DE19654859C1 - Verfahren zur Ausgabe von Alarmierungsmeldungen und/oderProzeßdaten aus einer elektronischen Steuerung und eine Schaltungsanordnung zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents
Verfahren zur Ausgabe von Alarmierungsmeldungen und/oderProzeßdaten aus einer elektronischen Steuerung und eine Schaltungsanordnung zur Durchführung des VerfahrensInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Ausgabe von Alarmierungsmeldungen und/oder
Prozeßdaten aus einer elektronischen Steuerung und eine Schaltungsanordnung zur
Durchführung des Verfahrens. Die Alarmierungsmeldungen und/oder Prozeßdaten werden
dabei über ein Modem oder ein Mobiltelefon an einen Netzbetreiber übermittelt, der eine
Kurzmeldung an eine in der Steuerung festgelegte Mobilstation übermittelt. Die elektronische
Steuerung kann über das Telefonnetz und das Modem oder über Mobiltelefon beeinflußt
werden.
Unter "Kurzmeldung" wird dabei beispielsweise eine SAPI3-Message (Short Message
Service SMS) nach dem GSM Standard (Global System for Mobile Communications-
Standard; Beschreibung der Standards in der deutschen Offenlegungsschrift DE 43 40 679
A1) verstanden; es ist für die Erfindung unerheblich, ob zukünftig andere Normen für die
Zusammensetzung und Übertragung der Kurzmeldung verwendet werden.
Elektronische Steuerungen mit Vorrichtungen zur Ausgabe von Alarmierungsmeldungen
und/oder Prozeßdaten sind aus der Patentliteratur und aus der technischen Literatur bekannt.
Die Patentschrift DE 38 12 144 C2 beschreibt eine Schaltungsanordnung zur Ausgabe
akustischer Alarmierungsmeldungen und/oder Prozeßdaten für Gefahrenmeldeanlagen.
Die Offenlegungsschrift DE 44 30 164 A1 beschreibt ein interaktives Informationssystem, das
mit den Tonwahlsignalen eines Telefons gesteuert werden kann.
Die Offenlegungsschrift DE 43 32 758 A1 betrifft die technische Lösung eines Funkendgerätes
für ein Funkrufsystem, das neben dem Empfang auch das Senden von Kurznachrichten nach
dem SMS-Standard vorsieht, jedoch nicht die Ausgabe und Weiterleitung von
Alarmierungsmeldungen und/oder Prozeßdaten aus einer Steuerung heraus. Vielmehr ist es
so, daß dieses Gerät, neben anderen technischen Möglichkeiten, als Peripheriegerät nutzbar
ist. Geräte dieser Art mit Mehrfunktionen sind beispielsweise von den Firmen SIEMENS und
Funkanlagen Leipoldt am Markt erhältlich.
Die Offenlegungsschrift DE 43 40 679 A1 beschreibt ein Sprachmodul für die akustische
Wiedergabe von SMS-Kurzmeldungen in einer Mobilstation.
Die Patentschrift DE 35 18 737 C2 betrifft ein Verfahren zur Sprachausgabe von Meldungen
für ein Fernmelde-, insbesondere für ein Fernsprechendgerät.
Die Offenlegungsschrift DE 39 43 355 A1 betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung für die
Zuteilung von Dienstleistungen. Es ist eine Vorrichtung zum Empfang von Alarmsignalen und
eine Steuervorrichtung vorgesehen, die auf diese Vorrichtung zum Empfang von
Alarmsignalen anspricht, wobei nacheinander Versuche unternommen werden, in einer
vorbestimmten Folge Verbindungen mit Telefonteilnehmern herzustellen, wobei dieser Schritt
zyklisch sooft wiederholt wird, bis die Verbindung hergestellt ist oder bis der Vorgang in
anderer Weise beendet wird. Die übermittelten Signale sind dabei Sprachsignale oder eine
Folge von Tönen im Sprachfrequenzbereich (Analogsignale).
Die Offenlegungsschrift DE 41 06 023 A1 beschreibt ein kombiniertes Kommunikations- und
Alarm-/Meldesystem mit einem zentralen Alarmmodul, das ein Anpassungsmodul zur
Anschaltung dezentraler optischer und/oder akustischer Anzeigevorrichtungen und ein
Hörzeichenauswertungsmodul zur Anschaltung externer Ansagegeräte aufweist, wobei die
Übertragungswege eines digitalen Kommunikationssystems zu anderen
Kommunikationssystemen für dieses Melde- und Alarmsystem mit ausgenutzt werden. Es ist
vorgesehen, daß Sensordaten in einem Alarmmodul, das am analogen Teilnehmeranschluß
eines Kommunikationssystems angeschlossen ist, gesammelt werden.
Das Gebrauchsmuster DE 295 18 627 U1 beschreibt ein drahtloses Alarm- und
Kommunikationssystem für Häfen und Schiffe, bei dem bei Aktivwerden eines Alarms ein
Alarmmodul ein digitales Datentelegramm erzeugt, welches über ein UHF-Sendeteil mit hoher
Leistung abgesendet wird. Empfänger des Datentelegramms ist eine ortsfest, z. B. in einem
Hafenmeisterbüro installierte Sende-/Empfangsstation mit einem angeschlossenen Rechner,
auf dem das Datentelegramm in Klartext auf einen Monitor gebracht wird. Die Nachricht wird
simultan auf ein mobiles Empfangsgerät mit Displayfeld übermittelt. Die Alarmrufe können
auch von anderen Empfangsstationen empfangen werden, sofern diese auf der gleichen
Frequenz betrieben werden; eine Weiterleitung der Alarme in das öffentliche Telefonnetz ist
vorgesehen. Das Alarmmodul (das z. B. auf einem Schiff positioniert ist) kann über eine serielle
Schnittstelle mit einem GPS (Global Positioning System) zur Standortermittlung gekoppelt
werden.
Die Offenlegungsschrift DE 195 29 953 A1 betrifft ein Hand-Mobilfunkgerät, das mit einer oder
mehreren Alarmsirenen verbunden ist, wobei die Alarmsirenen von einem zweiten Funkgerät
auslös- und stoppbar sind. Dies erfolgt im Sinne der Erfindung dann, nachdem ein Alarmsignal
von dem Hand-Mobilfunkgerät an das zweite Funkgerät abgesetzt wurde. Die Erfindung sieht
ferner vor, daß ein geeigneter Sensor (z. B. ein Beschleunigungssensor) einen Alarm auslöst,
der eine Alarmsirene betätigt und gleichzeitig zum Absetzen eines Notrufsignals über die
Funkverbindung führt.
Die PCT-Anmeldung WO 95/15 051 A1 beschreibt ein System zum Empfang und zur
Weiterleitung von Notrufen in einer Notrufzentrale, die an das öffentliche Telefonnetz
angeschlossen ist. Ein Teilnehmer, dessen Telefonanschluß einen Decoder zur Identifizierung
des Anschlusses enthält, wählt eine vorgegebene Notrufnummer der Notrufzentrale. In einem
Leitrechner der Notrufzentrale werden die Daten des Anschlusses des Anrufers (Ort) mit den
in einer Datenbank hinterlegten Daten in einem Datenpaket zusammengefaßt, das an einen
aus der Datenbank des Leitrechners ermittelten Empfänger per Funk weitergeleitet wird.
Die europäische Patentanmeldung EP 06 32 635 A2 betrifft ein intelligentes Notrufsystem, das
über drahtgebundene und drahtlose Notruf-Sendevorrichtungen verfügt, die jeweils einen
Kartenleser enthalten, der eine Identitätskennung sowie personenbezogene und medizinische
Notrufdaten von einer Patienten-Chipkarte liest. Die gelesenen Notrufdaten werden in einem
Notruftelegramm, beispielsweise über ein Mobilfunknetz, an mindestens eine
Notrufempfangsvorrichtung und/oder an eine Rettungsleitstelle übertragen.
Die Offenlegungsschrift DE 44 13 974 A1 betrifft ein Notrufsystem für ein schnurloses Telefon,
bestehend aus einem Handapparat und einer mit diesem durch eine Funkverbindung
verbundenen Basisstation, die an das Fernsprechnetz angeschlossen ist. Nach Betätigen
einer Notruftaste an dem Handapparat des schnurlosen Telefons wird über eine
(drahtgebundene) Fernsprechleitung eine Verbindung zu der Fernsprechzentrale selbsttätig
hergestellt und ein Notruftext übertragen, der in einem Speicher des schnurlosen Telefons in
Form von Sprache gespeichert ist.
Das US-Patent US 52 78 539 beschreibt ein Alarm- und Warnsystem zur Warnung einer
großen Anzahl von Personen vor einer Gefahr unter Benutzung bestehender
Kommunikationssysteme. Die Warnung, bzw. der Alarm wird nach einer entsprechenden
Information von einem lokalen Notfall-Planungs-Kommittee (ähnlich einem
Katastrophenschutzamt) ausgelöst, wobei aus einer Datenbank eines Leitrechners
Nachrichten an eine vorbestimmte Gruppe von Empfängern gesendet werden.
Der Artikel "Ständig erreichbar - Konzept eines regionalen Rufsystems" (Broecker Jürgen in:
Funkschau 24 (1982), S. 58-60) beschreibt die Funktionsweise des regionalen Funkrufsystems
"Cityfon" von AEG Telefunken. Das System zeichnet sich dadurch aus, daß von einem
Telefonapparat eine zehnstellige Zifferninformation zu einem tragbaren Empfänger gesendet
wird, wobei die Zifferninformation in diesem gespeichert und in einem Display zur Anzeige
gebracht werden kann. Das System sieht nicht vor, daß kodierte Nachrichten von einem nicht
ortsgebundenen Sender an einen Empfänger weitergeleitet werden. Die Funkrufzentrale
speichert und dokumentiert die gesendeten Ziffernfolgen zusammen mit der Rufnummer des
Empfängers und der Sendezeit.
Der Artikel "Für Notfälle gerüstet" (Kuhlmann, Gerd in: Funkschau 5 (1986) S. 64-67)
beschreibt Personenruf-Funkanlagen und Grundstücks-Sprechfunksysteme. Personenruf-
Funksysteme erlauben die Übertragung gesprochener Anrufe und die Übermittlung von
Zifferninformationen auf ein Display eines mobilen Empfängers. Auch kann der Gerufene in
der maximal 30 Sekunden andauernden Verbindung einmalig antworten. Bei Grundstücks-
Sprechfunksystemen ist die Antwortzeit unbegrenzt. Beide Anlagentypen können mit einer
Telefon-Nebenstellenanlage verbunden werden. Die Rufe können sowohl von Menschen
erzeugt, als auch von Alarmsteuerungen automatisch programmiert werden. Die Verwendung
von Mobiltelefonen als Sender und Empfänger von Alarmierungsmeldungen und/oder
Prozeßdaten ist nicht vorgesehen.
Der Artikel "Strategie des gezielten Alarms" (Halbländer, Stefan, J. in: net 47 (1993) Heft 10, S.
464) beschreibt die Dienste "Cityruf" und "Euromessage", mit denen bis zu 80 Zeichen Klartext
auf ein Display eines mobilen Empfangsgerätes übertragen werden können. Die Daten können
dabei aus einer Alarmsteuerung stammen und über ein Modem in das öffentliche Telefonnetz
eingespeist werden. Die empfangenen Nachrichten können vom Empfänger telefonisch bei
der Zentralstation des Alarmierungssystems bestätigt werden. Das beschriebene System
ermöglicht nicht, daß der Empfänger über das gleiche Gerät, mit dem er die
Alarmierungsmeldung empfangen hat, den Empfang bestätigen kann. Ferner ist von diesem
Gerät aus keine Ferneinwirkung auf die mit der Alarmsteuerung verbundenen Anlage möglich.
Allen bekannten Verfahren zur Ausgabe und Weiterleitung von Alarmierungsmeldungen
und/oder Prozeßdaten aus einer elektronischen Steuerung über das Fernsprechnetz ist
gemeinsam, daß die Alarmierungsmeldungen und/oder Prozeßdaten den vorgesehenen
Empfänger nur dann erreichen, wenn dieser unter der festgelegten Telefonnummer direkt oder
durch Rufweiterleitung indirekt erreicht wird. In der Regel wird bei einer zustandegekommenen
Verbindung eine über einen in der Steuerung integrierten Sprachsynthesizer erzeugte
akustische Meldung abgesetzt. Ob die Meldung von der autorisierten Person oder von einem
Anrufaufzeichnungsgerät entgegengenommen wird, wird dabei nicht sichergestellt. Auch gibt
es über das Absetzen der Alarmierungsmeldung lediglich eine Aufzeichnung im Protokoll der
Steuerung, wodurch der Nachweis der ordnungsgemäßen Alarmierung, insbesondere zur
Klärung von Haftungsfragen, nicht geführt werden kann.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zur Ausgabe von Alarmierungsmel dungen
und/oder Prozeßdaten zu schaffen, das sicherstellt, daß die Alarmierungsmeldungen
ausschließlich von der dafür vorgesehenen und autorisierten Person, bzw. von einer von der
autorisierten Person autorisierten dritten Person, entgegengenommen werden und daß über
den Empfang der Alarmierungsmeldung ein gerichtsverwertbares Protokoll außerhalb der
Steuerung gespeichert wird, das bei Bedarf ausgebbar ist. Aufgabe der Erfindung ist es ferner,
eine Schaltungsanordnung zur Durchführung des Verfahrens anzugeben.
Die Aufgabe der Erfindung wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 bzw. 6 gelöst. Die Ausgabe der Alarmierungsmeldungen
und/oder Prozeßdaten erfolgt über das Telefonnetz oder über ein Mobilfunknetz an einen
Netzbetreiber, der eine Meldung nach dem SAPI3-Standard (Kurzmeldung im Rahmen
des Short Message Service) an das Mobiltelefon der für die Entgegennahme der
Alarmierungsmeldung autorisierten Person weiterleitet. Bei verantwortlichem Umgang mit dem
Service-Passwort des Mobiltelefons ist davon auszugehen, daß keine nichtbefugte Person
einen Anruf entgegennimmt. Ist der in der Steuerung vorgesehene Teilnehmer vorübergehend
nicht erreichbar, so hält der Netzbetreiber die Meldung in der Mailbox des Teilnehmers solange
vor, bis der Teilnehmer tatsächlich erreicht wird und die Meldung abruft. Die derzeit verfügbare
maximale Zeitdauer, in der der Netzbetreiber die Meldung in der Mailbox vorhält, beträgt 48
Stunden. Alle Vorgänge des Empfangs und des Weiterleitens von Meldungen sind innerhalb
dieser Zeit quittierbar und werden beim Netzbetreiber protokolliert. Weiterhin sind sie für
eventuell notwendige Rekonstruktionen der Alarmierungsmeldungen und -zeitpunkte und/oder
Prozeßdaten verfügbar. Es ist Stand der Technik im GSM-Netz, daß alle Netzbetreiber die
Möglichkeit eines Einzelnachweises mit Datum, Uhrzeit und Empfängerkennung anbieten.
Darüberhinaus gibt es bei einigen Netzbetreibern die Möglichkeit der kostenlosen Quittierung
einer Textmeldung durch Quittierungsrückmeldung über Kurzmeldung - analog einem
"Einschreiben mit Rückschein". Somit bieten sich nur im GSM-Netz weitgehende
Möglichkeiten, den Nachweis der ordnungsgemäßen Alarmierung zu führen.
Die Erfindung wird anhand der Abbildung näher erläutert. In Fig. 1 ist das Blockschaltbild der
erfindungsgemäßen Schaltungsanordnung gezeigt. Eine Steuerung (1), beispielsweise eine
speicherprogrammierbare Steuerung (SPS), die über Steuer und Signalleitungen (2,2', ...) eine
stationäre oder mobile Anlage (3) steuert und überwacht, ist mittels eines Datenbusses (4) mit
einer Alarmsteuerung (5) verbunden. Die Alarmsteuerung (5) enthält einen elektronischen
Datenspeicher (15), einen vorzugsweise als EPROM ausgeführten Programmspeicher (16)
und wahlweise einen Sprachsynthesizer (17). An die Alarmsteuerung angeschlossen oder in
diese fest integriert sind ein Display (8) und eine Tastatur (9), mit deren Hilfe Namen,
Telefonnummern und Alarmierungsmeldungen und/oder Prozeßdaten editierbar sind, die im
Datenspeicher (15) abgelegt werden. Die Alarmsteuerung enthält eine serielle
Modemschnittstelle (13) zu einem drahtgebundenen oder funkübertragenden Modem (6), das
an das Fernsprechnetz (20) und über ein Mobiltelefon (7) und an das mit Sende- und
Empfangsstationen (11, 14) ausgestattete Mobilfunknetz eines Netzbetreibers (10)
angeschlossen ist.
Die Absetzung und Weiterleitung einer einfachen Alarmierungsmeldung erfolgt typischerweise
derart, daß bei Überschreiten von festgelegten Grenzwerten von Betriebsgrößen der Anlage
(3) ein elektrischer Kontakt ausgelöst wird, der mit einem Schalteingang der Alarmsteuerung
(5) elektrisch verbunden ist, wodurch im Ablaufprogramm der Alarmsteuerung (5) das
Absetzen einer Meldung ausgelöst wird. Die Absetzung und Weiterleitung von
Alarmierungsmeldungen zusammen mit Prozeßdaten erfolgt typischerweise nach folgendem
Verfahren: Treten in der Anlage (3) Betriebsparameter auf, die außerhalb, beispielsweise in
einer speicherprogrammierbaren Steuerung (1), festgelegter Grenzwerte liegen, so wird über
den Datenbus (4) eine codierte Meldung an die Alarmsteuerung (5) abgesetzt. Auch
Arbeitsprotokolle und Logbücher, die im bestimmten Zeitraster erstellt werden müssen, können
via Modem übertragen werden. In dem im Programmspeicher (16) abgelegten
Alarmierungsprogramm ist zu jeder Meldung der Steuerung (1) ein Alarmierungsplan
hinterlegt, nach dem bestimmte Personen über festgelegte Fernsprech- bzw.
Mobilfunknummern eine festgelegte Alarmierungsmeldung erhalten. Alle Daten über
Telefonnummern, Namen und Meldungsinhalte sind in dem Datenspeicher (15) abgelegt,
dessen Inhalt mittels der Tastatur (9) und des Displays (8) editiert werden können. Zusätzlich
können quantifizierte Prozeßdaten aus der Anlage in die Meldung integriert werden. Der
Alarmierungsplan sieht keine Sprachausgabe vor; eine Rufumleitung ist möglich. Ist in die
Alarmsteuerung (5) ein Sprachsynthesizer (17) integriert, so kann die Benachrichtigung der für
die Entgegennahme der Alarmierungsmeldung autorisierten Person zunächst über das
Fernsprechnetz (20) erfolgen, wobei die Ausgabe der Alarmierungsmeldung als analoges
Sprachsignal aus einem Sprachsynthesizer (17) an den Fernsprechapparat der autorisierten
Person oder als FAX-Protokoll an ein FAX-Gerät (21) oder als beliebig ausgewähltes Protokoll
an das Modem (23) und den PC (24) der autorisierten Person weitergeleitet wird. Die
autorisierte Person kann dabei die technischen Möglichkeiten der Rufweiterleitung im
Fernsprechnetz ausnutzen, um den Anruf auf einen Fernsprechapparat weitzerzuleiten, an
dessen Ort sie sich gerade befindet. Innerhalb eines in der Alarmsteuerung festgelegten
Zeitraumes muß die autorisierte Person den Erhalt der Alarmierungsmeldung durch Anwahl
der Alarmsteuerung über das Fernsprech- oder Mobilfunknetz bestätigen, andernfalls wird von
der Alarmsteuerung eine Kurzmeldung im SAPI3-Format über das Fernsprech- oder
Mobilfunknetz an den Netzbetreiber (10) abgesetzt, der die Empfangszeit protokolliert und die
Kurzmeldung in der Mailbox der autorisierten Person speichert, bis diese erreicht wurde und
den Empfang der Kurzmeldung bestätigt hat. Dadurch ist sichergestellt, daß auch bei einer
vorübergehenden Nichterreichbarkeit der autorisierten Person die Alarmierungsmeldung nicht
verlorengeht und der Meldungsinhalt, der Zeitpunkt des Empfangs und der Zeitpunkt der
Entgegennahme der Meldung durch die autorisierte Person beim Netzbetreiber protokolliert
werden und für eine spätere Rekonstruktion des Alarmierungsvorganges zur Verfügung
stehen.
Die Alarmsteuerung (5) enthält neben den beschriebenen Funktionen eine Programmfunktion,
mittels derer über einen PC, beispielsweise den der autorisierten Person (24), und das Modem
(6) die Anlage (3) direkt oder über eine Steuerung (1) im Sinne einer Fernwartung beeinflußt
werden kann. Dadurch ist es möglich, Betriebsstörungen in der Anlage (3) zu beheben oder
durch Veränderung der in der speicherprogrammierbaren Steuerung der Anlage hinterlegten
Betriebsparameter größere Schäden an der Anlage, bzw. schädliche Auswirkungen der
Anlage zu verhindern.
Das erfindungsgemäße Alarmierungsverfahren und die zur Realisierung vorgeschlagene
Schaltung sind für alle Anlagen einsetzbar, die durch eine Steuerung, beispielsweise eine
speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) gesteuert werden. Insbesondere kommen hierfür
mannlos betriebene automatische Maschinen und Anlagen, sowie mobile Anlagen in Frage,
deren Überwachung durch eine autorisierte Person erforderlich ist. Anwendungsbeispiele für
den letztgenannten Fall sind mobile Patientenüberwachungsanlagen (Herzschrittmacher,
Insulinpumpen o. ä) oder Fahrzeuge für Sicherheitstransporte. Im Fall der
Fahrzeugüberwachung ist es möglich, durch Einsatz eines Satelliten-Navigations-Systemes
mit der Alarmierungsmeldung den aktuellen Standort des Fahrzeuges als Kurzmeldung an die
autorisierte Person zu übermitteln.
Fig. 1: Blockschaltbild der erfindungsgemäßen Schaltung zur Realisierung des Verfahrens
1
Steuerung
2
,
2
'Signal- und Steuerleitungen zur Anlage
3
mobile oder stationäre Anlage
4
Datenbus zur Alarmsteuerung
5
Alarmsteuerung
6
Modem
7
Mobiltelefon
8
Display
9
Tastatur
10
Netzbetreiber
11
Sende- und Empfangsstation
12
Mobiltelefon der autorisierten Person
13
serielle Modemschnittstelle
14
Sende- und Empfangsstation
15
elektronischer Datenspeicher
16
Programmspeicher (EPROM)
17
Sprachsynthesizer
20
Fernsprechnetz
21
FAX-Gerät der autorisierten Person
22
Fernsprechapparat der autorisierten Person
23
Modem der autorisierten Person
24
PC der autorisierten Person
Claims (6)
1. Verfahren zur Ausgabe von Alarmierungsmeldungen und/oder Prozeßdaten aus einer
Alarmsteuerung (5) und zur Weiterleitung der Alarmierungsmeldungen und/oder Prozeßdaten
an eine autorisierte Person über ein Modem (6), das die Alarmierungsmeldungen und/oder
Prozeßdaten für die autorisierte Person an ein Mobilfunknetz eines Netzbetreibers (10) der
autorisierten Person weiterleitet, wobei die Alarmierungsmeldungen und/oder Prozeßdaten als
Kurzmeldungen (beispielsweise im Format des Short Message Service SMS) über ein
Telekommunikationsnetz an den Netzbetreiber (10) übermittelt werden und der Netzbetreiber
die Kurzmeldung in einer Mailbox für die zur Entgegennahme der Alarmierungsmeldungen und
oder Prozeßdaten autorisierten Person wenigstens solange speichert, bis die autorisierte
Person den Empfang der Alarmierungsmeldung bestätigt hat und wobei der Netzbetreiber (10)
die Zeitpunkte des Empfangs und der Weiterleitung der Kurzmeldung an die autorisierte
Person sowie den Inhalt der Meldung automatisch protokolliert und für
Dokumentationszwecke zur Verfügung stellt.
2. Verfahren zur Ausgabe von Alarmierungsmeldungen und/oder Prozeßdaten aus einer
Alarmsteuerung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kurzmeldungen aus in einem Speicher (15) der
Alarmsteuerung (5) abgelegten Textbausteinen und aus aktuellen, von einer
speicherprogrammierbaren Steuerung übermittelten Prozeßdaten einer Anlage
zusammengesetzt sind.
3. Verfahren zur Ausgabe von Alarmierungsmeldungen und/oder Prozeßdaten aus einer
Alarmsteuerung nach einem der Ansprüche 1-2,
dadurch gekennzeichnet, daß neben der Kurzmeldung (SMS) die Weiterleitung von
Alarmierungsmeldungen und/oder Prozeßdaten an einen Fernsprechapparat (22), ein FAX-
Gerät (21) oder an ein Modem (23) und einen PC (24) der autorisierten Person vorgesehen ist,
wobei für die Sprachausgabe der Alarmierungsmeldungen und/oder Prozeßdaten in der
Alarmsteuerung (5) ein Sprachsynthesizer (17) vorgesehen ist.
4. Verfahren zur Ausgabe von Alarmierungsmeldungen und/oder Prozeßdaten aus einer
Alarmsteuerung nach einem der Ansprüche 1-3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Alarmierungsmeldungen und/oder Prozeßdaten aus der
Alarmsteuerung (5) an einen Netzbetreiber (10) weitergeleitet werden, der weltweite
Telekommunikationsdienste gewährleistet.
5. Verfahren zur Ausgabe von Alarmierungsmeldungen und/oder Prozeßdaten aus einer
Alarmsteuerung nach einem der Ansprüche 1-4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Alarmierungsmeldungen und/oder Prozeßdaten an den
Netzbetreiber (10) wahlweise über das drahtgebundene Fernsprechnetz oder über ein
Funknetz übermittelt werden.
6. Schaltungsanordnung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1-5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Alarmsteuerung (5) einen Datenbus (4) zu einer
Anlagensteuerung (1) und eine serielle Schnittstelle (13) zu einem Modem (6), sowie eine
Tastatur (9) und ein Display (8) aufweist, wobei die Tastatur (9) und das Display (8) der
Editierung von Alarmierungsmeldungen und/oder Prozeßdaten sowie von Telefonnummern
und Namen der autorisierten Personen dient.
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