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DE1967653U - Verpackung fuer mehrere, eine verkaufseinheit bildende einzelteile, insbesondere fuer eine aus einer flasche und einem schwamm bestehende verpackungseinheit. - Google Patents

Verpackung fuer mehrere, eine verkaufseinheit bildende einzelteile, insbesondere fuer eine aus einer flasche und einem schwamm bestehende verpackungseinheit.

Info

Publication number
DE1967653U
DE1967653U DE1967C0016179 DEC0016179U DE1967653U DE 1967653 U DE1967653 U DE 1967653U DE 1967C0016179 DE1967C0016179 DE 1967C0016179 DE C0016179 U DEC0016179 U DE C0016179U DE 1967653 U DE1967653 U DE 1967653U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
packaging
bottle
tape
neck
cap
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE1967C0016179
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Collo Rheincollodium Koeln GmbH
Original Assignee
Collo Rheincollodium Koeln GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Collo Rheincollodium Koeln GmbH filed Critical Collo Rheincollodium Koeln GmbH
Priority to DE1967C0016179 priority Critical patent/DE1967653U/de
Publication of DE1967653U publication Critical patent/DE1967653U/de
Expired legal-status Critical Current

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  • Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)

Description

P.A. 305 3 32*-3.8.67
PATENTANWALT ÖÜNTHER SCHMITZ-HELiP
DIPLOM-IKGBNIBITE
: »ii»ii.-iNG. BtANS VOLILBACH
5 KÖLN, 1.6.1967
Gereonshof 38 Telefon (92) 21 30 32
Amtl. Zeichen
Collo Rheincollo-
Anmelder in: dlUm EÖlH GmbH.
Werk Hersei
Akte Nr.
67019 Yo/S
Betrifft: Verpackung für mehrere, eine Verkauf seinheit bildende Einzelteile, insbesondere für eine aus einer !"lasche und einem Schwamm bestehende Verpackung einheit.
Die Erfindung betrifft eine Verpackung für mehrere, eine Verpackungseinheit bildende Einzelteile, von denen einer eine Hasche ist; insbesondere bezieht sich die Erfindung auf die Verpackung einer Flasche und eines Schwämme od.dgl. zu einer Verkaufseinheit.
Insbesondere für Haushaltszwecke werden in Plastikflaschen abgefüllte Reinigungsmittel angeboten, die mittels eines Tuches oder zweckmäßiger mittels eines Schwämme auf die zu reinigende IPläche aufgetragen werden. Solche Waren können einzeln verpackt angeboten werden. Zweckmäßiger ist es jedoch im allgemeinen, die Waren so zu verpacken, daß sie eine Verkaufseinheit bilden.
Es ist an sich bekannt, mehrere gleichartige Waren in der ¥eise zu
verpacken, daß inn einen Warenstapel ein Band aus Papier, Plastikfolie od.dgl. gelegt wird, das an seinen sich, überlappenden Enden verklebt oder verschweißt wird. Zum Öffnen der Verpackung muß hier das Band zerstört werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, für die Verpackung von unterschiedlichen Waren, insbesondere einer Flasche und eines Schwamms, eine einfache und billige Verpackung zu schaffen, die sich ohne Verkleben oder Verschweißen des Bandes schließen läßt und die auch zum Öffnen der Verpackung nicht notwendigerweise zerstört werden muß.
Dies läßt sich erfindungsgemäß dadurch erreichen, daß zur Verpackung ein Band vorgesehen wird, das um die nebeneinanderliegenden Verpackungsteile herumgelegt wird und an beiden sich übergreifenden Enden zur lösbaren Verriegelung der Bandenden an dem Flaschenhals bzw. dem Verschluß jeweils eine den Flaschenhals bzw. die darauf sitzende Verschlußkappe umgreifende Öffnung aufweist.
Vorzugsweise besteht die Öffnung an dem obenliegenden Bandende aus einem, zweckmäßig kreisrunden, Loch, während die Öffnung an dem anderen, untenliegenden Bandende aus einer zur Stirnkante des Bandes hin offenen schlitzartigen Ausnehmung besteht. Beim Verpacken der genannten Gegenstände wird hierbei das Band mit der an seinem einen Bandende angeordneten schlitzartigen Ausnehmung unter die Verschlußkappe auf den Flaschenhals geschoben, wobei dieses Banden.de
— ■-) —
durch Zlemmwirkung an dein Flaschenhals festgelegt wird. Dann, wird das Band um die Flasche und den seitlich neben ihr liegenden Schwamm gelegt und mit seinem anderen Ende dadurch gesichert, daß der Flaschenhals bzw. die darauf sitzende Verschlußkappe durch das Loch an diesem Bandende geschoben wird. Die Verpackung ist damit geschlossen. Die genannte Klemmwirkung an dem die schlitzartige Ausnehmung aufweisenden Bandende kann dadurch bewirkt werden, daß die Verschlußkappe fest angezogen wird, so daß dieses Bandende zwischen der Verschlußkappe und der Schulter der Flasche festgeklemmt wird. Andererseits kann die Klemmwirkung jedoch auch durch eine besondere Formgebung der schlitzförmigen Ausnehmung erzielt werden. Zu diesem Zweck kann nach einem weiteren Merkmal der Erfindung die schlitzartige Ausnehmung an ihren Seitenrändern Vorsprünge od.dgl. aufweisen, die beim Hineinschieben des Flaschenhalses und beim Herausziehen des Flaschenhalses eine gewisse Klemmwirkung auf diesen ausüben. Vorteilhafterweise ist die schlitzartige Ausnehmung so geformt, daß sie sich zu der Stirnkante des Bandendes hin konisch erweitert. An der Wurzel ist dabei die schlitzartige Ausnehmung vorzugsweise halbkreisförmig ausgebildet.
Das loch an dem anderen Bandende muß in jedem Fall größer sein als der Außendurchmesser des Flaschenhalses. Es kann jedoch im Durchmesser kleiner sein als der Durehmesser der auf dem Flaschenhals sitzenden Verschlußkappe. In diesem Fall muß zum Verriegeln des
Bandendes an dem Flaschenhals sowie zum. Lösen der Verriegelung jeweils die Verschlußkappe gelöst werden. Ist das genannte loch in dem Bandende größer als der Außendurchmesser der Verschlußkappe, so kann das Bandende ohne Lösen der Verschlußkappe an dem Flaschenhals festgelegt oder von diesem abgezogen werden. Vorzugsweise hat das Loch einen solchen Durehmesser, daß bei einem leichten Druck gegen die oberen Seitenkanten der beiden Bandenden das obenliegende Bandende
sich
mit dem Loch/so weit aufrichtet, daß der Flaschenhals außer Eingriff mit dem Loch dieses Bandendes kommt.
Das zur Verpackung dienende Band wird zweckmäßig aus Earton gefertigt. Ss hat vorzugsweise eine Breite, die etwa der Breite der Flasche bzw. des Schwämmes entspricht.
In der Zeichnung ist ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es zeigt:
Fig. 1 die aus einer Flasche und einem Schwamm bestehende Verpackungseinheit gemäß der Erfindung;
Fig. 2 in größerer Darstellung die Enden des zur Verpackung verwendeten Bandes gemäß der Erfindung.
Mit 1 ist eine Plastikflasche bezeichnet, die ein flüssiges lleinigungsmittel enthält und durch eine Schraubkappe 2 verschlossen ist. Seitlich neben der Flasche 1 liegt ein Schwamm 3, dessen Abmessungen etwa den Abmessungen des Flaschenkörpers (ohne Hals) entsprechen.
Zur Verpackung der "beiden eine Verkaufseinheit "bildenden Teile 1 ■und 3 dient ein Band 4, ^reiches aus einem gefalzten Kartonstreifen besteht, dessen Breite etwa gleich der Breite der Flasche und des Sohwamms ist.
Das Band 4 weist an dem einen Bandende 5 ein kreisrundes Loch. 6 auf, dessen Durchmesser größer ist als der größte Außendurehmesser der Verschlußkappe 2.
Das andere Bandende 7 ist mit einer zur Stirnkante 8 hin offenen schlitzförmigen Ausnehmung 9 versehen, die an ihrer Wurzel bei 91 halbkreisförmig ausgebildet ist und sich zu der Stirnkante 8 hin bei 9I! schwach konisch erweitert. Der Durchmesser des gerundeten Teils 9' der Ausnehmung ist etwas größer als der Außendurehmesser des Flaschenhälses, jedoch kleiner als der Außendurehmesser der Verschlußkappe 2. Die Breite der Ausnehmung an der Stelle a ist geringfügig kleiner als der Außendurehmesser des Flaschenhalses, so daß der Flaschenhals unter einer geringen Klemmwirkung in die Ausnehmung eingeführt und aus dieser herausgezogen werden muß. Auf diese Weise wird eine lösbare Verriegelung des Bandendes 7 an dem Flaschenhals erzielt.
Um die Teile 1 und 3 miteinander zu verpacken, wird das Ende 7 des Bandes 4 unter der Schraubkappe 2 auf den Flaschenhals geschoben, so daß der Flaschenhals in dem gerundeten Teil 91 des Bandendes liegt und hierin gehalten wird. Dann wird das Band um die Teile
-G- I
1 und 3 geschlungen und das andere Bandende 5 an dem Plasch.enh.als verriegelt, indem die Schraubkappe durch das Loch 6 geschoben wird. Die beiden Bannenden 5 "und 7 überlappen sich "und sind so an dem Flaschenhals verriegelt, daß die Teile 1 und 3 hinreichend fest zusammengehalten werden.
Zum Lösen der Verpackung braucht nur das Bandende 5, wie gestrichelt angedeutet, angehoben zu werden, so daß der Flaschenhals "bzw. die Schraubkappe 2 aus dem Loch 6 heraus gelangt. Das Band kann dann mit seinem anderen Ende 7 frei von dem Piaschenhals abgezogen werden.
Andererseits läßt sich die Verpackung aber auch dadurch öffnen, daß an den oberen Seitenkanten des Bandes etwa in Pfeilrichtung P mit der Hand ein Druck ausgeübt wird, wod-urch sich das Bandende 5, wie gestrichelt dargestellt, aufrichtet, so daß die Verriegelung des Bandes am Flaschenhals gelöst wird.
Wie erwähnt, besteht das Band zweckmäßig aus einem gefalzten Zartonstreifen, obwohl hierfür auch Bänder aus anderem Material, insbesondere solche aus Kunststoff od.dgl. in Betracht kommen.

Claims (7)

RA-305332*-3.G.B7 ! Schutzansprüche
1. Verpackung für mehrere, eine Verpackungseinheit bildende Einzelteile, von denen einer eine Plasche ist, insbesondere Verpackung einer Flasche und eines Schwamms od.dgl. zu einer Verkauf einheit , dadurch gekennzeichnet, daß zur Verpackung ein Band (4) vorgesehen ist, das um die nebeneinanderliegenden Verpackungsteile (l,3) herumgelegt ist und an beiden sich, übergreifenden Enden (5,7) zur lösbaren Verriegelung der Bandenden an dem Flaschenhals "bzw. der Verschlußkappe (2) jeweils eine den Flaschenhals bzw. die darauf sitzende Verschlußkappe umgreifende öffnung (6,9) aufweist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die öffnung an dem obenliegenden Bandende (5) aus einem, vorzugsweise kreisrunden Loch (6) besteht, während die Öffnung (9) an dem anderen, untenliegenden Bandende (7) aus einer zur Stirnkante (8) des Bandes hin offenen schlitzartigen Ausnehmung besteht.
3. Verpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die schlitzartige Ausnehmung (9) eine Breite hat, die etwa gleich dem Durchmesser des Piaschenhalses ist, jedoch kleiner ist als der Außendurchmesser der Verschlußkappe (2) der Flasche.
4. Verpackung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die schlitzartige Ausnehmung (9) an der Wurzel etwa halbkreisförmig (bei 9') gerundet ist und sich zur Stirnkante (8) des Bandendes (7) Mn konisch, erweitert.
5. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Loch (6) an dem einen Bandende (5) mindestens gleich dem Außend"urehmesser des Piaschenhalses, vorzugsweise jedoch größer ist als der Außendurchmesser der auf dem Flaschenhals sitzenden Verschlußkappe (2).
6. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5» dadurch gekennzeichnet, daß das Band eine Breite hat, die etwa der Breite der Flasche (1) und des Schxfamms (3) entspricht.
7. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch, gekennzeichnet, daß das Band (4) aus Karton besteht.
DE1967C0016179 1967-06-03 1967-06-03 Verpackung fuer mehrere, eine verkaufseinheit bildende einzelteile, insbesondere fuer eine aus einer flasche und einem schwamm bestehende verpackungseinheit. Expired DE1967653U (de)

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DE1967653U true DE1967653U (de) 1967-08-31

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