wird an seiner gefaßten Endfläche geschliffen und
poliert. Nach dem vorbeschriebenen Verfahren können auch beide Enden
bzw. Endflächen des faseroptischen Lichtleiters behandelt werden. Die
vorstehend angegebenen Temperatur-, Druck-, Zeit- und
Ausdehnungswerte sind Beispielswerte.
Alle in der Beschreibung, den nachfolgenden Ansprüchen und der
Zeichnung dargestellten Merkmale können sowohl einzeln als auch in
beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich sein.
Claims (8)
1. Faseroptischer Lichtleiter, aus einem Faserbündel bestehend, der an mindestens einem seiner
Enden in eine vorgegebene Fassung einführbar ist und eine optisch wirksame Bearbeitung
erfährt, dadurch gekennzeichnet, daß das in die vorgegebene Fassung einführbare Ende vor
seiner Einführung in einer Glashülse kollabiert und daß die Glashülse vor der Einführung des
Endes in die vorgegebene Fassung beseitigt worden ist.
2. Faseroptischer Lichtleiter gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Glashülse zum Kollabieren einen höheren thermischen
Ausdehnungskoeffizienten aufweist als die Glasfasern des Lichtleiters.
3. Faseroptischer Lichtleiter gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen die Glashülse zum Kollabieren und die Glasfasern des
Lichtleiters eine Zwischenschicht eingefügt ist.
4. Faseroptischer Lichtleiter gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zwischenschicht als Glasseidenflechtschlauch ausgebildet ist
und einen höheren Erweichungspunkt hat als die Glasfasern und die
Glashülse.
5. Faseroptischer Lichtleiter gemäß mindestens einem der Ansprüche 1
bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das einführbare Ende des
Lichtleiters komisch ausgebildet ist.
6. Verfahren zur Herstellung eines faseroptischer Lichtleiters gemäß den
Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einem
Ende des faseroptischen Lichtleiters eine Glashülse aufgeschrumpft
wird, deren thermischer Ausdehnungskoeffizient größer ist als der des
Lichtleiters, daß das Lichtleiterende dabei kollabiert wird, daß der
Lichtleiter einer normalen Raumtemperatur unterworfen und dabei vom
Lichtleiter abgesprengt wird, daß das Lichtleiterende in eine
vorgegebene Fassung eingeführt und in dieser Fassung befestigt wird
und daß die Endfläche des Lichtleiters an der Fassung geschliffen und
poliert wird.
7. Verfahren zur Herstellung eines faseroptischer Lichtleiters gemäß den
Ansprüchen 1, 3, 4, dadurch gekennzeichnet, daß Mindestens ein Ende
des faseroptischen Lichtleiters mit einer Zwischenschicht versehen ist,
deren Erweichungspunkt über dem des Lichtleiters und einer Glashülse
liegt, die auf dieses Ende aufgeschrumpft wird, daß das Lichtleiterende
kollabiert wird, daß die Glashülse mit der Zwischenschicht nach dem
Kollabieren vom Lichtleiterende abgezogen wird, daß das kollabierte
Lichtleiterende in eine vorgegebene Fassung eingeführt und in dieser
Fassung befestigt wird und daß die Endfläche des Lichtleiters an der
Fassung geschliffen und poliert wird.
8. Verfahren zur Herstellung eines faseroptischer Lichtleiters gemäß dem
Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine
Ende des faseroptischen Lichtleiters mit der Glashülse bis zur
Erweichungstemperatur erhitzt und unter Vakuum und einer
Zugbelastung konisch gezogen wird.
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|---|---|---|---|
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