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DE19649199A1 - Verfahren zum Verpacken von Produkten - Google Patents

Verfahren zum Verpacken von Produkten

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Publication number
DE19649199A1
DE19649199A1 DE1996149199 DE19649199A DE19649199A1 DE 19649199 A1 DE19649199 A1 DE 19649199A1 DE 1996149199 DE1996149199 DE 1996149199 DE 19649199 A DE19649199 A DE 19649199A DE 19649199 A1 DE19649199 A1 DE 19649199A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
product
packaging
packaging material
folding
area
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1996149199
Other languages
English (en)
Inventor
Helmut Weger
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ALPMA Alpenland Maschinenbau GmbH
Original Assignee
Individual
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Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE1996149199 priority Critical patent/DE19649199A1/de
Priority to EP97117494A priority patent/EP0845415A1/de
Publication of DE19649199A1 publication Critical patent/DE19649199A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B25/00Packaging other articles presenting special problems
    • B65B25/06Packaging slices or specially-shaped pieces of meat, cheese, or other plastic or tacky products
    • B65B25/068Packaging slices or specially-shaped pieces of meat, cheese, or other plastic or tacky products of cheese
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/70Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for materials not otherwise provided for
    • B65D85/72Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for materials not otherwise provided for for edible or potable liquids, semiliquids, or plastic or pasty materials
    • B65D85/76Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for materials not otherwise provided for for edible or potable liquids, semiliquids, or plastic or pasty materials for cheese

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Basic Packing Technique (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verpacken von Pro­ dukten, welche je eine zumindest im wesentlichen kreissektor­ förmige Ober- und Unterseite, zwei zwischen sich eine Spitze ausbildende Schmalseiten sowie eine der Spitze gegenüberlie­ gende Rückseite aufweisen, bei dem zuerst eine Seite des Pro­ duktes mit einem flächigen Verpackungsmaterial bedeckt und anschließend durch Falten des Verpackungsmaterials die rest­ lichen Produktseiten mit dem Verpackungsmaterial bedeckt wer­ den.
Derartige Verfahren werden beispielsweise verwendet, um kreissektorförmige Brie-Stücke zu verpacken, wobei hier übli­ cherweise mit einem Durchschubverfahren gearbeitet wird, bei dem die kreissektorförmige Ober- oder Unterseite des Produkts mit Verpackungsmaterial belegt wird, woraufhin das Produkt mit der von Verpackungsmaterial bedeckten Seite voraus durch einen eine Kreissektorform aufweisenden Durchschubrahmen ge­ schoben wird. Bei dem zuletzt beschriebenen Vorgang erfolgt ein Bedecken der beiden Schmalseiten sowie der Rückseite des Produkts mit Verpackungsmaterial. Zudem wird gleichzeitig ein über die Spitze des Produkts hinausragender Bereich des Ver­ packungsmaterials in Richtung einer Schmalseite gefaltet und dort beispielsweise verklebt.
Nach Beendigung des beschriebenen Durchschubvorgangs werden überstehende Bereiche des Verpackungsmaterials auf die Pro­ duktoberseite geklappt.
Bei dem beschriebenen Verfahren ist es von Nachteil, daß die Verpackung aufgrund des letztendlich außen zu liegen kommen­ den Bereichs des nach dem Durchschubvorgang über die Spitze hinausragenden Verpackungsmaterials im Bereich der Spitze des Produkts nicht ausreichend dicht ist. Dies führt auf nachtei­ lige Weise zu einem Austrocknen der Spitze des Produkts.
Eine Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Verfahren der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, daß sich eine verbesserte Produktverpackung ergibt, wobei insbesondere eine Verpackung mit höchstmöglicher Dichtheit erzielt werden soll.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß zwi­ schen dem zeitlich nacheinander stattfindenden Bedecken der beiden Schmalseiten mit Verpackungsmaterial ein Falten eines zumindest im wesentlichen in der Ebene einer Schmalseite über die Spitze des Produkts hinausragenden Bereichs des Verpackungsmaterials in Richtung der anderen Schmalseite erfolgt.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Verpackungsver­ fahrens wird erreicht, daß der über die Spitze des Produkts hinausragende Bereich auf eine noch unverpackte Schmalseite des Produkts geklappt wird, woraufhin diese Schmalseite dann erst mit Verpackungsmaterial bedeckt wird. So kommt der über die Spitze hinausragende Bereich der Produktverpackung letzt­ lich zwischen dem die genannte Schmalseite bedeckenden Ver­ packungsbereich und dem Produkt zu liegen. Der ursprünglich über die Spitze des Produkts hinausragende Verpackungsbereich befindet dich folglich innerhalb der Verpackung, was auf vor­ teilhafte Weise zu einer wirkungsvollen Abdichtung der Ver­ packung im Bereich der Spitze des Produkts führt.
Erfindungsgemäß kann folglich aufgrund der Dichtheit der Ver­ packung vermieden werden, daß die Spitze des Produkts vorzei­ tig austrocknet, wodurch letztlich einerseits ein Qualitäts­ verlust vermieden werden kann und andererseits erreicht wird, daß auf der Produktverpackung eine längere Haltbarkeitsspanne angebbar ist.
Weiterhin ist es von Vorteil, daß erfindungsgemäß der ur­ sprünglich über die Spitze hinausragende Bereich der Verpackung letztlich von dem eine Schmalseite des Produkts bedeckenden Bereich der Verpackung zwischen Produkt und Verpackung gehalten wird, so daß kein Verkleben dieses ursprünglich über die Spitze der Verpackung hinaus ragenden Bereichs mehr nötig ist. Der Arbeitsschritt des Fixierens mittels eines separaten Klebevorgangs wird somit eingespart.
Aufgrund des letztlich innen zu liegen kommenden Bereichs des über die Produktspitze hinausragenden Verpackungsmaterials wird auch ausgeschlossen, daß sich dieser Bereich nach Been­ digung des Verpackungsvorgangs von der Verpackung löst und dann auf störende Weise von der Verpackung absteht.
Weiterhin wirkt sich die Erfindung positiv bei der Verwendung von Sammelverpackungen aus, bei denen mehrere kreissektorför­ mige Produkte mit ihren Schmalseiten aneinander liegen und insgesamt eine kreisförmige Produktanordnung bilden. Bei die­ sen Sammelverpackungen hatten bei aus dem Stand der Technik bekannten Verfahren bisher die letztlich außen zu liegen kom­ menden, über die Produktspitze hinausragenden Bereiche der Verpackung gestört, was erfindungsgemäß nicht mehr der Fall ist, da diese Bereiche letztlich innen zu liegen kommen.
Bevorzugt werden die erfindungsgemäßen Faltvorgänge durch La­ mellen bewirkt, die im wesentlichen jeweils in der Ebene der einzelnen Produktseiten bewegt werden. Je nachdem, wieviel Faltvorgänge pro Produktseite benötigt werden, kann hierbei eine entsprechende Anzahl von Lamellen pro Produktseite vor­ gesehen werden.
Vorzugsweise werden zuerst die Ober- bzw. Unterseite und an­ schließend eine Schmalseite des Produktes mit Verpackungsma­ terial bedeckt, woraufhin das Falten des über die Spitze des Produkts hinausragenden Bereichs erfolgt, und schließlich zeitlich nacheinander die andere Schmalseite, die Rückseite und die Unter- bzw. Oberseite des Produkts bedeckt werden.
Für das Bedecken der Rückseite können drei Faltvorgänge aus­ geführt werden, bei denen beispielsweise eine Faltung ausge­ hend von beiden Schmalseiten sowie von der Unterseite des Produktes erfolgt. Hierbei können die von den beiden Schmal­ seiten ausgehenden Faltvorgänge gleichzeitig durchgeführt werden. Der von der Unterseite ausgehende Faltvorgang kann vor oder nach den beiden genannten gleichzeitig erfolgenden Faltvorgängen ausgeführt werden, wobei eine Ausführung nach den von den Schmalseiten ausgehenden Faltvorgängen vorteil­ haft ist.
Für das Bedecken derjenigen Seite, die zu Beginn des Verpackungsvorgangs nicht mit Verpackungsmaterial belegt wurde, werden vorzugsweise ebenfalls drei Faltvorgänge ausgeführt, wobei diese Faltvorgänge vorzugsweise zeitlich nacheinander durchgeführt werden und von den beiden Schmalseiten und der Rückseite ausgehen.
Um eine korrekte Verpackung zu gewährleisten und eine fehler­ freie Arbeitsweise einer entsprechenden Verpackungsmaschine sicherzustellen, können die Produkte zu Beginn des Verpackungsvorgangs mit ihrer Spitze jeweils an einem Referenzpunkt ausgerichtet werden. Dies bedeutet, daß die Produktspitze sich bei jedem Verpackungsvorgang relativ zur Verpackungsma­ schine immer am selben Ort befindet.
Das Produkt wird während des gesamten Verpackungsvorgangs durch geeignete Einrichtungen gehalten, wobei es vorteilhaft ist, wenn das Produkt zumindest während den ersten Faltvor­ gängen zwischen einem oberen und einem unteren Stempel gehal­ ten wird, welcher der Kreissektorform des Produkts angepaßt werden kann. Vorzugsweise ist die Größe des Stempels etwas geringer bemessen als die Größe der Ober- bzw. Unterseite des Produkts.
Zu Beginn des Verpackungsvorgangs kann das Verpackungsmateri­ al zwischen der Produktunterseite und dem unteren Stempel oder aber auch zwischen der Produktoberseite und dem oberen Stempel gehalten werden.
Vorzugsweise liegt das Produkt während des gesamten Verpackungsvorgangs auf dem unteren Stempel auf. In diesem Fall wird das Verpackungsmaterial zu Beginn des Verpackungsvor­ gangs zwischen der Produktunterseite und dem unteren Stempel angeordnet.
Während derjenigen Faltvorgänge, während derer die Schmalsei­ ten und die Rückseite des Produkts bedeckt werden, ist es vorteilhaft, wenn das Produkt zwischen dem oberen und dem un­ teren Stempel gehalten wird. Für das anschließend erfolgende Bedecken der Oberseite des Produkts wird der obere Stempel dann vom Produkt abgenommen.
Als Verpackungsmaterial kann ein zumindest im wesentlichen rechteckiger Zuschnitt aus Papier, Kunststoffolie, Metallfo­ lie oder Verbundmaterial verwendet werden.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Verpackungsmaterial ausschließlich durch die vorgenommenen Faltungen am Produkt, insbesondere ohne die Vorsehung von Klebestellen gehalten ist.
Weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbei­ spiels unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben; in diesen zeigen
Fig. 1 bis Fig. 9 neun unterschiedliche, schematische, per­ spektivische Darstellungen von bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Ver­ fahrens ablaufenden Arbeitsschritten, und
Fig. 10 ein erfindungsgemäß fertig verpacktes Produkt in perspektivischer Ansicht.
Fig. 1 zeigt die perspektivische Ansicht eines erfindungsge­ mäß zu verpackenden Produkts 1 mit flächigem Verpackungsmate­ rial 2, wobei das Verpackungsmaterial 2 einen rechteckigen Zuschnitt darstellt, dessen Fläche größer bemessen ist als die Ober- bzw. Unterseite des Produkts 1.
Das Produkt 1 weist eine kreissektorförmige Oberseite 3, eine entsprechend bemessene Unterseite 4, zwei Schmalseiten 5, 6 sowie eine Rückseite 7 auf.
Das Produkt 1 ist zwischen einem oberen Stempel 8 und einem unteren Stempel 9 gehalten, wobei die Stempel 8, 9 eine der Kreissektorform des Produkts 1 entsprechende Kreissektorform aufweisen, insgesamt jedoch etwas kleiner als die Produkto­ ber- bzw. -unterseite 3, 4 bemessen sind.
Zwischen dem unteren Stempel 9 und der Produktunterseite 4 ist das noch ungefaltete Verpackungsmaterial 2 eingeklemmt.
In der in Fig. 1 dargestellten Position befindet sich das Produkt bzw. die Verpackungsmaschine am Beginn des Verpackungsvorgangs.
In einem zweiten Verfahrensschritt, welcher in Fig. 2 darge­ stellt ist, wird eine im wesentlichen in der Ebene der Schmalseite 5 verfahrbare Lamelle 10 in Pfeilrichtung von un­ ten nach oben an der Schmalseite 5 vorbei bewegt, wodurch der Produktbereich 18 um 90° nach oben gefaltet wird und mit der Schmalseite 5 zur Anlage kommt und diese so bedeckt.
Nach Durchführung des in Fig. 2 dargestellten Arbeitsschrit­ tes ragt ein in der Ebene der Schmalseite 5 befindlicher Be­ reich 19 des Verpackungsmaterials über die Spitze des Pro­ dukts hinaus.
Dieser Bereich 19 wird durch den nachfolgenden und durch Fig. 3 veranschaulichten Arbeitsschritt mittels der Lamelle 11 in Richtung der Schmalseite 6 gefaltet, so daß dieser Bereich 19 direkt zur Anlage an der Schmalseite 6 kommt, diese jedoch nur in ihrem der Spitze zugewandten Bereich bedeckt. Die La­ melle 11 wird dabei in Pfeilrichtung im wesentlichen in der Ebene der Schmalseite 6 von links nach rechts bewegt. Die Faltung des Verpackungsbereichs 19 erfolgt um einen Winkel von 360° abzüglich des Kreissektorwinkels des Produkts.
Anschließend wird gemäß Fig. 4 der Verpackungsbereich 20 mit­ tels der Lamelle 12 nach oben geklappt und zur Anlage mit der Schmalseite 6 bzw. mit dem Produktbereich 19 gebracht.
Auf diese Weise kommt der Verpackungsbereich 19 unter dem Verpackungsbereich 20 zu liegen und wird durch den nach oben geklappten Verpackungsbereich 20 zwischen diesem und der Schmalseite 6 fixiert.
Der Faltvorgang gemäß Fig. 4 wird durch die Lamelle 12 be­ wirkt, welche in Pfeilrichtung von unten nach oben im wesent­ lichen in der Ebene der Schmalseite 6 verfahren wird.
Gemäß Fig. 5 erfolgt anschließend ein Falten der beiden Ver­ packungsbereiche 21 ausgehend von den beiden Schmalseiten 5 und 6 in Richtung der Rückseite 7 durch die beiden Lamellen 13.
Die beiden Lamellen 13 werden dabei gleichzeitig jeweils in Pfeilrichtung im wesentlichen in der Ebene der Rückseite 7 nach innen bewegt.
Der über die Unterseite 4 hinaus stehende Verpackungsbereich 22 wird anschließend gemäß Fig. 6 mittels der Lamelle 14 um 90° nach oben gefaltet und zur Anlage mit der Rückseite 7 ge­ bracht, wobei die beiden gemäß Fig. 5 gefalteten Verpackungs­ bereiche 21 zumindest bereichsweise unter dem Bereich 22 zu liegen kommen und somit durch den Bereich 22 gehalten werden.
Die Lamelle 14 ist im Gegensatz zu den anderen Lamellen ge­ krümmt ausgeführt, wobei die Krümmung an den Verlauf der Rückseite 7 des Produkts angepaßt ist.
Nach Ausführung des Schrittes gemäß Fig. 6 wird der obere Stempel 8 von der Produktoberseite 3 abgenommen, so daß an­ schließend die Produktoberseite 3 mit den über die Schmalsei­ ten 5, 6 bzw. über die Rückseite 7 hinausstehenden Verpackungsbereichen 23, 24, 25 bedeckt werden kann.
Gemäß Fig. 7 wird die Lamelle 15 im wesentlichen in der Ebene der Oberseite 3 in Richtung der zwischen Oberseite 3 und Rückseite 7 ausgebildeten Produktkante verfahren, wodurch der Bereich 25 um 90° gefaltet wird und auf der Produktoberseite 3 zur Anlage kommt.
Anschließend bewirkt die Lamelle 16 gemäß Fig. 8 ein Falten des Bereichs 24 in Richtung der Produktoberseite 3, wobei der Verpackungsbereich 24 den Verpackungsbereich 25 teilweise be­ deckt und letzteren somit fixiert.
Gemäß Fig. 9 wird schließlich der Verpackungsbereich 23 mit­ tels der Lamelle 17 auf die Produktoberseite 3 geklappt, wo­ bei der Verpackungsbereich 23 die Verpackungsbereiche 24 und 25 teilweise bedeckt und diese somit fixiert.
Fig. 10 zeigt eine perspektivische und schematische Ansicht eines erfindungsgemäß vollständig verpackten Produkts, wobei sich diese Verpackung durch die vorstehend bereits erläuter­ ten Vorteile auszeichnet.
Die Erfindung ist nicht auf das vorstehend beschriebene Aus­ führungsbeispiel beschränkt, es lassen sich eine Vielzahl von anderen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens realisieren.
Bezugszeichenliste
1
Produkt
2
Verpackungsmaterial
3
Oberseite
4
Unterseite
5
Schmalseite
6
Schmalseite
7
Rückseite
8
Stempel
9
Stempel
10
Lamelle
11
Lamelle
12
Lamelle
13
Lamelle
14
Lamelle
15
Lamelle
16
Lamelle
17
Lamelle
18
Verpackungsbereich
19
Verpackungsbereich
20
Verpackungsbereich
21
Verpackungsbereich
22
Verpackungsbereich
23
Verpackungsbereich
24
Verpackungsbereich
25
Verpackungsbereich

Claims (13)

1. Verfahren zum Verpacken von Produkten (1), welche je ei­ ne zumindest im wesentlichen kreissektorförmige Ober- und Unterseite (3, 4), zwei zwischen sich eine Spitze ausbildende Schmalseiten (5, 6) sowie eine der Spitze gegenüberliegende Rückseite (7) aufweisen, bei dem zu­ erst eine Seite (4) des Produktes (1) mit einem flächi­ gen Verpackungsmaterial (2) bedeckt und anschließend durch Falten des Verpackungsmaterials (2) die restlichen Produktseiten (3, 5, 6, 7) mit dem Verpackungsmateri­ al (2) bedeckt werden, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem zeitlich nacheinander stattfindenden Bedecken der beiden Schmalseiten (5, 6) mit Verpackungs­ material (2) ein Falten eines zumindest im wesentlichen in der Ebene einer Schmalseite (5) über die Spitze des Produktes (1) hinausragenden Bereichs (19) des Verpackungsmaterials (2) in Richtung der anderen Schmalsei­ te (6) erfolgt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltvorgänge durch Lamellen (10-17) bewirkt wer­ den, die im wesentlichen in der Ebene der einzelnen Pro­ duktseiten (1-7) bewegt werden.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zuerst die Ober- bzw. Unterseite (3, 4) und an­ schließend eine Schmalseite (5) des Produkts (1) bedeckt werden, daß anschließend das Falten des über die Spitze des Produkts (1) hinausragenden Bereichs (19) erfolgt und daß schließlich zeitlich nacheinander die andere Schmalseite (6), die Rückseite (7) und die Unter- bzw. Oberseite (3, 4) des Produkts (1) bedeckt werden.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß für das Bedecken der Rückseite (7) des Produkts (1) drei Faltvorgänge ausgeführt werden.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwei der drei Faltvorgänge gleichzeitig ausgeführt werden.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß für das Bedecken der Ober- bzw. Unterseite (3, 4) des Produkts (1) zeitlich nacheinander drei Faltvorgänge ausgeführt werden.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Produkt (1) zu Beginn des Verpackungsvorgangs mit seiner Spitze an einem Referenzpunkt ausgerichtet wird.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Produkt (1) zumindest während den ersten Falt­ vorgängen zwischen einem oberen und einem unteren Stem­ pel (8, 9) gehalten wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß zu Beginn des Verpackungsvorgangs das Verpackungsma­ terial (2) zwischen der Produktunterseite (4) und dem unteren Stempel (9) oder zwischen der Produktobersei­ te (3) und dem oberen Stempel (8) gehalten ist.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 oder 9 dadurch gekennzeichnet, daß das Produkt (1) während des gesamten Verpackungsvor­ gangs auf dem unteren Stempel (9) aufliegt.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß während derjenigen Faltvorgänge, während derer die Schmalseiten (5, 6) und die Rückseite (7) des Pro­ dukts (1) bedeckt werden, das Produkt (1) zwischen dem oberen und dem unteren Stempel (8, 9) gehalten ist, wo­ bei für das Bedecken der Oberseite (3) des Produkts (1) der obere Stempel (8) vom Produkt (1) abgenommen wird.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Verpackungsmaterial (2) ein zumindest im wesent­ lichen rechteckiger Zuschnitt aus Papier, Kunststoffo­ lie, Metallfolie oder Verbundmaterial verwendet wird.
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verpackungsmaterial (2) ausschließlich durch die vorgenommenen Faltungen am Produkt (1), insbesondere oh­ ne die Vorsehung von Klebestellen gehalten ist.
DE1996149199 1996-11-27 1996-11-27 Verfahren zum Verpacken von Produkten Withdrawn DE19649199A1 (de)

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