DE19651172A1 - Überwachungsanlage - Google Patents
ÜberwachungsanlageInfo
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- G08B29/18—Prevention or correction of operating errors
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Description
Automatische Video- und Audioüberwachungsanlagen sind dadurch gekennzeichnet, daß sie in
der Lage sind, Alarmzustände über an der Anlage angeschlossene Sensoren automatisch zu
erfassen und eine dauerhafte Aufzeichnung der Geschehnisse, die z. B. über Kameras oder
Mikrofone erfaßt werden, vorzunehmen.
Da gerade im Bereich der Außenüberwachung (Freigelände) umweltbedingte Fehlalarme wie
Sonne, Wind, Bewegung von Bäumen etc. nicht auszuschließen sind, ist man bestrebt, die
Sensorik stetig zu verbessern und versucht, Fehlalarme bereits im Sensor abzufangen. Das
geschieht zum einen durch immer bessere werdende Hardwareausführungen (z. B. Ausschluß des
Tageslichtes oder der Temperatur auf die Schaltwirkung von Passiv-Infrarotmeldern oder deren
Schirmung zum Schutz vor hochfrequenter Strahlung) oder auch durch Software- und
Hardwarefilter im Sensor selbst. DE 42 36 618 A1 beschreibt z. B. eine Anordnung zur
Verhinderung von Fehlalarmen bei Bewegungsmeldern mit einem Infrarotsensor. Weitere
bekannte Maßnahmen zur Erhöhung der Fehlalarmsicherheit sowie Schaltsicherheit werden durch
schaltungstechnische UND bzw. ODER-Verknüpfungen mehrerer Sensoren realisiert. So sind
kombinierte Infrarot-Mikrowellensensoren bekannt, die eine wahlweise UND bzw. ODER-Ver
knüpfung der beiden Signale an einem gemeinsamen Ausgang zur Verfügung stellen. Software
und Hardware innerhalb der Sensoren ermöglicht z. B. die Summation einer gewissen Anzahl von
Alarmereignissen oder das Abwarten einer bestimmten Zeit, für die der Alarm permanent anstehen
muß, bevor der eigentliche Ausgang des Sensors aktiviert wird. Solche Techniken sind hinlänglich
aus der Brandmelde- und Störmeldetechnik bekannt.
Einen weiteren interessanten Aspekt liefert die Gefahrenmeldetechnik. So beschreibt AS 28 17 089
eine Gefahrenmeldeanlage, die eine logische Gruppierung von Meldern über unterschiedliche
Meldelinien hinweg erlaubt. Diese logische Gruppierung dient der Erhöhung der Übersichtlichkeit
durch Zusammenfassung, mit dem praktischen Vorteil einer eindeutigen Adressierung der
einzelnen Melder und damit einer leichteren Programmierung der Anlage sowie Abfrage der
einzelnen Meldersignale, deren Empfindlichkeitsschwelle sowie deren Zugehörigkeit zu diskreten
Gruppen. Erfindungsgemäße "Zusatzinformationen" werden von dieser Technik jedoch nicht
gewonnen.
In der Perimeterüberwachung, insbesondere der Zaunüberwachung, bedient man sich mitunter der
Information mehrerer, zu einer Art Array zusammengefaßter Sensoren eines Zaunfeldes, um
Rückschlüsse auf Fehlalarme oder echte Alarme vorzunehmen. Winddruck z. B. führt in der Regel
zu einem Anstieg der Signale aller Sensoren eines Zaunfeldes; ein Signalanstieg zweier benachbart
angeordneter Sensoren eines Zaunfeldes in Bodennähe läßt den Schluß auf Unterkriechen des
Zaunes zu. Bemerkenswert ist dabei, daß die Sensoren in einer gewissen lokalen Abhängigkeit
zum Zaunfeld stehen, da sie sich in ihrem Erfassungsbereich auf den Bereich ihres Zaunfeldes
beziehen. Die Auswertung und der Entscheid auf Alarm oder Fehlalarm erfolgt vor Ort z. B. durch
Microcontroller und wird zu einer entfernten Zentrale weitergeschaltet.
Videosensoren, bei denen das Bild einer angeschlossenen Kamera auf Veränderungen des
Bildinhaltes untersucht wird, bieten je nach Ausführung einen relativ hohen Grad an
Fehlalarmsicherheit. Oft besitzen sie Ausgänge, um das Alarmsignal zur einfachen automatischen
Weiterverarbeitung zur Verfügung zu stellen. Manche dieser Sensoren lassen eine Auswahl und
logische Verknüpfung der zu überwachenden Bildbereiche zu. Dabei besteht eine lokale
Abhängigkeit der überwachten Bildbereiche zum Gesamtbild der Kamera.
Ebenfalls bekannt sind Verfahren, bei denen mehrere Kameras zur Überwachung desselben
Objektbereiches zum Einsatz gelangen. Damit ist eine Abhängigkeit der einzelnen Informationen
der Kameras von diesem Objektbereich gegeben.
Aus DE 195 09 277 C1 ist ein Verfahren zur Robotersteuerung bekannt, daß durch indirekte
Messung von Größen - in diesem Fall Bildpunktintensitäten oder deren Ableitungen und über
funktionale Zusammenhänge in Form von Gleichungssystemen auf die eigentliche sog.
"gewünschte" Größe (in diesem Fall der Position des Roboters im Raum) schließt. Durch
geschickte Wichtung und Kombination der Gleichungen und der gemessenen Größen erreicht man
nun eine Maximierung des Informationsgewinnes der "gewünschten" Größen. Interessant ist das
Verfahren insofern, als daß es unter Einsatz der gleichen Rechenleistung, einen relativ hohen
Gewinn an Informationen in kürzerer Zeit als konventionelle Bildverarbeitungsalgorithmen
aufweist. Erreicht wird das unter anderem durch Vermeidung von Iterationen im verarbeitenden
Algorithmus. Demgegenüber stehen allerdings die Nachteile z. B. des Vorabaufstellens der
Gleichungssysteme sowie einer relativ hohen Anforderung an die Auflösung der Sensorik sowie
einer gleichbleibenden Intensität der einzelnen Bildpunkte unabhängig vom
Beobachtungsstandpunkt. Für die Freigeländeüberwachung mit ihren stark wechselnden
Umwelteinflüssen ist diese Verfahrensweise damit nicht geeignet. Desweiteren ist der
beschriebene Ansatz nur auf bildgebende Sensoren anwendbar, d. h. er gestattet keine
Verknüpfung der Signalinformation "artfremder Sensoren" wie z. B. der von Infrarotsensoren mit
denen von Mikrowellensensoren.
Ähnliche Beschränkungen sind aus DE 30 44 688 C2 bekannt. Das Patent beschreibt
allgemeingültig eine kombinierte Überwachungsschaltung auf digitaler und analoger Basis anhand
eines 2 aus 3 Systemes. Die Aufgabe besteht in der Überwachung dreier gleichartiger Kanäle
mittels dreier Sensoren. Der digitale Teil der Anlage arbeitet dabei in konventioneller Technik,
d. h. liefert ein Fehlersignal bei Überschreitung der Grenzwerte zweier Kanäle. Über den analogen
Schaltungsteil ermittelt man im Störungsfall durch eine gegenseitige Kanalsignalsubtraktion die
Abweichung eines Kanals von den beiden anderen, auch wenn noch keiner der 3 Grenzwertgeber
angesprochen hat. Die anschließende Ver-UND-ung der digitalen Ausgänge mit denen der
analogen, erlaubt eine Erhöhung der Ansprechempfindlichkeit bei gleichzeitiger Unempfindlichkeit
gegenüber Individualtoleranzen der einzelnen Kanäle. Nachteilig für einen allgemeingültigen
Einsatz in Überwachungsanlagen wirkt sich dabei die Tatsache der ausschließlichen
Kombinationsmöglichkeit gleichartiger Kanäle (gleichartige Sensorinformationen), aufgrund
"harter Differenzbildung", sowie der damit unternommenen "harten Vergleiche" aus. Die damit
gewonnene Zusatzinformation bleibt deshalb lokal auf das im dortigen Beispiel überwachte
Maschinenteil beschränkt.
Diese Verfahrensweise sowie eine intelligente dezentrale Signalfilterung in den Sensoren bringt
die folgenden Nachteile mit sich:
- 1. Oftmals sind Sensoren voneinander lokal getrennt installiert (z. B. die verschiedenen Sensorarrays mehrerer Zaunfelder), jedoch kann ihnen eine gewisse logische Abhängigkeit zugeordnet werden. Betrachtet man beispielsweise ein Gebäude mit je einer Kamera und je einem ihr zugeordneten Sensor an zwei gegenüberliegenden Gebäudeseiten (z. B. Nord- und Südwand), so kann man aus Sicht der Kameras zueinander und der Sensoren zueinander nicht von einer lokalen Abhängigkeit sprechen, da Nord- und Südseite nicht im gleichen Erfassungsbereich jeweils beider Sensoren (und somit auch nicht im gleichen Erfassungsbereich beider Kameras) liegen. Das jedoch eine gewisser logischer Zusammenhang zwischen den Signalen der Sensoren besteht, erkennt man sofort, wenn z. B. ein gleichzeitiger Eindringversuch und damit eine gleichzeitige Alarmmeldung beider Sensoren an den evtl. durch die Sensoren überwachten Türen des Gebäudes erfolgt. Herkömmliche Schaltungsvarianten lösen diese Problemstellung (auch für mehr als zwei Sensoren) durch Multialarmbehandlung. Das bedingt jedoch, daß die relativ hohe Alarmauslöseschwelle für jeden einzelnen der (im geschilderten Fall beiden) Sensoren überschritten werden muß. Liegen die von den Sensoren erfaßten Signale nur knapp unter deren jeweiligen Alarmauslöseschwellen, so erfolgt keine Signalweiterleitung an die Zentrale. Damit wird ein zusätzlicher Informationsgewinn unmöglich. Nach dem gegenwärtigen Stand der Technik läßt sich sagen, daß die Summe der Informationen aus den eigentlichen Sensorsignalen, den Standorten der Sensoren zum Zeitpunkt der Ereignisse sowie der Funktionsprinzipien der Sensoren prinzipiell nicht den "Gesamtstatus" des Systems charakterisiert (aus dem dann entsprechende Stellaktionen für Ausgangskanale abgeleitet werden können), sondern sich vornehmlich auf die Bewertung der Sensorsignale (mit einer Zuordnung zu einzelnen Ausgangskanälen oder Gruppen von Ausgangskanälen neben entsprechenden Stellaktionen) beschränkt.
- 2. Der Stand der Technik tendiert dahin, Sensoren mit immer höherer Intelligenz auszustatten, um Fehlalarme zu erkennen und zu unterdrücken. Das bedingt zum einen, einen zum Teil erheblichen Aufwand an Rechenleistung sowie Hard- und Software für die Sensoren und damit verbunden sehr hohe Sensorkosten (Das verdeutlicht insbesondere der Stand der Technik bei Videosensoren.). Zum anderen bedingt jegliche Signalfilterung innerhalb der Sensoren (mit dem Ziel einer dortigen Fehlalarmunterdruckung) zwangsläufig einen Informationsverlust für das Gesamtsystem. So ergeben hohe Alarmauslöseschwellen zwar eine gute Fehlalarmunterdruckung, jedoch bergen sie auch die Gefahr des Nichterkennens (insbesondere schwacher) "echter Alarme".
Der Erfindung liegt die Aufgabe der Entwicklung einer Überwachungsanlage mit offline
Geschehnisrückverfolgung zur automatischen Steuerung von Video- und/oder
Audioüberwachungsgeräten zugrunde, welche mittels Vermeidung der geschilderten Nachteile
des Informationsverlustes durch Signalfilterung innerhalb der Sensoren mit dem Ziel einer
dortigen Fehlalarmunterdrückung, auf Basis technisch einfacher und somit billiger Sensorik und
Hardware, auf einer Rechenmaschine niedriger Rechenleistung, eine gute Fehlalarmunterdruckung
bei gleichzeitig hoher Echtalarmerkennung bietet.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 erfindungsgemäß
durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Erfindungsgemäß unterteilt man Sensoren nicht in örtlich zusammenhängende Gruppen, sondern
in aus der Aufgabenstellung resultierende logisch zusammenhängende Gruppen. Damit lassen sich
zusätzliche Informationen (z. B. durch Auswertung des Ortes des Sensors zum Zeitpunkt seines
Signales sowie dessen Funktionsprinzips) zu den ohnehin vorhandenen Sensorsignalen gewinnen.
Da bewußt auf eine starke Signalfilterung im Sensor selbst verzichtet wird (bewußter Verzicht auf
intelligente Sensoren und deren Versuch der Fehlalarmunterdrückung) und die optionalen
Vorfilter nur der Filterung von Signalübertragungsstörungen bzw. einer bewußten Datenreduktion
des Signales (niedrigere Bandbreite zur Signalübertragung, höhere Störabstände) dienen, gehen
diese Zusatzinformationen mit einem hohen Einflußfaktor in das System ein. Weitere Erhöhungen
des Gewinns an Zusatzinformation sind erzielbar, räumt man den Sensoren örtliche Freiheitsgrade
ein, um sie mit Hilfe von Sensorpositionieraktoren auf alarmsignalliefernde Orte auszurichten
bzw. zu positionieren. Diese Vorgehensweise führt zu einer Erhöhung des Informationsumfanges
des Gesamtsystems, welcher in vielfältiger Form so z. B. zur Reichweiten- oder
Sensibilitätserhöhung von Sensoren oder Richtungsauswertung des alarmgebenden Objektes
umgesetzt werden kann. Da die Information eines Sensors prinzipiell als Einflußfaktor auf den
Zustand des Gesamtsystems betrachtet wird, zeigt sich, daß ein und derselbe Sensor prinzipiell
mehreren (oder allen) logischen Gruppen zugeordnet werden kann.
Da im allgemeinen kein genauer funktionaler Zusammenhang zur Kombination der Informationen
der Signale der Sensoren angegeben werden kann, jedoch sehr oft empirische Werte zur
Verfügung stehen, empfiehlt sich der Einsatz einer "weichen" Kombination und Bewertung mittels
Fuzzy-Logik bzw. die Verwendung neuronaler Netze, falls der spätere Einsatzort der Anlage
noch ungewiß ist oder man auf eine vorherige Parametrierung verzichtet will (Vorteilhaft sind
auch Kombinationen der beiden genannten Techniken!). Im letzteren Fall erreicht man durch
spezielles Training des Netzes eine optimale Kombination der einzelnen Signale der Sensoren
untereinander. Die Ergebnisse der kontinuierlichen Bewertung der Sensorsignale und der
Zusatzinformation ihrer logischen Gruppe finden sich in dem ihr zugeordneten logischen
Ausgangskanal wieder und stellen nach erfolgter Nachfilterung die Basisinformation zur
Aktivierung der an den physikalischen Ausgangskanälen angeschlossenen Geräte dar. Im
Gegensatz zum Stand der Technik erfolgt erfindungsgemaß also keine Filterung der Sensorsignale
im Sensor, mit dem Ziel einer dortigen Fehlalarmunterdrückung, sondern die Filterung der
Information eines logischen Ausgangskanales (Nachfilterung) mit anschließender Ausgabe über
den entsprechenden physikalischen Ausgangskanal mit dem Ergebnis einer besseren Alarm
Fehlalarmunterscheidung bei gleicher oder höherer Sensibilität der Gesamtanlage. Bedient man
sich weiterhin Aufzeichnungsgeräten mit Voralarmaufzeichnungsfähigkeit, so lassen sich zu deren
Steuerung (direkt oder indirekt über Zusatzgeräte) erfindungsgemäß Nachfilter langer
Filterlaufzeit einsetzen, die neben dem Vorteil der qualitativ besseren Filterresultate, bedingt
durch zeitliche Integration der Information der logischen Ausgangskanäle, den Vorteil einer
geringeren Rechenbelastung der Rechenmaschine mit sich bringen. Die durch die Filterlaufzeiten
bedingte zeitlich späte Bekanntgabe zum Start der Aufzeichnung kann durch Ausnutzung seiner
Voralarmaufzeichnungsfähigkeit kompensiert werden.
Vorteilig zum Zweck der Unterdrückung von Signalübertragungsstörungen bzw. einer
Datenreduktion der Sensorsignale erweisen sich direkt vor die Eingangskanälen der
Rechenmaschine bzw. direkt nach den Signaleausgängen der Sensoren geschaltete Vorfilter, die
nach einer entsprechenden durch die Eingangskanale durchgeführten Signalwandlung und somit in
ein für die Rechenmaschine verarbeitbares Format gewandelt, zu einer wesentlichen
Rechenentlastung der Rechenmaschine führen.
Besitzen Sensoren mehrere unterschiedliche (disjunkte) Signalausgänge, so lassen sich daraus
Zusatzinformationen gewinnen, die im Sinne der Erfindung je einem Eingangskanal zugewiesen
werden. Beispielsweise besitzen Infrarot-Sensoren (IR-Sensoren) häufig zusätzliche
Helligkeitssensoren, deren Signalinformation z. B. zum Zweck einer Parametrisierung (z. B.
Tag/Nacht-Betrieb) der erfindungsgemäßen Nachfilter hinzugezogen werden kann. Ähnliches gilt
für kombinierte IR-Mikrowellensensoren. Hier lassen sich aufgrund ihrer unterschiedlichen
Funktionsprinzipien bei einer gleichzeitigen Signalauswertung beider Elemente Rückschlüsse auf
die Bewegungsrichtung des signalauslösenden Objektes ziehen. Der Dopplereffekt des
Mikrowellensensors gestattet sehr genaue Rückschlüsse auf Objektbewegungen zum Sensor hin
bzw. vom Sensor weg. IR-Sensoren sind besonders empfindlich gegenüber wärmeausstrahlenden
Objekten mit Bewegungsrichtung parallel zum Sensor.
Digitale Sensorsignale bieten den Vorteil einer relativ störsicheren Übertragung, hingegen
erlauben analoge Sensorsignale eine hohe Informationsdichte zu vermitteln. Die Wahl der Art des
verwendeten Sensorsignals wird zweckmäßigerweise von Fall zu Fall entschieden.
Zu einer späteren Auswertung der an den Eingangskanälen anliegenden Sensorinformationen, mit
dem Ziel einer exakten Geschehnisrückverfolgung ohne Informationsverlust, bedingt durch die
filternde Wirkung des erfindungsgemäßen Systems, ist eine Protokollierung derselben von
besonderem Vorteil. Da auf diese Weise relativ viele Daten von Sensoren anfallen, erweist sich
eine Abspeicherung in einem automatisch von einer anderen Rechenmaschine verarbeitbarem
Format als besonders sinnvoll.
Als ökonomisch und technisch leistungsfähig erweisen sich dabei Rechenmaschinen auf
Hardwarebasis von Microcontrollern, Computern, Transputern und Fuzzycontrollern mit
entsprechender Soft- oder Firmware auf Basis neuronaler Netze oder Fuzzy-Logik. Diese
algorithmischen Ansätze erlauben weiterhin eine verblüffend einfache Realisierung der
Verknüpfung der Informationen der einzelnen Eingangskanäle.
Erfindungsgemäß genügen für Einsatzorte mit geringen Störeinflüssen einfache, fest
parametrisierte Nachfilter. Bei wechselnden Umweltbedingungen (z. B. Tag-Nacht Wechsel) ist es
von besonderem Vorteil, wenn sich das System durch eine Parametrisierung der Nachfilter auf die
neuen Gegebenheiten optimal einstellen läßt. Dabei kann die Parametrisierung ereignisgesteuert
oder zeitgesteuert erfolgen. Werden schnelle Nachfilter mit geringen Laufzeitverzögerungen
benötigt, so empfehlen sich vorrangig Hardwarerealisierungen bzw. kombinierte Hardware-Soft
warerealisierungen. Besonders kostengünstig und leicht zu parametrisieren sind
softwaremäßige Nachfilter, die vorteilhaft in der Rechenmaschine selbst realisiert werden können.
Neben der Protokollierung der Signale der Eingangskanäle, ist eine audiovisuelle Aufzeichnung
über Videorecorder und Tonbänder zur offline Geschehnisrückverfolgung von Vorteil. Besonders
geeignet sind hierfür Aufzeichnungsgeräte mit Voralarmaufzeichnungsfähigkeit wie z. B. digitale
Videorecorder, da dadurch der erfindungsgemäße Einsatz sehr langsamer, dafür jedoch sehr
fehlalarmsicherer, wenig rechenintensiver Nachfilter ermöglicht wird.
Zusätzliche Aktoren erweitern das Einsatzgebiet (Lampen und Infrarotstrahler ermöglichen z. B.
Nachtbetrieb; Modems gestatten eine automatische Alarmierung entfernter Zentralen; . . .).
Räumt man darüber hinaus den Sensoren und Aktoren des Systems örtliche Freiheitsgrade ein
(beispielsweise durch Installation auf einem Schwenk-Neigearm einer Kamera), so verbessert sich
dadurch die Gesamtinformation des Systems einerseits, zum anderen können durch die Aktoren
gezielte Aktionen an den alarmsignalliefernden Orten wie z. B. die Zuschaltung von Beleuchtung
durchgeführt werden.
Die Vorteile der erfindungsgemaßen Auswertung von Zusatzinformation sowie der Nachfilterung
sind in den folgenden Beispielen aufgeführt.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind den folgenden Zeichnungen zu entnehmen.
Hierbei zeigt
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel des Systems
Fig. 2 schematische Darstellung des Einsatzes von zwei Sensoren zur
Sensorreichweitenerhöhung bei gleichbleibender Qualität der
Alarm Fehlalarmerkennung durch Auswertung von Zusatzinformationen.
In Fig. 1 ist ein ein Ausführungsbeispiel des Systems dargestellt.
S1 bis S5 stellen dabei die Sensoren des Systems dar, wobei S4 einen Sensor mit 2
möglicherweise disjunkten Ausgängen a und b darstellt. Ausgang a kennzeichnet z. B. den
Ausgang eines internen Infrarotsensorelementes, der besonders empfindlich auf
Bewegungsänderungen parallel zum Sensor reagiert, Ausgang b stellt das Signal eines
Mikrowellensensorelementes zur Verfügung, welches besonders empfindlich auf Annäherungen
zum bzw. Entfernungen vom Sensor reagiert. Von den Sensoren gelangen die Signale über die
optionalen Vorfilter F1 bis F5 in die Eingangskanäle E1 bis E6 der Rechenmaschine RM, um dort
in ein für diese verarbeitbares Format gewandelt zu werden. S5 liefert seine Signale direkt, d. h.
ohne Vorfilterung, zum Eingangskanal E6 der Rechenmaschine RM. In der RM werden die
Signale entsprechend verarbeitet, um über die logischen Ausgangskanäle LAK1 bis LAK3 zu den
Nachfiltern NF1 bis NF3 zu gelangen. Desweiteren erfolgt eine Protokollierung der an E1 bis E6
anliegenden Signale durch die RM mit Abspeicherung im Protokoll PR, angedeutet durch den
Datenfluß D. Die Nachfilter NF1 bis NF3 entscheiden, ob und wenn ja wie die physikalischen
Ausgangskanäle A1 bis A3 ihre Stellgrößen zur Steuerung der an ihnen angeschlossenen Geräte
zur Verfügung stellen. Eine indirekte Steuerung der in A1 erzeugten Steuersignale ist über den
Signalfluß von A1 über ein Relais RE bis hin zum Sensorpositionieraktor SPA aufgezeigt. Dieser
befaßt sich mit der Positionierung des Sensors S1 im System - angedeutet über die gestrichelte
Linie P. A2 und A3 steuern direkt die Alarmeingänge AL1 und AL2 eines digitalen
Videorecorders G, dessen zwei Videoeingänge VE1 und VE2 mit den Kameras K1 und K2
verbunden sind.
In Fig. 2 ist ein Beispiel zur Sensorreichweitenerhöhung bei gleichbleibender Qualität der Alarm
Fehlalarmerkennung durch Einsatz zweier Sensoren und Auswertung derer Zusatzinformation
dargestellt. S1 und S2 kennzeichnen dabei die Sensoren mit ihren zugehörigen physikalischen
Erfassungsbereichen A1, A2 und A12 bei gegebener Signalauslöseschwelle SA1. Die Reichweite
der physikalischen Erfassungsbereiche von S1 und S2 wird unter Berücksichtigung von SA1
durch L1 bezeichnet. Verringert man nun die Signalauslöseschwelle von S1 und S2 auf SA2 <
SA1, so steigt bei herkömmlichen Systemen die Fehlalarmwahrscheinlichkeit bei erhöhter
physikalischer Reichweite (durch L2 gekennzeichnet) der Sensorsignalerfassung. Im vorliegenden
Fall erfolgt eine gleichzeitige Bewertung der Signale beider Sensoren in der Rechenmaschine bei
SA2 mit anschließender Nachfilterung, was für jeden einzelnen Sensor wieder einen theoretischen
Erfassungsbereich A1 und A12 für S1 und A2 und A12 für S2, d. h. der theoretischen Reichweite
L1 ergibt. Für gleichzeitige Signale im gemeinsamen physikalischen Erfassungsbereich A12 und
AZ12 erhöht sich die theoretische Reichweite um den Weg L2 bzw. vergrößert sich der
theoretische Erfassungsbereich um AZ12 bei gegenüber SA1 unveränderter
Fehlalarmwahrscheinlichkeit. Unter Einsatz der in Fig. 1 beschriebenen Anlage (ohne S4 und S5)
wurden so Reichweitenerhöhungen von 10-30% bei gleicher Parametrisierung der Nachfilter
erzielt.
Äquivalent zur Aussage einer Sensorreichweitenerhöhung bei gleichbleibender Qualität der Alarm
Fehlalarmerkennung ist die Formulierung der Verbesserung der Qualität der Alarm
Fehlalarmerkennung bei gleichbleibender Sensorreichweite. Das folgende, auf Fuzzy Logik
basierende Rechenbeispiel dient einer näheren Erklärung. Dabei stellen Vektoren e die zwischen 0
und 1 normierten Sensormeßwerte der Sensoren S1 und S2 dar. a kennzeichnet den berechneten
Ausgangsvektor (beinhaltet die Information der logischen Ausgangskanäle) zur weiteren
Verarbeitung der späteren Stellgrößen für Aktoren etc. T stellt dabei das Regelwerk in Form
einer Tabelle mit den folgenden, frei gewählten Werten dar. Die Schwelle, ob ein Signal als Alarm
oder als Fehlalarm eingestuft wird, wird frei auf 0.4 für die einzelnen Werte des Vektors a
definiert.
Regelwerktabelle T
Für Signalwerte von e = (0.7, 0) ergibt sich nach der Average-Minimum Methode ein Vektor a =
(0.35, 0.25). Da beide Werte unterhalb der Schaltschwelle von 0.4 liegen erfolgt eine Einstufung
als Fehlalarm. Kanonisch ergibt sich für e = (0, 0.7) a zu a = (0.25, 0.35) mit analoger Einstufung.
Bei gleichzeitigen Signalen der Wertigkeit 0.7 also bei e = (0.7, 0.7) ergibt sich nach gleicher
Methode a = (0.6, 0.6) d. h. es erfolgt eine Einstufung als Alarm wegen 0.6 < 0.4.
Unter Einsatz der in Fig. 1 beschriebenen Anlage (ohne S4 und S5) ergab die Parametrisierung
der Nachfilter mit Filterlaufzeiten von nur 2s, eine verbesserte Fehlalarmunterdrückung (je nach
Wetterlage des jeweils gleichen überwachten Außenbereiches) um Faktoren zwischen 1 und 10
gegenüber konventionellen Filterungen im Sensor bei nahezu unveränderter Fähigkeit der
Erkennung echter Alarme. Der durchschnittliche Faktor eines Dauerversuches über mehrere
Wochen lag bei etwa 2. Längere Filterlaufzeiten resultierten in einer noch wesentlich besseren
Fehlalarmerkennung.
Fig.
1
S1, S2, S3, S5 Sensoren
S4 Sensor mit disjunkten Signalausgängen a und b
a, b disjunkte Signalausgänge des Sensors S4
F1-F5 Vorfilter
E1-E6 Eingangskanäle der RM
RM Rechenmaschine
LAK1-LAK3 logische Ausgangskanäle der RM
NF1-NF3 Nachfilter der RM
A1-A3 physikalische Ausgangskanale der RM
RE Relais
SPA Sensorpositionieraktor
P mechanische Steuerung des Sensors
S1, S2, S3, S5 Sensoren
S4 Sensor mit disjunkten Signalausgängen a und b
a, b disjunkte Signalausgänge des Sensors S4
F1-F5 Vorfilter
E1-E6 Eingangskanäle der RM
RM Rechenmaschine
LAK1-LAK3 logische Ausgangskanäle der RM
NF1-NF3 Nachfilter der RM
A1-A3 physikalische Ausgangskanale der RM
RE Relais
SPA Sensorpositionieraktor
P mechanische Steuerung des Sensors
1
(schematisch)
D Datenfluß
PR Protokoll
G digitaler Videorekorder
AL1-AL2 Alarmeingänge des G
VE1-VE2 Videoeingänge des G
K1-K2 Kameras
D Datenfluß
PR Protokoll
G digitaler Videorekorder
AL1-AL2 Alarmeingänge des G
VE1-VE2 Videoeingänge des G
K1-K2 Kameras
Fig. 2
S1-S2 Sensoren
A1, A2, A12, AZ12 Erfassungsbereiche
L1-L2 Reichweiten
S1-S2 Sensoren
A1, A2, A12, AZ12 Erfassungsbereiche
L1-L2 Reichweiten
Claims (21)
1. Schaltungsanordnung und Verfahren für Überwachungsanlagen mit offline
Geschehnisrückverfolgung von Orten hoher Fehlalarmwahrscheinlichkeit mit zwei oder mehreren
Eingangskanälen, einer Rechenmaschine und einem oder mehreren gefilterten physikalischen
Ausgangskanälen zur Steuerung eines oder mehrerer Video- und/oder Audioüberwachungsgeräte
und/oder Sensorpositionieraktoren dadurch gekennzeichnet, daß nicht nur die wahlweise
vorgefilterten Signale eines bis aller an den Eingangskanälen angeschlossener, wahlweise
automatisch positionierbarer, nicht notwendigerweise typ- und/oder bauart- und/oder
funktionsweisegleicher Sensoren, sondern auch deren logische Zusammenhänge innerhalb des
Gesamtsystemes für die jeweilige automatische Berechnung der einzelnen Ausgangsgrößen eines
oder mehrerer physikalischer Ausgangskanäle mit jeweils pro physikalischem Ausgangskanal
vorgeschaltetem Nachfilter zur direkten oder indirekten Steuerung von Video- und/oder
Audioüberwachungsgeräten und/oder Sensorpositionieraktoren herangezogen werden.
2. Überwachungsanlage nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß
die Signale der an den Eingangskanälen angeschlossenen Sensoren sowohl vorgefiltert als auch
nicht vorgefiltert sind und durch den Eingangskanal in ein für die Rechenmaschine verarbeitbares
Format gewandelt werden.
3. Überwachungsanlage nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 2 dadurch
gekennzeichnet, daß jeweils ein Sensor mehrere unterschiedliche (disjunkte) Signalinformationen
liefern kann, die dann jeweils einem eigenen Eingangskanal zugeordnet werden.
4. Überwachungsanlage nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3 dadurch
gekennzeichnet, daß die Signale der an den Eingangskanälen angeschlossenen Sensoren analoger
oder digitaler Art sind.
5. Überwachungsanlage nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4 dadurch
gekennzeichnet, daß die Signale eines bis aller an den Eingangskanälen angeschlossener Sensoren
mit Information und/oder Eintreffzeitpunkt und/oder Dauer stetig mitprotokolliert und dauerhaft
aufgezeichnet werden.
6. Überwachungsanlage nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5 dadurch
gekennzeichnet, daß die automatische Berechnung der logischen Ausgangskanalgrößen in einer
Rechenmaschine erfolgt.
7. Überwachungsanlage nach einem oder mehreren der Ansprüche 1, 5 und 6 dadurch
gekennzeichnet, daß das Signalprotokoll von der gleichen und/oder einer anderen
Rechenmaschine automatisch online und/oder offline erfaßt wird.
8. Überwachungsanlage nach einem oder mehreren der Ansprüche 6 bis 7 dadurch
gekennzeichnet, daß die Rechenmaschine auf einem Microcontroller und/oder Fuzzycontroller
und/oder Computer und/oder Transputer mit entsprechender Soft- und/oder Firmware basiert.
9. Überwachungsanlage nach einem oder mehreren der Ansprüche 6 bis 8 dadurch
gekennzeichnet, daß die Software und/oder Firmware auf der Basis von Fuzzy-Logic und/oder
neuronalen Netzen basiert.
10. Überwachungsanlage nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9 dadurch
gekennzeichnet, daß die Nachfilter fest parametrisiert oder frei parametrisierbar sind.
11. Überwachungsanlage nach Anspruch 10 dadurch gekennzeichnet, daß die Nachfilter für
den Fall ihrer freien Parametrisierbarkeit durch die Rechenmaschine ereignisabhängig und/oder
zeitabhängig parametrisiert werden.
12. Überwachungsanlage nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 11 dadurch
gekennzeichnet, daß die Nachfilter soft- und/oder hardwaremäßig realisiert werden.
13. Überwachungsanlage nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 12 dadurch
gekennzeichnet, daß die Nachfilterung durch die Rechenmaschine erfolgt.
14. Überwachungsanlage nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13 dadurch
gekennzeichnet, daß das Ausgangssignal der physikalische Ausgangskanäle zur direkten und/oder
indirekten Steuerung von Video- und/oder Audioüberwachungsgeräten und/oder
Sensorpositionieraktoren verwendet wird.
15. Überwachungsanlage nach Anspruch 14 dadurch gekennzeichnet, daß die Video- und/oder
Audioüberwachungsgeräte über Voralarmaufzeichnungsfähigkeit verfügen.
16. Überwachungsanlage nach Anspruch 15 dadurch gekennzeichnet, daß das Video-
und/oder Audioüberwachungsgerät ein digitaler Videorecorder ist.
17. Überwachungsanlage nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 16 dadurch
gekennzeichnet, daß das Ausgangssignal der physikalischen Ausgangskanäle zur direkten
und/oder indirekten Steuerung von Zusatzgeräten des Video- und/oder Audioüberwachungsbaues
verwendet wird.
18. Überwachungsanlage nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17 dadurch
gekennzeichnet, daß die Sensoren und/oder Aktoren des Systems durch Sensorpositionieraktoren
der Anlage frei positionierbar sind.
19. Überwachungsanlage nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 18 dadurch
gekennzeichnet, daß das Ausgangssignal der physikalischen Ausgangskanäle zur direkten
und/oder indirekten Steuerung von Signalgebern und/oder Aktoren von Alarmanlagen verwendet
wird.
20. Überwachungsanlage nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 19 dadurch
gekennzeichnet, daß das Ausgangssignal der physikalischen Ausgangskanäle zur direkten
und/oder indirekten Steuerung von beliebigen Signalgebern und/oder Aktoren verwendet wird.
21. Überwachungsanlage nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 20 dadurch
gekennzeichnet, der der Nachfilterung zugrundeliegende Algorithmus ein nichtlinearer
Filteralgorithmus ist.
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|---|---|---|---|
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|---|---|---|---|
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|---|---|---|---|
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1996
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|---|
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| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19651172C2 (de) | 2003-08-28 |
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