DE19651301A1 - Trocknereinheit - Google Patents
TrocknereinheitInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Trocknereinheit gemäß dem
Oberbegriff des Anspruches 1.
Eine derartige Trocknereinheit ist in der DE 44 42 940 A1
beschrieben.
Bei ihr besteht der Rahmen in der Praxis aus Metallteilen,
die für jede Rahmengröße und den jeweiligen Einsatzzweck
hergestellt wird. Aus diesem Grunde ist der Rahmen verhält
nismäßig teuer.
Durch die vorliegende Erfindung soll eine Trocknereinheit
gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 so weitergebildet
werden, daß der Rahmen preiswerter herstellbar ist.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst durch eine Trock
nereinheit mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen.
Bei der erfindungsgemäßen Trocknereinheit werden die paral
lel zu den Heizleisten verlaufenden Rahmenseiten durch
Abschnitte eines Hohlprofiles gebildet, wie es auch für
die Herstellung von Leistenhauptkörpern der Heizleisten
verwendet wird. Man kann somit ein- und dasselbe Hohlprofil
material für unterschiedliche Zwecke verwenden, was Lager
haltung und Einkaufspreis günstig beeinflußt. Da das ver
wendete Hohlprofil neben einem geschlossenen mittigen
Kanal, der bei den Leistenhauptkörpern als Luftkanal
verwendet wird, noch weitere Verrippungen aufweist, hat
das Hohlprofil hohe mechanische Festigkeit.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in Unter
ansprüchen angegeben.
Die im Anspruch 2 angegebene Ausrichtung der zu den Heiz
leisten parallelen Rahmenteile ist im Hinblick auf hohe
mechanische Belastbarkeit dieser Rahmenteile von Vorteil:
Bei dieser Ausrichtung liegen die vom Hohlprofil getra
genen Blasrippen unter Abstand parallel zur Rahmenebene,
so daß man gegen Durchbiegungen ein durch die Blasrippen
verbessertes Flächenträgheitsmoment erhält.
Mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 3 wird
zum einen erreicht, daß man Standard-Hohlprofilabschnitte
wahlweise als Leistenhauptkörper und als zu den Heizleisten
parallele Rahmenteile verwenden kann. Darüber hinaus kann
man durch die zu den Heizleisten parallelen Rahmenteile
auch zusätzlich Luft ausblasen, was die Trocknung etwa von
Druckbogen oder beschichteten Blechen verbessert, das
Abführen verbraucht er Trockenluft begünstigt und zur Küh
lung der mechanischen Teile der Trocknereinheit beiträgt.
Mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 4 wird
auf einfache Weise ein zu den Heizleisten transversaler
Verteilerkasten gebildet, über welchen die in den Leisten
körpern vorgesehenen Luftkanäle gleichermaßen mit einer
Luftquelle verbindbar sind. Dabei erhält man auf einfache
Weise - falls gewünscht - auch eine strömungsmäßige An
kopplung der randständigen, zu den Heizleisten parallelen,
Rahmenteile mit der Verteilerkammer.
Dabei kann man an den Stirnteilen dieser Teilerkammer
gemäß Anspruch 5 auf einfache Weise Wandplatten positio
nieren und festlegen, welche beabstandet parallel zur
Rahmenebene verlaufen und die untere bzw. obere Begren
zungswand der Verteilerkammer bilden.
Gemäß Anspruch 6 kann man eine Verteilerkammer unter
schiedlicher Länge einfach unter Verwendung von Standard
abmessung aufweisenden Wandplattensegmenten aufbauen.
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 7 ist wie
derum im Hinblick auf geringe Herstellungskosten der Wand
plattensegmente bei hoher Formgenauigkeit von Vorteil.
Die hohe Formgenauigkeit ist im Hinblick auf ein im wesent
lichen luftdichtes Zusammensetzen einer Wandplatte aus
Wandplattensegmenten ohne zusätzliche Dichtmaßnahmen von
Vorteil.
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 8 gestattet
es auf einfache Weise und ohne zusätzliche mechanische
Bearbeitung der Wandplattensegmente, diese mit den senk
recht zur Rahmenebene verlaufenden Wandplatten des Ver
teilerkanales zu verbinden.
Gemäß Anspruch 9 erhält man auf einfache Weise eine prä
zise Ausrichtung der Heizleisten und der zu diesen paralle
len Rahmenteile bei geringen Kosten.
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 10 erlaubt
es, einen Rahmen wahlweise ganz oder gemischt mit IR-Strah
lerelementen tragenden Heizleisten (Infrarot-Heizleisten)
und Heißluft-Heizleisten zu bestücken. Eine Änderung der
Bestückung kann noch am Einsatzort nach Erfordernis
erfolgen.
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 11 gestat
tet es, die Heizleisten einer Trocknereinheit unter unter
schiedlichem Abstand von einer Bezugsfläche (in der Regel
die Förderfläche zu trocknender Produkte) anzuordnen.
Dies ermöglicht es insbesondere, für IR-Strahlerelemente
tragende Heizleisten und Heißluft-Heizleisten unterschied
lichen Abstand von der Referenzfläche vorzugeben. Man
kann so aber auch Heizleisten ein- und derselben Art längs
des Förderweges der Produkte an der Trocknereinheit vorbei
unter unterschiedlichem Abstand von der Förderebene an
ordnen und so zunächst ein schonendes Trocknen und im
letzten Teil der Förderstrecke ein hartes Rest-Trocknen
durchführen.
Verwendet man gemäß Anspruch 12 für die verschiedenen
extrudierten Profilmaterialien Aluminium, so zeichnen
sich die aus ihnen hergestellten Teile durch gute Wärme
leitung und hohe mechanische Belastbarkeit, insbesondere
auch Unempfindlichkeit gegen Stöße und Ermüdungsbruch,
aus. Diese Profilmaterialien lassen sich auch zu besonders
günstigen Preisen herstellen.
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 13 ist
im Hinblick auf ein übersichtliches und kompaktes Ver
legen von elektrischen Leitungen auf der Trocknereinheit
(z. B. zu von dieser getragenen Heizpatronen oder IR-Strah
lerelementen) von Vorteil.
Nachstehend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbei
spielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert.
In dieser zeigen:
Fig. 1 eine seitliche Ansicht einer Infrarot-Heiz
leiste zur Verwendung in einem Trockner für
eine Druckmaschine, teilweise in unterschied
lichen Ebenen geschnitten;
Fig. 2 eine Aufsicht auf die Unterseite eines Leisten
hauptkörpers der in Fig. 1 gezeigten Heizleiste;
Fig. 3 eine Aufsicht auf die eine Stirnseite der in
Fig. 1 gezeigten Heizleiste;
Fig. 4 eine seitliche Ansicht einer Heißluft-Heizleiste
zur Verwendung in einem Trockner für eine Druck
maschine, teilweise geschnitten;
Fig. 5 eine Aufsicht auf die Stirnseite eines Gehäuse
hauptkörpers der Heizleiste nach Fig. 4;
Fig. 6 einen transversalen Schnitt durch die in Fig.
4 gezeigte Heizleiste längs der dortigen Schnitt
linie VI-VI;
Fig. 7 eine Aufsicht auf eine Trocknereinheit, die
sowohl mit Heißluft-Heizleisten als auch mit
IR-Heizleisten bestückt ist;
Fig. 8 eine seitliche Ansicht der in Fig. 7 gezeigten
Trocknereinheit;
Fig. 9 eine Aufsicht auf die innenliegende Wandplatte
eines Verteilerkanales der in Fig. 1 gezeigten
Trocknereinheit;
Fig. 10 eine Aufsicht auf eine außenliegende Wandplatte,
welche zusammen mit der in Fig. 9 gezeigten
Wandplatte den Verteilerkanal in Längsrichtung
begrenzt;
Fig. 11 eine Aufsicht auf eine innenliegende Wandplatte
eines hohlen seitlichen Rahmenteiles der in
Fig. 1 gezeigten Trocknereinheit;
Fig. 12 eine Aufsicht auf eine außenliegende Wandplatte,
die zusammen mit der Wandplatte nach Fig. 11
das hohle Rahmenteil in Längsrichtung begrenzt;
Fig. 13 eine Aufsicht auf die Stirnseite eines Hohlpro
fil-Abschnittes, wie er zum Verschließen der
Enden des Verteilerkanales verwendet wird;
Fig. 14 eine seitliche Ansicht eines Wandplattensegmentes
in einer Ausrichtung, wie sie zur Bildung einer
unteren Verteilerkanal-Wandplatte verwendet wird;
Fig. 15 eine seitliche Ansicht eines Wandplattensegmentes
in einer Ausrichtung, wie sie zur Bildung einer
oberen Verteilerkanal-Wandplatte verwendet wird;
Fig. 16 einen Quermittelschnitt einer ausschließlich
mit IR-Heizleisten ausgerüsteten abgewandelten
Trocknereinheit;
Fig. 17 eine Aufsicht auf die Trocknereinheit gemäß
Anspruch 16;
Fig. 18 einen Quermittelschnitt einer Trocknereinheit,
welche ausschließlich mit Heißluft-Heizleisten
ausgestattet ist;
Fig. 19 eine Aufsicht auf die in Fig. 18 gezeigte
Trocknereinheit;
Fig. 20 eine Aufsicht auf die im eingebauten Zustand
innenliegende Seite eines Adapterstückes zum
Anbringen von Heißluft-Heizleisten an dem Ver
teilerkanal der Trocknereinheit nach Fig. 7;
Fig. 21 eine Aufsicht auf das in Fig. 20 gezeigte Adap
terstück; und
Fig. 22 eine seitliche Ansicht des in Fig. 20 gezeigten
Adapterstückes.
In den Fig. 1-3 ist eine Infrarot-Heizleiste 6 wieder
gegeben, die ein insgesamt mit 10 bezeichnetes Gehäuse
aufweist, welches einen IR-Strahlerstab 12 trägt.
Das Gehäuse 10 hat einen Leistenhauptkörper 14, der durch
Ablängen eines extrudierten Endlosprofiles aus Aluminium
oder einer Aluminiumlegierung erhalten ist. Das Endlos
profil hat einen mittigen Luftkanal 16. An die in Fig.
1 untenliegende ebene Begrenzungsfläche des Leistenhaupt
körpers 14 sind zwei in Längsrichtung verlaufende parallele
Blaskanalrippen 18, 20 angeformt und in diese sind in
regelmäßigem Abstand unter Verwendung eines Bohrwerkes
Blaskanäle 22 eingebohrt, deren obere Enden in den Luft
kanal 16 ausmünden.
Zwischen den Blaskanalrippen 18, 20 liegend sind an die
untere Begrenzungsfläche des Leistenhauptkörpers 14 zwei
niedere Positionierrippen 24 angeformt, zwischen denen
bei den beiden Enden des Leistenhauptkörpers 14 zwei
Halteblöcke 26 Aufnahme finden, die über Schrauben 28 an
Gewindebohrungen 30 festgeschraubt sind, die zwischen den
Positionierrippen 24 in den Endabschnitten des Gehäuse
hauptkörpers 24 vorgesehen sind. Die Halteblöcke 26 tragen
jeweils zwei Haltefedern 32, die mit einander zugewandten
U-förmigen Endabschnitten jeweils eine der Seiten des
ovalen Querschnitt aufweisenden Strahlerstabes 12 federnd
umgreifen.
Die Stirnseiten des Leistenhauptkörpers 14 sind mit
Adapterteilen 34 verbunden, wobei zwischen letzteren
und der Stirnfläche des Leistenhauptkörpers 14 jeweils
eine Flachdichtung 36 aus Silikongummi angeordnet ist.
Die Adapterteile 34 sind über Schrauben 38 mit dem Gehäu
sehauptkörper 14 lösbar verbunden und weisen jeweils
einen eingeformten Luftkanal 40 auf, der mit einer nicht
dargestellten Blasluftquelle verbindbar ist.
Bei den beiden Seitenflächen sind auf dem Leistenhaupt
körper 14 Haltenuten 42 angeformt, die zur Aufnahme einer
Mutter oder eines Schraubenkopfes dienen so daß an den
Seiten des Leistenhauptkörpers weitere Bauteile nach Be
darf angeschraubt werden können, z. B. Abdeckbleche.
In Fig. 4 ist eine Heißluft-Heizleiste 8 wiedergegeben,
die nach ähnlichem Prinzip aufgebaut ist wie die in den
Fig. 1-3 gezeigte Infrarot-Heizleiste. Funktionell
äquivalente Leistenhauptkomponenten sind wieder mit
denselben Bezugszeichen versehen und werden nicht nochmals
detailliert beschrieben, auch wenn sie sich in baulichen
Einzelheiten vom ersten Ausführungsbeispiel unterscheiden.
Das extrudierte Profil aus Aluminium oder einer Aluminium
legierung, aus welchem der Leistenhauptkörper 14 herge
stellt ist, hat in transversaler Schnittansicht gesehen
die Form eines Rechteckes mit unten aufgesetztem Dreieck.
An die tiefste Stelle des Leistenhauptkörpers ist eine
einzige Blaskanalrippe 18 angeformt, zu beiden Seiten
derselben ist jeweils eine Haltenut 42 eingeformt.
In der Oberseite des Leistenhauptkörpers sind zwei im
wesentlichen rechteckige Fenster 44 eingefräst, und
in diese sind Wandsegmente 46 eingesetzt, die eine glatte
Fortsetzung sowohl der Luftkanal 16 als auch der Gehäuse
außenfläche gewährleisten. Hierzu haben die Wandsegmente
46 eine gemäß der Luftkanal 16 gekrümmte Innenfläche 48
und eine ebene Außenfläche 50. In die Außenfläche 50 ist
eine Kabelnut 52 eingestochen, die zu einer Kabelbohrung
54 hinführt, welche zur Innenfläche 48 hin ausmündet.
Durch die Kabelbohrung 54 und die Kabelnut 52 erstrecken
sich die in der Zeichnung nicht wiedergegebenen Anschluß
leiter für eine Heizpatrone 56, die ähnlichen Aufbau auf
weisen kann, wie von Heißluftgebläsen zum Trocknen von
Haaren her bekannt. Die Heizpatronen 56 sind an den Wand
segmenten 46 befestigt, z. B. an diesen verklebt. Über
den in den Leistenhauptkörper 14 eingesetzten Wandsegmen
ten 46 ist jeweils eine Flachdichtung 58 aus Silikongummi
angeordnet, und hierüber liegt eine äußere Deckplatte
60, die über Schrauben 62 mit dem Leistenhauptkörper 14
verbunden ist.
In der Mitte des Leistenhauptkörpers 14 ist eine Sperr
scheibe 64 angeordnet, deren Außenkontur der Querschnitts
kontur der Luftkanal 16 entspricht und welche durch zwei
ihre Stirnflächen übergreifende Schrauben 68, 70 axial
positioniert ist.
Wie in Fig. 6 durch gestrichelte Linien angedeutet, um
gibt ein Außengehäuse 72, welches aus Blech gebogen ist,
unter Abstand die Außenflächen des Leistenhauptkörpers
14 und ist durch in den Haltenuten 42 verschiebbar gehal
tene Muttern 74 und mit diesen zusammenarbeitende Schrau
ben 76 mit dem Leistenhauptkörper 14 verbunden.
In Fig. 7 ist mit 110 insgesamt eine Trocknereinheit
bezeichnet, welche zum Trocknen von Druckfarben und/oder
Drucklacken in einer Mehrfarbendruckmaschine bestimmt
ist (für die Zwischentrocknung oder die Endtrocknung).
Der Förderweg der Druckprodukte ist durch einen Pfeil
112 angedeutet. In der Praxis kann eine Mehrzahl von Trock
nereinheiten 110 längs des Förderweges der Druckprodukte
aufeinanderfolgend angeordnet sein. In diesem Falle kann
man diese Trocknereinheiten dann zunächst mit Heißluft-Heiz
leisten und in einem späteren Abschnitt des Förder
weges mit IR-Heizleisten ausstatten, um zunächst den größ
ten Teil der zu entfernenden Flüssigkeit zu verflüchtigen
und anschließend eine Resttrocknung durchzuführen.
Bei der in Fig. 7 gezeigten Trocknereinheit, die z. B.
als Zwischentrocknereinheit zwischen aufeinanderfolgenden
Druckstationen einer Druckmaschine Verwendung finden kann,
ist ein stromaufseitiger Abschnitt mit Heißluft-Heizlei
sten 8 bestückt, wie sie obenstehend unter Bezugnahme
auf die Fig. 4 bis 6 erläutert wurden, und ein strom
abseitiger Abschnitt ist mit IR-Heizleisten 6 bestückt,
wie sie unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 3 oben
erläutert wurden.
Die Heizleisten 6 und 8 sind von einem insgesamt mit 114
bezeichneten Rahmen getragen.
Der Rahmen 114 hat ein in Fig. 7 links gelegenes hohles
Rahmenteil 116 sowie ein in Fig. 7 rechts gelegenes seit
liches Rahmenteil 118, welches ebenfalls hohl ist und
einen Luftverteilerkanal 120 bildet. Zu den Heizleisten
6, 8 parallele Rahmenteile 122, 124 verbinden die Rahmen
teile 116, 118 zu einem festen Rahmen. Die Rahmenteile
122, 124 sind aus demselben Hohlprofilmaterial herge
stellt, welches auch für die Herstellung von Leistenhaupt
körpern verwendet wird. Beim hier betrachteten Ausführungs
beispiel wird für die Rahmenteile 122, 124 das Leisten
körperprofil für die IR-Heizleisten verwendet, wie es
in Fig. 3 gezeigt ist. Dieses Profil zeichnet sich auf
grund der außermittigen Blasrippen 18, 20 durch besonders
hohe Festigkeit bei niederem Gewicht aus.
Wie aus der Zeichnung ersichtlich, sind die IR-Heizleisten
6 über die Adapterteile 34 mit den Rahmenteilen 116 und
118 verbunden. Gleiche Adapterteile 34 liegen auch zwischen
den Enden der Rahmenteile 122, 124 und den Rahmenteilen
116 und 118. Auch die Rahmenteile 122, 124 sind mit Blas
kanälen 22 ausgebildet. Damit kann man die gleichen
Profilabschnitte wahlweise als Leistenhauptkörper für
IR-Heizleisten oder als Rahmenteil 122 bzw. 124 verwenden.
Das Rahmenteil 118 besteht aus zwei seitlichen, also pa
rallel zur Förderrichtung 112 und senkrecht zu den Achsen
der Heizleisten verlaufenden Wandplatten, nämlich einer
innenliegenden Wandplatte 128 und einer außenliegenden
Wandplatte 130. Ferner gehört zu ihm eine segmentierte
untere Wandplatte 132 und eine in Fig. 7 nur teilweise
gezeigte segmentierte obere Wandplatte 134. Die Enden
des Rahmenteiles 118 sind durch Endstücke 136 verschlos
sen, welche sandwichartig und dicht zwischen die Wandplat
ten 128 und 130 eingefügt sind.
Wie aus Fig. 7 ersichtlich, sind die Rahmenteile 122,
124 gegenüber den Heizleistenkörpern der IR-Heizleisten
6 um +/-90° verdreht, so daß ihre Blasrippen 18, 20 zur
Rahmenaußenseite weisen und zur Rahmenebene parallel sind.
Wie aus Fig. 9 ersichtlich, hat die Wandplatte 128 Durch
brechungen 138, über welche sie mit den Längskanälen 16
der IR-Heizleisten 6 bzw. der Heißluft-Heizleisten 8 in
Verbindung steht. Die Durchbrechungen 138 sind jeweils
von vier Durchgangsöffnungen 140a, 140b, 140c, 140d für
Befestigungsschrauben (nicht gezeigt) umgeben, welche die
Adapterstücke 34 durchsetzen und in die Enden der
IR-Heizleisten 6 eingeschraubt sind bzw. mit den Adapterteilen
126 verschraubt sind.
Ferner ist für jede Heizleiste ein Satz von Durchgangs
öffnungen 142a, 142b vorgesehen, der zum Anbringen von
Wandplattensegmenten dient, wie später noch genauer be
schrieben wird.
Die Wandplatte 128 hat in ihren Endabschnitten Durch
brechungen 144, die den Durchbrechungen 138 in der Geo
metrie entsprechen, jedoch um 90° verkippt sind, so
daß sie mit den Längskanälen der Rahmenteile 122, 124
fluchten. Die Durchbrechungen 144 sind von Durchgangs
öffnungen 146a, 146b, 146c und 146d umgeben, an welchen
die Rahmenteile 122, 124 festgeschraubt werden.
Die hintere Wandplatte 128 ist ebenfalls mit einem Muster
an Durchgangsöffnungen versehen, welche den Durchgangs
öffnungen 142 und 146 entsprechen. Ferner hat die hintere
Wandplatte 130 eine große Durchbrechung 148, die (ver
gleiche Fig. 7) mit einem Anschlußteil 150 in Verbindung
steht.
Das Anschlußteil 150 umfaßt eine Axialanschlußöffnung
und eine in der Zeichnung nach unten weisende Anschluß
öffnung, von denen jeweils eine (gemäß den jeweiligen
Einsatzbedingungen) durch eine Blindplatte 152 verschlos
sen ist, während die andere einen Anschußstutzen 154 trägt.
Die Endstücke 136 sind aus einem Hohlprofilmaterial durch
Ablängen hergestellt, welches den in Fig. 13 gezeigten
Querschnitt hat.
Ein seitlicher Basisabschnitt 156 ist mit zwei in Fig.
13 horizontalen Schenkeln 158, 160 verbunden. Die Über
gangsbereiche zwischen dem Basisabschnitt 156 und den
Schenkeln 158, 160 sind dreieckig ausgebildet, so daß in
ihnen Befestigungsbohrungen 162c und 162d vorgesehen werden
können. Ähnliche Befestigungsbohrungen 162a, 162b befinden
sich in verdickten Bereichen der Schenkel 158, 160. Die
Lage der Befestigungsbohrungen 162 entspricht der Lage
der Durchgangsöffnungen 146. Auf diese Weise können die
Endstücke 136 über nicht dargestellte lange Schrauben mit
den Wandplatten 128 und 130 sowie durch die Adapterteile 34
hindurch mit den Rahmenteilen 122, 124 verbunden und
verspannt werden.
Von dem obenliegenden Schenkel 158 verläuft ein Steg 170
nach oben, in welchem eine weitere Befestigungsbohrung
172 und eine in Fig. 13 horizontale Aufnahmenut 174 vor
gesehen ist. Ähnlich ist im verdickten Endabschnitt des
unteren Schenkels 160 eine Befestigungsbohrung 176 und
eine Aufnahmenut 178 vorgesehen. Über die Befestigungs
bohrungen 172, 176, deren Abstand dem Abstand zwischen
Durchgangsöffnungen 146a und 146c bzw. 146b und 146d ent
spricht, können die Endstücke 136 zusätzlich mit den Wand
platten 128, 130 verbunden werden.
Das in Fig. 7 linksgelegene hohle Rahmenteil 216 ist
ähnlich ausgebildet wie das Rahmenteil 218; nur sind die
Endstücke 136 etwas schmaler.
Falls gewünscht kann man das Rahmenteil 216 aber exakt
spiegelbildlich zum Rahmenteil 218 vorsehen, also auch
mit einem zweiten Anschlußteil. Diese Alternative ist
besonders geeignet für Trocknereinheiten, die durchgehend
mit Heißluft-Heizleisten bestückt sind.
In weiterer Abwandlung kann man dem Rahmenteil 216 auch
nur rein mechanisch tragende Funktion geben und dann aus
Wandplatten 128' und 130' aufbauen, wie sie in den Fig.
11 und 12 gezeigt sind. Diese entsprechen vom Muster der
Durchgangsöffnungen 140, 142, 146 den Wandplatten 128 und
130, haben jedoch keine Durchbrechungen 138, 144, 148, so
daß sie die Heizleisten 6 und 8 sowie die Rahmenteile
122, 124 am benachbarten Ende verschließen. Diese Alter
native ist für reine IR-Trocknereinheiten geeignet.
Die untere Wandplatte 132 und die obere Wandplatte 134
bestehen aus einzelnen ineinandergreifenden Wandplatten
segmenten 180 (vgl. Fig. 14 und 15), die durch Ablängen
von einem extrudierten Aluminiumprofil hergestellt sind.
Fig. 14 zeigt eine Ausrichtung der Wandplattensegmente,
wie sie zur Realisierung der unteren Wandplatte 132
verwendet wird, in Fig. 15 ist ein identisches, jedoch
um 180° verdrehtes Wandplattensegment dargestellt, wie
es zur Realisierung der oberen Wandplatte 134 dient.
Im zusammengebauten Zustand greift jeweils ein in den
Fig. 14 und 15 links gelegener schmaler Endabschnitt
eines Wandplattensegmentes 180 in eine Aufnahmenut 182
des benachbarten Wandplattensegmentes. Ferner sind in
den Wandplattensegmenten 180 in der Nachbarschaft der
Aufnahmenut 182 Befestigungsbohrungen 184 vorgesehen,
über welche die Wandplattensegmente 180 mit den Durchgangs
öffnungen 142a bzw. 142b der Wandplatten 128, 130 ver
schraubt werden können.
Auf diese Weise lassen sich, unter Verwendung von Wand
platte 128, 130 unterschiedlicher Länge, im übrigen aber
unter Verwendung der gleichen Standard-Bauteile, Trock
nereinheiten 110 realisieren, die in Förderrichtung 112
der Druckprodukte unterschiedliche Abmessung haben.
Die Fig. 16 und 17 zeigen, wie man unter Verwendung
desselben Rahmens 114, wie er obenstehend beschrieben
wurde, eine Trocknereinheit 110 realisieren kann, die
ausschließlich mit IR-Heizleisten 6 bestückt ist. Das
linke Rahmenteil besteht nur noch aus der Wandplatte
128'.
Die Fig. 18 und 19 zeigen die ausschließliche Bestückung
eines Rahmens 114, wie er oben beschrieben wurde, mit Heiß
luft-Heizleisten 8. Das linke Rahmenteil 116* umfaßt eine
Wandplatte 128 und eine Wandplatte 130'. Die Rahmenteile
122 und 124 sind ohne Blaskanäle 22 ausgebildet. Damit er
folgt eine Luftzufuhr zu den in der Zeichnung links gele
genen Enden der Heizleisten 8 vom Rahmenteil 118 über
die Rahmenteile 122 und 124 sowie das Rahmenteil 116*, und
man benötigt nur ein Anschlußteil 150, was die Installation
in der Druckmaschine vereinfacht. Wünscht man eine genau
symmetrische Luftbeaufschlagung der Heizleisten 8, wird
das Rahmenteil 116 exakt spiegelbildlich zum Rahmenteil
116 aufgebaut und die Luftversorgung der linken Enden der
Heizelemente 8 erfolgt dann über das zweite Anschlußteil
150 des Rahmenteiles 116.
Wie insbesondere aus Fig. 7 ersichtlich, sind die Heiß
luft-Heizleisten 8 näher bei der Förderebene der Druck
produkte angeordnet als die IR-Heizleisten 6. Dies erfolgt
dadurch, daß die Heißluft-Heizleisten 8 über die von den
Adapterteilen 34 verschiedenen Adapterteile 126 mit den
seitlichen Rahmenteilen 116, 118 verbunden sind, welche
die Fig. 20 bis 22 näher zeigen.
Die Adapterteile 126 haben jeweils eine Flanschplatte
186, die mit Durchgangsöffnungen 188a, 188b, 188c, 188d
versehen ist, deren Lage derjenigen der Durchgangsöffnungen
142a, 142b, 142c und 142d entspricht.
Die Flanschplatte 186 trägt ein doppelt gekröpftes rohr
förmiges Übergangsstück 190 mit einem freien Endabschnitt
192, der in den Längskanal 16 der Heißluft-Heizleisten
8 paßt.
Durch Verwendung unterschiedlicher Adapterteile 126,
bei denen der in der Zeichnung mit 30° angegebene An
stellwinkel des Übergangsstückes 190 kleiner oder größer
gewählt ist, kann man auch den Abstand der verschiedenen
Heißluft-Heizleisten 8 von einer ebenen Förderfläche der
Produkte unterschiedlich wählen. Umgekehrt kann man bei
gekrümmter Förderfläche der Druckprodukte unter Verwendung
unterschiedlicher Adapterstücke 126 die Enden der Blas
kanäle 22 aufeinanderfolgender Heizleisten gemäß der
Krümmung der Förderfläche unterschiedlich zustellen.
Ähnliche Adapterteile wie die Adapterteile 126 kann man
auch in Verbindung mit den IR-Heizleisten 6 verwenden,
wobei dann am zweiten Ende des Übergangsstückes 190 eine
zweite Flanschplatte angebracht ist, welche der Flansch
platte 186 entspricht.
Claims (13)
1. Trocknereinheit mit einem in Aufsicht gesehen recht
eckigen Rahmen (114) und einer Mehrzahl vom Rahmen
(114) getragener Heizleisten (6, 8), welche jeweils einen
Leistenhauptkörper (14) aufweisen, der ein Abschnitt eines
extrudierten Hohlprofiles ist, und mit einer Wärmequelle
(12; 56) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß
parallel zu den Heizleisten (6, 8) verlaufende Rahmen
teile (122, 124) durch Abschnitte eines Hohlprofiles
gebildet ist, wie es auch für die Herstellung von Leisten
körpern (14) Verwendung findet.
2. Trocknereinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß das Hohlprofil Blasrippen (18, 20; 18) auf
weist, und die Blasrippen (18, 20; 18) auf der Außenseite
der zu den Heizleisten (6, 8) parallelen Rahmenteile (122,
124) liegen.
3. Trocknereinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich
net, daß die Blasrippen (18, 20) der seitlichen Rahmen
teile (122, 124) mit Blasluftkanälen (22) versehen sind.
4. Trocknereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der trans
versal zu den Heizleisten (6, 8) verlaufenden Rahmenteile
(116, 118) durch Wandplatten (128, 130) gebildet ist,
von denen eine den Heizleisten (6, 8) und den seitlichen
Rahmenteilen (122, 124) zugewandte mit Durchbrechungen
(138) versehen ist, die mit Längskanälen (16) der Heiz
leisten (6, 8) und vorzugsweise auch der seitlichen Rah
menteile (122, 124) in Verbindung stehen, und daß die
Stirnseiten dieses seitlichen, zu den Heizleisten (6, 8)
transversalen, Rahmenteiles (118) durch Endstücke (136)
verschlossen ist, welche Abschnitte eines Endlosprofiles
sind, das im wesentlichen U-förmigen Querschnitt aufweist,
wobei die offene Seite des U zur Innenseite des genannten
Rahmenteiles (118) weist, und die Endstücke (136) zwischen
Endabschnitten der genannten Wandplatten (128, 130) des
transversal zu den Heizleisten (6, 8) verlaufenden Rahmen
teiles (118) liegen.
5. Trocknereinheit nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich
net, daß das Endlosprofil an mindestens einem, vor
zugsweise beiden seiner Schenkel (158, 160) angeformte
Aufnahmen (174, 178) für jeweils ein Ende von parallel
zur Rahmenebene liegenden Wandplatten (132, 134) aufweist.
6. Trocknereinheit nach Anspruch 5, dadurch gekennzeich
net, daß die parallel zur Rahmenebene verlaufenden
Wandplatten (132, 134) durch Wandplattensegmente (180)
gebildet sind, welche an einem ersten Ende mit einer Auf
nahme (182) versehen sind, welche zum dem ersten Ende
gegenüberliegenden zweiten Ende der Wandplattensegmente
(180) komplementär ist.
7. Trocknereinheit nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich
net, daß die Wandplattensegmente (180) Abschnitte
einer extrudierten Profilleiste sind.
8. Trocknereinheit nach Anspruch 6 oder 7, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Wandplattensegmente (180) vor
zugsweise bei einem ihrer Ende liegende Befestigungs
bohrungen (184) aufweisen.
9. Trocknereinheit nach einem der Ansprüche 4 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die den Enden der Heiz
leisten (6, 8) benachbarte, senkrecht zur Rahmenebene
stehende Wandplatte (128) Bohrungen (142) für Befesti
gungsmittel aufweist, über welche die Heizleisten (6,
8) mit dieser Wandplatte (128) verbindbar sind.
10. Trocknereinheit nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich
net, daß IR-Strahlerelemente (12) tragende Heizleisten
(6) und Heißluft-Heizleisten (8) in ihren Endflächen glei
che Muster von Befestigungsbohrungen aufweisen.
11. Trocknereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil der
Heizleisten (6, 8) über hohle Adapterstücke (126) an den
zu den Heizleisten (6, 8) transversalen Rahmenteilen (116,
118) befestigt ist, welche ein Versetzen dieser Heizlei
sten (8) in zur Rahmenebene senkrechter Richtung bewerk
stelligen.
12. Trocknereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Profilmaterialien
aus Aluminium extrudiert sind.
13. Trocknereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die parallel zu den
Heizleisten (6, 8) verlaufenden Rahmenteile (122, 124)
von einem zwei Blasrippen (18, 20) aufweisenden Hohlpro
fil abgelängt sind und der Zwischenraum zwischen den
Blasrippen (18, 20) als Kabelkanal dient.
Priority Applications (4)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19651301A DE19651301A1 (de) | 1996-12-10 | 1996-12-10 | Trocknereinheit |
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| DE59702194T DE59702194D1 (de) | 1996-12-10 | 1997-11-24 | Trocknereinheit |
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