DE19651246C2 - Transportcontainer - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Transportcontainer nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
Ein solcher Transportcontainer ist in verschiedenen Ausführungen, wie z. B. aus der
DE-GM 90 17 339 und aus dem DE-Katalog "Gebhardt Paletten " von 1993 bekannt
und ist beispielsweise einsetzbar für den Transport von sauberer Wäsche
beziehungsweise schmutziger Wäsche, insbesondere für professionellen Einsatz,
beispielsweise in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Hotels und so weiter.
Es ist eine Aufgabe der Erfindung, einen solchen Transportcontainer in derartiger
Weise auszuführen, daß die schwenkbare Platte ohne die Gefahr des Klapperns mit dem
Transportcontainer verbunden ist.
Diese Aufgabe wird gelöst durch einen Transportcontainer nach Anspruch 1.
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Im Zusammenhang mit dieser Zielsetzung schafft die Erfindung generell einen
Transportcontainer des genannten Typs, der die Besonderheit aufweist, daß die
Schwenkverbindung zwei Gleitblöcke und damit zusammenwirkende jeweilige
Führungsschienen umfaßt, welche Gleitblöcke jedenfalls im Bereich des Kontakts mit den
Streifen aus einem nicht-metallischen Material, beispielsweise Kunststoff bestehen.
Eine Vorzugsausführungsform weist die Besonderheit auf, daß die Schiene zwei in im
wesentlichen festen gegenseitigen Abstand angeordnete Streifen oder Drähte aufweist
und die Blöcke jeweils eine mit einer Schiene zusammenwirkende, als Anschlag
fungierende Verbreiterung aufweisen, welche bei den Verbreiterungen den Rand
gleitfähig gegenüber der Schiene fixieren. Die Blöcke können eine im wesentlichen
zylindrische Hauptform aufweisen und an ihren am meisten nach außen gelegenen
Endbereichen eine, beispielsweise ebenfalls zylindrische, Verbreiterung
aufweisen, wodurch jeder Block die allgemeine Form eines Pilzes aufweist. Die somit
geformten Blöcke können sehr geeignet mittels Schraubverbindungen mit einer Achse
oder einem anderen dazu geeigneten Bauteil verbunden sein.
Eine spezifische Ausführung weist die Besonderheit auf, daß die Blöcke
vollständig aus einem nicht-metallischen Material wie Kunststoff bestehen.
Um der Platte eine stabile Schwenkposition zu verleihen, weist eine spezifische
Ausführung die Besonderheit auf, daß sich die Schienen an der Innenseite der
Seitenwände erstrecken und jeweils einen vertieften vorderen Bereich aufweisen,
welche beiden vorderen Zonen zusammen eine stabile niedrigste Position des
Plattenrands bestimmen.
Eine bestimmte Ausführung weist das Kennzeichen auf, daß sich die Schiene an
beiden Seitenrändern der Platte erstrecken.
Vorzugsweise ist der Transportcontainer nach der Erfindung mit
Anschlagsmitteln versehen, um die Platte in gewählten Winkelpositionen gegenüber der
genannten Schwenkachsenlinie gegen weiteres Schwenken zu sperren, beispielsweise
durch die Bildung eines tragenden Regalbretts oder einer nach innen oder aber nach
außen schwenkbaren Tür.
Eine leichte und trotzdem mechanisch starke und steife Konstruktion wird mit
einer Ausführung erhalten, in der Rahmenteile Rohre mit vorzugsweise
Vierkantquerschnitten umfassen.
Um das Klappern von Rahmenteilen weitestgehend zu vermeiden, weist eine:
Vorzugsausführungsform das Kennzeichen auf, daß die offenen Enden von Rohrteilen
abgeschlossen sind von jeweils darin eingesteckten nicht-metallischen, beispielsweise
aus Kunststoff bestehenden Pfropfen abgeschlossen sind mit das nach innen Schieben
des betreffenden Pfropfens in das Rohrteil verhindernden Verbreiterungen, wobei die
Außenflächen welcher Pfropfen durch Druckmittel, beispielsweise
Schraubverbindungen, an andere Rahmenteile gedruckt sind, dies in der Weise, daß
Kontakt von Metall zu Metall und Klappern vermieden ist. Es wird dies bezüglich angemerkt, daß
auch verwendete, bekannte Konstruktionen, in denen wohl Kontakt von
Metall mit Metall auftritt, klapperfrei ausgeführt werden können. Die vorstehend
beschriebene Konstruktion nach der Erfindung hat jedoch den Vorteil, daß auch bei
einer weniger großen Andruckkraft zwischen den einzelnen Teilen eine klapperfreie
Verbindung gesichert ist.
Insbesondere beim Transport von Textilien, wie schmutziger Wäsche und
sauberer Wäsche muß vermieden werden, daß die gegebenenfalls rauhen und scharfen
freien Enden der Drähte oder Streifen, die die Metallgaze bilden, mit
Textilerzeugnissen sich verhaken, die beim Entfernen durch beschädigt werden
könnten. Im Zusammenhang damit ist eine spezifische Ausführung in der Weise
ausgeführt, daß die Metallgaze ohne nennenswerten Zwischenraum vollständig
zwischen den Teilen des betreffenden Rahmens aufgenommen ist.
Es folgt die Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung an Hand der beigefügten Zeichnungen.
Darin zeigen:
Fig. 1 eine teilweise aufgerissene perspektivische Ansicht, teilweise eine
Explosionsansicht eines Rollcontainers in einer ersten Ausführung;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des Rollcontainers;
Fig. 3, 4 und 5 Seitenansichten des Rollcontainers in verschiedenen
Gebrauchszuständen;
Fig. 6 eine der Fig. 2 entsprechende Ansicht einer Variante;
Fig. 7, 8 und 9 Seitenansichten verschiedener Betriebszustände des
Rollcontainers nach Fig. 6;
und
Fig. 10 eine perspektivische Ansicht des Containers nach der Fig. 1 in
vergrößertem Maßstab.
Überall, wo dies zutrifft, sind funktionale gleiche Teile mit denselben
Bezugszeichen bezeichnet.
Die Fig. 1, 2, 3, 4, 5 und 10 zeigen einen Transportcontainer 1. Dieser
Transportcontainer umfaßt einen Boden 2, vier diesen Boden tragende Räder 3, 4; 5, 6.
Die Räder 5 und 6 sind als Schwenkräder ausgeführt. Weiter umfaßt der Container 1
zwei senkrechte Seitenwände 7, 8, eine senkrechte Rückwand 9 und zwei als Platten
bezeichnete Träger, beziehungsweise eine obere Platte 10 und eine untere Platte 11,
welche Platten mittels jeweiliger Schwenkverbindung mit jeweiligen waagerechten
Rändern um waagerechte Achsenlinien schwenkbar sind. Der Boden 2, die Seitenwände
7, 8 und die Rückwand 9 sind mittels geeigneter Mittel, beispielsweise
Schraubverbindungen, fest aneinander befestigt. Zwischen den Seitenwänden 7, 8
erstreckt sich an der Frontseite eine relativ kleine Frontwand 12, die zusammen mit dem
Boden, den Seitenwänden 7 und 8 und der Rückwand 9 einen Kasten bildet. Der Boden,
die Wände und die Platten bestehen jeweils im wesentlichen aus einem
zirkumferentialen metallenen Rohrenrahmen mit einer im wesentlichen rechteckigen
Form und mit einer dazwischen befestigten Gaze, die aus aneinander geschweißten
Metalldrähten besteht.
Die beiden Schwenkverbindungen sind zwischen den jeweiligen Platten und den
Seitenwänden 7, 8 angebracht und umfassen jeweils zwei nachstehend zu beschreibende
Gleitblöcke und damit zusammenwirkende jeweilige Führungsschienen. Die
Gleitblöcke bestehen in dieser Ausführung vollständig aus einem Kunststoff mit
ausreichender mechanischer Festigkeit und Verschleißbeständigkeit.
Die Seitenwände 7, 8 tragen Führungsschienen 13 beziehungsweise 14. Diese
bestehen aus in der in Fig. 1 deutlich gezeigten Weise geformten Metallstreifen, die an
dem im wesentlichen rechteckigen Rahmen 7, 8 befestigt sind. Die Schienen 13, 14
erstrecken sich an der Innenseite der Seitenwände und weisen jeweils eine vertiefte
vordere Zone 16 beziehungsweise 17 auf, die, wie später klar werden wird, zusammen
eine stabile niedrigste Position des betreffenden Plattenrandes bestimmen.
Mit den Schienen 13, 14 wirken Gleitblöcke 18, 19 zusammen. Diese Gleitblöcke
weisen die in Fig. 1 deutlich gezeigte pilzartige Form auf. Die Gleitblöcke 18, 19 sind
an dem in der Fig. 2 als hinterer Rand dienenden waagerechten Rand der Platte 10
befestigt. Die Platte kann auf die in Fig. 10 gezeigte Weise mit Stützen 20 mit ihrem
vorderen Rand von den Schienen 13, 14 getragen werden.
Aus dem Vorstehenden wird deutlich sein, daß die Platte 10 Gleitblöcke 18, 19
trägt, die gleitbar von den an den Seitenwänden angebrachten Führungsschienen 13, 14
geführt werden Anders verhält sich dies im Falle der unteren Platte 11. Die Platte trägt
selbst mit 121 bezeichnete Führungsschienen, die gleitbar mit fest an den
Seitenwänden 7, 8 angebrachten Gleitblöcken 21, 22 zusammenwirken, die in dieser
Ausführung mit den Gleitblöcken 18, 19 identisch sind. Diese Gleitblöcke 21, 22 sind
mittels Schraubverbindungen 23, 24 und eines zwischen den Blöcken 21, 22
angebrachten Stabs 23 starr zwischen den Rohrenrahmen 15, 24 der Seitenwände 7, 8
angebracht. Mit den gezeigten und beschriebenen Strukturen können auf die in den
Fig. 3, 4, 5 gezeigte Weise verschiedene Arbeitspositionen realisiert werden.
Wie dies zutrifft, sind die im wesentlichen rechteckigen Rahmen als
Rohrenrahmen ausgeführt, bestehend aus Rohren mit viereckigen Querschnitten. Die
Frontwand 12 in Fig. 1 weist zwei rechteckige Rohrenteile 25, 26 auf, deren offene
Enden durch jeweilige Pfropfen 27 verschlossen sind. Diese Pfropfen passen in die
Rohre und weisen ein verbreitertes Außenende auf, wodurch sie nicht unbeabsichtigt in
das Rohr hineingeschoben werden können. Mittels Schraubverbindungen 28 sind die
Rohrenteile 25, 26 zwischen den Rohrenrahmen 15, 24 angebracht. Durch die
Anwesenheit der Kunststoffpfropfen 27 ist Kontakt von Metall mit Metall vermieden
und ist die Verbindung völlig frei von Klappern.
Dieselbe Struktur ist für den Boden angewandt. Auch dieser Boden umfaßt einen
im wesentlichen rechteckigen Rohrenrahmen, der aus vier Rohrenteilen mit viereckigen
Querschnitten besteht, von welchen Rohrenteilen die offenen Enden mit den Pfropfen
27 verschlossen sind. Fig. 2 zeigt, in welcher Weise auch hier ein klapperfreier
Anschluß gewährleistet ist.
An der Unterseite der Rahmen 15, 24 sind frei drehende Räder 29 angebracht.
Diese Räder 29 sind dazu vorgesehen, stoßenden Kontakt zwischen dem
Transportcontainer 1 und Hindernissen zu vermeiden.
Zwischen den Oberseiten der Rohrenrahmen 15, 24 ist ein Versteifungsrohr 30
angebracht. Dieses kann in der in Fig. 4 gezeigten Weise ebenfalls zum Tragen von
Kleiderbügeln oder dergleichen dienen. Fig. 5 zeigt, daß dieses Rohr ebenfalls als
Stütze für die Platte 10 in der dort gezeigten Situation dient.
Wie die Fig. 10 zeigt, ist die Platte 10 mittels der Stützen 20 passend zwischen
den Rohrenrahmen 15 der jeweiligen Seitenwände 7 und 8 angebracht. Eine auswärts
gerichtete Verstellung der Rohrenrahmen ist durch die hakende Zusammenwirkung der
hakenförmigen Stützen 20 und der Schienen 13, 14 vermieden, während eine nach
innen gerichtete Verstellung durch die mechanische Festigkeit und Steifheit der Platte
10. Im Zusammenhang mit dem Transport, wobei mittels Klemmgurten der
Transportcontainer 1 festgezurrt wird, ist ein großes Maß an Unverformbarkeit des
Containers von größter Bedeutung. Die beschriebene Konstruktion gewährleistet eine
große Steifheit, das heißt, eine sehr große Kraft, die dazu notwendig ist, eine gewisse
nach innen gehende Verstellung der Rohrenrahmen 1 S herbeizuführen. Die mit den
Führungsschienen 121 zusammenwirkenden Gleitblöcke 21 der Platte 11 haben eine
vergleichbare Funktion. Auch auf Grund dieser Struktur ist eine nach innen gehende
Verstellung des Rohrenrahmens 15 bei normalen nach innen gerichteten Kräften
praktisch ausgeschlossen.
Wo zutreffend, ist die Metallgaze ohne nennenswerten Zwischenraum zwischen
den Teilen eines betreffenden Rahmens aufgenommen.
Fig. 3 zeigt, daß die untere Platte 11 als Tür fungieren kann, die von der
Innenseite aus an der Frontwand 12 stützen kann. Somit kann die Platte 11 als Teil der
Frontwand eines Kastens fungieren, der ausschließlich geöffnet werden kann, indem die
Platte 11 nach oben geschoben wird. Erwünschtenfalls kann die Platte 11
selbstverständlich auch an der Vorderseite an der Frontwand 12 stützen, wodurch sie als
nach außen schwenkbare Klappe fungiert.
Das Bezugszeichen 32 betrifft an bestimmten Enden von Rahmenrohren
festgeschweißte Platten, die mit einem Trägerloch versehen sind. Diese dienen zur
Zusammenwirkung mit den schon genannten Schrauben 28. Auf diese Weise kann eine
sehr feste Klemmverbindung gewährleistet werden.
Wie die Fig. 1 zeigt, sind die kurzen Endelemente 33 der Frontwand 12 mittels
der bereits genannten Schrauben an den senkrechten Teilen des Rohrenrahmens 15
befestigt. Dazu sind mit den Schrauben 28 zusammenwirkende Muttern 34 und
zwischen den Endelementen 33 und dem Rahmen 15 angebrachte Kunststoffringe 35
verwendet worden, die wie die Pfropfen 27 die Funktion haben, eine starke und
trotzdem klapperfreie Verbindung zu schaffen.
Die Fig. 6, 7, 8 und 9 zeigen einen Transportcontainer 31, der grundsätzlich
denselben Aufbau wie der Transportcontainer 1 aufweist. Die Dicke des Containers 31
ist jedoch größer als die des Containers 1, während weiter eine Anzahl von
Dimensionierungsbesonderheiten anders sind. Diese Besonderheiten werden jedoch an
Hand der Figuren klar sein.
Claims (8)
1. Transportcontainer, der umfaßt:
einen Boden (2);
eine Anzahl diesen Boden tragende Räder (3, 4, 5, 6);
zwei senkrechte Seitenwände (7, 8);
eine senkrechte Rückwand (9); und
wenigstens eine Platte (10, 11), die mittels einer Schwenkverbindung mit einem waagerechten Rand um eine waagerechte Achslinie schwenkbar ist;
welcher Boden (2), welche Wände (7, 8) und welche Platte (10, 11) jeweils im wesentlichen aus einem zirkumferentialen metallenen Rahmen mit jeweils im wesentlichen rechteckigen Formen und dazwischen befestigter Metallgaze bestehen,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schwenkverbindung zwischen der Platte (10, 11) und den Seitenwänden (7, 8) angebracht ist und zwei Gleitblöcke (18, 19, 21, 22) und damit zusammenwirkende jeweilige Führungsschienen (121, 13, 14) umfaßt, welche Gleitblöcke (18, 19, 21, 22) jedenfalls im Bereich des Kontakts mit den Führungsschienen (121, 13, 14) aus einem nicht-metallischen Material, beispielsweise Kunststoff bestehen, und
daß die Führungsschienen (13, 14) jeweils zwei in im wesentlichen festen gegenseitigen Abstand angeordnete Streifen oder Drähte aufweisen und die Gleitblöcke (18, 19) jeweils eine mit der jeweiligen Führungsschiene zusammenwirkende, als Anschlag fungierende Verbreiterung aufweisen, wobei die beiden Verbreiterungen den Rand gleitfähig gegenüber den Führungsschienen (13, 14) fixieren.
einen Boden (2);
eine Anzahl diesen Boden tragende Räder (3, 4, 5, 6);
zwei senkrechte Seitenwände (7, 8);
eine senkrechte Rückwand (9); und
wenigstens eine Platte (10, 11), die mittels einer Schwenkverbindung mit einem waagerechten Rand um eine waagerechte Achslinie schwenkbar ist;
welcher Boden (2), welche Wände (7, 8) und welche Platte (10, 11) jeweils im wesentlichen aus einem zirkumferentialen metallenen Rahmen mit jeweils im wesentlichen rechteckigen Formen und dazwischen befestigter Metallgaze bestehen,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schwenkverbindung zwischen der Platte (10, 11) und den Seitenwänden (7, 8) angebracht ist und zwei Gleitblöcke (18, 19, 21, 22) und damit zusammenwirkende jeweilige Führungsschienen (121, 13, 14) umfaßt, welche Gleitblöcke (18, 19, 21, 22) jedenfalls im Bereich des Kontakts mit den Führungsschienen (121, 13, 14) aus einem nicht-metallischen Material, beispielsweise Kunststoff bestehen, und
daß die Führungsschienen (13, 14) jeweils zwei in im wesentlichen festen gegenseitigen Abstand angeordnete Streifen oder Drähte aufweisen und die Gleitblöcke (18, 19) jeweils eine mit der jeweiligen Führungsschiene zusammenwirkende, als Anschlag fungierende Verbreiterung aufweisen, wobei die beiden Verbreiterungen den Rand gleitfähig gegenüber den Führungsschienen (13, 14) fixieren.
2. Container nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitblöcke
(18, 19, 21, 22) vollständig aus einem nicht-metallischen Material wie Kunststoff
bestehen.
3. Container nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich
die Führungsschienen (13, 14) an der Innenseite der Seitenwände (1, 8) erstrecken und
jeweils einen vertieften vorderen Bereich aufweisen, welche beiden vorderen Zonen
zusammen eine stabile niedrigste Position des Rands der Platte (11) bestimmen.
4. Container nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich die
Führungsschienen (121) an beiden Seitenrändern der Platte (11) erstrecken.
5. Container nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch
Anschlagsmittel, um die Platte (10, 11) in gewählten Winkelpositionen gegenüber der
genannten Schwenkachsenlinie gegen weiteres Schwenken zu sperren, beispielsweise
durch die Bildung eines tragenden Regalbretts oder einer nach innen oder aber nach
außen schwenkbaren Tür.
6. Container nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
Rahmenteile Rohre mit vorzugsweise viereckigen Querschnitten aufweisen.
7. Container nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die offenen Enden von
Rohrteilen von jeweils darin eingesteckten nicht-metallischen, beispielsweise aus
Kunststoff bestehenden Pfropfen abgeschlossen sind, welche das nach innen Schieben des
betreffenden Pfropfens in das Rohrteil verhindernde Verbreiterungen aufweisen, wobei
die Außenflächen der Pfropfen durch Druckmittel, beispielsweise Schraubverbindungen,
an andere Rahmenteile gedrückt sind, dies in der Weise, daß Kontakt von Metall zu
Metall und Klappern vermieden ist.
8. Container nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Metallgaze ohne nennenswerten Zwischenraum vollständig zwischen den Teilen des
betreffenden Rahmens aufgenommen ist.
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| NL1001880A NL1001880C2 (nl) | 1995-12-12 | 1995-12-12 | Transportcontainer. |
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ID=19762022
Family Applications (1)
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| D2 | Grant after examination | ||
| 8363 | Opposition against the patent | ||
| 8331 | Complete revocation |