DE19654687A1 - Mastkopf zum Stützen von Leitern und dergleichen auf Masten für oberirdische Mittel- und Hochspannungsnetzleitungen - Google Patents
Mastkopf zum Stützen von Leitern und dergleichen auf Masten für oberirdische Mittel- und HochspannungsnetzleitungenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Mastkopf zum
Stützen von Leitern und dergleichen auf Masten für oberirdische
Mittel- und Hochspannungsnetzleitungen.
Wie bekannt werden die Masten, die normalerweise zum
Stützen von elektrischen Leitern für Mittel- und Hochspannungs
netzleitungen bei einer vorschriftsmäßigen Höhe verwendet
werden, für gewöhnlich mit einer Stahlgitter-ähnlichen Struktur
bereitgestellt, die je nach den unvorhergesehenen Anforderungen
unterschiedliche strukturelle Kombinationen erfordern.
Eine der Eigenschaften der Gitter-ähnlichen Strukturen
besteht darin, daß sie die Verwendung von Isolatoren zur
Verbindung der Leiter mit der Struktur auch in den kompaktesten
Aufbauten, die Verwendung finden, benötigen.
Praktisch ist es notwendig, lange Arme bereitzustellen, um
die Isolatoren aufzuhängen, so daß die entsprechenden Leiter von
der Hauptstützstruktur ausreichend beabstandet gehalten werden.
In einigen Fällen, jedoch nur für Niederspannungsleitungen
wurden Betonmasten bereitgestellt; diese sind jedoch sehr schwer
und darüber hinaus ermöglichen sie nicht, einen ausreichenden
dielektrischen Widerstand zu erreichen, da diese Masten auf
ihrer Oberfläche Wasser aufnehmen können. Dementsprechend erfor
dern die Betonmasten zusätzliche Strukturen wie beispielsweise
Querarme oder dergleichen, um die Leiter zu stützen.
Glasfaserstrukturen wurden bereits für kleine Masten
verwendet; diese haben jedoch mechanische Widerstandsprobleme im
Falle von hohen mechanischen Lasten. Diese Nachteile wurden
ebenfalls bei Verwendung von pultrudierten (oder zieh-strang
gepreßten) Röhren festgestellt, da diese Lösungen, bei denen
unidirektionelle Glasfaser verwendet werden, leicht Durchbie
gungslasten widerstehen können, aber sie weisen einen geringen
Widerstand in bezug auf die Torsionslasten auf, weshalb sie
nicht zur Herstellung von Masten für oberirdische Mittel- und
Hochspannungsnetzleitungen verwendet werden können.
Ein Ziel der Erfindung besteht in der Tat in der Beseiti
gung der oben erwähnten Nachteile durch die Bereitstellung eines
Mastkopfes, der es gestattet, die herkömmliche Verwendung von
Porzellan- oder Verbundisolatoren zu beseitigen, die sperrig und
schwer sind und außerdem die Verwendungen von Stützstrukturen
erfordern, die sehr sperrig sind, und folglich beträchtliche
Auswirkungen auf die Umwelt haben.
Innerhalb des oben erwähnten Ziels besteht eine besondere
Aufgabe der Erfindung in der Bereitstellung eines Mastkopfes,
der es gestattet, den Querraumbedarf zu verringern, und der des
weiteren in bezug auf den Aufbau und der Montage wesentlich
vereinfacht ist.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht in
der Bereitstellung eines Mastkopfes, der vorgefertigt werden
kann, und leicht zur Montagestelle transportiert werden kann.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht in
der Bereitstellung eines Mastkopfes, der aufgrund seiner
besonderen baulichen Eigenschaften in der Lage ist, die höchste
Zuverlässigkeit und Sicherheit bei der Verwendung zu
gewährleisten, und der weiterhin rein wirtschaftlich gesehen
konkurrenzfähig ist.
Dieses Ziel, diese Aufgaben sowie weitere Aufgaben, die
nachstehend ersichtlich sind, werden durch einen Mastkopf zum
Stützen von Leitern und dergleichen auf Masten für oberirdische
Mittel- und Hochspannungsnetzleitungen gemäß der Erfindung
erfüllt, dadurch gekennzeichnet, daß er folgendes umfaßt:
zumindest einen rohrförmigen Abschnitt, der aus einem
elektrisch isolierenden Verbundmaterial hergestellt ist, der an
einer Stützstruktur angebracht ist;
Anbringungsflansche, die mit dem zumindest einen zum Stützen der elektrischen Leiter rohrförmigen Abschnitt verbunden sind, die entlang der Achse des zumindest einen rohrförmigen Abschnittes voneinander beabstandet sind.
Anbringungsflansche, die mit dem zumindest einen zum Stützen der elektrischen Leiter rohrförmigen Abschnitt verbunden sind, die entlang der Achse des zumindest einen rohrförmigen Abschnittes voneinander beabstandet sind.
Weitere Merkmale und Vorteile werden aus der Beschreibung
einer bevorzugten, jedoch nicht ausschließlichen Ausführungsform
eines Mastenkopfes zum Stützen eines Leiters und dergleichen auf
Masten für oberirdische Mittel- und Hochspannungsnetzleitungen
ersichtlich, die nur beispielhaft, aber nicht einschränkend in
den begleitenden Zeichnungen veranschaulicht ist, wobei:
Fig. 1 eine Ansicht eines pfeilförmigen Mastes mit dem
erfindungsgemäßen Mastkopfes zeigt;
Fig. 2 eine Ansicht eines bogenförmigen Mastes mit einem
einzigen Kopf zeigt;
Fig. 3 eine Ansicht eines bogenförmigen Mastes mit einem
Doppelkopf zeigt;
Fig. 4 eine schematische Ansicht eines Mastkopfes ist;
Fig. 5 eine vergrößerte Teilschnittansicht einer Einzelheit
des Mastkopfes zur Verbindung des Leiters mit den
Anbringungsflanschen zeigt;
Fig. 6 eine Schnittansicht entlang der Ebene VI-VI aus Fig.
5 zeigt; und
Fig. 7 eine schematische und schichtweise Ansicht des
rohrförmigen Elementes, das aus Verbundmaterial besteht, zeigt.
Unter Bezugnahme auf die oben erwähnten Figuren wird der
Mastkopf zum Stützen von Leitern und dergleichen auf Masten für
oberirdische Mittel- und Hochspannungsnetzleitungen allgemein
mit dem Bezugszeichen gekennzeichnet und besteht aus einem
rohrförmigen Abschnitt 2, der aus einem elektrisch isolierenden
Verbundmaterial hergestellt ist.
Der rohrförmige Abschnitt, der monolytisch oder durch eine
Vielzahl von rohrförmigen Abschnitten, die zueinander axial
ausgerichtet angeordnet sind, verwirklicht werden kann, weist
die wichtige Eigenschaft auf, daß er sowohl das elektrische
Isolierelement zum Stützen der Leiter als auch das Element, das
strukturell die Leiter stützt, bereitstellt.
Um diese mechanischen Widerstandseigenschaften zu erhalten,
wird der rohrförmige Abschnitt 2 - der zylindrischförmig oder
konischförmig sein kann, und der im Falle von mehrfach
zusammengebauten rohrförmigen Abschnitten mit unterschiedlichen
Durchmessern in Übereinstimmung mit den lokalen Beanspruchungen,
denen er widerstehen muß, verwirklicht werden kann - durch
abwechselnde Schichten 2a und 2b mit langen Fasern verwirklicht,
die vorteilhaft aus E-Glasfasern oder S-Glasfasern oder R-Glasfasern
oder in einer Epoxy-Harz-Matrix eingebetteten
Kevlarfasern bestehen.
Die Schicht 2a wird aus Fasern hergestellt, die axial
verlaufen, und wechselt sich mit den Schichten 2b ab, die
vorteilhaft Fasern mit einer axialen Ausrichtung aufweisen, die
mit Fasern geflochten sind, die sich in spiralförmigen Muster
winden, die einen gleichbleibenden Winkel an der entsprechenden
zylindrischen Fläche besitzen, wobei sich die einen in eine
Richtung und die anderen in die andere Richtung erstrecken.
Die axialen und die geflochtenen Schichten wechseln sich
ab, so daß eine Schichtung entsteht, die so weit wie möglich
homogen ist und in Übereinstimmung mit Wert ist, der dem (mit Pa
bezeichneten) Prozentsatz der axialen Schichten zugeordnet wird.
Es ist zu berücksichtigen, daß die axialen Schichten
insbesondere den Biegungsmomenten widerstehen, während die
Drehmomente besser von den umflochtenen Schichten widerstanden
werden.
Man hat festgestellt, daß die besten Ergebnisse zum
Erhalten eines Widerstandes auf eine maximale Last, die eine
Mittel- und Hochspannungsleitung beansprucht, erreicht werden,
während ein nicht zu hoher Rohrdurchmesser und eine nicht zu
hohe Rohrdicke verwendet werden, wenn die axiale Schicht einen
Prozentsatz Pa zwischen 0% (Null) und 80% besitzt und wenn die
umflochtenen Schichten mit einem Spiral-Winkel α zwischen 10 und
50° relativ zur Achse bereitgestellt werden.
Wie vorstehend erwähnt erzeugen die Lasten, die den
Mastkopf beanspruchen, starke Biegungsmomente und geringere
Drehmomente. Der Biegungsmoment erzeugt Beanspruchungskomponen
te, die senkrecht zur Axialrichtung verlaufen, so daß die
Axialschichten hauptsächlich dazu beitragen, um einen
Durchbiegungswiderstand bereitzustellen. Der Drehmoment erzeugt
Beanspruchungskomponente, die normal in die Richtung verlaufen,
die bei 45° in bezug auf die Achse verläuft, so daß die
umflochtenen Schichten, in denen die Fasern in bezug auf die
Achse mit einem Winkel geneigt sind, hauptsächlich zum
Torsionswiderstand beitragen.
Die umflochtenen Schichten tragen des weiteren zur
Bereitstellung der Stabilität der komprimierten axialen Fasern
bei; je homogener und feiner die Abwechslung der zwei
Schichttypen, desto effektiver wird die bereitgestellte
Stabilität.
Das Ausmaß der Durchbiegungslasten im Falle von
Hochspannung erfordert einen hohen Prozentsatz an axialen
Schichten, während die Torsionslasten und die Stabilität der
Fasern auf jeden Fall umflochtene Schichten erfordern, die nicht
übermäßig kleine Umschlingungswinkel besitzen.
Auf den Mastkopf 1 werden Flansche 10 direkt angebracht,
die aus Metall oder Isoliermaterial bestehen können, die entlang
der axialen Richtung des Kopfes beabstandet sind, so daß der
vorgeschriebene Abstand zwischen den verschiedenen Drähten
eingehalten wird, mit dem Ziel, eine elektrische Entladung
vorzubeugen.
Jeder Leiter 11 wird von einem kurzen Arm gestützt, dessen
Länge so kurz wie möglich ist, damit der Ausleger und folglich
die induzierten Belastungen auf ein Mindestmaß verringert
werden.
Auf dem Mast ist vorteilhaft ein Überzug 20 aus Silikon-Gummi
oder ähnliches vorgesehen, der vorteilhaft durch geneigte
ringförmige Rippen 21 und 22 mit zueinander unterschiedlichem
Durchmesser erhalten wird, die sich derart abwechseln, daß an
jeder Rippe mit geringem Durchmesser ein Paar Rippen mit
vergrößertem Durchmesser angrenzt und umgekehrt.
Diese technische Lösung mit geneigten ringförmigen Rippen
gewährleistet den besten Schutz gegen die Ablagerung von
Schmutzpartikeln auf der Oberfläche der Rippe, und außerdem
ermöglicht die Abwechslung von Rippen mit zwei verschiedenen
Durchmessern einen größeren Tropfabstand zwischen übereinander
liegenden Rippen für die gleiche Anzahl von Fluchtlinien im
Gegensatz zu einer Lösung mit Rippen gleichen Durchmessers.
Wie in Fig. 1 dargestellt, kann das Rohr 2 an einer
pfeilartigen Stützstruktur 30 angebracht werden, in der der
Mastkopf 1 mit den entsprechenden Flanschen 10 vertikal gestützt
wird, wobei er mit einer seiner axialen Enden verbunden wird.
In Fig. 2 wird eine bogenförmige Lösung 31 dargestellt, in
der der aus einem elektrisch isolierenden Verbundmaterial
hergestellte Mastkopf vertikal angeordnet ist und in einen
Bogen, der aus zwei Metallpfosten 31a und 31b unterschiedlicher
Länge besteht, eingeführt wird, wobei der längste Pfosten in
diesem bestimmten Beispiel 31b wahlweise geneigt wird.
Fig. 3 zeigt einen Mast mit einem bogenförmigen Aufbau und
einem Doppelkopf, in dem zwei Köpfe ausgebildet sind, die durch
rohrförmige Abschnitte 2 geformt sind, die vertikal angeordnet
und in einen Bogen eingeführt sind, der aus zwei am oberen
Bereich zusammengefügten Metallpfosten 32a gleicher Länge
besteht.
Es soll zum oben Erwähnten hinzugefügt werden, daß es
wahlweise möglich ist, die rohrförmigen Abschnitte mit einem
isolierenden Polymermaterial zu füllen, das eine Isolierfunktion
hat und das durch Bezugszeichen 40 gekennzeichnet ist, um der
Bildung von Kondensation, die durch Feuchtigkeit der inneren
Wände der Röhre entsteht, vorzubeugen.
Das Polymermaterial besitzt Eigenschaften, die eine
elektrische Isolierung bereitstellen, eine niedrige Dichte, die
Fähigkeit an die inneren Wände mit einer ausreichenden
Biegsamkeit zu haften, um sich jeder elastischen Verformung ohne
Brüche, Reißen oder Wandablösungen anzupassen.
Das Polymermaterial kann in Form von geflossenporigem
Schaum wie beispielsweise Polyuretan- oder Silikonschaum
bereitgestellt werden.
Alternativ dazu kann das Material die Form von Gel oder
eines weichgemachten Harzes besitzen, vorzugsweise des Silikon- oder
Polyuretan-Typs.
Das Material kann den Zusatz von geeigneten Stoffen
erhalten, so daß es selbstlöschende Eigenschaften aufweist.
Aus der vorstehenden Beschreibung ist ersichtlich, daß die
von der Erfindung angestrebten Ziele und Aufgaben erfüllt
werden, und insbesondere wird die Tatsache hervorgehoben, daß
die Verwendung eines Mastkopfes, der eher aus einem
Glasfaserverbundmaterial als aus einem Keramikmaterial besteht,
den Vorteil aufweist, daß der spezifische Widerstand des
Verbundmaterials - d. h. das Verhältnis zwischen dem Widerstand
und dem spezifischen Gewicht - und die spezifische Steifheit des
Materials - d. h. das Verhältnis zwischen der Steifheit und dem
spezifischen Gewicht - wesentlich besser sind als jene von
Porzellan, so daß für eine gleiche Last ein Porzellan-isolierter
Kopf viel sperriger und schwerer als ein Verbundkopf ist.
Porzellan ist aufgrund der geringen Nachgiebigkeit viel
zerbrechlicher und folglich ist ein Porzellanmastkopf viel
schwieriger bei der Montage zu handhaben und weniger wider
standsfähig bei Zerstörungshandlungen oder bei außergewöhnlichen
Naturereignissen, die beim Betrieb auftreten, wie beispielsweise
Erdbeben.
Außerdem ermöglicht die Wahl der langfaserigen Verbundmate
rialien die Optimierung der mechanischen Widerstand- und Stei
figkeitseigenschaften, wobei das Vorhandensein der umflochtenen
Fasern einen hohen Drehmoment-Widerstand gestatten.
Auf der Grundlage des oben Erwähnten, ist es daher möglich,
einen Mastkopf bereit zustellen, der durch Beseitigung herkömmli
cher Isolatoren, auch den Mittel- und Hochspannungsleitungen
gestattet, die Leiter mit sehr kurzen horizontalen Armen zu
stützen, die voneinander axial beabstandet sind, wodurch eine
bedeutende Verringerung des Volumens des Mastaufbaus miteinher
geht und dementsprechend die Umweltbelastung viel geringer ist.
Die so ausgearbeitete Erfindung kann zahlreichen Abänderun
gen und Varianten unterzogen sein, die in den Schutzumfang des
gleichen Erfindungsgedanken fallen fallen.
Außerdem können alle Einzelheiten durch andere technisch
äquivalente Elemente ersetzt werden.
Praktisch können die verwendeten Materialien, soweit sie
mit der spezifischen Verwendung übereinstimmen, sowie die
betreffenden Ausmaße und Formen gemäß den Anforderungen geändert
werden.
Claims (17)
1. Mastkopf zum Stützen von Leitern und dergleichen auf
Masten für oberirdische Mittel- und Hochspannungsnetzleitungen,
dadurch gekennzeichnet, daß er folgendes umfaßt:
zumindest einen rohrförmigen Abschnitt (2), der eine strukturelle Funktion besitzt, aus einem elektrisch isolierenden Verbundmaterial hergestellt ist, und an einer Stützstruktur (30; 31; 32) angebracht ist; und Anbringungsflansche (10) zum Stützen der elektrischen Leiter (11), die mit dem zumindest einen rohrförmigen Abschnitt (2) verbunden sind und entlang der Achse des zumindest einen rohrförmigen Abschnittes (2) voneinander beabstandet sind.
zumindest einen rohrförmigen Abschnitt (2), der eine strukturelle Funktion besitzt, aus einem elektrisch isolierenden Verbundmaterial hergestellt ist, und an einer Stützstruktur (30; 31; 32) angebracht ist; und Anbringungsflansche (10) zum Stützen der elektrischen Leiter (11), die mit dem zumindest einen rohrförmigen Abschnitt (2) verbunden sind und entlang der Achse des zumindest einen rohrförmigen Abschnittes (2) voneinander beabstandet sind.
2. Mastkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er
eine Vielzahl von rohrförmigen Abschnitten (2a, 2b) umfaßt, die
derart angeordnet sind, daß sie zueinander axial ausgerichtet
sind.
3. Mastkopf nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das rohrförmige Element
(2) eine im wesentlichen zylindrische Form aufweist.
4. Mastkopf nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das zumindest eine
rohrförmige Element (2) eine konische Form besitzt.
5. Mastkopf nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die rohrförmigen
Abschnitte (2a, 2b) unterschiedliche Durchmesser aufweisen in
Übereinstimmung mit den lokalen Beanspruchungen, denen der Mast
(1) ausgesetzt ist.
6. Mastkopf nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der zumindest eine
rohrförmige Abschnitt (2) durch in Längsrichtung verlaufende
langfaserige Schichten (2a) bereitgestellt wird, die sich mit
umflochtenen Schichten (2b) abwechseln, die Fasern aufweisen,
die im wesentlichen in Längsrichtung verlaufen mit Fasern, die
entlang spiralförmigen Mustern verlaufen.
7. Mastkopf nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, der Prozentsatz, in dem die
axialen Schichten (2a) in dem zumindest einen rohrförmigen
Abschnitt (2) vorhanden sind, zwischen 0 (Null) und 80% liegt.
8. Mastkopf nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die umflochtenen
Schichten (2b) umflochtene Fasern umfassen, die einen Winkel α
von 10 bis 50° in bezug auf die Achsen der rohrförmigen
Abschnitte (2) bildet.
9. Mastkopf nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er eine Mehrzahl von
Flanschen (10) umfaßt, die mit dem zumindest einen rohrförmigen
Abschnitt (2) zum Stützen der Leiter (11) verbunden sind.
10. Mastkopf nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er auf dem zumindest
einen rohrförmigen Abschnitt (2) zumindest einen Überzug (20)
umfaßt, der durch eine Mehrzahl von geneigten ringförmigen
Rippen (21, 22) besteht, die nebeneinander angeordnet sind.
11. Mastkopf nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die geneigten ringförmi
gen Rippen (21, 22) abwechselnde und zueinander unterschiedliche
Durchmesser aufweisen, wobei die Rippen (22) mit dem kleineren
Durchmesser zwischen zwei Rippen (21) mit größerem Durchmesser
angebracht sind.
12. Mastkopf nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Überzug (20) aus
einem Silikon-Gummi besteht.
13. Mastkopf nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützstruktur (30;
31; 32) zwei Pfosten (31a, 31b; 32a, 32b) besitzt, die ein
Stützbein für den zumindest einen rohrförmigen Abschnitt (2)
bilden.
14. Mastkopf nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützstruktur (31)
einen bogenförmigen Aufbau aufweist, der auf zwei Pfosten (31a,
31b) unterschiedlicher Länge bereitgestellt wird, wobei das
zumindest eine rohrförmige Element (2) am kürzeren Pfosten (31a)
dazwischen gelegt ist.
15. Mastkopf nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützstruktur (32)
zwei miteinander verbundene Metallpfosten (32a, 32b) gleicher
Länge aufweist, wobei auf jedem der zumindest eine rohrförmige
Abschnitt (2) dazwischen gelegt ist.
16. Mastkopf nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er eine Füllung (40)
umfaßt, die aus einem Polymermaterial besteht, das im Inneren
des zumindest einen rohrförmigen Abschnittes (2) eingefügt ist.
17. Mastkopf zum Stützen von Leitern und dergleichen auf
Masten für oberirdische Mittel- und Hochspannungsnetzleitungen,
dadurch gekennzeichnet, daß er eine oder mehrere der beschriebe
nen und/oder dargestellten Merkmale aufweist.
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