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DE19651999A1 - Palette - Google Patents

Palette

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Publication number
DE19651999A1
DE19651999A1 DE1996151999 DE19651999A DE19651999A1 DE 19651999 A1 DE19651999 A1 DE 19651999A1 DE 1996151999 DE1996151999 DE 1996151999 DE 19651999 A DE19651999 A DE 19651999A DE 19651999 A1 DE19651999 A1 DE 19651999A1
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DE
Germany
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pallet
support
tube
feet
base
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE1996151999
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English (en)
Inventor
Sen Erich Weichenrieder
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
WEICHENRIEDER HERMA
Original Assignee
WEICHENRIEDER HERMA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by WEICHENRIEDER HERMA filed Critical WEICHENRIEDER HERMA
Priority to DE1996151999 priority Critical patent/DE19651999A1/de
Publication of DE19651999A1 publication Critical patent/DE19651999A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft eine Palette bestehend aus einem im Grundriß etwa rechteckigen Palettenkörper und zumindest vier am Palettenkörper angeordneten und seinen vier Ecken zugeord­ neten, im Bereich ihres unteren Endes jeweils eine Abschluß­ wand aufweisenden Füßen, wobei der Palettenkörper zwei horizontale, seine Ober- und seine Unterseite bildende, par­ allele Oberflächen aufweist, deren jede die Außenseite der Basis jeweils eines von zwei zur Umgrenzung wenigstens eines feuchtigkeitsdichten Hohlraums dauerhaft miteinander verbunde­ nen, aus Kunststoff bestehenden Grundkörpern ist, die einander zugewandte, umlaufende und miteinander verbundene Ränder auf­ weisen, während ihre Basen mit vertikalem Abstand voneinander angeordnet sind, und wobei die Füße an wenigstens einem mit dem unteren Grundkörper verbundenen Fußteil angeordnet sind.
Zur optimalen Nutzung von Paletten bei der Lagerung und dem Transport von Gütern und zur optimalen Nutzung der vorhandenen Grundflächen ist es bekannt, Paletten mit Stapelhilfen, ins­ besondere mit Stapelbügeln, zu versehen, die einerseits ge­ eignet sind, als Laststützorgan zu fungieren, d. h. die von der Palette getragene Last zu sichern, indem sie die Last daran hindern, den von den Laststützorganen begrenzten Bereich zu verlassen, und/oder andererseits geeignet sind, den verti­ kalen Abstand übereinander gestapelter Paletten bestimmen. Dabei müssen die Laststützorgane, die meist als etwa U-förmige Bügel ausgebildet sind, deren nach unten weisende Schenkel mit ihren Enden in die Palette eingesteckt sind, seitliche Kräfte aufnehmen. In Abhängigkeit vom Abstand des Lastangriffspunktes von der Palettenoberfläche wird an den Stützorganen ein mehr oder minder großes Drehmoment erzeugt, das im Bereich der relativ geringen Einspannlänge der Stützorgane an der Palette abgestützt werden muß und dort beträchtliche Kräfte erzeugt.
Diese Kräfte können, wegen der Formbeständigkeit des Materi­ als, von Holzpaletten aufgenommen werden, bei denen einfache Bohrungen, gegebenenfalls durch eingesetzte Büchsen verstärkt, zur Halterung der Stützorgane ausreichend sind.
Da in zunehmendem Umfang Lebensmittel auf Paletten transpor­ tiert werden, besteht die Forderung, Paletten durch wirkungs­ volle und doch relativ einfache Reinigung, insbesondere in Waschstraßen, möglichst keimfrei halten zu können, was einfa­ che und möglichst glatte Oberflächen erfordert, um einerseits bereits die Ablagerung von Verunreinigungen möglichst gering zu halten und andererseits die unmittelbare Beaufschlagung durch Reinigungsmittel nicht zu behindern.
Aus allgemeinen wirtschaftlichen Gründen soll die Palette außerdem möglichst kostengünstig herstellbar sein, eine hohe Tragfähigkeit und eine lange Lebensdauer, sowie eine möglichst geringe Bauhöhe aufweisen, was insbesondere für den Rücktrans­ port von Leerpaletten bedeutsam ist.
Aus diesen Gründen werden heute Paletten aus Kunststoff be­ vorzugt. Besonders kommen den gestellten Forderungen Paletten der eingangs genannten Art entgegen, die aus miteinander durch Kleben oder Schweißen dauerhaft verbundenen, gepreßten Teilen bestehen, die sich auch aus unsortiertem Abfallkunststoff besonders preiswert herstellen lassen, allseits glatte Ober­ flächen aufweisen und in dem durch die beiden miteinander verbundenen Grundkörper gebildeten, gegen eindringende Feuch­ tigkeit geschützten Innenräumen korrosionsgeschützt mit rela­ tiv preiswerten Verstärkungseinlagen versehen werden können.
Wegen der Elastizität des Kunststoffs können bisher Laststütz­ organe nicht in der bei Holzpaletten üblichen Weise mit Kunst­ stoffplatten verbunden werden, weil der Kunststoff sich unter dem Einfluß der Stützkräfte verformt, auch wenn Verstärkungs­ büchsen in den Kunststoff eingeformt werden. Es ist aber auch nicht möglich, in die Kunststoffpaletten ein lasttragendes Stützgerüst einzubetten, weil aufgrund der sehr unterschiedli­ chen Wärmedehnung von Metall und Kunststoff ein solches Stütz­ gerüst schon bei klimatisch bedingten Temperaturänderungen zumindest zu starken Verformungen der Palette, meist aber zu deren Zerstörung führen würde.
Dieses Problem wird entschärft, wenn die Laststützorgane, wie etwa die genannten U-förmigen Bügel, außerhalb der Palette in Wirkungsrichtung der Lastkräfte, also quer zum Verlauf der Bügelstege, an ihren oberen Enden durch Zugglieder verbunden werden. Dadurch wird aber die Beladung und Entladung der Pa­ letten in vertikaler Richtung, insbesondere durch Hebezeuge, stark behindert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Paletten der ein­ gangs beschriebenen Art so auszugestalten, daß sie ohne solche Zugglieder mit einfach einzusteckenden und wieder lösbaren Laststützorganen, wie etwa in Form von Bügeln oder auch ein­ fachen Stützstäben oder Rungen, versehen werden können, ohne daß die Gefahr besteht, daß der Lastdruck oder ein Temperatur­ wechsel zu nachteiligen Verformungen oder Beschädigungen der Paletten führt. Dabei soll die Konstruktion die Grundforderun­ gen an moderne Paletten nicht beeinträchtigen, d. h. es muß die leicht zu säubernde, möglichst glatte Oberfläche der Paletten beibehalten und die Korrosionsgefahr ausgeschlossen werden. Die Möglichkeit der Fertigung aus kostengünstigem Material, insbesondere aus Kunststoffpreßteilen, und mit geringem Auf­ wand an Fertigungszeit, soll weitgehend erhalten bleiben.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht darin, daß die Palette im Bereich wenigstens eines Fußes jeweils in ganzer Höhe von einem axial unverschieblich in die Palette eingebetteten, zur Aufnahme des Einsteckendes eines die Palette nach oben über­ ragenden Laststützorgans geeigneten Rohr durchquert wird, wobei das Rohr an der Innenseite beider Basen und an der In­ nenseite jeder Abschlußwand und auch am Rohr anliegende, hori­ zontal angeordnete Stützkörper durchquert, daß die Stützkörper abhängig von der horizontalen Belastungsrichtung der Last­ stützorgane zur Abstützung des von der Last am Stützorgan erzeugbaren Kippmoments quer zu dieser Belastungsrichtung verlaufende, vertikale Stützschenkel aufweisen, die zur Anlage an den Stützschenkeln zugeordneten, vertikalen Wandungselemen­ ten der Grundkörper und der Füße geeignet sind, daß die Stütz­ körper mit in vertikaler Richtung verlaufenden Abstandshaltern versehen sind, deren vertikale Erstreckung bei dem an der Abschlußwand anliegenden Stützkörper dem Abstand bis zur Basis des unteren Grundkörpers und an den in den Grundkörpern an­ geordneten beiden Stützkörpern zusammen dem Abstand zwischen den Basen des oberen und des unteren Grundkörpers entspricht.
Vorzugsweise bestehen die Stützkörper aus Stahl.
Eine bevorzugte Ausführungsform besteht darin, daß die Palette zumindest im Bereich der den vier Ecken der Palette zugeordne­ ten Füße jeweils zur Aufnahme des Einsteckendes eines Last­ stützorgans vorbereitet ist, wobei nach einer besonders zweck­ mäßigen Ausgestaltung im Bereich dieser vier Füße die Stütz­ körper Stützschenkel aufweisen, die zur Anlage an der Palet­ tenaußenseite zugewandten, vertikalen Begrenzungen der Grund­ körper und der Füße geeignet sind, und daß der an der Innen­ seite der Abschlußwand angeordnete Stützkörper auch an der von der Palettenaußenwand abgewandten Seite jeweils einen vertika­ len Stützschenkel aufweist, der zur Anlage an der entsprechen­ den, von der Palettenaußenseite abgewandten, vertikalen Be­ grenzung des jeweiligen Fußes geeignet ist.
Zur Lagesicherung des Rohrs weisen nach einer weiteren vor­ teilhaften Ausgestaltung die Stützkörper dem Rohr zugeordnete, das Rohr mit Klemmwirkung aufnehmende Durchbrechungen auf.
Die Rohre können nach einer bevorzugten Ausführungsform einen kreisrunden Querschnitt aufweisen, wobei dann nach einer vor­ teilhaften Weiterbildung die Durchbrechungen in den Stützkör­ pern eine unrunde Begrenzung aufweisen können, die vor der Rohrmontage etwas in den Rohrquerschnitt eindringt.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Stützkörper zumindest im Randbereich der Durchbrechung in Achsrichtung des Rohrs eine so geringe Abmessung aufweisen, daß der Randbereich beim Einschieben des Rohrs in Einschubrichtung des Rohrs zur Erzeu­ gung einer Spreizklemmung verformbar ist. Dadurch wird eine zusätzliche Sicherung der Rohrs erreicht, das nach der Montage durch einen ausreichend dimensionierten Bund an einer weiteren Bewegung in Einschubrichtung gehindert werden kann, während es aus Kostengründen an dem in Einschubrichtung gelegenen Ende vorzugsweise nur durch Aufweiten gesichert wird. Durch das Aufspreizen des Stützkörpers im Randbereich der Durchbrechung während des Eindrückens des Rohrs wird eine Bewegung des Rohrs in Gegenrichtung verhindert, so daß sich das Rohr auch bei starken Erschütterungen, wie sie z. B. beim Leerguttransport auftreten können, nicht aus der Palette lösen kann.
Nach einer zweckmäßigen weiteren Ausgestaltung ist der Rand­ bereich der Durchbrechung in das Rohr umgebende Zungen unter­ teilt.
Eine andere sehr zweckmäßige Ausgestaltung besteht darin, daß die Abstandshalter mit bei allen Abstandhaltern gleichem Quer­ schnitt rohrförmig ausgebildet sind und die die Stützkörper durchquerenden Rohre mit Abstand umgeben.
Noch eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung besteht darin, daß die Füße in zueinander parallelen Reihen angeordnet und die Füße jeder Reihe an ihrer Unterseite durch Kufen mitein­ ander verbunden sind, und daß jedes Rohr bis zur Unterseite der Kufe geführt ist und dort ausmündet.
Bevorzugt weisen die Rohrenden umgebördelte Ränder auf, die in der Außenfläche des Palettenkörpers und der Füße bzw. der Ku­ fen versenkt angeordnet sind und nach einer vorteilhaften Ausgestaltung schließen die Ränder an den Rohrenden bündig mit der jeweiligen Außenfläche ab, um die glatte, leicht zu reini­ gende Oberfläche der Palette zu erhalten.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung sind die Grundplatten der Stützkörper an ihrem Umfang mit Einschnitten versehen, in welche rippenartige Vorsprünge an den benachbar­ ten vertikalen Wandungsabschnitten der Palette eingreifen, um insbesondere bei der Montage die Lage der Stützkörper zu fi­ xieren und die Kraftübertragung zu verbessern.
Anhand der nun folgenden Beschreibung eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels der Erfindung wird diese näher erläutert.
Es zeigt;
Fig. 1 einen Schnitt durch einen Eckbereich einer erfin­ dungsgemäß ausgestalteten, überwiegend aus Kunst­ stoffpreßteilen hergestellten Palette,
Fig. 2 einen Schnitt ähnlich Fig. 1 in etwas kleinerem Maßstab, wobei die einzelnen, zur Palette verbunde­ nen Kunststoff-Preßteile vor ihrer Verbindung ge­ zeigt sind,
Fig. 3 eine Draufsicht auf den unteren Grundkörper aus der Ebene III-III in Fig. 2,
Fig. 4 die Situation nach Fig. 1 vor dem Einsetzen des die Palette durchquerenden Rohrs,
Fig. 5 die Draufsicht auf einen Stützkörper zum Einbau in den Palettenkörper,
Fig. 6 einen Schnitt nach der Linie VI-VI in Fig. 5,
Fig. 7 die Draufsicht auf einen Stützkörper zum Einbau in die Palettenfüße,
Fig. 8 eine Seitenansicht des in Fig. 7 gezeigten Stützkör­ pers,
Fig. 9 die Anordnung der Stützkörper ohne die Palettenteile vor dem Verbinden der Palettenteile aus gepreßtem Kunststoff,
Fig. 10 die Anordnung der Stützkörper nach dem Verbinden der Palettenteile und dem abschließenden Einpressen des Rohrs und
Fig. 11 einen Schnitt durch das Rohr vor dem Einpressen.
Die Palette besteht, wie insbesondere aus Fig. 2 zu ersehen ist, aus mehreren Preßkörpern aus Kunststoff, die in drei horizontalen Ebenen I-I, II-II, III-III miteinander vorzugs­ weise durch Spiegelschweißen miteinander dauerhaft derart verbunden werden, daß die Palette eine einfache, leicht zu reinigenden Oberfläche ohne die Verschmutzung fördernde Ni­ schen aufweist und gegen das Eindringen von Feuchtigkeit ge­ schützte, innere Hohlräume aufweist, die sich zur korrosions­ geschützten Aufnahme von metallischen Einlagen eignet.
Im einzelnen handelt es sich dabei um einen oberen Grundkörper 10 und einen unteren Grundkörper 12, die zusammen den Palet­ tenkörper 14 bilden, um wenigstens zwei zueinander parallel angeordnete Fußteile 16 und um diesen Fußteilen zugeordnete Kufen 18.
Jedes dieser Teile besitzt, angepaßt an eine kostengünstige Fertigung als Preßteil, eine plattenförmige, sich horizontal erstreckende Basis, nämlich eine Basis 20 des oberen Grundkör­ pers 10, eine Basis 22 des unteren Grundkörpers 12, wobei die Basis 22 wie nachfolgend noch erläutert aus zwei vertikal gegeneinander versetzten Abschnitten 20a und 20b besteht, eine Basis 24 des Fußteils 16 und eine Basis 26 der Kufe 18.
Der obere Grundkörper 10 ist in der Palette derart angeordnet, daß seine Basis 20 nach oben weist und somit die Oberseite 32 des Palettenkörpers 14 bildet. Beim unteren Grundkörper 12 liegt die Basis 22 unten, jedoch auf unterschiedlichem Niveau, und bildet einerseits mit einem Abschnitt 22a die Unterseite 34 des Palettenkörpers 14, die knapp unterhalb der Verbin­ dungsebene III-III zwischen dem oberen Grundkörper 10 und dem unteren Grundkörper 12 verläuft. Im Bereich der Palettenfüße 40 ist der untere Grundkörper 12 dem Fußquerschnitt angepaßt mit einer nach unten ragenden Ausstülpung 40a nach unten ver­ längert, derart, daß im Bereich dieser Ausstülpung 40a der Basisabschnitt 22b von der zwischen dem oberen Grundkörper 10 und dem unteren Grundkörper 12 gelegenen Verbindungsebene III- III den gleichen Abstand aufweist wie die Basis 20 des oberen Grundkörpers 10. An die Basen 20 und 22 schließen sich längs des Palettenumfangs Ränder 36 bzw. 38 an, die außerhalb des Bereichs der Füße 40 beim unteren Grundkörper 12 auf die Höhe von Schweißansätzen 39 verkürzt sind und die sich bei beiden Grundkörpern 10 und 12 deckungsgleich gegenüberliegen und beim Zusammenbau, nach dem Erhitzen ihrer Stirnflächen durch Heiz­ spiegel, gegeneinandergepreßt werden, wodurch im Inneren des Palettenkörpers 14 Hohlkammern 41 gebildet werden.
Zur Verstärkung und um gegebenenfalls in ausgewählten Berei­ chen sich über die ganze Breite der Palette erstreckende Kam­ mern 41a zur Aufnahme von die Palette in horizontaler Richtung durchquerende Verstärkungseinlagen zu bilden, können sich über den Basen 20 und 22 in gleicher Richtung wie die Ränder 36 bzw. 38 bzw. die Schweißansätze 39 in zweckmäßiger Anordnung insgesamt durch 45 bezeichnete Längsrippen und durch 47 be­ zeichnete Querrippen erheben, wobei diese Rippen am Basis­ abschnitt 22a auf die Höhe von Schweißansätzen beschränkt sind, so daß vor dem Verbinden der beiden Grundkörper 10 und 12 in wenigstens eine der Kammern 41a ein diese Kammer in der Höhe nahezu vollständig ausfüllende metallische Verstärkungs­ einlage eingelegt werden kann, ohne den Schweißspiegel zu behindern.
Zumindest in den vier Eckbereichen der Palette ist der Palet­ tenkörper 14 mit Füßen 40 versehen, deren oberer Abschnitt durch die Ausstülpungen 40a gebildet wird, während der untere Abschnitt 40b an Fußteilen 16 angeformt ist. Üblicherweise ist eine Palette mit neun Füßen versehen, von denen jeweils drei Füße in zwei den beiden Längsseiten der Palette benachbarten Reihen und drei weitere Füße in einer mittleren Reihe angeord­ net sind. Die unteren Abschnitte 40b der Füße 40 jeder Reihe sind an einem für jede Reihe gesondert vorgesehenen Fußteil 16 angeordnet und erstrecken sich von dessen Basis 24 nach oben gegen die ihnen gegenüberliegenden Ausstülpungen 40a am Palet­ tenkörper 14.
Die Füße 40 haben einen zumindest annähernd rechteckigen Quer­ schnitt, mit den vier Rechteckseiten zugeordneten, vertikalen Wandungsabschnitten 42a-42d, von denen an den vier Ecken der Palette zwei außenliegende Wandungsabschnitte 42a und 42b mit jeweils einem der Ränder 36 und 38 fluchtend verlaufen, wäh­ rend die beiden anderen Wandungsabschnitte 42c und 42d stumpf am Basisabschnitt 22a bzw. an der Basis 24 des Fußteils 16 enden.
An der Unterseite jedes Fußteils 16 befindet sich ein längs seines Umrisses umlaufender Schweißansatz 30 mit dem ein dec­ kungsgleicher Rand 48 verschweißbar ist, der sich von der Basis 26 der Kufe 18 nach oben erstreckt.
Üblicherweise werden bei Holzpaletten zum Abstützen der Last U-förmige Bügel verwendet, zu deren Aufnahme an den Paletten­ ecken Einsteckhalterungen vorgesehen sind. Es hängt aber letz­ ten Endes von der Art der von den Paletten aufzunehmenden Last ab, ob diese Last am Rand der Paletten abgestützt werden soll, oder etwa von einem oder mehreren in die Last eingreifenden Stützstäben, die z. B. in der Palettenmitte angeordnet sein können, wenn die auf der Palette anzuordnende Last vertikale Öffnungen aufweist, in die ein solcher Stützstab eingreifen kann. Es lassen sich jedenfalls im Bereich eines jeden Palet­ tenfußes Aufnahmen für Laststützorgane vorsehen. Die nachfol­ gend für den Eckbereich der Palette geschilderte Konstruktion kann sinngemäß auch auf an anderer Stelle vorgesehene Palet­ tenfüße angewandt werden.
Die zum Abstützen der Last bestimmten, nicht dargestellten Laststützorgane sind mit stabförmigen Einsteckenden versehen, zu deren Verankerung im Bereich der dazu ausgewählten Füße 40 dem Querschnitt dieser Einsteckenden angepaßte Rohre 50 (Fig. 11) angeordnet sind, die die Palette in voller Höhe durch­ queren und bündig und dichtend mit der Palettenoberseite 32 und der Unterseite der Kufen 18 abschließen, um Wasseransamm­ lungen in der Palette zu verhindern. Es sind deshalb die Basen 20, 22, 24 und 26 mit in vertikaler Richtung zueinander deckungsgleichen, Querschnitt der Rohre 50 angepaßten Durch­ brechungen 52, 54, 56 und 58 versehen. Die Durchbrechung 52 an der Oberseite 32 der Palette und der Durchbrechung 58 an der Unterseite der Kufe 18 sind mit sich nach außen öffnenden Querschnittserweiterungen 60 bzw. 62 versehen, die dazu die­ nen, die zur Lagesicherung umgebördelten Ränder 64 bzw. 66 des Rohrs 50 aufzunehmen und dadurch die glatte Außenfläche der Palette zu erhalten.
Um die Last abzustützen, müssen die Laststützorgane horizon­ tal, d. h. parallel zur Oberseite 32 der Palette wirkende Last­ kräfte aufnehmen können. Diese Kräfte versuchen, die zur Ver­ ankerung in die Palette eingreifenden Laststützorgane um das obere Ende der Rohre 50 nach außen zu verschwenken und erzeu­ gen dadurch ein Kippmoment, wodurch die Stützorgane im Bereich der Palettenoberfläche 32 einen in Wirkungsrichtung der Last­ kraft gerichteten Druck auf die Palette übertragen, während das untere Ende der Laststützorgane auf das Rohr 50 und damit auf die Palette eine Druckkraft in Gegenrichtung ausübt.
Um die Belastung der Palette möglichst gering zu halten, müs­ sen diese Kräfte bzw. muß das an den Rohren 50 wirksame Kipp­ moment möglichst breit flächig auf den Kunststoff abgestützt werden.
Diesem Zweck dienen Stützkörper 68 und 70 aus starrem Materi­ al, vorzugsweise Stahlblech. Der Stützkörper 68a im oberen n Grundkörper 10 und der Stützkörper 68b im unteren Grundkörper 12 sind identisch und werden in den Fig. 3 und 4 näher erläu­ tert. Jeder der beiden Stützkörper 68a und 68b besitzt eine Grundplatte 72, die der Detailprofilierung im Grundkörper 10 bzw. 12 in der Umgebung der Durchbrechungen 52 bzw. 54 ange­ paßt ist. Im gezeigten Beispiel ist die Grundplatte 72 annä­ hernd quadratisch mit abgeschrägten Ecken gestaltet. Etwa mittig in der Grundplatte 72 befindet sich eine unrunde Durch­ brechung 74, hier mit polygonaler Begrenzung, der ein gering­ fügig kleinerer Kreis einbeschrieben ist, als der Querschnitt des im gezeigten Beispiel als Kreiszylinder ausgebildeten Rohrs 50. Eine andere Querschnittsform des Rohrs 50 unter entsprechender Anpassung des Querschnitts der Durchbrechung 74 ist nicht ausgeschlossen. Der Querschnitt der Durchbrechung 74 ist so gestaltet, daß das Rohr 50 mit Klemmsitz von der Durch­ brechung 74 aufgenommen wird.
An einer Seite ist die Grundplatte 72 mit abgerundeter Kante rechtwinklig aufgebogen, um einen Stützschenkel 76 zu bilden, wobei die Dimensionierung so gewählt ist, daß sich der Stütz­ schenkel 76 von innen gegen den Rand 36 bzw. 38 legt.
Die Durchbrechung 74 wird von einem Distanzrohr 78 umgeben, das sich von der Grundplatte 72 aus in gleicher Richtung er­ streckt wie der Stützschenkel 76. Die Länge des Distanzrohrs 78 ist so bemessen, daß vor dem Verschweißen des oberen Grund­ körpers 10 mit dem unteren Grundkörper 12 zwischen den ein­ ander zugewandten Enden der richtig positionierten Stützkörper 68a und 68b ein Abstand "A" besteht, der der Distanzverkürzung zwischen den Basen 20 und 22 entspricht, die durch das Anein­ anderpressen der beiden Grundkörper 10 und 12 während des Schweißvorgangs eintritt, so daß die Distanzrohre 78 die rich­ tige Dimensionierung der Palette gewährleisten und die Di­ stanzverkürzung während des Schweißvorgangs begrenzen.
Die rechtwinklig zum Stützschenkel 76 verlaufenden Ränder der Grundplatte 72 sind mit Einschnitten 80 versehen, die vertikal verlaufende Rippen 81 an der inneren Vertikalprofilierung der Grundkörper 10 bzw. 12 aufnehmen können.
Die zur Auflage auf die Basis 24 des Fußteils 16 bestimmte und in den Fig. 7 und 8 gezeigte Stützkörper 72 entspricht in der prinzipiellen Gestaltung den Stützkörpern 68a und 68b, weshalb sich die Erläuterung auf die wenigen Abweichungen beschränken kann. Diese bestehen im wesentlichen darin, daß einerseits zwei gegenüberliegende Seiten der hier mit 82 bezeichneten Grundplatte mit nach oben rechtwinklig abgebogenen Stützschen­ keln 84 und 86 versehen sind, daß beiderseits der Durchbre­ chung 87 für das Rohr 50 die Grundplatte 82 unterschiedlich lange Abschnitte aufweist, derart, daß der von der Palettenec­ ke wegführende Abschnitt länger ist als der gegenüberliegende Abschnitt, um bis an den inneren Wandungsabschnitt 44 her­ anzureichen, und daß wegen der Aussteifung der Füße 40 durch innere Vertikalrippen auch die die Stützschenkel 84 und 86 aufweisenden Seiten der Grundplatte 82 mit Einschnitten 80 versehen sind, weshalb die Stützschenkel 84 und 86 im Bereich dieser Einschnitte 80 unterbrochen sind, und daß andererseits die Länge des Distanzrohrs 88 der Höhe der Füße 40 angepaßt ist, wobei noch zu berücksichtigen ist, daß - wie die Fig. 1 und 2 zeigen - das Distanzrohr 88 nach dem Verschweißen der Palette auf der Basis 22 aufsitzt.
Entsprechend der im Bereich des unteren Endes des Rohrs 50 vom Palettenrand einwärts gerichteten Druckkraft wird sich diese Druckkraft über den am langen Abschnitt der Grundplatte 82 befindlichen Stützschenkel 86 auf den inneren Wandungs­ abschnitt 44 des Fußes 40 abstützen.
Der Stützschenkel 84 hat die Aufgabe, zu verhindern, daß bei Stoßbeanspruchungen die andernfalls ungeschützte Kante des Grundplatte 82 den Wandungsabschnitt 42 des Fußes 40 durch­ brechen kann.
Falls es erwünscht ist, mit der Palette nicht nur U-förmige Stützbügel oder Stützpfosten an den vier Ecken der Palette zu verbinden, sondern etwa an den beiden Längsseiten noch jeweils einen mittleren Stützpfosten anzubringen, können Rohre 50 auch im Bereich der dort befindlichen Füße 40 vorgesehen werden, wobei die Gestaltung sinngemäß erfolgt.
Insbesondere bei der Verwendung von Stützpfosten statt Stütz­ bügeln kann nicht sichergestellt werden, nach welcher Palet­ tenseite die Lastkräfte gerichtet sind, weil die Pfosten im Gegensatz zu Bügeln keine Orientierung der Last gegenüber der Palette nahelegen. Es kann deshalb ratsam sein, im Falle der Stützkörper 68a und 68b auch die zum Stützschenkel 76 recht­ winklig verlaufende und der Palettenaußenseite zugewandte Kante der Grundplatte 72 mit einem Stützschenkel zu versehen, bzw. im Falle der Stützkörper 72 alle vier Seiten der Grund­ platte 82.
Wenn die Stützkörper 68a, 68b und 70 in die Kunststoffpreß­ teile eingelegt und richtig positioniert sind, wird die Palet­ te durch Verschweißen der Kunststoffteile geschlossen. An­ schließend werden die Rohre 50 von einer Seite her durch die Durchbrechungen 52-58 der Basen 20-26 und die Durchbre­ chungen 74 und 87 eingeschoben, bis der bereit umgebördelte Rand 64 in die ihm zugeordnete Querschnittserweiterung 60 bzw. 62 eingebettet ist, worauf dann der andere Rand 66 umgebördelt und ebenfalls versenkt wird.
Beim Eindrücken des Rohrs 50 trifft dessen noch nicht aufge­ bördeltes Ende auf die in seinen Querschnittsbereich eindrin­ gende Randzone der Durchbrechungen 74 der Stützkörper 68a, 68b und 70 und verformt diese in der Bewegungsrichtung des Rohrs 50, so daß die Klemmwirkung zwischen dem Rohr 50 und den Stützkörpern 68a, 68b und 70 noch durch eine Spreizwirkung ergänzt wird, die das Rohr 50 an einer Bewegung entgegenge­ setzt zur Eindrückbewegung hindert. Diese Wirkung kann noch gefördert werden, wenn der das Rohr 50 umgebende Randbereich der in jeder Grundplatte 72 befindlichen Durchbrechung 74 in einzelne Zungen unterteilt wird.

Claims (14)

1. Palette bestehend aus einem im Grundriß etwa rechteckigen Palettenkörper und zumindest vier am Palettenkörper an­ geordneten und seinen vier Ecken zugeordneten, im Bereich ihres unteren Endes jeweils eine Abschlußwand (24) auf­ weisenden Füßen (40), wobei der Palettenkörper zwei h­ orizontale, seine Ober- (32) und seine Unterseite (34) bildende, parallele Oberflächen aufweist, deren jede die Außenseite der Basis (20, 22) jeweils eines von zwei zur Umgrenzung wenigstens eines feuchtigkeitsdichten Hohl­ raums dauerhaft miteinander verbundenen, aus Kunststoff bestehenden Grundkörpern (10, 12) ist, die einander zu­ gewandte, umlaufende und miteinander verbundene Ränder (36, 38) aufweisen, während ihre Basen (20, 22) mit ver­ tikalem Abstand voneinander angeordnet sind, und wobei die Füße (40) an wenigstens einem mit dem unteren Grund­ körper (12) verbundenen Fußteil (16) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Palette im Bereich wenig­ stens eines Fußes (40) jeweils in ganzer Höhe von einem axial unverschieblich in die Palette eingebetteten, zur Aufnahme des Einsteckendes eines die Palette nach oben überragenden Laststützorgans geeigneten Rohr (50) durch­ quert wird, wobei das Rohr an der Innenseite beider Basen (20, 22) und an der Innenseite jeder Abschlußwand (24) und auch am Rohr (50) anliegende, horizontal angeordnete Stützkörper (68a, 68b; 70) durchquert, daß die Stützkör­ per abhängig von der horizontalen Belastungsrichtung der Laststützorgane zur Abstützung des von der Last am Stütz­ organ erzeugbaren Kippmoments quer zu dieser Belastungs­ richtung verlaufende, vertikale Stützschenkel (76, 84, 86) aufweisen, die zur Anlage an den Stützschenkeln zu­ geordneten, vertikalen Wandungselementen der Grundkörper (10, 12) und der Füße (40) geeignet sind, daß die Stütz­ körper (68a, 68b, 70) mit in vertikaler Richtung ver­ laufenden Abstandshaltern (78, 88) versehen sind, deren vertikale Erstreckung bei dem an der Abschlußwand (24) anliegenden Stützkörper (72) dem Abstand bis zur Basis (22) des unteren Grundkörpers (12) und bei den in den Grundkörpern (10, 12) angeordneten beiden Stützkörpern (68a, 68b) zusammen dem Abstand zwischen den Basen (20, 22) des oberen (10) und des unteren (12) Grundkörpers entspricht.
2. Palette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützkörper (68a, 68b, 70) aus Metall bestehen.
3. Palette nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Palette zumindest im Bereich der den vier Ecken der Palette zugeordneten Füße (40) jeweils zur Aufnahme des Einsteckendes eines Laststützorgans vorbereitet ist.
4. Palette nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich dieser vier Füße (40) die Stützkörper (68a, 68b; 70) Stützschenkel (76, 84, 86) aufweisen, die zur Anlage an der Palettenaußenseite zugewandten, vertikalen Be­ grenzungen der Grundkörper (10, 12) und der Füße (40) geeignet sind, und daß der an der Innenseite der Ab­ schlußwand (24) angeordnete Stützkörper (72) auch an der von der Palettenaußenwand abgewandten Seite jeweils einen vertikalen Stützschenkel (86) aufweist, der zur Anlage an der entsprechenden, von der Palettenaußenseite abgewand­ ten, vertikalen Begrenzung (44) des jeweiligen Fußes geeignet ist.
5. Palette nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Stützkörper (68a, 68b; 70) dem Rohr (50) zugeordnete, das Rohr (50) mit Klemmwirkung aufneh­ mende Durchbrechungen (52) aufweisen.
6. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohre (50) einen kreisrunden Querschnitt aufweisen.
7. Palette nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchbrechungen (52) in den Stützkörpern (68a, 68b; 70) eine unrunde Begrenzung aufweisen, die vor der Rohrmonta­ ge etwas in den Rohrquerschnitt eindringt.
8. Palette nach Anspruch 4 oder Anspruch 4 und einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützkörper (68a, 68b, 70) zumindest im Randbereich der Durchbrechung (52) in Achsrichtung des Rohrs (50) eine so geringe Abmessung aufweisen, daß der Randbereich beim Einschieben des Rohrs (50) in Einschubrichtung des Rohrs (50) zur Erzeugung einer Spreizklemmung verformbar ist.
9. Palette nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Randbereich der Durchbrechung (52) in das Rohr (50) umge­ bende Zungen unterteilt ist.
10. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstandshalter (78, 88) mit bei allen Abstandhaltern gleichem Querschnitt rohrförmig ausgebildet sind und die die Stützkörper (68a, 68a, 70) durchquerenden Rohre (50) mit Abstand umgeben.
11. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Füße (40) in zueinander paralle­ len Reihen angeordnet und die Füße jeder Reihe an ihrer Unterseite durch Kufen (18) miteinander verbunden sind, und daß jedes Rohr (50) bis zur Unterseite der Kufe (18) geführt ist und dort ausmündet.
12. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohrenden umgebördelte Ränder (64, 66) aufweisen, die in der Außenfläche des Paletten­ körpers (14) und der Füße (40) bzw. der Kufen (18) ver­ senkt angeordnet sind.
13. Palette nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Ränder (64, 66) an den Rohrenden bündig mit der jeweili­ gen Außenfläche abschließen.
14. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatten (72; 82) der Stütz­ körper (68a, 68b, 70) an ihrem Umfang mit Einschnitten (80) versehen sind, in welche rippenartige Vorsprünge (81) an den benachbarten vertikalen Wandungsabschnitten der Palette eingreifen.
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