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DE1969428U - Anhaenger fuer die auszeichnung von waren. - Google Patents

Anhaenger fuer die auszeichnung von waren.

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Publication number
DE1969428U
DE1969428U DE1967ST021416 DEST021416U DE1969428U DE 1969428 U DE1969428 U DE 1969428U DE 1967ST021416 DE1967ST021416 DE 1967ST021416 DE ST021416 U DEST021416 U DE ST021416U DE 1969428 U DE1969428 U DE 1969428U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
base plate
goods
strip
trailer according
trailers
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE1967ST021416
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
WALTER STOFF ETIKETTENFABRIK
Original Assignee
WALTER STOFF ETIKETTENFABRIK
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by WALTER STOFF ETIKETTENFABRIK filed Critical WALTER STOFF ETIKETTENFABRIK
Priority to DE1967ST021416 priority Critical patent/DE1969428U/de
Publication of DE1969428U publication Critical patent/DE1969428U/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

Patentanwalt
Qipl.-Phys. Rudolf Peerbooms
Wuppertal-Bärmen
Schuchardstraße 20 · Ruf 554147
GM 736 / Pee/S
Gebrauchsmuster
Anmelder : Walter Stoff, Btikettenfabrik Einteln / Weser
Anhänger für die Auszeichnung von fflaren
ti
Insbesondere bei Textilien ist es üblich, die Waren mit einem Anhänge-Etikett für Größen und Preisangaben zu versehen. Bei bestimmten Artikeln ist es ferner üblich, Waschanleitungen, Gebrauchsanweisungen oder sonstige Drucksachen beizugeben. Vielfach werden auch Ersatzteile, z.B. Knöpfe oder Stoffreste, der Ware beigefügt. Da diese beizufügenden Teile sehr mannigfaltig sind und da die damit zu versehenden Waren sehr verschiedenartig sind, z.B. weisen Anzüge Taschen zur Unterbringung von Zusatzteilen auf, andere Textilwaren dagegen nicht, mußte bisher in allen Fällen eine besondere Lösung für die Anbringung derartiger Zusatzteile an Waren gefunden werden, was vielfach sehr umständlich und lästig ist. Darüber hinaus wird oft zu Lösungen gegriffen, die die Verkauf saufmachung der Waren nachteilig beeinflussen.
— P —
Der Erfindung liegt die Aufgäbe zugrunde, ein Hilfsmittel zur Lösung der vorerwähnten Bedürfnisse zu schaffen, das universell einsetzbar ist und die Verkauf sauf machung einer Ware nicht "beeinträchtigt, sondern eher fördert.
Dies wird der Erfindung zufolge durch einen Anhänger für die Auszeichnung von Waren oder.für die Anbringung von kleinen Zusatzteilen an Waren erreicht, der gekennzeichnet ist durch eine Tasche in Form einer Grundplatte,,; an deren Rückseite ein Streifen aus Klarsicht-Kunststoff-IPolie unter Belassung einer Einstecköffnung angeschweißt oder angeklebt ist. Dieser Anhänger kann, wie, "bei Auszeichnungs-Etiketten üblich, an die Ware angehangen werden, z.B. am Knopfloch eines Bekleidungsstückes, wobei seine Tasche die Möglichkeit bietet, ein Auszeichnungs-Etikett, eine Waschanleitung, Gebrauchsanweisungen, Ersatzteile, Werbegaben oder dgl* am Anhänger anzubringen. Da zumindest eine Wand der. Tasche aus durchsichtigem Material besteht, «sind die von der Tasche aufgenommenen Teile sofort sichtbar.
Nach weiteren Merkmalen der Erfindung besteht die Grundplatte und/oder der Streifen aus elastischem Material, wodurch ein Einbringen oder Herausnehmen der Zusatzteile aus der Tasche erleichtert werden. Vorzugsweise besteht die Grundplatte aus einem steifelastischen, undurchsichtigen Kunststoff oder aus Leder. In diesem Falle kann die Vorderseite der Grundplatte
selbst eine Aufzeichnungsfläche darstellen, während ihre Rückseite einen Hintergrund, meist dunklen Hintergrund der Tasche bildet.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann die Grundplatte im oberen Bereich ein durch Prägen randverstärktes Loch für ein Befestigungsmittel, z.B. eine "Kordel, besitzen.
Der Kla±?sicht-Streifen kann der Erfindung zufolge die Rückseite der Grundplatte teilweise oder vollständig überdecken und ist an seinem unteren Rand und an seinen beiden Seitenrändern an die Grundplatte angesehweißt. Der Anhänger und die Tasche können auf vielfältige Weise geformt und in beliebiger Größe hergestellt werden.
Der Gegenstand der Erfindung ist in der Zeichnung in einem Ausführungsbeispiel dargestellt. . - -
fig. 1 zeigt einen Anhänger in Torderansicht und fig. 2 denselben Anhänger in einer Rückansicht.
Der dargestellte Anhänger besteht.aus einer steifelastischen Grundplatte 1 aus vorzugsweise undurchsichtigem Kunststoff oder aus Leder oder Karton und aus einem Streifen 2 aus Klarsicht-Kunststoff -folie, welche etwa die untere Hälfte der Rückseite der -
^ Grundplatte 1 überdeckt und längs dreier Seiten 3? 4-j 5 a-Ώ-diese unter Belassung einer Einstecköffnung 6 angeschweißt ist. Die Grundplatte A weist in ihrem oberen Bereich ein durch Prägen randverstärktes Loch 7 zur Durchführung eines Befestigungsmittels, z.B. einer Kordel 8, auf.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich »-ist, sind in die von den Teilen und 2 gebildete Tasche- eine Drucksache 9* z.B. ein Etikett, eine Waschanleitung oder Gebrauchsanweisung, und zwei Knöpfe 10 als Beispiel für ErSatzteile eingesteckt.

Claims (6)

Patentanwalt Dipl.-Phys. Rudolf Peerbooms Wuppertal-Barmen P ή 3/ 3 η η Schuchardstraße 20 · Ruf 556147 ' ™' ν Ί O J Q Schut zansprüche v, ■
1. .Anhänger für die Auszeichnung von Waren oder für die Anbringung von kleinen Zusatzteilen an Waren, gekennzeichnet durch eine Tasche in Form einer Grundplatte (1), an deren Rückseite ein Streifen (2) aus Klarsicht-Kunststoff -!Folie unter Belassung einer Einstecköffnung (6) angeschweißt oder angeklebt ist.
2. Anhänger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
Grundplatte (1) und/oder Streifen (2) aus elastischem
Material "bestehen.
3. Anhänger nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (1) aus einem steifelastischen, undurchsichtigen Kunststoff oder aus Leder oder Karton besteht.
4. Anhänger nach den Ansprüchen 1 bis 3? dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (1) im oberen Bereich ein durch Prägen randverstärktes Loch (7) für ein Befestigungsmittel, z.B. eine Kordel (8) besitzt.
- 2
5· Anhänger nach den Ansprüchen 1 "bis 4-, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (2) teilweise oder vollständig die Rückseite der Grundplatte (1) überdeckt und an drei Seiten (3> 4-, 5) an die Grundplatte (1) aageschweißt ist.
6. Anhänger nach den. Ansprüchen 1 "bis 5? dadurch gekennzeichnet, daß eine Tasche in "beliebiger IPorm und Größe, bevorzugt rechteckig, ausgebildet ist*
DE1967ST021416 1967-06-21 1967-06-21 Anhaenger fuer die auszeichnung von waren. Expired DE1969428U (de)

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