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DE19651121B4 - Primer zur Vorbereitung einer Zahnkavität für eine Kompositfüllung - Google Patents

Primer zur Vorbereitung einer Zahnkavität für eine Kompositfüllung Download PDF

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DE19651121B4 DE19651121A DE19651121A DE19651121B4 DE 19651121 B4 DE19651121 B4 DE 19651121B4 DE 19651121 A DE19651121 A DE 19651121A DE 19651121 A DE19651121 A DE 19651121A DE 19651121 B4 DE19651121 B4 DE 19651121B4
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Abstract

Verwendung einer Mischung, die enthält
a) 1–5 Gew.-% Phosphorsäure;
b) 10–90 Gew.-% Phosphorsäuremono- und/oder -diester der Formel
Figure 00000001
wobei
R1 gleich
Figure 00000002
ist;
R2 gleich H oder
Figure 00000003
ist;
R3 ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Alkylengruppen, Alkylenoxygruppen mit einer oder mehreren Alkylenoxyeinheiten, mit einer oder mehreren Hydroxygruppen substituierten Alkylen- oder Alkylenoxygruppen;
c) –15 Gew.-% Phosphorsäuretriester der Formel O=P(OR1)3 (II)mit der oben angegebenen Bedeutung für R1;
d) 3–50 Gew.-% Diphosphate der Formel
Figure 00000004
mit den oben angegebenen Bedeutungen für R1 und R2, wobei R2 in Formel (III) gleich oder verschieden sein kann, und wobei die Gew.-%-Angaben bezogen sind auf den lösemittelfreien Anteil der Mischung;
zur Herstellung eines Mittels zur Vorbereitung einer Zahnfläche zur Verbindung mit einem dentalen Kompositmaterial.

Description

  • Gegenstand der Erfindung ist die Verwendung einer bestimmten Mischung zur Herstellung eines Mittels zur Vorbereitung einer Zahnfläche zur Verbindung mit einem dentalen Kompositmaterials sowie ein entsprechend hergestelltes Mittel.
  • Vor dem Füllen von Zahnkavitäten mit einem polymerisierbaren Kompositmaterial auf Kunststoffbasis muß die Zahnsubstanz (Dentin oder Schmelz) vorbehandelt werden, um eine gute Haftung des Komposits daran sicherzustellen. Ein guter Verbund zwischen Zahn und Füllung ist wichtig, da alle bekannten Kompositmaterialien insbesondere in der Anfangsphase der Polymerisation schrumpfen. Bei mangelnder Haftung kommt es zu einer Randspaltbildung, in den Randspalt können Bakterien eindringen und Sekundärkaries hervorrufen und/oder die Pulpa schädigen.
  • Aus offenkundiger Vorbenutzung ist es bekannt, diese Vorbehandlung vor dem Legen der Füllung in vier Schritten auszuführen. Zunächst wird der Zahnschmelz mit einer sauren Ätzlösung, die in der Regel Phosphorsäure enthält, angeätzt. Zum Ätzen von Dentin muß ggf. eine andere Ätzflüssigkeit benutzt werden. Im nächsten Schritt wird die Ätzlösung abgewaschen. Im dritten Schritt wird ein Primer auf die geätzte Fläche aufgetragen und (ggf.durch Licht) ausgehärtet. Primer enthalten in der Regel polymerisierbare Säuren und sind beispielsweise in DE-A 35 36 077, US-A 4 514 342, US-A 4 388 421 und DE-A 40 32 882 beschrieben. In einem vierten Schritt wird auf den ausgehärteten Primer ein sog. Bond aufgetragen, der in der Regel ebenfalls mit Licht ausgehärtet werden muß. Als Bondingsysteme werden in der Regel Methacrylate, insbesondere hydrophile Methacrylate (beispielsweise Hydroxyethylmethacrylat) verwendet. In der Regel enthalten Bondingsysteme zusätzlich einen geringen Anteil von Säuren, insbesondere polymerisierbare Säuren. Der Bond soll dem anschließend zu legenden Kompositmaterial eine Grundlage bieten, in die dieser einpolymerisieren kann.
  • Aus EP-A-0 161 337 ist ein photopolymerisierbarer phosphathaltiger dentaler Haftvermittlerlack bekannt, bei dem ein Methacryloyloxyethylphosphat mit einem Photopolymerisationskatalysator in Acetongelöst ist. Als Photopolymerisationskatalysator kann Campherchinoh und ein Amin verwendet werden.
  • EP-A-0 712 622 offenbart eine Dentalzusammensetzung, die als Vorbehandlungsmittel beim Restaurationsvorgang verwendet wird. In dem Restaurationsvorgang wird die Behandlung der Oberfläche der Zähne mit einer wässerigen Säurelösung und das Aufbringen eines Primers in einem Schritt zusammengefasst.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Mittel zur Vorbereitung einer Zahnfläche wie beispielsweise einer Zahnkavität zur Verbindung mit einem dentalen Kompositmaterial bereitzustellen, das einfacher und mit weniger Zeitaufwand anzuwenden ist und dennoch einen guten Verbund zwischen der Zahnsubstanz und der Kompositfüllung gewährleistet.
  • Erfindungsgemäß wird zur Herstellung eines solchen Mittels eine Mischung verwendet, die enthält:
    • a) 1–5 Gew.-% Phosphorsäure;
    • b) 10–90 Gew.-% Phosphorsäuremono- und/oder -diester der Formel
      Figure 00030001
      R1 gleich
      Figure 00030002
      ist; R2 gleich H oder
      Figure 00030003
      ist; R3 ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Alkylengruppen, Alkylenoxygruppen mit einer oder mehreren Alkylenoxyeinheiten, mit einer oder mehreren Hydroxygruppen substituierten Alkylen- oder Alkylenoxygruppen;
    • c) 1–15 Gew.-% Phosphorsäuretriester der Formel O=P(OR1)3 (II)mit der oben angegebenen Bedeutung für R1;
    • d) 3–50 Gew.-% Diphosphate der Formel
      Figure 00040001
      mit den oben angegebenen Bedeutungen für R1 und R2, wobei R2 in Formel (III) gleich oder verschieden sein kann, und wobei die Gew.-%-Angaben bezogen sind auf den lösungsmittelfreien Anteil der Mischung.
  • Die Erfindung ermöglicht es, eine Zahnfläche in einem einzigen Schritt zum Legen einer Kompositfüllung vorzubereiten. Das erfindungsgemäße Mittel enthält eine Mischung aus Phosphorsäure, einem Hauptanteil Phosphorsäuremono- und/oder -diestern, ferner Phosphorsäuretriester und Diphosphate. Der geringe Phosphorsäureanteil dient dem vorbereitenden Ätzen der Zahnfläche. Die erfindungsgemäß verwendeten Phosphorsäureester sind Moleküle, deren saure Hydroxygruppen sich chemisch mit dem Kalzium der Zahnoberfläche verbinden können. Die teilveresterte Phosphorsäuregruppe ist über eine als Spacer dienende Alkylen- oder Alkylenoxygruppe (die ggf. Hydroxygruppen trägt) mit einer Methacrylatgruppe verbunden. Die Methacrylatgruppen können teilweise polymerisieren und so einen Film auf der Zahnoberfläche bilden, in die das Kompositmaterial einpolymerisieren kann. Die Phosphorsäureenden der Moleküle können aufgrund ihrer guten Beweglichkeit in Dentintubuli eindringen und so die mechanische Adhäsion an der Zahnfläche verbessern.
  • Die Prozentangaben in Anspruch 1 beziehen sich auf den sog. Harzanteil der Mischung, der bei einem lösemittelfreien Ge misch 100 % beträgt. Bei Zusatz eines Lösemittels verringert er sich entsprechend der zugesetzte Lösemittelmenge.
  • Über Spacer mit Methacrylatgruppen verknüpfte Phosphorsäureester sind bisher als kombiniertes Ätzmittel und Primer sowie ggf. Haftmittel (Bond) für Zahnoberflächen nicht in Betracht gezogen worden. Ein Grund dafür liegt darin, daß solche Phosphorsäurederivate in reiner Form nicht stabil und somit nicht lagerfähig sind. Die Haftkraft solcher reiner Phosphorsäurederivate ist gering, wie unten anhand eines Vergleichsbeispiels noch erläutert wird.
  • Überraschenderweise hat sich gezeigt, daß die erfindungsgemäße Mischung von Phosphorsäure, -mono-, di- und -triestern sowie Diphosphaten sowohl über eine gute Lagerstabilität als auch eine sehr hohe Haftkraft verfügt. Ätzen, Primen und ggf. Bonding lassen sich mit dieser Mischung in einem einzigen Verfahrensschritt durchführen.
  • Im Rahmen der Erfindung umfaßt der in Anspruch 1 verwendete Begriff "Vorbereitung einer Zahnfläche zur Verbindung mit einem dentalen Kompositmaterial" sowohl das Ätzen der Zahnfläche als auch das Primen. Das Primen beinhaltet die Herstellung einer guten Verbindung zwischen Primer und Zahnoberfläche, u.a. durch Eindringen der an den Spacerabschnitten der Moleküle angeordneten Phosphorsäureenden in die Dentintubuli der Zahnsubstanz. Der Primer bewirkt eine gute mechanische Adhäsion an der Zahnfläche. Die im Stand der Technik getrennt ausgeführten Schritte des Ätzens und Primens können erfindungsgemäß in einem einzigen Schritt ausgeführt werden. Vorzugsweise umfaßt der genannte Begriff zusätzlich auch das sogenannte Bonding. Mit Bonding bezeichnet man das Schaffen einer guten Haftgrundlage für das anschließende Einpolymerisieren des Kompositmaterials. Im Stand der Technik verwendete Primer bieten häufig eine nicht ausreichende Grundlage für dieses Einpolymerisieren, so daß zusätzlich ein Bond zum Erstellen einer ausreichenden mechanischen Adhäsion mit dem Komposit aufgetragen werden muß. Erfindungsgemäß ist dies vorzugsweise nicht erforderlich, die verwendete Mischung macht ein zusätzliches Bonding überflüssig und bildet selbst eine gute Haftgrundlage für das Kompositmaterial.
  • Die Spacergruppe in den Phosphorsäurederivaten wird vorzugsweise ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Alkylengruppen mit 2–4 C-Atomen, Ethylenoxy- oder Propylenoxygruppen, die aus bis zu 4 Glykoleinheiten (Ethylen- oder Propylenglykoleinheiten) bestehen können, sowie Alkylengruppen mit 2–4 C-Atomen, die mit einer oder zwei Hydroxygruppen substituiert sind.
  • Bevorzugt als Spacer sind Ethylen- oder Propylengruppen, ferner eine Gruppe der Formel
    Figure 00060001
    oder ein Isomeres davon.
  • In der erfindungsgemäßen Mischung besteht der Hauptanteil aus Phosphorsäuremono- und -diestern, er macht vorzugsweise 30–90 Gew.-%, weiter vorzugsweise 40–80 Gew.-% bezogen auf den Harzanteil aus. Weiter bevorzugt ist ein Verhältnis von 20–35 Gew.-% Phosphorsäuremonoester und 25–45 Gew.-% Phosphorsäurediester. Der Phosphorsäuregehalt der Mischung beträgt vorzugsweise 1–3 Gew.-%.
  • Die erfindungsgemäße Mischung kann direkt auf die zu behandelnde Zahnoberfläche aufgetragen werden, es kann jedoch zusätzlich ein Lösungsmittel hinzugefügt werden, Geeignete Lösungsmittel sind Aceton, Ethanol, Isopropanol, THF und Wasser. Aceton, Ethanol und Wasser sind bevorzugte Lösungsmittel. Der Anteil des Lösungsmittels oder der Lösungsmittel an der Gesamtmischung beträgt vorzugsweise 30–95 Gew.-%.
  • Es ist möglich, die erfindungsgemäßen Mischungen ohne einen hinzugefügten Polymerisationsinitiator zu verwenden. Die Po lymerisation wird in diesem Fall nach Legen der Füllung ausgehend vom Kompositmaterial gestartet. Es kann jedoch ein Polymerisationsinitiator, bevorzugt ein Photostarter, hinzugefügt werden. Photostarter sind dem Fachmann geläufig und beispielsweise in FR-A 2 156 760 und GB-A 1 408 265 beschrieben. Es kann sich dabei beispielsweise um aromatische Ketone oder um eine Mischung aus Diketonen und tertiären Aminen handeln. Campherchinon, ggf. in Verbindung mit einem tertiären Amin, ist als Photostarter bevorzugt, der durch sichtbares Licht initiiert wird. Ein durch UV-Licht initiierter Photostarter ist beispielsweise 1,2-Diphenyl-2,3-dimethoxymethanon.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles und eines Vergleichsbeispieles erläutert.
  • Beispiel 1
  • 25 g Phosphorsäuretrichlorid werden in 100 ml THF gelöst. 15 g HEMA werden unter Kühlen und Feuchtigkeitsausschluß portionsweise zugetropft. Die Mischung wird drei Tage gerührt, anschließend mit 2 g Wasser versetzt und weitere 24 h gerührt. Das Lösungsmittel und die entstandene HCl werden unter Vakuum entfernt.
  • Die Reaktionsmischung wird mittels 31P-NMR-Spektroskopie analysiert. Sie hat folgende Zusammensetzung:
    2% Phosphorsäure, 25% Phosphorsäuremonoester, 35% Phosphorsäurediester, 7% Phosphorsäuretriester, 31% Diphosphat.
  • Sämtliche Prozentangaben sind Gewichtsprozente.
  • 25 g dieser Reaktionsmischung werden in 75 g Aceton gelöst. Anschließend werden 0,1 g Campherchinon und 0,05 g Triethanolamin zugesetzt.
  • Vergleichsbeispiel 1
  • 25 g Bis(2-methacryloxyethyl)phosphat werden in 75 g Aceton gelöst und mit 0,1 g Campherchinon und 0,05 g Triethanolamin versetzt.
  • Die Haftwerte, die ein Kompositmaterial auf Rinderdentin unter Verwendung der Mischung des Beispiels 1 bzw. Vergleichsbeispiels 1 erreicht, werden nach dem im ISO-Entwurf TR 11405 beschriebenen Verfahren gemessen. Es ergeben sich folgende Werte:
    Beispiel 1: 18MPa
    Vergleichsbeispiel 1: 12 MPa

Claims (13)

  1. Verwendung einer Mischung, die enthält a) 1–5 Gew.-% Phosphorsäure; b) 10–90 Gew.-% Phosphorsäuremono- und/oder -diester der Formel
    Figure 00090001
    wobei R1 gleich
    Figure 00090002
    ist; R2 gleich H oder
    Figure 00090003
    ist; R3 ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Alkylengruppen, Alkylenoxygruppen mit einer oder mehreren Alkylenoxyeinheiten, mit einer oder mehreren Hydroxygruppen substituierten Alkylen- oder Alkylenoxygruppen; c) –15 Gew.-% Phosphorsäuretriester der Formel O=P(OR1)3 (II)mit der oben angegebenen Bedeutung für R1; d) 3–50 Gew.-% Diphosphate der Formel
    Figure 00100001
    mit den oben angegebenen Bedeutungen für R1 und R2, wobei R2 in Formel (III) gleich oder verschieden sein kann, und wobei die Gew.-%-Angaben bezogen sind auf den lösemittelfreien Anteil der Mischung; zur Herstellung eines Mittels zur Vorbereitung einer Zahnfläche zur Verbindung mit einem dentalen Kompositmaterial.
  2. Verwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß R3 ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Alkylengruppen mit 2–4 C-Atomen, Ethylenoxy- oder Propylenoxygruppen aus bis zu 4 Glykoleinheiten, Alkylengruppen mit 2–4 C-Atomen, die mit einer oder zwei Hydroxygruppen substituiert sind.
  3. Verwendung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß R3 eine Ethylen- oder Propylengruppe ist.
  4. Verwendung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß R3 gleich
    Figure 00100002
    oder ein Isomeres davon ist.
  5. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Anteil der Phosphorsäuremono- und/oder -diester an der Mischung 30–90 Gew.-%, vorzugsweise 40–80 Gew.-% beträgt.
  6. Verwendung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Mischung 20–35 Gew.-% Phosphorsäuremonoester und 25–45 Gew.-% Phosphorsäurediester enthält.
  7. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Mischung 1–3 Gew.-% Phosphorsäure enthält.
  8. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich ein Lösungsmittel hinzugefügt wird.
  9. Verwendung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Anteil des Lösungsmittels an der gesamten Mischung 30–95 Gew.-% beträgt.
  10. Verwendung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß als Lösungsmittel Ethanol oder Aceton verwendet wird.
  11. Verwendung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß als Lösungsmittel Wasser verwendet wird.
  12. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Mischung zusätzlich ein Photostarter hinzugefügt wird.
  13. Mittel zum Vorbereiten einer Zahnfläche zur Verbindung mit einem dentalen Kompositmaterial, dadurch gekennzeichnet, daß es enthält: a) 1–5 Gew.-% Phosphorsäure; b) 10–90 Gew.-% Phosphorsäuremono- und/oder -diester der Formel
    Figure 00120001
    wobei R1 gleich
    Figure 00120002
    ist; R2 gleich H oder
    Figure 00120003
    ist; R3 ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Alkylengruppen, Alkylenoxygruppen mit einer oder mehreren Alkylenoxyeinheiten, mit einer oder mehreren Hydroxygruppen substituierten Alkylen- oder Alkylenoxygruppen; c) 1–15 Gew.-% Phosphorsäuretriester der Formel O=P(OR1)3 (II)mit der oben angegebenen Bedeutung für R1; d) 3–50 Gew.-% Diphosphate der Formel
    Figure 00120004
    mit den oben angegebenen Bedeutungen für R1 und R2, wobei R2 in Formel (III) gleich oder verschieden sein kann, und wobei die Gew.-%-Angaben bezogen sind auf den lösemittelfreien Anteil der Mischung.
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EP0712622A1 (de) * 1994-11-21 1996-05-22 Tokuyama Corporation Dentalmasse und Kit

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