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DE19681640C2 - Sicherheitshalter - Google Patents

Sicherheitshalter

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DE19681640C2
DE19681640C2 DE19681640T DE19681640T DE19681640C2 DE 19681640 C2 DE19681640 C2 DE 19681640C2 DE 19681640 T DE19681640 T DE 19681640T DE 19681640 T DE19681640 T DE 19681640T DE 19681640 C2 DE19681640 C2 DE 19681640C2
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DE
Germany
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fastening
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B73/00Devices for locking portable objects against unauthorised removal; Miscellaneous locking devices
    • E05B73/0017Anti-theft devices, e.g. tags or monitors, fixed to articles, e.g. clothes, and to be removed at the check-out of shops
    • E05B73/0023Containers, boxes, cases or the like, e.g. for compact discs or video-cassettes, specially adapted therefor

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Multimedia (AREA)
  • Burglar Alarm Systems (AREA)
  • Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)
  • Vehicle Step Arrangements And Article Storage (AREA)

Description

Gegenstand der Erfindung ist ein Sicherheitshalter mit Quaderform, verwendbar für Schutz gewährleistende, der Veranschaulichung dienende Lagerung hauptsächlich von CD- Platten, Videokassetten, Audiokassetten und ähnlicher Waren und für nur auf eine bestimmte Art lösbares Vereinigen von Ware und Warenschutzmittel, und dadurch verwendbar für Hemmung des Wegstehlens der Ware. Der erfindungsgemäße Sicherheitshalter besitzt eine mindestens für die teilweise Umschließung von Ware ausgestaltete und dem Einlegen und Herausnehmen von Ware dienende Einlegeöffnung bestimmende Wände und eine Sicherheitsvorrichtung, und die Sicherheitsvorrichtung hat in einem der - schließenden - Punkte ihrer Verschiebungsbahn, hauptsächlich in ihrem Endpunkt ein die Einlegeöffnung mindestens in einem die Herausnahme der eingelegten Ware hemmenden Maß abschließendes, und auf einem weiteren Abschnitt ihrer Verschiebungsbahn, in einem Punkt derselben die Einlegeöffnung frei lassendes Schließelement.
Es ist bekannt, daß zur Hemmung des Wegstehlens der Waren sg. Warenschutzmittel, z. B. ein in das Material der Preisetikette eingebetteter ferromagnetischer Faden, oder ein je nach Etikette ausgestalteter, bestimmte Parameter aufweisender einfacher elektrischer Stromkreis meistens an die Ware angeklebt verwendet wird. Das bietet einen weniger wirksamen Schutz, nachdem falls dieser von der Ware entfernt, z. B. abgekratzt wird, wenn das Verkäufer/Aufsichtspersonal nicht aufpaßt, kann die Ware aus dem Laden schon hinausgebracht werden, ohne daß das Überwachungssystem es wahrnehmen würde, und dadurch kann sie gestohlen werden.
Zur Hemmung des Wegstehlens von Videokassetten, CD-Platten und ähnlicher gängiger Waren werden neben den Warenschutzmitteln auch Sicherheitshalter angewandt, in der Weise, daß die Ware und das Warenschutzmittel in den Halter zusammen verschlossen und so ausgestellt werden.
Die Ware im Halter ist gut sichtbar, der Käufer kann jedoch die Ware aus dem Halter mangels eines Öffnergerätes nicht herausnehmen.
Beim Kaufen geht der Käufer mit dem in den Halter verschlossenen Ware zur Kasse, wo man den Halter bei Bezahlung mit dem Öffnergerät öffnet, die Ware daraus herausnimmt und dem Käufer übergibt, während der Halter und das Warenschutzmittel wieder verwendet werden.
Mehrere Lösungen von Sicherheitshaltern sind bekannt. Zum Schutz von Videokassetten, CD-Platten und sonstiger Waren beschreibt z. B. die EPA Beschreibung EP 0589551 A1 einen Rahmen, bei dem der die Kassette befestigende untere Teil und dessen Verschlußdeckel mit einem in den im unteren Teil und im Deckel ausgebildeten Nuten geführten Gleitriegel zueinander gefestigt werden. Die geschlossene Position des Gleitriegels wird durch das Hängenbleiben der elastischen Zungen in den längs der Verschiebungsbahn des Riegels angebrachten Überständen gesichert. Zum Öffnen des Rahmens werden die Zungen durch Hineingreifen mit Werkzeug in die Riegelöffnungen nach hinten gebogen, dadurch aus den Überständen ausgehakt, und der Riegel wird aus den Nuten hinausgeschoben, wobei die Zungen in nach hinten gebogener Stellung gehalten werden. Der Funktionsteil des Werkzeuges zum Öffnen des Rahmens hat eine verhältnismäßig einfache Form, so im Falle, wenn jemand den Rahmen öffnen will, um die darin befindliche Kassette zu stehlen, gewährleistet die Schließvorrichtung nur einen beschränkten Schutz.
In der Patentbeschreibung US 5289914 A, und in der PCT Auslegeschrift WO 92/08026 A1 werden von außen verdeckte Verschlüsse für Rahmen bzw. Halter beschrieben.
Der Schließriegel dieser Verschlüsse ist abdrehbar eingebettet, ferner an einem Ende eingebett, bei Drehung des anderen Schließriegels in Schließposition folgt das Ende der Blattfeder dem Mantel des Schließelementes, und bei der Schließposition springt hinter die am Mantel ausgebildete Schulter ein, so hindert es die Zurückdrehbarkeit des Schließelementes und dadurch das Öffnen des Rahmens. Zum Öffnen des Rahmens nähert man der Blattfeder von außen mit einem Magnet, wodurch die Blattfeder über die Schulter zurückbeugt, und in dieser Weise wird das Schließelement aus seiner Schließposition zurückdrehbar, und dadurch wird es möglich sein, den Rahmen zu öffnen. Diese Schließvorrichtungen sind sehr praktisch, ihr Nachteil ist jedoch, daß sie im Besitz von einem Magneten entsprechender Kraft auch von einer unbefugten Perlon geöffnet werden können, die mit solcher Vorrichtung ausgestatteten Rahmen bzw. Halter gewährleisten für die Ware nur einen Schutz von beschränktem Maß.
Die Nachteile der beschriebenen Rahmen und Halter machten die Suche nach einer Lösung erforderlich, die einen ausreichend sicheren Schutz sichert, damit eine unbefugte Perlon die darin befindliche Ware weder mittels Öffnen des Halters bzw. des Rahmens, noch um Preis der Beschädigung des Verschlusses herausnehmen kann. Eine weitere Anforderung ist die Lösung, bei der die Veranschaulichbarkeit der Ware nicht beeinträchtigt, sowie der Platzbedarf für die Anbringung der Ware nur in vernachlässigbarem Maß erhöht wird.
Den Grund der Erfindung bildet die Erkenntnis, daß unseren Erwartungen ein mit solcher Schließvorrichtung versehener Halter entspricht, deren Element zur Befestigung der geschlossenen Position auch mit einer Sicherung versehen ist, die beim Zwang des Öffnens in erhöhtem Maß schließt, und das Öffnen nur mit miteinander entsprechend übereingestimmten, nacheinander durchgeführten Verschiebungen erzielten Auslösung der Sicherung und der Befestigung zustande gebracht werden kann.
So hat der die erfindungsgemäße Lösung bietende Sicherheitshalter eine für die mindestens teilweise Umschließung von Ware ausgestaltete und dem Einlegen und Herausnehmen von Ware dienende Einlegeöffnung bestimmende Wände und eine Sicherheitsvorrichtung, und die Sicherheitsvorrichtung hat ein in einem der schließenden Punkte ihrer Verschiebungsbahn, hauptsächlich im ihrem Endpunkt ein die Einlegeöffnung mindestens in einem die Herausnahme der eingelegten Ware hemmenden Maß schließendes, und auf einem weiteren Abschnitt oder Punkt ihrer Verschiebungsbahn, die Einlegeöffnung frei lassendes Schließelement.
Das Wesen des Halters ist, daß die Sicherheitsvorrichtung ein Gehäuse mit einer sich neben der Einlegeöffnung öffnenden Öffnung und im Gehäuse ein mit Gleitpassung geführtes Befestigungselement hat, wobei sich das Schließelement an das Befestigungselement bei seinem zur Einlegeöffnung näher liegenden Ende anschließt. Das Befestigungselement hat an seinem dem Schließelement entgegesetzten Ende eine sich längs der Gehäusewand erstreckende elastische Befestigungszunge und eine in der Befestigungszunge ausgebildete, sich in einem der schließenden - Punkte der Bahn des Befestigungselementes, hauptsächlich in ihrem Endpunkt an einen aus der Gehäusewand herausragenden Zahn passende Befestigungsöffnung, sowie ein sich an das Befestigungselement mit einer eine freie Abdrehung zulassenden Verbindung anschließendes Sicherungselement, welches Sicherungselement einen schnäbeligen Teil und an seinem dem entgegesetzten Ende einen in Querrichtung zur Abdrehungsebene gegen seine Elastizität abbiegbaren Auslauf hat, in einem der - schließenden - Punkte der Bahn des Befestigungselementes, hauptsächlich im ihrem Endpunkt paßt sich der schnäbelige Teil des Sicherungselementes in die in der inneren Gehäusewand ausgebildeten Vertiefung, zweckmäßig Schließöffnung und der Auslauf des Sicherungselementes befindet sich im Bereich zwischen der in der Nähe der Endwand des Gehäuses im inneren Gehäuseraum ausgebildeten Schulter und der Außenwand des Gehäuses, während er auf einem weiteren Abschnitt oder Punkt der Bahn des Befestigungselements außerhalb der Vertiefung, zweckmäßig Schließöffnung, bzw. des Bereiches, liegt, ferner das Befestigungselement drückt den schnäbeligen Teil des Sicherungelementes wenigstens auf dem Abschnitt vor einem der - schließenden - Punkte der Bahn des Befestigungselementes, hauptsächlich Gehäusewand, vor ihrem Endpunkt an die innere ferner es hat zum Schieben des Befestigungselementes in Richtung der Gehäuseöffnung eine auf dem Sicherungselement ausgebildete Angriffsfläche und Schulter, und in der Endwand des Gehäuses eine zum Öffnerwerkzeug positionierte Einführungsöffnung.
Bei der Ausführungsform des Sicherheitshalters reicht die Außenwand des Gehäuses über seine innere Wand hinaus, und die dem Nasenauslauf gegenüberliegende Fläche des Schließelementes stützt sich in einem - schließenden - der Punkte der Bahn des Befestigungselementes, hauptsächlich in ihrem Endpunkt auf die innere Fläche des überragenden Teiles der Außenwand. Vorteilhaft ist eine Ausgestaltung, bei der die dem Nasenauslauf gegenüberliegende Fläche des Schließelementes im Laufe ihrer Verschiebung zwischen den Endpunkten der Bahn des Befestigungslementes auf dem Rand der Gehäuse-Außenwand gleitet.
Bei seiner vorteilhafter Ausführungsform hat das Schließelement eine hammerkopfartige Form.
Das Befestigungslement des Sicherheitshalters hat zweckmäßig zwei, in Richtung voneinander gegen ihre Elastizität biegbaren Befestigungszungen. Es hat einen aus dem Gleiterkörper des Befestigungselementes zwischen den Befestigungszungen hinausragenden Befestigungsauslauf, auf dem der sich mit dem Sicherungselement verbindende hintere Stift ausgestaltet ist. Das Spannen der Sicherungselemente wird vorteilhaft durch den aus dem Gleitkörper des Befestigungselementes hinausragenden elastischen Auslauf gesichert und dementsprechend befindet sich an der dem Schnabel des schnäbeligen Teiles des Sicherungselementes gegenüberliegenden Seite des Sicherungselementes eine sich mit dem elastischen Auslauf in Berührung kommende Stützfläche.
Bei weiterer Ausführungsform des Sicherheitshalters paßt sich der schnäbelige Teil des Sicherungselementes auf dem anderen, auf die offene Stellung des Halters zuhaltenden Abschnitt oder Punkt der Bahn des Befestigungselementes in die in der inneren Wand des Gehäuses ausgebildete zweite Vertiefung, zweckmäßig Ruheöffnung.
Bei vorteilhaften Verwirklichung des Sicherheitshalters ist im inneren Raum des Gehäuses eine den Auslauf des Sicherungselementes auf die Schulter aufführende Keilbahn ausgestaltet.
Das Warenschutzmittel kann auf der inneren Fläche des Halters angebracht werden. Sehr vorteilhaft ist die Ausführung, bei der eine warenschutzmitteltragende, meistens vertiefte Fläche auf der inneren Fläche der erweiterten Verbindungswand ausgebildet ist.
Sehr vorteilhaft ist die Ausführungsform, bei der der Halter einen zwecks Umschließung von drei Seiten der Ware ausgestalteten U-förmigen Rahmen, sowie die Rahmenschenkel auf der einen und anderen Seite des Rahmens neben dem Ende der Schenkel im Vergleich zueinander versetzt zusammenfassende und die Einlegeöffnung bestimmende Verbindungswände hat. Die Steifheit des Sicherheitshalters kann verstärkt werden und die Herausnahme der Ware kann mit solcher Lösung effektiver gehemmt werden, bei der der Halter bei einer der Ecken des Rahmens ein Verbindungsband hat, das im Verhältnis zur auf der einen Seite des Rahmens versteifenden Eckwand in versetzter Position ist.
Die Steifheit des Halters, und zugleich die Hemmung der Herausnahme der Ware daraus kann durch eine Ausgestaltung erhöht werden, bei der er bei der anderen Ecke des Rahmens auf dessen einer Seite eine Positionierungsklaue, auf dessen anderen Seite eine die benachbarten Rahmenschenkel verbindende, den Eckklauen gegenüber mit einem Ausschnitt versehene erweiterte versteifende Eckwand hat. Die Einführung der Ware in den Halter erleichtert die Ausführung, bei der wenigstens auf dem einem oder auf beiden Schenkeln des Rahmens seitlich eine Führungsschiene vorgesehen ist.
Das Öffnen des Sicherheitshalters erleichtert die Ausführung, bei der in der Außenoberfläche von wenigstens einer Seitenwand des Gehäuses eine Führungsnut für das Öffnerwerkzeug ausgestaltet ist.
Bei der zweckmäßigen Verwirklichung des Sicherheitshalters sind die Wände und das Gehäuse in einem Stück, sowie die Elemente auch in je einem Stück aus Kunststoff, zweckmäßig aus Polykarbonat; mit Spritzgießen ausgestaltet.
Ein herausragender Vorteil des erfindungsgemäßen Sicherheitshalters ist, daß er nur mit einem individuellen Werkzeug geöffnet werden kann, so entspricht er restlos seiner Diebstahlhemmungs-Aufgabe.
Den erfindungsgemäßen Sicherheitshalter beschreiben wir im weiteren detaillierter mit der Vorstellung einer seiner vorteilhaften Formen unter Bezugnahme auf die beigelegte schematische Zeichung, wo
die Abb. 1. die Fernansicht der für Lagerung von CD-Platten ausgestalteten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Sicherheitshalters,
die Abb. 2. den die Sicherheitsvorrichtung tragenden Teil des in Abb. 1. dargestellten Halters in geschlossener Lage in Ausschnitt und in Schnitt,
die Abb. 3. den Schnitt in Ebene III-III des in Abb. 2. bezeichneten Teiles, und
die Abb. 4, den die Sicherheitsvorrichtung tragenden Teil des in Abb. 1. dargestellten Halters in geöffneter Lage in Ausschnitt und in Schnitt zeigt.
In der geöffneten Lage des Halters (10) ist das Befestigungselement (30) in einer aus dem Gehäuse (15) in solchem Maß ausgezogenen Position, daß der Nasenauslauf des Schließelementes (40) die Einlegeöffnung (12) frei läßt, so kann Ware darin eingelegt, daraus herausgenommen werden.
Zum Schließen des Halters (10) schieben wir mittels seines Schließelementes (40) das Befestigungselement (30) hineinwärts in das Gehäuse (15). Im wesentlichen gleichzeitig mit der Einschiebung, schiebt sich zum ersten die Befestigungszunge (32) auf den aus der Richtung der Einschiebung mit Keilbahn versehenen Zahn (34), der an der Öffnung in der Befestigungszunge (32) hängenbleibt, und in dieser Position drückt sich die Befestigungszungen- Elastizität gegen die Gehäusewand, zum zweiten gleitet der schnäbelige Teil (51) des Sicherungselementes (50) durch den elastischen Ansatz (39) des Befestigungselementes (30) gegen innere Wand des Gehäuses (15) gedrückt bis zur Schließöffnung (61), worin er bei Erreichen derselben einrastet, und zum dritten weicht der Auslauf (54) des Sicherungselementes (50) auf der Keilbahn (70) hinaufgleitend gegen seine Elastizität von seiner eigenen Ebene ab, drückt sich gegen die Schulter (72) und gleichzeitig mit dem Einspringen des schnäbeligen Teiles (51) in die Schließöffnung (61) rastet gleichzeitig mit dem Einspringen des schnäbligen Teils (51) in die Schließöffnung (61) in den Raum zwischen der Schulter (72) und der Außenwand ein. Mit dem Zustandekommen der drei Anschlüsse, bzw. Passungen stellt sich die befestigte geschlossene Position ein, in der das Schließelement (40) in dem Maß in das Gehäuse (15) hineingeglitten ist, daß sein hammerkopfartige Nasenauslauf einen Teil der Einlegeöffnung (12) verdeckt, so die Herausnahme der eingelegten Ware verhindert.
Zum Öffnen des Halters (10) lösen wir die drei Anschlüsse bzw. Passungen in entsprechender Reihenfolge. So hetien wir beim Öffnen mit einem durch die Positionieröffnungen der Endwand des Gehäuses (15) eingesteckten entsprechend ausgestalteten Werkzeug zuerst den Auslauf (54) des Sicherungselementes (50) gegen seine Elastizität von der Seitenwand des Gehäuses (15) ab und mit einer auf seine Angriffs-Bogenfläche ausgeübte Kraft drehen wir das Sicherungselement (50) im Verhältnis zum Befestigungselement (30) um seine Achse, so drückt sein Auslauf (54) gegen die Schulter (72) und dreht sich darauf gleitend ab und sein schnäbeliger Teil (51) dreht sich aus der Schließöffnung (61) hinaus. Bei Weiterbewegung des Öffnerwerkezeuges hetien wir die elastische Befestigungszunge (32) gegen ihre Elastizität von der Wand des Gehäuses ab und mit einem auf die Schulter des Sicherungselementes (50) ausgeübten Druck das Befestigungselement (30) auswärts schiebend heben wir sie von dem Zahn (34) ab. Damit wurden die drei Anschlüsse, bzw. Sitze gelöst und der Kalter (10) gerät in einen geöffneten Zustand, in welchem das Schließelement (40) die Einlegeöffnung (12) nicht mehr verdeckt.
Im geöffneten Zustand des Halters (10) wird die Position innerhalb des Gehäuses (15) des zueinander angeschlossenen Sicherungselementes (50), Befestigungselementes (30) - und Schließelementes (40) durch das Einrasten des schnäbeligen Teiles (51) in die Ruheöffnung (62) bestimmt. Aus dieser Position kann der schnäbelige Teil (51) aufgrund der entsprechenden Ausgestaltung seines Profils ausgeschoben werden.

Claims (10)

1. Sicherheitshalter, der eine mindestens für die teilweise Umschließung von Ware ausgestaltete und dem Einlegen und Herausnehmen von Ware dienende Einlegeöffnung bestimmende Wände und eine Sicherheitsvorrichtung hat, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Sicherheitsvorrichtung ein Gehäuse (15) mit einer sich neben der Einlegeöffnung (12) öffnenden Öffnung (13) und im Gehäuse (15) ein mit Gleitpassung geführtes Befestigungselement (30) hat, wobei sich an das Befestigungselement (30) bei seinem zur Einlegeöffnung (12) näher stehenden Ende und das in einem der schließenden Punkte ihrer Verschiebungsbahn, hauptsächlich in ihrem Endpunkt ein die Einlegeöffnung mindestens in einem die Herausnahme der eingelegten Ware hemmenden Maß verschliessendes, aber auf einem weiteren Abschnitt oder Punkt seiner Verschiebungsbahn die Einlegeöffnung frei lassendes Schließelement (40) der Sicherheitsvorrichtung anschließt, das Befestigungselement (30) hat an seinem dem Schließelement (40) entgegensetzten Ende eine sich längs der Gehäusewand nach innen erstreckende elastische Befestigungszunge (32) und eine in der Befestigungszunge (32) ausgebildete, sich in einem der - schließenden - Punkte der Verschiebungsbahn des Befestigungselementes (30), hauptsächlich in ihrem Endpunkt an einen aus der Gehäusewand nach innen herausragenden Zahn (34) passende Befestigungsöffnung (34, 35), sowie ein sich an das Befestigungselement (30) mit einer freie Abdrehung zulassenden Verbindung anschließendes Sicherungselement (50), welches Sicherungselement (50) einen schnäbeligen Teil (51) und an seinem dem entgegesetzten Ende einen in Querrichtung zur Abdrehungsebene des Sicherungselementes (50) gegen seine Elastizität abbiegbaren Auslauf (54) hat, in einem der - schließenden - Punkte der Bahn des Befestigungselementes (30), hauptsächlich in ihrem Endpunkt paßt sich der schnäbelige Teil (51) des Sicherungselementes (50) in eine in der inneren Wand (16) des Gehäuses (15) ausgebildete Vertiefung, zweckmäßig Schließöffnung (61), und der Auslauf (54) des Sicherungselementes (50) befindet sich im Bereich zwischen einer in der Nähe der Gehäuseendwand (20) im inneren Raum des Gehäuses (15) ausgebildeten Schulter (72) und der Außenwand (17) des Gehäuses (15), während er auf dem weiteren Abschnitt der Verschiebungsbahn des Befestigungselements (30) außerhalb der Vertiefung, zweckmäßig Schließöffnung (61), bzw. des Bereiches, liegt, ferner drückt das Befestigungselement (30) den schnäbeligen Teil (51) des Sicherungelementes (50) wenigstens auf dem Abschnitt vor einem der - schließenden - Punkte der Bahn des Befestigungselementes (30), hauptsächlich vor ihrem Endpunkt gegen die innere Wand (16) des Gehäuses (15), ferner hat er zum Schieben des Befestigungselementes (30) in Richtung der Öffnung (13) des Gehäuses (15) eine auf dem Sicherungselement (30) ausgebildete Angriffsfläche und Schulter (56) und in der Endwand (20) des Gehäuses (15) eine zum Öffnerwerkzeug positionierte Einführungsöffnung (80, 81, 82).
2. Sicherheitshalter gemäß Patentanspruch 1./ dadurch gekennzeichnet, daß die Außenwand (17) des Gehäuses (15) über seine innere Wand (16) hinausragt, und die dem Nasenauslauf (42) gegenüberliegende Fläche (43) des Schließelementes (40) in einem der - schließenden - Punkte der Bahn des Befestigungselementes, hauptsächlich in ihrem Endpunkt sich auf die innere Fläche des überragenden Teiles der Außenwand (17) stützt.
3. Sicherheitshalter gemäß irgendwelchem der Patentansprüche 1.-2./, dadurch gekennzeichnet, daß das Schließelement (40) eine hammerkopfartige (41) Form hat.
4. Sicherheitshalter gemäß irgendwelchem der Patentansprüche 1.-3./, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (30) zwei, in Richtung voneinander gegen ihre Elastizität biegbare Befestigungszungen (32, 33) hat.
5. Sicherheitshalter gemäß irgendwelchem der Patentansprüche 1.-4./, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (30) einen aus dem Gleitkörper (36) des Befestigungselementes (30) zwischen den Befestigungszungen (32, 33)) hinausragenden Befestigungsauslauf (37) hat; auf dem der sich mit dem Sicherungselement verbindende hintere Stift (38) ausgestaltet ist.
6. Sicherheitshalter gemäß irgendwelchem der Patentansprüche 1.-5./, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (30) einen aus dem Gleitkörper (36) in Richtung des hinteren Stiftes (38) hinausragenden elastischen Auslauf (39) hat.
7. Sicherheitshalter gemäß irgendwelchem der Patentansprüche 1.-6./, dadurch gekennzeichnet, daß er an der dem Schnabel gegenüberliegenden Seite des schnäbeligen Teiles (51) des Sicherungselementes (50) eine mit dem elastischen Auslauf (39) in Berührung kommende Stützfläche (57) hat.
8. Sicherheitshalter gemäß irgendwelchem der Patentansprüche 1.-7./, dadurch gekennzeichnet, daß der schnäbelige Teil (51) des Sicherungselementes (50) auf dem anderen, in die offene Stellung des Halters zuhaltenden Abschnitt oder Punkt der Bahn des Befestigungselementes (30) auf die in der inneren Wand (16) des Gehäuses (15) ausgebildete zweite Vertiefung, zweckmäßig Ruheöffnung (62) paßt.
9. Sicherheitshalter gemäß irgendwelchem der Patentansprüche 1.-8./, dadurch gekennzeichnet, daß auf der inneren Fläche des Halters, zweckmäßig auf der inneren Fläche einer erweiterten Versteifungs-Eckwand eine warenschutzmitteltragende Fläche, meistens vertiefte Fläche, ausgebildet ist.
10. Sicherheitshalter gemäß irgendwelchem der Patentansprüche 1.-9./, dadurch gekennzei­ chnet, daß im inneren Raum des Gehäuses (15) eine den Auslauf des Sicherungselementes (50) auf die Schulter (72) aufführende Keilbahn (70) ausgestaltet ist.
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