DE19700934A1 - Massage-Therapiegerät mit Rollkörpern - Google Patents
Massage-Therapiegerät mit RollkörpernInfo
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- A61H—PHYSICAL THERAPY APPARATUS, e.g. DEVICES FOR LOCATING OR STIMULATING REFLEX POINTS IN THE BODY; ARTIFICIAL RESPIRATION; MASSAGE; BATHING DEVICES FOR SPECIAL THERAPEUTIC OR HYGIENIC PURPOSES OR SPECIFIC PARTS OF THE BODY
- A61H15/00—Massage by means of rollers, balls, e.g. inflatable, chains, or roller chains
- A61H15/0092—Massage by means of rollers, balls, e.g. inflatable, chains, or roller chains hand-held
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61N—ELECTROTHERAPY; MAGNETOTHERAPY; RADIATION THERAPY; ULTRASOUND THERAPY
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Description
Gegenstand der Erfindung ist ein Massage-Therapiegerät mit
Rollkörpern für die Ganzkörper-Handmassage nach dem
Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Derartige Massagegeräte beruhen darauf, daß eine Reihe von
Roll-, Magnet- und Reibungskörpern (aus Kunststoff oder Holz)
an Verbindungsschnüren oder -fäden aufgereiht sind und so
eine Oberfläche bilden, welche durch die einzelnen, kugligen
Rollkörper bestimmt wird. Auf diese Oberfläche wird der
menschliche Körper aufgelegt und entsprechend bewegt, wodurch
eine Massagewirkung erzielt werden soll. Bei diesem bekannten
Massage- und Therapiegerät ist darauf abgestellt, daß der
therapeutische Effekt auf das Körpergewebe durch das
Zusammenwirken von Elektromagnetfeldern in Verbindung mit
elektrostatischen Feldern erzielt wird. Dieses Prinzip soll
bei der vorliegenden Erfindung verlassen werden, bei der eine
physikalische Körpermassage mit Roll-/Reibungskörpern in
Verbindung mit, durch die Körperreibung entstehenden,
elektrostatischen Feldern, erfolgt.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein
Therapiegerät der eingangs genannten Art so weiterzubilden,
daß der Therapie-Effekt wesentlich verbessert, günstiger und
nachhaltiger ist.
Wesentliches Merkmal der vorliegenden Erfindung ist, daß das
Therapiegerät im wesentlichen aus einzelnen, auf Monofilen
aneinandergereihten, in sich reibungsarmen Rollkörpern
besteht, die teilweise zusätzlich als sich bei Körperreibung
elektrostatisch aufladende Reibungskörper, angeordnet sind.
Mit der gegebenen technischen lehre ergibt sich der
wesentliche Vorteil, daß die durch die Rollkörper gegebene
mechanische Massagewirkung durch die zusätzlich angeordneten
Reibungskörper durch Bildung von elektrostatischen Feldern
ergänzt wird.
Der Begriff "Rollkörper" wird im Rahmen der vorliegenden
Erfindung mehrdeutig verwendet. Unter den Begriffen
"Rollkörper" werden zunächst Kunststoffkörper verstanden,
wobei diese Kunststoffkörper bevorzugt aus einem
reibungsarmen Kunststoffmaterial, wie beispielsweise einem
POM-Kunststoff oder einem PA-Kunststoff bestehen, weil diese
Körper eine besondere mechanische Festigkeit aufweisen und
besonders gut zu verarbeiten sind. Derartige "Rollkörper"
sehen aus wie Rollen (Zylinderrollen) müssen aber nicht so
ausgebildet sein. Derartige "Rollkörper" sollen nicht nur
über die Körperoberfläche rollen, sondern auch ohne
Abrollbewegung über diese gleiten können. Wichtig ist
weiterhin, daß das Roll- und Reibungskörpermaterial in
Abhängigkeit von dem Material der Monofile gewählt ist. Wird
beispielsweise als Monofilmaterial ein Trevira-Kunststoff
verwendet, dann sind die Roll- und Reibungskörper aus einem
Polyamid-Kunststoff - zumindest oberflächlich - ausgebildet.
Ist hingegen die monofile Schnur aus Nylon, dann sind die
Roll- und Gleitkörper aus einem POM-Kunststoff. Es kommen
also in diesem Handgerät immer wieder beide vorgenannten
Kunststoffpaarungen entweder als Monofilmaterial oder als
Roll- und Reibungskörpermaterial vor.
Diese spezielle Materialpaarung bei dem erfindungsgemäßen
Massage- und Therapiegerät hat den Vorteil, daß die
Kunststoff-Körper sehr leicht auf dem Monofil gleiten und
damit hervorragend rollfähig sind, was mit anderen
Kunststoffen nicht erreicht wird.
Durch Verwendung von Monofilen und die Anordnung dieser in
den Bohrungen der Rollkörper wird erreicht, daß sich das
Massagegerät leicht und flexibel der jeweiligen Körperform
anpaßt. Das Massagegerät hat somit immer flächigen Kontakt
mit der Körperoberfläche.
Durch die erfindungsgemäßen im Massage- und Therapiegerät
angeordneten, sich bei Reibung über den menschlichen Körper
entsprechend statisch aufladenden Reibungskörper wird ein
zusätzlicher - auf die Ausbildung von elektrostatischen
Feldern - beruhender Tiefenmassage-Effekt gewährleistet.
Erfindungswesentlich ist weiterhin die Ausbildung des
Massage- und Therapiegeräts mit einer beweglichen, ebenfalls
als Rollkörper ausgebildeten und damit als Massagekörper
einsetzbaren Handhabe. Diese, die leichte Handhabbarkeit des
erfindungsgemäßen Massage- und Therapiegerätes wirkende
Handhabe kann kugel- oder ellipsenförmig bzw. als
mehrkantiger Rollkörper oder als profiliertes Rollteil
ausgebildet sein.
Diese, stets einen größeren Durchmesser als die Roll- und
Reibungskörper aufweisende und vorzugsweise aus Zelluloid
oder einem anderen Kunststoff, wie beispielsweise aus einem
Polyacetal-Harz oder einem Polyacetalbutyrat oder ABS-Kunst
stoffen, bestehende Handhabe, ist geräteinnenseitig ein
Zapfen zugeordnet und an ihrem geräteaußenseitigen Ende mit
einem Nippel ausgebildet, der in die Ausnehmungen der
Monofile zwischen den Roll- und Reibungskörpern einrastbar
ist, so daß ein muschelartiges Massage-Therapiegerät
entsteht, welches sowohl über den Roll- und Reibungskörpern
als auch mit der drehbar ausgebildeten Handhabe über den
Körper geführt werden kann, wodurch eine besonders
wirkungsvolle Tiefenmassage des Körpergewebes gegeben ist.
Das in beliebiger Form, vorzugsweise aber als Handschuh
großes Handgerät ausgebildete Massage- und Therapiegerät kann
in einer speziellen Ausgestaltungsform zusätzlich mit
Permanentmagneten zur ergänzenden magnetischen Massagewirkung
ausgebildet sein. Im Vordergrund der vorliegenden Erfindung
entsteht aber immer die physikalische Massagewirkung in
Verbindung mit Erzeugung von elektrostatischen Feldern durch
die erfindungsgemäße Roll- und Reibungskörper-Anordnung.
Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt
sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen
Patentansprüche, sondern auch aus der Kombination der
einzelnen Patentansprüche untereinander.
Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung,
offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den
Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung werden als
erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in
Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen
Ausführungsweg darstellenden Zeichnungen näher erläutert.
Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung
weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der
Erfindung hervor.
Es zeigen:
Fig. 1 die Draufsicht auf ein Massage-Therapiegerät mit
Zapfen-Handhabe-Anordnung;
Fig. 2 das Massage- und Therapiegerät in teilweise
gedreht er Seitenansicht;
Fig. 3 das Massage- und Therapiegerät in Muschel-Aus
führungsform in teilweise gedrehter
Vorderansicht.
Das in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Massage-Therapiegerät
1 besteht aus einer Vielzahl von Roll- und Reibungskörpern 2,
3, die durch, jeweils eine zentrische Bohrung 5 jedes Roll-
und Reibungskörpers 2, 3 durchgreifende Monofile 4 in
gegenseitigem Abstand zueinander und durch diese miteinander
und desweiteren über einen Zapfen 7 mit einer kugelförmigen
Handhabe 6 mit einem Nippel 8 verbunden sind.
Dabei stellt die in den Fig. 1 bis 3 aufgezeigte Roll- und
Reibungskörper-Anordnung nur eine Geräteform der möglichen
Geräteformen dar.
Ebenso kann die aus den Fig. 1 und 2 ersichtliche Anzahl
und Anordnung der einzelnen Roll- und Reibungskörper 2 und 3
variieren.
Die zylindrischen Roll- und Reibungskörper 2, 3 bestehen
bevorzugt aus einem besonders reibungsarmen
Kunststoffmaterial, wie beispielsweise einem ROM- oder einem
PA-Kunststoff. Dabei können die Roll- und Reibungskörper 2, 3
vollständig oder nur oberflächlich mit dem vorgenannten
Kunststoff ausgebildet sein.
In Fig. 3 ist das Massage-Therapiegerät 1 durch den,
geräteaußenseitig an der Handhabe 6 angeordnete und in die
Ausnehmungen der Monofile 4 zwischen den Roll- und
Reibungskörpern 2, 3 eingerastete Nippel 8 zu einem
muschelartigen Gebilde vereinigt. Der Vorteil dieser
speziellen Geräte-Ausführungsform liegt insbesondere darin,
daß dieses sowohl mit den Roll- und Reibungskörpern 2, 3 als
auch mit der drehbar ausgebildeten Handhabe 6 über den Körper
geführt werden kann, wodurch eine besonders wirkungsvolle
Tiefenmassage des Körpergewebes gewährleistet ist.
Aus den Fig. 2 und 3 ist weiterhin ersichtlich, daß die
Handhabe 6 stets einen größeren Durchmesser als die Roll- und
Reibungskörper 2, 3 aufweist. Die in den Fig. 1 bis 3
dargestellte kugelförmige Handhabe 6 kann ebenso als Ellipse
oder als mehrkantiger Rollkörper oder als profiliertes
Rollteil ausgebildet sein. Wichtig ist nur, daß die Handhabe
6 stets mit einer Hand gehalten und über die Körperoberfläche
geführt werden kann. Die Handhabe 6 besteht aus Zelluloid
oder aus einem anderen Kunststoff, wie beispielsweise aus
einem Polyacetal-Harz oder aus einem Polyacetalbutyrat oder
aus ABS-Kunststoff. Dabei kann die Oberfläche der Handhabe 6
zusätzlich mit einem anderen, einen zusätzlichen
Massage-Effekt bewirkenden Material ausgebildet sein.
In den Fig. 1 bis 3 nicht dargestellt, aber in einer
weiteren speziellen Ausführungsform der Erfindung vorgesehen,
können zusätzlich zu den Roll- und Reibungskörpern 2, 3 noch
Permanentmagnetkörper im Massage- und Therapiegerät 1
angeordnet sein.
Die die Roll- und Reibungskörper 2, 3 mit dem endseitig
verbundenen Kegel 7 mit Handhabe 6 mit Nippel 8
festzusammenhaltenden Monofile 4 des Massage-Therapiegerätes
1 bestehen aus einem beliebigen, reißfesten Material, wie z. B.
aus einem Trevira-Kunststoff oder aus Nylon, deren
Materialwahl vom Materialeinsatz der Roll- und Reibungskörper
2, 3 abhängig ist. Bei Einsatz von Roll- und Reibungskörper
2, 3 aus PA-Kunststoff bestehen die Monofile 4 aus einem
Trevira-Kunststoff. Bestehen die Monofile 4 aus Nylon, werden
Roll- und Gleitkörper 2, 3 aus einem POM-Kunststoff
eingesetzt. Die spezielle Materialpaarung der Roll- und
Reibungskörper 2, 3 und der Schnüre 4 hat den Vorteil, daß
die Roll- und Reibungskörper 2, 3 sehr leicht auf den
Monofilen 4 gleiten und damit ausgezeichnet rollfähig sind,
das mit anderen Kunststoffen nicht erreicht wird.
1
Massage-Therapiegerät
2
Rollkörper
3
Reibungskörper
4
Monofil
5
Bohrung
6
Handhabe
7
Zapfen
8
Nippel
Claims (9)
1. Massage-Therapiegerät mit Rollkörpern für die Ganz
körper-Handmassage, im wesentlichen bestehend aus mehreren
zueinander angeordneten Reihen von mit einer zentrischen
Durchgangsöffnung versehenen, durch diese auf Schnüren
aufgereihten und durch querverlaufende Schnüre zu einem
Massagesystem miteinander verbundenen, unterschiedlichen
Massagekörpern, dadurch gekennzeichnet, daß dieses im
wesentlichen aus einzelnen, auf mindestens einer monofilen
Schnur (4) im gegenseitigen Abstand zueinander
aneinandergereihten und durch diese miteinander verbundenen
Roll-/Reibungskörpern (2, 3, 6) besteht.
2. Massage-Therapiegerät nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die zylinderförmigen Roll- und Reibungs
körper (2, 3) des Massage-Therapiegerätes (1) durch das die,
durch eine mittlere, zentrale Bohrung (5) jedes Roll- und
Reibungskörpers (2, 3) hindurchgreifende/n Monofil/Monofile
(4) fest zusammenhaltend unter Ausbildung unterschiedlicher
Geräteformen miteinander verbunden sind.
3. Massage-Therapiegerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Roll- und Reibungskörper (2, 3) aus
besonders reibungsarmen Kunststoffen, wie beispielsweise aus
einem POM-Kunststoff oder aus einem PA-Kunststoff, bestehen.
4. Massage-Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das, vorzugsweise als Handgerät
einsetzbare, Massage-Therapiegerät (1) eine auch zur
Einzelmassage einsetzbare, mit einem größeren Durchmesser als
die Roll- und Reibungskörper (2, 3) in beliebiger,
handgrifflicher Form/Weise, wie beispielsweise als Ellipse,
mehrkantiger Rollkörper oder profiliertes Rollteil,
vorzugsweise aber als runde handhabbare Kugel ausgebildete
und vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial bestehende
Handhabe (6) mit einem an ihrem geräteinnenseitigen Ende
angeordneten Zapfen (7) ausgebildet ist und an ihrem
geräteaußenseitigen Ende einen Nippel (8) aufweist.
5. Massage-Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich zu den Roll- und
Reibungskörpern (2, 3) Magnetkörper in unterschiedlicher
Anzahl, Ausbildung und Anordnung auf den Schüren (4) des
Massage-Therapiegerätes (1) angeordnet sind.
6. Massage-Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die, die Roll- und Reibungskörper
(2, 3) fest zusammenhaltenden, Monofile (4) aus einem
reißfesten Material, wie beispielsweise aus einem Trevira-
Kunststoff oder aus Nylon, wobei deren Materialwahl von dem
Materialeinsatz der Roll- und Reibungskörper (2, 3) abhängig
ist, bestehen.
7. Massage-Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der geräteaußenseitig vor der
Handhabe (6) angeordnete Nippel (8) in die, zwischen den
Roll- und Reibungskörpern (2, 3) befindlichen Ausnehmungen
der Monofile (4) zur Ausbildung eines muschelartigen
Massage- und Therapiegerätes (1) einrastbar ist.
8. Massage-Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die auch drehbar ausgebildete
Handhabe (6), beispielsweise aus Zelluloid oder aus einem
anderen Kunststoff, wie beispielsweise aus einem Polyacetal-Harz
oder aus einem Polyazetalbutyrat oder aus ABS-Kunst
stoffen besteht und vorzugsweise zusätzlich mit einer
zum Handhabe-Körpermaterial unterschiedlichen mit einer einen
zusätzlichen Massageeffekt bewirkenden
Oberflächenbeschichtung ausgebildet ist.
9. Massage-Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß das Massage- und Therapiegerät
(1) sowohl mit seiner Handhabe (6) als auch mit seinen Roll- und
Reibungskörpern (2, 3) zur Tiefenmassage des Körpergewebes
einsetzbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997100934 DE19700934A1 (de) | 1997-01-14 | 1997-01-14 | Massage-Therapiegerät mit Rollkörpern |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997100934 DE19700934A1 (de) | 1997-01-14 | 1997-01-14 | Massage-Therapiegerät mit Rollkörpern |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19700934A1 true DE19700934A1 (de) | 1998-07-16 |
Family
ID=7817297
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1997100934 Withdrawn DE19700934A1 (de) | 1997-01-14 | 1997-01-14 | Massage-Therapiegerät mit Rollkörpern |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19700934A1 (de) |
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