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DE19681421B4 - Vorrichtung und Bereitstellungsverfahren für eine transdermale Elektrotransport-Abgabe von Fentanyl und Sufentanil - Google Patents

Vorrichtung und Bereitstellungsverfahren für eine transdermale Elektrotransport-Abgabe von Fentanyl und Sufentanil Download PDF

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DE19681421B4
DE19681421B4 DE19681421T DE19681421T DE19681421B4 DE 19681421 B4 DE19681421 B4 DE 19681421B4 DE 19681421 T DE19681421 T DE 19681421T DE 19681421 T DE19681421 T DE 19681421T DE 19681421 B4 DE19681421 B4 DE 19681421B4
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Joseph B. Maple Grove Phipps
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Abstract

Elektrotransport-Vorrichtung (10) zum Abgeben eines analgetischen Arzneimittels, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus Fentanylsalzen und Sufentanilsalzen, durch eine Körperoberfläche durch Elektrotransport, wobei die Vorrichtung (10) ein Donorreservoir aufweist, das eine zumindest teilweise wäßrige Lösung eines Fentanylsalzes oder eines Sufentanilsalzes enthält, wobei das Reservoir (26) eine Beladung mit dem analgetischen Arzneimittel aufweist, die ausreicht, um die Konzentration des Arzneimittelsalzes in Lösung auf einem Wert zu halten, bei dem der Elektrotransportfluß des Arzneimittels von der Konzentration des Arzneimittelsalzes in der Lösung im wesentlichen über den Zeitraum der Elektrotransport-Abgabe des analgetischen Arzneimittels unabhängig ist und wobei die Konzentration über 11 mM beträgt, wenn das Arzneimittel ein Fentanylsalz ist, und die Konzentration über 1,7 mM beträgt, wenn das Arzneimittel ein Sufentanilsalz ist.

Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die Erfindung betrifft allgemein eine verbesserte Elektrotransport-Arzneimittelabgabe. Speziell betrifft die Erfindung eine Vorrichtung und ein Verfahren für eine verbesserte Elektrotransport-Abgabe analgetischer Arzneimittel, insbesondere von Fentanyl und Analoga von Fentanyl.
  • STAND DER TECHNIK
  • Die transdermale Abgabe von Arzneimitteln durch Diffusion durch die Epidermis bietet Verbesserungen gegenüber traditionelleren Abgabeverfahren, wie subkutanen Injektionen und oraler Abgabe. Eine transdermale Arzneimittelabgabe vermeidet den hepatischen First-pass-Effekt, dem man bei oraler Arzneimittelabgabe begegnet. Eine transdermale Arzneimittelabgabe beseitigt auch die mit subkutanen Injektionen verbundenen Unannehmlichkeiten für den Patienten. Zusätzlich kann eine transdermale Abgabe gleichförmigere Arzneimittelkonzentrationen im Blutstrom des Patienten über die Zeit bewirken aufgrund der verlängerten gesteuerten Abgabeprofile bestimmter Typen transdermaler Abgabevorrichtungen. Der Begriff "transdermale" Abgabe umfaßt ganz allgemein die Abgabe eines Mittels durch eine Körperoberfläche, wie die Haut, Schleimhaut oder Nägel eines Tiers.
  • Die Haut wirkt als primäre Barriere für das transdermale Eindringen von Stoffen in den Körper und stellt den Hauptwiderstand des Körpers für die transdermale Abgabe therapeutischer Mittel, wie Arzneimittel, dar. Bis heute haben sich die Bemühungen darauf konzentriert, den physikalischen Widerstand zu verringern oder die Permeabilität der Haut für die Abgabe von Arzneimitteln durch passive Diffusion zu verstärken. Verschiedene Verfahren zur Erhöhung der Rate des transdermalen Arzneimittelflusses sind versucht worden, wobei vor allem chemische Flußverstärker verwendet wurden.
  • Andere Strategien, um die Raten einer transdermalen Arzneimittelabgabe zu erhöhen, umfassen die Verwendung alternativer Energiequellen, wie elektrischer Energie und Ultraschallenergie. Elektrisch unterstützte transdermale Abgabe wird auch als Elektrotransport bezeichnet. Der Begriff "Elektrotransport", wie hier verwendet, bezieht sich allgemein auf die Abgabe eines Mittels (z. B. eines Arzneimittels) durch eine Membran, wie Haut, Schleimhautmembranen oder Nägel. Die Abgabe wird induziert oder unterstützt durch Anlegen eines elektrischen Potentials. Beispielsweise kann ein heilsames therapeutisches Mittel durch eine Elektrotransport-Abgabe durch die Haut in den großen Kreislauf eines menschlichen Körpers eingeführt werden. Ein weithin verwendetes Elektrotransport-Verfahren, Elektromigration (auch bezeichnet als Iontophorese), umfaßt den elektrisch induzierten Transport geladener Ionen. Ein anderer Typ von Elektrotransport, Elektroosmose, umfaßt den Fluß einer Flüssigkeit, wobei die Flüssigkeit das abzugebende Mittel enthält, unter dem Einfluß eines elektrischen Felds. Ein noch weiterer Typ von Elektrotransport-Verfahren, Elektroporation, umfaßt die Bildung von vorübergehend existierenden Poren in einer biologischen Membran durch die Anwendung eines elektrischen Felds. Ein Mittel kann durch die Poren entweder passiv (d. h. ohne elektrische Unterstützung) oder aktiv (d. h. unter dem Einfluß eines elektrischen Potentials) abgegeben werden. Jedoch kann bei jedem angegebenen Elektrotransportverfahren mehr als eines dieser Verfahren einschließlich zumindest eines gewissen Ausmaßes an "passiver" Diffusion gleichzeitig bis zu einem bestimmten Ausmaß auftreten. Dementsprechend sollte der Begriff "Elektrotransport", wie er hier verwendet wird, die breitestmögliche Interpretation erfahren, so daß er den elektrisch induzierten oder verstärkten Transport von mindestens einem Mittel, das geladen, ungeladen oder eine Mischung davon sein kann, umfaßt unabhängig von dem speziellen Mechanismus oder den speziellen Mechanismen, durch den oder die das Mittel im Einzelfall transportiert wird.
  • Elektrotransport-Vorrichtungen verwenden mindestens zwei Elektroden, die in elektrischem Kontakt mit einem Abschnitt der Haut, der Nägel, einer Schleimhautmembran oder einer anderen Körperoberfläche stehen. Eine Elektrode, die üblicherweise als "Donor"-Elektrode bezeichnet wird, ist die Elektrode, von der das Mittel in den Körper abgegeben wird. Die andere Elektrode, die typischerweise als "Gegen"-Elektrode bezeichnet wird, dient dazu, den elektrischen Stromkreis durch den Körper zu schließen. Wenn beispielsweise das abzugebende Mittel positiv geladen ist, d. h. ein Kation, dann ist die Anode die Donorelektrode, während die Kathode die Gegenelektrode ist, die zur Vervollständigung des Stromkreises dient. Wenn alternativ ein Mittel negativ geladen ist, d. h. ein Anion, ist die Kathode die Donorelektrode und die Anode ist die Gegenelektrode. Zusätzlich können sowohl die Anode als auch die Kathode als Donorelektroden angesehen werden, wenn Ionen sowohl anionischer als auch kationischer Mittel oder ungeladene gelöste Mittel abgegeben werden sollen.
  • Darüberhinaus erfordern Elektrotransport-Abgabesysteme im allgemeinen mindestens ein Reservoir oder eine Quelle des an den Körper abzugebenden Mittels. Beispiele derartiger Donorreservoire umfassen eine Tasche oder einen Hohlraum, einen porösen Schwamm oder ein poröses Kissen und ein hydrophiles Polymer oder eine Gelmatrix. Derartige Donorreservoire sind elektrisch mit der Anode oder der Kathode und der Körperoberfläche verbunden und zwischen diesen angeordnet, um eine fixierte oder erneuerbare Quelle für ein oder mehrere Mittel oder Arzneimittel bereitzustellen. Elektrotransport-Vorrichtungen haben auch eine elektrische Stromquelle, wie eine oder mehrere Batterien. Typischerweise ist zu jeder Zeit ein Pol der Stromquelle elektrisch mit der Donorelektrode verbunden, während der entgegengesetzte Pol elektrisch mit der Gegenelektrode verbunden ist. Da gezeigt worden ist, daß die Rate der Elektrotransport-Arzneimittelabgabe ungefähr proportional zu dem durch die Vorrichtung beaufschlagten elektrischen Strom ist, haben viele Elektrotransport-Vorrichtungen typischerweise eine elektrische Steuereinheit, die die Spannung und/oder den Strom, die durch die Elektroden angelegt bzw. beaufschlagt werden, steuert, wodurch die Rate der Arzneimittelabgabe geregelt wird. Diese Steuerstromkreise verwenden verschiedene elektrische Komponenten, um Amplitude, Polarität, Zeitverlauf, Wellenformgestalt, u. s. w. des elektrischen Stroms und/oder der Spannung, die durch die Stromquelle geliefert werden, zu steuern. Siehe beispielsweise McNichols et al., US 5 047 007 A .
  • Bis heute haben kommerziell vertriebene transdermale Elektrotransport-Arzneimittelabgabevorrichtungen im allgemeinen eine elektrische Tischgerät-Stromversorgungseinheit und ein Paar von mit der Haut in Kontakt stehenden Elektroden eingesetzt. Die Donorelektrode enthält eine Arzneimittellösung, während die Gegenelektrode eine Lösung eines biologisch verträglichen Elektrolytsalzes enthält. Die Stromversorgungseinheit verfügt über elektrische Einsteller, um den Pegel des elektrischen Stroms, der durch die Elektroden beaufschlagt wird, einzustellen. Die "Satelliten"-Elektroden sind mit der elektrischen Stromversorgungseinheit durch lange (z. B. 1–2 Meter), elektrisch leitende Drähte oder Kabel verbunden. Die Drahtverbindungen können unterbrochen werden und schränken die Bewegungen und die Mobilität des Patienten ein. Drähte zwischen Elektroden und Einstellern können gleichfalls für den Patienten lästig und unbequem sein. Andere Beispiele von elektrischen Tischgerät-Stromversorgungseinheiten, die "Satelliten"-Elektrodenanordnungen verwenden, sind in Jacobsen et al., US 4 141 359 A siehe 3 und 4), LaPrade, US 5 006 108 A (siehe 9), und Maurer et al., US 5 254 081 A offenbart.
  • Unlängst sind kleine unabhängige Elektrotransport-Abgabevorrichtungen vorgeschlagen worden, die auf der Haut, manchmal unauffällig unter der Kleidung, über längere Zeit hinweg getragen werden sollen. Derartige kleine unabhängige Elektrotransport-Abgabevorrichtungen werden beispielsweise in Tapper, US 5 224 927 A , Sibalis et al., US 5 224 928 A , und Haynes et al., US 5 246 418 A , offenbart. WO 93/01807 A1 beschreibt ein unabhängiges transdermales Arzneimittelabgabesystem, das sowohl ein aktives Arzneimittelreservoir, das ein Arzneimittel durch Iontophorese abgibt, als auch ein passives Arzneimittelreservoir, das ein Arzneimittel durch Diffusion abgibt, aufweist. In einem Beispiel wird ein System zum transdermalen Abgeben von Fentanyl und in einem anderen Beispiel ein System zum transdermalen Abgeben von Sufentanil bereitgestellt. Das Dokument beschreibt auch eine Anzahl früherer Patente und Veröffentlichungen, die sich auf passive und auf Iontophorese beruhende transdermale Arzneimittelabgabesysteme beziehen.
  • Unlängst gab es Vorschläge, Elektrotransport-Vorrichtungen einzusetzen, die eine wiederverwendbare Steuereinheit aufweisen, die für eine Verwendung mit einer Mehrzahl Arzneimittel enthaltender Einheiten angepaßt ist. Die Arzneimittel enthaltenden Einheiten werden einfach von der Steuereinheit getrennt, wenn das Arzneimittel aufgebraucht ist, und danach wird eine frische Arzneimittel enthaltende Einheit mit der Steuereinheit verbunden. Auf diese Weise können die relativ teureren Hardware-Komponenten der Vorrichtung (z. B. Batterien, LED-Dioden, Schaltkreis-Hardware, u. s. w.) in der wiederverwendbaren Steuereinheit enthalten sein und die relativ weniger teuren Donorreservoir- und Gegenreservoir-Matrices können in der Arzneimittel enthaltenden Einweg- oder Wegwerf-Einheit enthalten sein, wodurch die Gesamtkosten der Elektrotransport-Arzneimittelabgabe gesenkt werden. Beispiele für Elektrotransport-Vorrichtungen, die eine wiederverwendbare Steuereinheit umfassen, die entfernbar mit einer Arzneimittel enthaltenden Einheit verbunden ist, sind in Sage, Jr., et al., US 5 320 597 A , Sibalis, US 5 358 483 A , Sibalis et al., US 5 135 479 A (12), und Devane et al., GB 2 239 803 A offenbart.
  • Bei der Weiterentwicklung von Elektrotransport-Vorrichtungen wurden Hydrogele für eine Verwendung als Arzneimittel- und Elektrolytreservoirmatrices besonders bevorzugt, zum Teil aufgrund der Tatsache, daß Wasser das bevorzugte flüssige Lösemittel für eine Verwendung bei der Elektrotransport-Arzneimittelabgabe ist aufgrund von dessen hervorragender biologischer Verträglichkeit oder Biokompatibilität im Vergleich zu anderen flüssigen Lösemitteln, wie Alkoholen und Glykolen. Hydrogele haben einen hohen Gleichgewichtswassergehalt und können Wasser rasch absorbieren. Zusätzlich neigen Hydrogele dazu, eine gute biologische Verträglichkeit gegenüber der Haut und gegenüber Schleimhautmembranen aufzuweisen.
  • Von besonderem Interesse bei der transdermalen Abgabe ist die Abgabe analgetischer Arzneimittel für die Behandlung von mäßigen bis starken Schmerzen. Eine Steuerung der Rate und Dauer der Arzneimittelabgabe ist besonders wichtig für die transdermale Abgabe analgetischer Arzneimittel, um das potentielle Risiko einer Überdosis und die Unannehmlichkeiten einer unzureichenden Dosierung zu vermeiden.
  • Eine Klasse von Analgetika, die Anwendung in einer transdermalen Abgaberoute gefunden hat, sind die synthetischen Opiate, eine Gruppe von 4-Anilinpiperidinen. Die synthetischen Opiate, z. B. Fentanyl und bestimmte seiner Derivate, wie Sufentanil, sind für eine transdermale Verabreichung besonders gut geeignet. Diese synthetischen Opiate sind durch den raschen Beginn der Analgesie, die hohe Wirksamkeit und die kurze Wirkungsdauer gekennzeichnet. Sie werden als 80- bzw. 800mal wirksamer als Morphin eingeschätzt. Diese Arzneimittel sind schwache Basen, d. h. Amine, von denen der Hauptteil in sauren Medien kationisch ist.
  • In einer in vivo-Studie zur Bestimmung der Plasmakonzentration verglichen Thysman und Preat (Anesth. Analg. 77 (1993), S. 61–66) die einfache Diffusion von Fentanyl und Sufentanil mit einer Elektrotransport-Abgabe in Citratpuffer bei pH 5. Die einfache Diffusion erzeugte keine nachweisbare Plasmakonzentration. Die erzielbaren Plasmakonzentrationen hingen von dem maximalen Fluß des Arzneimittels, der durch die Haut hindurchtreten kann, und von den pharmakokinetischen Eigenschaften des Arzneimittels, wie Clearance und Verteilungsvolumen, ab. Es wurde berichtet, daß die Elektrotransport-Abgabe eine signifikant verringerte lag-Phase (d. h. erforderliche Zeit bis zur Erzielung von Spitzen-Plasmakonzentrationen) im Vergleich zu passiven Transdermalpflastern (1,5 h gegenüber 14 h) aufwies. Die Schlußfolgerungen der Forscher waren, daß ein Elektrotransport dieser analgetischen Arzneimittel eine raschere Kontrolle von Schmerz als klassische Pflaster ermöglichen kann und daß eine gepulste Arzneimittelfreisetzung (durch Steuerung des elektrischen Stroms) mit der konstanten Abgabe klassischer Pflaster vergleichbar war. Siehe auch z. B. Thysman et al., Int. J. Pharm., 101 (1994), S. 105–113, V. Préat et al., Int. J. Pharm., 96 (1993), S. 189–196 (Sufentanil), Gourlav et al., Pain, 37 (1989), S. 193–202 (Fentanyl), Sebel et al., Eur. J. Clin. Pharmacol. 32 (1987), S. 529–531 (Fentanyl und Sufentanil). Passive, d. h. durch Diffusion, und elektrisch unterstützte transdermale Abgabe narkotischer analgetischer Arzneimittel, wie Fentanyl, zur Induzierung von Analgesie sind ebenfalls beide in der Patentliteratur beschrieben worden. Siehe beispielsweise Gale et al., US 4 588 580 B1 , und Theeuwes et al., US 5 232 438 B1 .
  • In den letzten Jahren wurde hinsichtlich der Behandlung postoperativer Schmerzen das Interesse auf andere Abgabesysteme als die Elektrotransport-Abgabe gerichtet. Besondere Aufmerksamkeit ist Vorrichtungen und Systemen zugewandt worden, die es innerhalb vorherbestimmter Grenzen dem Patienten ermöglichen, die Menge an Analgetikum zu steuern, die der Patient erhält. Mit diesen Vorrichtungstypen ist allgemein die Erfahrung gemacht worden, daß die Kontrolle der Verabreichung von Analgetika durch den Patienten zu der Verabreichung von weniger Analgetika an den Patienten geführt hat, als verabreicht worden wäre, wenn die Dosierung von einem Arzt verordnet worden wäre. Eine selbstverabreichte oder durch den Patienten gesteuerte Selbstverabreichung ist als Patienten-gesteuerte oder Patienten-kontrollierte Analgesie (PCA; "patient-controlled analgesia") bekannt geworden (und wird hier als solche bezeichnet).
  • Bekannte PCA-Vorrichtungen sind typischerweise elektromechanische Pumpen, die elektrische Stromquellen mit großer Kapazität erfordern, z. B. Wechselstrom oder eine Mehrzahl von Batteriesätzen mit großer Kapazität, die sperrig sind. Aufgrund ihrer Größe und Komplexität erfordern kommerziell erhältliche PCA-Vorrichtungen im allgemeinen, daß der Patient an ein Bett oder an einen anderen im wesentlichen fixierten Ort gefesselt bleibt. Bekannte PCA-Vorrichtungen verabreichen Arzneimittel an den Patienten mittels einer intravenösen Leitung oder eines Katheters, die bzw. der in die Zielvene, -arterie oder ein andersartiges Zielorgan durch qualifiziertes ärztliches Personal eingeführt werden muß. Diese Technik erfordert, daß die Hautbarriere durchbrochen wird, um das Analgetikum zu verabreichen. (Siehe Zdeb, US 5 232 448 A . Dementsprechend erfordert PCA, wie sie unter Einsatz kommerziell erhältlicher PCA-Vorrichtungen betrieben wird, die Anwesenheit von hochqualifiziertem ärztlichem Personal, um den Betrieb der PCA-Vorrichtung zu beginnen und zu überwachen, neben dem damit verbundenen Infektionsrisiko. Ferner sind kommerziell erhältliche PCA-Vorrichtungen selbst nur unter gewissen Schmerzen aufgrund ihres perkutanen (d. h. intravenösen oder subkutanen) Zugangs anzuwenden.
  • Der Stand der Technik hat nur wenig in Richtung transdermaler Elektrotransport-Vorrichtungen hervorgebracht, die mit den herkömmlichen PCA-Vorrichtungen hinsichtlich der Arzneimittelmenge, die zur Erzielung adäquater Analgesie und auf eine durch den Patienten gesteuerte Weise verabreicht wird, konkurrieren können. Ferner wurden nur geringe Fortschritte gemacht, um eine Hydrogelformulierung für einen Elektrotransport von Analgetika, insbesondere eine transdermale Elektrotransport-Abgabe von Fentanyl, bereitzustellen, die Langzeitstabilität aufweist und Leistungscharakteristika aufweist, die mit den durch den Patienten gesteuerten elektromechanischen Pumpen z. B. für eine intravenöse Abgabe von Analgetika verglichen werden können. Es besteht ein Bedarf, eine analgetische Formulierung in einer geeigneten Vorrichtung bereitzustellen, um die Vorteile aus der Bequemlichkeit einer Elektrotransport-Abgabe in einer kleinen, unabhängigen, durch den Patienten gesteuerten Vorrichtung zu ziehen.
  • Aus dem US 5 203 768 A ist eine Transportvorrichtung zum transdermalen Verabreichen von Arzneimitteln bekannt, die ein aktives und ein passives Arzneimittelreservoir aufweist. Das aktive Reservoir dient zur Verabreichung des Arzneimittels durch Iontophorese, während das passive Reservoir der Verabreichung durch Diffusion dient. Das Arzneimittel in dem aktiven Reservoir kann ein Fentanyl- oder Sufentanilsalz umfassen.
  • BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung stellt eine Vorrichtung für eine verbesserte transdermale Elektrotransport-Abgabe von Fentanyl und Fentanyl-Analoga, insbesondere Sufentanil, bereit. Als solche stellt die Vorrichtung der Erfindung ein größeres Ausmaß an Effizienz bei der Elektrotransport-Abgabe von analgetisch wirksamem Fentanyl oder Sufentanil bereit, wobei zugleich ein größeres Maß an Sicherheit und Bequemlichkeit für den Patienten bei der Schmerzbehandlung ermöglicht wird. Die genannten und andere Vorteile der Erfindung werden durch eine Vorrichtung zum Abgeben von Fentanyl oder Sufentanil durch eine Körperoberfläche (z. B. intakte Haut) durch Elektrotransport bereitgestellt, wobei die Vorrichtung ein anodisches Donorreservoir umfaßt, das eine zumindest teilweise wäßrige Lösung eines Fentanyl-/Sufentanilsalzes enthält.
  • Die Erfindung betrifft, die Konzentration von Fentanyl- oder Sufentanilsalz in der Donorreservoirlösung auf einem Wert zu halten, bei der der transdermale Fluß von Fentanyl oder Sufentanil unabhängig von der Konzentration des Arzneimittelsalzes in Lösung ist. Für Fentanyl bleibt der transdermale Elektrotransportfluß von der Fentanylkonzentration bei oder über ungefähr 11 bis 16 mM im wesentlichen über den Fentanyl-Elektrotransportabgabezeitraum unabhängig. Indem die Konzentration der Fentanylsalzlösung über 11 mM in dem Donorreservoir gehalten wird, bleibt der Elektrotransportfluß des Arzneimittels im wesentlichen unabhängig von der Arzneimittelkonzentration in der Donorreservoirlösung und im wesentlichen proportional zu dem Pegel des Elektrotransportstroms, der durch die Abgabevorrichtung während der Elektrotransport-Arzneimittelabgabe beaufschlagt wird. Indem die Konzentration der Fentanylsalzlösung über 11 mM und vorzugsweise über ungefähr 16 mM gehalten wird, wird ein vorhersagbarer Fentanylfluß bei einem jeweiligen beaufschlagten Elektrotransportstrom sichergestellt.
  • Für Sufentanil bleibt der transdermale Elektrotransportfluß bei oder über ungefähr 1,7 mM im wesentlichen über den Sufentanil-Elektrotransport-Abgabezeitraum von der Sufentanilkonzentration unabhängig. Indem die Konzentration der Sufentanilsalzlösung über 1,7 mM in dem Donorreservoir gehalten wird, bleibt der Elektrotransportfluß des Arzneimittels im wesentlichen unabhängig von der Arzneimittelkonzentration in der Donorreservoirlösung und im wesentlichen proportional zu dem Pegel des Elektrotransportstroms, der durch die Abgabevorrichtung während der Elektrotransport-Arzneimittelabgabe beauf schlagt wird. Indem die Konzentration der Sufentanilsalzlösung über 1,7 mM gehalten wird, wird ein vorhersagbarer Sufentanilfluß bei einem jeweiligen beaufschlagten Elektrotransportstrom sichergestellt.
  • Andere Vorteile und eine vollständigere Würdigung spezieller Anpassungen, Zusammensetzungsvariationen und physikalischer Eigenschaften der Erfindung können aus einer Prüfung der folgenden Zeichnungen, der detaillierten Beschreibung, der Beispiele und der beigefügten Ansprüche entnommen werden.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen beschrieben, in denen:
  • 1 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer Elektrotransport-Arzneimittelabgabevorrichtung gemäß der Erfindung ist; und
  • 2 eine graphische Darstellung des normalisierten transdermalen Elektrotransportflusses gegen die Konzentration von Fentanyl-HCl in wäßriger Lösung ist.
  • AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung betrifft allgemein verbesserte Vorrichtungen für die transdermale Elektrotransport-Abgabe von Fentanyl oder Sufentanil in Form wasserlöslicher Salze in Formulierungen, um eine systemische analgetische Wirkung zu erzielen. Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß der transdermale Fentanyl/Sufentanil-Elektrotransportfluß unabhängig von der Arzneimittelkonzentration in dem Donorreservoir während des Elektrotransport-Arzneimittelabgabezeitraums gehalten wird.
  • Der transdermale Fentanyl-Elektrotransportfluß beginnt von der Konzentration des Fentanylsalzes in wäßriger Lösung abhängig zu werden, wenn die Fentanylsalzkonzentration unter ungefähr 11 bis 16 mM fällt. Die Konzentration von 11 bis 16 mM wird nur auf Grundlage des Volumens von flüssigem Lösemittel, das in dem Donorreservoir verwendet wird, und nicht auf Grundlage des Gesamtvolumens des Reservoirs berechnet. In anderen Worten umfaßt die Konzentration von 11 bis 16 mM nicht das Volumen des Reservoirs, das durch das Reservoirmatrixmaterial (z. B. Hydrogel- oder andersartiges Matrixmaterial) dargestellt wird. Darüberhinaus beruht die Konzentration von 11 bis 16 mM auf der Anzahl von Molen Fentanylsalz und nicht auf der äquivalenten Anzahl von Molen der freien Fentanylbase, die in der Donorreservoirlösung enthalten sind.
  • Für Fentanyl-HCl entspricht die Konzentration von 11 bis 16 mM ungefähr 4 bis 6 mg/ml. Andere Fentanylsalze (z. B. Fentanylcitrat) werden geringfügig davon abweichende auf das Gewicht bezogene Konzentrationsbereiche aufweisen beruhend auf dem Unterschied im Molekulargewicht des Gegenions des jeweiligen in Frage kommenden Fentanylsalzes.
  • Wenn die Fentanylsalzkonzentration auf ungefähr 11 bis 16 mM abfällt, beginnt der transdermale Fentanyl-Elektrotransportfluß signifikant abzunehmen, sogar wenn der beaufschlagte Elektrotransportstrom konstant bleibt. Um einen vorhersagbaren Fentanylfluß bei einem bestimmten Pegel des beaufschlagten Elektrotransportstroms sicherzustellen, sollte dementsprechend die Fentanylsalzkonzentration in der in dem Donorreservoir enthaltenen Lösung über 11 mM und vorzugsweise über ungefähr 16 mM gehalten werden. Dieser Aspekt der Erfindung hält die Fentanylsalzkonzentration in Lösung über einer Minimalkonzentration, um einen vorhersagbaren transdermalen Elektrotransportfluß bei jedem einzelnen beaufschlagten Elektrotransportstrompegel sicherzustellen.
  • Zusätzlich zu Fentanyl haben auch wasserlösliche Salze von Sufentanil minimale Konzentrationen in wäßriger Lösung, unter denen der transdermale Elektrotransportfluß abhängig von der Konzentration des Sufentanilsalzes in Lösung wird. Die minimale Konzentration für Sufentanil beträgt 1,7 mM, was für Sufentanilcitrat ungefähr 1 mg/ml entspricht.
  • Solange keine Bindung des Fentanyl/Sufentanil an das Matrixmaterial des Reservoirs auftritt, hat das jeweilige als Donorre servoirmatrix ausgewählte Matrixmaterial allenfalls einen geringen Effekt auf die minimale Konzentration, die benötigt wird, um einen vorhersagbaren transdermalen Fentanyl/Sufentanil-Elektrotransportfluß sicherzustellen. Insbesondere weisen Hydrogelmatrices keine Tendenz auf, Fentanyl oder Sufentanil zu binden, und so sind Hydrogele eine bevorzugte Klasse von Matrixmaterialien für eine Verwendung unter diesem Aspekt der vorliegenden Erfindung.
  • Da Fentanyl und Sufentanil beides Basen sind, sind die Salze von Fentanyl und Sufentanil typischerweise Säureadditionssalze, z. B. Citratsalze, Hydrochloridsalze, u. s. w. Die Säureadditionssalze von Fentanyl haben typischerweise Löslichkeiten in Wasser von ungefähr 25 bis 30 mg/ml. Die Säureadditionssalze von Sufentanil haben typischerweise Löslichkeiten in Wasser von ungefähr 45 bis 50 mg/ml. Wenn diese Salze in eine Lösung (z. B. eine wäßrige Lösung) eingebracht werden, lösen sich die Salze und bilden protonierte Fentanyl- oder Sufentanilkationen und Gegen-(z. B. Citrat- oder Chlorid-)Anionen. Als solche werden die Fentanyl-/Sufentanilkationen von der anodischen Elektrode einer Elektrotransport-Abgabevorrichtung abgegeben. Anodische Silberelektroden sind für eine transdermale Elektrotransport-Abgabe als ein Weg zur Aufrechterhaltung von pH-Stabilität in dem anodischen Reservoir vorgeschlagen worden. Siehe beispielsweise Untereker et al., US 5 135 477 A , und Petelenz et al., US 4 752 285 B1 . Diese Patente erwähnen auch einen der Nachteile einer Verwendung einer anodischen Silberelektrode in einer Elektrotransport-Abgabevorrichtung, nämlich daß das Beaufschlagen mit Strom durch die Silberanode dazu führt, daß das Silber oxidiert wird (Ag → Ag+ + e), wodurch Silberkationen gebildet werden, die mit dem kationischen Arzneimittel um eine Abgabe in die Haut durch Elektrotransport konkurrieren. Eine Wanderung von Silberionen in die Haut führt zu einer vorübergehenden Verfärbung der Epidermis ("transient epidermal discoloration" (TED)) der Haut. Gemäß den Lehren in diesen Patenten werden das kationische Fentanyl und Sufentanil vorzugsweise als Halogenidsalz (z. B. Hydrochloridsalz) formuliert, so daß jegliche elektrochemisch erzeugten Silberionen mit den Gegenionen des Arzneimittels (d. h. den Halogenidionen) unter Bildung eines im wesentlichen unlöslichen Silberhalogenids reagieren (Ag+ + X → AgX). Zusätzlich zu diesen Patenten lehrt Phipps et al., WO 95/27530 A1 , die Verwendung zusätzlicher Quellen für Chloridionen in Form von Chloridharzen mit hohem Molekulargewicht in dem Donorreservoir einer transdermalen Elektrotransport-Abgabevorrichtung. Diese Harze sind hochwirksam, ausreichend Chlorid bereitzustellen, um eine Wanderung oder Migration von Silberionen und die damit verbundene Hautverfärbung zu verhindern, wenn Fentanyl oder Sufentanil transdermal durch Elektrotransport unter Verwendung einer anodischen Silberelektrode abgegeben werden.
  • Die Erfindung stellt eine Elektrotransport-Abgabevorrichtung für das Abgeben von Fentanyl oder Sufentanil durch eine Körperoberfläche, z. B. Haut, um eine analgetische Wirkung zu erzielen, bereit. Das Fentanyl- oder Sufentanilsalz wird in einem Donorreservoir einer Elektrotransport-Abgabevorrichtung als eine wäßrige Salzlösung bereitgestellt.
  • Die Fentanyl-Dosis, die durch transdermalen Elektrotransport abgegeben wird, beträgt vorzugsweise ungefähr 20 μg bis ungefähr 60 µg über einen Abgabezeitraum von bis zu ungefähr 20 min bei humanen Patienten mit einem Körpergewicht von 35 kg oder mehr. Bevorzugter ist eine Dosierung von ungefähr 35 µg bis ungefähr 45 µg und am meisten bevorzugt ist eine Dosierung von ungefähr 40 µg für den Abgabezeitraum. Die Vorrichtung der Erfindung umfaßt ferner vorzugsweise Mittel zum Abgeben von ungefähr 10 bis 100 und noch bevorzugter ungefähr 20 bis 80 zusätzlichen ähnlichen Dosen über einen Zeitraum von 24 h, um die analgetische Wirkung zu erzielen und aufrechtzuerhalten.
  • Die Sufentanil-Dosis, die durch transdermalen Elektrotransport abgegeben wird, beträgt vorzugsweise ungefähr 2,3 µg bis ungefähr 7,0 µg über einen Abgabezeitraum von bis zu ungefähr 20 min bei humanen Patienten mit einem Körpergewicht von 35 kg oder mehr. Bevorzugter ist eine Dosierung von ungefähr 4 µg bis ungefähr 5,5 µg und am meisten bevorzugt ist eine Dosierung von ungefähr 4,7 µg für den Abgabezeitraum. Die Vorrichtung der Erfindung umfaßt ferner vorzugsweise Mittel zum Abgeben von unge fähr 10 bis 100 und noch bevorzugter ungefähr 20 bis 80 zusätzlichen ähnlichen Dosen über einen Zeitraum von 24 h, um die analgetische Wirkung zu erzielen und aufrechtzuerhalten.
  • Die Formulierung in dem Fentanyl-/Sufentanilsalz enthaltenden anodischen Reservoir für eine transdermale Abgabe der vorstehend angegebenen Dosen von Fentanyl/Sufentanil durch Elektrotransport umfaßt vorzugsweise eine wäßrige Lösung eines wasserlöslichen Fentanyl-/Sufentanilsalzes, wie HCl- oder Citratsalzes. Am meisten bevorzugt ist die wäßrige Lösung innerhalb einer hydrophilen Polymermatrix, wie einer Hydrogelmatrix, enthalten. Das Fentanyl-/Sufentanilsalz liegt in einer ausreichenden Menge vor, um die vorstehend angegebenen Dosen transdermal durch Elektrotransport über einen Abgabezeitraum von bis zu ungefähr 20 min abzugeben, um eine systemische analgetische Wirkung zu erzielen. Das Fentanyl-/Sufentanilsalz macht typischerweise ungefähr 1 bis 10 Gew.-% der Donorreservoirformulierung (einschließlich des Gewichts der polymeren Matrix) auf vollständig hydratisierter Basis und noch bevorzugter ungefähr 1 bis 5 Gew.-% der Donorreservoirformulierung auf vollständig hydratisierter Basis aus. Obwohl dies für die Erfindung nicht kritisch ist, liegen die beaufschlagte Elektrotransportstromdichte typischerweise im Bereich von ungefähr 50 bis 150 µA/cm2 und der beaufschlagte Elektrotransportstrom typischerweise im Bereich von ungefähr 150 bis 240 µA.
  • Das anodische, Fentanyl-/Sufentanilsalz enthaltende Hydrogel kann geeigneterweise aus einer beliebigen Vielzahl von Materialien hergestellt sein, umfaßt aber vorzugsweise ein hydrophiles polymeres Material, vorzugsweise eines, das von polarer Natur ist, um die Arzneimittelstabilität zu verbessern. Geeignete polare Polymere für die Hydrogelmatrix umfassen eine Vielzahl synthetischer und natürlich vorkommender polymerer Materialien. Eine bevorzugte Hydrogelformulierung enthält ein geeignetes hydrophiles Polymer, einen Puffer, ein Feuchthaltemittel, ein Verdickungsmittel, Wasser und ein wasserlösliches Fentanyl- oder Sufentanilsalz (z. B. HCl-Salz). Eine bevorzugte hydrophile Polymermatrix ist Polyvinylalkohol, beispielsweise ein gewaschener und vollständig hydrolysierter Polyvinylalkohol (PVOH).
  • Ein geeigneter Puffer ist ein Ionenaustauschharz, das ein Copolymer von Methacrylsäure und Divinylbenzol ist und sowohl in einer Säure- als auch in einer Salzform vorliegt. Ein Beispiel eines derartigen Puffers ist eine Mischung von Polacrilin (Copolymer von Methacrylsäure und Divinylbenzol) und dem Kaliumsalz davon. Eine Mischung der Säure- und Kaliumsalzformen von Polacrilin wirkt als ein polymerer Puffer, um den pH-Wert des Hydrogels auf ungefähr pH 6 einzustellen. Die Verwendung eines Feuchthaltemittels in der Hydrogelformulierung ist nützlich, um den Verlust von Feuchtigkeit aus dem Hydrogel zu hemmen. Ein Beispiel für ein geeignetes Feuchthaltemittel ist Guaran. Verdickungsmittel sind in einer Hydrogelformulierung gleichfalls hilfreich. Beispielsweise trägt ein Polyvinylalkoholverdickungsmittel, wie Hydroxypropylmethylcellulose dazu bei, die Rheologie einer heißen Polymerlösung, wenn sie in eine Form oder einen Hohlraum abgefüllt wird, zu modifizieren. Die Hydroxypropylmethylcellulose nimmt beim Abkühlen an Viskosität zu und verringert die Neigung einer abgekühlten Polymerlösung signifikant, die Form oder den Hohlraum zu überfüllen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform umfaßt die anodische Fentanyl-/Sufentanilsalz enthaltende Hydrogelformulierung ungefähr 10 bis 15 Gew.-% Polyvinylalkohol, 0,1 bis 0,4 Gew.-% Harzpuffer und ungefähr 1 bis 2 Gew.-% Fentanyl- oder Sufentanilsalz, vorzugsweise das Hydrochloridsalz. Der Rest sind Wasser und Inhaltsstoffe, wie Feuchthaltemittel, Verdickungsmittel, u. s. w. Die auf Polyvinylalkohol (PVOH) basierende Hydrogelformulierung wird hergestellt, indem alle Materialien einschließlich des Fentanyl- oder Sufentanilsalzes in einem einzigen Gefäß bei erhöhten Temperaturen von ungefähr 90°C bis 95°C für mindestens ungefähr 0,5 h gemischt werden. Die heiße Mischung wird dann in Schaumstofformen gegossen und bei Gefriertemperatur von ungefähr –35°C über Nacht gelagert, um das PVOH zu vernetzen. Bei Erwärmen auf Raumtemperatur wird ein zähes elastomeres Gel erhalten, das für einen Elektrotransport von Fentanyl geeignet ist.
  • Die Hydrogelformulierungen werden in einer Elektrotransportvorrichtung, wie nachfolgend beschrieben, verwendet. Eine geeignete Elektrotransportvorrichtung umfaßt eine anodische, vorzugsweise Silber enthaltende Donorelektrode und eine kathodische, vorzugsweise Silberchlorid enthaltende Gegenelektrode. Die Donorelektrode steht in elektrischem Kontakt mit dem Donorreservoir, das die wäßrige Lösung eines Fentanyl-/Sufentanilsalzes enthält. Wie vorstehend beschrieben, ist das Donorreservoir vorzugsweise eine Hydrogelformulierung. Das Gegenreservoir umfaßt gleichfalls vorzugsweise eine Hydrogelformulierung, die eine (z. B. wäßrige) Lösung eines biologisch verträglichen Elektrolyten, wie mit Citrat gepufferte Kochsalzlösung, enthält. Die anodischen und kathodischen Hydrogelreservoire weisen vorzugsweise jeweils eine Hautkontaktfläche von ungefähr 1 bis 5 cm2 und noch bevorzugter von ungefähr 2 bis 3 cm2 auf. Die anodischen und kathodischen Hydrogelreservoire haben vorzugsweise eine Dicke von ungefähr 0,05 bis 0,25 cm und noch bevorzugter von ungefähr 0,15 cm. Der beaufschlagte Elektrotransportstrom beträgt ungefähr 150 µA bis ungefähr 240 µA abhängig von der gewünschten analgetischen Wirkung. Am meisten bevorzugt ist der beaufschlagte Elektrotransportstrom ein im wesentlichen konstanter GS- oder DC-Strom während des Dosierungsintervalls.
  • Es wird nun Bezug auf die 1 genommen, die eine beispielhafte Elektrotransport-Vorrichtung zeigt, die erfindungsgemäß verwendet werden kann. 1 zeigt eine perspektivische Explosionsdarstellung einer Elektrotransport-Vorrichtung 10 mit einem Aktivierungsschalter in Form eines Tastschalters 12 und einer Anzeige in Form einer lichtemittierenden Diode (LED) 14.
  • Die Vorrichtung 10 umfaßt ein oberes Gehäuse 16, eine Baugruppe mit einer gedruckten Schaltung 18, ein unteres Gehäuse 20, eine Anodenelektrode 22, eine Kathodenelektrode 24, ein Anodenreservoir 26, ein Kathodenreservoir 28 und einen hautverträglichen Klebstoff 30. Das obere Gehäuse 16 hat seitliche Flügel 15, die dazu beitragen, die Vorrichtung 10 auf der Haut eines Patienten zu halten. Das obere Gehäuse 16 ist vorzugsweise aus einem spritzgießbaren Elastomer (z. B. Ethylenvinylacetat) gebildet. Die Baugruppe mit der gedruckten Schaltung 18 umfaßt einen integrierten Stromkreis 19, der mit diskreten elektrischen Kompo nenten 40 und einer Batterie 32 gekoppelt ist. Die Baugruppe mit der gedruckten Schaltung 18 ist an dem Gehäuse 16 durch Zapfen (in 1 nicht gezeigt) befestigt, die durch Öffnungen 13a und 13b hindurchgehen, wobei die Enden der Zapfen erwärmt bzw. geschmolzen werden, um die Baugruppe mit der gedruckten Schaltung 18 mit dem Gehäuse 16 heiß zusammenzufügen. Das untere Gehäuse 20 ist an dem oberen Gehäuse 16 mittels des Klebstoffs 30 angeheftet, wobei die obere Oberfläche 34 des Klebstoffs 30 sowohl an das untere Gehäuse 20 als auch an das obere Gehäuse 16 einschließlich der nach unten weisenden Oberflächen der Flügel 15 anhaftet.
  • Auf der Unterseite der Baugruppe mit der gedruckten Schaltung 18 (teilweise) gezeigt ist eine Batterie 32, die vorzugsweise eine Knopfzellenbatterie und am meisten bevorzugt eine Lithiumzelle ist. Andere Batterietypen können für die Versorgung der Vorrichtung 10 mit Energie gleichfalls eingesetzt werden.
  • Die Stromkreisausgänge (in 1 nicht gezeigt) der Baugruppe mit der gedruckten Schaltung 18 stellen einen elektrischen Kontakt mit den Elektroden 24 und 22 durch Öffnungen 23, 23' in den Vertiefungen 25, 25', die in dem unteren Gehäuse gebildet sind, mittels elektrisch leitender Klebstoffstreifen 42, 42' her. Die Elektroden 22 und 24 ihrerseits stehen in direktem mechanischen und elektrischen Kontakt mit den Oberseiten 44', 44 von Reservoiren 26 und 28. Die Unterseiten 46', 46 der Reservoire 26,28 berühren die Haut des Patienten durch die Öffnungen 29', 29 im Klebstoff 30. Nach einem Herunterdrücken des Tastschalters 12 liefert der elektronische Schaltkreis auf der Baugruppe mit der gedruckten Schaltung 18 einen vorher festgelegten GS- oder DC-Strom zu den Elektroden/Reservoiren 22, 26 und 24, 28 für ein Abgabeintervall von vorher festgelegter Länge, z. B. ungefähr 10 min. Vorzugsweise übermittelt die Vorrichtung an den Verwender eine visuelle oder akustische Bestätigung des Beginns des Arzneimittelabgabe- oder -bolusintervalls mittels der LED 14, die erleuchtet wird, und/oder mittels eines akustischen Tonsignals von z. B. einer Piep- oder Hupvorrichtung ("Beeper"). Dann wird ein analgetisches Arzneimittel, z. B. Fentanyl, durch die Haut des Patienten, z. B. auf dem Arm, für das vorher festgelegte (z. B. 10-minütige) Abgabeintervall abgege ben. In der Praxis erhält ein Verwender eine Rückmeldung hinsichtlich des Beginns des Arzneimittelabgabeintervalls durch visuelle (LED 14 wird erleuchtet) und/oder akustische Signale (ein Piepsen oder Hupen von dem "Beeper").
  • Die anodische Elektrode 22 enthält vorzugsweise Silber und die kathodische Elektrode 24 enthält vorzugsweise Silberchlorid. Beide Reservoire 26 und 28 enthalten vorzugsweise Polymerhydrogelmaterialien, wie hier beschrieben. Die Elektroden 22, 24 und Reservoire 26, 28 werden durch das untere Gehäuse 20 zurückgehalten. Für Fentanyl- und Sufentanilsalze ist das anodische Reservoir 26 das "Donor"-Reservoir, das das Arzneimittel enthält, und das kathodische Reservoir 28 enthält einen biologisch verträglichen Elektrolyten.
  • Der Tastschalter 12, der elektronische Schaltkreis auf der Baugruppe mit der gedruckten Schaltung 18 und die Batterie 32 sind haftend zwischen dem oberen Gehäuse 16 und dem unteren Gehäuse 20 "angesiegelt". Das obere Gehäuse 16 enthält vorzugsweise ein Gummimaterial oder andersartiges elastomeres Material. Das untere Gehäuse 20 enthält vorzugsweise ein lagenförmiges Kunststoff- oder Elastomermaterial (z. B. Polyethylen), das leicht unter Bildung von Vertiefungen 25, 25' geformt und zur Bildung von Öffnungen 23, 23' geschnitten werden kann. Die zusammengefügte Vorrichtung 10 ist vorzugsweise wasserbeständig (d. h. beständig gegen Spritzer) und am meisten bevorzugt wasserdicht. Das System hat einen geringen Querschnitt, der sich leicht an den Körper anpaßt, wodurch Bewegungsfreiheit bei der Tragestelle und um diese herum ermöglicht wird. Das Anoden-/Arzneimittelreservoir 26 und das Kathoden-/Salzreservoir 28 sind auf der die Haut berührenden Seite der Vorrichtung 10 lokalisiert und sind ausreichend voneinander getrennt, um einen unbeabsichtigten elektrischen Kurzschluß während normaler Handhabung und Verwendung zu verhindern.
  • Die Vorrichtung 10 haftet auf der Körperoberfläche des Patienten (z. B. der Haut) mittels eines umlaufenden Klebstoffs 30, der eine Oberseite 34 und eine den Körper berührende Seite 36 aufweist. Die Klebstoffseite 36 hat Hafteigenschaften, die sicherstellen, daß die Vorrichtung 10 auf dem Körper während nor maler Aktivität des Verwenders an Ort und Stelle bleibt, und erlaubt dennoch eine vernünftige Entfernung nach der vorher festgelegten Tragedauer (z. B. 24 h). Die obere Klebstoffseite 34 haftet an dem unteren Gehäuse 20 und hält die Elektroden und Arzneimittelreservoire innerhalb der Gehäusevertiefungen 25, 25' zurück und hält gleichfalls das untere Gehäuse 20 angeheftet an dem oberen Gehäuse 16.
  • Der Tastschalter 12 ist an der Oberseite der Vorrichtung 10 lokalisiert und wird durch Kleidung hindurch leicht betätigt. Ein zweifaches Drücken des Tastschalters 12 innerhalb einer kurzen Zeitspanne, z. B. drei Sekunden, wird vorzugsweise verwendet, um die Vorrichtung 10 für eine Abgabe von Arzneimittel zu aktivieren, wodurch die Wahrscheinlichkeit einer unbeabsichtigten Betätigung der Vorrichtung 10 minimiert wird.
  • Bei einer Aktivierung mittels des Schalters signalisiert ein akustischer Alarm den Beginn der Arzneimittelabgabe, zu welcher Zeit der Stromkreis einen vorher festgelegten Pegel GS- oder DC-Strom an die Elektroden/Reservoire für ein vorher festgelegtes Abgabeintervall (z. B. 10 min) liefert. Die LED 14 bleibt während des Abgabeintervalls "an", wodurch angezeigt wird, daß die Vorrichtung 10 sich in einer Betriebsweise der aktiven Arzneimittelabgabe befindet. Die Batterie hat vorzugsweise ausreichende Kapazität, um die Vorrichtung 10 kontinuierlich mit dem vorher festgelegten Pegel an GS- oder DC-Strom für die gesamte Tragedauer (z. B. 24 h) zu beaufschlagen.
  • Die Erfindung wird weiter durch die folgenden Beispiele erläutert, die die Erfindung veranschaulichen, aber den Umfang der Erfindung nicht beschränken.
  • BEISPIEL 1
  • Das folgende Experiment wurde ausgeführt, um die erforderliche Mindestkonzentration an Fentanylsalz in einem Donorreservoir einer transdermalen Elektrotransport-Abgabevorrichtung, um sicherzustellen, daß der transdermale Elektrotransport-Fentanylfluß annähernd proportional zu dem Pegel des beaufschlagten Elektrotransportstromes bleibt, zu bestimmen.
  • Es wurden anodische Donorreservoirgele hergestellt, die die folgende Zusammensetzung und variierende Beladungen mit Fentanyl-HCl aufwiesen:
    Material (Gew.-%)
    Wasser 81,3
    PVOH 15,0
    Fentanyl-HCl 1,7
    Polacrilin 0,1
    0,5 N NaOH 1,9
  • Die Kombination von Polacrilin und NaOH wirkte als Puffer, um den pH-Wert der Gele bei ungefähr 5,5 zu halten. Die Materialien wurden in einem Becherglas bei erhöhter Temperatur von 90°C bis 95°C gemischt, in Schaumstofformen gegossen und über Nacht bei –35°C gelagert, um PVOH zu vernetzen. Die Gele wiesen eine Hautkontaktfläche von 2 cm2 und eine Dicke von 1,6 mm auf. Die Gele hatten eine Fentanyl-HCl-Konzentration von 21 mg/ml Wasser. Eine anodische Silberfolienelektrode wurde mit einer Oberfläche der Gele laminiert.
  • Der transdermale Elektrotransport-Fentanylfluß aus diesen Gelen wurde durch in vitro-Flußuntersuchungen gemessen, indem eine Zwei-Kammer-Diffusionszelle und Haut von menschlichen Leichen verwendet wurde. Die Gele wurden auf der Stratum corneum-Seite von in der Wärme abgezogener menschlicher Leichenepidermis, die von Rückenhautproben erhalten worden war, befestigt. Die andere Seite der Epidermis wurde einer Rezeptorkammer ausgesetzt, die ein Volumen von 4 cm2 aufwies und mit Phosphatgepufferter Kochsalzlösung (pH 7,4) von 1/10 Stärke gefüllt war. Eine Gegenelektrode, die eine Polyisobutylenfolie, die mit Silberchloridpulver beladen war, enthielt, wurde in der Rezeptorkammer angeordnet.
  • Die Donor- und Gegenelektroden wurden elektrisch mit einem Galvanostat verbunden, der so eingestellt wurde, daß ein konstan ter GS- oder DC-Strom von 200 µA (d. h. 100 µA/cm2) beaufschlagt wurde. Der Strom wurde kontinuierlich 16 h lang beaufschlagt und es wurden jede Stunde über die 16-stündige Zeitdauer hinweg Proben aus der Rezeptorkammer entnommen.
  • Sechs identische Flußversuche wurden mit unterschiedlichen Hautproben vorgenommen und der transdermale Fluß über die sechs Läufe gemittelt. Der transdermale Fentanylfluß nahm innerhalb der ersten 8 h unter Beaufschlagung mit Strom zu, wonach der Fluß annähernd konstant blieb (d. h. der Steady-State-Fluß wurde nach 8 h erreicht). Die Fentanylkonzentration wurde geschätzt, indem die Menge an durch die Haut in die Rezeptorlösung abgegebenem Fentanyl von dem ursprünglichen Fentanylgehalt in dem Donorgel abgezogen und durch das Gewicht des Wassers in dem Gel dividiert wurde.
  • Der normalisierte transdermale Fentanylfluß, berechnet als Prozentsatz des transdermalen Steady-State-Flusses wurde gegen die Fentanylkonzentration in dem Gel aufgetragen und ist in 2 gezeigt. Wie aus 2 ersehen werden kann, bleibt der normalisierte Fluß bei oder nahe 100% bei Fentanyl-HCl-Konzentrationen über ungefähr 6 mg/ml. Der normalisierte Fluß beginnt abzufallen, wenn die Fentanyl-HCl-Konzentration unter 6 mg/ml und insbesondere unter ungefähr 4 mg/ml abfällt. Diese Ergebnisse zeigen, daß, wenn die Fentanyl-HCl-Konzentration unter ungefähr 6 mg/ml abfällt, ein bedeutenderer Anteil des beaufschlagten Elektrotransportstroms durch andere Ionen als Fentanylionen transportiert wird und daß der Fentanylfluß stärker von der Fentanyl-HCl-Konzentration abhängt. Um einen vorhersagbaren Fentanylfluß bei einem bestimmten Pegel des beaufschlagten Elektrotransportstroms sicherzustellen, wird dementsprechend die Fentanyl-HCl-Konzentration in dem Donorreservoir vorzugsweise über ungefähr 6 mg/ml gehalten.
  • BEISPIEL 2
  • Zwei Fentanylhydrochlorid enthaltende anodische Donorreservoirgele auf PVOH-Basis wurden hergestellt, die die folgenden Zusammensetzungen aufwiesen: Donorgel-Formulierungen:
    Material Gew.-% Gew.-%
    Reinwasser 86,3 85,3
    Gewaschenes PVOH 12,0 12,0
    Fentanyl-HCl 1,7 1,7
    Hydroxymethylcellulose - 1,0
  • Für beide Formulierungen werden Wasser und PVOH bei einer Temperatur zwischen 92°C und 98°C gemischt, gefolgt von der Zugabe von Fentanylhydrochlorid und nachfolgendem weiteren Mischen.
  • Das flüssige Gel wurde dann in Schaumstofformen gepumpt, die einen scheibenförmigen Hohlraum aufwiesen. Die Formen wurden in ein Gefriergerät über Nacht bei –35°C gestellt, um PVOH zu vernetzen. Die Gele können als anodische Donorreservoire verwendet werden, die für eine transdermale Elektrotransport-Abgabe von Fentanyl geeignet sind.
  • Zusammenfassend festgestellt, stellt die Erfindung eine verbesserte Vorrichtung für den transdermalen Elektrotransport von wasserlöslichen Salzen von Fentanyl und Sufentanil bereit. Die Elektrotransport-Vorrichtung hat vorzugsweise eine anodische Silber-Donorelektrode und ein Donorreservoir auf Hydrogelbasis.
  • Die Elektrotransport-Vorrichtung ist vorzugsweise eine durch den Patienten gesteuerte Vorrichtung. Die Hydrogelformulierung enthält eine Arzneimittelkonzentration, die ausreicht, um einen transdermalen Elektrotransport-Arzneimittelfluß bei einem vorher festgelegten Strompegel aufrechtzuerhalten und ein annehmbares Ausmaß von Analgesie zu bewirken.

Claims (16)

  1. Elektrotransport-Vorrichtung (10) zum Abgeben eines analgetischen Arzneimittels, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus Fentanylsalzen und Sufentanilsalzen, durch eine Körperoberfläche durch Elektrotransport, wobei die Vorrichtung (10) ein Donorreservoir aufweist, das eine zumindest teilweise wäßrige Lösung eines Fentanylsalzes oder eines Sufentanilsalzes enthält, wobei das Reservoir (26) eine Beladung mit dem analgetischen Arzneimittel aufweist, die ausreicht, um die Konzentration des Arzneimittelsalzes in Lösung auf einem Wert zu halten, bei dem der Elektrotransportfluß des Arzneimittels von der Konzentration des Arzneimittelsalzes in der Lösung im wesentlichen über den Zeitraum der Elektrotransport-Abgabe des analgetischen Arzneimittels unabhängig ist und wobei die Konzentration über 11 mM beträgt, wenn das Arzneimittel ein Fentanylsalz ist, und die Konzentration über 1,7 mM beträgt, wenn das Arzneimittel ein Sufentanilsalz ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Arzneimittel ein Fentanylsalz ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Arzneimittel ein Fentanylsalz ist und das Reservoir (26) eine Beladung mit Fentanylsalz enthält, die ausreicht, um die Konzentration des Fentanylsalzes in der Lösung über ungefähr 16 mM zu halten.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Donorreservoir (26) ein Hydrogel umfaßt, das eine wäßrige Fentanylsalzlösung enthält, wobei die Lösung eine Fentanylkonzentration über ungefähr 5 mg/ml Wasser in dem Hydrogel aufweist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Arzneimittel ein Sufentanilsalz ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Donorreservoir (26) ein Hydrogel umfaßt, das eine wäßrige Sufentanilsalzlösung enthält, wobei die Lösung eine Sufentanilkonzentration über ungefähr 1 mg/ml Wasser in dem Hydrogel aufweist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Vorrichtung (10) dazu angepaßt ist, auf intakte Haut aufgebracht zu werden.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Vorrichtung (10) dazu angepaßt ist, auf intakte menschliche Haut aufgebracht zu werden.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Elektrotransportfluß des analgetischen Arzneimittels im Wesentlichen proportional zu einem Pegel eines Elektrotransportstroms ist, der durch die Abgabevorrichtung (10) während der Elektrotransport-Arzneimittelabgabe beaufschlagt wird.
  10. Verfahren zur Bereitstellung einer Elektrotransport-Abgabevorrichtung (10) zum Abgeben eines analgetischen Arzneimittels, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus Fentanylsalzen und Sufentanilsalzen, durch eine Körperoberfläche durch Elektrotransport, wobei die Vorrichtung (10) ein Donorreservoir (26) aufweist, das eine zumindest teilweise wäßrige Lösung eines Fentanylsalzes oder eines Sufentanilsalzes enthält, wobei das Verfahren gekennzeichnet ist durch Einbringen einer ausreichenden Menge des Fentanyl- oder Sufentanilsalzes in das Reservoir (26), um die Konzentration des Salzes in Lösung auf einem Wert zu halten, bei dem der Elektrotransportfluß des Arzneimittels von der Konzentration des Arzneimittelsalzes in der Lösung im Wesentlichen über den Zeitraum der Elektrotransport-Abgabe des analgetischen Arzneimittels unabhängig ist, wobei die Konzentration über 11 mM be trägt, wenn das Arzneimittel ein Fentanylsalz ist, und die Konzentration über 1,7 mM beträgt, wenn das Arzneimittel ein Sufentanilsalz ist.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, wobei das Arzneimittel ein Fentanylsalz ist.
  12. Verfahren nach Anspruch 10, wobei das Arzneimittel ein Fentanylsalz ist und die Konzentration des Fentanylsalzes in der Lösung über ungefähr 16 mM gehalten wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 10, wobei das Donorreservoir (26) ein Hydrogel umfaßt, das eine wäßrige Fentanylsalzlösung enthält, wobei die Lösung eine Fentanylkonzentration über ungefähr 5 mg/ml Wasser in dem Hydrogel aufweist.
  14. Verfahren nach Anspruch 10, wobei das Arzneimittel ein Sufentanilsalz ist.
  15. Verfahren nach Anspruch 10, wobei das Donorreservoir (26) ein Hydrogel umfaßt, das eine wäßrige Sufentanilsalzlösung enthält, wobei die Lösung eine Sufentanilkonzentration über ungefähr 1 mg/ml Wasser in dem Hydrogel aufweist.
  16. Verfahren nach Anspruch 10, wobei das Verfahren weiter dadurch gekennzeichnet ist, dass die Elektrotransport-Abgabevorrichtung an der Haut angeheftet wird.
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