DE19650611A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Sicherungselementen für die elektronische Artikelsicherung sowie ein entsprechendes Bandmaterial - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Sicherungselementen für die elektronische Artikelsicherung sowie ein entsprechendes BandmaterialInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur Herstellung von Sicherungselementen für die
elektronische Artikelsicherung, wobei die Sicherungselemente
aus zumindest zwei Lagen bestehen, sowie ein entsprechendes
Bandmaterial.
In zunehmendem Maße werden die Waren in Kaufhäusern und
Lagern elektronisch gegen Diebstahl gesichert. Eine
Möglichkeit der elektronischen Diebstahlsicherung besteht
darin, an den Waren Streifenelemente, also längliche,
weichmagnetische Metallstücke (z.V. VITROVAC der Firma
Vacuumschmelze), anzubringen. Diese Streifenelemente lösen
in entsprechenden Überwachungssystemen, die üblicherweise
im Ausgangsbereich der gesicherten Einrichtung angeordnet
sind, einen Alarm aus.
Grob läßt sich die elektronische Artikelsicherung
folgendermaßen beschreiben: Ein Überwachungssystem weist
eine Sende- und eine Empfangsvorrichtung auf. Die
Sendevorrichtung sendet ein Abfragesignal in eine
Überwachungszone aus. Durch dieses Abfragesignal wird das
Streifenelement zur Aussendung eines Antwortsignals
angeregt, das von der Empfangsvorrichtung detektiert und
identifiziert wird. Das Auftreten eines Antwortsignals wird
mit dem unerlaubten Passieren eines elektronisch
gesicherten Artikels durch die Abfragezone gleichgesetzt,
und der Alarm wird ausgelöst. Ein Beispiel für ein
entsprechendes Überwachungssystem ist in der EP 0 123 586 A1
beschrieben.
Neben den streifenförmigen Sicherungselementen für die sog.
elektromagnetische Artikelsicherung kommen auch Resonanz
sicherungselemente zum Einsatz. Diese Resonanzsicherungs
elemente bestehen aus einem Schwingkreis mit kapazitiven
und induktiven Elementen. Sobald ein derartiger
Schwingkreis innerhalb einer Abfragezone einem
entsprechenden elektromagnetischen Feld ausgesetzt wird,
sendet er ein Antwortsignal mit seiner Resonanzfrequenz
aus.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
kostengünstiges, einfaches Verfahren, eine entsprechende
Vorrichtung und ein mittels des Verfahrens hergestelltes
Bandmaterial für die elektronische Artikelsicherung
vorzuschlagen.
Bezüglich des Verfahrens wird die Aufgabe dadurch gelöst,
daß auf eine erste kontinuierliche Materialbahn Abschnitte
einer vorgegebenen Länge einer zweiten Materialbahn quer
zur Laufrichtung der ersten Materialbahn zugeführt und
aufgebracht werden. Nachfolgend sei ein Anwendungsbeispiel
für derartig gefertigte Bandmaterialien genannt.
Die zuvor erwähnten Streifenelemente für die elektronische
Artikelsicherung haben eine Länge von einigen Zentimetern
(z. B. 3 cm). Üblicherweise werden Etiketten, die jeweils
ein Streifenelement enthalten, in Form einer Etikettenrolle
bereitgestellt und mittels entsprechender Ausgabegeräte
gespendet. Werden die einige Zentimeter langen
Streifenelemente - wie üblich - in Längsrichtung zu einer
Etikettenrolle aufgewickelt, so enthält eine Etikettenrolle
nur relativ wenig Etiketten. Ganz anders sieht die Sache
aus, wenn die Streifenelemente quer zur Ausgaberichtung
gespendet werden. Die Anzahl der Streifenelemente pro
Etikettenrolle läßt sich dann erheblich erhöhen.
Besondere Vorteile bringt die Queranordnung der
Streifenelemente dann, wenn man berücksichtigt, wie ihre
Fertigung normalerweise vor sich geht: ein relativ breiter
weichmagnetischer Endlosstreifen wird gefertigt; dieser
Endlos streifen wird nachfolgend in mehrere nebeneinander
liegende weichmagnetische Endlosstreifen aufgesplittet.
Damit wird es problemlos möglich, daß ein von der Seite her
auf die erste Materialbahn aufgebrachtes Etikett bereits
mehrere parallel verlaufende Streifenelemente enthält.
Hierdurch lassen sich die Herstellungskosten für
Etikettenrollen von Streifenelementen noch einmal erheblich
reduzieren.
Gemäß einem weiteren Anwendungsbeispiel werden auf einen
Endlos streifen aus Dünnfilm-Material (derartige Materialien
werden in der EP 0 295 028 ausführlich beschrieben)
Abschnitte eines Dünnfilm-Materials aufgebracht.
Fertigungsbedingt weisen Dünnfilm-Materialien eine
Vorzugsrichtung auf, d. h. das Antwortsignal ist maximal,
wenn das Abfragefeld parallel zu dieser Vorzugsrichtung
ausgerichtet ist, während es bei zur Vorzugsrichtung
senkrechtem Einfall Null ist. Ordnet man nun zwei Lagen von
Dünnfilm-Materialien senkrecht zueinander an, wird das
entsprechende Sicherungselement in der Abfragezone stets
zur Aussendung eines Antwortsignals angeregt.
Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich dadurch aus,
daß gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung das Aufbringen
der Abschnitte der vorgegebenen Länge der zweiten
Materialbahn auf die erste Materialbahn schrittweise oder
kontinuierlich erfolgen kann. Vorteil des kontinuierlichen
Verfahrens ist natürlich die höhere Fertigungsge
schwindigkeit.
Die Aufgabe wird hinsichtlich der erfindungsgemäßen
Vorrichtung dadurch gelöst, daß eine Führungsvorrichtung
für eine erste Materialbahn vorgesehen ist, daß zumindest
eine Spendevorrichtung vorgesehen ist, die senkrecht zu der
Führungsvorrichtung angeordnet ist und über die die
Abschnitte einer vorgegebenen Länge einer zweiten Material
bahn zugeführt werden, und daß eine Fördervorrichtung
vorgesehen ist, die sukzessive die Abschnitte der
vorgegebenen Länge der zweiten Materialbahn von der
Spendevorrichtung abnimmt und unmittelbar nebeneinander
oder auf Lücke an der ersten Materialbahn festmacht.
Während bei nur einer Spendevorrichtung das Aufbringen der
Abschnitte auf die erste Materialbahn schrittweise erfolgt,
ist ab zwei Spendevorrichtungen ein kontinuierliches
Arbeiten der erfindungsgemäßen Vorrichtung möglich. Hierzu
ist es lediglich erforderlich, daß die n Spendevor
richtungen einen bestimmten Abstand voneinander haben und
daß die Abschnitte mit einer auf die Laufgeschwindigkeit
der ersten Materialbahn abgestimmten Geschwindigkeit
zugeführt werden. Die Geschwindigkeit, mit der die
Abschnitte zugeführt werden, muß zumindest so bemessen
sein, daß ein Abschnitt bereits in der seitlichen
Endposition bezüglich der ersten Materialbahn ist, wenn die
Andrückwalze herabbewegt wird, um den Abschnitt an der
ersten Materialbahn in der gewünschten Längsposition zu
befestigen.
Zwecks Aufbringung der Abschnitte auf die erste
Materialbahn ist gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Andrückwalze quer
zur Laufrichtung der ersten Materialbahn vorgesehen, die
auf- und abbewegbar ausgebildet ist und den Abschnitt der
vorgegebenen Länge der zweiten Materialbahn an die erste
Materialbahn andrückt, sobald der Abschnitt die
vorgegebenen Längsposition bezüglich der ersten
Materialbahn erreicht hat. Die Andrückwalze bleibt so lange
an die erste Materialbahn angestellt, bis der an der ersten
Materialbahn haftende Abschnitt unter ihr hindurchbewegt
worden ist.
Damit die Andrückwalze die Information darüber hat, wann
sie auf der ersten Materialbahn aufsetzen soll, schlägt
eine günstige Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung einen Anschlag oder einen Sensor zur Erkennung
der korrekten seitlichen Ausrichtung (bezüglich der ersten
Materialbahn) der Abschnitte der zweiten Materialbahn vor.
Der Anschlag oder Sensor ist mit einer Steuervorrichtung
verbunden ist, wobei die Steuervorrichtung die Andrückwalze
gegen die erste Materialbahn bewegt, sobald der Anschlag
oder der Sensor meldet, daß der Abschnitt der vorgegebenen
Länge der zweiten Materialbahn die vorbestimmte Position
bezüglich der ersten Materialbahn erreicht hat.
Um das Erreichen der richtigen Längsposition (bezüglich der
ersten Materialbahn) erkennen zu können, ist die
Steuervorrichtung z. B. mit einem weiteren Sensor verbunden,
der Registermarkierungen auf der ersten Materialbahn
erkennt.
Möglich ist es in diesem Zusammenhang auch, die Zufuhr der
Abschnitte mit der Laufgeschwindigkeit der ersten
Materialbahn so zu synchronisieren, daß die Abschnitte
automatisch stets an der gewünschten Position auf die
erste Materialbahn aufgebracht werden.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung sind n Spendevorrichtungen
vorgesehen, die im Abstand (2n+1).(b + z) angeordnet sind,
wobei b die Breite der Abschnitte der zweiten Materialbahn
und z den gewünschten Abstand zwischen zwei
aufeinanderfolgenden Abschnitten der zweiten Materialbahn
beschreibt. Diese Ausführungsform erlaubt es, daß die n
Spendevorrichtungen parallel zueinander, d. h. ohne
zeitlichen Versatz, arbeiten können. Hierdurch wird der
Steueraufwand natürlich erheblich herabgesetzt.
Die Vorteile der Weiterbildung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung, die Laufgeschwindigkeit der ersten
Materialbahn derart zu bemessen, daß die Abschnitte der
vorgegebenen Länge der zweiten Materialbahn in einem
kontinuierlichen Prozeß auf die erste Materialbahn
aufgebracht werden, wurden bereits an vorhergehender Stelle
erwähnt.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung sieht vor, daß es sich bei der
Fördervorrichtung um ein Förderband handelt, bezüglich
dessen eine Vakuumquelle derart angeordnet ist, daß die
einzelnen Abschnitte der vorgegebenen Länge der zweiten
Materialbahn im gewünschten Abstand voneinander auf dem
Förderband fixiert werden. Besonders günstig ist es in
diesem Zusammenhang, wenn das Förderband Luftlöcher
aufweist.
Eine alternative Lösung schlägt vor, daß es sich bei der
Fördervorrichtung um ein Förderband handelt, bezüglich
dessen zumindest ein Magnet derart angeordnet ist, daß die
einzelnen Abschnitte der vorgegebenen Länge der zweiten
Materialbahn im gewünschten Abstand voneinander auf dem
Förderband fixiert werden. Letzteres ist dank der
magnetischen Eigenschaften der für die elektronische
Artikelsicherung verwendeten Materialien möglich.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung ist eine Speicherrolle
vorgesehen, auf die das fertige Bandmaterial aufgewickelt
wird.
Die Aufgabe wird bezüglich des erfindungsgemäßen
Bandmaterials dadurch gelöst, daß es sich bei der ersten
Materialbahn um eine kontinuierliche Materialbahn handelt,
auf die Abschnitte einer vorgegebenen Länge einer zweiten
Materialbahn quer zur Laufrichtung der ersten Materialbahn
zugeführt und aufgebracht werden.
Eine in vielen Anwendungsfällen vorteilhafte Ausgestaltung
des erfindungsgemäßen Bandmaterials schlägt vor, daß es
sich bei der ersten Materialbahn um ein Trägermaterial
handelt und daß es sich bei den Abschnitten einer
vorgegebenen Länge einer zweiten Materialbahn um
Klebeetiketten handelt, die jeweils zumindest ein
Sicherungselement für die elektronische Artikelsicherung
enthalten.
Eine Alternative sieht vor, daß es sich bei den
Sicherungselementen um eine Vielzahl von deaktivierbaren
oder nicht-deaktivierbaren Streifenelementen handelt, die
parallel zueinander und quer zur Laufrichtung der ersten
Materialbahn angeordnet sind.
Auch die folgende Ausgestaltung ist - je nach
Anwendungsfall - sehr vorteilhaft: bei der ersten
Materialbahn handelt es sich um ein Dünnfilmmaterial,
dessen Vorzugsrichtung quer bzw. parallel zur Laufrichtung
der ersten Materialbahn verläuft, während es sich bei den
Abschnitten vorgegebener Länge der zweiten Materialbahn
ebenfalls um Dünnfilm-Etiketten handelt, deren
Vorzugsrichtung parallel bzw. quer zur Laufrichtung der
ersten Materialbahn verläuft.
Eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Bandmaterials macht den Vorschlag, daß es sich bei den
Abschnitten vorgegebener Länge der zweiten Materialbahn um
Resonanzetiketten handelt.
Die Erfindung wird anhand der nachfolgenden Fig. näher
erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die in Fig. 1 dargestellt
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 3 einen Querschnitt durch die Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß der Kennzeichnung III-III
in Fig. 1,
Fig. 4 eine vergrößerte Darstellung des mit IV in Fig. 3
gekennzeichneten Ausschnittes,
Fig. 5a eine Draufsicht auf eine erste Ausgestaltung des
erfindungsgemäßen Bandmaterials,
Fig. 5b eine Draufsicht auf eine zweite Ausgestaltung des
erfindungsgemäßen Bandmaterials,
Fig. 5c eine Draufsicht auf eine dritte Ausgestaltung des
erfindungsgemäßen Bandmaterials und
Fig. 6 ein Flußdiagramm zur Ansteuerung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht einer Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung. Die erste Materialbahn 1
wird von der Vorratsrolle 4 abgewickelt, über die
Führungsvorrichtung 2 an den Spendevorrichtungen 6
vorbeigeführt und anschließend auf die Speicherrolle 5
aufgewickelt. An der Führungswalze 3 der
Führungsvorrichtung 2 ist ein Winkelgeber 23 angeordnet,
der der Steuervorrichtung 19 Information über die
Laufgeschwindigkeit der ersten Materialbahn 1 liefert.
Fig. 2 zeigt eine Draufsicht auf die in Fig. 1 dargestellt
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Über die
beiden Spendevorrichtungen 6 werden Abschnitte 8 der
zweiten Materialbahn 7 in eine Position oberhalb der ersten
Materialbahn 1 gebracht. Bei den Abschnitten 8 handelt es
sich im dargestellten Fall übrigens um mehrere
nebeneinander angeordnete Streifenelemente 17 pro Etikett,
deren Längsrichtung quer zur Laufrichtung der ersten
Materialbahn 1 orientiert ist. Bei den Abschnitten 8
handelt es sich insbesondere um Klebe-Etiketten.
Die Sensoren 16 liefern der Steuervorrichtung 19 ein
Signal, sobald ein gespendetes Etikett (Abschnitt 8) die
gewünschte seitliche Ausrichtung hinsichtlich der ersten
Materialbahn 1 erreicht hat. Der Abschnitt 8 befindet sich
ab diesem Zeitpunkt in einer "Bereit"-Stellung. Erhält die
Steuervorrichtung 19 von dem Sensor 24 ein Signal, das
anzeigt, daß eine Registermarkierung 25 - diese
kennzeichnet die Lage, in der ein Abschnitt 8 auf die erste
Materialbahn 1 aufgebracht werden soll - in seinem
Sichtfeld aufgetaucht ist, so fährt sie die Andrückwalzen
15 samt den darunter befindlichen Abschnitte 8 gegen die
erste Materialbahn 1. Die Andrückwalzen 15 verbleiben
solange in dieser Position, bis der betreffende Abschnitt 8
unter der Andrückwalze 15 hindurchbewegt worden ist. Danach
wird die Andrückwalze 15 von der ersten Materialbahn 1
wieder abgehoben.
Arbeiten beide Andrückwalzen parallel, so ergibt sich der
Abstand zwischen zwei Spendevorrichtungen 6 nach der
Formel: (2n+1).(b + z), wobei b die Breite der Abschnitte
der zweiten Materialbahn 7 und z den gewünschten Abstand
zwischen zwei aufeinanderfolgenden Abschnitten 8 der
zweiten Materialbahn 7 beschreibt. Als Ergebnis des
Fertigungsprozesses liegt das Bandmaterial 21 vor,
bestehend aus einer ersten Materialbahn und quer zu ihrer
Laufrichtung x aufgebrachten Abschnitten 8.
In Fig. 3 ist ein Querschnitt durch die Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß der Kennzeichnung III-III
in Fig. 1 dargestellt. Das zweite Bandmaterial 7 mit
den hintereinander angeordneten Abschnitten 8 wird über
eine Spendkante 12 geführt. Hier werden die einzelnen
Abschnitte 8 (Klebe-Etiketten) von dem Trägerband 9
abgelöst. Das Trägerband 9 wird dann wieder auf die
Speicherrolle 11 aufgewickelt.
Die Abschnitte 8 werden mit der nicht-klebenden Seite von
dem Förderband der Fördervorrichtung 13 übernommen. Infolge
einer Geschwindigkeitsdifferenz zwischen der Laufge
schwindigkeit des Förderbandes der Fördervorrichtung 13 und
der Zuführgeschwindigkeit der Abschnitte 8 auf das
Förderband ist der Abstand zwischen zwei aufeinander
folgenden Abschnitten 8 auf dem Förderband beliebig
einstellbar.
Der Sensor 16 leitet eine Meldung an die Steuervorrichtung
19 weiter, sobald die vordere Kante des Abschnittes 8 die
korrekte seitliche Ausrichtung bezüglich der laufenden
ersten Materialbahn 1 erreicht hat. Ab diesem Zeitpunkt
befindet sich der Abschnitt 8 in "Bereit"-Stellung. Erhält
die Spendevorrichtung 6 nunmehr noch die Meldung, daß auch
die korrekte Längsausrichtung des Abschnitts 8 bezüglich
der ersten Materialbahn 1 erreicht ist, setzt die
Andrückwalze 15 auf der ersten Materialbahn 1 auf und
drückt den Abschnitt 8 gegen die erste Materialbahn 1 an.
Die Andrückwalze 15 wird von der ersten Materialbahn 1
abgehoben, sobald der an der laufenden ersten Materialbahn
1 haftende Abschnitt 8 unter ihr hindurch bewegt worden
ist. Aufgrund dieser Beschreibung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist ersichtlich, daß diese kontinuierlich
arbeiten kann, wenn zumindest zwei Spendevorrichtungen 6
vorgesehen sind. Die Fördervorrichtung 13 ist übrigens in
Fig. 4 noch einmal gesondert zu sehen.
Fig. 5a zeigt eine Draufsicht auf eine erste Ausgestaltung
des erfindungsgemäßen Bandmaterials 21. Die Abschnitte 8
bestehen hier - wie an vorhergehender Stelle bereits
ausführlich erläutert - aus mehreren parallel zueinander
angeordneten Streifenelementen 17. Bei der ersten
Materialbahn 1 handelt es sich um eine Trägerschicht (z. B.
Silikonpapier) für die Etiketten.
Eine Draufsicht auf eine zweite Ausgestaltung des
erfindungsgemäßen Bandmaterials 21 ist aus Fig. 5b
ersichtlich. Hier besteht die erste Materialbahn 1 aus
einem Dünnfilm-Material. Infolge des Fertigungsprozesses
hat dieses Dünnfilm-Material eine Vorzugsrichtung (sh.
Doppelpfeil) quer zur Laufrichtung x der ersten
Materialbahn 1. Auf diese erste Materialbahn 1 werden
Abschnitte 22 eines Dünnfilm-Materials aufgebracht, dessen
Vorzugsrichtung (sh. Doppelpfeil) parallel zur Laufrichtung
x der ersten Materialbahn 1 aus Dünnfilm-Material verläuft.
Fig. 5c zeigt eine Draufsicht auf eine dritte Ausgestaltung
des erfindungsgemäßen Bandmaterials 21. Wie im
erstgenannten Fall besteht auch hier die erste Materialbahn
1 aus einem Trägermaterial (Silikonpapier). Auf dieses
Trägermaterial werden Abschnitte 8 von der Seite her
aufgebracht. Bei den Abschnitten 8 handelt es sich um
Etiketten mit Resonanz-Sicherungselementen 18.
In Fig. 6 ist ein Flußdiagramm zur Ansteuerung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung zu sehen. Bei Punkt 26 wird
das Steuerprogramm gestartet. Dieses Programm ist übrigens
für ein kontinuierlich arbeitendes Verfahren geeignet. Bei
Programmpunkt 27 bzw. 28 werden die Führungsvorrichtung 2
und die Fördervorrichtungen 13 aktiviert. Die
Fördervorrichtungen 13 laufen im dargestellten Fall
schrittweise und werden gestoppt, sobald die geförderten
Abschnitte 8 in "Bereit-Stellung" sind (Programmpunkt 29).
Liefert der die Registermarkierungen 25 erkennende Sensor
24 bei Punkt 30 ein entsprechendes Signal, so werden die
Andrückwalzen 13 an die erste Materialbahn 1 angestellt
(Programmpunkt 31). Sie verbleiben dort solange
(Programmpunkt 32), bis der zuzuführende Abschnitt 8 unter
der betreffenden Andrückwalze 13 hindurchgeführt worden
ist. Anschließend springt das Programm auf Programmpunkt 29
zurück.
1
erste Materialbahn
2
Führungsvorrichtung
3
Umlenkwalze
4
Vorratsrolle für erste Matrialbahn
5
Speicherrolle für Bandmaterial
6
Spendevorrichtung
7
zweite Materialbahn
8
Abschnitt
9
Trägerband
10
Vorratsrolle für zweite Materialbahn
11
Speicherrolle für Trägerband
12
Spendkante
13
Fördervorrichtung
14
Quelle (Magnet oder Vakuum)
15
Andrückwalze
16
Sensor
17
Streifenelement
18
Resonanzetikett
19
Steuervorrichtung
20
Öffnung
21
Bandmaterial
22
Dünnfilm-Etikett
23
Winkelgeber
24
Sensor
25
Registermarkierung
Claims (16)
1. Verfahren zur Herstellung von Sicherungselementen für
die elektronische Artikelsicherung, wobei die
Sicherungselemente aus zumindest zwei Lagen bestehen,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf eine erste kontinuierliche Materialbahn (1)
Abschnitte (8) einer vorgegebenen Länge einer zweiten
Materialbahn (7) quer zur Laufrichtung (x) der ersten
Materialbahn (1) zugeführt und aufgebracht werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Zuführen der Abschnitte (8) der vorgegebenen Länge
(1) der zweiten Materialbahn (7) schrittweise oder
kontinuierlich erfolgt.
3. Vorrichtung zur Herstellung von Sicherungselementen für
die elektronische Artikelsicherung, wobei die
Sicherungselemente aus zumindest zwei Lagen bestehen,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Führungsvorrichtung (2) für eine erste Materialbahn (1) vorgesehen ist,
daß zumindest eine Spendevorrichtung (6) vorgesehen ist, die senkrecht zu der Führungsvorrichtung (2) angeordnet ist und über die die Abschnitte (8) einer vorgegebenen Länge (1) einer zweiten Materialbahn (7) zugeführt werden, und
daß eine Fördervorrichtung (13) vorgesehen ist, die sukzessive die Abschnitte (8) der vorgegebenen Länge der zweiten Materialbahn (7) von der Spendevorrichtung (6) abnimmt und nebeneinander oder auf Lücke quer zur ersten Materialbahn (1) an der ersten Materialbahn (1) festmacht.
daß eine Führungsvorrichtung (2) für eine erste Materialbahn (1) vorgesehen ist,
daß zumindest eine Spendevorrichtung (6) vorgesehen ist, die senkrecht zu der Führungsvorrichtung (2) angeordnet ist und über die die Abschnitte (8) einer vorgegebenen Länge (1) einer zweiten Materialbahn (7) zugeführt werden, und
daß eine Fördervorrichtung (13) vorgesehen ist, die sukzessive die Abschnitte (8) der vorgegebenen Länge der zweiten Materialbahn (7) von der Spendevorrichtung (6) abnimmt und nebeneinander oder auf Lücke quer zur ersten Materialbahn (1) an der ersten Materialbahn (1) festmacht.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Andrückwalze (15) quer zur Laufrichtung (x) der
ersten Materialbahn (1) vorgesehen ist, die auf- und
abbewegbar ausgebildet ist und den Abschnitt (8) der
vorgegebenen Länge (1) der zweiten Materialbahn (7) an die
erste Materialbahn (1) andrückt, sobald der Abschnitt (8)
die vorgegebenen Position bezüglich der ersten Materialbahn
(1) erreicht hat.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Anschlag oder ein Sensor (16) zur Erkennung der
Abschnitte (8) der zweiten Materialbahn (7) vorgesehen ist,
der mit einer Steuervorrichtung (19) verbunden ist, und daß
die Steuervorrichtung (19) die Andrückwalze (15) gegen die
erste Materialbahn (1) bewegt, sobald der Anschlag oder der
Sensor (16) meldet, daß der Abschnitt (8) der vorgegebenen
Länge (l) der zweiten Materialbahn (7) die vorbestimmte
Position bezüglich der ersten Materialbahn (1) erreicht
hat.
6. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß n Spendevorrichtungen (6) vorgesehen sind, die im
Abstand (2n+1).(b + z) angeordnet sind, wobei b die Breite
der Abschnitte der zweiten Materialbahn (7) und z den
gewünschten Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden
Abschnitten (8) der zweiten Materialbahn (7) beschreibt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Laufgeschwindigkeit der ersten Materialbahn (1) von
der Steuervorrichtung (19) derart bemessen ist, daß die
Abschnitte (8) der vorgegebenen Länge (l) der zweiten
Materialbahn (7) in einem kontinuierlichen Prozeß auf die
erste Materialbahn (1) aufgebracht werden.
8. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß es sich bei der Fördervorrichtung (13) um ein
Förderband handelt, bezüglich dessen eine Vakuumquelle (14)
derart angeordnet ist, daß die einzelnen Abschnitte (8) der
vorgegebenen Länge (l) der zweiten Materialbahn (7) im
gewünschten Abstand voneinander auf dem Förderband fixiert
werden.
9. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß es sich bei der Fördervorrichtung (13) um ein
Förderband handelt, bezüglich dessen zumindest ein Magnet
(14) derart angeordnet ist, daß die einzelnen Abschnitte
(8) der vorgegebenen Länge (1) der zweiten Materialbahn (7)
im gewünschten Abstand voneinander auf dem Förderband
fixiert werden.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß in dem Förderband der Fördervorrichtung (13) Öffnungen
(20) vorgesehen sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Speicherrolle (5) vorgesehen ist, auf die das
fertige Bandmaterial (21) aufgewickelt wird.
12. Bandmaterial mit Sicherungselementen für die
elektronische Artikelsicherung, wobei ein Sicherungselement
aus zumindest zwei Lagen besteht,
dadurch gekennzeichnet,
daß es sich bei der ersten Materialbahn (1) um eine
kontinuierliche Materialbahn handelt, auf die Abschnitte
(8) einer vorgegebenen Länge (l) einer zweiten Materialbahn
(7) quer zur Laufrichtung (x) der ersten Materialbahn (1)
zugeführt und aufgebracht werden.
13. Bandmaterial nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß es sich bei der ersten Materialbahn (1) um ein
Trägermaterial handelt und daß es sich bei den Abschnitten
(8) einer vorgegebenen Länge (l) einer zweiten Materialbahn (7)
um Klebeetiketten handelt, die jeweils zumindest ein
Sicherungselement (17, 18) für die elektronische
Artikelsicherung enthalten.
14. Bandmaterial nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß es sich bei den Sicherungselementen um eine Vielzahl
von deaktivierbaren oder nicht-deaktivierbaren
Streifenelementen (17) handelt, die parallel zueinander und
quer zur Laufrichtung (x) der ersten Materialbahn (7)
angeordnet sind.
15. Bandmaterial nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß es sich bei der ersten Materialbahn (1) um ein
Dünnfilmmaterial handelt, dessen Vorzugsrichtung quer bzw.
parallel zur Laufrichtung (x) der ersten Materialbahn (1)
verläuft, und daß es sich bei den Abschnitten (8)
vorgegebener Länge (1) der zweiten Materialbahn (7)
ebenfalls um Dünnfilm-Etiketten (22) handelt, deren
Vorzugsrichtung parallel bzw. quer zur Laufrichtung (x) der
ersten Materialbahn (1) verläuft.
16. Bandmaterial nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß es sich bei den Abschnitten (8) vorgegebener Länge (l)
der zweiten Materialbahn (7) um Resonanzetiketten (18)
handelt.
Priority Applications (11)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19650611A DE19650611A1 (de) | 1996-12-06 | 1996-12-06 | Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Sicherungselementen für die elektronische Artikelsicherung sowie ein entsprechendes Bandmaterial |
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