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DE19653893C2 - Vorrichtung zum Abführen von Partikeln an Spinnmaschinen - Google Patents

Vorrichtung zum Abführen von Partikeln an Spinnmaschinen

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DE19653893C2
DE19653893C2 DE1996153893 DE19653893A DE19653893C2 DE 19653893 C2 DE19653893 C2 DE 19653893C2 DE 1996153893 DE1996153893 DE 1996153893 DE 19653893 A DE19653893 A DE 19653893A DE 19653893 C2 DE19653893 C2 DE 19653893C2
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Germany
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spindle
air
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guide wall
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Inventor
Klaus Guenther
Hermann Spinner
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LTG Lufttechnische GmbH
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LTG Lufttechnische GmbH
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Priority to TR97/01657A priority patent/TR199701657A3/tr
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    • DTEXTILES; PAPER
    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01HSPINNING OR TWISTING
    • D01H11/00Arrangements for confining or removing dust, fly or the like
    • D01H11/005Arrangements for confining or removing dust, fly or the like with blowing and/or suction devices

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Spinning Or Twisting Of Yarns (AREA)
  • Yarns And Mechanical Finishing Of Yarns Or Ropes (AREA)
  • Filtration Of Liquid (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abfüh­ ren von im Spindelwind befindlichen Partikeln, ins­ besondere Fasern, an Spindeln einer Spinnmaschine, insbesondere Ringspinnmaschine, gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
Aus der deutschen Offenlegungsschrift 44 29 217 ist eine Kapselung einer Spinnmaschine bekannt. Diese weist zwischen den Spindeln angeordnete Trennwände auf, wobei benachbarte Trennwände durch luftdurch­ lässige Abschirmwände miteinander verbunden sind. Dies führt dazu, daß der sich beim Spinnprozeß bil­ dende Spindelwind zwischen den Trennwänden und der Abschirmwand gekapselt wird, wobei er zumindest teilweise aus der Abschirmwand austritt, die als Luftfilter wirkt. Von diesem Anteil des Spindel­ winds gelangen somit die in der Luft vorhandenen Belastungsstoffe nicht in den Maschinenraum. Bei den Belastungsstoffen handelt es sich insbesondere um Fasern und Staub. Anteile des Spindelwinds, die nach oben und unten aus der dort offenen Kapselung austreten, werden von der Abschirmwand nicht erfaßt und können daher in den Raum gelangen.
Aus der DE 39 29 097 A1 geht eine Vorrichtung zum Abführen von im Spindelwind befindlichen Partikel an Spindeln einer Ringspinnmaschine hervor, die eine Absaugvorrichtung umfaßt, mit deren Hilfe die Partikel abgeführt werden. Nachteilig hierbei ist, daß die Absaugvorrichtung einen hohen Energieauf­ wand benötigt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vor­ richtung an Spindeln einer Spinnmaschine zu schaf­ fen, die die Luft des Aufstellungsraums der Spinn­ maschine möglichst frei von Fasern/Garnteilen und so weiter des Spinnprozesses hält.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Vorrichtung vorgeschlagen, die die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist. Diese zeichnet sich dadurch aus, daß die Luftleitwand in Umfangsrichtung mindestens zwei Teilabschnitte mit unterschiedlich großen Abständen zur Drehachse der Spindel aufweist, daß in bezug auf die Drehrichtung der Spindel der voreilende Teilabschnitt der Luftleitwand den kleineren und der nacheilende Teilabschnitt der Luftleitwand den größeren Abstand zur Drehachse der Spindel aufweist und daß zwischen beiden Teilabschnitten eine Zu­ gangslücke, insbesondere eine Zugangsöffnung, zur Spindel ausgebildet ist, wobei die Anordnung derart ausgebildet ist, daß der Spindelwind der Luftab­ führöffnung durch Eigenantrieb zugeführt wird und ferner die Luftabführöffnung den Spindelwind durch dessen Eigenantrieb abführt. Im Gegensatz zum er­ wähnten Stand der Technik wird bei der Erfindung keine Kapselwirkung im aufgezeigten Sinne reali­ siert, sondern der Reinhaltungseffekt beruht im we­ sentlichen auf einer Umlenkung des Spindelwinds, derart, daß er - durch Eigenantrieb - der Luftabführ­ öffnung zugeführt und dort in gewünschter Art und Weise abgeleitet wird, so daß er weg vom Ort des Spinnprozesses geführt wird und/oder nicht in den Raum des Aufstellungsorts der Spinnmaschine ge­ langt. Hierzu ist die Luftleitwand entlang der Um­ fangsrichtung der Spindel ausgebildet, das heißt, die Spindel wird teilweise umschlossen. Diese Aus­ gestaltung kanalisiert den Spindelwind derart, daß er im Strom um die Spindel herumgeführt wird, bis er auf die Luftabführöffnung trifft und von dort abgeführt wird. Diese Luftbewegung wird erfindungs­ gemäß nicht durch eine zusätzliche Einrichtung, sondern durch die Eigenenergie des Spindelwinds be­ wirkt, das heißt, es liegt eine energetisch gün­ stige und einfache Lösung vor. Es hat sich heraus­ gestellt, daß der Spindelwind aus eigener Kraft nach Passieren der Luftabführöffnung einen sich dort anschließenden Abführkanal passieren und einer Filteranlage zuströmen kann.
Der Vorteil der zwischen den beiden Teilabschnitten gebildeten Zugangslücke besteht darin, daß die Be­ triebsführung der Spinnmaschine erleichtert wird. Trotz dieser Zugangslücke wird ein Ausströmen des Spindelwinds in den Aufstellungsraum hinein vermie­ den, da die Teilabschnitte zur Drehachse der Spin­ del unterschiedlich große Abstände aufweisen. Da im Bereich der Zugangslücke der Spindelwind nicht in Umfangsrichtung geführt wird, sondern sich tangen­ tial bewegt, wird der aufgrund des einen größeren Abstand von der Drehachse der Spindel aufweisenden, nacheilenden Teilabschnitts nach dem Vorbeistrei­ chen an der Zugangslücke von diesem Teilabschnitt wieder eingefangen und in Umfangsrichtung weiterge­ führt, ohne daß Faseranteile die Lücke radial pas­ sieren und auf diese Art und Weise in den Raum ge­ langen.
Insbesondere kann vorgesehen sein, daß die Luft­ leitwand die Spindel, das heißt die Drehachse der Spindel, zumindest teilweise bogenförmig um­ schließt (Anspruch 2). Dies führt vorzugsweise dazu, daß der Spindelwind - in bezug auf die Drehachse der Spin­ del - im wesentlichen radial und/oder tangential und/oder bogenförmig zur Luftabführöffnung geführt wird (Anspruch 3).
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgese­ hen, daß an die Luftabführöffnung der bereits er­ wähnte Abführkanal angeschlossen ist (Anspruch 4). Dieser arbei­ tet - wie erläutert - ohne separate Absaugung.
Ferner ist es vorteilhaft, wenn der Abführkanal - ausgehend von der Luftabführöffnung - eine Fangver­ jüngung, insbesondere einen Fangtrichter, aufweist (Anspruch 5). Hierdurch wird der, die Luftabführöffnung passie­ rende, von den Partikeln belastete, Luftstrom zu­ sammengefaßt, was insbesondere dann erforderlich ist, wenn sich die Luftabführöffnung über die ge­ samte Höhe der Luftleitwand erstreckt.
Für eine gute Zugänglichkeit der Spindeln ist es vorteilhaft, wenn der Abführkanal zumindest ab­ schnittsweise etwa in Längsrichtung der Spindel, insbesondere nach unten, verläuft (Anspruch 6). Bei einer Verle­ gung nach unten ist der Fangtrichter vorzugsweise als Umlenktrichter ausgebildet, das heißt, die zunächst radial erfolgende Abluftströmung wird nach unten hin umgelenkt und auf diese Art und Weise entsorgt.
Vorzugsweise ist die Luftleitwand mit einer Ring­ bank verbunden (Anspruch 7). Dies kann insbesondere am unteren Rand der Luftleitwand erfolgen. Im Betrieb bewegt sich die Ringbank auf und ab, da sie Träger einer Ring-/Läuferkombination ist, mit der der Faden um­ gelenkt und der Spindel zugeführt wird. Da die Luftleitwand mit der sich bewegenden Ringbank ver­ bunden ist, wird in jedem Betriebszustand sicherge­ stellt, daß am Hauptentstehungsort der Fasern, näm­ lich im Bereich der Ring-/Läuferkombination, ein Erfassen und Ableiten des belasteten Spindelwinds erfolgt (vergl. auch Anspruch 8).
Schließlich ist es vorteilhaft, wenn die Luftleit­ wand eine Höhe aufweist, die kleiner als die Längserstreckung der Spindel ist (Anspruch 9). Hierdurch wird die Zugänglichkeit der Spindel nur geringfügig be­ einflußt, und es ist eine einfache sowie material­ sparende Bauform gegeben.
Die Zeichnung veranschaulicht die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels und zwar zeigt:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine Vorrichtung im Bereich einer Spindel einer Spinnma­ schine entlang der Linie A-A der Fig. 3,
Fig. 2 eine Seitenansicht entlang der Linie B-B in Fig. 3 und
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine Ringbank der Spinnmaschine, die mehrere Spindeln auf­ weist.
Die Fig. 1 zeigt eine Spindel 1 einer ansonsten nicht dargestellten Ringspinnmaschine. Die Spindel 1 besitzt eine vertikal verlaufende Drehachse 2; sie wird von einem Antrieb 3 beim Spinnvorgang in Rotation (Pfeil 4) versetzt. Ein von oben her kom­ mender Faden 5 führt zu einer Ring-/Läufer­ kombination 6, die an einer Ringbank 7 angeordnet ist. Die Ring-/Läuferkombination 6 dient dazu, den Faden 5 radial umzulenken und der Spindel 1 zum Aufwickeln zuzuführen. Um eine über die Länge der Spindel 1 gleichmäßige Aufwicklung des Fadens 5 zu erzielen, bewegt sich die Ringbank 7 während des Wickelvorgangs auf und nieder (Doppelpfeil 8). Der bereits auf die Spindel 1 aufgewickelte Faden 5 ist in Fig. 1 mit dem Bezugszeichen 9 gekennzeichnet.
An der Ringbank 7 ist eine Luftleitwand 10 angeord­ net. Sie ist mit ihrem unteren Rand 11 auf der Oberseite 12 der Ringbank 7 befestigt. Gemäß Fig. 3 - die mehrere nebeneinander angeordnete Spindeln 1 zeigt - verläuft die Luftleitwand 10 bogenförmig um die Drehachse 2 der Spindel 1 herum, wobei sie die Spindel 1 nicht vollständig umschließt, sondern eine Zugangslücke 13 beläßt, die in Richtung der Außenseite der Spinnmaschine, also dem Bediener zu­ gewandt, orientiert ist. Aufgrund der Zugangslücke 13 weist die Luftleitwand 10 im Bezug auf die Dreh­ richtung der Spindel (Pfeil 4) einen voreilenden Teilabschnitt 14 und einen nacheilenden Teilab­ schnitt 15 auf. Der Teilabschnitt 14 ist - gemäß Fig. 2 - mit seinem unteren Rand 11 auf der Oberseite 12 der Ringbank 7 befestigt. Der obere Rand 16 des Teilabschnitts 14 steigt - in Drehrichtung 4 gese­ hen - bis zur Zugangslücke 13 vorzugsweise geradli­ nig an, wobei die maximale Höhe h nur ein Bruchteil der Gesamtlänge 1 der Spindel 1 ausmacht. Der Teil­ abschnitt 14 befindet sich - wie die Fig. 1 deut­ lich zeigt - auf Höhe der Ring-/Läuferkombination 6. Die Fig. 3 zeigt, daß der bogenförmige, also ge­ krümmte Verlauf des Teilabschnitts 14 vorzugsweise teilkreisförmig zur Drehachse 2 ausgebildet ist, wobei der Abstand r zur Drehachse 2 besteht.
Der nacheilende Teilabschnitt 15 ist ebenfalls mit seinem unteren Rand 11 auf der Oberseite 12 der Ringbank 7 befestigt, wobei - im Querschnitt be­ trachtet - er ebenfalls im wesentlichen teilkreis­ förmig gestaltet ist (Fig. 3) und einen Abstand R von der Drehachse 2 der Spindel 1 aufweist, der größer als der Abstand r ist. Auf diese Art und Weise bildet sich im Bereich der Zugangslücke 13 ein radialer Versatz v zwischen den Randkanten 17 und 18 der Teilabschnitte 14 und 15 aus. Im Bereich der Rückseite 19 der Ringbank 7 weist die Luftleit­ wand 10 eine Luftabführöffnung 20 (siehe insbeson­ dere Fig. 1) auf, die sich vorzugsweise über die gesamte Höhe des Teilabschnitts 15 erstreckt und etwa einen Umfangswinkel von kleiner 180°, insbe­ sondere circa 160° bis 170°, besitzt. An diese Luftabführöffnung 20 schließt sich eine Fangver­ jüngung 21 an, die als Fangtrichter 22 ausgebildet ist. Der Fangtrichter 22 mündet in einen Abführka­ nal 23 beziehungsweise er ist Teil des Abführkanals 23, wobei der Abführkanal 23 insbesondere senkrecht nach unten führt und dort an eine nicht darge­ stellte Ablufteinrichtung angeschlossen ist.
Die Randkante 18 weist gemäß Fig. 2 eine Höhe H auf, die gleich groß wie oder vorzugsweise etwas größer als die Höhe h des Teilabschnitts 14 im Be­ reich der Zugangslücke 13 ist. Von dort ausgehend steigt der obere Rand 24 des Teilabschnitts 15 nach oben hin an, bis die maximale Höhe Hmax im Bereich 25 (Fig. 3) erreicht ist. Dort ist eine Stufe 26 ausgebildet, durch die die Höhe der Luftleitwand 10 auf das Maß m des voreilenden Teilabschnitts 14 ab­ fällt.
Es ergibt sich folgende Funktionsweise: Der mit Fa­ sern, Staub und dergleichen aufgrund der Drehung der Spindel 1 gebildete Spindelwind 27, der durch Faserabrieb und so weiter mit Partikeln belastet ist, wird mittels der Luftleitwand 10 kanalisiert, das heißt, er bewegt sich in Umfangsrichtung zur jeweiligen Spindel 1. Diese Kanalisierung führt dazu, daß er aus eigener Kraft, also ohne eine zu­ sätzliche Antriebsquelle in die Luftabführöffnung 20 eintritt und von dort über den Abführkanal 23 einer Entsorgung zugeleitet wird (siehe Pfeil 28 in Fig. 1). Aufgrund der bogenförmigen Ausgestaltung der Luftleitwand 10 erfolgt im wesentlichen eine Umlenkung des Spindelwinds 27 und eine entspre­ chende Abführung durch die Luftabführöffnung 20, die dafür sorgt, daß in der Luftströmung enthaltene Partikel nicht in die Raumluft des Aufstellungsor­ tes der Spinnmaschine gelangen, sondern über den Abführkanal 23 entsorgt werden. Die besondere Luft­ führung durch die erfindungsgemäße Luftleitwand 10 stellt sicher, daß keine oder nur unwesentliche An­ teile des belasteten Spindelwinds nach oben oder unten aus den dort vorhandenen Öffnungen 29 und 30 austreten, so daß die Raumluft im wesentlichen un­ belastet bleibt.

Claims (9)

1. Vorrichtung zum Abführen von im Spindelwind be­ findlichen Partikeln, insbesondere Fasern, an Spin­ deln einer Spinnmaschine, insbesondere Ringspinnma­ schine, wobei zumindest einer der Spindeln eine den Spindelwind kanalisierende Luftleitwand zugeordnet ist, die die Spindel entlang ihrer Umfangsrichtung zumindest teilweise umschließt und die für den Spindelwind zumindest eine Luftabführöffnung auf­ weist, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftleitwand (10) in Umfangsrichtung mindestens zwei Teilab­ schnitte (14, 15) mit unterschiedlich großen Abstän­ den (r, R) zur Drehachse (2) der Spindel (1) auf­ weist, daß in bezug auf die Drehrichtung (4) der Spindel (1) der voreilende Teilabschnitt (14) der Luftleitwand (10) den kleineren (r) und der nachei­ lende Teilabschnitt (15) der Luftleitwand (10) den größeren Abstand (R) zur Drehachse (2) der Spindel (1) aufweist und daß zwischen den beiden Teilab­ schnitten (14, 15) eine Zugangslücke (13), insbe­ sondere eine Zugangsöffnung, zur Spindel (1) ausge­ bildet ist, wobei die Anordnung derart ausgebildet ist, daß der Spindelwind (27) der Luftabführöffnung (20) durch Eigenantrieb zugeführt wird und ferner die Luftabführöffnung (20) den Spindelwind (27) durch dessen Eigenantrieb abführt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Luftleitwand (10) die Spindel zu­ mindest teilweise bogenförmig umschließt.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Spindel­ wind (27) in bezug auf die Drehachse der Spindel (1) im wesentlichen radial und/oder tangential und/oder bogenförmig abgeführt wird.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an die Luftab­ führöffnung (20) ein Abführkanal (23) angeschlossen ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abführka­ nal (23) - ausgehend von der Luftabführöffnung (20) - eine Fangverjüngung (21), insbesondere einen Fang­ trichter (22), aufweist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abführka­ nal (23) zumindest abschnittsweise etwa in Längs­ richtung der Spindel (1), insbesondere nach unten, verläuft.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftleit­ wand (10) mit einer Ringbank (7) verbunden ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Luft­ leitwand (10) etwa auf Höhe einer Ring-/Läufer­ kombination (6) der Spindel (1) befindet.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftleit­ wand (10) eine Höhe aufweist, die kleiner als die Längserstreckung der Spindel (1) ist.
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