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DE19700185B4 - Spule zur Aufnahme von wickelbarem Strangmaterial - Google Patents

Spule zur Aufnahme von wickelbarem Strangmaterial Download PDF

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DE19700185B4
DE19700185B4 DE19700185A DE19700185A DE19700185B4 DE 19700185 B4 DE19700185 B4 DE 19700185B4 DE 19700185 A DE19700185 A DE 19700185A DE 19700185 A DE19700185 A DE 19700185A DE 19700185 B4 DE19700185 B4 DE 19700185B4
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Abstract

Spule zur Aufnahme von wickelbarem Strangmaterial mit einem rotationssymmetrischen Spulenkern, der an seinen beiden Enden mit einer radial vorspringenden Flanschscheibe versehen und in einer Radialebene geteilt ist, wobei die Kernteile hohl ausgebildet sind, sich von den Flanschscheiben kegelstumpfförmig zur Teilungsebene verjüngen und lösbar miteinander verbunden sind, wobei die der Teilungsebene zugewandten Stirnseiten der Kernteile jeweils übereinstimmende Verbindungsmittel aufweisen und die Verbindungsmittel aus Rastauslegern und Rastausnehmungen bestehen, die zwischen zwei verbundenen Kernteilen einen drehbaren Bajonettverschluss bilden, dadurch gekennzeichnet, dass die der Teilungsebene zugewandte Stirnseite der Kernteile (3, 15) als ringförmige Stirnfläche (4) ausgebildet ist, an bzw. in der Stirnfläche (4) mindestens zwei Rastausleger (5) und die gleiche Anzahl von Rastausnehmungen (6) vorgesehen sind, die Rastausnehmungen Durchtrittsöffnungen (16) für die Rastausleger (5) des ankuppelbaren Kernteils (3, 15) und von diesen Durchtrittsöffnungen (16) ausgehende Hintergriffe (21) und Auszugsschrägen (17) aufweisen und die Rastausnehmungen (6) eine Kreisbogenfläche (19) aufweisen, die mit einer Kreisbogenfläche...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Spule zur Aufnahme von wickelbarem Strangmaterial mit einem rotationssymmetrischen Spulenkern, der an seinen beiden Enden mit einer radial vorspringenden Flanschscheibe versehen und in einer Radialebene geteilt ist, wobei die Kernteile hohl ausgebildet sind, sich von den Flanschscheiben kegelstumpfförmig zur Teilungsebene verjüngen und lösbar miteinander verbunden sind, wobei die der Teilungsebene zugewandten Stirnseiten der Kernteile jeweils übereinstimmende Verbindungsmittel aufweisen und die Verbindungsmittel aus Rastauslegern und Rastausnehmungen bestehen, die zwischen zwei verbundenen Kernteilen einen drehbaren Bajonettverschluss bilden.
  • Eine Spule der gattungsgemäßen Art ist aus der DE 42 02 218 A1 bekannt.
  • Diese Schrift zeigt eine Spule, die aus zwei miteinander verbindbaren Spulenhälften besteht. Die Spulenkörper sind kegelstumpfartig ausgebildet, was die Stapelfähigkeit der Spulenhälften gewährleistet.
  • Der kegelige Spulenkörper läuft rohrförmig aus und besteht in der Verbindungsebene mit dem zweiten Spulenkörper lediglich aus der dünnen Rohrwandung, die sich äußerst labil hinsichtlich der Formstabilität der Spule im Betrieb auswirkt.
  • Durch den Anfang des Wickelgutes wird die Spule im Verbindungsbereich durch die nachfolgenden Wicklungen des Wickelgutes punktuell deformiert, was die Verbindung der Spulenhälften nachteilig beeinflussen kann. Durch diese punktuelle Deformation werden einzelne Rastverbindungen überbeansprucht.
  • Die durch geringen Hinterschnitt gekennzeichneten Schiebeverbindungen können partiell außer Eingriff kommen oder durch die auftretende Belastung aus der dünnen rohrförmigen Spulenwand ausbrechen.
  • Die bekannten Spulen sind für den rauen Werkstatt- und Transportbetrieb nachteilig. Da derartige Spulen auch direkt im Verarbeitungsbereich des Wickelgutes eingesetzt werden, besteht die Gefahr, dass die Spulenhälften im Betrieb sich durch den geringen Formschluss selbsttätig lösen.
  • Auch die Scherfestigkeit der Spulenhälften zueinander ist durch geringe Formschlussüberdeckung der paarweise angeordneten Nut- und Stegraster nicht gegeben. Es sind praktisch nur vier punktförmige Verbindungen am Umfang angeordnet, wogegen der überwiegende Umfang zwischen den Rastverbindungen durch die labile dünne Rohrwand gebildet wird.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Spule der eingangs genannten Art die Spulenteile so zu gestalten, dass jedes Spulenteil eines Bausatzes mit jedem anderen Spulenteil des Bausatzes zu einer robusten Spulen verbunden werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die der Teilungsebene zugewandte Stirnseite der Kernteile als ringförmige Stirnfläche ausgebildet ist, an bzw. in der Stirnfläche mindestens zwei Rastausleger und die gleiche Anzahl von Rastausnehmungen vorgesehen sind, die Rastausnehmungen Durchtrittsöffnungen für die Rastausleger des ankuppelbaren Kernteils und von diesen Durchtrittsöffnungen ausgehende Hintergriffe und Anzugsschrägen aufweisen und die Rastausnehmungen eine Kreisbogenfläche aufweisen, die mit einer Kreisbogenfläche des Rastauslegers in der gekuppelten Stellung der Kernteile zusammenwirkt.
  • Durch die erfindungsgemäße Gestaltung der Verbindungsmittel der Spulenteile können gleiche Spulenteile zu einer robusten und hoch belastbaren Spule miteinander verbunden werden.
  • Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Ein Ausführungsbeispiel eines Bausatzes aus Spulenteilen mit Kernteilen unterschiedlicher axialer Länge ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 ein Spulenteil mit einem kegelstumpfförmigen Kernteil mit geringer axialer Länge,
  • 2 ein zweites Spulenteil mit größerer axialer Länge,
  • 3 in vergrößertem Maßstab eine Ansicht in Richtung des Pfeiles III in 1 und in 2,
  • 4, 5 und 6 Ausführungsformen von Spulen, die aus zwei in der axialen Länge sich unterscheidenden Spulenteilen zusammengesetzt sind,
  • 7 die Stapelung zweier Spulenteile mit geringer axialer Länge und
  • 8 die Stapelung zweier Spulenteile mit größerer axialer Länge.
  • Die 1 zeigt ein Spulenteil 1, das eine Flanschscheibe 2 aufweist, die an ihrer dem Spulenkern abgewandten Außenseite mit Rippen versehen ist. Einstückig mit der Flanschscheibe ist ein kegelstumpfförmig ausgebildetes Kernteil 3. Dieses Kernteil 3 weist an der der Flanschscheibe 2 abgewandten Stirnseite eine ringförmige Stirnfläche 4 auf, an der Rastausleger 5 und bajonettartige Rastausnehmungen 6 vorgesehen sind.
  • Vom Innendurchmesser C der Ringfläche 4 erstreckt sich ein zylindrischer Ring 7 mit geringer axialer Länge in den Innenraum des Kernteils 3. Zwischen dem Ring 7 und der Innenwandung des Kernteils 3 sind Rippen 8 vorgesehen.
  • Im Bereich eines jeden Rastauslegers 5 zwischen dem axialen Ring 7 und der Innenwandung des kegelförmigen Kernteils 3 sind durch radial sich erstreckende Rippen begrenzte Aufnahmeräume für Rastausleger 5 des benachbarten Spulenteils in einem Stapel ineinandergreifender Spulenteile vorgesehen. Derartige Stapel sind in den 7 und 8 aufgezeigt.
  • Damit diese Stapelung, die in den 7 und 8 aufgezeigt ist, durchgeführt werden kann, ist der Außendurchmesser A der ringförmigen Stirnfläche 4 geringfügig kleiner als der Innendurchmesser B in der Auflageebene 9, die durch die freie Kante der Rippen 8 in der Nähe der kegelförmigen Kernwandung gebildet wird. Die 7 und 8 zeigen, daß sowohl bei der Stapelung der Spulenteile 1 als auch bei der Stapelung der Spulenteile 10 nach der 2 durch Ineinanderstülpen dieser Spulenteile die Aufgabe auf den Rippen 8 erfolgt.
  • Zur Versteifung der Flanschscheiben 2 sind die Außen- und die Innenkontur bildende ringförmige Wandungen 11, 12 vorgesehen. Zwischen diesen ringförmigen Wandungen 11, 12 sind radial sich erstreckende, gleichmäßig über den Umfang verteilte Rippen 13 vorgesehen. Diese Rippen 13 überragen geringfügig in der Bauhöhe die ringförmigen Wandungen 11, 12, wobei der Außenrand der Wandungen 11, 12 frei bleibt und als Stapelfläche der Spulen dienen kann, sofern die Spulen jeweils im Bereich zweier Flansche aufeinandergestapelt werden.
  • Die ringförmige Wandung 12 dient gleichzeitig zum Zentrieren eines Deckels 14, der zur Adaption des Gesamtspulenkörpers auf einer Abrollvorrichtung verwendet wird.
  • Die 2 zeigt ein Spulenteil 10, dessen Kernteil 15 gegenüber dem Kernteil 3 nach der 1 in axialer Richtung verlängert ist. Alle übrigen Ausgestaltungen stimmen mit denen des Spulenteils 1 überein. Dies gilt insbesondere für die ringförmige Stirnfläche 4, für die Ausbildung der Rastausleger 5 und für die Anordnung und Gestaltung der Rastausnehmungen 6. Auch die Durchmesser A und B sind mit denen der Ausführung nach der 1 identisch.
  • Die 3 zeigt eine Ansicht in Richtung des Pfeiles III nach der 1. Aus dieser Darstellung ist zu erkennen, daß die Rastausleger 5 und die Rastausnehmungen 6 gleichmäßig auf dem Umfang der ringförmigen Stirnfläche 4 verteilt angeordnet sind.
  • Die Rastausnehmungen 6 weisen eine Durchtrittsöffnungen 16 für die Rastausleger 5 des anzukuppelnden Spulenteils auf. Nach dem Einführen der Ausleger 5 in die Durchtrittsöffnungen 16 des zweiten Spulenteils wird das erste Spulenteil im Uhrzeigersinn gedreht, so daß die Rastausleger 5 über eine Anzugsschräge 17 in eine formschlüssige Endposition 18 bewegt werden.
  • Die Anzugsschräge 17 wirkt einerseits zentrierend, da die Kreisbogenfläche 19 der Rastausnehmung 16 mit der Kreisbogenfläche 20 des Rastauslegers 5 zusammenwirkt.
  • Der Hintergriff 21 für den Rastausleger 5 ist ebenfalls mit einer Anzugsschräge versehen, die ein Zusammenziehen der Stirnflächen 4 der beiden Spulenteile bewirkt.
  • In der konischen Mantelfläche der Kernteile sind auf dem Umfang verteilt Durchbrüche 22 angeordnet, die dazu dienen, den Anfang des zu wickelnden Gutes einzuführen, um dadurch das Wickelgut zu fixieren.
  • Die 4 bis 6 zeigen verschiedene Kombinationsmöglichkeiten der Spulenteile 1 und 10.
  • Die 4 bis 6 belegen, daß es schon mittels zweier Spulenteile 1 und 10 möglich ist, drei verschiedene Spulen zu erstellen.
  • Durch die zwischen den 4 und 5 eingezeichneten Fluchtlinien 23 wird verdeutlicht, daß die befüllten Spulen im Bereich der Flanschscheiben bei der Stapelung mittels der Rippen fixiert werden können.
  • Die 7 und 8 zeigen die Möglichkeit auf, die Spulenteile 1 und 10 oder jedes weitere Spulenteil platzsparend für den Rücktransport zum Wiederbefüllen zu stapeln.
  • Da die Konizität der Kernteile der einzelnen Spulenteile identisch ist, ist auch eine Stapelbarkeit bereits gestapelter Spulenkörper ebenfalls möglich. Lediglich beim Stapeln der Spulenteile 10 auf dem Spulenteil 1 ergibt sich eine größere Distanz zwischen den Flanschsscheiben. Beim Stapeln der Spulenteile 1 auf dem Spulenteil 10 liegen die Flansscheiben direkt aufeinander.
  • 1
    Spulenteil
    2
    Flanschscheibe
    3
    Kernteil
    4
    Stirnfläche
    5
    Rastausleger
    6
    Rastausnehmung
    7
    Ring
    8
    Rippe
    9
    Auflageebene
    10
    Spulenteil
    11
    Wandung
    12
    Wandung
    13
    Rippe
    14
    Deckel
    15
    Kernteil
    16
    Rastausnehmung
    17
    Anzugsschräge
    18
    Endposition
    19
    Kreisbogenfläche
    20
    Kreisbogenfläche
    21
    Hintergriff
    22
    Durchbruch

Claims (9)

  1. Spule zur Aufnahme von wickelbarem Strangmaterial mit einem rotationssymmetrischen Spulenkern, der an seinen beiden Enden mit einer radial vorspringenden Flanschscheibe versehen und in einer Radialebene geteilt ist, wobei die Kernteile hohl ausgebildet sind, sich von den Flanschscheiben kegelstumpfförmig zur Teilungsebene verjüngen und lösbar miteinander verbunden sind, wobei die der Teilungsebene zugewandten Stirnseiten der Kernteile jeweils übereinstimmende Verbindungsmittel aufweisen und die Verbindungsmittel aus Rastauslegern und Rastausnehmungen bestehen, die zwischen zwei verbundenen Kernteilen einen drehbaren Bajonettverschluss bilden, dadurch gekennzeichnet, dass die der Teilungsebene zugewandte Stirnseite der Kernteile (3, 15) als ringförmige Stirnfläche (4) ausgebildet ist, an bzw. in der Stirnfläche (4) mindestens zwei Rastausleger (5) und die gleiche Anzahl von Rastausnehmungen (6) vorgesehen sind, die Rastausnehmungen Durchtrittsöffnungen (16) für die Rastausleger (5) des ankuppelbaren Kernteils (3, 15) und von diesen Durchtrittsöffnungen (16) ausgehende Hintergriffe (21) und Auszugsschrägen (17) aufweisen und die Rastausnehmungen (6) eine Kreisbogenfläche (19) aufweisen, die mit einer Kreisbogenfläche (20) des Rastauslegers (5) in der gekuppelten Stellung der Kernteile (3, 15) zusammenwirkt.
  2. Spule nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Hintergriff (21) für den Rastausleger (5) mit einer Anzugsschräge versehen ist.
  3. Spule nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastausleger (5) und die Rastausnehmungen (6) gleichmäßig auf dem Umfang der Stirnfläche (4) verteilt sind.
  4. Spule nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass vom Innendurchmesser C der ringförmigen Stirnfläche (4) ein zylindrischer Ring (7) geringer axialer Länge sich in den Innenraum des Kernteils (3, 15) erstreckt und zwischen dem Ring (7) und der Innenwandung des kegelförmigen Kernteiles Rippen (8) vorgesehen sind.
  5. Spule nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich eines jeden Rastauslegers (5) zwischen dem axialen Ring (7) und der Innenwandung des kegelförmigen Kernteils (3, 15) durch radial sich erstreckende Rippen begrenzte Aufnahmeräume für Rastausleger (5) des benachbarten Spulenteils (1, 10) in einem Stapel ineinandergreifende Spulenteile vorgesehen sind.
  6. Spule nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Außendurchmesser A der Stirnfläche (4) ein wenig kleiner ist als der Innendurchmesser B des Spulenkernteils (3, 15) in der Ebene (9) der freien Kanten der Rippen (8) und die freie Rippenkante benachbart der kegelförmigen Kernwandung die Auflage eines zur Stapelung eingestülpten Spulenteils (1, 10) bildet.
  7. Spule nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Flanschscheiben (2) die Außen- und die Innenkontur bildende ringförmige Wandungen (11, 12) aufweisen, zwischen denen radial sich erstreckende Rippen (13) vorgesehen sind, deren Bauhöhe ein wenig größer ist als die der ringförmigen Wandungen.
  8. Spule nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der konischen Mantelfläche des Kernteils (3, 15) mindestens ein Durchbruch (22) zur Fixierung des Wickelgutes vorgesehen ist.
  9. Spule nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus zwei in der axialen Länge unterschiedlichen Spulenteilen (1, 10) besteht und die Stirnflächen (4) der Kernteile (3, 15) den gleichen Außendurchmesser A aufweisen.
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