DE19703481A1 - Schutzhandschuh - Google Patents
SchutzhandschuhInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Schutzhandschuh, vorzugsweise
zum Schutz des gefährdeten Hand- und Pulsbereichs des Unter
arms beim Handling von scharfkantigen, rauhen und/oder
glatten Gegenständen.
Derartige Schutzhandschuhe dienen in der metall- und blech
verarbeitenden Industrie aber auch in der Bauindustrie und
der Glasindustrie einerseits zum Schutz der Hände und Unter
arme und andrerseits zum besseren Handling von beispiels
weise scharfkantigen Blechtafeln, rauhen Bauteilen, wie u. a.
Mauersteinen, Glasscheiben und ähnlichen Gegenständen.
Solche Schutzhandschuhe sind in den unterschiedlichsten Aus
führungen bekannt und bestehen in den meisten Fällen aus
Leder oder einem lederähnlichen Material und sind sehr
kostengünstig herstellbar. Bedingt durch die Materialart
sind diese Schutzhandschuhe jedoch zum einen sehr schnell
verschlissen und zum anderen ist nach einer relativen kurzen
Nutzungsdauer das Material soweit verbraucht, daß vor allem
beim Handling von scharfkantigen und rauhen Gegenständen ein
sicherer Schutz nicht mehr gewährleistet ist. Vielmehr durch
die Eigenschaft dieses Materials ist keine ausreichende
Griffestigkeit gegeben. Folglich kann insbesondere beim
Handling von großen glatten und/oder unhandlichen Gegen
ständen nicht ausgeschlossen werden, daß Gegenstände aus dem
Griff abgleiten und andere Körperteile verletzen, die unter
Umständen langfristige und schmerzhafte Verletzungen zur
Folge haben können.
Aus der DE 32 38 499 ist ein Schutzhandschuh aus einem
Metallringgeflecht bekannt, bei dem das Metallringgeflecht
teilweise in einen rutschhemmenden elastomeren Werkstoff ein
gebettet und an diesen Stellen unter vollständiger Über
deckung der Unterseite und/oder Oberseite durchdrungen ist.
Dieser Schutzhandschuh ist zum einen sehr zeit- und kosten
aufwendig bei der Herstellung und zum anderen durch den
direkten Kontakt des Metallringgeflechts mit der Haut nicht
sehr hautfreundlich und kann unter anderem zu Allergien an
der Hand führen. Darüber hinaus bietet dieser Schutzhandschuh
infolge des teilweise offenen Metallringgeflechts keinen aus
reichenden Schutz der Hand gegen mögliche Öle und Fette, die
beim Handhaben von derartigen Gegenständen unvermeindlich
sind. Vielmehr durch das teilweise offene Metallringgeflecht
wird durch ein mögliches Hängenbleiben an spitzen Gegenstän
den eine neue Gefahrenquelle für Verletzungen geschaffen.
Aus der DE-OS 29 11 063 ist ein Sicherheitshandschuh bekannt,
der aus einem Garn gestrickt ist, das aus einem Kern besteht,
der ein oder mehrere flexible Drähte enthält und mit einer
verschleißfesten Polyamid-Kunststoffaser umhüllt ist.
Ein derartig hergestellter Sicherheitshandschuh bietet zwar
einen guten Schutz der Hand und teilweise auch des Pulsbe
reichs des Unterarms gegen Schnittwunden und ist infolge der
Herstellung mit Strickmaschinen kostengünstig herzustellen,
allerdings ist für die Herstellung des Handschuhs ein spe
zielles Garn erforderlich, welches auf Grund seiner Zusammen
setzung und seiner Herstellungskosten die Gesamtkosten des
Sicherheitshandschuhs wieder wesentlich erhöht. Diese hohen
Kosten haben zur Folge, daß ein Sicherheitshandschuh dieser
Art sich in den Industriezweigen nicht durchsetzen konnte,
wo der Bedarf infolge des hohen Verschleißes sehr hoch ist.
Darüber hinaus bietet dieser Sicherheitshandschuh infolge
der Kunststoffaser, die Bestandteil des Garns ist, keine
gute Luftzirkulation, wodurch die Trageeigenschaften und
die Hautfreundlichkeit des Handschuhs wesentlich beein
trächtigt wird.
Vielmehr durch die verwendete Kunststoffaser zum Umhüllen
des Kerns ist dieser Sicherheitshandschuh nicht ausreichend
hitzebeständig und kann daher beim Handling von erhitzten
oder heißen Gegenständen keine Anwendung finden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, die ein
leitend genannten Schutzhandschuhe dadurch zu verbessern,
daß sie einerseits kostengünstig hergestellt werden können
und ihre Nutzungsdauer erhöht wird und andrerseits einen
sicheren Schutz der gefährdeten Hand- und Pulsbereiche gegen
mechanische und thermische Einflüsse gewährleisten und
angenehme Trageeigenschaften aufweisen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß auf
einem aus ventilierenden und hautfreundlichen Material her
gestellten Handschuh mindestens eine Auflage in den für
Verletzungen relevanten Bereich aufgebracht und befestigt
ist, die aus einem Geflecht besteht, das schnitt- und
schürffeste Eigenschaften aufweist und sich annähernd an
die Anatomie des zu schützenden Bereichs anschmiegt und
der Bewegung folgt.
Durch das Aufbringen und Befestigen dieser Auflage mit
schnitt- und schürffesten Eigenschaften in den für Ver
letzungen relevanten Bereich eines Handschuhs wird gewähr
leistet, daß ein sehr kostengünstig hergestellter und mög
licherweise auch schon handelsüblicher Arbeitshandschuh aus
Leder oder geeigneten Stoffen sowie aus ähnlichen Materia
lien mit einfachen Mitteln und damit kostengünstig als
Schutzhandschuh ausgebildet werden kann. Diese Auflage,
die aus einem Geflecht von einem flexiblen Draht oder einem
flexiblen Draht mit einer dünnen Kunststoffummantelung
bestehen kann oder aber auch aus einem schnitt- und schürf
festen Kunststoff, der ein Polyamid sein kann, macht es auf
eine einfache Weise möglich, einen Handschuh mit sehr hohen
schnitt- und auch schürffesten Eigenschaften in den ge
fährdeten Griffflächenbereichen der Hand auszubilden.
Vielmehr durch eine entsprechende Auswahl des Materials für
das Geflecht ist es möglich, die Kosten zur Herstellung in
Abhängigkeit des Verwendungszweckes und der Nutzungsdauer
günstig zu beeinflussen. Zu diesem Zweck können Handschuhe
für einen Verwendungszweck mit einer hohen Beanspruchung,
beispielsweise in der blechverarbeitenden Industrie, mit
einer Auflage belegt werden, die bei hoher Belastung sehr
widerstandsfähig ist und folglich eine hohe Nutzungsdauer
gewährleistet und für den Verwendungszweck mit einer ge
ringeren Beanspruchung, beispielsweise in der Glasindustrie,
in der beispielsweise eine Schürffestigkeit nicht unbedingt
gegeben sein muß, mit einer Auflage, die für die geringere
Beanspruchung ausreichend und damit auch billiger ist. Auf
diese Art und Weise ist es möglich, nicht nur die Nutzungs
dauer zu verlängern sondern die Kosten günstig zu beein
flussen. Darüber hinaus ist ein derartiger Schutzhandschuh
infolge des gewählten Handschuhmaterials atmungsaktiv und
hautfreundlich, wodurch die Trageeigenschaften vorteilhaft
beeinflußt werden können.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird
das Geflecht der Auflage in den Zwischenräumen mit einem
rutschfesten Kunststoff ausgefüllt. Es ist aber auch möglich,
das Geflecht mit einem dünnen rutschfesten Kunststoff zu
überziehen. Vorteilhaft für die Rutschfestigkeit hat sich
auch erwiesen, wenn die Oberflächenstruktur des ein- oder
aufgebrachten Kunststoffs, der auch Gummi oder ein gummi
ähnlicher Stoff sein kann, konvex oder konkav ausgebildet
ist. Auf diese Weise kann die Rutschfestigkeit des Schutz
handschuhs auf glatten Oberflächen noch verbessert und damit
die Griffestigkeit weiter erhöht werden. Folglich wird dem
Ausgleiten eines Gegenstandes aus dem Griff entgegengewirkt
und Verletzungen durch fallende Gegenstände weitgehend aus
geschlossen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Er
findung weist das Geflecht der Auflage eine Gitterstruktur
auf, die quer zu der Innenhandfläche verläuft. Auf diese
Weise schmiegt sich das Geflecht an die zu schützenden Be
reiche gut an und folgt problemlos der Bewegung der Gelenke.
Darüber hinaus wird einer bleibenden Verformung der Auflage
und damit des Handschuhs entgegengewirkt.
Gemäß weiteren bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung
ist die Auflage in Form eines gazeartigen Geflechts ausge
bildet und die aufgebrachte Auflage erstreckt sich bis zur
Eingriffsfläche des Handschuhs, die vorzugsweise in Form
der Innenseite des Handschuhs vorgeformt sein kann. Durch
das gazeartige Geflecht ist es möglich, die bedeckten rele
vanten Bereiche auch gegen mögliche Stichwunden zu schützen,
die beispielsweise durch einen spitzen aufrecht stehenden
Grat an den Gegenständen oder durch scharfgradige Ecken
unvermeindlich sind. Darüber hinaus kann auf diese Weise
auch der Pulsbereich des Unterarms ausreichend geschützt
werden, der insbesondere für Verletzungen beim Handling mit
großen Blechtafeln sehr gefährdet sein kann.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfin
dung werden die Finger und/oder auch der Unterarmbereich
von dem Auflage mindestens teilweise umschlossen. Auf diese
Weise kann auch der Randbereich der Finger und der Hand wie
auch des Unterarms ausreichend gegen Verletzungen geschützt
werden, beispielsweise wenn mit Spänen in der metallver
arbeitenden Industrie und/oder Glasabfällen in der Glasin
dustrie umgegangen werden muß.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfin
dung ist die Auflage in den Gelenkbereichen der Innenhand
fläche geschlitzt. Auf diese Weise wird die Bewegungsfrei
heit der Gelenkbereiche bei einem umfassenden Schutz der
relevanten Bereiche vor Verletzungen uneingeschränkt ge
währleistet.
Nach einer weiteren möglichen Ausführungsform der Erfindung
kann die Auflage nur in Gelenkbereichen geschlitzt und in
den Seitenbereichen der Auflage, die die Finger, und/oder
die Innenhandfläche und/oder den Daumen und/oder das Hand
gelenk umschließen, geschlossen sein.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfin
dung überdeckt die Auflage mindestens einen der Gelenkbe
reiche, der Finger und/oder des Daumens, welcher der Innen
handfläche abgewandt ist, wobei der überdeckende Teil der
Auflage mindestens an einer Seite geschlitzt ist und der
Schlitz quer zur Hand und außerhalb des Gelenkbereichs ver
läuft. Auf diese Weise erfahren auch die Gelenkteile, die auf
dem Handrücken liegen, einen sicheren Schutz vor allem gegen
mögliche Stoßeinwirkungen und Abschürfungen, die beim Hand
ling von großen Gegenständen insbesondere bei geschlossener
Hand, also in Zugriffstellung, nicht ausgeschlossen werden
können. Durch das Schlitzen der Auflage außerhalb des Ge
lenkbereichs und quer zur Hand wird gewährleistet, daß die
volle Bewegungsfreiheit der Gelenkbereiche gegeben ist.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfin
dung besteht die Auflage aus einzelnen Segmenten, die in
den gefährdeten Griffbereichen auf dem Handschuh und/oder
im Bereich des Unterarmes aufgelegt und befestigt werden.
Durch das Aufbringen von Einzelsegmenten wird gewährleistet,
daß bei der Ausbildung des Schutzhandschuhs bewußt auf den
Gefährdungsgrad der einzelnen Bereiche Einfluß genommen
werden kann. Folglich ist es möglich, den Schutzhandschuh
mit Auflagen unterschiedlicher Widerstandsfähigkeit zu ver
sehen, wodurch die Nutzungsdauer bei gleicher Sicherheit
verbessert werden kann.
Darüber hinaus können Einzelsegmente auch in Form eines
Fingerhuts ausgebildet und auf die Finger des Handschuhs
aufgesteckt und befestigt werden. Auf diese Weise ist es
möglich, die Kuppen der Schutzhandschuhe mit einer größeren
Widerstandsfähigkeit gegen Abschürfungen auszuführen, wo
durch besonders beim Handling von rauhen Gegenständen die
Nutzungsdauer und auch die Sicherheit verbessert werden kann.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist, daß der
Grundkörper des Handschuhes wärmeisolierend oder auch hitze
abweisend ausgeführt werden kann. Auf diese Weise können die
Trageeigenschaft weiter verbessert werden und die Schutz
handschuhe bieten auch einen sicheren Schutz vor möglicher
Unterkühlung der Hand, welche die Zugriffsfähigkeit der Hand
beeinträchtigt bzw. schützen die Hand vor einer Überhitzung
oder einer möglichen Verbrennung, beispielsweise beim Hand
ling von Teilen im Bereich von großen Wärmequellen, wie zum
Beispiel bei Öfen zum Härten von Gegenständen, oder beim
Handling von noch nicht abgekühlten Gegenständen.
Gemäß weiteren Ausführungsformen der Erfindung wird die Auf
lage auf den Handschuh, der auch ein handelsüblicher Arbeits
handschuh sein kann, durch Aufnähen oder Aufkleben befestigt.
Es ist aber auch möglich, die Auflage auf dem Handschuh aufzu
schmelzen, indem die Auflage vorzugsweise mit einer Kunst
stoffschicht versehen wird, die auf die Innenseite des Hand
schuhs aufgelegt und durch Erhitzung verschmolzen wird.
Diese Befestigungsformen sind sehr haltbar und kostengünstig.
Nach einer bevorzugten Befestigungsform erfolgt die Befesti
gung der Auflage auf dem Handschuh mit Klettverbindungen.
Durch die Klettverbindungen ist es möglich, die verschlis
sene Auflage problemlos auszutauschen, wenn der Grundkörper
des Handschuhs noch brauchbar ist. Folglich kann auf diese
Weise die Nutzungsdauer eines Schutzhandschuhs auf eine sehr
kostengünstige Art und Weise sehr wesentlich erhöht werden,
wenn ein Schutzhandschuh in der Segmentausbildung ausgeführt
ist.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden ausführlichen Beschreibung und den beige
fügten Zeichnungen, in denen bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung beispielsweise veranschaulicht sind.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Draufsicht auf
die Innenfläche eines Schutzhandschuhs mit einer
Auflage,
Fig. 2 eine schematische Darstellung einer Draufsicht auf
den Handrücken eines Schutzhandschuhs,
Fig. 3 eine schematische Darstellung einer Seitenansicht
der Fig. 2 von der Daumenseite aus gesehen.
Zur Vereinfachung wurden die Gelenkbereiche 10, 11, 17 aus
schließlich an dem Finger 13 gekennzeichnet. Diese Kenn
zeichnung wird in der weiteren Beschreibung auch für die
Finger 14, 15, 16 verwendet.
Ein Schutzhandschuh besteht im wesentlichen aus dem Grund
körper eines Handschuhs 1, der ein handelsüblicher Arbeits
handschuh sein kann, und der Auflage 2, die auf der Innen
handfläche 5 aufgelegt und befestigt ist und sich über den
gesamten Innenhandbereich einschließlich der Finger 13, 14,
15, 16, dem Daumen 8 und dem Unterarmbereich 9 erstreckt.
Die Auflage 2 ist in einer Form der Innenhandfläche 5 des
Handschuhs 1 ausgebildet und besteht aus einem Geflecht
eines flexiblen und gegen Schnitteinwirkungen widerstands
fähigen Drahtes, der mit einem Kunststoff ummantelt sein kann
und vorzugsweise gegen Hitzeeinwirkung beständig ist. Es ist
aber auch möglich, das Geflecht für die Auflage 2 aus einem
schnitt- und schürffesten Kunststoff herzustellen, das
möglichst hitzebeständige Eigenschaften aufweist.
Um die Bewegungsfreiheit der Gelenkbereiche 10, 11, 12, 17,
20, 21 und 18 nicht wesentlich einzuschränken, wird die
Auflage 2 so auf die Innenhandfläche 5 aufgebracht, daß die
Gitterstruktur 4 quer zur Innenhandfläche 5 verläuft. Vor
teilhaft für die Verbesserung der Beweglichkeit der einzelnen
Gelenkbereiche 10, 11, 12, 17, 21, 22 und 18 ist, wenn die
Auflage 2 in diesen Bereichen geschlitzt wird und einen ge
ringen Spalt ausbildet.
Zum Schutz der Zwischenräume zwischen den Fingern 13, 14, 15,
16 und deren außenliegenden Seiten sowie der Handkanten und
des Unterarmbereichs 9 wird die Auflage 2 gegenüber der
Innenhandfläche 5 größer ausgelegt und die Seitenflächen 19
der Auflage 2 angeformt. Das Anformen der Seitenflächen 19
erfolgt in diesem Fall mit einer Vorrichtung, die gleich
zeitig zum Ausschneiden der Auflage 2 genutzt wird. Nach dem
Anformen wird der Grundkörper des Handschuhs 1 in die ange
formte Auflage 2 eingelegt und mit diesem verbunden. Vor
teilhaft hat sich erwiesen, wenn die Seitenteile 19 in den
Gelenkbereichen 10, 11, 12, 17, 18, 20, 21 ungeschlitzt
bleiben. Der somit im wesentlichen geringfügige zurückblei
bende Steg ist einerseits nicht störend für die Bewegungs
freiheit der Hand, aber andrerseits sehr vorteilhaft für das
Aufbringen und Befestigen der Auflage 2 auf dem Handschuh 1.
Das als Auflage 2 ausgebildete Geflecht kann aber auch in
Segmente aufgeteilt werden, die zwischen die Gelenkbereiche
10 und 11; 11 und 17; 17 und 12; 12 und 18; 20 und 21 sowie
18 bis zur Eingriffsöffnung 6 aufgelegt und befestigt werden.
Bei dieser Segmentausbildung empfiehlt es sich, die Kuppen
der Finger 13, 14, 15, 16 und des Daumens 8 mit Segmenten zu
versehen, die in der Form eines Fingerhuts 7 vorgefertigt
sind, wie in Fig. 2 gezeigt.
Zum Schutz der Gelenkbereiche 10a, 11a, 12a, 20a, 21a und
18a auf dem Handrücken siehe Fig. 2 können diese Bereiche
durch eine entsprechende ausgeführte Auflage 2 überdeckt
werden. Es hat sich jedoch als vorteilhaft erwiesen, wenn
die Gelenkbereiche 10a, 11a, 12a, 20, 21a und 18a mit der
vorgeschlagenen Segmentausbildung ausgebildet werden. In
der dargestellten Ausführung nach Fig. 2 und Fig. 3 ist
diese Ausführung vereinfacht dargestellt und nur auf den
Knöchelbereich bezogen, der dem Gelenkbereich 12a entspricht.
Selbstverständlich kann diese Ausführungsform auch analog
auf die Gelenkbereiche 10a, 11a, 20a, 21a und 18a übertragen
werden.
Vorteilhaft ist, wenn die auf die Gelenkbereiche 10a, 11a,
12a, 20a, 21a und 18a aufgebrachte Auflage 2 oder die Seg
mente der Auflage 2, quer zur Hand verlaufend und nahe dem
Randbereich geschlitzt werden, wodurch eine ausreichende
Bewegungsfreiheit der Hand und der Finger 13, 14, 15, 16
sowie des Daumens 8 gewährleistet wird.
Die Befestigung der Auflage 2 auf dem Handschuh 1 kann mit
verschieden bekannten Befestigungsformen ausgeführt werden,
vorteilhafte Ausführungsformen sind in den Ansprüchen 28
bis 32 beispielsweise dargestellt.
Claims (32)
1. Schutzhandschuh, vorzugsweise zum Schutz des gefährde
ten Hand- und Pulsbereichs des Unterarms beim Handling
von scharfkantigen, rauhen und/oder glatten Gegenständen,
dadurch gekennzeichnet, daß auf einem aus ventilierenden
und hautfreundlichen Material hergestellten Handschuh (1)
mindestens eine Auflage (2) in den für Verletzungen rele
vanten Bereich aufgebracht und befestigt ist, die aus
einem Geflecht besteht, das schnitt- und schürffeste
Eigenschaften aufweist und sich annähernd an die Anatomie
des zu schützenden Bereichs anschmiegt und dessen Bewe
gung folgt.
2. Schutzhandschuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Material des Handschuhs (1) aus Stoff oder einem
stoffähnlichen Material besteht.
3. Schutzhandschuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Material des Handschuhs (1) aus Leder oder einem
lederähnlichen Material besteht.
4. Schutzhandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Auflage (2) aus einem flexiblen
Draht hergestellt ist.
5. Schutzhandschuh nach Anspruch 4, daß der Draht mit einem
fett- und ölbeständigen Gummi oder Kunststoff umhüllt
ist.
6. Schutzhandschuh nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kunststoff ein griffester Kunststoff ist.
7. Schutzhandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Auflage (2) aus einem schnitt
festen Kunststoff hergestellt ist.
8. Schutzhandschuh nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kunststoff ein Polyamid ist.
9. Schutzhandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das Geflecht der Auflage (2) in den
Zwischenräumen (3) mit einem rutschfesten Kunststoff
ausgefüllt ist.
10. Schutzhandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Auflage (2) mit einem dünnen
rutschfesten Kunststoff überzogen ist.
11. Schutzhandschuh nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Kunststoff eine konvexe Oberflächen
struktur ausbildet.
12. Schutzhandschuh nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Kunststoff eine konkave Oberflächen
struktur ausbildet.
13. Schutzhandschuh nach einem der Ansprüche 7 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoff resistent
gegen Öle und Fette ist.
14. Schutzhandschuh nach einem der Ansprüche 9 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß anstelle von Kunststoff ein
gummiähnliches Material oder Gummi eingesetzt wird.
15. Schutzhandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß das Geflecht der Auflage (2)
eine Gitterstruktur (4) aufweist, die quer zur Innen
handfläche (5) verläuft.
16. Schutzhandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auflage (2) in Form
eines gazeähnlichen Geflechts ausgebildet ist.
17. Schutzhandschuh nach Anspruch 1 bis 16, dadurch gekenn
zeichnet, daß sich die Auflage (2) bis in die Eingriffs
öffnung (6) des Handschuhs (1) erstreckt.
18. Schutzhandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, das die Auflage (2) in einer Form
der Innenhandfläche (5) des Handschuhs (1) ausgebildet
ist.
19. Schutzhandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auflage (2) mindestens
teilweise die Finger (13; 14; 15; 16;) und/oder den
Daumen (8) und/oder die Innenhandfläche (5) und/oder den
Unterarmbereich (9) umschließt.
20. Schutzhandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auflage (2) in den
Gelenkbereichen (10; 11; 12; 20; 21; 17; 18) der Finger
(13; 14; 15; 16) und/oder des Daumens (8) und/oder der
Innenhandfläche (5) und/oder dem Handgelenk geschlitzt
ist.
21. Schutzhandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auflage (2) in den
Gelenkbereichen (10; 11; 12; 20; 21; 17; 18) der Finger
(13; 14; 15; 16) und/oder des Daumens (8) und/oder
Innenhandfläche (5) und/oder dem Handgelenk geschlitzt
ist und die die Finger (13; 14; 15; 16) und/oder den
Daumen (8) und/oder die Innenhandfläche (5) und/oder das
Handgelenk umschließenden Seitenteile (19) der Auflage
(2) geschlossen sind.
22. Schutzhandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auflage (2) mindestens
einen der Gelenkbereiche (10a; 11a; 12a; 20a; 21a) der
Finger (13; 14; 15; 16) und/oder des Daumens (8) über
deckt, der der Innenhandfläche (5) abgewandt ist, wobei
der überdeckende Teil (22) der Auflage (2) mindestens
an einer Seite geschlitzt ist und der Schlitz quer zur
Hand und außerhalb des Gelenkbereichs verläuft.
23. Schutzhandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auflage (2) die Kuppen
der Finger (13; 14; 15; 16) und des Daumens (8) mindes
tens teilweise umschließt.
24. Schutzhandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 23,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auflage (2) aus einzelnen
Segmenten besteht, die auf die gefährdeten Bereiche des
Handschuhs (1) und /oder im Bereich des Unterarms
(19) aufgelegt und befestigt sind.
25. Schutzhandschuh nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet,
daß auf den Kuppen der Finger (10; 11; 12; 13) und/oder
des Daumens (8) in Form eines Fingerhuts (7) ausgebildete
Segmente aufgesteckt und befestigt sind.
26. Schutzhandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 25,
dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper des Hand
schuhs (1) wärmeisolierend ausgeführt ist.
27. Schutzhandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 25,
dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper des Hand
schuhs (1) aus hitzeabweisendem Material hergestellt ist.
28. Schutzhandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 27,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auflage (2) auf dem
Handschuh (1) aufgenäht ist.
29. Schutzhandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 27,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auflage (2) auf dem
Handschuh (1) aufgeklebt ist.
30. Schutzhandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 27,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auflage (2) auf dem
Handschuh (1) geheftet ist und mit einem Kunststoff
aufgeschmolzen ist.
31. Schutzhandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 27,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auflage (2) auf der
dem Handschuh (1) zugewandten Seite mit einer Kunststoffschicht
versehen ist, die durch Verschmelzen die Auflage (2) auf
dem Handschuh (1) verklebt wird.
32. Schutzhandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 27,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung zwischen
Auflage (2) und Handschuh (1) eine Klettverbindung ist.
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|---|---|---|---|
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|---|---|---|---|
| DE1997103481 DE19703481C2 (de) | 1997-01-31 | 1997-01-31 | Schutzhandschuh |
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|---|---|
| DE19703481A1 true DE19703481A1 (de) | 1998-08-06 |
| DE19703481C2 DE19703481C2 (de) | 1999-02-04 |
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|---|---|---|---|
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19703481C2 (de) |
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| DE29911560U1 (de) | 1999-07-02 | 1999-09-09 | Weiblen & Rümmelin GmbH & Co. KG, 72555 Metzingen | Textile Schutzbekleidung |
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| DE19703481C2 (de) | 1999-02-04 |
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