DE19681640C2 - Sicherheitshalter - Google Patents
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Description
Gegenstand der Erfindung ist ein Sicherheitshalter mit
Quaderform, verwendbar für Schutz gewährleistende, der
Veranschaulichung dienende Lagerung hauptsächlich von CD-
Platten, Videokassetten, Audiokassetten und ähnlicher Waren
und für nur auf eine bestimmte Art lösbares Vereinigen von
Ware und Warenschutzmittel, und dadurch verwendbar für
Hemmung des Wegstehlens der Ware. Der erfindungsgemäße
Sicherheitshalter besitzt eine mindestens für die teilweise
Umschließung von Ware ausgestaltete und dem Einlegen und
Herausnehmen von Ware dienende Einlegeöffnung bestimmende
Wände und eine Sicherheitsvorrichtung, und die
Sicherheitsvorrichtung hat in einem der - schließenden -
Punkte ihrer Verschiebungsbahn, hauptsächlich in ihrem
Endpunkt ein die Einlegeöffnung mindestens in einem die
Herausnahme der eingelegten Ware hemmenden Maß
abschließendes, und auf einem weiteren Abschnitt ihrer
Verschiebungsbahn, in einem Punkt derselben die
Einlegeöffnung frei lassendes Schließelement.
Es ist bekannt, daß zur Hemmung des Wegstehlens der Waren sg.
Warenschutzmittel, z. B. ein in das Material der Preisetikette
eingebetteter ferromagnetischer Faden, oder ein je nach
Etikette ausgestalteter, bestimmte Parameter aufweisender
einfacher elektrischer Stromkreis meistens an die Ware
angeklebt verwendet wird. Das bietet einen weniger wirksamen
Schutz, nachdem falls dieser von der Ware entfernt, z. B.
abgekratzt wird, wenn das Verkäufer/Aufsichtspersonal nicht
aufpaßt, kann die Ware aus dem Laden schon hinausgebracht
werden, ohne daß das Überwachungssystem es wahrnehmen würde,
und dadurch kann sie gestohlen werden.
Zur Hemmung des Wegstehlens von Videokassetten, CD-Platten
und ähnlicher gängiger Waren werden neben den
Warenschutzmitteln auch Sicherheitshalter angewandt, in der
Weise, daß die Ware und das Warenschutzmittel in den Halter
zusammen verschlossen und so ausgestellt werden.
Die Ware im Halter ist gut sichtbar, der Käufer kann jedoch
die Ware aus dem Halter mangels eines Öffnergerätes nicht
herausnehmen.
Beim Kaufen geht der Käufer mit dem in den Halter
verschlossenen Ware zur Kasse, wo man den Halter bei
Bezahlung mit dem Öffnergerät öffnet, die Ware daraus
herausnimmt und dem Käufer übergibt, während der Halter und
das Warenschutzmittel wieder verwendet werden.
Mehrere Lösungen von Sicherheitshaltern sind bekannt. Zum
Schutz von Videokassetten, CD-Platten und sonstiger Waren
beschreibt z. B. die EPA Beschreibung EP 0589551 A1 einen
Rahmen, bei dem der die Kassette befestigende untere Teil und
dessen Verschlußdeckel mit einem in den im unteren Teil und
im Deckel ausgebildeten Nuten geführten Gleitriegel
zueinander gefestigt werden. Die geschlossene Position des
Gleitriegels wird durch das Hängenbleiben der elastischen
Zungen in den längs der Verschiebungsbahn des Riegels
angebrachten Überständen gesichert. Zum Öffnen des Rahmens
werden die Zungen durch Hineingreifen mit Werkzeug in die
Riegelöffnungen nach hinten gebogen, dadurch aus den
Überständen ausgehakt, und der Riegel wird aus den Nuten
hinausgeschoben, wobei die Zungen in nach hinten gebogener
Stellung gehalten werden. Der Funktionsteil des Werkzeuges
zum Öffnen des Rahmens hat eine verhältnismäßig einfache
Form, so im Falle, wenn jemand den Rahmen öffnen will, um die
darin befindliche Kassette zu stehlen, gewährleistet die
Schließvorrichtung nur einen beschränkten Schutz.
In der Patentbeschreibung US 5289914 A, und in der PCT
Auslegeschrift WO 92/08026 A1 werden von außen verdeckte
Verschlüsse für Rahmen bzw. Halter beschrieben.
Der Schließriegel dieser Verschlüsse ist abdrehbar
eingebettet, ferner an einem Ende eingebett, bei Drehung des
anderen Schließriegels in Schließposition folgt das Ende der
Blattfeder dem Mantel des Schließelementes, und bei der
Schließposition springt hinter die am Mantel ausgebildete
Schulter ein, so hindert es die Zurückdrehbarkeit des
Schließelementes und dadurch das Öffnen des Rahmens. Zum
Öffnen des Rahmens nähert man der Blattfeder von außen mit
einem Magnet, wodurch die Blattfeder über die Schulter
zurückbeugt, und in dieser Weise wird das Schließelement aus
seiner Schließposition zurückdrehbar, und dadurch wird es
möglich sein, den Rahmen zu öffnen. Diese
Schließvorrichtungen sind sehr praktisch, ihr Nachteil ist
jedoch, daß sie im Besitz von einem Magneten entsprechender
Kraft auch von einer unbefugten Perlon geöffnet werden
können, die mit solcher Vorrichtung ausgestatteten Rahmen
bzw. Halter gewährleisten für die Ware nur einen Schutz von
beschränktem Maß.
Die Nachteile der beschriebenen Rahmen und Halter machten die
Suche nach einer Lösung erforderlich, die einen ausreichend
sicheren Schutz sichert, damit eine unbefugte Perlon die
darin befindliche Ware weder mittels Öffnen des Halters bzw.
des Rahmens, noch um Preis der Beschädigung des Verschlusses
herausnehmen kann. Eine weitere Anforderung ist die Lösung,
bei der die Veranschaulichbarkeit der Ware nicht
beeinträchtigt, sowie der Platzbedarf für die Anbringung der
Ware nur in vernachlässigbarem Maß erhöht wird.
Den Grund der Erfindung bildet die Erkenntnis, daß unseren
Erwartungen ein mit solcher Schließvorrichtung versehener
Halter entspricht, deren Element zur Befestigung der
geschlossenen Position auch mit einer Sicherung versehen ist,
die beim Zwang des Öffnens in erhöhtem Maß schließt, und das
Öffnen nur mit miteinander entsprechend übereingestimmten,
nacheinander durchgeführten Verschiebungen erzielten
Auslösung der Sicherung und der Befestigung zustande gebracht
werden kann.
So hat der die erfindungsgemäße Lösung bietende
Sicherheitshalter eine für die mindestens teilweise
Umschließung von Ware ausgestaltete und dem Einlegen und
Herausnehmen von Ware dienende Einlegeöffnung bestimmende
Wände und eine Sicherheitsvorrichtung, und die
Sicherheitsvorrichtung hat ein in einem der schließenden
Punkte ihrer Verschiebungsbahn, hauptsächlich im ihrem
Endpunkt ein die Einlegeöffnung mindestens in einem die
Herausnahme der eingelegten Ware hemmenden Maß schließendes,
und auf einem weiteren Abschnitt oder Punkt ihrer
Verschiebungsbahn, die Einlegeöffnung frei lassendes
Schließelement.
Das Wesen des Halters ist, daß die Sicherheitsvorrichtung ein
Gehäuse mit einer sich neben der Einlegeöffnung öffnenden
Öffnung und im Gehäuse ein mit Gleitpassung geführtes
Befestigungselement hat, wobei sich das Schließelement an
das Befestigungselement bei seinem zur Einlegeöffnung näher
liegenden Ende anschließt. Das Befestigungselement hat an
seinem dem Schließelement entgegesetzten Ende eine sich längs
der Gehäusewand erstreckende elastische Befestigungszunge und
eine in der Befestigungszunge ausgebildete, sich in einem der
schließenden - Punkte der Bahn des Befestigungselementes,
hauptsächlich in ihrem Endpunkt an einen aus der Gehäusewand
herausragenden Zahn passende Befestigungsöffnung, sowie ein
sich an das Befestigungselement mit einer eine freie
Abdrehung zulassenden Verbindung anschließendes
Sicherungselement, welches Sicherungselement einen
schnäbeligen Teil und an seinem dem entgegesetzten Ende einen
in Querrichtung zur Abdrehungsebene gegen seine Elastizität
abbiegbaren Auslauf hat, in einem der - schließenden - Punkte
der Bahn des Befestigungselementes, hauptsächlich im ihrem
Endpunkt paßt sich der schnäbelige Teil des
Sicherungselementes in die in der inneren Gehäusewand
ausgebildeten Vertiefung, zweckmäßig Schließöffnung und der
Auslauf des Sicherungselementes befindet sich im Bereich
zwischen der in der Nähe der Endwand des Gehäuses im inneren
Gehäuseraum ausgebildeten Schulter und der Außenwand des
Gehäuses, während er auf einem weiteren Abschnitt oder Punkt
der Bahn des Befestigungselements außerhalb der Vertiefung,
zweckmäßig Schließöffnung, bzw. des Bereiches, liegt, ferner
das Befestigungselement drückt den schnäbeligen Teil des
Sicherungelementes wenigstens auf dem Abschnitt vor einem der
- schließenden - Punkte der Bahn des Befestigungselementes,
hauptsächlich Gehäusewand, vor ihrem Endpunkt an die innere
ferner es hat zum Schieben des Befestigungselementes in
Richtung der Gehäuseöffnung eine auf dem Sicherungselement
ausgebildete Angriffsfläche und Schulter, und in der Endwand
des Gehäuses eine zum Öffnerwerkzeug positionierte
Einführungsöffnung.
Bei der Ausführungsform des Sicherheitshalters reicht die
Außenwand des Gehäuses über seine innere Wand hinaus, und die
dem Nasenauslauf gegenüberliegende Fläche des
Schließelementes stützt sich in einem - schließenden - der
Punkte der Bahn des Befestigungselementes, hauptsächlich in
ihrem Endpunkt auf die innere Fläche des überragenden Teiles
der Außenwand. Vorteilhaft ist eine Ausgestaltung, bei der
die dem Nasenauslauf gegenüberliegende Fläche des
Schließelementes im Laufe ihrer Verschiebung zwischen den
Endpunkten der Bahn des Befestigungslementes auf dem Rand der
Gehäuse-Außenwand gleitet.
Bei seiner vorteilhafter Ausführungsform hat das
Schließelement eine hammerkopfartige Form.
Das Befestigungslement des Sicherheitshalters hat zweckmäßig
zwei, in Richtung voneinander gegen ihre Elastizität
biegbaren Befestigungszungen. Es hat einen aus dem
Gleiterkörper des Befestigungselementes zwischen den
Befestigungszungen hinausragenden Befestigungsauslauf, auf
dem der sich mit dem Sicherungselement verbindende hintere
Stift ausgestaltet ist. Das Spannen der Sicherungselemente
wird vorteilhaft durch den aus dem Gleitkörper des
Befestigungselementes hinausragenden elastischen Auslauf
gesichert und dementsprechend befindet sich an der dem
Schnabel des schnäbeligen Teiles des Sicherungselementes
gegenüberliegenden Seite des Sicherungselementes eine sich
mit dem elastischen Auslauf in Berührung kommende
Stützfläche.
Bei weiterer Ausführungsform des Sicherheitshalters paßt sich
der schnäbelige Teil des Sicherungselementes auf dem anderen,
auf die offene Stellung des Halters zuhaltenden Abschnitt
oder Punkt der Bahn des Befestigungselementes in die in der
inneren Wand des Gehäuses ausgebildete zweite Vertiefung,
zweckmäßig Ruheöffnung.
Bei vorteilhaften Verwirklichung des Sicherheitshalters ist
im inneren Raum des Gehäuses eine den Auslauf des
Sicherungselementes auf die Schulter aufführende Keilbahn
ausgestaltet.
Das Warenschutzmittel kann auf der inneren Fläche des Halters
angebracht werden. Sehr vorteilhaft ist die Ausführung, bei
der eine warenschutzmitteltragende, meistens vertiefte Fläche
auf der inneren Fläche der erweiterten Verbindungswand
ausgebildet ist.
Sehr vorteilhaft ist die Ausführungsform, bei der der Halter
einen zwecks Umschließung von drei Seiten der Ware
ausgestalteten U-förmigen Rahmen, sowie die Rahmenschenkel
auf der einen und anderen Seite des Rahmens neben dem Ende
der Schenkel im Vergleich zueinander versetzt
zusammenfassende und die Einlegeöffnung bestimmende
Verbindungswände hat. Die Steifheit des Sicherheitshalters
kann verstärkt werden und die Herausnahme der Ware kann mit
solcher Lösung effektiver gehemmt werden, bei der der Halter
bei einer der Ecken des Rahmens ein Verbindungsband hat, das
im Verhältnis zur auf der einen Seite des Rahmens
versteifenden Eckwand in versetzter Position ist.
Die Steifheit des Halters, und zugleich die Hemmung der
Herausnahme der Ware daraus kann durch eine Ausgestaltung
erhöht werden, bei der er bei der anderen Ecke des Rahmens
auf dessen einer Seite eine Positionierungsklaue, auf dessen
anderen Seite eine die benachbarten Rahmenschenkel
verbindende, den Eckklauen gegenüber mit einem Ausschnitt
versehene erweiterte versteifende Eckwand hat. Die Einführung
der Ware in den Halter erleichtert die Ausführung, bei der
wenigstens auf dem einem oder auf beiden Schenkeln des
Rahmens seitlich eine Führungsschiene vorgesehen ist.
Das Öffnen des Sicherheitshalters erleichtert die Ausführung,
bei der in der Außenoberfläche von wenigstens einer
Seitenwand des Gehäuses eine Führungsnut für das
Öffnerwerkzeug ausgestaltet ist.
Bei der zweckmäßigen Verwirklichung des Sicherheitshalters
sind die Wände und das Gehäuse in einem Stück, sowie die
Elemente auch in je einem Stück aus Kunststoff, zweckmäßig
aus Polykarbonat; mit Spritzgießen ausgestaltet.
Ein herausragender Vorteil des erfindungsgemäßen
Sicherheitshalters ist, daß er nur mit einem individuellen
Werkzeug geöffnet werden kann, so entspricht er restlos
seiner Diebstahlhemmungs-Aufgabe.
Den erfindungsgemäßen Sicherheitshalter beschreiben wir im
weiteren detaillierter mit der Vorstellung einer seiner
vorteilhaften Formen unter Bezugnahme auf die beigelegte
schematische Zeichung, wo
die Abb. 1. die Fernansicht der für Lagerung von CD-Platten
ausgestalteten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Sicherheitshalters,
die Abb. 2. den die Sicherheitsvorrichtung tragenden Teil des
in Abb. 1. dargestellten Halters in geschlossener Lage in
Ausschnitt und in Schnitt,
die Abb. 3. den Schnitt in Ebene III-III des in Abb. 2.
bezeichneten Teiles, und
die Abb. 4, den die Sicherheitsvorrichtung tragenden Teil des
in Abb. 1. dargestellten Halters in geöffneter Lage in
Ausschnitt und in Schnitt zeigt.
In der geöffneten Lage des Halters (10) ist das
Befestigungselement (30) in einer aus dem Gehäuse (15) in
solchem Maß ausgezogenen Position, daß der Nasenauslauf des
Schließelementes (40) die Einlegeöffnung (12) frei läßt, so
kann Ware darin eingelegt, daraus herausgenommen werden.
Zum Schließen des Halters (10) schieben wir mittels seines
Schließelementes (40) das Befestigungselement (30)
hineinwärts in das Gehäuse (15). Im wesentlichen gleichzeitig
mit der Einschiebung, schiebt sich zum ersten die
Befestigungszunge (32) auf den aus der Richtung der
Einschiebung mit Keilbahn versehenen Zahn (34), der an der
Öffnung in der Befestigungszunge (32) hängenbleibt, und in
dieser Position drückt sich die Befestigungszungen-
Elastizität gegen die Gehäusewand, zum zweiten gleitet der
schnäbelige Teil (51) des Sicherungselementes (50) durch den
elastischen Ansatz (39) des Befestigungselementes (30) gegen
innere Wand des Gehäuses (15) gedrückt bis zur Schließöffnung
(61), worin er bei Erreichen derselben einrastet, und zum
dritten weicht der Auslauf (54) des Sicherungselementes (50)
auf der Keilbahn (70) hinaufgleitend gegen seine Elastizität
von seiner eigenen Ebene ab, drückt sich gegen die Schulter
(72) und gleichzeitig mit dem Einspringen des schnäbeligen
Teiles (51) in die Schließöffnung (61) rastet gleichzeitig
mit dem Einspringen des schnäbligen Teils (51) in die
Schließöffnung (61) in den Raum zwischen der Schulter (72)
und der Außenwand ein. Mit dem Zustandekommen der drei
Anschlüsse, bzw. Passungen stellt sich die befestigte
geschlossene Position ein, in der das Schließelement (40) in
dem Maß in das Gehäuse (15) hineingeglitten ist, daß sein
hammerkopfartige Nasenauslauf einen Teil der Einlegeöffnung
(12) verdeckt, so die Herausnahme der eingelegten Ware
verhindert.
Zum Öffnen des Halters (10) lösen wir die drei Anschlüsse
bzw. Passungen in entsprechender Reihenfolge. So hetien wir
beim Öffnen mit einem durch die Positionieröffnungen der
Endwand des Gehäuses (15) eingesteckten entsprechend
ausgestalteten Werkzeug zuerst den Auslauf (54) des
Sicherungselementes (50) gegen seine Elastizität von der
Seitenwand des Gehäuses (15) ab und mit einer auf seine
Angriffs-Bogenfläche ausgeübte Kraft drehen wir das
Sicherungselement (50) im Verhältnis zum Befestigungselement
(30) um seine Achse, so drückt sein Auslauf (54) gegen die
Schulter (72) und dreht sich darauf gleitend ab und sein
schnäbeliger Teil (51) dreht sich aus der Schließöffnung (61)
hinaus. Bei Weiterbewegung des Öffnerwerkezeuges hetien wir
die elastische Befestigungszunge (32) gegen ihre Elastizität
von der Wand des Gehäuses ab und mit einem auf die Schulter
des Sicherungselementes (50) ausgeübten Druck das
Befestigungselement (30) auswärts schiebend heben wir sie von
dem Zahn (34) ab. Damit wurden die drei Anschlüsse, bzw.
Sitze gelöst und der Kalter (10) gerät in einen geöffneten
Zustand, in welchem das Schließelement (40) die
Einlegeöffnung (12) nicht mehr verdeckt.
Im geöffneten Zustand des Halters (10) wird die Position
innerhalb des Gehäuses (15) des zueinander angeschlossenen
Sicherungselementes (50), Befestigungselementes (30) - und
Schließelementes (40) durch das Einrasten des schnäbeligen
Teiles (51) in die Ruheöffnung (62) bestimmt. Aus dieser
Position kann der schnäbelige Teil (51) aufgrund der
entsprechenden Ausgestaltung seines Profils ausgeschoben
werden.
Claims (10)
1. Sicherheitshalter, der eine mindestens für die teilweise
Umschließung von Ware ausgestaltete und dem Einlegen und
Herausnehmen von Ware dienende Einlegeöffnung bestimmende
Wände und eine Sicherheitsvorrichtung hat, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Sicherheitsvorrichtung ein
Gehäuse (15) mit einer sich neben der Einlegeöffnung (12)
öffnenden Öffnung (13) und im Gehäuse (15) ein mit
Gleitpassung geführtes Befestigungselement (30) hat, wobei
sich an das Befestigungselement (30) bei seinem zur
Einlegeöffnung (12) näher stehenden Ende und das in einem der
schließenden Punkte ihrer Verschiebungsbahn, hauptsächlich in
ihrem Endpunkt ein die Einlegeöffnung mindestens in einem die
Herausnahme der eingelegten Ware hemmenden Maß
verschliessendes, aber auf einem weiteren Abschnitt oder
Punkt seiner Verschiebungsbahn die Einlegeöffnung frei
lassendes Schließelement (40) der Sicherheitsvorrichtung
anschließt, das Befestigungselement (30) hat an seinem dem
Schließelement (40) entgegensetzten Ende eine sich längs der
Gehäusewand nach innen erstreckende elastische
Befestigungszunge (32) und eine in der Befestigungszunge (32)
ausgebildete, sich in einem der - schließenden - Punkte der
Verschiebungsbahn des Befestigungselementes (30),
hauptsächlich in ihrem Endpunkt an einen aus der Gehäusewand
nach innen herausragenden Zahn (34) passende
Befestigungsöffnung (34, 35), sowie ein sich an das
Befestigungselement (30) mit einer freie Abdrehung
zulassenden Verbindung anschließendes Sicherungselement (50),
welches Sicherungselement (50) einen schnäbeligen Teil (51)
und an seinem dem entgegesetzten Ende einen in Querrichtung
zur Abdrehungsebene des Sicherungselementes (50) gegen seine
Elastizität abbiegbaren Auslauf (54) hat, in einem der -
schließenden - Punkte der Bahn des Befestigungselementes
(30), hauptsächlich in ihrem Endpunkt paßt sich der
schnäbelige Teil (51) des Sicherungselementes (50) in eine
in der inneren Wand (16) des Gehäuses (15) ausgebildete
Vertiefung, zweckmäßig Schließöffnung (61), und der Auslauf
(54) des Sicherungselementes (50) befindet sich im Bereich
zwischen einer in der Nähe der Gehäuseendwand (20) im
inneren Raum des Gehäuses (15) ausgebildeten Schulter (72)
und der Außenwand (17) des Gehäuses (15), während er auf dem
weiteren Abschnitt der Verschiebungsbahn des
Befestigungselements (30) außerhalb der Vertiefung,
zweckmäßig Schließöffnung (61), bzw. des Bereiches, liegt,
ferner drückt das Befestigungselement (30) den schnäbeligen
Teil (51) des Sicherungelementes (50) wenigstens auf dem
Abschnitt vor einem der - schließenden - Punkte der Bahn des
Befestigungselementes (30), hauptsächlich vor ihrem Endpunkt
gegen die innere Wand (16) des Gehäuses (15), ferner hat er
zum Schieben des Befestigungselementes (30) in Richtung der
Öffnung (13) des Gehäuses (15) eine auf dem Sicherungselement
(30) ausgebildete Angriffsfläche und Schulter (56) und in der
Endwand (20) des Gehäuses (15) eine zum Öffnerwerkzeug
positionierte Einführungsöffnung (80, 81, 82).
2. Sicherheitshalter gemäß Patentanspruch 1./ dadurch
gekennzeichnet, daß die Außenwand (17) des
Gehäuses (15) über seine innere Wand (16) hinausragt, und die
dem Nasenauslauf (42) gegenüberliegende Fläche (43) des
Schließelementes (40) in einem der - schließenden - Punkte
der Bahn des Befestigungselementes, hauptsächlich in ihrem
Endpunkt sich auf die innere Fläche des überragenden Teiles
der Außenwand (17) stützt.
3. Sicherheitshalter gemäß irgendwelchem der Patentansprüche
1.-2./, dadurch gekennzeichnet, daß
das Schließelement (40) eine hammerkopfartige (41) Form hat.
4. Sicherheitshalter gemäß irgendwelchem der Patentansprüche
1.-3./, dadurch gekennzeichnet, daß
das Befestigungselement (30) zwei, in Richtung voneinander
gegen ihre Elastizität biegbare Befestigungszungen (32, 33)
hat.
5. Sicherheitshalter gemäß irgendwelchem der Patentansprüche
1.-4./, dadurch gekennzeichnet, daß
das Befestigungselement (30) einen aus dem Gleitkörper (36)
des Befestigungselementes (30) zwischen den
Befestigungszungen (32, 33)) hinausragenden
Befestigungsauslauf (37) hat; auf dem der sich mit dem
Sicherungselement verbindende hintere Stift (38) ausgestaltet
ist.
6. Sicherheitshalter gemäß irgendwelchem der Patentansprüche
1.-5./, dadurch gekennzeichnet, daß das
Befestigungselement (30) einen aus dem Gleitkörper (36) in
Richtung des hinteren Stiftes (38) hinausragenden elastischen
Auslauf (39) hat.
7. Sicherheitshalter gemäß irgendwelchem der Patentansprüche
1.-6./, dadurch gekennzeichnet, daß
er an der dem Schnabel gegenüberliegenden Seite des
schnäbeligen Teiles (51) des Sicherungselementes (50) eine
mit dem elastischen Auslauf (39) in Berührung kommende
Stützfläche (57) hat.
8. Sicherheitshalter gemäß irgendwelchem der Patentansprüche
1.-7./, dadurch gekennzeichnet, daß
der schnäbelige Teil (51) des Sicherungselementes (50)
auf dem anderen, in die offene Stellung des Halters
zuhaltenden Abschnitt oder Punkt der Bahn des
Befestigungselementes (30) auf die in der inneren Wand (16)
des Gehäuses (15) ausgebildete zweite Vertiefung, zweckmäßig
Ruheöffnung (62) paßt.
9. Sicherheitshalter gemäß irgendwelchem der Patentansprüche
1.-8./, dadurch gekennzeichnet, daß
auf der inneren Fläche des Halters, zweckmäßig auf der
inneren Fläche einer erweiterten Versteifungs-Eckwand eine
warenschutzmitteltragende Fläche, meistens vertiefte Fläche,
ausgebildet ist.
10. Sicherheitshalter gemäß irgendwelchem der
Patentansprüche 1.-9./, dadurch gekennzei
chnet, daß im inneren Raum des Gehäuses (15) eine den
Auslauf des Sicherungselementes (50) auf die Schulter (72)
aufführende Keilbahn (70) ausgestaltet ist.
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